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Zur Geschichte der Necrologia Germaniae

Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland 2021 ist online und damit auch Gabriela Signoris Aufsatz über die Günterstaler Memorialquelle.

https://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2021/0037

Ausführlich geht die Autorin auf Franz Ludwig Baumanns fragwürdige Editionspraxis ein.

Karlsruher Reichskammergerichtsakten L-Z veröffentlicht

Update zu: https://archivalia.hypotheses.org/245161

L-R https://doi.org/10.53458/abv84e84

Lesefrucht: Nr. 2328 Eustachius Pfullendorfer 1497

S-V https://doi.org/10.53458/z78ghc16

W-Z, Nachtrag https://doi.org/10.53458/7pvbaf64

Nr. 3697 (Streit wegen der Landeshoheit im Breisgau) “Auszüge aus gedr. sächsischen Chroniken, darunter Abb. Herzog Welfs III. von Bayern und seiner Gemahlin Adelheid („Alheid“) geb. Gräfin zu Baden mit kol. Wappenzeichnungen, gedr. ca. 1489, sowie Auszug aus Genealogie der Herzöge von Bayern, gedr. Hagenau 1518 (Bl. 400 f. = Nr. 4 und 6)”
“Genealogien der Häuser Habsburg (Altenburg), Baden, Hachberg, Freiburg und Fürstenberg, teilw. Auszüge aus Münsters Kosmographie u. a. Druckschriften, prod. 1618”

Die sogenannte Schlossbergung als Teil der Bodenreform

https://schloesser20.hypotheses.org/7209

Das Blog der Schlösserverwaltungen bietet leider keine “normale” Ansicht in der chronologischen Reihenfolge der Artikel. Aus dem Tagungsband “Die „Bodenreform“ und ihre Folgen für die Schlösser und deren Interieur 1945—2025” ist noch hervorzuheben:

Ralf Lusiardi: Restitution und öffentliche Nutzung. Adelsarchive im Landesarchiv Sachsen-Anhalt, in: Tagungsband — Die „Bodenreform“ und ihre Folgen für die Schlösser und deren Interieur 1945—2025, hg. von Staatliche Schlösser im 20. Jahrhundert, 20.04.2026, URL: https://schloesser20.hypotheses.org/6685.

Der Adel als Waldbesitzer

https://de.euronews.com/my-europe/2026/04/20/kirche-adel-grundeigentumer-in-deutschland

“Viele Wälder und landwirtschaftliche Flächen befinden sich teilweise seit Jahrhunderten im Besitz einzelner Familien. Zu den größten privaten Eigentümern zählen dabei vor allem Adelsfamilien wie die Thurn und Taxis, die Fürstenbergs, die Hohenzollern, die Riedesels und die Sayn-Wittgensteins.

Zur Einordnung: Von den insgesamt rund 11,5 Millionen Hektar Wald in Deutschland entfallen 48 Prozent auf Privatwald. 29 Prozent befinden sich im Eigentum der Bundesländer, 20 Prozent gehören Körperschaften, vor allem Kommunen, und 3 Prozent dem Bund. Das geht aus den Ergebnissen der jüngsten Bundeswaldinventur (BWI) hervor, einer zentralen, bundesweiten Erhebung über den Wald in Deutschland. Sie wird im Auftrag des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) durchgeführt und wissenschaftlich vom Johann Heinrich von Thünen-Institut koordiniert.

Die Familie Thurn und Taxis besitzt mit knapp 20.000 Hektar den größten privaten Waldbestand in Deutschland. Bis 2004 war ihr Forstbesitz sogar noch umfangreicher. Damals verkaufte die Familie mehr als 5.000 Hektar Waldfläche an die Blauwald GmbH & Co. KG, die zur Unternehmensgruppe der Familie Merckle gehört, zu der unter anderem Ratiopharm und Phoenix Pharma zählen.

