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Über die Plagiate beim österreichischen Sachbuchautor Anton Zischka

Schaut man sich die Sachbücher des 1997 verstorbenen österreichischen Journalisten Anton Zischka an, fällt auf, dass er nur in seltenen Fällen Quellen nachweist.

Zischka war populärwissenschaftlicher Bestsellerautor und veröffentlichte in der Weimarer Republik, dem Nationalsozialismus und der Zeit danach. Er bereiste die Welt oder tat in seinen Büchern zumindest so. In seinen rund 40 Werken über wirtschaftliche und technische Zusammenhänge lieferte er, was die Leser zur jeweiligen Zeit lesen wollten, faktuell einerseits, abenteuerhaft andererseits, anfangs in der „Ich“-Form, vor allem zu den Themen Geopolitik und Energie.

Die meiste Zeit seines Lebens verbrachte er, mit seiner Frau, auf Mallorca.

Dass er sich bei Dritten großflächig bediente, berichtete zuletzt Jürgen Kühnert in seinem Kapitel über „Sachbuch-, Ratgeber- und kartographische Verlage“ in der „Geschichte des deutschen Buchhandels im 19. und 20. Jahrhundert“, Band 3: Drittes Reich, Teil 2/1, De Gruyter 2023:

„Zischka war ein äußerst produktiver Autor: zwischen 1934 und 1941 erschien jährlich mindestens ein neues Buch von ihm bei Goldmann, 1935 waren es sogar vier. Diese Produktivität ging allerdings auch mit hartnäckigen Plagiatsvorwürfen einher. Denn Zischka schrieb ungeniert ganze Passagen seiner Bücher ab, teilweise sogar wortwörtlich – ein regelmäßiger Streitpunkt zwischen Autor und Verleger.“

Auf Wikipedia ist darüber nur am Rande zu lesen:

„Sein freier Umgang mit fremdem geistigen Eigentum brachte ihm allerdings wiederholt Plagiatsvorwürfe ein und führte schon in den 30er Jahren zum Bruch mit seinem französischen Verleger Payot.“

Tatsächlich plagiierte Zischka jahrzehntelang.

Es war ein Luxemburger, der 1932 in der Berliner Wochenschrift „Die Weltbühne“ (Nummer 48) unter dem Titel „Schon wieder Herr Zischka“ zahlreiche ungekennzeichnete Übernahmen nachwies. Da der Enthüllungsbericht nicht namentlich unterzeichnet ist, wissen wir nur aus dem luxemburgischen „Escher Tageblatt“ vom 10. Dezember 1932 von der Nationalität des Rezensenten. Dieser legt dar, dass eine von Zischka veröffentliche Reportage zum größten Teil eine Zusammenstellung und Übersetzung aus einem zuvor im Rowohlt-Verlag erschienenen Werk war.

„Die Sätze wurden nicht geändert, spezifisch deutsche Witze mitübersetzt, und seitenlang wird einfach abgeschrieben. Dann kürzt er und kondensiert, flickt zusammen und setzt von Zeit zu Zeit ein ‚Ich‘, um den Leser glauben zu machen, er selber habe das alles gesehen, und er berichte nur Selbsterlebtes.“

Auch das Hamburger Abendblatt berichtet 1937 von Plagiaten, was Verleger Wilhelm Goldmann zu der brieflichen Aussage an Zischka hinreißen lässt: „Wenn das mal gut geht!“, wie Andy Hahnemann in seinem Aufsatz „Vom Sieg der Arbeit“ berichtet (Andy Hahnemann: Vom Sieg der Arbeit. Anton Zischkas Briefwechsel mit seinem Verleger Wilhelm Goldmann 1934-1950; in: Sachbuch und populäres Wissen im 20. Jahrhundert. Herausgegeben von Hahnemann und David Oels, Frankfurt 2008, Seiten 123 – 135).

