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Was ist mit dem FLA Amorbach?

Ob im Fürstlich-Leiningenschen Archiv zu Amorbach weitere Quellen liegen, konnte nicht eruiert werden, da das Archiv mittlerweile nicht mehr zugänglich ist schreibt Kurt Schöndorf, Die Hochzeit der Pfalzgräfin Marie Elisabeth auf der Hardenburg [1585], in: Pfälzer Heimat 55 (2004), H. 3, 101-113, hier S. 112 Anm. 7. Weiss jemand mehr?

Anschrift:
Fürst zu Leiningen, Fürstlich Leiningensches Archiv
Schloßplatz 1
63916 Amorbach (Odenwald)
Tel.: (09373) 971524
Fax: (09373) 971550

Update

Es ist ein Skandal, dass das wichtigste Adelsarchiv für die Pfalz seit Herbst 2003 nicht mehr benutzbar ist, siehe
http://www.fuerst-leiningen.de/main_archiv.html
Der Fürst hat seinen Bediensteten, der das Archiv mitbetreute, entlassen, will aber nicht verkaufen, sondern dass sein Archiv zum Nulltarif von den staatlichen Archiven mitbetreut wird, was wiederum die bayerische Archivverwaltung als Präzedenzfall nicht will und leisten kann, zumal auch etliche andere Adelige diese Lösung allzu gern präferieren würden. Fideikommisrechtliche Zugangsrechte bestehen im Fall Amorbach leider nicht.

Die Zeche zahlt einmal mehr die Forschung. Es wäre dringend geboten, dass sich die an der Pfälzer Landesgeschichte Interessierten sich für eine Lösung, die eine notdürftige Benutzbarkeit sicherstellt, engagieren!

Dem Eigentümer aber sei ins Stammbuch geschrieben: Eigentum verpflichtet!

Zu den Beständen siehe
http://datenmatrix.de/cgi-local/archive-in-bayern/archivdetail.cgi?ID=394&templ=vorlage_einzeltreffer
an die 5000 Urkunden seit 1196
“Verwaltungsakten, Amts-, Kopial- und Lagerbücher der Ämter Amorbach, Buchen, Miltenberg und Tauberbischofsheim (Kurmainz), Boxberg und Mosbach (Kurpfalz) sowie Hardheim und Rippberg (Hochstift Würzburg), ferner (Rest-)Archiv der Benediktinerabtei Amorbach (u.a. Urbar, 1395)” u.a.m.
ca. 16.200 Rechnungen

Laut Verzeichnis national wertvoller Archive
http://www.zoll.de/e0_downloads/a1_vorschriften/a0_gesamtliste_gesetze/schutz_des_kulturgutes_teil_b.pdf
ca. 5500 Urkunden, davon 135 Kaiserurkunden, 1280 lfd. m Akten

Laut Minerva-Handbücher Archive (1974), S. 30-32 153+16 Kaiserurkunden, insgesamt 1180 lfd. m, 850 Bände. An Urkunden werden aufgeführt führt die Herrschaft Leiningen 2791, Kl. Amorbach 1656, verschiedener Provenienz über 1000 Stück.

Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCrstlich_Leiningensches_Archiv_Amorbach

Update

Der wichtigste neuere Beitrag ist der Festvortrag (1991) von Kurt Andermann: Kulturpflege in der “Provinz”. Hundert Jahre wissenschaftliche Betreuung des Fürstlich Leiningenschen Archivs, in: Aschaffenburger Jahrbuch 15 (1992), S. 243-259

Zum Umfang: “ca. 6000 Urkunden, weit mehr als 300 Urbare und Kopialbücher, nahezu 1000 Karten und Pläne sowie über 16 000 Rechnungsbände – alles in allem rund 1300 laufende Meter!” (S. 250).

Die linksrheinischen Provenienzen machten etwa ein Sechstel des Bestandes aus, Unterlagen Kloster Amorbacher, Kurmainzer, Kurpfälzer und Würzburger Herkunft rund ein Drittel, ungefähr die Hälfte entstamme der fürstlichen Verwaltung des 19./20. Jh.

Das FLA sei eigentlich “ein Landesarchiv in privatem Eigentum” (S. 256).

Andermann arbeitet die Bedeutung des Archivs für die kulturelle Zentralität Amorbachs heraus und fragt sich, in welches Staatsarchiv es denn gehöre. Nach Würzburg, Speyer oder Karlsruhe? “Auf den aus archivarischer Sicht geradezu barbarischen Gedanken, die Bestände nach ihrer regionalen Pertinenz aufzuteilen, würde ernstlich wohl niemand verfallen!” (S. 257) Der Tabubruch des solchermaßen aufgeteilten Leyen’schen Archivs Waal hat aber genau das möglich gemacht!

Der Kleingeist der Archivare und der Regierungen lässt nicht darauf hoffen, dass die fachlich optimale Lösung zum Zuge kommt: eine vom Fürstenhaus und den Bundesländern Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg getragene Stiftung mit Sitz in Amorbach, die dauerhaft den Verbleib und die freie Zugänglichkeit des FLA in Amorbach sichert.

