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Mit mehreren Statements von mir.
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Mit mehreren Statements von mir.
Das Stadtarchiv Stuttgart kooperiert mit einem Paywall-Angebot der Stuttgarter Zeitung und macht die Filme nicht auch auf seiner Website zugänglich. Wer sie sehen will, muss sie vor Ort im Stadtarchiv einsehen. Solche Kooperationen müssen transparent sein. Wieviel Gelder sind wofür geflossen?
https://histgymbib.hypotheses.org/26872 (via JMM)
Zum Thema Latein hier:
Über den Friesen Dietrich Ulsenius wusste der Quellenfälscher Ferdinand Wilhelm Emil Roth (1853-1924) nur wenig, als er ihm einen kurzen Abschnitt seines Aufsatzes “Westfälische Gelehrte zu Mainz im XV. und XVI. Jahrhundert. 1442-1591” in der Westfälischen Zeitschrift 1899 widmete.1 Nicht einmal die Allgemeine Deutsche Biographie war ihm bekannt.2
Roth nannte eine Inkunabel aus Deventer, die er bei Reichhart (den er falsch Reichhard nennt) fand (GBS). Ansonsten stützte er sich nur auf eine kurze Notiz der Mainzer Universitätsgeschichte von Heinrich Knodt 1751 (Dilibri).
Seinen Text reicherte er mit einem Nachweis aus einem häufig von ihm zitierten “Severus Ms.” an: “1511 legte er sein Amt nieder”. Das kann aber nicht stimmen, da nach der maßgeblichen Darstellung von Franz Josef Worstbrock im Verfasserlexikon. Deutscher Humanismus 1480-1520 2 (2013), Sp. 1155-1174 Ulsenius bereits 1508 starb. Von einer Tätigkeit als kurfürstlicher Leibarzt wissen die Quellen nichts. Dieses biographische Detail hatte das Repertorium Academicum Germanicum ungeprüft aus Roth übernommen.
Schon 1987 hatte Walther Ludwig in seiner Schrift “Römische Historie im deutschen Humanismus. Über einen verkannten Mainzer Druck von 1505 und den angeblich ersten deutschen Geschichtsprofessor” das Severus-Ms. als Chimäre erwiesen. In dem Manuskript von Severus fand Roth nach seinen Angaben die Kopie eines Briefes des Simon Ribysen, datiert Heidelberg V Idus Novembris 1503, an Schöfferlin in Mainz. Die Existenz eines solchen Briefs sei angesichts der Tatsache, dass Schöfferlin 1501 nachweislich bereits tot war, “nicht nur realiter unmöglich, es ist auch ausgeschlossen, daß ein solcher Brief von Severus angeführt worden ist und unwahrscheinlich, daß Roth einen von Severus tatsächlich zitierten Brief nur falsch referiert hätte” (S. 27). Ludwig hielt es für wahrscheinlich, dass der “Brief von Roth selbst stammt” (S. 28). Da zahlreiche Angaben zur frühen Mainzer Universitätsgeschichte auf den derzeit unüberprüfbaren Angaben Roths aus Severus beruhen, plädiert Ludwig dafür, “ihnen mit Zurückhaltung zu begegnen, solange sie nicht durch von Roth unabhängige Quellen bzw. durch den Fund der angeblich von ihm benutzten Aufzeichnungen des J. S. Severus verifiziert werden. Vielleicht hat der Autodidakt Roth, der mit den professionellen Historikern hinsichtlich beruflicher Stellungen ständig in einem erfolglosen Konkurrenzkampf lag, diesen zeigen wollen, daß er mehr wußte, als sie alle zusammen” (S. 28).
2015 konnte ich in Weiterführung der Ausführungen Ludwigs zur Mainzer Universitätsgeschichte demonstrieren, dass Roths Mitteilungen zum Reuchlin-Handel aus der angeblich im Pfarrarchiv Geisenheim seinerzeit vorhandenen Severus-Quelle widersprüchlich sind.3 Seither konnte ich Roth immer wieder Fälschungen nachweisen.4 Eine Verwertung von Angaben Roths, die nicht durch andere Quellen abgesichert sind, sollte man unterlassen.