Im Jahr zuvor hatte Verleger Goldmann bereits gemahnt: „Ich war tatsächlich bei der Durchsicht der Korrekturen Japan schon wieder böse, weil Sie Stellen aus der Frankfurter Zeitung einfach eingeklebt hatten […]. Es geht nicht, dass Sie solche wörtlichen Einfügungen aus Zeitungsartikeln als Ihre eigene Ausdrucksform gelten lassen.“ Hahnemann beschreibt die „wiederholten“ Plagiatsvorwürfe als „in der Regel gerechtfertigt“. So auch bei einem angeblich selbst geführten Interview mit Rockefeller, das wörtlich mit einer Stelle aus Werner Sombarts „Der Bourgeois“ von 1913 übereinstimmte. Zischka versicherte indes „ehrenwörtlich“, das Buch nicht zu kennen.

Ein Blick in spätere Bücher zeigt selbige Arbeitsweise.

In seinem 1958 veröffentlichten Werk „Vom Tretrad zur Atomenergie – Wie Energie die Welt verändert“ veröffentlicht Zischka Zeittafeln zu technischen Entdeckungen und Erfindungen. Zum Jahr 1259 schreibt er, „die Annalen der chinesischen Sung-Dynastie […] beschreiben eine Lanze des ungestümen Feuers“.

In Ludwig Darmstaedters Handbuch zur Geschichte der Naturwissenschaften und der Technik (2. Auflage, 1908) heißt es: „Die Annalen der chinesischen Song-Dynastie beschreiben eine Feuerlanze […]“, auch die weiteren Ausführungen ähneln sich. In seinem Buch „Asiens wilder Westen“ aus dem Jahr 1959 gibt Zischka an, die Fotos stammten „aus dem Archiv des Verfassers“.

Auf Seite 52 findet sich etwa das Bild einer Schülerin, die mit ihrer Lehrerin vor einem Abakus steht. Zischka schreibt: „In der Schule von Tauho: Eine kleine Uighurin mit dem typischen gestickten Käppchen und ihrer uighurischen Lehrerin“. Das Foto stammt in Wirklichkeit von Ru Suichu (was Zischka nicht angibt) und zeigen Schüler einer Grundschule in Hotan, Xinjiang. Das auf Seite 51 veröffentlichte Foto einer Straße von Tienschan stammt von Wang Ping, die Abbildung der Rentiere vor dem Theater in Workuta von Lev Mikhailovich Porter, einem Fotojournalist der TASS Photochronika und einer der besten Fotografen der Sowjetunion. Es wurde am 9. Mai 1958 gemacht und in der Zeitung „Zapolyarye“ veröffentlicht. Eine auf Seite 281 veröffentliche Abbildung stammt aus dem Jahr 1935.

Zischka gibt die wahren Urheber an keiner Stelle an.

In der Literatur über Zischka wird auf seine NSDAP-Mitgliedschaft und den Antisemitismus hingewiesen. Im Jahr 1944, es herrschte bereits Papiermangel im Deutschen Reich, konnte er noch das 371 Seiten starke Buch „5000 Jahre Kleidersorgen“ publizieren. Es wurde allerdings nur 20.000 Mal gedruckt. Bislang oft ausgeblendet ist Zischkas Vortragstätigkeit für das NS-Regime: Die nationalsozialistische Volksbildungsstätte Luxemburg kündigte für die Vortragsfolge im Wintersemester 1943/44 einen Vortrag im Sitzungssaal des Rathauses von Luxemburg-Stadt an. Thema: „Deutschlands Naturwissenschaft im Kriege“. Ob der Vortrag tatsächlich stattgefunden hat, lässt sich nicht mehr feststellen. In den damals gleichgeschalteten luxemburgischen Zeitungen findet sich dazu nichts.

Klarheit könnte der Inhalt von 37 Archivschachteln des „Nachlasses Anton Emmerich Zischka (von Trochnov)“, aufbewahrt im Deutschen Museum in München, bieten; die vier Regalmeter sind freilich noch nicht erschlossen. Es kursieren auch Falschmeldungen: Die im „Luxemburger Wort“ am 24. Juni 1950 verbreitete Darstellung eines aus Russland zurückgekehrten Kriegsgefangenen, Zischka befände sich in einem dortigen Lager, lässt sich nicht verifizieren. Es ist unwahrscheinlich, dass Zischka als Gefangener in Russland war.

