Siehe auch https://www.academia.edu/44024231/
Ein Pseudo-Kafka
Bernd Eilert: Nach dem Abitur gab es Rehrücken auf dem Hummerfelsen. Seit über vierzig Jahren kursiert ein Text, den Franz Kafka über seine Helgolandreise verfasst haben soll. Wer ist der wahre Autor? Eine Spurensuche. In. FAZ vom 22. November 2024
“Obwohl der Tonfall eher nach einem wilhelminischen Influencer klingt und nicht recht zu einem achtzehnjährigen Maturanten bei seinem ersten Auslandsaufenthalt passen will – und zu Kafkas späteren Werken nun schon gar nicht –, wird der Bericht immer wieder gern zitiert. Die Tourismusbranche stört sich an stilistischen und inhaltlichen Unstimmigkeiten ohnehin nicht; auch Rundfunksender und Zeitschriften freuen sich darüber, wie der junge Franz Kafka sich von Helgoland zu diesem reklametauglichen Reisebericht „inspirieren“ ließ.
Da Kafkas früheste erhaltene Tagebucheinträge erst 1909 oder 1910 einsetzen, wäre er das, was in Kafka-Kennerkreisen eine Sensation genannt würde. Auch Briefe des jungen Kafka gibt es nur sehr wenige, sonstige Prosaschriften hat der Autor persönlich vernichtet.
Wo stammt der Text überhaupt her? Das Nordseebilderbuch, erschienen 1996 im Gerstenberg Verlag, verweist auf die Ausgabe der Zeitschrift „Schleswig-Holstein“ von Juli 1983 – also termingerecht zu Kafkas 100. Geburtstag. Verantwortlich zeichnet dort ein Herausgeber namens „Otto v. Fisenne“, der dem Artikel eine Herkunftsgeschichte mitgibt. Demnach hätten sich Kafkas „tagebuchähnliche Aufzeichnungen . . . im Besitz seiner Schwester Elly“ befunden, die sie „dem Berliner Verleger Friedrich Theodor Cohn geschenkt“ habe. Eine Schwester namens Gabriele, genannt „Elli“, hatte Franz Kafka tatsächlich, und „Fritz“ Cohn war als Lektor, Buchhändler und Verleger tätig. Seine Erfolgsautoren Georg Hermann und Armin T. Wegener stehen für eine andere Art von Literatur: Sozialrealismus und Reiseabenteuer. Nun hieß Elli nach ihrer Eheschließung zwar auch Hermann – doch das ist schon der einzige Berührungspunkt zwischen den Familien Cohn und Kafka, der sich ergeben würde, wäre Ellis Gatte mit dem Autor von „Jettchen Gebert“ irgendwie verwandt.
Otto von Fisennes Provenienznachweis geht so weiter: Der Verleger Cohn starb 1936; Alleinerbin war seine Ehefrau Clara Viebig. Der befreundeten „Familie des Verfassers“ – von Fisenne – habe nun Witwe Viebig „das Veröffentlichkeitsrecht“ an „einigen Korrespondenzen, Schriftstücken und Fotografien eingeräumt“. Darunter diese „tagebuchähnlichen Aufzeichnungen über seine Eindrücke und Erlebnisse auf der Insel Helgoland“. Wann das gewesen sein soll, bleibt offen. Als Clara Viebig 1952 starb, war sie 94 Jahre alt, Fisenne gerade 22. […]
Wie aber konnte Franz Kafka auf Helgoland Sätze wie diesen aufschreiben: „Was aber dem Leibe heilsam ist, das wirkt auch belebend auf den Geist“? Klingt das nicht eher nach Turnvater Jahn? ChatGPT tippt auf Goethe. Und der Eingangssatz „Wie zum Kriegführen, so gehört auch zum Reisen Geld“ wird von der KI einem englischen Geistlichen des 17. Jahrhunderts zugeordnet. Thomas Fuller hat sich zwar zum Reisen geäußert – „Idioten wandern, weise Menschen reisen“ –, doch so nicht. „Der, der reist, weiß viel“, weiß Fuller. ChatGPT ist nicht viel gereist.
„Einen unbedeutenden Teil des Nachlasses“ habe nach Müllers Tod die Berliner Staatsbibliothek erworben, schreibt Fisenne. Kafkas Helgolandgänge sind nicht darunter. Fisenne weiß angeblich nicht, „wo sich heute der wertvollere Teil von Clara Fiebigs Nachlass befindet“. Ein besonders wertvoller Teil, der etwa ein Manuskript von Albert Einstein mit dem Titel „Gilt die Relativitätstheorie auch im Verhältnis von Körper und Geist?“ enthalten habe, sei verschollen. Ein Jammer, man wüsste schon gern, ob Einsteins Theorie hier standhält.
