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Die Konstanzer Weltchronik aus dem Ende des 14. Jahrhunderts

Die folgende Rezension erschien im Oktober 2024 in: https://literaturkritik.de/hutterer-konstanzer-weltchronik,30859.html

Sarah Hutterer: Die ‚Konstanzer Weltchronik‘. Modulare Textpraxis in der spätmittelalterlichen Schriftlichkeit. Edition und Untersuchungen (= Zeitschrift für deutsches Altertum und deutsche Literatur. Beihefte Bd. 45). Stuttgart: Hirzel Verlag 2024. LXXXVI, 366 Seiten, 84,00 EUR.
ISBN-13: 9783777634050

Als der Historiker Theodor von Kern, Mitarbeiter der angesehenen Editionsreihe Die Chroniken der deutschen Städte, im Jahr 1869 in einem längeren Aufsatz einen von ihm Konstanzer Weltchronik getauften volkssprachigen Text vorstellte, war ihm lediglich eine einzige Handschrift, der Münchner Cgm 426, bekannt. Inzwischen kennt man neun Handschriften, aber die spärliche Sekundärliteratur zum Werk, das bezeichnenderweise im Verfasserlexikon erst im Nachtragsband Aufnahme fand, hat gegenüber Kerns Ausführungen kaum Fortschritte erzielt.

Man muss es also sehr begrüßen, dass sich Sarah Hutterer in ihrer Wiener Dissertation der vergessenen Chronik zuwendet. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die – Stichproben zufolge – verlässliche Edition (S. 1–139). Ihr gehen voran Handschriftenbeschreibungen (jeweils ohne Verzeichnis der einschlägigen Beschreibungen), Darstellung der Abhängigkeit der Überlieferungszeugen voneinander und Editionsgrundsätze. Wiedergegeben werden drei Versionen. Als „Führungshandschrift“ des Grundstocks wurde die Klosterneuburger Handschrift 1253 aus der Mitte des 15. Jahrhunderts gewählt. Dem Text sind ein reicher Variantenapparat und eine lesbare Übersetzung beigegeben. Die Handschrift ist online verfügbar und ermöglicht daher eine Kontrolle des Texts. Eine jüngere Redaktion wird nach den Handschriften in St. Gallen, Zürich und Chur ediert. Die dritte Version ist die Transkription der (ältesten datierten) Luzerner Handschrift von 1426, die leider noch nicht online abrufbar ist.

Was die Edition angeht, muss als grundsätzliches Monitum der Verzicht auf eine digitale Edition im open access und mit TEI-Codierung kritisiert werden. Gedruckte Editionen sind im 21. Jahrhundert schlicht und einfach nicht mehr zeitgemäß. Als Fehler des Lektorats ist zu werten, dass es nicht einmal zur Ausgabe ein Register gibt, obwohl Namensregister in historischen wie germanistischen Editionen bewährter Standard sind. Die Edition verzichtet leider auf jegliche Kommentierung und insbesondere auf den Nachweis der Quellen, obwohl die wesentliche Vorarbeit dazu bereits Kern geleistet hatte.

Der anschließende Interpretationsteil widmet sich hauptsächlich drei Themen. Da einige Textzeugen Illustrationen aufweisen, wird erstens die Bebilderung in den Blick genommen. Unter der Überschrift „Bewegliches Konglomerat“ geht es zweitens überwiegend um die lateinischen Quellen. Drittens: Den ambitionierten Abschnitt „Modulare Textualität“ ergänzt der Versuch eines Vergleichs mit neueren interpretatorischen Konzepten, die sich ebenfalls mit modularer Beweglichkeit auseinandergesetzt haben. Hutterer möchte so die klassische Vorstellung einer Werkeinheit bekämpfen.

Als Historiker möchte der Rezensent nicht zu den literaturwissenschaftlichen Darlegungen über Modularität Stellung nehmen. Eingeleuchtet haben sie ihm nicht. Was über das Genesis-Modul, das Chronik-Modul, das eschatologische Modul und die als Wiederverwendung von Modulen angesprochene Rezeption in der Chronik des Konstanzers Gebhard Dacher gesagt wird, eröffnet der Erforschung der spätmittelalterlichen Historiographie in deutscher Sprache schwerlich grundlegend neue Perspektiven.

Auch wenn der Untersuchungsteil viele wertvolle Beobachtungen enthält, muss bedauert werden, dass der rein philologische Ansatz alle Chancen interdisziplinären Arbeitens verschenkt. Das Studium historiographischer Texte erfolgt sinnvollerweise durch die Zusammenarbeit von Geschichtswissenschaft und Germanistik. Hutterer ist aber desinteressiert, was den mutmaßlichen Entstehungskontext, die Verbreitung und die Rezeption der Chronik angeht.

Der Text des Grundstocks endet mit der Wahl Papst Bonifaz’ IX. in Rom 1389. Weder sein Tod 1404 noch der des Gegenpapstes Clemens VII. in Avignon 1394 wird erwähnt. Man darf die Konstanzer Weltchronik also wohl um 1390 datieren. Wiederholte Nennungen von Ereignissen im Bistum Konstanz und vor allem im Bodenseeraum lassen an eine Entstehung in der Bischofsstadt Konstanz denken. Dafür spricht auch Hutterers überzeugender Nachweis (S. 226), dass die Konstanzer Weltchronik dem Münchner Clm 21259 folgt und die in ihm enthaltenen lateinischen Vorlagen (Pantheon des Gottfried von Viterbo, Kirchengeschichte des Tholomeus von Lucca, deren Fortsetzung durch Heinrich von Dießenhofen) in der gleichen Reihenfolge als Hauptquellen verwertet. Nur dieser Codex, der sich im 15. Jahrhundert in Ulm befand, überliefert die Zweitfassung der Chronik des Konstanzer Chorherrn Heinrich von Dießenhofen. Bei einer so autornahen Überlieferung darf man auch hier Konstanz ins Spiel bringen. Die Rezeption in der Chronik des Konstanzers Dacher wurde bereits erwähnt. Im 15. Jahrhundert war das Werk in Nürnberg bekannt. Kerns Annahme, eine Zürcher Chronik habe es benutzt, ist ein Irrtum, da die ihm bekannten Zitate aus dem Cod. Sang. 657, also aus einer weiteren Handschrift der Weltchronik, stammen. Die Handschriften entstanden alle im oberdeutschen Raum: im Bodenseeraum und in der heutigen Schweiz, in Bayern und in Niederösterreich.

Vermisst wird eine Einordnung in die Gattungsgeschichte volkssprachiger Weltchronistik. Etwa zur gleichen Zeit wurde ebenfalls in Schwaben eine kurze Kaiserchronik in deutscher Sprache verfasst (Gmünder Kaiserchronik), deren Widmung an den Rat der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd als Adressat ein Laienpublikum erkennen lässt. Die Bebilderung der Konstanzer Weltchronik unterstreicht den Trend zur historischen Orientierung der Laien durch auf Kürze angelegte volkssprachige Kompendien. Das Buch sei in allen sachen auf das kurczist geticht und geordent, heißt es in der Konstanzer Weltchronik (S. 44).

Ergänzungen

1. Überlieferung

Angaben zu den Handschriften und zu den bei Hutterer vermissten früheren Beschreibungen: https://handschriftencensus.de/werke/2937.

Zum Text über die Hexenverfolgungen im Wallis 1428 der Luzerner Handschrift (Hutterer S. XXVI): Georg Modestin: “Von den hexen, so in Wallis verbrant wurdent”. Eine wieder entdeckte Handschrift mit dem Bericht des Chronisten Hans Fründ über eine Hexenverfolgung im Wallis (1428), in: Vallesia 60 (2005), S. 399-409 (rero).

Die Luzerner Handschrift wertete bereits Leo Weiß aus: e-periodica.ch und in einem Artikel über die politische Erziehung im alten Zürich, zuerst erschienen in der NZZ vom 18. Dezember 1938 (illustriert mit zwei Abbildungen aus der Handschrift).

Weitere Abbildungen aus der Luzerner Handschrift (Hutterer S. 162, 182):

Es darf vielleicht angemerkt werden, dass Nigel Palmer, einer Fehlzuweisung der Handschrift A I 1 des Konstanzer Stadtarchivs im Handschriftencensus folgend, irrtümlich zehn Handschriften nannte (2018, unten in Abschnitt 3 zitiert).

2. Quellen

München, Bayerische Staatsbibliothek, Clm 21259 (Digitalisat MDZ) gehörte 1465 zum Bestand der Neithartschen Familienbibliothek in Ulm: Mittelalterliche Bibliothekskataloge … 1 (1918), S. 307 (HathiTrust).

Wenig überzeugend sind Hutterers Ausführungen zu den Flores temporum geraten (S. 204-208). Da es über 30 Handschriftendigitalisate gibt, wäre es zumutbar gewesen, nicht nur die alte Ausgabe von Meuschen für die Einordnung der möglichen Vorlage heranzuziehen. Es fehlt ein Querverweis auf die Zusammenstellung S. 281f. mit Genesis-Textstellen aus den Ausgaben von Meuschen und Eccard.

