Jüdisch-Mittelalterliches Erbe in Erfurt ist UNESCO-Welterbe

Weitere neue Welterbestätten:

https://www.unesco.de/kultur-und-natur/welterbe/welterbe-werden/neue-welterbestaetten-2023

Über Erfurt:

https://juedisches-leben.erfurt.de/

Wirth 2016
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:gbv:547-201600114

Benediktsplatz 1, Steinernes Haus Erfurt 20200909 0115.jpg
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:Tilman2007″ title=”User:Tilman2007″>Tilman2007</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 4.0, Link

Warum der Reformvorschlag zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz nicht ausreicht

Amrei Bahr und Kristin Eichhorn und Sebastian Kubon, Warum der Reformvorschlag zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz nicht ausreicht, in: Zeitgeschichte-online, September 2023, URL: https://zeitgeschichte-online.de/themen/warum-der-reformvorschlag-zum-wissenschafts-zeitvertragsgesetz-nicht-ausreicht

Lügen einer Märchenerzählerin

Das “Zeitzeichen” erinnerte am 27. Juli an die Märchenerzählerin Elsa Sophia von Kamphoevener (1868-1963), die Teile ihrer Biographie und angeblich dem Volksmund abgelauschte türkische Märchen erfand.

In der Fabula 1 (1958), S. 294 schrieb A. Tietze:

Im 18. Jahrhundert war es üblich, europäischen Sammlungen orientalischer Märchen romantische Einleitungen voranzusetzen, in denen beschrieben wurde, welches geheimnisvolle Abenteuer dem Herausgeber zum Besitz der Märchen verholfen habe. Daß solche Verbrämung auch heute noch gefällt, zeigt, daß das lesende Publikum sich wenig geändert hat Es besteht freilich kein Grund zu bezweifeln, daß die Verfasserin in ihrer Jugend, ihren Vater begleitend, die Türkei bereiste, auch nicht, daß sie damals türkische Märchen hörte. Außerdem finden sich in der Einleitung nur noch drei glaubwürdige Angaben: 1. Die Verfasserin hat sich „von den vielen, vielen Märchen, die sie kennt, niemals auch nur die kleinste Notiz gemacht”. 2. Inzwischen ist ein halbes Jahrhundert vergangen. 3. Die Verfasserin ist eine leidenschaftliche und erfolgreiche Märchenerzählerin (während des letzten Krieges erzählte sie vier Jahre lang an allen Fronten den Soldaten der Luftwaffe Märchen). Die Verbindung dieser drei Angaben dürfte eine hinreichende Vorstellung von dem Authentizitätswert des Werkes geben. […] Kurz, es handelt sich um einen Band von Kunstmärchen, von türkischen Volksmärchen inspirierten Kunstmärchen, schön erzählten, sehr lesbaren Kunstmärchen, die jedem warm empfohlen werden können, der gern ein wirklich schönes Buch liest und der von türkischen Märchen und türkischen Verhältnissen keine Ahnung hat und auch keine haben möchte.

#erzählforschung #audio

Über Fälschungen in Archivalia: https://archivalia.hypotheses.org/9580

Sagenhaftes in der Geschichte (1892)

Der Vortrag des Erfurter Gymnasialprofessors Gustav Brünnert erschien in den Jahrbüchern der Akademie Gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt NF 19 (1893), S. 225-246 (GBS, ThULB Jena). Behandelt werden folgende populäre Stoffe und zwar, wie der einschlägige Jahresbericht auf 1893 ungnädig bemerkte (S. 123f., GBS), “ohne irgend ein neues zu bieten”.

Wahl Heinrichs I.
Quelle: Georg Waitz: Jahrbücher des Deutschen Reichs unter König Heinrich I. 3. Aufl. (1885), Exkurs 8 (MGH-PDF). Neueste Literatur: Bernhard Gallistl: „Des Sachsenlandes Stern“. Zu einer Königswahl Heinrichs I. in Dinklar bei Hildesheim. In: Concilium medii aevi 2017 (UB Heidelberg). Brüder Grimm: Deutsche Sagen (1818 Nr. 464, Wikisource).