INOVAR

Seit 30.06.2004 hat die Firma Zimmermann Software ihr Gewerbe in Freiburg abgemeldet. Für viele Archive endet somit die Lizenz für das Archivprogramm INOVAR Ende Januar 2005. Weiß jemand, wo Herr Sacha Zimmermann ist, da er leider telefonisch, per Mail und im Internet nicht mehr zu erreichen ist. Mit welcher Software könnte man die Bestände übernehmen usw. ?
Mitteilungen bitte an das Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd.
archiv@schwaebisch-gmuend.de

Job: Landeskirchliches Archiv Karlsruhe

From: Udo Wennemuth <udo.wennemuth@ekiba.de>
Date: 10.01.2005
Subject: Job: BAT Vb/IVb Archivdienst (Karlsruhe)
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Evangelischer Oberkirchenrat Karlsruhe, Karlsruhe
Bewerbungsschluss: 21.01.2005

Evangelische Landeskirche
in Baden

Beim Evangelischen Oberkirchenrat in Karlsruhe ist zum nächstmöglichen
Zeitpunkt die Stelle
einer Diplomarchivarin bzw. eines Diplomarchivars
mit einem Beschäftigungsumfang vom 75% zu besetzen.
Der Aufgabenbereich beinhaltet insbesondere:

– Übernahme, Ordnung, Bewertung und Erschließung der Bestände der
zentralen landeskirchlichen Einrichtungen
– Bewertung in der elektronischen Ablage
– Betreuung der Archivdatenbanken

Wir setzen selbständiges und kooperatives Arbeiten sowie Erfahrung in
der Personalführung voraus. Außerdem ist der Besitz eines gültigen
PKW-Führerscheins erforderlich.
Die Stelle ist nach Vergütungsgruppe Vb BAT mit Aufstiegsmöglichkeit
nach Vergütungsgruppe IV b BAT bewertet.

Für nähere Auskünfte steht Ihnen Herr Dr. Wennemuth unter Telefon
0721/9175-790 gerne zur Verfügung.
Evangelische Bewerberinnen bzw. Bewerber senden ihre aussagefähigen
Bewerbungsunterlagen bis spätestens 21. Januar 2005 an die
Personalverwaltung des Evangelischen Oberkirchenrat Karlsruhe,
Blumenstraße 1-7, 76133 Karlsruhe

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Udo Wennemuth

Landeskirchliches Archiv Karlsruhe

0721/9175790
0721
/9175550
udo.wennemuth@ekiba.de

Quelle
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/chancen/type=stellen&id=708

Broschüre „Landesarchiv Nordrhein-Westfalen“ erschienen

Knapp ein Jahr nach der Neuorganisation des staatlichen Archivwesens in Nordrhein-Westfalen stellt sich das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen mit einer neuen Broschüre einer breiten Öffentlichkeit vor.
Eine ausführliche Einleitung bietet den Leser(inne)n Informationen über Organisation und Aufgaben der drei zentralen und vier regionalen Abteilungen des Landesarchivs in den Bereichen Übernahme, Bestandsbildung und Erschließung, Bestandserhaltung, Benutzung und Öffentlichkeitsarbeit. Ein weiterer Abschnitt der Einführung widmet sich neuen Technologien und neuen Herausforderungen.
Die als regionale Fachabteilungen im Landesarchiv aufgegangenen staatlichen Archive an den Standorten Düsseldorf, Münster, Detmold und Brühl werden umfassend mit ihrer Geschichte und Zuständigkeit, ihrer Beständestruktur und ihren Serviceangeboten vorgestellt. Adressangaben, Hinweise auf Öffnungszeiten, Nahverkehrsverbindungen und weiterführende Literatur machen die Broschüre zu einem praktischen Wegweiser für den Archivbesuch. Darüber hinaus bietet die Publikation ein Verzeichnis aller bis 2004 erschienen Veröffentlichungen der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die reich bebilderte Broschüre kann kostenlos über die vier regionalen Fachabteilungen des Landesarchivs oder über die Abteilung Grundsatzfragen und Öffentlichkeitsarbeit bezogen werden (Kontakt: http://www.lav.nrw.de).

Dr. Martina Wiech
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen
Abteilung 2
Grundsatzfragen und Öffentlichkeitsarbeit
Graf-Adolf-Str. 67
40210 Düsseldorf

Die Westalliierten und die Rückgabe von deutschem Archivgut

Auf H-Soz-u-Kult findet sich eine Besprechung des Buches

Eckert, Astrid M.: Kampf um die Akten. Die Westalliierten und die Rückgabe von deutschem Archivgut nach dem Zweiten Weltkrieg (= Transatlantische Historische Studien 20). Stuttgart: Franz Steiner Verlag 2004. ISBN 3-515-08554-8; 534 S.; EUR 68,00.

Verfasser ist Sebastian Barteleit, Bundesarchiv.

Nur ein Zitat sei genannt:
“Auf einer Ebene ihres Buches trägt Astrid M. Eckert maßgeblich zur Aufarbeitung der Verstrickungen von Archivaren in das System des Dritten Reiches und der zum Teil ungebrochenen Kontinuität der Tätigkeit dieser Archivare in der frühen Bundesrepublik bei.”

Der Text findet sich unter
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2005-1-020

Eine weitere Besprechung dieses Bandes ist bei sehepunkte erschienen, Verfasser ist Armin Nolzen.

Job: Heilbronn

Das Stadtarchiv Heilbronn schreibt eine zeitlich befristete Stelle für eine/n wissenschaftliche/n Archivar/in aus. Bewerbungsende ist der 1. Februar 2005.

Näheres finden Sie auf der Homepage des Stadtarchivs Heilbronn unter http://www.stadtarchiv-heilbronn.de/de/stellenausschreibung und auf der Seite der Archivschule Marburg unter http://www.uni-marburg.de/archivschule/fv25.html ; die Ausschreibung wird in dieser Woche in der ZEIT veröffentlicht.

Aus der Archivliste (Peter Wanner)

Studienarchiv Umweltgeschichte

Das Studienarchiv Umweltgeschichte versteht sich als eine Quellensammlung, aber auch als ein Ort lebendiger Auseinandersetzung über die Umweltgeschichte der DDR und der neuen Bundesländer.

Es sammelt zu den Schwerpunkten:

  • Bürgerliche und proletarische Heimat-, Naturschutz- und Wanderbewegung
  • Natur- und Umweltschutzbewegung (Natur- und Heimatfreunde, Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR, kirchliche und oppositionelle Umwelt- und Naturschutzgruppen), Naturschutz, Umweltpolitik in der DDR
  • Umwelt- und Naturschutzbewegung seit 1990

Online sind die Rundbriefe der IUGR als PDF-Dateien erhältlich sowie Recherchen, u.a. im Zeitschriftenbestand möglich.