Hahnemann berichtet über eine kurze Haft in Madrid 1945 und sodann ein 17 Monate langes Versteckthalten im Schlafzimmer seiner mallorquinischen Finca. Danach machte der ehemalige Nationalsozialist als „Friedensautor“ weiter, mit neuem Verlag, alten Themen und bewährten Arbeitsmethoden. Er fand erneut ein Millionenpublikum. (Jochen Zenthöfer)

siehe auch: “Luxemburger Wort” vom 8.12.2024

Anton Zischka: Ein Leben zwischen Plagiaten und Erfolg

Brautstiftung mit Obelisk. Maarten van Heemskercks Vermächtnisse tot eewiger memorie

https://www.academia.edu/69488598/

Den Sammelband von 2021, in dem der Aufsatz von Tatjana Bartsch erschien, habe ich besprochen.

“Wer Erinnerungskultur als zeitspezifisches Ensemble von Erinnerungsmedien versteht, das nicht nur Grabplastik und Bildnisse umfasst, wird am ehesten fündig in dem ausgezeichneten Beitrag von Tatjana Bartsch: “Brautstiftung und Obelisk. Maarten van Hemmskerks Vermächtnisse tot eewiger memorie”. Das machen bereits die ersten beiden Sätze deutlich: “Identitäts- und erinnerungsstiftende Manifestationen von Memoria können vielerlei Gestalt haben: Sie können Texte oder Bilder sein, Denkmäler, Gebäude, Embleme oder Devisen, und neben solchen materiellen Hervorbringungen sich auch als Feste, Riten, historische Ereignisse und andere kulturelle Handlungen zeigen” (311). Bei der von ihr behandelten Memoria des Haarlemer Malers Maarten van Heemskerck (1498-1574) “geht es um seine überlieferten Selbstporträts, ein Abschiedsbild, zwei Grablegen, ein Wappen, um Signaturen, sein Testament und um eine Stiftung” (311). Diese Stiftung des Malers und seiner Ehefrau aus dem Jahr 1558 hatte einen eher eigenartigen Charakter: Sie sollte die Verheiratung bedürftiger junger Mädchen fördern, wobei die Ehe zur Erinnerung an das Stifterpaar auf dessen Grab geschlossen werden sollte. Den Abschnitt über die Stiftung leitet die Autorin mit einem Hinweis auf die – auf Jan Assmann zurückgehende – bedeutsame Unterscheidung der retrospektiven und prospektiven Dimension der Erinnerungskultur ein: “Das memoriale Totengedenken am Grab kennzeichnet zunächst eine retrospektive Form der pietas, in der die Toten in der fortschreitenden Gegenwart durch die Nachkommen präsent gehalten werden. Hinzu kommt die prospektive Erinnerung, die den ‘Aspekt der Leistung und fama, der Wege und Formen, sich unvergesslich zu machen und Ruhm zu erwerben’ [12] enthält und dessen die Lebenden in einer Verpflichtung der Reziprozität im Blick auf künftige Generationen gedenken” (337). Ungewöhnlich fasziniert war Heemskerck vom antiken Erinnerungsmedium des Obelisken. Die Kunstgeschichte ist gut beraten, die einschlägigen Ausführungen des neulateinischen Philologen Walther Ludwig zu Obelisken in der frühen Neuzeit nicht zu übersehen. [13]”

Breviar aus der Kölner Gemeinschaft St. Reinold?

Das Stadtarchiv Dortmund schreibt mir: “Nach ausführlicher Prüfung des Originals im September haben wir leider keine eindeutigen Hinweise auf eine Dortmunder Provenienz der Handschrift ausmachen können. Vielmehr gibt es starke inhaltliche Überschneidungen mit der Handschrift 869 in der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt (Link zum Katalog: https://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/HSP000547B400000000). Diese wird dort mit nachvollziehbaren Gründen dem Kölner Augustinerinnenkloster St. Reinold zugeschrieben. Auffällig ist hier zudem, dass beide Handschriften anhand der kalendarischen Tabellen auf 1477 datiert werden können.
Auch wenn ein Ursprung der Handschrift in Köln nicht gegen eine Verwendung in Dortmund sprechen muss, liegen doch wenige Gegenargumente vor:
1. weist der Buchdeckel in den noch zu entziffernden Bereichen nur Darstellungen von weiblichen Figuren auf (Iudith, Eva, Iustitia, Mater Dei). Das spricht aus meiner Sicht eher für einen Frauenkonvent, wie das Kölner Reinold-Kloster.
2. Die Handschrift weist nur wenige Nachträge auf. Einige sind anhand der Buchstabengestaltung auf das 18. Jahrhundert zu datieren und betreffen nachgetragene Heiligenfeste oder Ergänzungen zu spezifischen Festen (“duplex” zu St. Panthaleon am 28. Mai) . Da die Reformation an St. Reinoldi in Dortmund 1562/70 eingeführt wurde, sprechen auch diese Nachträge gegen Dortmunder Provenienz.”