In einer zweiten Provenienzversion zum Helgolandtext von 1998 erwähnt Fisenne, dass ihm Leo Müller gestattet habe, „alles was mich interessierte“ zu fotokopieren, um es „später in der Welt“ veröffentlichen zu können. Und tatsächlich finden sich im Archiv der Zeitung „Die Welt“ mehrere Artikel, von denen zumindest einer aus dem Viebig-Nachlass stammen könnte: „Rotwein und Geschreibsel – Theodor Fontane in unbekannten Aufzeichnungen der Dichterin Clara Viebig“. Daraus erfahren wir unter anderem, dass der alte Fontane die angehende Kollegin am 22. August 1896 mit den Worten empfing: „Die Augen schwächen sich, und die Nerven werden noch arroganter. Aber solange ich noch meinen Rotwein vertrage, soll das Geschreibsel fortfahren.“
Das Franz Kafka unterschobene Geschreibsel hat mehr Misstrauen erregt. Eckhard Wallmann, lange Jahre Insel-Pastor, hat eine „Kulturgeschichte“ über Helgoland verfasst und warnt darin: „Ein angeblicher Bericht Kafkas über seinen Helgolandaufenthalt ist mehrfach veröffentlicht worden. Das Manuskript dieses Artikels hat der Kafka-Forschung nie vorgelegen.“ Der führende Kafka-Forscher Reiner Stach kann das bestätigen. Wallmann weiter: „Da andere Dokumente aus der gleichen Quelle sich als falsch erwiesen haben, wird der Text von der Forschung verworfen.“ Ist Otto von Fisenne selbst die trübe Quelle? Oder ein von Müller betrogener Betrüger? […]
Über Fachleute zu triumphieren ist für Fälscher seit jeher ein Hauptvergnügen, von Clifford Irving bis Konrad Kujau. Doch reicht das aus für eine Verurteilung? Erwähnte der Kronzeuge Wallmann nicht noch weitere fingierte Dokumente? Gegen den Angeklagten sprechen eindeutig die „Andernacher Geschichtsfälschungen“, genauer: „Das Phantom der ‚Hansestadt‘ Andernach“. Zu diesem Thema ist ein Aufsatz von Manfred Huiskes erschienen, und zwar in den „Andernacher Annalen“, Nummer 1 (1995/96), auf den Seiten 41 bis 63.
Viebig, Cohn, Müller, Merkelbach, Wallmann, Huiskes, Fisenne – als ob das noch nicht genug Unbekannte wären, die da kreisen um den berühmten, rätselhaften Kafka, folgt gleich noch einer: „Die Reise Johann Winters nach Lübeck 1534, um die Aufnahme Andernachs in den Hansebund zu beantragen“ – und gar zu erreichen. Gegen diesen Artikel Fisennes erhebt der Archivar Huiskes Einspruch. Für Huiskes widersprechen Fisennes Schilderungen nicht nur sich selbst, sondern auch allen ihm bekannten Fakten; die Fisennes seien „samt und sonders frei erfunden“. Und Huiskes geht noch weiter; er äußert den Verdacht, dass auch andere, von Fisenne in Heimatzeitschriften des Eifel-Raums veröffentlichte historische Arbeiten nichts als „Fiktionen, Erfindungen und Fälschungen“ enthielten. Vor der ungeprüften Übernahme der in ihnen gemachten Annahmen wird wiederum dringend gewarnt.”
Auf den Artikel von Huiskes wies ich selbst 2023 hin: https://archivalia.hypotheses.org/171385. Über Fisenne konnte ich kaum etwas herausfinden, nicht einmal das Todesdatum (wohl 2000 oder später). Womit verdiente der promovierte Jurist seinen Lebensunterhalt?
Eilert schrieb ich am 18. Juni 2024 einige Zeilen zum Pseudonym Paul Verbeek: Otto von Fisenne führte laut Kürschner das Pseudonym Paul Verbeek, wobei er sich an den älteren Dr. Paul Verbeek, Gymnasialdirektor in Andernach, anlehnte (GBS-Schnipsel). Fisenne/Verbeek veröffentlichte 1957 ein Gedicht über Wittlichs Gründung, das den gleichen Titel führte wie ein Gedicht des Lehrers von 1926 (www.regionalgeschichte.net).
Die im Eifelkalender und im Heimatjahrbuch Kreis Düren (Jahrgänge 1965-1967) als Verbeek veröffentlichten Geschichten vom Pichtermännchen waren offenbar die Grundlage für das Kinderbuch “Geschichten vom Pichtermännchen”, das 1981 bei Herder, 2001 aber nochmals in Wittlich erschien, beidesmal unter den Namen Paul Verbeek.
Dagegen ist von den ausgewählten Gedichten Fisennes unter dem Titel Sekundenzeiger 1960 im KVK und Internet keine Spur zu finden. Das gleiche gilt auch für Lebensfries. Acht Parabeln 1990, von dem Who is who in German 1999 die Titel überliefert: Die letzte Reise des Peter Calff, Der Deserteur, Das Porträt, Jede Rettung kam zu spät, Kein Mensch wurde zum Sterben geboren, Gegen den Strom, Loslösung, Dobre Miasto (GBS-Suche). Dort erfährt man auch, Fisenne habe mehr als 1000 wissenschaftliche Arbeiten und Gutachten auf dem Gebiet der Ökologie verfasst.
Fälschungen in Archivalia: https://archivalia.hypotheses.org/9580
Baublatt.ch nutzt meine Fotos vom gefährdeten Fruhtrunk-Bau
Gut so!
Die Fassade steht jetzt offiziell unter Denkmalschutz:
Siehe auch:
https://rheinischer-verein.de/audimax-appell/
Scagliola-Tafeln angeblich aus Monschau
“Die hier in Folge gezeigten und angebotenen neun Paneele mit italienischen Architektur- und Hafenansichten waren bis um das Jahr 2000 in einem Haus in Monschau in der Nordeifel bei Aachen eingebaut, in einem aus dem 18. Jahrhundert stammenden Architekturzusammenhang. Alle Bildplatten waren von profilierten Eichenrahmen umfasst. Sie sind vermutlich von einem Vorbesitzer des Hauses als Souvenirs der Grand Tour aus Italien mitgebracht worden.”
