http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/kxp1926027752
Autograph von Wilhelm Werner von Zimmern: https://archivalia.hypotheses.org/3421
#fnzhss
http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/kxp1926027752
Autograph von Wilhelm Werner von Zimmern: https://archivalia.hypotheses.org/3421
#fnzhss
ETH Zürich und École Polytechnique Fédérale de Lausanne kündigen das an.
Das Staatsarchiv hat Scope als Archivinformationssystem zu ActaPro verschlimmbessert. Und Anfragen dürfen nur noch über ein Formular eingereicht werden – ein bürokratisches Monstrum, das bei der Abfrage des Todesdatums einer Person Jahr und Monat zwingend verlangt. Dabei könnte das gesuchte Datum auch außerhalb von Personenstandsunterlagen dokumentiert sein!
Strafbarkeit von Politikern: . In: Legal Tribune Online, 16.06.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57425 (abgerufen am: 15.07.2025 )
“Immer wieder werden Chatverläufe von Politikern untereinander oder mit Vertretern aus der Wirtschaft zum Politikum. Juristisch wirft dies die Frage auf, ob Regierungsvertreter Chatnachrichten überhaupt löschen dürfen. In vielen Fällen dürften dem bereits die §§ 5 ff. Bundesarchivgesetz (BArchG) entgegenstehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann dies darüber hinaus strafbar sein. In Betracht kommt hier insbesondere eine Urkundenunterdrückung gem. § 274 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB).”
Via
https://www.siwiarchiv.de/urkundenunterdrueckung-in-messengerdiensten/ mit weiteren Nachweisen als Kommentar
Auch in Neuss-Reuschenberg, wo ich wohne, gibt es jetzt einen.
Aus Bibnez:
“Der offene Brief wurde am 7. Juli von einem weltweiten Zusammenschluss
von Lehrenden veröffentlicht, die sich dem aktuellen Kurs widersetzen,
generative KI in ihrer aktuellen Form in die Lehre aufzunehmen. Er kann
hier im Original eingesehen und unterzeichnet werden:
https://openletter.earth/an-open-letter-from-educators-who-refuse-the-call-to-adopt-genai-in-education-cb4aee75
Ich danke dabei der KI-Forscherin Prof. Emily M. Bender von der
University of Washington, die mich darauf aufmerksam gemacht hat.
Im Folgenden eine deutsche Übersetzung:
Wir sind ein weltweiter Zusammenschluss von Bildungsfachleuten, die sich
dem Ruf zum Einsatz von generativer KI (genKI) an Schulen und
Hochschulen widersetzen und weisen das Narrativ ihrer Unabdingbarkeit
zurück.
Im Kern ist Bildung ein Projekt, das Lernende dazu anleitet, ihre eigene
Handlungsfähigkeit in der Welt ausüben zu können. Durch Bildung sollten
die Lernenden in die Lage versetzt werden, sich sinnvoll an
Gesellschaft, Industrie und dem Planeten zu beteiligen. Doch in ihrer
jetzigen Form zersetzt genKI die Handlungsfähigkeit von Lernenden,
Lehrenden und Fachleuten.
Derzeitige genKI-Technologien stehen für inakzeptable rechtliche,
ethische und ökologische Schäden, darunter die Ausbeutung von
Arbeitskräften, Urheberrechtsverletzungen an unzähligen Werken von
Autor*innen und Künstler*innen, gefährliche Biases, die massenhafte
Produktion von Falschinformationen und die Abkehr vom Kurs der Reduktion
von globalen Emissionen.
GenKI ist eine Bedrohung für das Lernen und Wohlergehen von
Schüler*innen und Studierenden. Es gibt keine ausreichenden Belege
dafür, dass Schüler*innen oder Studierende mit der Verwendung von genKI
echte Zugewinne im Lernen erzielen. Stattdessen gibt es aber eine
massive Marketing-Offensive, die diese Produkte als essenziell für eine
künftige Lebensgrundlage von Student*innen und Schüler*innen bewirbt.
Junge Menschen, die anthropomorphisierte Chatbots benutzen, sind
anfällig für psychologische und emotionale Abhängigkeit.
GenKI-„Beziehungen“ verursachen psychische Notlagen, den Bruch
menschlicher Beziehungen und führen in den schlimmsten Fällen zu
versuchten und vollendeten Suiziden.
Darüber hinaus zielt die Einführung von genKI in der Industrie
überwiegend darauf ab, menschliche Arbeit zu automatisieren und zu
ersetzen, oft in der Erwartung, dass eine zukünftige „AGI“ menschliche
intellektuelle und kreative Arbeit überflüssig machen wird. Dies ist ein
Narrativ, an dem wir uns nicht beteiligen werden.