3. Das eschatologische Modul

Zu den größten Versäumnissen der Arbeit Hutterers zählt, dass sie den Text der Konstanzer Weltchronik nur unvollständig wiedergegeben hat. Sie hat doch überzeugend (S. 294-305) auf die – im Prolog des Textes (siehe unten) signalisierte – konzeptionelle Zusammengehörigkeit von “Chronikmodul” und “eschatologischem Modul” hingewiesen und dabei Kern und dessen geschichtswissenschaftliche Nachfolger kritisiert. Die “Einheit von Chronikmodul und eschatologischem Modul” (S. 298) habe sich in den Handschriften Klosterneuburg 1253, New York, Berlin und München erhalten. Von daher ist es unverständlich, wieso Hutterer nicht wenigstens eine Transkription des eschatologischen Moduls nach ihrer “Führungshandschrift” Klosterneuburg 1253 vorgelegt hat.

Hutterers Studien zum Traditionsstrang des eschatologischen Moduls (S. 310-325) konnten sich auf wichtige Vorarbeiten stützen: Daniela Wagner: Die Fünfzehn Zeichen vor dem Jüngsten Gericht (2016), S. 32-40; Ulrike Bodemann: Jüngstes Gericht. ›Antichrist-Bildertext‹ (Nr. 63.3.). In: Katalog der deutschsprachigen illustrierten Handschriften des Mittelalters (KdiH) 7 (2017), http://kdih.badw.de/datenbank/untergruppe/63/3; Nigel Palmer: The Coming of the Antichrist’. In: Unter Druck. Mitteleuropäische Buchmalerei im 15. Jahrhundert (2018), S. 142-155. In seiner Rezension der Arbeit von Wagner schrieb Palmer 2019: “Die Beobachtungen zum Endkrist-Bildertext sind nur teilweise überzeugend. Es wird zurecht festgestellt, dass die Bilderzyklen zum Antichrist und den Fünfzehn Zeichen zuerst den eschatologischen Schluss einer Bilderchronik, der in fünf Bilderhandschriften überlieferten Konstanzer Weltchronik (vor 1420), gebildet haben, der seit Mitte des 15. Jahrhunderts exzerpiert und als Blockbuch und später als Inkunabelausgabe verbreitet wurde. Erst eine genauere Beschäftigung mit dem Text und den Bildern in den drei Einzelhandschriften des Werkes in Berlin, St. Gallen und Gotha wird jedoch Klarheit darüber gewinnen lassen, ob die hier vorgetragene These aufrechtzuerhalten ist, dass die Drucküberlieferung direkt auf die Chronik und nicht auf eine durch das Berliner Ms. germ. fol. 733 (2. Viertel 15. Jh.) vertretene Zwischenstufe zurückgeht, wie die Lesarten dieser Handschrift meines Erachtens nahelegen” (Zeitschrift für Kunstgeschichte, S. 272). Die Auswahl der von Hutterer berücksichtigten Zeugnisse wird nicht begründet. Keine Erwähnung findet der Handschriftencensus und die dort genannte Würzburger Handschrift aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts.

Der in der Liste des Handschriftencensus genannte Textzeuge in der Albertina gehört zu einem Exemplar des chiroxylographischen Blockbuchs (Blockbuch mit handschriftlichem Text). Das einzige vollständige Exemplar (entstanden wohl in Nürnberg in der Mitte des 15. Jahrhunderts) wurde mit anderen Stücken der Sammlung Otto Schäfer verkauft, steht aber digitalisiert zur Verfügung (MDZ). Es müsste im Handschriftencensus der Überlieferung des ‘Antichrist-Bildertext’ zugeordnet werden – ebenso wie das dort fehlende weitere Fragment aus dem gleichen Exemplar wie der Albertina: Paris, Bibliothèque Sainte-Geneviève (1807 in Nürnberg erworben), auffindbar im OPAC unter OEV 1110 INV 2029 RES und in einer Ausstellungsbroschüre von 2019. Die Aufteilung auf Albertina und Paris findet man schon bei Schreiber 1902 (MDZ).

Keinen Hinweis gibt Hutterer auf die Rheinauer Predigtsammlung (Handschriftencensus), deren bislang bekannte Überlieferung erst aus dem 15. Jahrhundert stammt. An eine frühere Entstehung dachten Hans-Jochen Schiewer (referiert bei Hermann-Josef Müller 2022, S. 287, biblioscout) und Monika Costard im Marienlexikon 1993 (online). Schon im Verfasserlexikon (2. Auflage Bd. 8 Lieferung 1, 1990, Sp. 30) konnte man nachlesen, dass der Antichrist-Bildertext mit den Fünfzehn Zeichen als umfangreicher Einschub im Anschluss an die dritte Adventspredigt inseriert ist (in der Zürcher Handschrift C 102a, S. 11-31). Im XV-Signa-Katalog von Christoph Gerhardt und Nigel Palmer aus dem Jahr 2000 (UB Trier) werden die Rheinauer Predigten unter K 16 ebenfalls erwähnt.

Auf die Rheinauer Predigten ist Palmer 2018 nicht eingegangen. Es wäre aber wichtig, das Verhältnis zur Konstanzer Weltchronik zu klären. Ebenso wie diese sind die Predigten wahrscheinlich im Bodenseeraum entstanden. Weist man der Konstanzer Weltchronik die Priorität zu, so darf man wohl an eine um 1390 – gemäß meiner Datierung – entstandene Text-Bild-Kombination aus Chronikmodul und eschatologischem Modul denken. Hutterer S. 301 Anm. 49 sieht dagegen die Datierung 1426 der Luzerner Handschrift, die den Prolog mit Hinweis auf das eschatologische Modul überliefert, als Terminus ante quem für den Antichrist-Bildertext an.

Meiner Meinung nach hätte der wohl Konstanzer Autor der Weltchronik um 1390 die drei eschatologischen Texte aus lateinischen Vorlagen übersetzt (sein Werk wäre Quelle der demzufolge später entstandenen Rheinauer Predigten geworden). Hutterer S. 298-304 hat den Wortlaut von Klosterneuburg 1253 mit dem Kapitel VII,9 von Hugo Ripelins Compendium theologicae veritatis im Münchner Clm 14063 (MDZ) verglichen. Selbst die Gliederung des Kapitels werde im eschatologischen Bilderzyklus weitergeführt.

Ulrike Bodemann bezeichnet (anders als Hutterer in den Handschriftenbeschreibungen S. XXXIV, XXXVII usw.) in Übereinstimmung mit der früheren Forschung alle drei eschataologische Texte als Antichrist-Bildertext: “Die etwas irreführende Werkbezeichnung bezieht sich auf einen Prosatext, der sich wesentlich zusammensetzt aus einer Antichrist-Vita und einer Übersicht über die Fünfzehn Zeichen vor dem Jüngsten Gericht (der Bezeichnungsvorschlag ›Der Antichrist und die 15 Zeichen vor dem Jüngsten Gericht‹ [Palmer (1992) […]] hat sich bislang nicht durchgesetzt). Antichrist-Vita und Fünfzehn Zeichen sind hierin mit je eigenen Prologen versehen, den Abschluss der Zusammenschau der letzten Dinge bildet ein Epilog über das Jüngste Gericht. Hutterer nennt nur den ersten Teil Antichrist-Bildertext, den zweiten “Fünfzehn Vorzeichen des Jüngsten Gerichtes” und den kurzen Schlussteil “Vom Jüngsten Gericht”.

Am Ende des 14. Jahrhunderts wendet sich vermutlich in Konstanz ein gelehrter Autor in der Volkssprache an Laien und gibt, aus lateinischen Quellen übersetzend, einen bebilderten Abriss der Weltgeschichte bis zu seiner Gegenwart und eine ebenfalls bebilderte Zusammenfassung des Wirkens des Antichrists vor dem Jüngsten Gericht. Angesichts dieser bemerkenswerten Leistung wäre Hutterer gut beraten gewesen, auch den eschatologischen Teil zu edieren.

4. Rezeption

Kerns Irrtum hinsichtlich der Benutzung in einer Zürcher Chronik steht auf S. 192 seines Aufsatzes (UB Freiburg). Außerhalb von Konstanz gibt es eine Rezeption der Konstanzer Weltchronik nur in Nürnberg, aber Kern hat in seiner Ausgabe der Nürnberger Jahrbücher des 15. Jahrhunderts (MDZ) darauf verzichtet, die Benutzung detailliert nachzuweisen. (Meines Wissens gibt es von keiner Handschrift, siehe Carla Meyer 2010 [MDZ], ein Digitalisat.) Wie wenig Hutterer an “historischen” Aspekten ihres Themas interessiert ist, zeigt der Umstand, dass sie die in Birgit Studts Verfasserlexikon-Artikel erwähnte Deichsler-Monographie Joachim Schneiders (1991, online) nicht zitiert hat (die Stellen zur Konstanzer Weltchronik bei Schneider findet man im Register S. 361 oder mit einer Volltextsuche).

5. Volkssprachige Weltchronistik

Fast alle einschlägigen Werke sind in den Geschichtsquellen.de zu finden. Zur von mir erwähnten Gmünder Kaiserchronik: https://geschichtsquellen.de/werk/1074.