Der Landschaftsverband Rheinland schrieb mir dazu auf Anfrage: “Trotz intensiver Recherchen ist es uns bis heute leider nicht gelungen, die Provenienz der genannten Paneele abzusichern. In Monschau gibt es zwei unter Denkmalschutz stehende Gebäude, die auf die Tuchmacherfamilie Elbers zurückgehen. Es handelt sich um den Hof Elbers (Eschbachstraße 30) und das ehem. Kontorhaus (Rosenthal 2). Für beide Gebäude gibt es keine Erwähnungen oder Fotografien, die die Tafeln als baufeste Ausstattung nachweisen. Auch sind sie nicht im Eintragungstext der Denkmalliste der Stadt Monschau erwähnt. Ein denkmalrechtliches Verfahren lässt sich im Bestand der Altakten sowie der laufenden Akten ebenfalls nicht finden.
Aus diesem Grund können wir uns auch schwer zur Auktion äußern.
Es ist grundsätzlich nicht auszuschließen, dass die Tafeln nachträglich, also nicht bauzeitlich, als raumgestaltende Elemente eingebaut wurden.
Das Auseinanderreißen des Konvoluts wäre sehr zu bedauern, da die Scagliola-Tafeln in ihrer Gesamtheit in einem Raum wirken sollten und nicht als eigenständige Kunstwerke zu verstehen sind. Dies scheint offensichtlich, da die Tafeln nach unserer Einschätzung nachträglich beschnitten bzw. für die entsprechenden Wandabschnitte eines Raumes zugschnitten wurden.”
Advent Nr. 2: 1 Aachener Sauerbraten
Wie berichtet man über einen Plagiatsverdacht?
Jochen Zenthöfer: Plagiatsvorwürfe im Wahlkampf: Wie berichtet man über einen Verdacht?. Handreichung für Redaktionen bei Funden sogenannter Plagiatsjäger und Plagiatsjägerinnen. In: Journalistik. Zeitschrift für Journalismusforschung, 3/4, 2024, 7. Jg., S. 297-304. DOI geht nicht.
Windows on witchcraft in Early Modern Switzerland
Plagiatsvorwurf gegen niederländische Staatssekretärin Vicky Maeijer
Topo GPS und andere Karten-Apps
Neues KI-Tool für die Sammlung des Rijksmuseums Amsterdam
Paracelsus: Revolutionary or Mystic?
Weitere Kirchenbücher des Rheinlands digitalisiert
Zählen im frühneuzeitlichen England
Meet the Italian ‘Fruit Detective’
Adventskalenderliste
Erinnerungslandschaft Heiliges Römisches Reich Regensburg
Strukturen und Prozesse in der alteuropäischen Geschichte Hessens
Band 8 des Handbuchs der hessischen Geschichte widmet sich allgemeinen Fragen. Der Inhalt klingt interessant. Herr Hedwig schickte mir auf meine Bitte hin ein Inhaltsverzeichnis.
Konsequenzen nach Berichten über brutalen Klaasohm-Brauch auf Borkum
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/borkum-klaasohm-100.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Klaasohm
Ein Bericht von Monitor über den gewalttätigen Nikolausbrauch hatte Empörung ausgelöst.
Archivalia berichtete letztes Jahr über Gewaltexzesse beim österreichischen Krampuslauf.
Die Konstanzer Weltchronik aus dem Ende des 14. Jahrhunderts
Die folgende Rezension erschien im Oktober 2024 in: https://literaturkritik.de/hutterer-konstanzer-weltchronik,30859.html
Sarah Hutterer: Die ‚Konstanzer Weltchronik‘. Modulare Textpraxis in der spätmittelalterlichen Schriftlichkeit. Edition und Untersuchungen (= Zeitschrift für deutsches Altertum und deutsche Literatur. Beihefte Bd. 45). Stuttgart: Hirzel Verlag 2024. LXXXVI, 366 Seiten, 84,00 EUR.
ISBN-13: 9783777634050
Als der Historiker Theodor von Kern, Mitarbeiter der angesehenen Editionsreihe Die Chroniken der deutschen Städte, im Jahr 1869 in einem längeren Aufsatz einen von ihm Konstanzer Weltchronik getauften volkssprachigen Text vorstellte, war ihm lediglich eine einzige Handschrift, der Münchner Cgm 426, bekannt. Inzwischen kennt man neun Handschriften, aber die spärliche Sekundärliteratur zum Werk, das bezeichnenderweise im Verfasserlexikon erst im Nachtragsband Aufnahme fand, hat gegenüber Kerns Ausführungen kaum Fortschritte erzielt.