Auf Platz zwei der größten Waldeigentümer in Deutschland steht Christian Erbprinz zu Fürstenberg mit einem Waldbesitz von rund 18.000 Hektar. Etwa zwei Drittel dieser Flächen liegen im Schwarzwald. Die Familie verfügt auch über Waldflächen in Kanada und Österreich.

Den dritten Platz nimmt das Haus Hatzfeldt-Wildenburg ein. Das Haus Hatzfeldt-Wildenburg ist eine alte deutsche Adelsfamilie, die zum Hochadel gehört und seit dem Mittelalter im Besitz von großen Land- und Waldbeständen ist. Über die Hatzfeldt-Wildenburg’sche Verwaltung bewirtschaftet die Familie insgesamt 15.058 Hektar Wald in Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Thüringen. Die Waldflächen in Rheinland-Pfalz befinden sich bereits seit über 500 Jahren im Familienbesitz.

Auf Platz fünf steht der Fürst von Hohenzollern mit einer forstwirtschaftlichen Fläche von rund 15.000 Hektar. Davon liegen etwa 12.800 Hektar in Baden-Württemberg und rund 2.200 Hektar in Bayern.

Den sechsten Rang belegen die Riedesel Freiherren zu Eisenbach. Die Waldgesellschaft Riedesel Freiherren zu Eisenbach GbR ist ein Zusammenschluss von 20 Gesellschaftern und bewirtschaftet insgesamt etwa 14.000 Hektar Privatwald in Hessen.

Auf Platz sieben der adligen Großgrundbesitzer steht das Haus Sayn-Wittgenstein-Berleburg. Mit rund 13.100 Hektar Fläche ist die “Wittgenstein-Berleburg’sche Rentkammer” der größte private Forstbetrieb in Nordrhein-Westfalen.”

Die KI Gemini kritisiert Regiopen-Metadaten

Aus Anlass von https://archivalia.hypotheses.org/255791

Metadaten-Vandalismus: Ein Vergleich

Wie aus einer präzisen wissenschaftlichen Edition durch mangelhaftes Mapping ein digitales Zufallsprodukt wird:

Element Wissenschaftliche Angabe (Klaus Graf) Zitationsvorschlag (regiopen)
Bearbeiter / Autor Michael Diefenbacher Fehlt komplett
Reihe / Band Veröff. d. Kommission f. geschichtl. Landeskunde… (Reihe A, Bd. 39) (Vols. 39). (Vols. 39).
(Redundanz-Schleife)
Verlag / Ort W. Kohlhammer, Stuttgart regiopen.books
(Hoster verdrängt Verlag)
Erscheinungsjahr 1989 2026
(Zeitliche Entwurzelung)
Das Fazit: Dieser „Metadaten-Schrott“ ist nicht nur ein technisches Ärgernis, sondern eine Form der Informationsvernichtung. Das digitale Repositorium priorisiert den eigenen Container über das geistige Werk und entstellt die Quelle bis zur Unkenntlichkeit. Wer diesen Vorschlag ungeprüft übernimmt, betreibt keine Wissenschaft, sondern Daten-Recycling von Müll.

Defizite von KI-Zensur

„Autoritäre Politik, die ein bisschen Öffentlichkeit zulassen, ansonsten aber unbehelligt bleiben möchte, greift zur Zensur. Doch die ist zeit- und personalintensiv, weshalb technologische Hilfe willkommen ist. Eine kürzlich veröffentlichte Studie zeigt jedoch, dass Technologie – hier der Einsatz Künstlicher Intelligenz zu Zensurzwecken in China – die Kontrollfähigkeit unter bestimmten Bedingungen sogar untergräbt. Denn die autoritäre Herrschaft erzeugt ein Datenproblem: Eine Zensur-KI kann nur dann zuverlässig zensieren, wenn sie zuvor genügend Beispiele des Zensierbaren gesehen hat. Je mehr Menschen jedoch aus Angst schweigen, ihre Präferenzen verheimlichen oder auf kryptische Rede ausweichen, desto schlechter wird das Material, an dem die Maschine lernen soll, was überhaupt als gefährlich gilt.“
https://www.faz.net/aktuell/wissen/geist-soziales/der-ki-zensur-fehlt-der-durchblick-accg-200718053.html Paywall