6. Textproben

Klosterneuburg, Stiftsbibliothek, Cod. 1253, Bl. 119r (Digitalisat manuscripta.at), Beginn der Konstanzer Weltchronik, nach Hutterer (Ebook) S. 2:

“In Gotes namen amen. Kunt sey allen den die dicz puech sechent oder horent lesen, das dicz puech ist aus gezogen von vil anderen púecheren. Und ist dar an geschriben vil ding die geschechen sind von dem ersten, als unser herre Got der vater die welt beschueff. Und etleyche ding die noch geschechen sullen, als uns die alten lerer und ire puecher weysend. Doch sind alle dise nachgeschriben ding auf das aller churczt geschriben und aus gelesen, durch das ez die ainvelltigen leut dester pas pegreyffen und in gedechnus gehaben mugen. Des ersten vindet man hie inne etleyche ding die vor Cristi gepurt geschechen sind und wie sich etleyche ding in etleychen landen noch halten. Dar nach von pebsten, kayseren und kunigen, wie ir etleych starben und was sy teten. Dar nach von dem endecrist und von den funf zechen zaychen und von dem jungsten tag etc.

Dez ersten, alz vil lerer sprechen, so het unser Herregot der vater beschaffen die fewrein hymel, dy engel, dy lihter, dy lufte, wasser, erde und das paradyse. Und maynent dy lerer, das er das tet auf den suntag nach mittem merczen. Und das wer der erste tag auf diser welt.

Des anderen tags het er geschaffen alle hymel und taylt dy wasser in vil ende der welt.”

Bl. 126v nach Hutterer S. 24:

“In den selben zeiten wart geporen kunig Allexander den man nennet den grossen Allexander des wappen hye gemalt sind. Der tet von seinen kindleichen tagen mit hilff und rat grasser mayster gar vil grosser ding. Er hat vil land und lewt bestriten und so vil wunderleych ding gesechen. Er ist so mechtig, reych und so mild gewesen und hat so vil lant erfaren und dar inne so vil gross wunder gesechen von lewten, von tyeren, von pawmen, von schacz und von anderen dingen, das es gar ze lang und an und gen etleychen lewten ungeleubleich wer der es als schreyben solt. Er was auch nicht mer denn XXXIII jar alt, da wart im der tod ze trincken geben von ainem der hies Jolus.

Nach Allexander cham herczog Brennus der was von purt ein Swab. Der pawt Peren in Lamperten dy do haysset Berona und pelag Ram X jar und zestort Rám mit fewr mit hunger und mit anderen dingen.”

Bl. 128v nach Hutterer S. 30:

“Nach Cristi gepurt in dem XVI jar wart Thyberius kayser und reychsent XIII jar. Da layd unser Her Jhesus Cristus dye marter. Und nach unsers Herren marter reychsent er V jar. Der selb kayser Tyberius was des vor geschriben kaysers Octavianus stieffsun und auch glukleych und weys ze chriegen und in den kunsten. Er was sitig und guter sprach. Er erschlúeg und tet vil lewten we umb unschuld. Er sant Pylatum unter seiner potschaft in das lant Judea. Wan im vil ubels gesagt wart von Pylato, da versant er in zu leczt in das ellent in ein stat haysset Wienna, leyt in Burgundie. Und da tet Pilatus im selb den tot von widerwertikayt.”

Bl. 129r nach Hutterer S. 32:

“Nach Cristi gepurt XL jar wart Gayus kayser den man auch nennet Gallicula. Der reychsent III jar, X maned und VIII tag. Er was des vor genanten kaysers Tyberio frewnt und was gar geschentig. Er beschlieff zwo seiner swesteren und aine seiner swester tochter. Er tet auch Pilato vast we als lang, uncz er sich selb tétt und in dy saw pey Luceren geworffen wart.”
Zu dieser Pilatus-Überlieferung: Josef Leopold Brandstetter in der Festschrift zur Eröffnung des neuen Kantonsschul-Gebäudes in Luzern (1893), S. 118f. (GBS).

Bl. 135r-v nach Hutterer S. 50, 52:

“Darnach, da man zalt von Gotes gepurt funf hundert LXXVII jar, wart Thyberius Constantinus kayser. Da der gieng in seinen palast, da ersach er ain creucz auf dem ertreych und sprach: ‘Man schol das creucz von dann prechen, wann wir sollen es anpeten und sollen nicht dar auf treten.’ Und da man das auf prach, da vand man aber ain creucz under dem ersten. Und da er das aber auff prechen hies, da vand man ein tieffe grúben vol goldes. Darnach vand er aber vil goldes in ainem tieffen prún. Dicz golt gab er alles armen lewten durch Got. Pey des zeyten was Pelayus pabst. Der sant sant Gregorgen zu dem selben mal gen Constatinopel, das er da den pischolff und ander lewt bekert zu dem glauben der urstent Jesu Cristi. Und dar nach, unter kayser Mauricius zeyten und mit seinem gunst, wart Gregorius pabst ze Rom von Gotes gepurt funff hundert LXXIII jar. Pey den selben zeyten wart das gocz haws ze sant Gallen in Costniczer pistum in Swoben gepaun. In dem waren ain czeyt CCCC munich dy man all fur heylig het, uncz an ain der hies Eberwinus. Der legt den orden von im und macht in ain unselig weyb, fraw Prunhilt, kunigin zu Francken, also gewaltig in Franckreych, das er vil wider die cristenhayt tet und macht vil martrer. Doch ward fraw Prunhilt ser dar[135v]umb gepuest, wann kunig Lotharius pant sy an ain rós czagel und hies sy schláypfen als lang, uncz das sy starb.”

Bl. 142v nach Hutterer S. 74:

“Von Gotes gepurt MCCCXLII jar wart pabst Clemens der sechst der was sant Benedicten ordens. Der vernewt und lies verkunden all penn dy pabst Johannes vor im getan het wider obgenanten Ludwigen von Payren. Des selben jars was groß tewrung und gar vil wassers in tewtschen landen: Der Podem see gieng zu Costnicz uber dy maur in pey der visch pruk und ward der Rein also gros, das er all pruken hinweck fuert zwischen Rinaw pey Schafhausen und Preisach. Wie aber pey disen zeyten pischolff Nicolaus ze Costnicz was und wie kunig Karel in tewtschen landen fuer gen Straspurg, gen Pasel, gen Kolmar und was wunders da in den zeyten geschach, das las ich pleyben durch churcz willen.”

Bl. 144r-145r (Textende) nach Hutterer S. 80, 82:

“Aber dar nach, in dem jar, da man zalt von Gotes gepurt MCCCLVII jar andem funfczechenden tag des mayen, machet pabst Innocencius der sechst den vorgenanten herren Hainreich von Prandis der ein abt was [144v] ze den Ainsidelen pischof ze Costnicz, wie doch er vormals den egenanten pischolff Lewpolten durich des kaysers pet willen bestet het. Des wart aber der kayser zornig uber den pabst. Der selb pischolff Hainreich was auff sechs und zwaynczig jar pischoff und starb in dem jar, da man zalt von Gotes gepurt tausent trewhundert drewund sibenczig jar, an dem driten tag vor sant Kathrein tag. Nach im wart her Mangoldus, der probst in der Reychenaw, pischoff ze Costnicz der lebt II jar. Pey des selben von Prandis zeyten was der erst nach pabst Innocencius zeyten der heylig pabst sant Urban der funft. Nach dem funften Urban und des jars, da man zalt von Gotes gepurt tausent trewhundert LXXII jar, des funften tags in dem genner wart pabst Gregorius der XI der lebt VI jar.

Nach dem, als man zalt von Gotes gepurt tausent trew hundert LXXVII jar, umb mit vasten pezwungen dy Romer dye cardinel, das sy in ain anderen pabst erwellen muesten der in gevellig was und erwelten pabst Urbanum den sechsten. Und dar nach zochen dy cardinel von Rom, jegleicher, [145r] so er schierst mocht und wo er hin mocht. Und als sy taucht, das sy sicher weren vor den Romern, do schrayben sy allermenkleich und bekanten mit iren prieffen, das ir erwelung nicht recht wer, wann sy den selben pabst Urban durch vorcht willen erwelt heten. Und fueren gen Fundis und erwelten da pabst Clemens den sybenten. Und geschach dy selb walung in dem selben jar, da man zalt von Gots gepurt tausent trewhundert LXXVII jar, auf allerheyligen tag und sas pabst Clemens ze Avian und pabst Urban ze Róm. Und da pabst Urban starb auf sant Gallen abent in dem jar von Gotes gepurt MCCCLXXXVIIII jar, da erwellten dy selben cardinel ze Rom ein ander pabst den nanten sy Bonifacium den newnten. Der playb auch ze Róm siczen und playb Clemens alweg zu Avian. Von diser czwayung wegen was vil krieg und unlusts in der kristenhayt under geystlichen und under weltlichen lewten. Und wert der selb unwillen.”