STUDIENARCHIV UMWELTGESCHICHTE DES IUGR E.V.
FH NEUBRANDENBURG
BRODAER STR. 2
17033 NEUBRANDENBURG
www.iugr.net

Vorsicht: Die website läuft nur sehr ruckelig, bei mir unter Internet Explorer gar nicht.

Archiv und Wirtschaft 2004/4

Aus der Archivliste:

Das Heft 4/2004 der Zeitschrift Archiv und Wirtschaft (ISSN 0342-6270 – Einzelpreis 8 €) enthält folgende Beiträge:

Aufsätze

Jochen Hecht: Im Spannungsverhältnis zwischen Gesetzeslage und öffentlicher Erwartung

Wilfried Reininghaus: Privatarchive in der deutschen Archivlandschaft – Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Dieter Strauch: Rechtsfragen bei der Einrichtung eines Wirtschaftsarchivs

Ulrich S. Soénius: Gratwanderungen – Aufbewahrungsfristen und Sperrfristen

Berichte
Richard Winkler: Dritte Sitzung des Arbeitskreises Wirtschaftsarchive Bayern im SiemensForum München

Walburga Baier u. Bärbel Kern: Und immer wieder Heidelberg … – “Kundenorientierung im Wirtschaftsarchiv: Von der Krisenkommunikation zum modernen Clienting – Über ein Qualitäts- und Zeitmanagement zu einem archivspezifischen Serviceprofil”. 52. VdW-Lehrgang vom 20. bis 24. Juni 2004

Rezensionen

Horst A. Wessel (Hrsg.): Das elektrische Jahrhundert. Entwicklungen und Wirkungen der Elektrizität im 20. Jahrhundert (Volker Ackermann)

Bundesarchiv (Hrsg.): Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung. Kabinettsausschuss für Wirtschaft (Werner Bührer)

Norbert Reimann (Hrsg.): Praktische Archivkunde. Ein Leitfaden für Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste – Fachrichtung Archiv (Sabine Thurnburg)

Hartmut Berghoff: Moderne Unternehmensgeschichte. Eine themen- und theorieorientierte Einführung (Dominik Zier)

Ludolf Herbst u. Thomas Weihe (Hrsg.): Die Commerzbank und die Juden 1933-1945 (Paul Thomes)

Personalnachrichten/Verschiedenes

Impressum

*********************

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Detlef Krause
COMMERZBANK AG
ZKV-Historische Dokumentation
Kaiserplatz
60261 Frankfurt am Main
Tel.: 069/136-23616
Fax: 069/136-23422
E-Mail: mailto:detlef.krause@commerzbank.com
Web: http://www.commerzbank.de

Neues aus der Schweiz

Archivar Markus Trüeb teilte freundlicherweise mit:

Für 2005 sind beim online-Angebot des Schweizerischen Bundesarchiv zwei Neuerungen angesagt:
Ab 1.1.2005 sind ist das Schweizerische Bundesblatt seit 1848 online (als Teil des Projektes Online-Amtsdruckschriften). Im Verlauf des Jahres soll der Online-Katalog aufgeschaltet werden.
Allgemeine Informationen dazu unter: http://www.rechtsinformation.admin.ch/Bulletin/Copiur_2_04_d.pdf
Das neue Recherche-Portal des Bundesarchivs findet sich unter: http://virtor.bar.admin.ch (dort Einstieg zum Bundesblatt: http://virtor.bar.admin.ch/de/suc/amt.aspx )

Das Bundesamt für Kultur hat sein neuestes Journal (13/2004) dem Eidgenössischen Archiv für Denkmalpflege gewidmet. Das Heft enthält u.a. Beiträge zu “Kartierte Erinnerung – Archiv und Memopolitik” oder über “Konservatorische Probleme der Fotosammlung”. Seit Anfang des Jahres ist es auch online verfügbar: http://www.bak.admin.ch/bak/files/bakjour/bakjour13.pdf

Freundliche Grüsse

Suva
Bereich Administration

48 Franken jährlich für Online-Archiv-Nutzung

Im Archiv der Abtei von St-Maurice VS lagern tausende historische Dokumente von unschaetzbarem Wert. Eine Stiftung bringt derzeit Ordnung ins Durcheinander und macht die zum Teil ueber 1000-jaehrigen Pergamentboegen im Internet zugaenglich, meldete die Schweizerische Depeschenagentur am 2. Januar. Was sie nicht schreibt: natürlich nur für zahlende Kunden, wie man auf der Website

http://www.aasm.ch
Beispielseite für eine Recherche: http://www.aasm.ch/motrecherche.html

erfährt. Da lob ich mir die österreichischen Kirchenarchivare, die nichts von solchem Abkassieren halten. Es geht nicht um den minimalen Beitrag, sondern um die Tatsache, dass die wissenschaftliche Forschung bestraft wird, denn ein Klosterarchiv ist vor allem für Wissenschaftler interessant. Wenn aber eine Refinanzierung der Digitalisierung nicht ansatzweise durch die Nutzungsgebühren geleistet werden kann, sollte man von diesen ganz absehen.

Briefkonvolut vor der Zerstreuung in alle Winde

Das Briefkonvolut an den Frankfurter Sammler und Mäzen Carl Hagemann, bei Hartung & Hartung “Deutsche Moderne in Briefen” betitelt, erwies sich als schwer verkäuflich. Die mehr als 900, zum Teil illustrierten Briefe, die Künstler wie Heckel und Kirchner, Museumsdirektoren und Sammlerkollegen zwischen 1913 und 1940 verfaßten, siedeln zwischen den Bereichen Autograph und Zeichnung und scheinen deshalb eher als “Archivgut” empfunden zu werden – zumal sie als Paket aufgerufen wurden. Das Limit von 450000 Euro addierte sich aus marktorientierten Einzelbewertungen – zu teuer für sicherlich höchst interessierte, aber mittellose öffentliche Institutionen und nicht mehr rentabel für den Handel: Ohne ein Wunder ist das Schicksal dieser bedeutenden Korrespondenz in der Auflösung durch Einzelverkauf besiegelt.