Wir unterstützen den Einsatz von genKI in der Bildung nicht. Wir
verpflichten uns, die folgenden Commitments in unserer Bildungsarbeit
einzuhalten, und fordern Bildungseinrichtungen, Schulleitungen und
politische Entscheidungstragende auf, unser Recht auf deren Umsetzung
anzuerkennen.
1 — Wir werden genKI weder zur Bewertung oder Feedbackerteilung bei
Arbeiten von Studierenden und Schüler*innen verwenden noch damit in
irgendeinem Umfang unsere Lehrveranstaltungen gestalten.
2 — Wir werden keine institutionellen genKI-Produkte befürworten, die
auf unethisch entwickelten Foundation Models basieren, wie ChatGPT,
Claude, Copilot, Gemini, Grok oder Llama. Wir werden nicht zulassen,
dass Partnerschaften zwischen Unternehmen und Institutionen unsere
akademische Freiheit beeinträchtigen.
3 — Wir werden weder die Verkaufsagenda von Leuten, die keine Pädagogen
sind und keine Belege beibringen können, akzeptieren noch werden wir
Hype auf Kosten des Lernens und einer lebendigen Pädagogik verbreiten.
4 — Wir werden unsere Studierenden und Schüler*inen nicht in der Nutzung
von generativen KI-Tools ausbilden, um ihre eigenen intellektuellen
Bemühungen und Entwicklungen zu ersetzen. Wir können die Automatisierung
und Ausbeutung von intellektueller und kreativer Arbeit nicht gutheißen.
5 — Wir werden weder Schüler*innen, Studierende noch Mitarbeitende
anleiten, gegen den Geist der akademischen Integrität zu verstoßen,
indem die Verwendung unethischer Produkte beworben wird.
6 — Wir werden den Lehrplan nicht umschreiben, um generative KI unter
dem Mantel der „Förderung von KI-Kompetenz“ einzuschleusen.
7 — Wir werden nicht zur Aushöhlung der akademischen Freiheit und der
Handlungsfähigkeit von Lehrkräften beitragen, indem wir sie zur
Compliance mit Technologie zwingen, die sie für unethisch halten.
8 — Wir achten auch das Recht der Schüler*innen und Studierenden, sich
dem zu widersetzen und zu verweigern.
Viele Grüße
Nicolas Bach
—
Nicolas Bach
Student Studiengang Information Science (M.Sc.)
– Studienschwerpunkt Bibliothekswissenschaft –
B.A. Bibliotheks- und Informationsmanagement
Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste”
Dennis Kranz antwortete:
“ich möchte die Handreichung der GMK (Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur) zum Umgang mit KI empfehlen. Auch wenn der Fokus auf dem schulischen Kontext liegt, lassen sich viele Aspekte gut auf die Lehre an Universitäten und Hochschulen übertragen:
Was wir brauchen, ist ein differenzierter und reflektierter Umgang mit KI – kein generelles Verbot oder Ausschließen von Tools. Mich erinnert die aktuelle Diskussion sehr an die Debatten über Smartphone-Verbote an Schulen: Hier wird zunächst mit Verboten reagiert, anstatt Chancen und Risiken pädagogisch sinnvoll abzuwägen.”
Die Filme sind im digitalen Lesesaal des Bundesarchivs online. Beispiel:
https://digitaler-lesesaal.bundesarchiv.de/video/250293/697255 (kein Permalink)
https://www.landesarchiv-bw.de/de/recherche/rechercheratgeber/78477
Ich habe die Seite heute im RSS Feed vorgefunden, gesichtet und hier gemeldet. Das Landesarchiv hat sie aber offenbar wieder vom Netz genommen – denkbar unprofessionell!
WHD hat sich nach dem Ausfall von Archivalia erkundigt. Archivalia gehört zur Blogplattform Hypotheses, die für alle technischen Belange zuständig ist. Wochenende und französischer Nationalfeiertag haben die Reparatur leider verzögert.
All 279 surviving manuscripts from the library of the Dukes of Burgundy @kbrbe are now digitally available:
https://t.co/vgDtVqCfUt(Ms. 9261, f. 1, miniature by Loyset Liédet: Philip the Good commissions the author to write the 'Recoeil des Histories de Troyes', c. 1464) pic.twitter.com/dO9aLIQOd1
— Jan Pauwels (@JanPauwelsKBR) July 8, 2025
Dem Andenken von Dieter Mertens (1940-2014) seien die folgenden Zeilen gewidmet. Er hat vor knapp 20 Jahren Leben und Werk von Michael Köchlin, eines Schülers und Freunds von Heinrich Bebel,1 grundlegend erforscht. Vor seinen Studien beschränkte sich der Forschungsstand auf unzureichende Notizen.