#forschung

Ulm und Oberschwaben 2023

(Preprint) Ulm und Oberschwaben. Zeitschrift für Geschichte, Kunst und Kultur. Im Auftrag des Vereins für Kunst und Altertum in Ulm und Oberschwaben e. V. und der Gesellschaft Oberschwaben für Geschichte und Kultur e. V. hg. von Frank Brunecker und Michael Wettengel in Zusammenarbeit mit Gudrun Litz. Bd. 63. Ostfildern: Jan Thorbecke Verlag 2023. 527 S., zahlr., überwiegend farbige Abb.

Den Band eröffnet ein Beitrag von Daniel Oswald über den Grundbesitz des Klosters Weingarten vom ausgehenden 11. bis zum 18. Jahrhundert. In den Adeligen von Ummendorf sieht Dietmar Sauter die Vorfahren von Mechthild und Irmel, Stifterinnen des Klosters Pfullingen. Die Heilig-Blut-Reliquie von Weißenau ist das Thema von Ulrich Höflacher. Es soll sich der Klostertradition zufolge um eine Schenkung König Rudolfs von Habsburg handeln, was aber nicht zu belegen ist. Mit der Topographie der Stadt Ulm, der Frage der Donaufurt und der Brücken, befassen sich Ottfried Arnold und Wolf-Henning Petershagen.

Eine Episode der Ulmer Reformationsgeschichte nimmt Bernd Breitenbruch in den Blick: den Streit um das Abendmahl bis 1531. Er vermutet, nicht Konrad Sam habe eine 1526 gedruckte Predigt verfasst, sondern Johannes Diepold (S. 156). Archivalische Mitteilungen über die Fastnacht im Landkreis Sigmaringen in der Frühen Neuzeit legt Edwin Ernst Weber vor. Bei der Suche nach der Herkunft des Namens Einstein sichtet Reinhold Adler die Überlieferung der Reichsstadt Buchau aus dem 17. Jahrhundert. Er führt den Namen auf Moyses Ainstein zurück, wohl ein Schutzjude des Freiherrn von Stein, der in Buchau Aufnahme fand. Wieso haben Vincenzo Damiani und Hans-Joachim Winckelmann die Edition und Übersetzung des Kapitels Anatomica aus der “Ephemeris” des Dr. med. Johannes Franc (gestorben 1725), Stadtarzt in Ulm, nicht in einer medizinhistorischen Zeitschrift veröffentlicht?

1881 publizierte der Pfarrer August Schultes (1810-1891) seine “Chronik von Ulm”. Jürg Arnold stellt den Heimatforscher vor. Hanns Christof Brennecke würdigt Garnisonskirchen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts unter besonderer Berücksichtigung der Kirchen in Ulm und Neu-Ulm.

Nell Kuntosch beschreibt den Einsatz von Kriegsgefangenen im Ersten Weltkrieg im Landkreis Ravensburg, während sich Ángel Ruiz Kontara den Kriegsgräberstätten der russischen, rumänischen und serbischen Kriegsgefangenen dieses Kriegs auf dem Ulmer Hauptfriedhof zuwendet.

Die Erinnerungen von Vicor Croft und John Moule sind die wichtigsten Quellen für die spannenden Ausführungen von Reinhold Adler über die britischen Kriegsdienstverweigerer, die im November 1942 von der Kanalinsel Jersey ins Biberacher “Lager Lindele” deportiert wurden. Flüchtlinge und Vertriebene in Biberach 1945-1960 behandelt Frank Brunecker, der zum Thema 2022 eine von Peter Eitel im Rezensionsteil (19 Besprechungen) S. 488-490 besprochene Monographie vorgelegt hat. In anderen Disziplinen wäre eine solche Zweitverwertung verpönt.

Ein Register schließt den gewohnt opulent illustrierten Band ab.

***

Inhaltsverzeichnis und Leseprobe: https://shop.verlagsgruppe-patmos.de/media/pdf/978-3-7995-8053-3.pdf

Schützenwesen im 15. und 16. Jahrhundert

Die folgende Rezension erschien in: STADION. Internationale Zeitschrift für Geschichte des Sports 47 (2023), S. 130-132

Jean-Dominique Delle Luche, Des amitiés ciblées: Concours de tir et diplomatie urbaine dans le Saint-Empire, XVe–XVIe siècle (Studies in European Urban History [1100–1800], 51), Turnhout: Brepols, 2021, Hardcover, 382 Seiten, 30 überwiegend schwarz-weiße Abbildungen, 18,5 x 26,3 cm, ISBN 978-2-503-59017-2, € 96,00.

Am 20. Juni 1576 ruderten gut 50 Zürcher Bürger nach Straßburg, wo sie noch
am gleichen Tag ankamen und einen noch warmen Topf Hirsebrei als Gastgeschenk
präsentieren konnten. Ihr Ziel war das Straßburger Schützenfest. Im folgenden
Jahr feierte einer der bedeutendsten deutschen Dichter des 16. Jahrhunderts,
Johann Fischart, diese Tat mit seinem Lobspruch „Das Glückhafft Schiff
von Zürich“. Der Besuch sollte, so der Literaturwissenschaftler Wilhelm Kühlmann,
„Erinnerungen an die noch aus den Burgunderkriegen stammende Städtefreundschaft
wecken“ und „als Demonstration nachbarschaftlicher Hilfsbereitschaft
verstanden werden“.[9, sic!] Zur Erinnerungskultur dieses Ereignisses zählt nicht
nur ein 1884 in Straßburg errichteter Brunnen (216, 225),[10] sondern auch ein
kostbarer zeitgenössischer Pokal, der mit Inschriften und Gedenkpfennigen an
den Besuch erinnerte. Er ist auf der letzten Seite des zu besprechenden Buches
abgebildet, schwarz-weiß, die Vorlage auf Wikimedia Commons[11] ist farbig.

Auf solche Städtefreundschaften zielt das Wortspiel des Titels („amitiés
ciblées“). Das Buch geht auf eine 2015 eingereichte, von Pierre Monnet (École
des Hautes Études en Sciences Sociales) angeregte Dissertation zurück, wobei
für den Druck vor allem der den Schützenfesten gewidmete zweite Teilband
berücksichtigt wurde. Ein Inhaltsverzeichnis der gesamten Arbeit ist online.[12]
Im ersten Teilband findet man wertvolle Mitteilungen unter anderem zum

[Anmerkungen]
9 Wilhelm Kühlmann und Walter Ernst Schäfer, Literatur im Elsaß von Fischart bis
Moscherosch: Gesammelte Studien, Tübingen: Max Niemeyer, 2001, 10.

10 „Fontaine des Zurichois,“ Wikipédia, https://fr.wikipedia.org/w/index.php?title=Fontaine_des_Zurichois&oldid=197784497; „Hirsebreifahrt,“ Wikipedia, https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Hirsebreifahrt&oldid=226496394.

11 „Category:Hirsebreifahrt,“ Wikimedia Commons, https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Hirsebreifahrt.

12 „Table des matières de la thèse / PhD Summary / Inhaltsverzeichnis der Dissertation,“
academia.edu, https://www.academia.edu/19884879/. Dem Autor habe ich für die
Überlassung einer elektronischen Fassung der Version von 2015 zu danken.

[S. 131] städtischen Wehrwesen, zu den Schützengesellschaften und -bruderschaften, zur
Konkurrenz von Armbrust und Büchse und zu den Schützenhäusern.

Hoffentlich findet der Autor Zeit, die fehlenden Teile nicht nur in Aufsätzen
zu bearbeiten (einiges ist so bereits gedruckt worden), sondern eine deutschsprachige
Gesamtdarstellung zum Schützenwesen des 15. und 16. Jahrhunderts
vorzulegen. Denn Publikationen auf Französisch tun sich schwer rezipiert zu
werden, wie die Verbreitung des vorliegenden Werks in deutschen wissenschaftlichen
Bibliotheken zeigt. Nach Ausweis des Karlsruher Virtuellen Katalogs
ist es nur unzulänglich vertreten. Wäre es Open Access publiziert worden,
bestünde die Möglichkeit, mit den immer besser werdenden Übersetzungs-Tools
die Sichtbarkeit der Ergebnisse deutlich zu erhöhen.

Die Arbeit ist sowohl dem Ansatz der vergleichenden Städtegeschichte verpflichtet
als auch der Sportgeschichte und überzeugt durch ihre breite Kenntnis
der Forschungsliteratur und der Primärquellen auf beiden Gebieten. Besucht
wurden vor allem Stadt- und Staatsarchive im Elsass, in Südwestdeutschland,
Bayerisch Schwaben und Franken. Diese boten eine Fülle von bislang meist
nicht beachteten Archivalien, deren Auswertung das Buch zu einem quellennahen
Grundlagenwerk werden lässt.

Gebändigt wird der Stoff in sechs Kapiteln, die mit jeweils einem Verb charakterisiert
werden können. Im ersten Kapitel („organiser“) geht es um die
Planungen, um abgesagte Wettschießen oder ihre Platzierung im Jahr. Nicht
nur in diesem Kapitel fällt einiges Licht auch auf die politische Geschichte. Bei
der Erforschung der regionalen Identität sollten die Ausführungen zum „Landkleinod“
von Franken (62–67) nicht übersehen werden. In diesem Abschnitt
wäre eine Karte wünschenswert gewesen.

