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ANNO bezieht österreichische Gesetzesblätter mit ein

Die Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB) hat innerhalb ihres großen ANNO-Projekts (http://anno.onb.ac.at) die österreichischen gesamtstaatlichen Gesetzblätter ab 1849 bis 1940 digitalisiert und nun online gestellt. Diese können jahrgangsweise ausgewählt, als Einzelseiten oder in Art einer thumbnail-Galerie durchgeblättert und als pdf (mit einer Beschränkung bis zu 20 Seiten) aus dem Netz heruntergeladen werden. In Arbeit ist eine Datenbank-Erweiterung, die Suchmöglichkeiten nach den Inhalten des Chronologischen Verzeichnisses bieten wird.

ANNO-Gesetzesstexte enthält:
– Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Österreich. Jg. 1849*1852. * Wien: 1849*1852: Kaiserl.-königl. Hof- und Staatsdruckerei.
Erscheinungsweise RGBl.: 1.11.1849*31.12.1852; Ergänzungsband umfasst den Zeitraum 2.12.1848*30.10.1849
– Reichs-Gesetzblatt für das Kaiserthum Österreich. Jg. 1853*1869. * Wien: Kaiserl.-königl. Hof- und Staatsdruckerei 1853*1869. Erscheinungsweise: 4.1.1853*28.12.1869
– Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder. Jg. 1870*1918. * Wien: Kaiserl.-königl. Hof- und Staatsdruckerei 1870*1918.
Erscheinungsweise: 1.1.1870*12.11.1918.
– Staatsgesetzblatt für den Staat Deutschösterreich. Jg. 1918*1919. * Wien 1918*1919: Deutschösterr. Staatsdruckerei.
Erscheinungsweise: 15.11.1918*23.10.1919
– Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jg. 1919*1920. * Wien 1919*1920. * Österr. Staatsdruckerei.
Erscheinungsweise: 23.10.1919*9.11.1920
– Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich. Jg. 1920*1934. * Wien 1920*1934: Österr. Staatsdruckerei:
Erscheinungsweise: 10.11.1920*30.4.1934
– Bundesgesetzblatt für den Bundesstaat Österreich. Jg. 1934*1938. * Wien 1934*1938: Österr. Staatsdruckerei.
Erscheinungsweise: 1.5.1934 bis 13.3.1938
– Gesetzblatt für das Land Österreich. Jg. 1938*1940. * Wien 1938 bis 1940: Österr. Staatsdruckerei.
Erscheinungsweise: 15.3.1938*31.3.1940

Wieso die zeitliche Beschränkung?
Für die Zeit ab 1945 gibt es momentan einerseits eine kommerzielle CD-Produktion des Verlags “Digitale Publikationen” der Wiener Zeitung [CD-Rom Sammlung (1945-2002): http://www.digitalegesetze.at/bgbl-web/info.do], andererseits ein Projekt des österr. Bundeskanzleramts, welches plant, diese Daten in das österr. Rechtsinformationssystem (RIS: http://www.ris.bka.gv.at/auswahl) einzuspielen.

J. Pauser in BIB-JUR

Access to Archives in China

ACCESS TO ARCHIVES IN CHINA
Until recently, archives in China were
largely confidential, with even the archivists
themselves having restricted access.
However, the archives in Guangzhou,
the capital of South China’s Guangdong
Province, will soon be publicly accessible.
The city is the first to make nearly all official
archives available and is constructing a
new building, hoped to be completed by
late May.
For more information, see http://news.xinhuanet.com/english/2004-04/19/content_1427008.htm.

Source:
DigiCULT Info #8, August 2004
http://www.digicult.info/downloads/DC_NL8_lowres_final.pdf