Zug Ottos des Großen gegen die Dänen
Quelle: Oscar Grund: Kaiser Otto des Großen angeblicher Zug gegen Dänemark. In: Forschungen zur Deutschen Geschichte 1871 (GBS).

Heinrich Franz Gaudenz von Rustige (1810-1900): Kaiser Otto 1 (912-937) als Sieger über die Dänen, 1865. Dieses Bild und eines von Anton Dietrich (Otto am Ottensund) ist Teil des Magdeburger Katalogs: Welche Taten werden Bilder? (2023), S. 158-161.

Weiber von Weinsberg
Quelle: Ernst Bernheim: Die Sage von den treuen Weibern von Weinsberg und der Zusammenhang sächsischer Annalen. In: Forschungen zur deutschen Geschichte 1875 (GBS). Neueste Literatur: Andreas Bihrer: Den Eroberer überreden. Persuasive Kommunikation in Jacopo Sannazaros Elegie I,8 ‚Ad Petrum de Roccaforti‘. In: Eroberte im Mittelalter (2023), hier S. 451-454, wo aber der Artikel von Wolf-Wilhelm Brednich in der Enzyklopädie des Märchens 14 (2014), Sp. 557-562 übersehen wurde. Vgl. auch Hans-Jörg Uther: Deutscher Märchenkatalog (2015), num. *878A/ATU 875* (S. 224f.). Grimm 1818 Nr. 481.

Friedrich mit der gebissenen Wange in Thüringen
Quelle: Colmar Grünhagen: Über die Sage von der Flucht der Landgräfin Margaretha und dem Biß in die Wange. In: Zeitschrift … Thüringische Geschichte 1859 (ThULB Jena). Grimm 1818 Nr. 560.

Schweppermann-Überlieferung
Quelle: Heino Pfannenschmid: Die Schlacht bei Mühldorf. Mit einem Anhang über den angeblichen Sieger Sifried der Schwepffermann. In: Forschungen zur deutschen Geschichte 1863 (GBS). Neueste Literatur: Lübbers 2016 (Hinweis)

#erzählforschung

Eine Priamel auf Ereignisse im Sommer 1535

Priamel und Geschichte – kein weites Feld. Und vor allem keines, mit dem sich, soviel ersichtlich, vor mir jemand beschäftigt hätte. Im Handschriftenverzeichnis zur Erfurter Bürgerchronik des 16. Jahrhunderts in der Ausgabe von Friedhelm Tromm: Die Erfurter Chronik des Johannes Wellendorf (um 1590) (2013), S. 801 stieß ich eine Priamel auf Zeitereignisse 1535, die er nach der Handschrift 5/100-21 des Stadtarchivs Erfurt (nicht vor 1546), Bl. 10r wiedergibt. Zunächst war ich überzeugt, dass keine Parallelüberlieferung existiert, aber geduldiges Suchen in Google Books (nie zu früh aufgeben!) mit Teilen der Verse belehrte mich eines Besseren und ließ dann auch die sich der Identifizierung entziehenden Namen “Satamanngk” und “bastian van geffern” entschlüsseln. Ich gebe den Text mit abgesetzten Versen mit den Verbesserungen, die Karl Heinemeyer in den Mitteilungen des Vereins für die Geschichte und Altertumskunde von Erfurt 75 (2014), S. 21 Anm. 74 (GBS) notierte, wieder.

Eyn Nuer Reym ao 1535 Jare
Hans Schantz der ist gehangen
Salammangk wart gefangen
Marggraff Jocheim ist gestorben
Vill hurn seint vertorben
Bastian von geffernn ist erstochen
Das Konickreich zue Munster ist zerbrochen
der von Lubeck mutwill ist gerochen
Sollchs geschach alles in vier wochen
Nun merckt yr herrn gar Eben
was ist das fur ein leben
actum ut supra.