Wie im Fall Schöfferlin lässt sich nun auch bei Ulsenius zeigen, dass Roth eine Angabe des Severus-Ms. erfunden hat. Er hatte damals eine ganze Reihe von Beiträgen zu den Professoren der alten Mainzer Universität geschrieben. In allen hat er das Severus-Ms. verwertet (siehe meine Zusammenstellung unten). Es gibt aber auch Biographien in diesen Beiträgen, die von Fälschungen anscheinend frei sind. Dass der unbestreitbar wertvolle Abschnitt über Thomas Ruscher ganz ohne Fälschungen auskommt, ist zwar nicht singulär, aber eher die Ausnahme.
Anhang
Die folgende Liste mit kontaminierten Aufsätzen Roths (Bezugnahme auf ein Severus-Ms.) umfasst nur Beiträge zur Mainzer Universitätsgeschichte. Angegeben ist die erste Seite der Erwähnung. Aber schon in Bd. 1 der Fontes rerum Nassoicarum von 1880 begegnet die Bezugnahme auf ein solches Manuskript (Dilibri). Die jeweils behandelten Personen nennt die Bibliographie in Wikisource.
Beiträge zur Mainzer Schriftstellergeschichte des 15. und 16. Jahrhunderts. In: Der Katholik 78 II (1898), S. 97-117, 234-254, 342-358, 449-457, hier S. 99 (UB Tübingen)
Aus dem Leben einiger Mainzer Professoren des Kirchenrechts im XV. und XVI. Jahrhundert. In: Archiv für katholisches Kirchenrecht 79 (1899), S. 772-785, hier S. 774 (Internet Archive)
Westfälische Gelehrte zu Mainz im XV. und XVI. Jahrhundert. 1442-1591 (wie oben), S. 108
Thüringisch-Sächsische Gelehrte des XV./XVI. Jahrhunderts in Mainzer Diensten. In: Jahresbericht des Thüringisch-Sächsischen Vereins für Erforschung des vaterländischen Altertums 1899/1900, S. 5-33, hier S. 7 (SLUB Dresden)
Aus dem Leben einiger Mainzer Kirchenrechtsgelehrten und Dekretalisten im XV. und XVI. Jahrhundert. In: Archiv für katholisches Kirchenrecht 80 (1900), S. 189-199, hier S. 190 (Internet Archive)
Niederrheinische Gelehrte an der Mainzer Universität im XV.-XVII. Jahrhundert. In: Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichts-Vereins 14 (1900), S. 180-194, hier S. 181 (ULB Düsseldorf)
Schwäbische Gelehrte des 15. und 16. Jahrhunderts in Mainzer Diensten. In: Württembergische Vierteljahrshefte für Landesgeschichte NF 9 (1900), S. 292-310, hier S. 300 (Internet Archive)
Zur Geschichte der Juristenfacultät in Mainz im 15./16. Jahrhundert. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung 22 (1901), S. 359-365, hier S. 362 (MPI Rechtsgeschichte)
Aus dem Leben einiger Theologieprofessoren zu Mainz im 15.-16. Jahrhundert. In: Der Katholik 89 (1909), S. 422-431, hier S. 424 (UB Tübingen)
Fälschungen des Mainzer “Lügenmüllers” Nikolaus Müller (1770-1851) als Grundlage der ebenfalls gefälschten Mitteilungen von F. W. E. Roth zu den Mainzer Meistersingern (1896)
https://archivalia.hypotheses.org/183831
F. W. E. Roth und Handschriften aus dem Kloster Eberbach. In: Archivalia vom 29. März 2025
https://archivalia.hypotheses.org/225805. [↩]
“Jianwei Xun, der angeblich aus Hong Kong stammen, in Dublin studiert haben und in Berlin leben sollte, ist in Wirklichkeit eine Kreation des italienischen Verlegers Andrea Colamedici. Die Texte Xuns wurden von Künstlicher Intelligenz erstellt. Das französische Nachrichtenportal „Le Grand Continent“ veröffentlichte heute unter dem Titel „Qui est vraiment Jianwei Xun?“ ein Interview mit dem angeblichen Forscher. Darin lüftet Xun sein Geheimnis, über das die Wissenschaftsszene wochenlang diskutiert hatte: „Ich existiere nicht als empirisches Individuum mit physischem Körper und überprüfbarer Biografie, sondern bin offenbar der Knotenpunkt in einem Beziehungsgeflecht zwischen menschlicher und künstlicher Intelligenz – und damit eine Schnittstelle, die eine sonst unsichtbare Revolution greifbar macht.“”
Jochen Zenthöfer in der heutigen FAZ (paywall).