Im Mittelpunkt des zweiten Kapitels („inviter“) stehen die zahlreich erhaltenen
Einladungsschreiben („Schützenbriefe“), die früh auch im Buchdruck
vervielfältigt wurden. Festlicher Empfang und Abschied der Gäste, ihre Unterbringung
und Verpflegung werden im dritten Kapitel („accueillir“) dargestellt.
Sporthistorisch mit am spannendsten sind die Resultate des vierten Kapitels
(„concourir“), in dem es um die Abhaltung der Schießwettkämpfe geht. Zum
Festprogramm gehörten Vergnügungen und Spiele, die das Thema des fünften
Kapitels („jouer“) bilden. Für die Sportgeschichte wichtig ist der Abschnitt
über Rennen zu Fuß oder zu Pferd (200–204). Häufig wurden auch Lotterien
(„Glückshafen“) veranstaltet (212–14).

Die von der Forschung bisher kaum in den Blick genommene Frage nach der
vormodernen Erinnerungskultur des Sports wirft das letzte Kapitel („immortaliser“)
auf. Wie andere Feste jener Zeit wurden die von auswärtigen Schützen
besuchten Wettkämpfe in verschiedenen schriftlichen und nicht-schriftlichen
Erinnerungsmedien dem „ewigen Gedächtnis“ überantwortet. Ein Vergleich mit

[S. 132] den Aufzeichnungen über Turniere und Jagden[13] wäre lohnend gewesen. Im
ältesten bekannten Pritschenmeisterspruch, gewidmet dem Augsburger Schießen
von 1509, formulierte der Schwäbisch Haller Handwerkerliterat Hans
Wertmann (auch Wortmann, Frank, Glaser): „Wirtt dz niht in ain Cronickh
geschribn / so gönnt man den von augspurg nit ehr“ (Motto, 217). Es ging also
auch um die Verewigung von Ehre, die sich Teilnehmer und ihre Städte teilen
konnten. Die Aufzeichnungen der Schießregister lassen sich daher mit Birgit
Studt als „Register der Ehre“ verstehen.[14]

Zu den Medien zählt (neben den 224–27 behandelten Gedenkmünzen und
Medaillen) die kaum beachtete Gelegenheitsliteratur der Pritschenmeister. Auch
der Anhang (275–77) enthält eine Aufstellung über die Lebensstationen des
Leonhard Flexel, Sohn eines Herolds und Autor vieler, überwiegend handschriftlich
verbreiteter Beschreibungen von Schützenfesten. Es ist daher zu
bedauern, dass er nur in einem allzu knappen Abschnitt (244) gewürdigt wird.
Man muss Näheres in einem in Deutschland schwer erreichbaren Aufsatz nachlesen. [15]

Es darf angemerkt werden, dass die Erinnerungskultur des Schützenwesens
nicht mit der Erinnerungskultur der Schützenfeste zusammenfällt. Memorialaspekte
gibt es auch bei den Schützenhäusern, wobei an Inschriften oder –
vor allem in der Schweiz – wappengeschmückte Kabinettsscheiben, die ja zu
einer „Erinnerungskultur des Bauens“ gehören, zu denken ist. Ebenso verdienen
Stiftungen von Schützenkleinoden und Pokalen, wie sie anlässlich der oben
erwähnten denkwürdigen Hirsebreifahrt von 1576 erfolgten, Beachtung.

Vielleicht hätte das Spannungsverhältnis zwischen der (Städte-)Freundschaft
und der auch im Agon sichtbaren Konkurrenz der Städte vom Autor prägnanter
herausgearbeitet und in größere Zusammenhänge eingeordnet werden sollen.
Dies und der Umstand, dass man dem Band mehr Farbabbildungen und
neben dem Namensregister auch ein Sachregister gewünscht hätte, schmälert
aber nicht die große Leistung des Autors, von der Sportgeschichte wie Kulturgeschichte
gleichermaßen profitieren können.

Klaus Graf – RWTH Aachen, Germany – klausgraf@gmail.com

13 Klaus Graf, „Jagd und Erinnerungskultur,“ 15. Juli 2001, Kommentar zu Michael
Herdick, Rezension zu: Die Jagd der Eliten in den Erinnerungskulturen von der Antike
bis in die frühe Neuzeit, hrsg. von Wolfram Martini (Göttingen: Vandenhoeck &
Ruprecht, 2000), H-Soz-Kult, 19. Juni 2001, https://www.hsozkult.de/publicationreview/id/reb-2548.

14 Birgit Studt, „Register der Ehre: Formen heraldischer und zeremonialer Kommunikation
im späteren Mittelalter,“ in: Adel und Königtum im mittelalterlichen Schwaben:
Festschrift für Thomas Zotz zum 65. Geburtstag, hrsg. von Andreas Bihrer, Mathias
Kälble und Heinz Krieg (Stuttgart: Kohlhammer, 2009), 375–92.

15 Jean-Dominique Delle Luche, „Les ‚maitres de la batte‘: Poésie de circonstance et
concours de tir dans le Saint-Empire au XVIe siècle,“ in: La plume et le Calame: Entre
Orient et Occident, les métiers de l’écrit à la marge, hrsg. von Isabelle Bretthauer, Anna
Caiozzo und François Rivière (Valenciennes: Presses universitaires de Valenciennes,
2020), 93–120.

***

Inhaltsverzeichnis des Buchs: BVB

Rezension von Klaus Oschema in der ZWLG: https://doi.org/10.53458/zwlg.v82i.6760

Inschriften aus dem nördlichen Teil des Fürstentums Lüneburg

Sabine Wehking: Die Inschriften der Landkreise Lüneburg, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Uelzen und des Heidekreises (= Die Deutschen Inschriften 116). Wiesbaden: Reichert Verlag 2024. 752 S., 152 farbige Abbildungen, 355 s/w Abbildungen auf 104 Tafeln. 89,00 Euro. ISBN 9783752007336. Inhaltsverzeichnis und Textprobe.

Der nördliche Teil des ehemaligen Fürstentums Lüneburg darf mit Fug und Recht als inschriftenarmes Gebiet bezeichnet werden. Nicht weniger als fünf niedersächsische Landkreise konnten mit dem vorliegenden Band von der Göttinger Arbeitsstelle der “Deutschen Inschriften” abgearbeitet werden. Die erfahrene Bearbeiterin hatte zuletzt die Inschriften der Stadt Lüneburg (2017) vorgelegt. In der Einleitung vermisst man die sonst übliche Charakterisierung der wichtigsten Inschriftenstandorte. Mangels Masse wurden diese zusammenfassenden Hinweise dem Abschnitt S. 13-19 einverleibt. Als kirchliche Institution verdient das Kollegiatstift Bardowick eine Erwähnung. Besonders viele Inschriften, darunter eine Reihe von Hausinschriften, lieferte die Stadt Uelzen.

Die ältesten Inschriften stammen erst aus dem 13. Jahrhundert. Auf die 620 Inschriften bis 1650 – aus dem Mittelalter sind nur knapp 140 Inschriften überliefert – folgen als Anhang 74 Kurzinschriften (alleinstehende Jahreszahlen usw.). Ein Verzeichnis nicht aufgenommener Inschriften, wie es in den neueren baden-württembergischen Bänden üblich ist, fehlt. Für die Glockenkunde wertvoll ist der Anhang 2: tabellarische Wiedergabe der Glockenliste der Lüneburger Gießerei Voss 1723. Leider werden nicht alle erhaltenen Inschriften im Tafelteil abgebildet.

Nachdem ich seit 1994 nicht weniger als elf Inschriftenbände besprochen habe, verzichte ich darauf, den herausragenden Quellenwert der Inschriftendokumentation für Landesgeschichte, Genealogie/Personengeschichte, Kunstgeschichte und weitere Forschungsgebiete einmal mehr zu unterstreichen. Unverständlich ist, dass die Evaluierung des Gesamtprojekts zu einem Laufzeitende 2030 geführt hat. Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass die bisher geleistete hervorragende Erschließungsarbeit auch nach 2030 weitergeführt werden kann!

Herausgegriffen sei der Aspekt der Adelskultur, über den in der Einleitung S. 15f. einiges zu finden ist. Bedeutend sind vier landadlige Patronatsgotteshäuser als Inschriftenstandorte: drei Gutskapellen (der Grote in Breese im Bruche, der Behr in Stellichte, der von der Wense in Holdenstedt) und die Marienkirche der von Plato in Plate. Allein aus Stellichte sind 18 Inschriften verzeichnet. Neben den Grabdenkmälern sind bemerkenswert frühe Totenbilder der Familie Grote zu nennen. Die ersten Beispiele datieren aus der Mitte des 16. Jahrhunderts (Nr. 202, 208; weitere: Register S. 610; auch die Grabplatte Nr. 356 zeigt ein Kind als verstorben). Es wäre wünschenswert gewesen, Sekundärliteratur anzugeben. Hinweise: Alexis Joachimidis 2015 (UB Kassel); Wolfgang Brückner in: Lexikon der christlichen Ikonographie 4 (1968), Sp. 340-343; Wikidata.