Das sind zehn Verse. Eine Fassung mit fünf Versen überliefert die Naumburger Chronik des altgläubigen Bosauer Mönchs Paul Lang (wenig später gestorben) bei Mencke: Scriptores rerum Germanicarum 2 (1728), Sp. 94 (GBS; MGH-PDF). Er schreibt sie einem nicht namentlich genannten “großen Fürsten” (magnus Princeps) zu.

Wolfgang Gerlach: Drei deutsche Reime in den Chroniken des Paul Lang. In: Zeitschrift für deutsche Philologie 60 (1935), S. 213-216 zitiert die Verse aus Lang, ist mir aber nicht zugänglich.

In der in Bern 1550 gedruckten Chronographia des Fuldaer Bürgers Valentin Müntzer wird das falsche Jahr 1537 angegeben (e-rara.ch; Ausgabe 1551: GBS). In diesem Jahr

Ward der Salamanck gefangen
Vnd Johann Schenitz gehangen
Bastel von Geß ward erstochen
Das geschach als in vier wochen.

In der Tat fanden die in den drei Versionen genannten Ereignisse zwischen dem 11. Juni und dem 11. Juli 1535 statt. Schon kurz vor dem 11. Juni, dem Datum der Schlacht am Ochsenberge bei Assens auf Fünen im Rahmen der Grafenfehde (Wikipedia, Wikidata), bei der nach den Erfurter Versen der Mutwille der Lübecker gerächt wurde (sie erlitten eine Niederlage), wurde der Bastardsohn Friedrichs des Weisen, Sebastian von Jessen, von den eigenen Soldaten erstochen (so Ingeborg Ludolphy: Friedrich der Weise, 1984/2006, S. 53, GBS, mit Zitat der Verse nach Lang; zur Person des Bastards: Tacke 2006, UB Heidelberg). Ich war, nachdem ich zu “Geffern” nichts Passendes fand, auf einen Brief aus Altenburg an den Zwickauer Stadtschreiber Stephan Roth vom 2. Juli 1535 gestoßen (Mittheilungen der Geschichts- und Alterthumsforschenden Gesellschaft des Osterlandes 10, 1895, S. 304, GBS), der den Tod des “Bastian von hessen”, der in seinem eigenen Bett erstochen worden sei, meldet. Aber auch mit diesem Namen kam ich nicht weiter. Das “Geffern” der Erfurter Handschrift könnte aus “Gessenn” entstanden sein.

Erstaunlich ist, dass die kurzzeitige Gefangennahme des ehemaligen Hofkanzlers Gabriel von Salamanca-Ortenburg bei Friedberg, nach einer Augsburger Chronik (Georg Preu, Internet Archive) am 20. Juni, in Erfurt wahrgenommen wurde. Alfred Stern in der HZ 131 (1925), S. 39 (Internet Archive) und Gerhard Rill: Fürst und Hof in Österreich 2 (2003), S. 406 (GBS) zitieren die Verse (Stern nach Müntzer, Rill nach Lang).

Am 21. Juni 1535 ließ der Kardinal Albrecht von Brandenburg seinen Vertrauten Hans von Schönitz in Halle an der Saale hinrichten (Wikipedia). Die Eroberung des Täuferreichs von Münster erfolgte am 25. Juni (Stadtmuseum Münster). Am 11. Juli starb Markgraf Joachim I. von Brandenburg (Wikipedia). Dass viele Huren verdorben seien, ist wohl nur dem Reimzwang geschuldet.

Dass alle diese nach Ansicht des Autors der Erfurter Verse bemerkenswerten, teilweise sogar schockierenden Ereignisse sich innerhalb eines Monats zutrugen, verleitete ihn zu einer priameltypischen Conclusio mit dem Tenor: In welchen Zeiten leben wir! Dass die Priamel lange nach dem Juli 1535 entstanden ist, wird man angesichts des Umstands, dass Salamanca laut der Augsburger Chronik schon am 22. Juni wieder frei war, nicht annehmen dürfen. Ob die längste Version, die Erfurter, ursprünglich ist, lässt sich nicht sagen. Nicht zu übersehen ist die Varianz der Texte, mit der man bei kleinen Formen häufig rechnen muss.