Man muss es also sehr begrüßen, dass sich Sarah Hutterer in ihrer Wiener Dissertation der vergessenen Chronik zuwendet. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die – Stichproben zufolge – verlässliche Edition (S. 1–139). Ihr gehen voran Handschriftenbeschreibungen (jeweils ohne Verzeichnis der einschlägigen Beschreibungen), Darstellung der Abhängigkeit der Überlieferungszeugen voneinander und Editionsgrundsätze. Wiedergegeben werden drei Versionen. Als „Führungshandschrift“ des Grundstocks wurde die Klosterneuburger Handschrift 1253 aus der Mitte des 15. Jahrhunderts gewählt. Dem Text sind ein reicher Variantenapparat und eine lesbare Übersetzung beigegeben. Die Handschrift ist online verfügbar und ermöglicht daher eine Kontrolle des Texts. Eine jüngere Redaktion wird nach den Handschriften in St. Gallen, Zürich und Chur ediert. Die dritte Version ist die Transkription der (ältesten datierten) Luzerner Handschrift von 1426, die leider noch nicht online abrufbar ist.
Was die Edition angeht, muss als grundsätzliches Monitum der Verzicht auf eine digitale Edition im open access und mit TEI-Codierung kritisiert werden. Gedruckte Editionen sind im 21. Jahrhundert schlicht und einfach nicht mehr zeitgemäß. Als Fehler des Lektorats ist zu werten, dass es nicht einmal zur Ausgabe ein Register gibt, obwohl Namensregister in historischen wie germanistischen Editionen bewährter Standard sind. Die Edition verzichtet leider auf jegliche Kommentierung und insbesondere auf den Nachweis der Quellen, obwohl die wesentliche Vorarbeit dazu bereits Kern geleistet hatte.
Der anschließende Interpretationsteil widmet sich hauptsächlich drei Themen. Da einige Textzeugen Illustrationen aufweisen, wird erstens die Bebilderung in den Blick genommen. Unter der Überschrift „Bewegliches Konglomerat“ geht es zweitens überwiegend um die lateinischen Quellen. Drittens: Den ambitionierten Abschnitt „Modulare Textualität“ ergänzt der Versuch eines Vergleichs mit neueren interpretatorischen Konzepten, die sich ebenfalls mit modularer Beweglichkeit auseinandergesetzt haben. Hutterer möchte so die klassische Vorstellung einer Werkeinheit bekämpfen.
Als Historiker möchte der Rezensent nicht zu den literaturwissenschaftlichen Darlegungen über Modularität Stellung nehmen. Eingeleuchtet haben sie ihm nicht. Was über das Genesis-Modul, das Chronik-Modul, das eschatologische Modul und die als Wiederverwendung von Modulen angesprochene Rezeption in der Chronik des Konstanzers Gebhard Dacher gesagt wird, eröffnet der Erforschung der spätmittelalterlichen Historiographie in deutscher Sprache schwerlich grundlegend neue Perspektiven.
Auch wenn der Untersuchungsteil viele wertvolle Beobachtungen enthält, muss bedauert werden, dass der rein philologische Ansatz alle Chancen interdisziplinären Arbeitens verschenkt. Das Studium historiographischer Texte erfolgt sinnvollerweise durch die Zusammenarbeit von Geschichtswissenschaft und Germanistik. Hutterer ist aber desinteressiert, was den mutmaßlichen Entstehungskontext, die Verbreitung und die Rezeption der Chronik angeht.
Der Text des Grundstocks endet mit der Wahl Papst Bonifaz’ IX. in Rom 1389. Weder sein Tod 1404 noch der des Gegenpapstes Clemens VII. in Avignon 1394 wird erwähnt. Man darf die Konstanzer Weltchronik also wohl um 1390 datieren. Wiederholte Nennungen von Ereignissen im Bistum Konstanz und vor allem im Bodenseeraum lassen an eine Entstehung in der Bischofsstadt Konstanz denken. Dafür spricht auch Hutterers überzeugender Nachweis (S. 226), dass die Konstanzer Weltchronik dem Münchner Clm 21259 folgt und die in ihm enthaltenen lateinischen Vorlagen (Pantheon des Gottfried von Viterbo, Kirchengeschichte des Tholomeus von Lucca, deren Fortsetzung durch Heinrich von Dießenhofen) in der gleichen Reihenfolge als Hauptquellen verwertet. Nur dieser Codex, der sich im 15. Jahrhundert in Ulm befand, überliefert die Zweitfassung der Chronik des Konstanzer Chorherrn Heinrich von Dießenhofen. Bei einer so autornahen Überlieferung darf man auch hier Konstanz ins Spiel bringen. Die Rezeption in der Chronik des Konstanzers Dacher wurde bereits erwähnt. Im 15. Jahrhundert war das Werk in Nürnberg bekannt. Kerns Annahme, eine Zürcher Chronik habe es benutzt, ist ein Irrtum, da die ihm bekannten Zitate aus dem Cod. Sang. 657, also aus einer weiteren Handschrift der Weltchronik, stammen. Die Handschriften entstanden alle im oberdeutschen Raum: im Bodenseeraum und in der heutigen Schweiz, in Bayern und in Niederösterreich.
Vermisst wird eine Einordnung in die Gattungsgeschichte volkssprachiger Weltchronistik. Etwa zur gleichen Zeit wurde ebenfalls in Schwaben eine kurze Kaiserchronik in deutscher Sprache verfasst (Gmünder Kaiserchronik), deren Widmung an den Rat der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd als Adressat ein Laienpublikum erkennen lässt. Die Bebilderung der Konstanzer Weltchronik unterstreicht den Trend zur historischen Orientierung der Laien durch auf Kürze angelegte volkssprachige Kompendien. Das Buch sei in allen sachen auf das kurczist geticht und geordent, heißt es in der Konstanzer Weltchronik (S. 44).