Offener Brief an einen Cloaker

Herrn Andreas X [Name anonymisiert]
01279 Dresden
andreas@

Sehr geehrter Herr X,
laut DENIC sind Sie Verantwortlicher für die Domain http://gezielt-reisen.de. Bei der Suche nach ebind und tübingen in einer US-Version von Google musste ich heute feststellen, dass Sie zum Zwecke des sog. Cloaking oder Pagejacking siehe
http://www.linksandlaw.de/suchmaschinen-leitfaden-zur-Manipulation-von-Suchergebnissen-pagejacking.htm
die Inhalte meiner Zusammenstellung “Deutsche Drucke des 16. Jahrhunderts”
http://archiv.twoday.net/stories/113113 unverändert für eine Seite über den Ort Aislingen übernommen haben, die laut Google-Cache
http://64.233.161.104/search?q=cache:0jz0fOqtyiAJ:aislingen-89344.reisen.gezielt-reisen.de/+ebind+t%C3%BCbingen&hl=en
in Verbindung mit Google dazu dient, auf gezielt-reisen unzuleiten. Besucher, die nach einem Begriff aus meiner mit gutem Google-Ranking versehenen Linksammlung suchen, werden daher zu Ihrer Seite http://gezielt-reisen.de, die nichts mit den Suchworten zu tun hat, umgelenkt. Sie verstossen dabei im vorliegenden Fall nicht nur gegen die Google-Grundsätze, sondern auch gegen mein Urheberrecht, denn mein Verzeichnis darf nur nach den Grundsätzen für “Open Access” und gemäss CC-Lizenz BY,SA übernommen werden. Dies trifft auf Ihre Übernahme nicht zu, denn von einer Anerkennung meiner Urheberschaft (BY) ist auf Ihrer Seite nichts zu finden. Ich habe soeben die Nutzungsbedingungen zusätzlich dahingehend geändert, dass Cloaking unzulässig ist.
Ich gebe Ihnen unter Fristsetzung bis zum 1.10.2004 Gelegenheit, die Inhalte meiner Zusammenstellung aus Internetseiten Ihrer Domain zu entfernen und zusätzlich noch den guten Rat, aufmerksam die Rechtsprechung zum UWG zu verfolgen, da ich damit rechne, dass irreführende Praktiken wie das Cloaking von Rechtsanwälten als Wettbewerbsverstösse zunehmend abgemahnt und von Gerichten geahndet werden.

MfG
Dr. Klaus Graf

Update Der angeschriebene Inhaber der Domain behauptet per Mail, er distanziere sich vom Cloaking, er habe die Domain bei einer Versteigerung vor geraumer Zeit erworben und die Seiten seien nur noch im Google-Cache vorhanden gewesen. Zur Entfernung der Domain sehe ich keinen Anlass und etwaigen juristischen Schritten des Domaininhabers, der Entfernung von Namen und Domain verlangt hat, gegen mich mit grosser Gelassenheit entgegen.

Archivalien bei Reiss 95

http://www.reiss-sohn.de

Nr. 5

“Amorbach. – “Kloster Amorbach Jagd Protocoll angefangen Anno 1723 und von daher jedoch nicht vollständig continuiret.” Deutsche Handschrift auf Papier. 1723-1782. Kl.-4to. Blattgr. 200:160, Schriftspiegel verschieden u. teilw. nur wenig kleiner. Von verschiedenen Händen in braunen u. schwarzen Tinten geschrieben. 139 Bll., dav. 100 beschrieben. Hldr. d. Zt. mit Deckelschild, berieben.

Begonnen am 7. Januar 1723 u. endet am 26. November 1782. Teilw. sehr flüchtig geschrieben. Verzeichnet die stattgefundenen Jagden mit Angabe der Jäger u. Schützen. Wie auf dem Titel angegeben, wohl nicht vollständig geführt. – Teilw. stockfl. u. gebräunt, einige Tintenverwischungen. ”

Nr. 55
“Liebeskind, A. R. – Untersuchungs-Acten wider Annen Rosinen Liebeskind aus Sct. Gangloff, wegen vorehelichter Schwangerschaft und Niederkunft, sowie wegen Verdachts begangenen Kindsmords. Deutsche Handschrift auf Papier. Roda (Stadtroda) 1835. Fol. Blattgr. 245:215 mm, Schriftspiegel unterschiedlich. Kanzleikursiven in braunschwarzen Tinten von verschied. Händen. 11 nn., 230 num., 15 nn. Bll. (davon wenige leer). Rückenfalz.

Dokumentation des Prozesses gegen die 36jährige Anne Rosine Liebeskind aus dem thüringischen St. Gangloff. Enthält neben den Vernehmungsprotokollen auch zahlreiche Originaldokumente (ärztliche Untersuchung der Angeklagten, Obduktionsbericht, Quittungen, Zeugnisse etc.) mit Siegeln u. Beglaubigungen. Die mit “Vol. 1″ gekennzeichneten Untersuchungsakten umfassen den Zeitraum von Juni bis Oktober 1835. – Hüllblätter etwas angestaubt, vereinzelt gering fleckig. ”

Update: Wappenrecht

Wie die Gemeinde Planegg bei München zu virtuellen Negativschlagzeilen kam, weil sie unhöflich gegenüber der Wikipedia war, ist Netbib zu entnehmen (und Heise, der Kamelopdia, dem explodierenden Gemeindegästebuch usw.):

http://log.netbib.de/archives/2004/09/15/wikipedia-heute

Zur Frage des kommunalen Wappenrechts siehe:

http://archiv.twoday.net/stories/281440

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Wappen

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Wappen/Archiv

Help the Anna Amalia Library!