Eine ähnliche, stärker politische Priamel übersandte Sebastian Brant vielleicht im Jahr 1511 an Wimpfeling (W.-Briefwechsel 2 Nr. 286, Freidok, wo aber die Parallelüberlieferung fehlt, die ich bereits zusammengestellt, aber noch nicht publiziert habe).

Priameln als Teil der Erinnerungskultur liegen vor, wenn sie “Jahreszahlrätsel” im Sinne von Johannes Bolte darstellen. Ich habe im letzten Monat ein hübsch illustriertes Beispiel mitgeteilt: https://archivalia.hypotheses.org/178919.

Erinnert sei auch an meinen Beitrag: Wie alt ist die Priamel “Hette ich Venediger macht”? von 2014. Einen Folgebeitrag (Historisches in der Priamel “Hett ich des keisers weib”, vgl. nur Wander) habe ich nicht fertiggestellt.

Nachdem ich eingeladen wurde, im November in einem Marburger Oberseminar über “Kleine Formen und Erinnerungskultur im Mittelalter” zu referieren, wären mir Ideen dazu willkommen. Bisher habe ich (wie schon 2014) im Blick:

Denkverse, Jahreszahlrätsel, Chronogramme
Priameln
Sprichwörter
Kinderverzeichnisse, genealogische Eintragungen
Inschriften.

#forschung

Historisches Lexikon Bayerns ignoriert die Wikipedia

Obwohl 2010 der Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/Schloss_Neuschwanstein von der Community als exzellent bewertet wurde und ordentliche Qualität aufweist, fehlt er – üble Praxis des Historischen Lexikon Bayerns – im neuen Artikel über das Schloss:

https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Schloss_Neuschwanstein

Die Zungen in der Hand

In Gersthofen gibt es ein Altarblatt von 1754/55. Es zeigt unter anderem: “Johannes Nepomuk gemeinsam mit dem Hl. Antonius von Padua. Beide halten ihre Zungen in der Hand, bei Johannes als Zeichen für die Wahrung des Beichtgeheimnisses, bei Antonius als Symbol seines Predigttalents”.

https://www.myheimat.de/gersthofen/c-kultur/verborgene-schaetze_a3479410

Schleswig-Holstein gibt antike Vasen an Italien zurück

https://idw-online.de/de/news820715

Heute verfolgt die Kieler Antikensammlung eine andere Vision als noch vor einigen Jahren. Die alten Objekte, die rechtmäßig in die Sammlung gelangt sind, sollen im Rahmen von Sonderausstellungen auf aktuelle Fragestellungen hin zugeschnitten werden. Im Zuge des Kulturabkommens wird es zudem möglich, immer neue Funde in der Sammlung zu präsentieren. Neuerwerbungen werden sich künftig auf Gipsabgüsse antiker Originale beschränken.

„Raubgrabungen zerstören weltweit wissenschaftliche Erkenntnisse. Erst wenn Museen und Privatleute auf den Erwerb solcher Objekte konsequent verzichten, ist ein entscheidender Schritt zum Schutz von Kulturgütern und auch zum Verständnis anderer Kulturen getan“, bekräftigt Prof. Dr. Annette Haug. Mit der Rückgabe der vier Vasen wolle man entsprechend ein Zeichen setzen.

Manuscript about British cheese (saec. XVIex) has been acquired by the University of Leeds

https://www.theguardian.com/books/2023/sep/13/blessed-are-the-cheesemakers-university-of-leeds-acquires-oldest-surviving-book-about-british-cheese?CMP=share_btn_link (Thanks to FE)

https://explore.library.leeds.ac.uk/special-collections-explore/750167

#fnzhss

Promotion und Wissenschaftsplagiate: Eine Bestandsaufnahme im Regelungsverbund zwischen Landesgesetzgebung, Hochschulen und Richterrecht

