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Swigger von Handschuhsheim ist nicht schon um 1150 belegt

Christian Burkhart leitete seinen Aufsatz 2018 so ein: “Bereits Mitte der 1990er-Jahre meinte der Historiker und Archivar Klaus Graf, zwischenzeitlich auch bekannt geworden als Betreiber des 2003 gestarteten Weblogs ‚Archivalia‘, „es kann nicht Aufgabe der Mediävistik sein, Hypothesen-Wildwuchs zu produzieren und anschließend wieder zu entsorgen (was wie alle Reinigungsarbeiten allemal undankbarer ist)“. Gleichwohl kommt man gelegentlich nicht umhin, sich dieser leidigen Aufgabe zu widmen, wenn man wie seinerzeit der ehemalige Tübinger Stadtarchivdirektor Jürgen Sydow (1921–1995) erkennt, dass in der Fachliteratur Behauptetes nicht mit dem übereinstimmt, „was die Quellen eigentlich wirklich sagen“. Seine Erfahrung lehrte ihn, dass man „selbst bei an und für sich verdienstvollen Forschern […] sein blaues Wunder erleben“ kann. Deren Fehler zögen sich oft „wie ein Rattenschwanz durch die seither erschienene Literatur […], weil jeder spätere Verfasser auf die Autorität des Vorgängers geschworen und sich nicht die Mühe gemacht hat, einmal selbst nachzuprüfen, auch dann nicht, wenn ihm eigentlich Zweifel an der Richtigkeit der aufgestellten Behauptung hätten kommen müssen“.”

Mein Zitat verwendete übrigens auch 2010 Peter Neumeister in den Askanier-Studien der Lauenburgischen Akademie S. 66.

Chronogramm 1472 auf einer Glocke in Görlitz

Deutsche Inschriften 123 (2025) Nr. 14. Man wüsste gern, wie in der kopial überlieferten Inschrift die Zahlzeichen markiert sind.

In den online auf inschriften.net verfügbaren Inschriften gibt es kein gesichertes Beispiel für ein Chronogramm aus dem 15. Jahrhundert. In Longuich wurde auf einer Glocke die Inschrift in ein Chronogramm auf 1419 geändert:

https://www.pfarrei-schweicher-land.de/export/sites/pfarreien/pfarreiengemeinschaft-schweich/.galleries/dokumente/250-Jahre-Pfarrkiche-Longuich.pdf

Dass die Inschrift ursprünglich als Chronogramm gedacht war, ist nicht zu erweisen. Oberweis hat das Zeugnis daher zu Recht zurückgewiesen (Festschrift Jäschke, S. 133).