PLEASE DISTRIBUTE!

American Friends of the Anna Amalia Library

The Dutchess Anna Amalia Library in Weimar, Germany is one of the world’s great cultural treasures. Founded in 1691, it holds over a million books and significant rare book and manuscript collections, including medieval manuscripts, Martin Luther’s Bible, the world’s largest collection of Goethe’s Faust, and other treasures. It has been named a UNESCO world heritage site.

On September 2, 2004 the library suffered a terrible fire, and over 30,000 irreplaceable books were lost. Another 40,000 books were damaged by smoke and water. German Culture Minister Christina Weiss has said, “The literary memory of Germany has suffered severe damage. A piece of the world’s cultural heritage has been lost forever.” More information is available at http://www.anna-amalia-bibliothek.de

At this difficult time it is important for Americans and people of all countries to show their solidarity with the library. An “American Friends of the Anna Amalia Library” has been formed for this purpose. Please be as generous as you can. The complete sum of your gift, which can be sent to the following address, will be forwarded to the Library to for the conservation of damaged books and manuscripts.

American Friends of the Anna Amalia Library
C/o Ronald D. Patkus
Vassar College Box 20
124 Raymond Avenue
Poughkeepsie, NY 12604

If you have any questions, please feel free to send email to patkus@vassar.edu.

Thank you very much for your support!

http://adminstaff.vassar.edu/patkus/Americanfriends.htm

English information about the damages can also be found at:
http://www.anna-amalia-library.com/en

Geschichtswissenschaft und die Archive

Veranstalter: Landesarchiv NRW Staatsarchiv Münster
Deutsche Forschungsgemeinschaft, Münster
Datum, Ort: 05.10.2004, Westfälischen Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte,
Deadline: 01.10.2004

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat 2002 eine Arbeitsgruppe „Informationsmanagement der Archive“ eingesetzt, um Perspektiven für zukünftige Arbeitsfelder und Strategien zu eröffnen. Dabei wurden Schnittstellen der Archive zu Nachbardisziplinen, zu Bibliotheken und Museen, vor allem zu ihren wichtigsten „Kunden“, der Geschichtswissenschaft, untersucht. Das zu Beginn dieses Jahres veröffentlichte Papier der Arbeitsgruppe [Der Archivar 57 (2004), S. 28-36] stellt fest, dass in der Kommunikation zwischen Archiven und historischen Wissenschaften Defi zite bestehen. Die fortschreitende Spezialisierung begünstigte eine Entfremdung zweier Disziplinen, die aufeinander angewiesen sind. Zum Abbau von Sprachbarrieren ist es notwendig, Gespräche zu führen zwischen Vertretern der historischen Forschungen und der Archive, in denen Angebot und Nachfrage der jeweils anderen Seite bis hin zu Fragen von universitärer und postuniversitärer Aus- und Fortbildung oder Sicherung der künftigen Quellenbestände diskutiert werden. Der DFG-Workshop in Münster will den notwendigen Dialog eröffnen und beleben. Er richtet sich sowohl an Archivarinnen und Archivare als auch Historikerinnen und Historiker. Beabsichtigt ist, möglichst viele Chancen und Projekte für die weitere Zusammenarbeit aufzeigen zu können.

9.00 Uhr
Grußwort der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
Einführung:
Prof. Dr. Wilfried Reininghaus, Landesarchiv Nordrhein-Westfalen
Die deutschen Archive in der Informationsgesellschaft – Standortbestimmung
und Perspektiven. Das Strategiepapier der DFG
9.30 Uhr
Sektion I
Die Entstehung historischer Überlieferung – aus Sicht der
Geschichtswissenschaften und der Archive
Leitung: Prof. Dr. Barbara Stollberg-Rilinger, Universität Münster
Referenten:
Prof. Dr. Ulrich Thamer (Universität Münster)
Prof. Dr. Willibald Steinmetz (Universität Bielefeld)
Dr. Robert Kretzschmar (Hauptstaatsarchiv Stuttgart)
Dr. Karl-Peter Weber (Rheinisches Archiv- und Museumsamt Pulheim)
12.15 Uhr bis 13.30 Uhr Mittagspause
13.30 Uhr
Sektion II
Informationsvermittlung für die Geschichtswissenschaften aus Archiven
– Angebot und Nachfrage
Leitung: Dr. Mechthild Black-Veldtrup, Landesarchiv Nordrhein-Westfalen
Staatsarchiv Münster
Referentinnen und Referenten:
Prof. Dr. Hartmut Weber (Bundesarchiv)
Dr. Frank M. Bischoff (Archivschule Marburg)
Prof. Dr. Ute Daniel (Technische Universität Braunschweig)
Prof. Dr. Gudrun Gersmann (Universität Köln)
Ende: 17.00 Uhr