1478 in Tübingen als Sohn einer gerichtsfähigen Familie geboren, studierte Köchlin ab 1490 in Tübingen. Nach einem Aufenthalt an der Wiener Universität 1500 setzte er seine Studien in Tübingen fort, wo er 1505 Dekan der Artistenfakultät wurde. Nach einem Skandal wegen einer durch eine Indiskretion bekannt gewordene Schrift zum Reichskirchenrecht musste er 1506 die Hochschule verlassen. Köchlin trat als Sekretär in die Dienste des habsburgischen Diplomaten Dr. Veit von Fürst, den er bei seinen Gesandtschaften begleitete. Als dieser 1511 Statthalter von Modena wurde, diente Köchlin ihm als Kanzler. Maximilian versuchte 1511 mit einem Schreiben an Herzog Ulrich von Württemberg Köchlin eine Pfründe am Stuttgarter Stift zu verschaffen und mit den Tübinger Doktoren auszusöhnen – offenbar vergeblich.2
Das letzte Lebenszeugnis Köchlins stammt vom 3. August 1512. In lateinischen Versen verabschiedete ihn Heinrich Bebel: Er möge gesegnete Schritte aus der (weltlichen) Heimat in die (himmlische) Heimat lenken, was auf den Eintritt in ein Kloster bezogen wird.3 Ob dieses in oder außerhalb Schwabens lag, dafür gibt es keinerlei Anhaltspunkte. Vielleicht gibt aber eine Stuttgarter Inkunabel einen Hinweis.4 Der venezianische Druck von 1493/94 gehörte Heinrich Bebel und dann Michael Köchlin (” Coccini[us] … est possessor huius”). Die Besitzeintragung einer Klosterbibliothek ist leider getilgt. Wenn Köchlin seine Bücher dem Kloster vermacht hat, in das er eintrat, könnte dieses Buch ein Hinweis darauf sein, dass er eine schwäbische Gemeinschaft wählte. Ob der Tübinger Buchbinder Johannes Zoll5 den Einband für Bebel, Köchlin oder die Klosterbibliothek schuf, lässt sich nicht sagen. Wenige Tage vor Bebels Versen Anfang August 1512 hatte Bebel Köchlin in einem Brief aus Zwiefalten (oder Zwiefaltendorf) an Georg Hermann, Kanoniker von St. Moritz in Augsburg, vom 27. Juli 1512 erwähnt.6 Es ist gut möglich, dass Köchlin das von Bebel wiederholt aufgesuchte Kloster Zwiefalten7 wählte, das in der Nähe von Zwiefaltendorf lag, wo Bebels enger Freund Leonhard Clemens als Pfarrer wirkte. Zwiefalten galt als reformierte Gemeinschaft, obwohl es sich keiner Reform formal angeschlossen hatte. Sein gebildeter Abt Georg war mit Bebel befreundet.
Über den Skandal, der seine akademische Karriere beendete, berichtete Köchlin selbst in einem Druck aus dem Jahr 1506.8 Wieso Mertens, der immer gründlich recherchierte und sich auch im Internet gut auskannte, nicht auf eine bislang unbeachtete Quelle ehemals in der Hofbibliothek Donaueschingen, heute in der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart, Cod. Don. 7369 gestoßen ist, erscheint rätselhaft. Baracks Beschreibung lautet:
Papierhandschrift des XVI. Jahrh., 34 Blätter in 2°. Neuer Pappband.
De potestate papali et imperiali et de causa tante imperii inclinationis et reipublice Christiane ruine.
Am Ende:
Opusculum hoc compositum est (a Michaele Coccinio thubingensi) anno domini 1502 Quinto kalendas augustj. Die eingeklammerten Worte sind in der Handschrift durchgestrichen.
Das bislang verschollen geglaubte Werk Köchlins ist also doch erhalten!
Bekannt wurde Köchlin durch ein zeitgeschichtliches Werk “De rebus gestis in Italia”, von dem aber nur das vierte Buch in einem zeitgenössischen Druck 1512 vorliegt. Ganz ist Köchlins Geschichtswerk in der Handschrift 3362 der Österreichischen Nationalbibliothek Wien überliefert. Sie ist, wie Mertens durch Schriftvergleich mit eigenhändigen Einträgen im Tübinger Universitätsarchiv feststellte, kein Autograph.10
Der Wiener Codex liegt digitalisiert vor.11 Köchlin stellte die Kriege Maximilians gegen Venedig 1507-1512 dar. Mertens blieb unbekannt, dass Ferdinand Jančar 1897 eine handschriftliche Wiener Dissertation vorgelegt hatte (2025 nun im Internet abrufbar). Der zweite Band enthält eine Transkription von Cod. 3362. In einer Wiener Magisterarbeit edierte und besprach 2010 Andreas Wagner einen kleinen Teil von Köchlins Werk aus der Wiener Handschrift.12
Quellen und Literatur
Opusculum Michaelis Coccinij Tübingensis alias Köchlin dicti. De imperij a Grecis ad Germanos tralatione (Straßburg 1506) – VD 16 K 1677, K 1678 (MDZ)
Eutropij decem libri historiarum (Krakau: Joh. Haller 1510) (MDZ), (Nationalmuseum Krakau) und weitere Digitalisate
Auf der Titelrückseite der Eutrop-Ausgabe Brief von Köchlin an den Leser, Krakau 15. Februar 1510
Opuscülum Michaelis Coccinij Tübingensis: De rebus gestis in Italia (Straßburg 1512) – VD 16 K 1679 (ÖNB Wien)
Expugnatio Brixiae ad episcopum Gurcensem. In: [Caspar Hedio]: Paraleipomena Rerum Memorabilium a Friderico II. usque ad Carolum V. […] (VD 16, H 932), an: Chronicum Abbatis Urspergensis (Straßburg 1537) – VD 16 B 9801, S. CCCCLXIIII – CCCCCLXVI (MDZ)
Mertens 2008 hält die von Ranke vorgeschlagene Verfasserschaft Köchlins für wahrscheinlich, während Krieger 1886, S. 9-16 sie ablehnte. Das von ihm angeführte “vidi” will Mertens auf Veit Fürst beziehen.