Ergänzungen
1. Überlieferung
Angaben zu den Handschriften und zu den bei Hutterer vermissten früheren Beschreibungen: https://handschriftencensus.de/werke/2937.
Zum Text über die Hexenverfolgungen im Wallis 1428 der Luzerner Handschrift (Hutterer S. XXVI): Georg Modestin: “Von den hexen, so in Wallis verbrant wurdent”. Eine wieder entdeckte Handschrift mit dem Bericht des Chronisten Hans Fründ über eine Hexenverfolgung im Wallis (1428), in: Vallesia 60 (2005), S. 399-409 (rero).
Die Luzerner Handschrift wertete bereits Leo Weiß aus: e-periodica.ch und in einem Artikel über die politische Erziehung im alten Zürich, zuerst erschienen in der NZZ vom 18. Dezember 1938 (illustriert mit zwei Abbildungen aus der Handschrift).
Weitere Abbildungen aus der Luzerner Handschrift (Hutterer S. 162, 182):
Es darf vielleicht angemerkt werden, dass Nigel Palmer, einer Fehlzuweisung der Handschrift A I 1 des Konstanzer Stadtarchivs im Handschriftencensus folgend, irrtümlich zehn Handschriften nannte (2018, unten in Abschnitt 3 zitiert).
2. Quellen
München, Bayerische Staatsbibliothek, Clm 21259 (Digitalisat MDZ) gehörte 1465 zum Bestand der Neithartschen Familienbibliothek in Ulm: Mittelalterliche Bibliothekskataloge … 1 (1918), S. 307 (HathiTrust).
Wenig überzeugend sind Hutterers Ausführungen zu den Flores temporum geraten (S. 204-208). Da es über 30 Handschriftendigitalisate gibt, wäre es zumutbar gewesen, nicht nur die alte Ausgabe von Meuschen für die Einordnung der möglichen Vorlage heranzuziehen. Es fehlt ein Querverweis auf die Zusammenstellung S. 281f. mit Genesis-Textstellen aus den Ausgaben von Meuschen und Eccard.
3. Das eschatologische Modul
Zu den größten Versäumnissen der Arbeit Hutterers zählt, dass sie den Text der Konstanzer Weltchronik nur unvollständig wiedergegeben hat. Sie hat doch überzeugend (S. 294-305) auf die – im Prolog des Textes (siehe unten) signalisierte – konzeptionelle Zusammengehörigkeit von “Chronikmodul” und “eschatologischem Modul” hingewiesen und dabei Kern und dessen geschichtswissenschaftliche Nachfolger kritisiert. Die “Einheit von Chronikmodul und eschatologischem Modul” (S. 298) habe sich in den Handschriften Klosterneuburg 1253, New York, Berlin und München erhalten. Von daher ist es unverständlich, wieso Hutterer nicht wenigstens eine Transkription des eschatologischen Moduls nach ihrer “Führungshandschrift” Klosterneuburg 1253 vorgelegt hat.
Hutterers Studien zum Traditionsstrang des eschatologischen Moduls (S. 310-325) konnten sich auf wichtige Vorarbeiten stützen: Daniela Wagner: Die Fünfzehn Zeichen vor dem Jüngsten Gericht (2016), S. 32-40; Ulrike Bodemann: Jüngstes Gericht. ›Antichrist-Bildertext‹ (Nr. 63.3.). In: Katalog der deutschsprachigen illustrierten Handschriften des Mittelalters (KdiH) 7 (2017), http://kdih.badw.de/datenbank/untergruppe/63/3; Nigel Palmer: The Coming of the Antichrist’. In: Unter Druck. Mitteleuropäische Buchmalerei im 15. Jahrhundert (2018), S. 142-155. In seiner Rezension der Arbeit von Wagner schrieb Palmer 2019: “Die Beobachtungen zum Endkrist-Bildertext sind nur teilweise überzeugend. Es wird zurecht festgestellt, dass die Bilderzyklen zum Antichrist und den Fünfzehn Zeichen zuerst den eschatologischen Schluss einer Bilderchronik, der in fünf Bilderhandschriften überlieferten Konstanzer Weltchronik (vor 1420), gebildet haben, der seit Mitte des 15. Jahrhunderts exzerpiert und als Blockbuch und später als Inkunabelausgabe verbreitet wurde. Erst eine genauere Beschäftigung mit dem Text und den Bildern in den drei Einzelhandschriften des Werkes in Berlin, St. Gallen und Gotha wird jedoch Klarheit darüber gewinnen lassen, ob die hier vorgetragene These aufrechtzuerhalten ist, dass die Drucküberlieferung direkt auf die Chronik und nicht auf eine durch das Berliner Ms. germ. fol. 733 (2. Viertel 15. Jh.) vertretene Zwischenstufe zurückgeht, wie die Lesarten dieser Handschrift meines Erachtens nahelegen” (Zeitschrift für Kunstgeschichte, S. 272). Die Auswahl der von Hutterer berücksichtigten Zeugnisse wird nicht begründet. Keine Erwähnung findet der Handschriftencensus und die dort genannte Würzburger Handschrift aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts.