Die Handschrift wurde von der SB zu Berlin erworben: https://archivalia.hypotheses.org/220549 (Kommentar)

Historiker Hubert Wolf: Warum protestierte Pius XII. nicht gegen den Holocaust?

https://www.deutschlandfunk.de/warum-protestierte-pius-xii-nicht-gegen-den-holocaust-historiker-hubert-wolf-100.html #audio

Über das Buch von Nina Valbousquets “Les âmes tièdes – Le Vatican face à la Shoah”: https://www.perlentaucher.de/magazinrundschau/2025-01-14.html

Barbarossa-Fassadenmalerei im 16. Jahrhundert in Augsburg

Am ehemals Fuggerschen Doppelhaus Philippine-Welser-Straße 12 (im Zweiten Weltkrieg zerstört) in Augsburg befanden sich gemalte Szenen aus dem Leben Barbarossas. Die Dokumentation des Zeugnisses durch Doris Hascher: Fassadenmalerei in Augsburg (1996), S. 452f. Nr. 92 befriedigt nicht ganz. Die Datierung schon um 1500 erscheint abwegig. Die auf Buff (MDZ) zurückgeführte Zuschreibung an Hans Bocksberger sei nicht beweisbar. Aber schon drei Quellen des späten 18. Jahrhunderts nennen diesen Namen:

Paul von Stetten 1772 (MDZ): am Herzogischen Haus an dem alten Heumarkt die Geschichte Friedrichs des Rotbarts von Boxbergern.

Friedrich Carl Gottlob Hirsching 1786 (MDZ): am ehemals Fuggerischen, nun Herzogischen Haus die Geschichte des Kaisers Friedrich des Rotbarts, von Hanns Boxberger, einem Maler von Salzburg, “vortreflich gemalt”

Clemens Alois Baader 1795 (MDZ): Geschichte Ferdinands (!) des Rotbarts von Boxberger.

Max Goering: Die Malerfamilie Bocksberger. In: Münchner Jahrbuch der bildenden Kunst. Neue Folge 7 (1930), S. 185–280, hier S. 252 mit Anm. 93 gibt Nachweise aus der Sekundärliteratur an. Im Allgemeinen Künstler-Lexikon (Inge Krumpöck) werden die Bilder dem 1587 gestorbenen jüngeren Bocksberger (Johann Melchior) zugewiesen: “1564 übernahm B. die Dekoration des Festsaales im Schloß Dachau und etwa zur selben Zeit war er im Augsburger Fuggerhaus beschäftigt, wo er die Gesch. Friedrich Barbarossas auf die Wand malte.”

Ob diese genaue Datierung zutrifft, muss offen bleiben. In jedem Fall handelt es sich um ein bemerkenswertes Zeugnis der Staufertradition in Schwaben. Wie man sich damals voller Stolz an Barbarossa erinnerte, hat Klaus Schreiner: Friedrich Barbarossa – Herr der Welt, Zeuge der Wahrheit und Verkörperung nationaler Macht und Herrlichkeit. In: Die Zeit der Staufer 5 (1979), S. 521-579 gezeigt.

#forschung

Neu in DBIS

In der erweiterten Suche https://dbis.ur.de/search gibt es eine Abfrage nach Eintragungsdatum.

Seit dem 1. November sind 73 Datenbanken neu hinzugekommen.

Eine Auswahl:

Religiöse Kurzerzählungen digital
https://rke-digital.de/

St Andrews Encyclopaedia of Theology
https://www.saet.ac.uk/

International History Declassified – weltweit ehemals geheime Dokumente
https://digitalarchive.wilsoncenter.org/

Türkische Druckgrafik
https://www.gravurdunyasi.com/
(irreführende Beschreibung in DBIS, nicht responsive)

Global Archives Online
https://calib.ro/global-archive/explore
Versucht mit einem Löffel das Meer auszuschöpfen. Übersicht digitaler Sammlungen weltweit.

