Dr. Schei*** steht nicht zu seinen früheren Schandtaten und hetzt seine Rechtsanwälte Schei*** auf mich

Natürlich heißt Dr. Schei*** nicht so, und auch der Name der Kanzlei beginnt nicht mit Schei***. Ein Anwaltsschreiben forderte mich vor einigen Tagen auf, den Namen des Abmahners aus meinem Beitrag vom 13. Februar 2014 zu entfernen. Es kommt bei der Frage von Abmahnfäigkeit von Coverfotos von Büchern im Verkaufskontext nicht auf den Namen an und daher habe ich ihn – ebenso wie die Kanzlei verfuhr, deren Meldung ich zitierte – entfernt. Aber ich darf sehr wohl die Meinung zum Ausdruck bringen, dass hier das “Recht auf Vergessen” entschieden zu weit geht, wenn es denn gerichtlich bestätigt würde. Wer Mist gebaut hat, sollte dazu stehen, zumal es sich lediglich um den Vorwurf unberechtigter Abmahnung handelt und nicht um resozialisierungsfähige kriminelle Untaten. Einen Blogger per Anwalt zu nötigen, wahre Tatsachen zu entfernen, ist aus meiner Sicht nichts anderes als gemeinschädliche Internetbeschädigung.

Faeschisches Kabinett (Basel) online

https://curiositas.digitalesschaudepot.ch/de/

“Als Remigius Faesch am 27. Februar 1667 in Basel kinderlos starb, hatte er testamentarisch dafür gesorgt, dass seine Sammlung fortbestand. Er hatte sie als Familienfideikommiss an seine Familie im männlichen Stamm vermacht, d. h. ihre treuhänderische Verwaltung an seine Nachkommen übertragen. Zunächst amtete sein Bruder Christoph Faesch, danach sein Neffe Sebastian Faesch als Verwalter des Museums, die beide wie Remigius Faesch auch Professoren und Rektoren der Universität waren. Wie es das Testament vorsah, musste die Verwaltung des Museums von einem Doktor der Rechte wahrgenommen werden. Sollten diese beiden Bedingungen nicht mehr erfüllt werden konnten, war die Sammlung – nicht aber das Haus am Petersplatz – der Universität zu übertragen.

Die ungewöhnliche Regelung erklärt sich daraus, dass Faesch miterlebte, wie die Erben des Amerbachkabinetts dessen Bestände 1660 um ein Haar auf dem internationalen Markt angeboten hatten; nur der Entscheid des städtischen Rates, dieses erste grosse Basler Kabinett für die Stadt zu erwerben, bewahrte sie als Sammlung davor, in alle Welt verstreut zu werden. Das von Faesch gewählte Vorgehen bewährte sich, verblieb das Museum Faesch doch bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts in Familienbesitz, bevor es an die Universität und von dort in die städtischen Sammlungen einging.” Weiß die Wikipedia.

Übertriebenes Geltungsbedürfnis: BSB München verschleudert Millionenbetrag für Hokusais “Große Welle”

https://www.br.de/nachrichten/kultur/bayerische-staatsbibliothek-kauft-weltberuehmte-grosse-welle,ToKC58k

Es ist überhaupt nicht einzusehen, wieso ein Holzschnitt, der im Internet mehrfach in guter Qualität eingesehen werden kann, für viel öffentliches Geld angekauft werden muss. Das Geld hätte man tausendfach besser ausgeben können.

Sammlung Online des Berliner Museums für Islamische Kunst nach PERSONAVINO bewertet

https://islamic-art.smb.museum/

Nach PERSONAVINO bewertet, ergibt sich ein überwiegend positives Fazit:

PERmalink: Ja

SOcial Media/Sharing: Ja

Nachnutzung: Ja

CC-BY-SA (auch bei 3-D).

Annotation/Feedback: Ja

Kontakt und Feedback ohne Voreinstellung des Objekts im Mailformular.

VIewer: Gute Auflösung und Metadaten.

NOrmdaten: NEIN

Sammlung Online des Kunstmuseums Liechtenstein nach PERSONAVINO bewertet

https://kunstmuseum_liechtenstein.zetcom.net/de/

Nach PERSONAVINO bewertet, ergibt sich ein gemischtes Fazit:

PERmalink: NEIN

SOcial Media/Sharing: Ja

Nachnutzung: Ja

Man sieht bei älteren Werken (auch bei gemeinfreien Skulpturen): “Bildnutzung: gemeinfrei / public domain”.

Annotation/Feedback: NEIN

Kein besonderer Hinweis.

VIewer: Brauchbare Auflösung und Metadaten.

NOrmdaten: NEIN

Die Sammlung Online des Landesmuseums Oldenburg nach PERSONAVINO bewertet

https://landesmuseum-ol-collection.zetcom.net/de/

Nach PERSONAVINO bewertet, ergibt sich ein wenig befriedigendes Ergebnis:

PERmalink: NEIN

SOcial Media/Sharing: Ja

Angeboten werden Facebook, Twitter und Pinterest. Zur Abwertung führt die Meldung bei Pinterest: “Tut uns leid. Leider verbietet diese Webseite das Merken von Pins.”

Nachnutzung: NEIN

Annotation/Feedback: Ja

“Kontakt
Haben Sie Anregungen, Fragen oder Informationen zu diesem Werk?
Schreiben Sie uns”

Aber ohne Voreinstellung des Objekts.

VIewer: Brauchbare Auflösung und Metadaten.

NOrmdaten: NEIN

Indiskutable Trefferliste bei Sortierung von Alt nach Neu ohne Suchwort

Digitalisierung ethnologischer Literatur an der HU Berlin

https://www.ub.hu-berlin.de/de/ueber-uns/projekte/digitalisierung-von-ethnologischen-kernzeitschriften

“Wenn Sie Digitalisate aus dem (urheberrechtsfreien) HU-Bestand benötigen, schreiben Sie bitte an: ub.digitalisierung[at]ub.hu-berlin.de”

In den Digitalisaten liest man:

“In den digitalisierten Zeitschriften und Monographien sind die Sprache sowie Forschungszugänge und -perspektiven aus der Zeit ihrer Entstehung dokumentiert. Texte und Darstellungen können Menschen auf herabwürdigende Weise darstellen und diskriminierende Begriffe enthalten. Zudem spiegeln sich in ihnen die Machtverhältnisse ihrer Zeit.

Die Datenbank kann Informationen, auch in bildlicher Form, zu rituellen oder zeremoniellen Aktivitäten enthalten. In einigen Gemeinschaften kann der Zugang zu diesen Informationen basierend auf Alter, Geschlecht, Status oder Clan einer Person verboten sein.”

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