Der in der Liste des Handschriftencensus genannte Textzeuge in der Albertina gehört zu einem Exemplar des chiroxylographischen Blockbuchs (Blockbuch mit handschriftlichem Text). Das einzige vollständige Exemplar (entstanden wohl in Nürnberg in der Mitte des 15. Jahrhunderts) wurde mit anderen Stücken der Sammlung Otto Schäfer verkauft, steht aber digitalisiert zur Verfügung (MDZ). Es müsste im Handschriftencensus der Überlieferung des ‘Antichrist-Bildertext’ zugeordnet werden – ebenso wie das dort fehlende weitere Fragment aus dem gleichen Exemplar wie der Albertina: Paris, Bibliothèque Sainte-Geneviève (1807 in Nürnberg erworben), auffindbar im OPAC unter OEV 1110 INV 2029 RES und in einer Ausstellungsbroschüre von 2019. Die Aufteilung auf Albertina und Paris findet man schon bei Schreiber 1902 (MDZ).
Keinen Hinweis gibt Hutterer auf die Rheinauer Predigtsammlung (Handschriftencensus), deren bislang bekannte Überlieferung erst aus dem 15. Jahrhundert stammt. An eine frühere Entstehung dachten Hans-Jochen Schiewer (referiert bei Hermann-Josef Müller 2022, S. 287, biblioscout) und Monika Costard im Marienlexikon 1993 (online). Schon im Verfasserlexikon (2. Auflage Bd. 8 Lieferung 1, 1990, Sp. 30) konnte man nachlesen, dass der Antichrist-Bildertext mit den Fünfzehn Zeichen als umfangreicher Einschub im Anschluss an die dritte Adventspredigt inseriert ist (in der Zürcher Handschrift C 102a, S. 11-31). Im XV-Signa-Katalog von Christoph Gerhardt und Nigel Palmer aus dem Jahr 2000 (UB Trier) werden die Rheinauer Predigten unter K 16 ebenfalls erwähnt.
Auf die Rheinauer Predigten ist Palmer 2018 nicht eingegangen. Es wäre aber wichtig, das Verhältnis zur Konstanzer Weltchronik zu klären. Ebenso wie diese sind die Predigten wahrscheinlich im Bodenseeraum entstanden. Weist man der Konstanzer Weltchronik die Priorität zu, so darf man wohl an eine um 1390 – gemäß meiner Datierung – entstandene Text-Bild-Kombination aus Chronikmodul und eschatologischem Modul denken. Hutterer S. 301 Anm. 49 sieht dagegen die Datierung 1426 der Luzerner Handschrift, die den Prolog mit Hinweis auf das eschatologische Modul überliefert, als Terminus ante quem für den Antichrist-Bildertext an.
Meiner Meinung nach hätte der wohl Konstanzer Autor der Weltchronik um 1390 die drei eschatologischen Texte aus lateinischen Vorlagen übersetzt (sein Werk wäre Quelle der demzufolge später entstandenen Rheinauer Predigten geworden). Hutterer S. 298-304 hat den Wortlaut von Klosterneuburg 1253 mit dem Kapitel VII,9 von Hugo Ripelins Compendium theologicae veritatis im Münchner Clm 14063 (MDZ) verglichen. Selbst die Gliederung des Kapitels werde im eschatologischen Bilderzyklus weitergeführt.
Ulrike Bodemann bezeichnet (anders als Hutterer in den Handschriftenbeschreibungen S. XXXIV, XXXVII usw.) in Übereinstimmung mit der früheren Forschung alle drei eschataologische Texte als Antichrist-Bildertext: “Die etwas irreführende Werkbezeichnung bezieht sich auf einen Prosatext, der sich wesentlich zusammensetzt aus einer Antichrist-Vita und einer Übersicht über die Fünfzehn Zeichen vor dem Jüngsten Gericht (der Bezeichnungsvorschlag ›Der Antichrist und die 15 Zeichen vor dem Jüngsten Gericht‹ [Palmer (1992) […]] hat sich bislang nicht durchgesetzt). Antichrist-Vita und Fünfzehn Zeichen sind hierin mit je eigenen Prologen versehen, den Abschluss der Zusammenschau der letzten Dinge bildet ein Epilog über das Jüngste Gericht. Hutterer nennt nur den ersten Teil Antichrist-Bildertext, den zweiten “Fünfzehn Vorzeichen des Jüngsten Gerichtes” und den kurzen Schlussteil “Vom Jüngsten Gericht”.
Am Ende des 14. Jahrhunderts wendet sich vermutlich in Konstanz ein gelehrter Autor in der Volkssprache an Laien und gibt, aus lateinischen Quellen übersetzend, einen bebilderten Abriss der Weltgeschichte bis zu seiner Gegenwart und eine ebenfalls bebilderte Zusammenfassung des Wirkens des Antichrists vor dem Jüngsten Gericht. Angesichts dieser bemerkenswerten Leistung wäre Hutterer gut beraten gewesen, auch den eschatologischen Teil zu edieren.