Monstrum landgravii

http://www.uni-marburg.de/landgraf-philipp

In Marburg beteiligt sich auch das Staatsarchiv an der Landesausstellung über Landgraf Philipp den Großmütigen. Es gibt aber auch etliche eigene Aktivitäten des Staatsarchivs zum Philipp-Jahr:

http://staatsarchiv.digam.net/index.php?act=philipp

Die Website der Wanderaustellung “Mit dem Glauben Staat machen” enthält mehr Material zu Philipp, unter anderem ein nettes Schandbild:

http://www.philipp-von-hessen.de

Was der “fromme” Landgraf meiner Heimatstadt angetan hat, läst sich in einem Quellenbericht nachlesen unter:
http://www.literature.at/webinterface/library/ALO-BOOK_V01?objid=12643&page=281&zoom=3&ocr=

Inventar Fürsten von der Leyen

Es steht noch nicht auf http://www.landeshauptarchiv.de, ist aber schon erschienen: Inventar der Akten und Amtsbücher des Archivs der Fürsten von der Leyen im Landeshauptarchiv Koblenz (2004), bearb. von Anja Ostrowitzki. XIX, 586 S. (Veröff. LAVRP 102)

Ergänzend sei darauf aufmerksam gemacht, dass zu den Hohengeroldsecker Akten Leyenscher Provenienz eine Spezialuntersuchung vorliegt, die auch online einsehbar gewesen wäre, vgl.
http://archiv.twoday.net/stories/104752

US: Copyright in Government Publications

http://www.dtic.mil/cendi/publications/04-8copyright.html

“The always-useful beSpacific blog has a posting on a new FAQ on copyright produced by CENDI, the interagency working group of senior Scientific and Technical Information managers from 12 U.S. federal agencies.

The FAQ is focused on issues relating to copyright in a government setting, and it is excellent. It includes discussion of when government works are copyrighted, what happens when government works are included in other publications, and the copyright status of work produced by Federal contracts and grants. It also has a very useful copyright glossary, and links to many of the copyright notice and permission pages from different federal agencies. And it doesn’t avoid taking opinions. Highly recommended.”

http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2004/09/copyright_in_go.html

See also the comments

UK: More than 8000 latin charters in fulltext

http://www.utoronto.ca/deeds/research/research.html

“An important new online resource that’s recently become available is DEEDS [Michael Gervers, University of Toronto] – a collection of the Latin texts of more than 8000 charters extracted from 170 published cartularies, mainly from the 12th and 13th centuries. The original emphasis was on Essex (the acronym stands for Documents of Essex England Data Set), but the collection also covers other parts of England and Wales. The largest numbers of charters come from Lincoln Cathedral, the Order of the Knights of the Hospital of St John, and the abbeys of Oseney, Cirencester and Eynsham. The collection can be browsed or searched (remember that the text is in Latin when picking keywords!), and for each charter there is normally a link to a scan of the published version (which may include an abstract in English). The interface takes a bit of getting used to – and the server seems to be a little temperamental – but there’s a huge amount of information behind it. ”

Quoted from
http://www.medievalgenealogy.org.uk/updates/update.shtml

Spenden für Weimar

http://www.anna-amalia-bibliothek.de/spende.html

Dürfte ein Archiv auf seiner Homepage den Spendenaufruf für die Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar, die bei einem Brand schwer beschädigt wurde, einstellen?

Ein Archiv darf auch im Internet immer nur im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung tätig werden. Zur Aufgabenwahrnehmung gehört die Öffentlichkeitsarbeit insbesondere im Bereich Bestandserhaltung. Es ist anerkannt, dass Archive und Bibliotheken auf dem Feld der Bestandserhaltung kooperieren sollten. Die Platzierung eines Spendenaufrufs könnte implizit dazu führen, dass Brandschutzvorkehrungen in Archiven überprüft werden und wäre auch aus diesem Grund zu rechtfertigen.