FAZ 24.12.2004 Kunstmarkt

Robert Kempners Nachlass wird versteigert

Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/102620

Sandra Kegel erinnerte in der FAZ vom 5.1.2004 S. 38 an den Ankläger im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess

Die Sammelwut des 1993 in Königstein bei Frankfurt verstorbenen Juristen führte dazu, daß zahlreiche Dokumente, Vermerke, Briefe, Redeentwürfe und Denkschriften aus Nürnberg erhalten sind. Einen Teil davon, die gut sechzig Jahre Holocaust-Forschung umfassen, kommt am 12. Januar bei einem Auktionshaus in Philadelphia zur Versteigerung. Das Konvulut aus Schriften, Fotografien und Karten, das gut 15 000 Seiten umfaßt und erst vor einigen Jahren in Kempners ehemaligem Wohnhaus in den Vereinigten Staaten gefunden wurde, befand sich in Privatbesitz. Zu den bedeutendsten Funden dürfte die Kopie eines Berichts zum “Unternehmen Barbarossa”, dem deutschen Angriff auf die Sowjetunion im Juni 1941, gehören. Daneben finden sich Manuskripte etwa für einen Aufsatz “Tausend Wort Recht” aus dem Jahr 1929, zahlreiche Briefwechsel, darunter der mit dem FBI-Chef J. Edgar Hoover Anfang der fünfziger Jahre, schließlich Materialien zum “Warren Report” über die Ermordung des Präsidenten Kennedy.

Als Ankläger in Nürnberg hatte Kempner Zugriff auf das Beweismaterial. Wie er in seinen Memoiren “Ankläger einer Epoche” notierte, hatte er sich die “ausdrückliche Genehmigung besorgt, Kopien all meiner Vernehmungen und Akten mitzunehmen”. Von Originalen war dabei wohl nicht die Rede gewesen. Kempner rechtfertigte sich damit, daß er das wertvolle Material vor dem endgültigen Verlust gerettet habe. […] Zur Ironie der Geschichte gehört es, daß sich seine “geretteten” Unterlagen nun nicht im Museum wiederfinden, sondern auf dem freien Markt, auf dem sich auch Sammler von obskuren NS-Memorabilien finden. Kempners Dokumente stehen zusammen mit Nazi-Flaggen, Offiziersgürteln und Adolf-Hitler-Zigaretten zum Verkauf.

Digitalisierung auf Ein-Euro-Job-Basis

Ein neuer Plan erregt die Gemüter. Der Berliner Verleger Hans J. Heinrich möchte mit 20.000 Ein-Euro-Jobs Kulturgut in Museen, Archiven, Bibliotheken usw. digitalisieren. Die Kulturstaatsministerin Christina Weiss ist bislang Meldungen, sie unterstütze das Projekt, nicht entschieden entgegengetreten. Kritik kam zunächst vom Deutschen Kulturrat:

Der Deutsche Kulturrat befürchtet, dass in diesem Projekt die mit einer Digitalisierung von Kulturgut verbundenen urheberrechtlichen Fragen nicht geklärt sind, dass das Vorhaben fachlich nicht ausgereift ist und dass die im Umgang mit kostbarem Kulturgut selbstverständlichen Standards nicht eingehalten werden können. Überdies befürchtet der Deutsche Kulturrat, dass der ohnehin fragile Arbeitsmarkt Kultur durch dieses Vorhaben gefährdet werden kann.

Presse-Echo:

http://morgenpost.berlin1.de/content/2005/01/05/feuilleton/726430.html
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,335492,00.html

Das Kulturgut soll aber nicht nur digitalisiert, sondern die Digitalisate sollen vermarktet werden. Näher unterrichtet ist vor allem die BZ:

Denn mit den Bildrechten soll das Museum oder das Archiv schließlich Geld verdienen. Erwartet werden 20 bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz. Verglichen mit Corbis – 140 Millionen Dollar nach 15 Jahren – ist das sicher eine optimistische Schätzung. Doch verweist Heinrich auf weitere Potenziale, etwa die Museumsshops. Mit den neuen Datensätzen ließen sich günstig hochwertige Duplikate jeder Größe herstellen, so dass keine Nofretete aus dem Museum mehr wie Plastikkitsch aussehen muss.

Rainer Klemke, in der Berliner Kulturverwaltung zuständig für Museen, glühender Befürworter der Digitalisierung, nennt noch ein Beispiel: Ein Architekt, der erkunden muss, was für eine Geschichte sein Bauprojekt in der Pariser Straße 6 hat, muss zum Grundbuchamt, zum Landesarchiv, zum Bildarchiv, zum Bundesarchiv, zum Landesdenkmalschutz und das reicht noch nicht. Nach der digitalen Erfassung könnte er alle Daten unter dem Stichwort Pariser Straße 6 abrufen. Er wäre dankbar, so Klemke, wenn er für den Mausklick 200 Euro bezahlen dürfte, und nicht vier Wochen auf Ämtern anstehen müsste. Andererseits werden Internet-Zugriffe auch kostenlos möglich sein, wofür die Datenbank sehr übersichtlich eingerichtet wird. Sie kann auch ohne besondere Kenntnisse genutzt werden.

[…] Hans J. Heinrich und die Gedido wollen in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer und dem Herder Institut eine professionelle Umsetzung nach internationalen Standards garantieren. Die Datenmenge bei der Erfassung soll 1:1-Reproduktionen ermöglichen (2000 mal 3000 Pixel oder mehr). 80 Prozent der Kulturgüter soll so digitalisiert werden, die besonders wertvollen übrigen Schätze, zum Beispiel die Gutenberg-Bibel, bleiben Spezialisten vorbehalten. Ein Fünftel des Arbeitsberges könnte in zwei Jahren abgetragen sein, schätzt Heinrich. Die Rechte der Kulturgüter bleiben bei den Einrichtungen, die Verwertung erfolgt über eine gemeinnützige Gesellschaft. Viele Museen, darunter die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, haben bereits Interesse bekundet, die Kulturstaatsministerin vermittelt.