Der Aufsatz von Ralf P. Schenke in Ordnung der Wissenschaft 2023/4 ist frei zugänglich:

https://ordnungderwissenschaft.de/wp-content/uploads/2023/09/Schenke.pdf

Auch Ulrich Rommelfanger lässt sich in der gleichen Ausgqabe über Plagiate aus:

https://ordnungderwissenschaft.de/wp-content/uploads/2023/09/Rommelfanger.pdf

Stefanie Stahl: “Aus Gründen der Lesbarkeit verzichte ich ganz bewusst auf einen wissenschaftlichen Stil des Zitierens”

JZ sandte mir einen Artikel im Trierischen Volksfreund (Paywall), aus dem das entlarvende Zitat in der Überschrift stammt.

Mit dabei in der Causa ist auch Plagiatsjäger Stefan Weber:

https://plagiatsgutachten.com/blog/plagiatsvorwurf-stahl/

Der STERN schreibt:

Der Plagiatsjäger Stefan Weber und die Hamburger Ärztin und Psychoanalytikerin Diana Pflichthofer werfen der Psychologin und Bestsellerautorin Stefanie Stahl vor, in ihrem neuen Buch “Wer wir sind” abgeschrieben und Ideen geklaut zu haben. Unter anderem hat sie laut Webers Gutachten Zitate des 2005 verstorbenen Psychologen Klaus Grawe übernommen, ohne diese zu kennzeichnen.

Der ehemals in Admont als Cod. 496 befindliche Codex ist in Kanada gelandet und online

http://www.iter-austriacum.at/iter-austriacum/eine-kurze-aktualisierung-zu-aggsbach-goettweig-und-admont-beobachtungen-aus-auktionskatalogen-iii/

https://archive.org/details/McGillLibrary-osl_versus-egidij-de-vrina_WJ146G464v1200z-21946/mode/2up

VG Minden: Verfassungsrechtlicher Schutz für neue Medien (Beschluss vom 16.08.2023, 1 L 729/23)

https://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20230128

Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG war von Anfang an auf eine umfassende Erfassung jeglicher Medien angelegt. Seine Beschränkung auf Presse, Rundfunk und Film ist allein historisch bedingt.
Allen neuen Medien, die sich nicht als Rundfunk oder Film darstellen, ist zumindest auf der Rechtsfolgenseite ein Schutz wie der Presse zu gewähren. Dies gilt nicht nur für die digitale Transformation klassischer Zeitungsangebote im Internet (“Online-Zeitung”), sondern auch für sonstige Informationsangebote im Internet, wie z.B. Blogs oder Videoplattformen.
Um vom persönlichen Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 GG erfasst zu werden, ist eine gewisse Strukturierung der Informationsweitergabe erforderlich, so dass z.B. bloße Äußerungen in einem Chat-Room nicht unter die Presse-, sondern unter die Meinungsfreiheit fallen.
Ob Pressevertreter über einen Presseausweis verfügen, ist für ihre Einbeziehung in den persönlichen Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 GG unbeachtlich.
Pressevertretern ist die Mitnahme der für ihre Berichterstattung erforderlichen Geräte in ein Gerichtsgebäude zu gestatten.
Die Absicht eines Pressevertreters, über ein ihn selbst betreffendes Gerichtsverfahren zu berichten, schließt eine Berufung auf die Pressefreiheit nicht aus.
Weder Ziffer 6 des Pressekodex noch den übrigen Maßgaben des Pressekodex lässt sich ein “Verbot” der Berichterstattung in eigener Sache entnehmen.
Jedenfalls vereinzelte Verstöße gegen den Pressekodex führen nicht zu einem Verlust des Schutzes aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 GG.
Ob für einen von einem Pressevertreter beabsichtigten Beitrag ein besonderes Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht, ist in Bezug auf die Eröffnung des Schutzbereichs des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 GG rechtlich unerheblich.
Ein Pressevertreter kann nicht pauschal darauf verwiesen werden, er könne außerhalb eines Gerichtsgebäudes filmen oder schriftlich über den Verlauf eines gerichtlichen Verfahrens berichten.

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