Aber das sind rein theoretische Erwägungen.

1. Rechtsfragen sind in einem solchen Fall absolut nachrangig.

2. Es ist nicht damit zu rechnen, dass irgendein deutsches Archiv Solidarität mit einer deutschen Bibliothek zeigt. Wo kämen wir denn da hin?

Spenden für Weimar

http://www.anna-amalia-bibliothek.de/spende.html

Dürfte ein Archiv auf seiner Homepage den Spendenaufruf für die Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar, die bei einem Brand schwer beschädigt wurde, einstellen?

Ein Archiv darf auch im Internet immer nur im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung tätig werden. Zur Aufgabenwahrnehmung gehört die Öffentlichkeitsarbeit insbesondere im Bereich Bestandserhaltung. Es ist anerkannt, dass Archive und Bibliotheken auf dem Feld der Bestandserhaltung kooperieren sollten. Die Platzierung eines Spendenaufrufs könnte implizit dazu führen, dass Brandschutzvorkehrungen in Archiven überprüft werden und wäre auch aus diesem Grund zu rechtfertigen.

Aber das sind rein theoretische Erwägungen.

1. Rechtsfragen sind in einem solchen Fall absolut nachrangig.

2. Es ist nicht damit zu rechnen, dass irgendein deutsches Archiv Solidarität mit einer deutschen Bibliothek zeigt. Wo kämen wir denn da hin?

Guide to the collector (1891)

OHIOLINK hat put 500+ PDFs of brittle books in its catalog (search electronic AND acme).

Example:
http://rave.ohiolink.edu/ebooks/dmc/OSU/CollectorsGuideToHistoricalDocuments%5FScott%5F562pgs.070.51908301.pdf

Author Scott, Henry T. (Henry Thomas)
Title A Guide to the collector of historical documents, literary manuscripts, and autograph letters, etc. [electronic resource] : with an index of valuable books of reference, where several thousand facsimiles of handwriting may be found for the verification of mss. and autograph letters ; also a new edition of Wright’s Court-hand restored ; with an introductory chapter for the use of students and facsimiles of watermarks / by Scott and Samuel Davey
Publish info London : S.J. Davey, 1891
Descript’n xvi, 218 p., 153 p. of plates : front. facsim
Note Assisted by Samuel John Davey
Appendices: Facsimiles of royal personages — English celebrities — Wright’s Court-hand restored (plates only) — Facsimiles of watermarks from the collection formed by the late R. Lemon

US: Presidential Papers

Cornell Law Review, March 2003 v88 i3 p651(82)

Presidential papers and popular government: the convergence of constitutional and property theory in claims of ownership and control of presidential records. Jonathan Turley.

INTRODUCTION

I. A QUESTION OF OWNERSHIP: HISTORICAL EVOLUTION OF
PRESIDENTIAL PAPERS FROM PERSONAL TO PUBLIC
PROPERTY
A. The Historical Assertion and Consequences of
Personal Ownership of Presidential Papers
B. The Presidential Records Act and the Assertion of
Public Ownership over Presidential Papers
C. Executive Order 13,233 and the Reassertion of
Unilateral Executive Control over Presidential
Papers
II. THE PROPERTY PARADIGM: LOCKE’S LABOR THEORY AND
THE PRIVATE OWNERSHIP OF PRESIDENTIAL PAPERS
III. THE CONSTITUTIONAL PARADIGM: EXECUTIVE PRIVILEGE
AND THE STATUS OF FORMER PRESIDENTS IN THE
ASSERTION AND TRANSFER OF EXECUTIVE PRIVILEGE
A. The Executive Privilege and the Constitutional Basis
for Denial of Public Access to Presidential Papers
1. The Curious Constitutional Status of the Former
President
2. The Temporal Dimension to Executive Privilege
3. The Transferability of Executive Privilege to Third
Parties
B. The Convergence of Constitutional and Property
Theories in the Status of Presidential Papers as
“Constitutional Property”
IV. THE PROPERTY PARADIGM RECONSIDERED: THE PUBLIC
CLAIM TO OWNERSHIP OF PRESIDENTIAL PAPERS
A. The Property Basis for Public Ownership of
Presidential Records
B. The Alternative Rationales for the Retroactive
Application of Public Ownership over Pre-PRA
Presidential Records
1. Direct Public Acquisition
2. Involuntary Acquisition with Compensation
CONCLUSION