Aber hat das Projekt eine Chance? Wendelin Bieser aus der Behörde von Christina Weiss sagt: Die Digitalisierung soll an den üblichen Strukturen, Hierarchien und Gremien vorbei gelenkt werden, weil es sich zeitlich und inhaltlich um ein begrenztes Projekt handelt. Es könnte also etwas werden.

Dem DeutschlandRadio gab Heinrich telefonisch Auskunft:

March: Stoßen Sie bei der Digitalisierung von Kulturgut nicht auch auf urheberrechtliche Probleme, wenn da auf einmal Leute Zugriff haben, die den sonst nicht hatten?

Heinrich: Überhaupt nicht, weil die Digitalisierung selbst ein rein technischer Vorgang ist, und damit greift man nicht in Urheberrechte ein. Urheberrechte werden erst in dem Moment relevant, wo sie anfangen, diese Dateien zu verwerten. Wenn jetzt jemand herkommt und sagt, ich möchte etwas im Fernsehen einsetzen oder ich möchte ein Buch publizieren und darin so und so viele Abbildungen verwenden, über die die Verwertungsgesellschaft verfügt. Die Entscheidung liegt ausschließlich bei den Kultureinrichtungen. Die, bzw. ihre Träger, bleiben im Besitz der Rechte. Wir haben aber die Möglichkeit, und das ist das überhaupt Spannende, dass in den deutschen Sammlungen ja 90 bis 95 Prozent der Kulturgüter mangels Ausstellungsfläche überhaupt nicht gezeigt werden können, die jetzt aber die Chance haben, durch die Digitalisierung in die Öffentlichkeit transportiert werden zu können, zum Beispiel über das Internet.

March: Für die Museen und Archive ist das ja auch deshalb reizvoll, weil sie dann mit zusätzlichen Einnahmen rechnen können, eben durch diese Rechte. Können Sie das garantieren?

Heinrich: Sie können im Markt nicht garantieren, dass, wenn man ein Produkt anbietet, dass das dann auch bestimmt jemand kaufen will. Wenn man aber als Verwertungsgesellschaft alle diese – wie es so schön heißt – Digitalisate ins Netz stellt, dann ist das ein hochinteressanter Einkaufsplatz. Zum Beispiel für Medien, zum Beispiel für Schulbuchverlage, also den Bildungsbereich allgemein, wohlgemerkt natürlich immer nur die Kopie.

Wer ist Hans J. Heinrich? Er ist Verleger von IMD Cultur, der den “Gesamtcatalog Museum” (vorher: Artmemo), ein Adreßbuch, herausgab (laut ZDB: Erscheinen mit der Ausgabe von 1998 eingestellt). Er zeichnet des weiteren für culturCONTOR.com
verantwortlich und für die Zeitschrift Convention International. Eine seiner Geschäftsideen im Onlinebereich ist etwa http://www.deutschlandlexikon.de.

Siehe dazu auch
http://www.dhm.de/pipermail/demuseum/2005-January/date.html

KOMMENTAR

Weder die Person, die hinter dem Projekt steht, noch das, was man bisher darüber lesen konnte, flößen Vertrauen ein.

Es ist noch nicht einmal zutreffend, dass die Digitalisierung ein rein technischer Vorgang sei, der urheberrechtlich nicht relevant ist, wie Heinrich sagt. Wer urheberrechtlich geschütztes Material vervielfältigen will, muss sich auf eine der Schranken des § 53 UrhG berufen können. “Archivkopien” (Abs. 2 Nr. 2) dürfen nach herrschender Lehre noch nicht einmal den Präsenzbenutzern der Institutionen vorgelegt werden. Für die Einstellung ins Internet ist aber auf jeden Fall die Zustimmung des Rechteinhabers erforderlich.

Geht es aber um gemeinfreie Werke, so sollte Kulturgut, wie von der “Berliner Erklärung” gefordert, nach den Grundsätzen von “Open Access” kosten- und LIZENZFREI im Internet zur Verfügung stehen. Nach überwiegender Ansicht entsteht durch die originalgetreue Digitalisierung kein Schutzrecht im Sinne des Urheberrechts (§ 72 UrhG). Die Massendigitalisierung zweidimensionaler Vorlagen kann ein solches Recht auf keinen Fall entstehen lassen. Die Institutionen können sich also gegenüber Verwertern nur auf ihr Datenbankschutzrecht berufen, aber hinsichtlich der Entnahme einzelner gemeinfreier Bestandteile ist es fraglich, ob dieses die in Aussicht genommenen Gewinnerwartungen rechtfertigt. Online-Nutzungsverträge binden immer nur den jeweiligen Nutzer, wenn dieser die Reproduktion abdruckt, kann ein Dritter die Abbildung rechtefrei verwerten.

FAZIT: Aus urheberrechtlicher Sicht eine Seifenblase, aus der Sicht der “Open Access Bewegung” eine Initiative, die mit ihrer Kommerzialisierung von Kulturgut keinerlei Unterstützung verdient.

Numismatische Nachwuchsförderung

NUMISMATISCHE KOMMISSION
DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND E. V.