Angesichts der völligen Missachtung meiner Arbeit durch den Handschriftencensus und aller anderen (mich hat kein einziger Hinweis erreicht) stelle ich meine Bemühungen ein.
https://www.textmanuscripts.com/medieval/the-twenty-four-elders-326770
Aus dem Katalog der New Yorker Antiquariatsmesse:
Die Handschrift der 24 Alten Ottos von Passau 1429 wurde 2024 in Archivalia angezeigt. Der Katalog zitiert
https://archivalia.hypotheses.org/135066
https://archivalia.hypotheses.org/207767
Aus dem gleichen Katalog:
Eine frühere Göttweiger Handschrift
https://www.textmanuscripts.com/medieval/italian-vulgate-bible-327410
Asanger Aderlassbüchlein (Früher Sammlung Eis Hs. 22)
https://www.textmanuscripts.com/medieval/asanger-bloodletting-booklet-327424
“Als der Verlag Springer am 21. März 2025 ein neues Buch herausbrachte, widmete er sich einem Thema, das für Krebspatienten mit viel Hoffnung einhergeht: Es handelt von „fortgeschrittenen Nano-Impfstoffen für Krebs-Immuntherapien“, so der Titel. „Kapitel für Kapitel bietet es unschätzbares Wissen auf diesem aufstrebenden Gebiet“, heißt es im – aus dem Englischen übersetzten – Werbetext. Und weiter: „Mit seinem problembasierten Ansatz und Technologien auf Stand der Wissenschaft ist das Buch eine exzellente und informative Ressource.“
Wer jedoch auf die Inhalte des für rund 150 Euro vertriebenen Buchs setzt, könnte enttäuscht werden. Im Werk selbst findet sich eine überraschende Warnung: „Es ist wichtig zu beachten, dass ich als KI-Sprachmodell eine allgemeine Einordnung bieten kann, aber Sie sollten sich für eine individuelle Beratung an medizinische Fachleute wenden“, heißt es im ersten Kapitel, unter der Überschrift „Warum Krebsimpfstoffe besser sind als eine Chemotherapie“. […]
Springer ließ zahlreiche Fragen der F.A.Z. bislang offen. Warum ist das Buch offline genommen worden? Wie konnte es dazu kommen, dass es trotz des KI-Hinweises veröffentlicht worden ist? Inwieweit untersucht der Verlag ähnliche Probleme in anderen Werken? Wie können Leser Veröffentlichungen erkennen, die – wie mutmaßlich im Springer-Fachmagazin „Nature“ – von Menschen vor Veröffentlichung gelesen und geprüft werden? Und braucht es eine Reform der Veröffentlichungsprozesse wie auch der Qualitätskontrolle? „Wir untersuchen gerade zusammen mit dem Autor den Satz, der sich auf KI bezieht“, erklärt eine Verlagssprecherin. Das Buch sei vorübergehend von der Website entfernt worden, einen Hinweis auf die Untersuchung gibt es nicht. „Wir erkennen an, dass Autoren Sprachmodelle nutzen können“, sagt sie, dies müsse jedoch ausgewiesen werden. Menschen müssten die Verantwortung für die finale Fassung der Texte haben.