This Article addresses the long-standing dispute over the disclosure of presidential papers from historical, constitutional, and philosophical perspectives. Recently, President Bush rekindled this controversy by issuing an executive order that could significantly reduce public access to presidential records. Professor Jonathan Turley uses this controversy to reconsider some of the most fundamental questions of private versus public ownership of presidential papers, and argues that the roots of the ongoing controversy in this area can be found not in constitutional law but in property law. After offering a detailed account of how papers were transferred or bequeathed by presidents as far back as George Washington, Professor Turley argues that historical practice regarding the control of presidential papers reflects a distinctly Lockean and deontological view of property. Although new property concepts took hold in other areas, this view of private ownership remained dominant in the area of presidential papers well into the twentieth century. Professor Turley examines the basis for a proprietary theory of presidential papers under Lockean, Hegelian, and utilitarian perspectives. Ultimately, he concludes that none of these theories offers compelling support for the traditional view of private ownership of these records. After critiquing the Bush order and identifying serious constitutional flaws in its provisions, Professor Turley offers a new conceptual foundation for presidential papers as jus publicum, or inherently public property. As such, he argues, presidential papers currently held by heirs of former presidents should be subject to public protection or even public acquisition.

Bündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft – unterschreiben!

http://www.urheberrechtsbuendnis.de/unterzeichnen.html

Man kann auch als Einzelperson unterzeichnen (nach Ausfüllen des Onlineformulars erhält man eine Mail mit einem Bestätigungscode, den man eingeben muss).

Unter den Vorschlägen:
“Die Möglichkeiten für elektronische Archive zu verbessern: Öffentlich geförderte wissenschaftliche Einrichtungen sollten digitale Dokumente für den internen Gebrauch elektronisch archivieren dürfen.”

Brief der Nobelpreisträger für Open Access

http://www.welt.de/data/2004/09/03/327429.html

Die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung, die mit staatlichen Geldern gefördert wurden, müssen der Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden. Mit dieser Forderung haben sich jetzt 25 Nobelpreisträger in einem < a href="https://mx2.arl.org/Lists/SPARC-OAForum/Message/991.html“>offenen Brief an den US-Kongress gewandt. “Wissenschaft ist das Maß für den Fortschritt der Menschheit”, heißt es in dem Brief. Nach Ansicht der Unterzeichner versagt das gegenwärtige Modell, bei dem Forschungsergebnisse primär über Fachpublikationen verbreitet werden.

Mit ihrem Schreiben heizen die Nobelpreisträger eine bereits seit Langem schwelende Debatte von neuem an. Das jährliche Volumen an Forschungsergebnissen wächst beständig, genauso wie die Preise für die wissenschaftlichen Fachzeitschriften. Zu den Hauptabnehmern der Publikationen zählen die Bibliotheken. Deren stagnierende Budgets machen den Erwerb der benötigten Fachjournale jedoch immer schwieriger – und damit auch den Zugang für die Öffentlichkeit zu den Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung.

Dies bestätigt Milan Bulaty, Direktor der Bibliothek der Humboldt-Universität in Berlin. “Wir müssen jedes Jahr massenhaft den Bezug von Fachpublikationen abbestellen”, sagt er. Gegenwärtig zahlt die Universitätsbibliothek rund 40 Prozent ihres jährlichen Budgets von drei Millionen Euro für den Bezug von Fachzeitschriften. Einzelne Publikationen schlagen dabei mit bis zu 14 500 Euro zu Buche, sagt Bulaty. Gerade in den Naturwissenschaften würden neue Forschungsergebnisse beinahe ausschließlich in Fachzeitschriften veröffentlicht, die damit eine Monopolstellung besäßen.

Die Verlage erhalten die Rechte an den Forschungsarbeiten, die mit staatlichen Geldern entstanden sind. Öffentliche Institutionen, wie Bibliotheken, müssten dann für den Zugang zu den veröffentlichten Arbeiten bezahlen. “Dadurch werden die Verlage praktisch zweifach subventioniert”, sagt Bulaty.

Die Leidtragenden sind nicht zuletzt die Wissenschaftler selbst, die für den Zugang zu den Forschungsergebnissen ihrer Kollegen, auf die Bibliothek ihrer eigenen Forschungseinrichtung angewiesen sind. Andererseits hänge für die Karriere eines Wissenschaftlers viel davon ab, wie viel und in welchem Magazin er seine Arbeitsergebnisse veröffentlicht, gibt Bulaty zu bedenken. Die Wissenschaftler nehmen damit im Zentrum der Debatte eine ambivalente Rolle ein. […]

Der Beitrag in der WELT verzichtet leider darauf, “Open Access” beim Namen zu nennen.