Zur Erinnerungskultur des Bauens habe ich bei Besprechung des Inschriftenbandes Schwäbisch Hall II Hinweise gegeben. Aus dem vorliegenden Band hebe ich hervor:

Nr. 81 Eine eigenartige Inschrift von 1474 über die Verpfändung von Schloss Lüchow, eingeritzt auf einem Backstein.

Nr. 90 Die Bardowicker Kanoniker resümieren in sechs lateinischen Versen ihre Baumaßnahmen an der Kirche.

Nr. 93 In der Stiftskirche Ramelsloh gab es schon 1487/88 Stifter-Wappenscheiben. Die älteren Glasmalereien wurden 1603/04 in ein neues Wappenprogramm integriert. Die Glas- und Wappenscheiben des Bandes findet man im Register S. 610f.

Nr. 140 Verlorene Wappenscheiben der Angehörigen des Bardowicker Kapitels in der Sakristei von 1505.

Nr. 176 1580 wurde ein Bleitäfelchen von 1521 aus dem Turmknauf der Uelzener Marienkirche ergänzt.

Nr. 280 In der Volzendorfer Kirche St. Petri gab es offenbar Wandmalereien (1588/1661), die Epitaphien für Familien des Dorfes sein sollten, in der Tat eine “sehr ungewöhnliche Art dörflicher Memoria”.

Nr. 313 Epitaph mit Bauinschrift (1595).

Nr. 373 Vier Gemeindemitglieder stifteten 1605 Wappenscheiben in die Kirche von Krummasel.

Nr. 473 Fragmente von “Fensterbierscheiben” (1629/30) im Museum von Winsen (Luhe).

Die Kommentare in den Inschriftenbänden, die in der Regel gute Qualität bieten und immer wieder archivalische Quellen heranziehen, könnten vermutlich noch besser werden, wenn sich die Bearbeiter*innen angewöhnen würden, konsequent nach dem Wortlaut aller Inschriften (bzw. sicherheitshalber nach ihren Teilen) zu googlen. Das fällt im Vergleich zur sonstigen Bearbeitungszeit für eine Inschrift nicht ins Gewicht, könnte aber helfen, übersehene oder vergessene Nachweise aufzuspüren. Beispiele siehe unten! Die von mir kritisierten Mängel des Wittenberger Bandes hätten weitgehend vermieden werden können, wenn das Internet kompetent genutzt worden wäre.

Unter den S. 640 aufgeführten wenigen Online-Ressourcen vermisst man mindestens das kirchengemeindelexikon.de (mit gutem Artikel über die Gutskapelle in Breese) und das Repertorium Academicum Germanicum. Leider fehlt ebenfalls Irene Stahl: Materialsammlung zu den Stiftsherren des Stifts Bardowick (Historische Kommission).

Es muss einmal mehr angemerkt werden, dass im wissenschaftlichen Kontext die Wikipedia mit Permalink der jeweils konsultierten Version zitiert werden sollte (anders in Nr. 213). Dies ermöglicht die Referenzierung von Inhalten, die später womöglich gestrichen oder geändert werden. Keine gute Idee ist ein Zitat vom Typ https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_R%C3%A4te_des_F%C3%BCrstentums_L%C3%BCneburg#cite_note-20 (Nr. 200). Auch wenn es derzeit noch funktioniert, führt es zur falschen Stelle, sobald jemand davor irgendeinen Nachweis einfügt. Auch hier zeigt sich der Vorteil des Permalinks:

https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Liste_der_R%C3%A4te_des_F%C3%BCrstentums_L%C3%BCneburg&oldid=245721563#cite_note-20

Abschließend darf mit dem Dank für den insgesamt soliden Band die Hoffnung verbunden werden, dass es gelingen möge, ein Citizen-Science-Projekt zu den Inschriften ins Leben zu rufen, in dem Korrekturen, Nachträge und Ergänzungen online – auch fotografisch – dokumentiert werden können (sowie Inschriften nach 1650 und aus noch nicht bearbeteten Gebieten). An sich müsste sich das Portal inschriften.net dieser Aufgabe annehmen, was aber bedauerlicherweise nicht der Fall ist. Allenfalls vereinzelt gibt es dort Nachträge.

Einzelnes

Nr. 92 Nach Abschluss des Werks erschien zu Andreas Smedeken: Hans Joachim Marx: Die Musik am alten St. Marien-Dom in Hamburg (1277–1782) (2024), S. 150-153. Der Orgelbauer wirkte zugleich in Hamburg als Domorganist.

Nr. 114. Der Kommentar zu der erstmals von Christian Schlöpke 1704 (MDZ) erwähnten Inschrift an einer hölzernen Löwendarstellung “LEONIS VESTIGIUM” am Dom in Bardowick ist ungenügend. Kompetenter informiert die Wikipedia. Wolfgang Metzgers Artikel im Katalog Heinrich der Löwe und seine Zeit 3 (1995), S. 108f. (Nr. H 4 mit weiteren Literaturangaben) hätte nicht übersehen werden dürfen. Auf der Abbildung dort liest man eindeutig VESTIGIVM und nicht VESTIGIUM. Dass die Inschrift in das Spätmittelalter zurückreicht, halte ich für durchaus zweifelhaft. Auch die Ansetzung vor 1650 ist nicht belegbar. Von der Inschrift und dem angeblichen Zusammenhang mit der Zerstörung durch Heinrich den Löwen 1189 weiß die breit überlieferte Chronik “Etwas von Bardowick” (nach 1517, Textnachweise) nichts.

Nr. 122. Die Inschrift auf dem Sakramentschrank aus Bispingen im Kenstner-Museum Hannover wurde schon von Wilhelm Mithoff: Kunstdenkmale und Alterthümer im Hannoverschen 4: Fürstenthum Lüneburg (1877), S. 26 (GBS) wiedergegeben, was zu vermerken gewesen wäre. Eine Broschüre der Kirchengemeinde zur “Ole Kerk” (PDF mit Gesamtansicht des Schranks) sagt, dass der 1726-1751 amtierende Pastor Johann Michael Pflug auf dem Schrank die Jahreszahl 1354 lesen wollte.

Nr. 135. Die Behandlung der Bardowicker Inschrift (2. Hälfte 14./15. Jahrhundert), die Bardowicks Ursprung bald nach der Geburt Abrahams ansetzt, kann nicht befriedigen. Dass für den Hintergrund und die vielen Wiedergaben der Inschrift auf eine Arbeit von Klaus Alpers verwiesen wird, ist nicht akzeptabel. Ebenso wenig überzeugt, dass die Edition nach den Sammlungen von Jakob Rikemann (um 1600) erfolgt, während der erste Abdruck bei Bruschius ein halbes Jahrhundert älter ist. Man findet Bruschius und andere Belege durch Suchen in Google Books (Beispiel). Mit dem Verweis auf das hohe Alter von Trier hängte sich Bardowick in die vor allem mit Trebeta verbundenen Trier-Überlieferungen ein. Ein Hinweis auf DI 70, Nr. 336 wäre geboten gewesen.

Ältere Belege in Auswahl:

Bruschius 1549 (GBS)
Lossius 1566 (GBS)
Chronik von Jakob Schomaker (um 1560) ed. Theodor Meyer (1904), S. 2 (ULB Düsseldorf)
Lossius 1580 siehe unten
Verdener Bischofschronik um 1590 im Cgm 3934 (GBS)
Dassell 1591 GBS
Contrafactur 1598 (GBS)
[26.9.2024 HAB Wolfenbüttel Cod. Guelf. 38 Extrav. Bl. 316r-v (Anhang zur Braunschweiger Chronik von Andreas Schoppe, Ende 16. Jahrhundert), Digitalisat]
Von Jakob Rikemann um 1600 geschriebene Chronikhandschrift (GWLB Hannover, Ms. XXIII 846, S. 206), zitiert von Heiko Droste: Schreiben über Lümeburg (2000), S. 284 Anm. 183
Handschriftlicher Eintrag nach 1606 (GBS)
Werdenhagen 1631 (GBS)
Origines 1752 (MDZ)

Zu den mit der Inschrift zusammenhängenden Merkversen: Meibom 1688 (GBS) und Bernd-Ulrich Hucker 1984 (MDZ).

Nr. 139. Über den Lüneburger Goldschmied Hermen Worm: Hans-Walter Stork in: Weltbild und Lebenswirklichkeit in den Lüneburger Klöstern (2015), S. 82 (Auszug GBS).

Nr. 144. Über den Glockengießer Harmen Koster: https://glocken.fandom.com/de/wiki/Harmen_Koster.

Nr. 148. Nach Karl Kayser: Kirchenvisitationen 1897, S. 551 (GBS) war Ludolf Gardener von 1494 bis 1530 Pfarrer in Hitzacker.

Nr. 190. Hinweis auf Mithoff 1877, S. 272 fehlt.