„Wir nutzen KI verantwortungsbewusst“, erklärt Springer Nature auch in einer Selbstverpflichtung auf der Website.”
FAZ vom 2.4.2025 (Danke an JZ)
https://digitales-gedenkbuch.de/ (Danke an DS)
https://dnyuz.com/2025/03/05/how-a-shocking-act-of-literary-vandalism-helped-a-family-start-again/
Ein anderer Artikel über eine Gutenberg-Bibel:
https://news.artnet.com/art-world/huntington-reunites-print-gutenberg-bible-2621436
#inkunabel
Themenschwerpunkt von o-bib:
https://casebooks.lib.cam.ac.uk/
“Forman’s and Napier’s casebooks constitute what is probably the richest surviving set of medical records from the period before 1700.”
#medizingeschichte
https://www.lrb.co.uk/the-paper/v47/n05/colin-burrow/ogres-are-cool
Another Review on Ann Schmiesing’s book on the Brothers Grimm.
#erzählforschung
https://doi.org/10.1057/s41599-025-04666-6
“Based on realistic assumptions we show that at least 1.1% of the medieval manuscripts were copied by female scribes (lower estimate).”
Die Datenbasis ist veraltet. Ausgewertet wurden lediglich die von den Benediktinern zusammengestellten Kolophone, nicht Krämers Schreiber und auch nicht die Schreiber-Liste des Handschriftencensus.
Der Quellenfälscher Ferdinand Wilhelm Emil Roth (1853-1924)1 hat sich wiederholt mit der Geschichte des Klosters Eberbach im Rheingau beschäftigt.2 Auf seine Abdrucke von Eberbacher Texten in den Fontes rerum Nassoicarum soll hier – mit einer Ausnahme – nicht eingegangen werden. Thema sind vielmehr Hinweise Roths auf heute nicht mehr greifbare Handschriften der Eberbacher Klosterbibliothek.
Roths Scivias-Codex
In den “Nachrichten für wissenschaftliche Bibliotheken” las man 1951 folgende Notiz:3
F.W.E. Roth, zuletzt wohnhaft in Niedernhausen/Taunus erwarb 1887 aus dem Nachlaß eines Rheingauer Gutsbesitzers einen Scivias-Kodex, der aus der Abtei Eberbach im Rheingau stammte. Es handelt sich um eine der ältesten Hss des Scivias aus dem 12./13. Jh. in Kleinfolio. 1888 veröffentlichte Roth aus dieser Hs die erste Scivias-Vision in den „Romanischen Forschungen” Bd. 4 (1891). 1918 beschrieb Roth die Hs nochmals in den „Stud. u. Mitteilungen z. Geschichte des Benediktinerordens”. Bei Roths Tode im Jahre 1924 fand sich der Kodex nicht mehr in seinem Nachlaß. Auch in seinen handschriftlichen Aufzeichnungen fand sich kein Hinweis, wohin der Kodex gekommen wäre. Ebenso fehlt jede Spur von seinen anderen Hss, die (sicher auf Angabe Roths hin) in P. Schwenke, Adreßbuch der Deutschen Bibliotheken, 1893, mit 154 Hss des 10. — 19. Jh. verzeichnet sind. (Roth’sche Familienfideikommiß-Bibliothek, Geisenheim a. Rh., S. 134. Von einem Roth’schen Fideikommiß ist bei keiner der amtlichen Stellen etwas bekannt.) Bei einer Reihe von Bibliotheken und Antiquariaten wurden bereits Nachforschungen angestellt, aber alle ohne Erfolg. Für die Vorbereitung einer kritischen Ausgabe der Werke der Hl. Hildegard wäre es wichtig, diesen Kodex aufzufinden. Mitteilungen werden erbeten an Direktor Götting, Wiesbaden, Nassauische Landesbibliothek.