1. Vorsitzender: Dr. Reiner Cunz, Niedersächsisches Landesmuseum Hannover
Urgeschichtsabteilung, Willy-Brandt-Allee 5, 30169 Hannover

Nachwuchsförderung
Zu den zentralen Satzungszielen der Numismatischen Kommission gehört die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. In Anbetracht des stattfindenden Generationswechsels einerseits und der immer wieder neu geführten Diskussion um die Wiederbesetzung von Wissenschaftlerstellen andererseits kommt dieser Frage besondere Bedeutung zu. Im Zuge der kulturpolitischen Diskussion um die Finanzierung und um neue Organisationsformen für Universitäten und Museen fällt die Förderung kleiner Fächer regelmäßig Sparmaßnahmen zum Opfer. Dies führt zu gravierenden Einschnitten bei den für die Struktur der Numismatik typischen „Einmannarbeitsstellen“. Am härtesten sind allerdings Nachwuchswissenschaftler betroffen. Ohne qualifizierten Nachwuchs ist die Zukunft und grundsätzlich die Existenz unseres Faches massiv gefährdet. Dabei ist nicht nur auf die Numismatik selbst zu achten, sondern auch auf die Förderung numismatischer Arbeit in Nachbardiszlipinen. Nachwuchsförderung ist gegenwärtig mehr denn je eine Aufgabe für alle an der Münz- und Geldgeschichte Interessierten.

Die Numismatische Kommission hat der skizzierten Problematik durch Schaffung eines Nachwuchsfonds Rechnung getragen. Im Juni 2002 wurden auf der Jahrestagung in Nürnberg die folgenden Statuten verabschiedet. Hervorzuheben ist, dass schon erste Spenden zur Bildung eines zweckgebundenen Kapitals eingegangen sind. Die Beträge reichen von 50 bis zu mehreren tausend €uro. Der angestrebte Betrag zur Basisfinanzierung ist aber noch nicht erreicht. Weitere Spenden nimmt der Vorstand der Numismatischen Kommission jederzeit dankbar entgegen. Die Numismatische Kommission kann vom Finanzamt anerkannte Spendenquittungen ausstellen.

NUMISMATISCHE KOMMISSION
DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND E.V.

Statuten
für einen Fonds zur Förderung
des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Numismatik

I. Zielsetzungen

1. Aufgabe des Fonds ist es, Ergebnisse der münz- und geldgeschichtlichen Forschung einer breiten interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Förderung kommt vorrangig dem wissenschaftlichen Nachwuchs zugute.

2. Dieser Zweck wird vor allem durch Druckkostenzuschüsse erreicht.

3. Besonders förderungswürdig sind akademische Abschlussarbeiten wie Magisterarbeiten und Doktorarbeiten aber auch Arbeiten aus Forschungsprojekten.

4. Den geförderten Autoren kann die Möglichkeit gegeben werden, sich und ihre Forschungen mit einem öffentlichen Vortrag auf einer Jahreshauptversammlung der NK vorzustellen. Die Reisekosten hierfür trägt die Kommission.

5. Die Förderung durch die Numismatische Kommission ist in der Publikation zu erwähnen. Dabei sollen Logo und Schriftzug der NK Verwendung finden.

6. In Fragen der Nachwuchsförderung und Forschungsförderung wird eine enge Zusammenarbeit mit den Numismatischen Gesellschaften und Münzvereinen angestrebt.

II. Finanzen

1. Das Kapital wird durch Spenden, Sondermittel und durch nicht aufgebrauchte Zinsen gebildet. Der Vorstand der NK legt einen Sockelbetrag für das Grundkapital fest und bestimmt über Erhöhungen.

2. Sachspenden (z.B. wissenschaftliche Literatur, Immobilien) sind zu verwerten und dem Fondsvermögen zuzuführen.

3. Der Fonds wird als Sondervermögen durch den Schatzmeister der NK geführt und mündelsicher angelegt. Er darf nicht durch Entnahmen aus dem Kapital verringert werden.

4. Aus den Zinserträgen können die Fördergelder entsprechend den aufgeführten Zielen ausgeschüttet werden.

5. Aus den Fördergeldern sollen Zuschüsse, d.h. eine Teilfinanzierung bzw. eine Anschubfinanzierung, in der Regel jedoch keine Vollfinanzierung geleistet werden.

6. Die Ausschüttung der Fördergelder erfolgt bei Vorlage eines Belegexemplars der Publikation.

7. Als Alternative zu einem Druckkostenzuschuss kann die NK eine Publikation auch durch Ankauf einer Anzahl Exemplare fördern. Diese können bei Bedarf den Mitgliedern der NK zur Verfügung gestellt werden oder direkt geeigneten Bibliotheken zum Aufbau numismatischer Schwerpunkte überwiesen werden.

III. Antragstellung

Die Anträge sind formlos mit dem Manuskript, Unterlagen zur Person (Lebenslauf und Schriftenverzeichnis) und zum Druckvorhaben (Kalkulation und Finanzierungsplan)
an den Vorstand der NK zu richten, der die Entscheidung über die Verwendung der Fördergelder trifft.

IV. Auflösung

Im Falle der Auflösung der NK ist der Fonds einem geeigneten Universitätsinstitut zur weiteren Pflege und Verwaltung zuzuweisen.

Kommentar:
1. ARCHIVALIA ist ein Gemeinschaftsweblog rund um das Archivwesen. Wie die Existenz und die Inhalte der Kategorie Hilfswissenschaften beweisen, können hier von jedermann/frau (möglichst nicht zu spezialistische) Beiträge auch zum weitgefaßten Feld der historischen Hilfswissen eingebracht werden. Ich würde es begrüssen, wenn 2005 sich noch mehr fachkundige Beiträger für ARCHIVALIA finden würden.

2. Die obigen Ausführungen setzen für meinen Begriff zu sehr auf die traditionellen Wege der Wissenschaftspublikation. Kostengünstiger und öffentlichkeitswirksamer können numismatische Beiträge verbreitet werden, wenn sie “Open Access” im Internet zur Verfügung gestellt würden.

