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Plagiatsfall: Ulrike Guérot scheitert beim Bundesarbeitsgericht

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/autoren/ulrike-guerot-bundesarbeitsgericht-bestaetigt-kuendigung-wegen-plagiaten-accg-200707180.html (PAYWALL)

Das Bundesarbeitsgericht, schreibt Jochen Zenthöfer, hat die Beschwerde verworfen, mit der die Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot die Zulassung der Revision gegen ein Urteil des Landesarbeitgerichts Köln erreichen wollte. Ihre Kündigung durch die Universität Bonn hat damit Bestand.

Die Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot ist mit ihrem Ansinnen gescheitert, ihre Entlassung als angestellte Professorin durch die Universität Bonn vor dem Bundesarbeitsgericht überprüfen zu lassen. Guérot, die seit September 2021 in Bonn eine auf sie zugeschnittene Professur für Politik in Europa unter besonderer Berücksichtigung der Deutsch-Französischen Beziehungen bekleidete, wurden Plagiate nachgewiesen, daraufhin wurde ihr am 14. Februar 2023 gekündigt. Gegen die Kündigung wehrte sich Guérot erfolglos vor dem Arbeitsgericht Bonn (Aktenzeichen: 2 Ca 345/23) und vor dem Landesarbeitsgericht Köln (Aktenzeichen: 10 SLa 289/24). Eine Revision war nicht zugelassen, dagegen wehrte sich Guérot. Mit ihrer Beschwerde hatte sie indes keinen Erfolg. Der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts entschied nun mit Beschluss vom 19. März (Aktenzeichen: 2 AZN 536/25), dass es keine Hinweise auf Rechtsfehler gibt.