Siehe zum Brief auch die weiteren Meldungen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/50557
http://www.intern.de/news/5976.html
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,316133,00.html

Siehe auch zu einem Symposium der Uni Zürich im Oktober:
http://www.unipublic.unizh.ch/campus/uni-news/2004/1333

Adelsprivileg bei Nagel, Siegel bei Sotheby's

http://www.auction.de

Am 23./24.9.2004 gelangen bei Nagel nicht nur landesgeschichtlich wertvolle Teile der Bernadotte’schen Sammlungen auf der Mainau (siehe http://log.netbib.de/archives/2004/09/06/adelssammlung-von-der-mainau-wird-verscherbelt ) zur Versteigerung, es kommt auch eine Archivalie anderer Provenienz (nicht angegeben) unter den Hammer:

Nr. 490
Verleihung eines Privilegs durch Kaiser Leopold I. an Hans und Carl, Freiherren von Bemelberg und Hohenburg. 22seitiger Schriftsatz der Hofkanzlei, von Kaiser Leopold I. unterzeichnet. Pgt., rotes Siegel.

600 Euro

Die Adelsauktion bei Sotheby’s in Amsterda schmückt sich mit einem Archivalien-Stilleben:
http://search.sothebys.com/images/liveauctions/h1_090304.jpg
Es stammt wohl aus der Siegelsammlung, von der es heisst:

“Collecting passion is evident in the vast collection of several hundreds of royal and noble sealing wax impressions dating through the centuries. The group also includes steel seals, engraved matrixes, signet rings bezels of rock crystal, carnelian and other stones and carved with different armorial devices, and various autograph manuscripts of documentary importance.”

Diese ist als Lot 281 ausgewiesen:

comprising the efforts of several different, subsequent collectors, typically applied to rectangular shaped boards, grouped by kinship of secular and religious rulers, a large quantity of wax seal impressions retaining wooden boxes and strip of parchment having being detached from the corresponding documents, a very large quantity of red wax seal impressions, most applied to strong paper and usually identified, also including a group of steel seals, lead papal seals, a small group of signet ring bezels carved with different armorial devices, of rock crystal, carnelian and other stones, and a small group of autograph manuscripts and documents of various dates; together with a custom built box composed of six hinged trays veneered in figured walnut, in distressed condition, altogether contained in several boxes

PROVENANCE
The Baronial family von Warsberg

Genehmigung der Edition von Archivgut?

Warum das LG Magdeburg in unzulässiger Weise eine vom Gesetzgeber offen gelassene Lücke des Urheberrechts ausgefüllt hat, indem es den Eigentümer des Werks (es ging um die Himmelsscheibe von Nebra) als Berechtigten nach § 71 UrhG eingesetzt hat, wird in
http://rw22linux5.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20040830/001711.html
mit weiteren Nachweisen kritisiert. Zusätzliche Linkhinweise bietet
http://www.jurawiki.de/EditioPrinceps

Für Archive halte ich an meiner Auffassung fest, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt, die Edition gemeinfreien Archivguts von der Genehmigung des Archivs abhängig zu machen.

ARCHIVALIA-Archivrecht-Feed im Jurablog

http://archiv.twoday.net/topics/Archivrecht

Wer Weblogs oder Neuigkeitenseiten in einem RSS-Feedreader liest, wird möglicherweise wissen, dass die einzelnen ARCHIVALIA-Kategorien gesondert abonniert werden können. Der Archivrecht-Feed ist in die Zusammenstellung juristischer Feeds bei
http://www.jurablogs.de
aufgenommen worden.

Archive: Hochpolitische Institutionen

„Archive sind hochpolitische Institutionen“, erklärte András Riedlmayer: „Es ist den wenigsten bewusst, aber die Macht über das Archiv bedeutet die Verfügungsgewalt über die Vergangenheit und die Zukunft“. In seinem Vortrag über das Kulturerbe in den Zerfallskriegen Jugoslawiens lieferte der Harvarder Bibliothekar und Orientalist erschütternde Belege für seine These. Parallel zur „ethnischen Säuberung“, das weist Riedlmayers Forschung akribisch nach, zielten die Aggressoren mit Kalkül auf das Gesamtarchiv einer Gesellschaft. So stand tagelang die alte Bibliothek von Sarajevo in Flammen, brannten Serben 1200 Moscheen in Bosnien nieder und attackierten dort nahezu jedes Archiv. Katasterdaten, amtliche Register, Urkunden, Dokumente und Protokolle gingen in Rauch auf. Könnte man die zerstörten Aktenmeter aneinander reihen, so sagte Riedlmayer zur Verdeutlichung, ergäben sie eine Strecke von 511 Kilometern. Tausende kostbarer Codices in arabischer, persischer, osmanisch-türkischer, hebräischer und bosnischer Schrift sind für immer verloren. Wer später, wie es Riedlmayer mit engagierten Kollegen unternimmt, Bestände rekonstruieren oder ersetzen will, der kann, so der Forscher, nur mehr einen „Schatten aus der Asche auferstehen lassen“