Roths Beitrag erschien in den Romanischen Forschungen 6 (1891), S. 495-508 (GBS). Er habe den Codex im “vorigen Jahr” aus dem Besitz eines Rheingauer Landwirts erworben – wobei schon diese Provenienz etwas verdächtig ist. Er edierte die Summarien, Vorwort und die Kapitel 1-11 des ersten Buchs. Mit Sperrdruck kennzeichnete er Abweichungen der Migne-Ausgabe. Roths damals angekündigte Ausgabe des Scivias ist nie erschienen. In seinen Studien zur Lebensbeschreibung der hl. Hildegard. In: Studien und Mitteilungen aus dem Benedictiner- und Cistercienserorden 39 (NF 8) (1918), S. 68-118, hier S. 84 (Commons) sagt Roth, er habe 1886 die Ausgabe der Schrift geplant. Er habe zwar den Salemer Codex in Heidelberg bereitwillig ausgeliehen bekommen, aber die Handschrift der Vatikanischen Bibliothek nicht erlangen können und auch der Codex in Cues sei ihm nicht zugänglich gewesen. “So blieb die Sache liegen.” 1887 habe er aber den Codex aus Eberbach erworben.
Während die Publikation von 1891 den Eindruck erweckt, als sei der Scivias der einzige Inhalt der Handschrift, soll sie nach seinen Angaben 1918 auch Eberbach und die Klause Johannisberg betreffende Briefe Hildegards enthalten haben. S. 117 gibt er aus der Handschrift die angebliche richtige Lesart “Clusin” (statt Mignes “Elsim”), was sich auf die Klause St. Georg bei dem Kloster Johannisberg beziehe. Das Detail wirkt “nachgeschoben”. Solche “Nachträge bei einer verlorenen Quelle” geben “nur Gelegenheit zu Mißtrauen”, hielt Roth 1908/09 seinem Fälscher-Vorgänger Franz Joseph Bodmann vor.4
Viel Mühe musste sich Roth beim Fälschen der Texte seiner Handschrift nicht geben, denn sie stand der ihm wohlbekannten Heidelberger5 nahe, wie er 1918 selbst schreibt und die Forschung aufgrund der Lesarten bestätigte.6 Daraus ergibt sich aber auch, dass ein strikter Fälschungsnachweis unmöglich ist. Bei deutschen spätmittelalterlichen Texten kann man Roth mit Fehlern der Schreibsprache überführen, wie dies Ulrich Seelbach auf meinen Wunsch hin mehrfach getan hat. Bei mittellateinischen Texten scheidet diese Möglichkeit aus. Sprachliche Fehler konnte Roth immer auf seine Vorlage schieben.
Die von Roth nach seiner Handschrift vorgeschlagene Lesart Clusin zu Brief 73 Hildegards7 kann künftig lediglich als Textverbesserung ohne handschriftlichen Rückhalt betrachtet werden. Die Hildegard-Forschung hat sie von Roth 1918 dankbar übernommen, da man “Elsun” nicht lokalisieren konnte.8 Die Klause St. Georg am Fuß des Johannisbergs ist in der Tat schon zur Zeit Hildegards bezeugt.9 Das Kloster Elsey an der Lenne, an das Monika Klaes 1993 dachte,10 ist zu spät gegründet worden.
Der Ortsname kommt nochmals in der Hildegard-Vita des Theoderich von Echternach vor, im Kapitel 3, 17. Das Wiener Autograph Theoderichs (Cod. 624, nicht online) und der Wiesbadener Riesencodex haben Elsun, die Berliner Vitenhandschrift Melsun. Es ist gut möglich, dass die Ortsnamen des Kapitels über angebliche “Predigtreisen” Hildegards aus dem Briefwechsel übernommen wurden. Am Rande sei bemerkt, dass diese Predigtreisen Hildegards nicht hinreichend sicher bezeugt sind.11
Ein von Hermann Göbel eingetauschtes Missale in Roths Besitz
Der Eltviller Heimatforscher Hermann Göbel (1890-1967) schrieb am 14. Juli 1932 dem Magistrat der Stadt Eltville, als er ein Manuskript des Eltviller Oberamtsbuchs zum Kauf anbot: “Im Februar 1916 erwarb ich das wertvolle Manuskript von dem Archivar Roth gegen Austausch eines dem 15. Jahrhunderts angehörenden Missale (Messbuch) aus dem Kloster Eberbach.”.12 Überprüfbar ist das nicht. Von der Handschrift fehlt jede Spur.