4. Rezeption
Kerns Irrtum hinsichtlich der Benutzung in einer Zürcher Chronik steht auf S. 192 seines Aufsatzes (UB Freiburg). Außerhalb von Konstanz gibt es eine Rezeption der Konstanzer Weltchronik nur in Nürnberg, aber Kern hat in seiner Ausgabe der Nürnberger Jahrbücher des 15. Jahrhunderts (MDZ) darauf verzichtet, die Benutzung detailliert nachzuweisen. (Meines Wissens gibt es von keiner Handschrift, siehe Carla Meyer 2010 [MDZ], ein Digitalisat.) Wie wenig Hutterer an “historischen” Aspekten ihres Themas interessiert ist, zeigt der Umstand, dass sie die in Birgit Studts Verfasserlexikon-Artikel erwähnte Deichsler-Monographie Joachim Schneiders (1991, online) nicht zitiert hat (die Stellen zur Konstanzer Weltchronik bei Schneider findet man im Register S. 361 oder mit einer Volltextsuche).
5. Volkssprachige Weltchronistik
Fast alle einschlägigen Werke sind in den Geschichtsquellen.de zu finden. Zur von mir erwähnten Gmünder Kaiserchronik: https://geschichtsquellen.de/werk/1074.
6. Textproben
Klosterneuburg, Stiftsbibliothek, Cod. 1253, Bl. 119r (Digitalisat manuscripta.at), Beginn der Konstanzer Weltchronik, nach Hutterer (Ebook) S. 2:
“In Gotes namen amen. Kunt sey allen den die dicz puech sechent oder horent lesen, das dicz puech ist aus gezogen von vil anderen púecheren. Und ist dar an geschriben vil ding die geschechen sind von dem ersten, als unser herre Got der vater die welt beschueff. Und etleyche ding die noch geschechen sullen, als uns die alten lerer und ire puecher weysend. Doch sind alle dise nachgeschriben ding auf das aller churczt geschriben und aus gelesen, durch das ez die ainvelltigen leut dester pas pegreyffen und in gedechnus gehaben mugen. Des ersten vindet man hie inne etleyche ding die vor Cristi gepurt geschechen sind und wie sich etleyche ding in etleychen landen noch halten. Dar nach von pebsten, kayseren und kunigen, wie ir etleych starben und was sy teten. Dar nach von dem endecrist und von den funf zechen zaychen und von dem jungsten tag etc.
Dez ersten, alz vil lerer sprechen, so het unser Herregot der vater beschaffen die fewrein hymel, dy engel, dy lihter, dy lufte, wasser, erde und das paradyse. Und maynent dy lerer, das er das tet auf den suntag nach mittem merczen. Und das wer der erste tag auf diser welt.
Des anderen tags het er geschaffen alle hymel und taylt dy wasser in vil ende der welt.”
Bl. 126v nach Hutterer S. 24:
“In den selben zeiten wart geporen kunig Allexander den man nennet den grossen Allexander des wappen hye gemalt sind. Der tet von seinen kindleichen tagen mit hilff und rat grasser mayster gar vil grosser ding. Er hat vil land und lewt bestriten und so vil wunderleych ding gesechen. Er ist so mechtig, reych und so mild gewesen und hat so vil lant erfaren und dar inne so vil gross wunder gesechen von lewten, von tyeren, von pawmen, von schacz und von anderen dingen, das es gar ze lang und an und gen etleychen lewten ungeleubleich wer der es als schreyben solt. Er was auch nicht mer denn XXXIII jar alt, da wart im der tod ze trincken geben von ainem der hies Jolus.
Nach Allexander cham herczog Brennus der was von purt ein Swab. Der pawt Peren in Lamperten dy do haysset Berona und pelag Ram X jar und zestort Rám mit fewr mit hunger und mit anderen dingen.”
Bl. 128v nach Hutterer S. 30:
“Nach Cristi gepurt in dem XVI jar wart Thyberius kayser und reychsent XIII jar. Da layd unser Her Jhesus Cristus dye marter. Und nach unsers Herren marter reychsent er V jar. Der selb kayser Tyberius was des vor geschriben kaysers Octavianus stieffsun und auch glukleych und weys ze chriegen und in den kunsten. Er was sitig und guter sprach. Er erschlúeg und tet vil lewten we umb unschuld. Er sant Pylatum unter seiner potschaft in das lant Judea. Wan im vil ubels gesagt wart von Pylato, da versant er in zu leczt in das ellent in ein stat haysset Wienna, leyt in Burgundie. Und da tet Pilatus im selb den tot von widerwertikayt.”
Bl. 129r nach Hutterer S. 32:
“Nach Cristi gepurt XL jar wart Gayus kayser den man auch nennet Gallicula. Der reychsent III jar, X maned und VIII tag. Er was des vor genanten kaysers Tyberio frewnt und was gar geschentig. Er beschlieff zwo seiner swesteren und aine seiner swester tochter. Er tet auch Pilato vast we als lang, uncz er sich selb tétt und in dy saw pey Luceren geworffen wart.”
Zu dieser Pilatus-Überlieferung: Josef Leopold Brandstetter in der Festschrift zur Eröffnung des neuen Kantonsschul-Gebäudes in Luzern (1893), S. 118f. (GBS).