Ortsnamenbuch des Kreises Göppingen

Lutz Reichardt: Ortsnamenbuch des Kreises Göppingen (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Reihe B Forschungen Bd. 112). Stuttgart: W. Kohlhammer 1989
Online: https://doi.org/10.57962/regionalia-25051

Besprochen von mir in der Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 27 (1991), S. 131-134
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1991/0133
http://swbplus.bsz-bw.de/bsz015767450rez.htm
Erwiderung von Reichardt ebenda 28 (1992), S. 179f.
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1992/0221

Über Lutz Reichardt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Lutz_Reichardt
https://archivalia.hypotheses.org/?s=lutz+reichardt

***

Den von Lutz Reichardt vorgelegten Ortsnamenbüchern geht es um “die systematische Erfassung und
sprachwissenschaftliche Erschließung der Siedlungsnamen Baden-Württembergs” (S. VII). In einer
Besprechung des für den Landkreis Heidenheim vorgelegten Bandes hat Heinz Bühler auf zahlreiche
Falschzuweisungen von Namensbelegen und auf Mängel bei der Behandlung der Wüstungen aufmerksam
gemacht und die grundsätzliche Frage gestellt, “welchen Sinn es hat, für einzelne Landkreise
Ortsnamenbücher rein sprachgeschichtlichen Charakters zu erarbeiten” (Zeitschrift für württembergische
Landesgeschichte 49, 1990, S. 501-505, hier S. 505). Meinrad Schaab hat in seiner Stellungnahme das
Unternehmen und seine Durchführung gegen die Angriffe Bühlers in Schutz genommen (ebd., S.
505-507). Meine Überprüfung des Göppinger Bandes hat ebenfalls eine Fülle von Beanstandungen
ergeben. In vielen Fällen muß man dem Bearbeiter zugutehalten, daß solche Irrtümer nur durch eine
äußerst intensive und zeitraubende, einem Sprachwissenschaftler nicht abzuverlangende
Auseinandersetzung mit den Quellen eines Raumes vermieden werden können. Trotzdem bleiben
Kritikpunkte übrig, die eine Änderung der Arbeitsweise als wünschenswert erscheinen lassen. Ich möchte
sie thesenhaft in drei Forderungen formulieren, kann sie jedoch aus Platzgründen nur anhand von wenigen
charakteristischen Beispielen belegen.
1. Mehr Sorgfalt bei der Quellenauswertung insbesondere im Hinblick auf Wüstungen und Einzelhöfe
wäre angebracht.
2. Die lokal- und landesgeschichtliche Forschung muß stärker berücksichtigt werden.
3. Die Vorschläge zur Namensdeutung werden oft zu apodiktisch vorgetragen.
Zu Forderung 1: Die abgegangenen Orte des Untersuchungsgebietes und die vielen Einzelhöfe des
Rehgebirges sind ersichtlich die “Stiefkinder” des Buches. Eine Durchsicht der Urbare und Lagerbücher,
die sich darauf beschränkt, Belege für die in diesen Bänden mit eigenen Abschnitten vertretenen größeren
Orte zu erheben, kann dem Anspruch, annähernd alle Siedlungsnamen zu erfassen, unmöglich genügen.
Daß Reichardt meinen Nachweis eines “Volratswiler” bei Böhmenkirch (Gmünder Studien 2, 1979, S.
182) nicht kennt, ist verzeihlich, aber dem Abschnitt über Böhmenkirch des von ihm zitierten
rechbergischen Salbuchs von 1476 hätte er Belege für die Wüstungen “Bocksweyler”, “Newhawssen”,
“Syckenweiler” und “Utzenweyler” entnehmen können (vgl. ebd., S. 202 Anm. 125). “+Neuhausen”
erscheint bei Reichardt nur mit einem Beleg aus der Topographischen Karte (S. 157), obwohl er in den
Gmünder Regesten von Nitsch auf “Nivnhusen” zu 1381 hätte stoßen müssen (Nr. 483). Das Ortsregister
von Nitsch führt die aus dem gleichen Jahr stammenden Nr. 481 und 483 unter “Böhmenkirch” auf, doch
hat Reichardt (S. 43) nur Nr. 481 berücksichtigt.
Zu Forderung 2: Ist es wirklich zuviel verlangt, die maßgeblichen landesgeschichtlichen Arbeiten zu der
besprochenen Region zu kennen? Ich denke etwa an das Buch über den Schurwald von Manfred
Langhans oder an Hans-Martin Maurers Monographie über den Hohenstaufen, deren Ergebnisse aus
zweiter Hand zitiert werden (S. 198 für den Gründer von Staufeneck). Heimatbücher und andere
ortsgeschichtliche Literatur nimmt Reichardt ohnehin in der Regel nicht zur Kenntnis. Doch auch die von
ihm zitierten Werke hat er nicht gründlich genug durchgearbeitet. In Jürgen Kettenmanns “Sagen im
Kreis Göppingen” ist der Abschnitt über die Burg “Lanndseer” aus dem Vogtbericht von 1535 abgebildet
(und abgedruckt), auf den sich Reichardt mit Fragezeichen S. 138 bezieht und den er nur aus der