#numismatik

Spanien: Bürgerkriegsarchive zurück an Katalonien

Nach einem 25-jährigen Streit gibt Spanien die im Bürgerkrieg geraubten Archive an die autonome Region Katalonien zurück. Dies kündigte die spanische Kulturministerin Carmen Calvo am Dienstag in Madrid an. Die Archive waren im spanischen Bürgerkrieg (1936-1939) von den Truppen des späteren Diktators Francisco Franco aus Katalonien abtransportiert worden.

http://derstandard.at/?url=/?id=1903332

Streit um doppelte Publikation

Theodor Heuss’ Doktorarbeit über den Heilbronner Weinbau soll neu aufgelegt werden, allerdings gleich zweimal: Das Brackenheimer Stadtarchiv wird eine revidierte Fassung herausgeben und auch die Stadt Heilbronn wird die Arbeit publizieren. Die Stuttgarter Zeitung schilert ein wenig die Querelen im Hintergrund der konkurrierenden Projekte.

Fundmünzenbearbeitung

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Fundmünzen (SAF) und die Numismatische Kommission der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (NK) organisieren am 4. und 5. März 2005 in Konstanz ein internationales Kolloquium zur Fundnumismatik.
Die Tagung ist in zwei Teile gegliedert. Im ersten Teil reflektieren die Vertreterinnen und Vertreter der Numismatik ihre Arbeit («Selbstwahrnehmung»). An einem Runden Tisch tauschen Verantwortliche europäischer Fundmünzenprojekte und Forschende, die sich mit der Auswertung von Münzfunden befassen, ihre Erfahrungen, Pläne und Visionen für die Zukunft aus. Im zweiten Teil kommen Fachleute der Nachbardisziplinen zu Wort. Sie legen die Wahrnehmung numismatischer Fragestellungen und Arbeitsergebnisse aus dem Blickwinkel ihres jeweiligen Fachbereiches dar und formulieren ihre Erwartungen («Fremdwahrnehmung»). Diese Betrachtungen sollen Denkanstöße für die Orientierung numismatischer Arbeit geben und neue Ansätze definieren.

Archäologisches Landesmuseum Baden-Württemberg, Benediktinerplatz 5
Freitag 4. März: Selbstwahrnehmung.
Konzepte und Ziele der Fundmünzenbearbeitung und -auswertung. Gespräch am Runden Tisch (Diskussionsleitung B. Zäch, Winterthur und H. Maué, Nürnberg)
14.00 Begrüssung und Einführung (R. Cunz, Hannover, und S. Frey-Kupper, Bern Avenches)
14.20 Diskussion am Runden Tisch I
15.30 Diskussion im Plenum I
16.00 Pause
16.30 Diskussion am Runden Tisch II
17.30 Diskussion im Plenum II
18.00 Arbeitsschluss
Institutionen und Fachleute folgender geografischer Gebiete nehmen an den Gesprächen teil:
Benelux: J. Van Heesch, Bruxelles; R. Van Laere, Hasselt; F. Reinert, Luxembourg; A. Pol, Utrecht; F. Kemmers, Nijmegen. – Deutschland: R. Cunz, Hannover, und M. Schlapke, Weimar; H.-M. von Kaenel / H.-Chr. Noeske, Frankfurt a. M. – Frankreich: M. Amandry, Paris. – Großbritannien: Jonathan Williams, London. – Italien: E. A. Arslan, Mailand. – Österreich: M. Alram, Wien; W. Szaivert, Wien. – Östliches Europa: P. Kos, Ljubljana; C. Gazdac, Cluj–Napoca; A. Bursche, Warschau. – Schweiz: R. C. Ackermann, Bern, und M. Peter, Augst. – Skandinavien: J. Ch. Moesgaard, Kopenhagen. – Spanien: M. Garcia Bellido, Madrid.

Samstag 5. März: Fremdwahrnehmung
Der Nutzen und das Potenzial der Fundmünzen im Bereich der Nachbardisziplinen. Schnittstellen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit für die Auswertung
Leitung: H. R. Derschka (Konstanz)
9.00 S. Frey-Kupper (Bern Avenches), Einleitung und Beitrag zum 20jährigen Bestehen der SAF: vom SFI zum IFS und mehr
9.20 J. van Heesch (Bruxelles), Coin Finds and the Monetary History of the Roman Empire
9.40 A. Hochuli-Gysel (Avenches), L’impact de l’étude des trouvailles monétaires pour l’archéologie des Provinces romaines
10.00 Pause
Leitung: S. Frey-Kupper (Bern Avenches)
10.50 J.-M. Carrié (Paris), Connaître les usages de la monnaie romaine: un objectif hors de notre portée?
11.10 N. Furrer (Bern und Lausanne), Das Objekt «Münze» zwischen Sache und Sprache: Überlegungen eines Geldhistorikers
11.30 J.-N. Barrandon (Orléans), L’analyse des monnaies: le point de vue du numismate et celui du physicien?

12.00 Mittagspause

Leitung: R. Cunz (Hannover)
14.00 S. Becker (Marburg), Notgroschen und sagenhafte Schätze. Volkskundliche Aspekte der Fundnumismatik
14.20 R. Hammel-Kiesow (Lübeck), Möglichkeiten der musealen Präsentation der Wirtschaftsgeschichte anhand von Fundmünzen. Das Beispiel des Lübecker Münzschatzes.
14.40 Th. Pauli (Solothurn), Fundmünzen im Wettstreit um die Aufmerksamkeit des Publikums. Ansichten eines Kulturmanagers und Archäologen
15.00 Pause
15.30 Bilanz und Ausblick: Schlussdiskussion
17.00 Schluss

Rahmenprogramm – Visites guidées et excursion
4. März 11.00 Führung durch das Archäologische Landesmuseum
5. März 17.45 Historischer Stadtrundgang durch Konstanz (Führung: H. Derschka)
6. März 10.00 Exkursion auf die Insel Reichenau (ottonische Wandfresken der St. Georgskirche, UNESCO-Weltkulturerbe), (Leitung: H. Derschka)