Eine Handschrift als Vorlage der Eltviller Vocabularius-Drucke
1916 versicherte Roth in der Hessischen Chronik S. 229 (Commons), ein geschriebener Vocabularius ex quo aus der Eberbacher Konventsbücherei dürfte die Vorlage des Eltviller Drucks des Vocabularius ex quo (erstmals 1467, GW) gewesen sein, da er sich textlich genau decke und zudem mit der Eltviller Summa (de articulis fidei des Thomas von Aquin) zusammemgebunden sei. In der Zeitschrift für die österreichischen Gymnasien 64 (1913), S. 963 (Commons) hatte er den Codex bereits erwähnt, aber ohne das Detail der Summa-Mitüberlieferung. Aloys Ruppel referierte die Mitteilung von 1916 in seiner Schrift “Eltville als Frühdruckstadt” (1938), S. 22 (GBS). Kritischer äußerte sich Hans Widmann: Eltvilles Anteil am Frühdruck (1970), S. 39 Anm. 41. Da Roth den Standort der Handschrift nicht nannte, dachte Widmann daran, er könne sich auf den Bibliothekskatalog von 1502 gestützt haben. Zedler habe zudem 1905 festgestellt, dass mehr als eine Handschrift benutzt worden sei (was ich dem Aufsatz aber so nicht entnehmen kann).13. Im “Antiquariat” 1970 stand zu lesen, ein handschriftliches Exemplar des Vocabularius ex quo aus Eberbach sei nicht zu ermitteln gewesen.14
Man wird diese Eberbacher Handschrift zu den Erfindungen Roths rechnen dürfen.
Eine Eberbacher Handschrift mit einer deutschen Beichtformel, die Matthäus von Krakau dem Eberbacher Abt gewidmet haben soll
Auf diese Handschrift des 15. Jahrhunderts bezog sich Roth: Heinrich Hembuche, Jakob von Eberbach und Matthaeus de Cracovia als literarische Freunde. In: Nassovia 14 (1913), S. 283-286 (Commons). Ich habe die Widmung 2015 als Fälschung erwiesen:
Roth sagt, “offenbar” sei Matthäus durch das Eberbacher Kolleg in Heidelberg mit Abt Jakob in Beziehung getreten, aber er sagt nicht, wie das möglich gewesen wäre. Abt Jakob starb 1392 (Monsees), Matthäus ging erst 1394 nach Heidelberg.
Matthias Nuding, der über Matthäus von Krakau promoviert hatte, schrieb mir dazu 2015: “Das Beispiel Roth erinnert auf drastische Weise daran, dass man gut daran tut, dubiose Angaben, zumal unbelegte, nicht kritiklos für bare Münze zu nehmen. Aber das ist in der Praxis leichter gesagt als getan, vor allem wenn die Fiktion relativ unauffällig dosiert ist.”
Eine Eberbacher Beichtformel des 12. Jahrhunderts
Im dritten Band der “Fontes” (S. 429f., Dilibri) druckte Roth ohne weitere Quellenangabe (eine solche fehlt auch in Bd. 4) eine “Eberbacher Beichtformel”, von der man annehmen muss, er habe sie in einem Eberbacher Codex gefunden. Höchstwahrscheinlich hat er sie aber aus Johann Friedrich Conrad Retter: Heßische nachrichten 3 (1741), S. 7f. (GBS) abgeschrieben. Die Vorlage ist noch vorhanden. Es handelt es sich um ein Buch aus dem hessischen Zisterzienserkloster Haina (12./13. Jahrhundert), das im Besitzvermerk mit seinem alten Namen Aulesburg15 bezeichnet ist: UB Gießen Hs. 1105, die Beichtformel Bl. 142r (Digitalisat).