Aus dem Archivkonkressbericht des Tagesspiegels

Internationaler Archivkongress in Wien

Eine spärliche Meldung beim Standard:
http://derstandard.at/?url=/?id=1770850

Weiteres, auch wenig ergiebiges hier:
http://news.google.de/news?hl=de&ned=de&q=archivkongress&ie=UTF-8&scoring=d

Wie bei Archivaren nicht anders zu erwarten, ist die Kongresshomepage ungepflegt – sie tut nach Abschluss noch so, als stünde der Kongress noch bevor und rät, die Seite häufig zu besuchen. Das konnte man sich in der Tat schenken:

http://www.wien2004.ica.org

Pressesprecher Dr. Just ist herzlich eingeladen, hier exklusiv über den Verlauf der Konferenz zu berichten.

Augias.net hin oder her – ARCHIVALIA ist das zentrale Weblog für das Archivwesen

Der Stall gibt bekannt:

“Für einen Übergangszeitraum bis Ende 2004 wird die alte Adresse http://www.archiv.net automatisch auf http://www.augias.net umgeleitet.”

Dass dies nicht stimmt, davon kann sich derzeit jeder überzeugen.

Es heisst weiter:

“Sämtliche Artikel in http://AUGIAS.Net werden mit festen Adressen versehen, so dass sie wissenschaftlich zitierbar sind. ”

Davon merkt man nichts, Meldungen werden im gleichen Frame geöffnet. Erst wenn man sie in einem neuen Fenster öffnet, sieht man etwa:

http://www.findbuch.net/augiasnet/art_archiv_net_4004.html

Da das neue CMS auch anderen Institutionen für ihre Öffentlichkeitsarbeit empfohlen wird, darf für ARCHIVALIA daran erinnert werden:

ARCHIVALIA ist ein nichtkommerzielles, von Archivar Dr. Klaus Graf betreutes GEMEINSCHAFTSWEBLOG, in dem jeder KOSTENFREI nach einmaliger Registrierung (auch mit fiktiven Angaben) dem Thema angemessene Meldungen einstellen kann. Eine Zensur fand nicht statt und findet nicht statt (eindeutiger SPAM wird natürlich gelöscht).

Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/topics/IMPRESSUM

Ob man gegen die AUGIAS-Eigenwerbung “Das zentrale Nachrichtenportal für das Archivwesen” gemäss UWG juristisch vorgehen sollte? Ich würde doch zu gern wissen, wie man dort diese Alleinstellungsberühmung zu belegen gedenkt.

Dazu schon mal ein BGH-Zitat von 2001:
“Die Zulässigkeit einer Spitzen- oder Alleinstellungsbehauptung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wegen der anderenfalls bestehenden Gefahr einer Irreführung des Publikums voraus, daß die Werbebehauptung wahr ist, der Werbende einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern vorzuweisen hat und der Vorsprung die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (vgl. BGH, Urt. v. 11.07.1991 – I ZR 5/90, GRUR 1991, 850, 851 = WRP 1991, 717 – Spielzeug-Autorennbahn; Urt. v. 15.02.1996 – I ZR 9/94, GRUR 1996, 910, 911 = WRP 1996, 729 – Der meistverkaufte Europas; Urt. v. 12.02.1998 – I ZR 110/96, GRUR 1998, 951, 952 = WRP 1998, 861 – Die große deutsche Tages- und Wirtschaftszeitung). Dagegen unterfallen nicht dem Irreführungsverbot reklamehafte Übertreibungen und reine Werturteile (vgl. BGH, Urt. v. 20.04.1989 – I ZR 125/87, GRUR 1989, 608, 609 = WRP 1989, 584 – Raumausstattung). Sie enthalten keine Angaben im Sinne von § 3 UWG. Darunter sind nur inhaltlich nachprüfbare Aussagen über geschäftliche Verhältnisse zu verstehen.”
http://www.jur-abc.de/de/31400018.htm