Nr. 200. Irritierend finde ich, dass die in Wittenberg 1580 erschienene Inschriftensammlung von Lucas Lossius: Epitaphia principum, ducum, nobilium et praecipuorum ecclesiae, reipublicae et scholarum gubernatorum (ULB Halle) nur für eine einzige Inschrift (Nr. 247) ausgewertet wurde, obwohl der Abschnitt zu Bardowick (S. 111-116) sechs weitere überliefert und im Abschnitt über die kopiale Überlieferung der Inschriften vieleicht doch hätte erwähnt werden müssen. Es handelt sich um Nr. 200 (Johannes Forster, B, C), 213 (Matthäus Generick – hier ist der Nachweis bei Schlöpke S. 470 vergessen worden), Nr. 135 (siehe oben) sowie die im Band fehlenden Epitaphien der Kanoniker Ernst Bock, Heinrich von Senden und Otto Hermann.

Nr. 203. Ganz und gar nicht überzeugend begründet sind die Zweifel an zwei im 1881 gedruckten Stammbaum des Geschlechts von der Wense (GBS) überlieferten Versinschriften von 1550, die der Bearbeiterin mit Blick auf den “Bildungsanspruch der adligen Gutsbesitzer” zu launig geraten sind. Selbstverständlich entsprechen solche Verse dem Sinn auch gebildeter damaliger Adliger für Späße. Für B darf ich auf meine Nachweise in https://archivalia.hypotheses.org/179059 hinweisen.

Nr. 233. Es fehlt die Wiedergabe bei Johann Georg Bertram: Das evangelische Lüneburg (1719), S. 128 (GBS).

Nr. 242. Die nur in einer Druckschrift von 1882 (leider ist Bd. 2 des Urkundenbuchs der Familie von Heimbruch nicht online!) überlieferten Inschriften an den Gemälden von Jürgen von Heimbruch, seiner Frau und seiner 14 Kinder in der Kirche von Hittfeld weisen ungewöhnlicherweise auch die Geburtsjahre auf, gehen also auf eine Art Familienaufzeichnung zurück.

Nr. 257. Die Grabplatte des Bartholomäus Crage (1582) in der Johanniskirche Lüchow und ihre Inschriften waren Gegenstand eines kurzen Artikels in: Familiengeschichtliche Blätter 5 (1907), S. 159 (GBS, mit Foto auf dem vorhergehenden Scan).

Nr. 276. Es wird zu dem 1588 gestorbenen Joachim Moller maßgebliche Literatur vermisst: der Aufsatz von Albrecht Eckhardt im Niedersächsischen Jahrbuch für Landesgeschichte 37 (1965), S. 46-74 (Kommission), die NDB und das Biogramm im Melanchthon-Briefwechsel Bd. 13.

Nr. 279 Die Inschrift befand sich an einem abgebrochenen Wohnhaus, das zur Oldendorfer Mühle gehörte. Sie wird auf deren Website zitiert und ist nicht erst im Jahr 1900, sondern schon 1879 dokumentiert (GBS). Um die Parallelen der auf Hausinschriften weit verbreiteten Formulierung im Band zu finden, muss man im Register der Bibelstellen S. 608 bei Psalm 121,8 nachschlagen. Für das Wendland existiert eine Datenbank der Hausinschriften: https://www.wendland-archiv.de/inscription.

Nr. 293. Selbst eine Kleinstadt wie Uelzen strebte nach Anciennität, wenn sie auf einer Wappentafel im Rathaus von 1591 ihre Gründung auf Kaiser Otto den Großen (mit irrtümlichen Datum 938) zurückführte.

Nr. 320. Die Grabplatte der Hofnärrin Gretke (1596) in der Johanniskirche Dannenberg sieht man auf dem Schutzumschlag (Abbildung siehe unten) oder in guter Qualität auf Commons.

Nr. 371. Als Kuriosum sei die Erwähnung der Grabinschrift des Georg Riese 1605 in Bad Bevensen in einer brasilianischen Unterhaltungszeitschrift 1939 (PDF) notiert.

Nr. 483 Die heute in Dresden befindliche Taufschale aus Zinn (SKD) stiftete der Dannenberger Johanniskirche der Kanzler Johannes Pfreundt. Die Lebensdaten findet man auf der Website Gelegenheitsmusik des Ostseeraums: Geboren: 11.9.1578; Gestorben: 29.9.1649. Erwähnung auch in: Niedersächsisches Jahrbuch 64 (1992), S. 68 (Kommission).

Nr. 616. Neuere Literatur zur “wahren Länge Christi”: Anna Boroffka: Die «Länge Christi» in der Malerei (2017).

Ergänzungen

Zwei im Band nicht berücksichtigte Inschriften (beide nicht mehr vorhanden) enthält der Beitrag von Otto Sprengell in: Jahresbericht des Museumsvereins für das Fürstentum Lüneburg 1884-1886.

Auf S. 41 (GBS) geht es um ein Schützenkleinod, das der Rat von Bardowick aufbewahrte, einen silbernen Vogel mit der Jahreszahl 1612. An ihm hing ein silberner Schild, der auf der einen Seite einen Vogel auf der Vogelstange mit der Umschrift “Hardtwich Witzendorf dedit 1625” zeigte. Der Lüneburger Patrizier wird in Nr. 93 erwähnt. Das Zeugnis lässt sich den Anhängern an Schützenketten Nr. 236 und 436 zur Seite stellen. Über die Erinnerungskultur des Schützenwesens (das Stichwort fehlt leider im Sachregister des Inschriftenbands) sind zu vergleichen: Jean-Dominique Delle Luche: Des amitiés ciblées: Concours de tir et diplomatie urbaine dans le Saint-Empire, XVe–XVIe siècle (2021) und meine Rezension dieser Arbeit in: STADION. Internationale Zeitschrift für Geschichte des Sports 47 (2023), S. 130-132.

S. 36 Anm. ** gibt Sprengell die Inschrift auf dem Einfahrtstor eines Hauses auf der Südseite des Bardowicker Markts wieder: “Wir bauen hir Nest und sind nur Gest, baue nicht zu fest sih das lezte Haus kommt zulezt. Claus Alheit 1648”. Im 19. Jahrhundert wird mehrfach eine ähnliche Inschrift in Oberösterreich erwähnt (1837: GBS).

#forschung #epigraphik

Ein weiteres Faksimile des (ehemals) Wolfegger Hausbuchs

Die Druckversion des folgenden Preprints erschien in: Blätter für württembergische Kirchengeschichte 123 (2023), S. 370-371. [8.6.2024 Den Verlag gibt es natürlich nicht mehr, wie auch hier zu lesen war.]

Stephan Hoppe/Christoph Graf zu Waldburg Wolfegg (Hg.), Das Wolfegger Hausbuch. Was ein Fürst an der Schwelle zur Neuzeit wissen musste. Mit Beiträgen von Robert Fuchs, Frank Fürbeth, Stephan Hoppe, Eberhard König, Stefan Matter, Doris Oltrogge und Christoph Graf zu Waldburg Wolfegg. Darmstadt: wbg Edition. 2022. 368 S., Faksimileteil, zahlreiche farbige Abb. € 150,00.

Als im Frühjahr 2008 ein Kernstück der Sammlungen des kunstbesessenen Maximilian Willibald Truchsess von Waldburg-Wolfegg (1604-1667), das über Jahrhunderte vom Fideikommiss der Familie geschützt worden war, mit schändlicher Genehmigung des Landes Baden-Württemberg herausgebrochen und einem steinreichen Privatsammler (mutmaßlich dem 2021 verstorbenen Bankier August von Finck) verkauft wurde, verkündete das Kultusministerium, der Käufer wolle “das Hausbuch für bedeutende Landesausstellungen in Baden-Württemberg und auch für bedeutende Forschungsvorhaben zur Verfügung stellen” (zitiert nach https://archivalia.hypotheses.org/25317). Belastbar ist diese Vereinbarung, wie zu erwarten war, nicht. Denn wie mir der Mitherausgeber des Bandes, Graf Waldburg, versicherte, stand das einzigartige Kulturgut bei der Vorbereitung nicht zur Verfügung. Das hochwertige (und preistreibende) Faksimile wurde nach dem Faksimile des Prestel-Verlags von 1997 erstellt.

Nach einer Einleitung der Herausgeber folgt ein Tafelteil mit Gesamtfaksimile (S. 22-150) und eine von Christof Kleinfelder bearbeitete Transkription der Textteile (S. 152-181). Befremdlich ist, dass der Seitenwechsel nicht exakt markiert wird. Wie verlässlich die Wiedergabe ist, bleibt zu prüfen. Bl. 65r ist jedenfalls die “er”-Kürzung bei “plett” übersehen worden.

Es folgen fünf “Essays”, worunter man hier wissenschaftliche Aufsätze zu verstehen hat. Robert Fuchs und Doris Oltrogge knüpfen mit ihren kunsttechnologischen Ausführungen zur Farbe im Hausbuch an ihren knappen Beitrag von 1997 an, heben jedoch bedauernd hervor, “dass eine abermalige Konsultation der Handschrift im Original leider nicht möglich war” (S. 186). Gerade bei einer solchen Fragestellung ist der Zugang zum Original unerlässlich!