Anmeldung: Anmeldeformulare und das ausführliche Programm zu beziehen bei Dr. Reiner Cunz, Niedersächsisches Münzkabinett, Niedersächsisches Landesmuseum, Georgsplatz 20, D-30159 Hannover, Fax +49 0511/365-2359, E-mail Reiner.Cunz@t-online.de oder über die Internetseite des Kolloquiums: http://www.sguf.ch/de/ags-saf.htm#agenda oder http://www.sguf.ch/fr/ags-saf.htm#agenda abrufbar

Freiburg: Ereignisdatenbank zur Geschichte sozialer Bewegungen

Das Archiv der sozialen Bewegung Freiburg arbeitet seit einiger Zeit an Alexandria, einer Ereignisdatenbank zur Geschichte sozialer Bewegungen in Freiburg und Umgebung. Näheres zu Alexandria findet sich hier in einem Referat von Michael Koltan, Mitarbeiter des Archivs auf der Fachtagung Zeitgeschichte im Museum des Museumsverbandes Baden-Württemberg.
Weiteres aktuelles Projekt ist die Digitalisierung der noch vorhandenen Magnetbänder mit den Sendungen von Radio Verte Fessenheim, einem Piratenradio, aus dem dann später Radio Dreyeckland, eines der ersten Alternativradios in der
Bundesrepublik entstand.
Vom Archiv wurden bislang auch drei Multimedia-CD-ROMs veröffentlicht.
Näheres auf der website.

Aktuell ist das Archiv, das seit Jahren von der Stadt Freiburg finanziell unterstützt wird, von der Kürzung eben dieses Zuschusses zur Jahresmitte 2005 bedroht.

Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

http://www.uni-marburg.de/hlgl/lagis

Ein Angebot des Geschichtlichen Landesamts Marburg

Durchaus beachtliche Inhalte:

* Historisches Ortslexikon Online (zur Zeit: “die Ortsartikel des gedruckt vorliegenden und von Ulrich Reuling bearbeiteten Bandes des Altkreises Marburg und die Ortsartikel des bisher unveröffentlichten Bandes zum Altkreis Gießen von Ulrich Ritzerfeld.”)

* Digitale Atlanten (vor allem Geschichtlicher Atlas von Hessen)

* Ansichten und Karten (an die 600 Abbildungen)

Literaturdatenbank, Internetressourcen und Online-Quellen (nur die bekannten Landgrafen-Regesten) bieten dagegen nichts Aufregendes.

Archivgesetz Kanton Zug

Vom 29. Januar 2004

Text:
http://www.datenschutz-zug.ch/pdf/ZG_Archivgesetz.pdf

Allgemeine Sperrfrist: 30 Jahre.

Es gilt auch für die Gemeinden.

Interessant fand ich die Strafbestimmung § 21.

§ 21
Strafbestimmung
Mit Haft oder Busse wird bestraft, wer vorsätzlich Informationen aus Archivgut bekannt gibt, das der Schutzfrist unterliegt oder auf andere Weise ausdrücklich der Veröffentlichung entzogen ist.
2
Auf Antrag wird mit Haft oder Busse bestraft, wer vorsätzlich
a) Unterlagen der Archivierung vorenthält, beseitigt oder vernichtet, oder
b) Archivgut verändert oder vernichtet.

Kanton Solothurn soll Archivgesetz erhalten

http://www.espace.ch/artikel_46666.html

Heute sehe sich das Staatsarchiv immer wieder mit unzureichenden Aktenablagen und Datenverlusten konfrontiert, teilte die Solothurner Staatskanzlei mit. Akten wurden unkontrolliert vernichtet – sei es aus Unachtsamkeit oder weil verbindliche Gesetzesnormen fehlten.

Siehe auch:
http://www.so.ch/de/pub/regierung_departemente/staatskanzlei/content46069.htm

Für die Kommunen gilt das Gesetz nicht, was unverständlich erscheint.

UK: Files shred

http://politics.guardian.co.uk/news/story/0,9174,1379273,00.html

File destruction doubled ahead of new information act
Matthew Tempest and agencies
Thursday December 23 2004
The Guardian

Some Whitehall departments have doubled the number of files they shred in advance of the Freedom of Information Act coming into force, new figures uncovered by the Conservatives revealed today.

According to research by the shadow cabinet office minister, Julian Lewis, the biggest increases were at the ministry of defence, the department of trade and industry and the department of work and pensions.

The FoI act, which will give the public access to previously secret files, was passed into law four years ago. But it only becomes active on the first day of 2005, when it will be a criminal offence for a civil servant to destroy files with the intention of preventing their disclosure once a request to see them has been made under the act.

The Tories are now calling for an investigation of what they call “a bonfire of the historical records” after Mr Lewis discovered the increase in shredding from a series of parliamentary answers.

In 1999-2000, 52,605 DTI files were destroyed, but by 2003-04 the number of documents shredded had shot up to 97,020. The MoD had also nearly doubled the number of files destroyed in the same period. But the sharpest rise was at work and pensions where 36,885 files were deleted last year – up from 15,524 four years ago.

The Department for the Environment, Food and Rural Affairs has also stepped up the shredding of thousands of documents.

Mr Lewis has called for an investigation by the Information Commissioner, Richard Thomas.

Mr Lewis told the Independent: “The steep rise in shredding in some departments is hard to account for other than the awareness that information in these files will no longer be classified as confidential. In the past, the government could say nothing until 30 years had elapsed. It looks like there has been a bonfire of historical records.”

[…]The act will cover England, Wales and Northern Ireland from next year. Similar measures are being brought in at the same time in Scotland. It provides the public with a right of access to information held by about 100,000 public bodies, subject to various exemptions. While trivial emails, such as lunch invitations, can be deleted as soon as they are no longer relevant, anything with a bearing on policy should be kept.

Mr Thomas said a code of practice drawn up by the Lord Chancellor, Lord Falconer, on the implementation of the act set out as a starting proposition that files should generally be kept for five years before being considered for destruction, and a record should be kept of the destruction of any files.

(Thanks to A.M.E. Jonker)