Mitteilungen über verschollene Handschriften
In seiner magistralen Zusammenstellung der Eberbacher Handschriften und Inkunabeln hat Nigel F. Palmer unter anderem Mitteilungen Roths ausgewertet.16 Nr. 5 ist Roths Scivias, Nr. 6 das (nicht als Fälschung erkannte) Beichtformular des Matthäus von Krakau.
Nr. 1 bezieht sich auf die bereits S. 254 erwähnte Widukind-Ausgabe von Martin Frecht (von Palmer zu Hecht entstellt) 1532. Die von Palmer nicht genannte Stelle in den Fontes 1, S. 185 Anm. (Dilibri) mit Erwähnung Schönaus (bei Heidelberg) kam schon Maximilian Huffschmid seltsam vor.17. Der Brief von Martin Frecht über die Eberbacher Widukind-Handschrift (Schluss: “Vale Heydelbergae pridie Non. Iulii Anno Christi M . D . XXXI”) steht in der Basler Ausgabe 1532 bei Johannes Herwagen und ist keine Erfindung Roths.18 Aber die folgende Angabe, das Autograph von “Conrads Chron. Mog.”19 sei von Schönau, wo sich (Erzbischof) Konrad I. bis zu seinem Tod aufgehalten habe, nach Eberbach gekommen, ist wohl erfunden. Am Ende der Anmerkung steht die (vermutlich fiktive) Quellenangabe “Bodmann, Nachtr. Ms.”.20 In seiner Geschichte und Beschreibung der königl. Landesbibliothek in Wiesbaden 188621 erwähnte Roth das “Autografon der Chronik des Mainzer Weihbischofs Christian v. Litthauen” nochmals, das dieser in Schönau bei Heidelberg zurückgelassen habe. Er beachtete nicht, dass mit der Anpassung der Verfasserzuschreibung an Christian (nach Cornelius Will 1881) die ursprüngliche Begründung (der Aufenthalt Erzbischofs Konrad in Schönau) weggefallen war.
Nr. 12. Fragmente von Mainzer Pergamentdruckmissalen aus Eberbach erwähnte Roth 1886.22 Laut Palmer sind sie in der Wiesbadener Landesbibliothek – wen wundert es nach dem Vorstehenden – heute nicht mehr vorhanden.
Nr. 13. Palmer hat sich vergeblich bemüht, den Hinweis Roths (Landesbibliothek S. 24) auf “Schultingius, bibl. eccles. 5,2” zu verifizieren.23 [2.4.2025 In einem etwa gleichzeitig erschienenen Aufsatz im Historischen Jahrbuch 1886, S. 229f. (DigiZeitschriften) wird klar, dass Roth die falsche Quellenangabe von Hartzheim abgeschrieben hat (MDZ). Dieser wurde von einem Druckfehler der Ausgabe 1599 in die Irre geführt (Kolumnentitel V 2 statt IV 2 auf S. 161). Die Stelle auf S. 162 von Bd. 4 (GBS).]
Nachtragen kann man bei Palmer einen zutreffenden Hinweis von Roth (Die Mainzer Buchdruckerfamilie Schöffer, 1892, S. 65, GBS). Michael Memlerius benutzte für den Druck seiner Evangelienkonkordanz (Mainz 1524) eine Eberbacher Handschrift (laut Widmungsbrief).24
Fazit
Es wird ein Muster sichtbar. Roth hat höchstwahrscheinlich die von ihm erwähnten Handschriften erfunden: seine Scivius-Handschrift, die angebliche Vorlage des Vocabularius und auch die Handschriften mit den Beichtformeln aus dem 12. und 15. Jahrhundert. Wer sich auf sie beruft, sollte im Sinne einer “Beweislastumkehr” darlegen, weshalb sie doch authentisch sein sollen.
#forschung #histmonast
Einen Abschnitt dazu (auch zur Erinnerungskultur des Bauens) enthält meine achtseitige Rezension des Elias-Holl-Katalogs “Meister Werk Stadt” (2023).