Oberamtsbeschreibung kennt.
Einen entscheidenden Mangel stellt das Fehlen des grundlegenden Beitrags von Isidor Fischer über
“Abgegangene Weiler und Höfe im Geislinger Bezirk” (Blätter des Schwäbischen Albvereins 41, 1929)
dar. Reichardt führt S. 230 den Beitrag von Schneider 1987 an, in dessen Literaturangaben dieser aus den
Quellen gearbeitete, aber leider nicht belegte Aufsatz an erster Stelle steht. Fischers Ausführungen lassen
erkennen, wie lückenhaft Reichardts Belegsammlung im Hinblick auf die Wüstungen ist. Nicht wenige
der bei Fischer besprochenen Wüstungen fehlen bei Reichardt ganz. Wenn Schaab zurecht betont, daß
Reichardt sich auf die “vorhandene Literatur” verlassen muß, so wird man daraus folgern dürfen, daß die
“vorhandene Literatur” auch tatsächlich zu ermitteln und zu berücksichtigen ist. Vielfach weist sie allein
den Weg zu den relevanten Quellen. Daß es für einen Außenstehenden schwierig ist, sich in die äußerst
unübersichtliche landes- und lokalgeschichtliche Forschung in einer vertretbaren Zeit einzuarbeiten, ist
vor allem dem weitgehenden Fehlen von Hilfsmitteln anzulasten. Sogar die amtliche Landesbeschreibung
meint nach wie vor, auf Einzelnachweise verzichten zu können (vgl. dazu meine Besprechung der
Kreisbeschreibung Biberach in der Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 26, 1990, S. 233-235).
Zu Forderung 3: Wenn sich von Reichardt behauptete Namensdeutungen nicht mit dem gesicherten Stand
der landesgeschichtlichen Erkenntnis vereinen lassen, kann der Historiker nicht umhin, dem Vertreter der
Nachbarwissenschaft “Namenforschung” vorzuwerfen, daß als gesichert ausgegeben wird, was mehr oder
minder unwahrscheinliche Hypothese ist. Der Historiker ist zu diesem “Veto” nicht zuletzt deshalb
berechtigt, weil den Namensdeutungen Auffassungen über historische Vorgänge zugrundeliegen und die
vorgeschlagenen Herleitungen, sollten sie zutreffen, erhebliche Konsequenzen für die historische
Erkenntnis hätten.
Türkheim wird S. 211 als “Thüringersiedlung” gedeutet und mit dem vermeintlich durch archäologische
Befunde gestütztem, jedoch unbewiesenem historischen “Vorgang” fränkischer Thüringerumsiedlungen
in Verbindung gebracht. Der älteste originale Beleg des Ortsnamens datiert, wenn die Lokalisierung eines
Ortsadeligen zutrifft, von 1171, sonst von 1295. Ich halte es schlichtweg für eine krasse Überschätzung
der Aussagekraft namenkundlicher “Befunde”, wenn davon ausgegangen wird, daß sich die Differenz
“Duringoheim” (Thüringersiedlung)/”Duringesheim” (Siedlung des During) über viele Jahrhunderte
hinweg unbeirrt von sprachlichen Ausgleichvorgängen im “Volksmund” bewahrt hat. Ähnliches gilt für
“Winterreute” (S. 230), die angebliche “Rodungssiedlung der Slaven”, wobei die etwa von Isidor Fischer
vorgeschlagene Ableitung von dem Personennamen Winido erst gar nicht erwogen wird. Es muß
allerdings eingeräumt werden, daß solche Deutungen leider sehr verbreitet sind (vgl. etwa Wolfgang
Haubrichs im Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 16, 1990, S. 21). Ich kann nicht daran
glauben, daß alle Namenkundler historische Hintergrundannahmen und sprachgeschichtlichen Befund
hinreichend strikt trennen – bevorzugt wird doch sehr häufig die historisch “interessantere” Deutung, die
dann “lautgesetzlich” als unausweichlich ausgegeben wird.
Während sich die frühmittelalterliche Namengebung so gut wie jeder Kontrolle entzieht, verfügt man im
Hochmittelalter doch über die eine oder andere Quelle, mit der man allzu abenteuerliche Etymologien
zurechtrücken kann. Reichardt pflegt hochmittelalterliche Burgnamen meist von Personennamen
abzuleiten. Man kann nicht umhin, in diesen Personen folgerichtig die Erbauer der Burgen zu sehen. Ich
muß gestehen, daß mir Personen wie Bero von Berneck, Helfo von Helfenstein, Hilto von Hiltenberg,
Loto von Lotenberg, Ravo von Ravenstein, Roggo von Roggenstein und Zullino von Zillenhardt in den
Quellen des 11. bis 13. Jahrhunderts noch nicht begegnet sind. Auch Todi von Todtsburg habe ich nie
erwähnt gefunden, was allerdings nicht verwundern kann, wenn zutrifft, was Jürgen Kettenmann schreibt:
“Auf der Dotzburg stand nachweislich nie eine Burg” (Sagen im Kreis Göppingen, Weißenhorn 1975, S.