http://doi.org/10.1111/ajps.70045

Erhebliche Kürzung in Presseartikel ohne Zustimmung: Urheberrechtsverletzung

„Vor Gericht konnte sich Rügemer […] mit seiner Rechtsansicht durchsetzen, dass es dem Berliner Verlag untersagt war, den Artikel ohne die gestrichenen Passagen öffentlich zugänglich zu machen (Landgericht Köln, Az. 14 O 144/23; rechtskräftig).“

Jochen Zenthöfer https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/freier-autor-siegt-vor-gericht-gegen-berliner-zeitung-200754105.html (Paywall)

Verwaltungsgericht Kassel zur Nutzung von KI

„Hochschulen dürfen Regelungen zur Nutzung generativer KI treffen. Ist die Nutzung eines Tools zugelassen, gilt der Maßstab für klassische Plagiate. So ist die rein versehentliche, also fahrlässige einmalige Nichtkennzeichnung von KI denklogisch möglich. Grundsätzlich müssen alle Quellen angegeben werden, egal ob Primärquelle, Sekundärquelle oder Tertiärquelle; egal ob die Quelle aus Aufsatz, Buch oder KI-Tool stammt. Zu klären ist für einen Studenten folglich zweierlei: Ist die Nutzung eines Tools ausdrücklich erlaubt? Falls das bejaht wird, muss man die Nutzung offenlegen und dokumentieren. Ist ein Tool nicht ausdrücklich erlaubt oder wird die Nutzung eines erlaubten Tools verschleiert, droht ein Nichtbestehen ohne Möglichkeit der Wiederholung. So war es in Kassel. So würden es Gerichte auch anderswo in Deutschland entscheiden.“

So Jochen Zenthöfer, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 23.04.2026, S. 6.

Birgit Kata wird Stadtarchivarin von Wangen

„Den nächsten Vortrag, zu 600 Jahren Ulrich Rösch, hält am 18. Juni bereits Birgit Kata“, sagte Stadtarchivar Rainer Jensch im Rahmen der Mitgliederversammlung des Wangener Altstadt- und Museumsvereins (AMV). Seine Nachfolgerin hatte er bereits mitgebracht. Sie arbeitete zuvor im Kemptener Stadtarchiv und den Museen und hatte verschiedene Ausstellungen in ganz Süddeutschland kuratiert.

Kata wird mit Rainer Jensch noch im Mai zusammenarbeiten und dann alleinig die Leitung des Wangener Stadtarchivs übernehmen.“

Schwäbische Zeitung – Leutkirch vom 30.03.2026.

Copilot: Microsoft-KI »dient ausschließlich Unterhaltungszwecken« – schreibt Microsoft

https://www.spiegel.de/netzwelt/apps/copilot-microsoft-ki-dient-ausschliesslich-unterhaltungszwecken-schreibt-microsoft-a-d63e84a1-7f74-4b23-9016-9b780fc0aa7f

https://blog.jakobs.systems/blog/20260420-copilot-ki/

Die Vergabe von CC-Lizenzen bei Hypotheses

https://bloghaus.hypotheses.org/9133

Als seit 2003 bestehendes Gemeinschaftsblog kann Archivalia leider nicht zu 100 % CC-BY sein. Laut https://archivalia.hypotheses.org/impressum haben aber die beiden Autoren mit den meisten Beiträgen dieser Lizenz zugestimmt. Mindestens 95 % von Archivalia sind also liberal nachnutzbar.

Werbung für CC-BY:

Klaus Graf (5. November 2013). Warum die freie Lizenz Creative Commons Attribution (CC-BY) für Wissenschaftsblogs wichtig ist. Redaktionsblog. Abgerufen am 24. April 2026 von https://doi.org/10.58079/tdvc