Friedrich Gotthilf Freitag: Adparatus litterarius 1 (1752), S. 560-565 (GBS)
Beschreibung des Opusculum 1506
Leopold von Ranke: Zur Kritik neuerer Geschichtsschreiber (1824), S. 139f. (MDZ)
Adalbert Horawitz: Coccinius, Michael. In: Allgemeine Deutsche Biographie 4 (1876), S. 378–381 (Wikisource)
Haller 1929, S. 88*: “flüchtig und fehlerhaft”
Albert Krieger: Über die Bedeutung des 4. Buches von Coccinius’ Schrift “de bellis Italicis” für die Geschichte Kaiser Maximilians des I. (1886) (GBS)
Wohlwollend rezensiert in: Literarisches Centralblatt 1888, Sp. 479 (GBS); Deutsche Litteraturzeitung 1887, Sp. 347f. (GBS); Jahresberichte der Geschichtswissenschaft 1887, S. II,64 (GBS); Revue historique 37 (1888), S. 191 (GBS). Kritisch dagegen: Ludwig von Pastor: Geschichte der Päpste 3 (1895), S. 620 Anm. 2 (GBS). Haller 1929, S. 89* nennt die Dissertation unbedeutend.
Ferdinand Jančar: Über die geschichtliche Bedeutung der ersten drei Bücher von Coccinius’ Schrift: Commentarii de bello Maximiliani cum Venetis gesto. 2 Bände, Dissertation Wien 1897 (UB Wien)
Erich Siedersleben: Die Schlacht von Ravenna (11. April 1512). Dissertation Berlin 1907, S. 14 (GBS)
Paul Joachimsen: Geschichtsauffassung und Geschichtsschreibung in Deutschland unter dem Einfluss des Humanismus (1910), S. 98, 123 (Wikisource)
Johannes Haller: Die Anfänge der Universität Tübingen 1 (1927), S. 237f. (UB Tübingen); 2 (1929), S. 88f. (UB Tübingen)
Charles Oman: A History of the Art of War in the Sixteenth Century (1937), S. 138–150 (GBS)
Der Briefwechsel des Konrad Celtis. Hrsg. von Hans Rupprich (1934), Nr. 234 (UB Heidelberg)
Brief an Celtis vom 23. März 1500
Heinrich Grimm: Köchlin (Coccinius), Michael. In: Neue Deutsche Biographie 12 (1980), S. 293f. (MDZ)
Dieter Mertens: Michael Köchlin. In: Deutscher Humanismus 1480–1520. Verfasserlexikon 1: A–K (2008), Sp. 1297–1309
Dieter Mertens: Michael Coccinius (Köchlin) aus Tübingen zwischen Universität und großer Politik. In: Tubingensia. Impulse zur Stadt- und Universitätsgeschichte. Festschrift für Wilfried Setzler zum 65. Geburtstag (2008a), S. 165–185
Andreas Wagner: Non possum non detestari Germanorum discordiam ignaviamque. Nationale Verantwortung und deutsche Identitätsstiftung im frühen 16. Jahrhundert in Michael Köchlins Commentarii de bello Maximiliani cum Venetis gesto. Magisterarbeit Wien 2010 (UB Wien)
Internetquellen
Repertorium Academicum Germanicum
Paul Berthold Rupp: Oberdeutsche Personendatenbank
Wikipedia
unbefriedigend
In der Digitalen Bibliothek Mecklenburg-Vorpommern.
#erzählforschung
Zur Leiterin der Abteilung Rheinland des Landesarchivs NRW:
https://doi.org/10.1016/j.jasrep.2025.105203 (PAYWALL)
Über Ringe: https://archivalia.hypotheses.org/61016