82; 2. Aufl. 1989, S. 111). Dank der Forschungen von Hans-Martin Maurer ist man über die Burgmannen
des Hohenstaufens einigermaßen gut unterrichtet. Wohl um die Mitte des 13. Jahrhunderts erbaute ein
Angehöriger dieses Kreises, vermutlich ein Herr von Plochingen, die Burg Ramsberg. Bei Reichardt ist
dagegen zu lesen: “Der Ramsberg war die Burg des “Rami”” (S. 164). Für einen Rami ist im 13.
Jahrhundert in dem historischen Kontext, in den die Erbauung der Burg zweifelsfrei gehört, kein Platz!
Ein Beispiel aus der frühen Neuzeit für allzu apodiktische Deutungen: “Messenhalden war der “Hof des
Mesners auf der abschüssigen Landparzelle, die ihm für seine Tätigkeit als Kirchendiener zustand”” (S.
150). Sind nicht doch andere Möglichkeiten denkbar, wenn der erste Namensteil tatsächlich von “Messe”
kommt? Etwa: Hof auf oder an der Halde einer Messe bzw. einer Meßstiftung?
Bestimmte Vorsichtsmaßnahmen sollten auch zum Handwerkszeug des Sprachwissenschaftlers gehören.
Wenn als ältester Beleg für Oberhausen bei Rechberghausen ein 1353 erwähnter Notar der Augsburger
Kurie Johannes de Oberhusen präsentiert und damit die abwegige Lokalisierung des Gmünder
Regestenwerks von Nitsch übernommen wird, so zeigt dieser Fehlgriff einmal mehr, daß auch die
sprachwissenschaftliche Erhebung exakter Belege nicht auf Quellenkritik verzichten kann.
Als Anregung für die namenkundliche Diskussion möchte ich vorschlagen, bei der Erarbeitung von
Ortsnamenbüchern nicht nur wissenschaftliche Deutungsvorschläge aus dem 19. und 20. Jahrhundert zu
dokumentieren, sondern auch “historische” Namensdeutungen aus den Quellen und sogenannte
“Volksetymologien” aus der mündlichen Überlieferung zu erheben. Manche Namensformen lassen sich
nur vor dem Hintergrund “volkstümlicher” Namensdeutungen verstehen – welche Disziplin wenn nicht
die Namenforschung wäre dazu berufen, die Bedeutungsgeschichte von Ortsnamen zu schreiben? Indem
Reichardt die Belegreihen nur als Ausfaltung der “ursprünglichen Bedeutung” behandelt, verkürzt er die
Aussagekraft der Quellen in einem zentralen Punkt. Kommt es nur darauf an, was der Namenforscher
über die Herkunft eines Ortsnamens zu sagen hat? Sind die Aussagen der Bewohner und Nachbarn nicht
auch ein Teil der “Namensbedeutung” in ihrem historischen Wandel? Darf man bei der Behandlung der
mutmaßlichen Siedlung “Feuerbuch” (S.76) die ätiologische Überlieferung (unter dem Titel “Die
leuchtende Buche” bei Kettenmann, 2. Aufl., S. 101) einfach stillschweigend übergehen?
Welche Schlußfolgerungen wären zu ziehen, wenn die drei besprochenen Forderungen berechtigt sind?
Ganz sicher sollte man das von Reichardt mit großem persönlichem Einsatz und hohem
wissenschaftlichem Ethos getragene Unternehmen nicht grundsätzlich in Frage stellen, auch wenn der
landesgeschichtliche im Vergleich zum sprachwissenschaftlichen Ertrag sehr begrenzt ist. Die
Auseinandersetzung mit den soeben aus historischer Sicht angebrachten kritischen Anmerkungen zu
Aspekten der Namenforschung müßte sinnvollerweise in einem breiter angelegten Dialog zwischen
Historikern und Namenforschern erfolgen. Der Hinweis sei gestattet, daß die kritiklose Übernahme
vermeintlich gesicherter historischer Erkenntnisse die Interpretationen einer anderen Nachbardisziplin,
der Archäologie, in erheblichem Ausmaß belastet hat.
Wenn die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg sehr hohe Summen
aufwendet, um Reichardts Namenbücher drucken zu lassen, sollte sie auch Sorge dafür tragen, daß die
beiden ersten Forderungen zukünftig nicht mehr erhoben werden müssen. Dem Autor wird man diese Last
nicht ohne konkrete Unterstützung aufbürden dürfen. Es wäre somit seitens der Kommission
sicherzustellen, daß Reichardt sich mehr als bisher an sachkundige Kenner des betreffenden Gebietes
wendet und ihren Hinweisen Rechnung trägt. Darüber hinaus müßten die vorgelegten Manuskripte vor
der Drucklegung einer gründlichen Durchsicht unterzogen werden. Im Göppinger Ortsnamenbuch trägt
Reichardt auf S. 238 zum Ortsnamenbuch des Alb-Donaukreises und des Stadtkreises Ulm von 1986 auf
Hinweis von Meinrad Schaab vier Belege aus einem 1929 (!) edierten Ellwanger Güterverzeichnis (um
1136) nach. Ich frage mich, ob es nicht Möglichkeiten gegeben hätte, diesen Nachtrag zu vermeiden.