Bl. 135r-v nach Hutterer S. 50, 52:
“Darnach, da man zalt von Gotes gepurt funf hundert LXXVII jar, wart Thyberius Constantinus kayser. Da der gieng in seinen palast, da ersach er ain creucz auf dem ertreych und sprach: ‘Man schol das creucz von dann prechen, wann wir sollen es anpeten und sollen nicht dar auf treten.’ Und da man das auf prach, da vand man aber ain creucz under dem ersten. Und da er das aber auff prechen hies, da vand man ein tieffe grúben vol goldes. Darnach vand er aber vil goldes in ainem tieffen prún. Dicz golt gab er alles armen lewten durch Got. Pey des zeyten was Pelayus pabst. Der sant sant Gregorgen zu dem selben mal gen Constatinopel, das er da den pischolff und ander lewt bekert zu dem glauben der urstent Jesu Cristi. Und dar nach, unter kayser Mauricius zeyten und mit seinem gunst, wart Gregorius pabst ze Rom von Gotes gepurt funff hundert LXXIII jar. Pey den selben zeyten wart das gocz haws ze sant Gallen in Costniczer pistum in Swoben gepaun. In dem waren ain czeyt CCCC munich dy man all fur heylig het, uncz an ain der hies Eberwinus. Der legt den orden von im und macht in ain unselig weyb, fraw Prunhilt, kunigin zu Francken, also gewaltig in Franckreych, das er vil wider die cristenhayt tet und macht vil martrer. Doch ward fraw Prunhilt ser dar[135v]umb gepuest, wann kunig Lotharius pant sy an ain rós czagel und hies sy schláypfen als lang, uncz das sy starb.”
Bl. 142v nach Hutterer S. 74:
“Von Gotes gepurt MCCCXLII jar wart pabst Clemens der sechst der was sant Benedicten ordens. Der vernewt und lies verkunden all penn dy pabst Johannes vor im getan het wider obgenanten Ludwigen von Payren. Des selben jars was groß tewrung und gar vil wassers in tewtschen landen: Der Podem see gieng zu Costnicz uber dy maur in pey der visch pruk und ward der Rein also gros, das er all pruken hinweck fuert zwischen Rinaw pey Schafhausen und Preisach. Wie aber pey disen zeyten pischolff Nicolaus ze Costnicz was und wie kunig Karel in tewtschen landen fuer gen Straspurg, gen Pasel, gen Kolmar und was wunders da in den zeyten geschach, das las ich pleyben durch churcz willen.”
Bl. 144r-145r (Textende) nach Hutterer S. 80, 82:
“Aber dar nach, in dem jar, da man zalt von Gotes gepurt MCCCLVII jar andem funfczechenden tag des mayen, machet pabst Innocencius der sechst den vorgenanten herren Hainreich von Prandis der ein abt was [144v] ze den Ainsidelen pischof ze Costnicz, wie doch er vormals den egenanten pischolff Lewpolten durich des kaysers pet willen bestet het. Des wart aber der kayser zornig uber den pabst. Der selb pischolff Hainreich was auff sechs und zwaynczig jar pischoff und starb in dem jar, da man zalt von Gotes gepurt tausent trewhundert drewund sibenczig jar, an dem driten tag vor sant Kathrein tag. Nach im wart her Mangoldus, der probst in der Reychenaw, pischoff ze Costnicz der lebt II jar. Pey des selben von Prandis zeyten was der erst nach pabst Innocencius zeyten der heylig pabst sant Urban der funft. Nach dem funften Urban und des jars, da man zalt von Gotes gepurt tausent trewhundert LXXII jar, des funften tags in dem genner wart pabst Gregorius der XI der lebt VI jar.
Nach dem, als man zalt von Gotes gepurt tausent trew hundert LXXVII jar, umb mit vasten pezwungen dy Romer dye cardinel, das sy in ain anderen pabst erwellen muesten der in gevellig was und erwelten pabst Urbanum den sechsten. Und dar nach zochen dy cardinel von Rom, jegleicher, [145r] so er schierst mocht und wo er hin mocht. Und als sy taucht, das sy sicher weren vor den Romern, do schrayben sy allermenkleich und bekanten mit iren prieffen, das ir erwelung nicht recht wer, wann sy den selben pabst Urban durch vorcht willen erwelt heten. Und fueren gen Fundis und erwelten da pabst Clemens den sybenten. Und geschach dy selb walung in dem selben jar, da man zalt von Gots gepurt tausent trewhundert LXXVII jar, auf allerheyligen tag und sas pabst Clemens ze Avian und pabst Urban ze Róm. Und da pabst Urban starb auf sant Gallen abent in dem jar von Gotes gepurt MCCCLXXXVIIII jar, da erwellten dy selben cardinel ze Rom ein ander pabst den nanten sy Bonifacium den newnten. Der playb auch ze Róm siczen und playb Clemens alweg zu Avian. Von diser czwayung wegen was vil krieg und unlusts in der kristenhayt under geystlichen und under weltlichen lewten. Und wert der selb unwillen.”
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“Auf Nachfrage der CompGen-Blog-Redaktion teilte Dieter Kerpen aus St. Wendel-Niederlinxweiler mit, dass die digitalisierte Kartei im Auswanderermuseum Oberalben, beim Landkreis Kusel und in der VLS-Geschäftsstelle im saarländischen St. Wendel nach Namen durchsucht werden kann. Es ist nicht vorgesehen, die Bilder der Karteikarten beim VLS ins Internet zu stellen oder eine Datenbank zur Suche nach Namen, Daten, Herkunfts- und Zielorten zu erstellen. Auch das Generallandesarchiv Karlsruhe hat die Digitalisate erhalten. Ob die Bilder dort der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, ist nicht bekannt.”
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“Handelnde” Marienbildwerke 1300-1530
https://doi.org/10.1515/9783111172682-006 (Open Access)
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https://www.medievalists.net/2024/11/medieval-ghost-stories/
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