Der einzigartigen Textzusammenstellung widmet sich aus germanistischer Sicht Frank Fürbeth, während sich der Kunsthistoriker Stefan Matter den berühmten Genreszenen zuwendet. Eine leicht überarbeitete Version seines im Kommentarband des Faksimiles veröffentlichten Beitrags über die Künstlerpersönlichkeit des Hausbuchmeisters legt Eberhard König vor. Den zentralen kunsthistorischen Beitrag steuert Stephan Hoppe bei: “Die Erneuerung der Malkunst am Mittelrhein in der Generation vor Albrecht Dürer: Das künstlerische Umfeld des Wolfegger Hausbuches” (S. 285-348). Die Musterung von vier innovativen bildkünstlerischen Feldern (neue Bilder der Dinge, neues Bild der Landschaft, autonomes Porträt, Antikenrezeption) überzeugt.

Dankbar ist man für das abschließende Literaturverzeichnis, das durch eine chronologische Anordnung gewonnen hätte. Ein Register fehlt leider.

Nachdem man sich seit der Mitte des 19. Jahrhunderts mit dem enigmatischen Stück intensiv auseinandersetzt, erstaunt, wie wenig man von den Entstehungsumständen weiß. Die neuere Forschung tendiert zu einer Entstehung am Mittelrhein um 1480 (S. 12). Die Herausgeber denken an Mainz (S. 13) und den kurfürstlichen Hof dort (S. 18). Hoppe bringt den Umkreis des Domherrn und Jerusalem-Pilgers Bernhard von Breydenbach ins Spiel (S. 338).

Der Untertitel plädiert für ein Wissenskompendium, das zum Gebrauch eines Fürsten zusammengestellt wurde. Eine ausführliche Begründung bleibt der Band schuldig. Folgt man den Ausführungen von Fürbeth, wird die schwierige Sachlage noch komplizierter durch den Umstand, dass die einzelnen Lagen aus unterschiedlichen Quellen zusammengetragen wurden (S. 217). Es irritiert, dass es der Forschung nicht gelungen ist, das zweimal prominent vertretene Ast-Wappen zu identifizieren. Stechhelm und Schaller deuten eher auf eine bürgerliche Familie (S. 215). Auf verschiedenen Seiten wird ein Mitglied des Kannenritterordens dargestellt (S. 213). Man tappt aber auch diesbezüglich im Dunkeln. Der Anspruch des Ganzen lässt an ein aristokratisches Kompendium denken, wobei aber die reiche stadtbürgerliche Oberschicht keineswegs ausgeschlossen werden darf. Gerade weil die Zusammenstellung so einzigartig ist und anscheinend nicht gleichsam maßgeschneidert für einen bestimmten Fürsten, sollte man der These der Widmung an einen Fürsten mit Zurückhaltung begegnen.

Das Wolfegger Hausbuch gehört zu den herausragenden Handschriften des Spätmittelalters. Auch wenn der hohe Preis (selbst WBG-Mitglieder zahlen noch 120 Euro) abschrecken mag, ist eine Kaufempfehlung für Buchliebhaber und Bibliotheken gerechtfertigt. Schließlich verbindet der besprochene Band eine bibliophile Kostbarkeit mit solider wissenschaftlicher Information auf neuestem Stand.

***

Zur Handschrift:

https://handschriftencensus.de/24990

https://prometheus.lmu.de/gnd/1043738894 = GND LMU mit Links zu Wikipedia und Wikidata sowie Verbundkatalogen

Der Beitrag von Hoppe ist online: https://www.academia.edu/106027986/.

Die Rezension von Benjamin Müsegades in der Zeitschrift für Historische Forschung 2023/3 wird voraussichtlich in den nächsten Jahren frei in Recensio.net zugänglich werden.

Mathias von Neuenburg und die Gegenwartschronistik des 14. Jahrhunderts im deutschen Südwesten

[27.1.2024 Versehentlich erneut veröffentlicht. Erstveröffentlichung: https://archivalia.hypotheses.org/174625. 27.11. 2024 Druckfassung Jahrbuch für Regionalgeschichte 42 (2024), S. 151f.]

(Preprint) Katharina Lichtenberger: Mathias von Neuenburg und die Gegenwartschronistik des 14. Jahrhunderts im deutschen Südwesten
(Historische Studien 515.), Husum: Matthiesen, 2021, 468 S., ISBN 978-3-7868-1515-0, 59 EUR

Wie haben zwei gelehrte Juristen (Matthias von Neuenburg und Heinrich von Dießenhofen), ein Barfüßermönch (Johann von Winterthur) und zwei Straßburger Stadtchronisten (Fritsche Closener und Jakob Twinger von Königshofen) die Ereignisse des zweiten Drittels des 14. Jahrhunderts dargestellt? Wie haben sie die Herrschaft von Papst, Kaiser und Bischöfen und in der Stadtgemeinde wahrgenommen? Diesen Fragen widmet sich die 2017 eingereichte Heidelberger Dissertation (bei Bernd Schneidmüller).

Die Einleitung stellt den – nicht ganz taufrischen – methodischen Ansatz (“Vorstellungsgeschichte” nach Hans-Werner Goetz, das von Fritz Ernst vorgeschlagene Konzept “Gegenwartschronistik”) und die Biographien der fünf Chronisten vor. Im Mittelpunkt soll Matthias von Neuenburg († zwischen 1364 und 1370) stehen, der den Bischöfen von Basel und Straßburg als in Bologna ausgebildeter Jurist diente.

Die Pontifikate von Johannes XXII., Benedikt XII. und Clemens VI. (1316-1352) werden in der Beurteilung durch Matthias, Heinrich und Johann dargestellt, während für die Konflikte zwischen Bischof und Domkapitel in Straßburg und Basel nur die Berichte von Matthias und Heinrich ausgewertet werden. “Könige in der Titelfalle” – unter dieser etwas eigenartigen Überschrift geht es um den Umgang mit der Legitimität der Könige und Gegenkönige des 14. Jahrhunderts, wobei auch die Darstellung der jeweiligen Königswahl in den Blick genommen wird. Die beiden Straßburger Stadtchronisten kommen erst bei dem vierten Aspekt von Herrschaft ins Spiel: “Einhalt oder Vielfalt? – Verschiedene Konzeptionen städtischer Gemeinschaft und Herrschaft”. Es geht um Konflikte in den Städten Straßburg, Konstanz, Lindau und Zürich (ca. 1330-1350).

Die wertvollen Beobachtungen der fleißigen, aber doch recht deskriptiv angelegten Arbeit ersetzen keine Gesamtinterpretation der in verschiedenen Rezensionen vorliegenden Chronik des Matthias von Neuenburg. Dass die Überlieferungsgeschichte die Autorin nicht interessiert hat, zeigt schon das Fehlen von Handschriftensignaturen. Es hätte diesbezüglich einfach auf das (auch sonst übergangene) Repertorium Geschichtsquellen.de verwiesen werden können. Hinsichtlich des Problembereichs “Jakob von Mainz” (S. 26) hätte die Benutzung im “Münchener Rolevinck” erwähnt werden müssen (vgl. https://www.geschichtsquellen.de/werk/5742). Bei Johann von Winterthur (S. 66f.) ausschließlich den Forschungsstand von 1924 (Ausgabe von Friedrich Baethgen) zu referieren, geht nicht an. Der Ulmer Dominikaner Felix Fabri sollte nicht “Felix Faber” genannt werden (S. 55)! Die einschlägigen Artikel im Verfasserlexikon (2. Auflage) wurden nicht konsequent in das Literaturverzeichnis aufgenommen.

Auf ein kurzes Resümee folgen drei Exkurse. Der erste gilt dem Lachen in der Chronik des Matthias. Bei dem zweiten (über das Interdikt in Straßburg) fragt man sich, wieso die Ausführungen nicht der Interpretation der Chronik des Matthias, der ja über das Interdikt in Straßburg berichtet (S. 112-120), zugeordnet wurden. Exkurs III betrifft die enge verwandtschaftliche Vernetzung im Straßburger Domkapitel 1335-1339. Leider nicht in das Inhaltsverzeichnis aufgenommen wurden die dem Haupttext eingegliederten Exkurse: S. 59-65 werden mögliche Verwandte des Straßburger Chronisten Closener erörtert. S. 166-171 ist eigentlich strenggenommen gar kein Exkurs, da es um die Darstellung des Konfliktbereichs “Bischof und Domkapitel” in Straßburg durch Closener und Twinger geht. S. 220-225 behandelt die Ausübung von Reichsrechten durch Ludwig IV. in der Markgrafschaft Brandenburg. S. 248f. ist ein Seitenblick auf das Auctarium VC, die sogenannten Hohenberger Kapitel des Matthias. S. 305f. gilt den Judenverfolgungen des “Königs Armleder”.

Erfreulich ist die Existenz eines Personen-, Werk- und Ortsregisters.

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Inhaltsverzeichnis: https://d-nb.info/1225057574/04

Rezension von Andreas Bihrer in der ZWLG 2023: https://doi.org/10.53458/zwlg.v82i.6758

So gern ich eine Bollstatter-Handschrift sehe – kaum eine angemessene Illustration für eine Arbeit über das 14. Jahrhundert!