Nihil obstat: Absurdität des deutschen Hochschulwesens

“Etwas versteckt auf der “Campus”-Seite der FAZ vom Samstag berichtet Sebastian Strauß über eine besondere Absurdität des deutschen Hochschulwesens. An den Unis lehrende katholische Theologen und Theologinnen werden zwar vom Staat bezahlt (worauf Strauß nicht weiter eingeht), aber ob sie dort lehren dürfen, entscheidet letztlich die Kirche. Es gibt auch einen Namen für dieses Recht: “Nihil Obstat”, eine kirchliche Unbedenklichkeitserklärung. Und die Kirche ist nicht nur intransparent in ihren Entscheidungen, sondern auch äußerst willkürlich, wie eine Studie zeigt: “Besonders betroffen sind Frauen: Fast jede dritte Frau gab in der Studie an, während des Verfahrens mit kritischen Rückfragen konfrontiert worden zu sein. Meist werden wissenschaftliche Inhalte und kirchenpolitische Positionierungen beanstandet. Doch die Kontrolle endet nicht mit der Wissenschaft. Auch das Privatleben der Bewerber steht auf dem Prüfstand. Neun Prozent der Befragten gaben an, Beziehungen aus Angst vor möglichen Konsequenzen bewusst verschwiegen zu haben.” (Perlentaucher)