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Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte 2025

Gibt es beim Wallstein-Verlag auch als Open Access Version:

https://doi.org/10.46500/83535890

Im Rezensionsteil steht die Druckfassung meiner hier etwas ausführlicher veröffentlichten Rezension “Die Inschriften der Landkreise Lüneburg, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Uelzen und des Heidekreises”.

Mich erreichte heute ein Belegexemplar. Das Jahrbuch dürfte also gerade erschienen sein.

Auf der Website der Historischen Kommission wird immer noch angegeben, es seien nur die Bände bis zum drittletzten erschienenen Band verfügbar.

2024 ist ebenfalls beim Verlag Open Access, 2023 noch nicht.

Hoffmann von Fallersleben über die Wirkung des Deutschen Zollvereins (1840)

Hinweis von WHD aus aktuellem Anlass (Trump und Grönland):

Schwefelhölzer, Fenchel, Bricken,
Kühe, Käse, Krapp, Papier,
Schinken, Scheeren, Stiefel, Wicken,
Wolle, Seife, Garn und Bier;
Pfefferkuchen, Lumpen, Trichter,
Nüsse, Tabak, Gläser, Flachs,
Leder, Salz, Schmalz, Puppen, Lichter,
Rettig, Rips, Raps, Schnaps, Lachs, Wachs!
Und ihr andern deutschen Sachen,
Tausend Dank sei euch gebracht!
Was kein Geist je konnte machen,
Ei, das habet ihr gemacht:
Denn ihr habt ein Band gewunden
Um das deutsche Vaterland,
Und die Herzen hat verbunden
Mehr als unser Bund dies Band.

https://www.deutschestextarchiv.de/book/view/hoffmann_unpolitische01_1840?p=64

#receptiogate: massives wissenschaftliches Fehlverhalten

Im Schweizer Plagiatsfall Carla Rossi, auch als #receptiogate bekannt, hatte der Schweizer Nationalfonds Subventionen für Bücher der ehemaligen Zürcher Tituarprofessorin zurückverlang. Die Autorin klagte vor dem Bundesverwaltungsgericht:

“Seit wenigen Tagen liegt dessen Urteil vor: Es fällt vernichtend aus. Auch die Richter in St. Gallen erkennen ein «massives wissenschaftliches Fehlverhalten» sowie ein «grundlegend falsches Verständnis» der Forscherin, was überhaupt ein Plagiat sei.

In Bezug auf eines der Bücher kommt das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, dass Rossi nur einen äusserst geringen Anteil falsch zitiert hat. Die Forschungsgelder für zwei andere Bücher – insgesamt mehrere zehntausend Franken – muss sie dagegen an den Nationalfonds zurückzahlen.”

https://www.watson.ch/schweiz/justiz/865546943-affaere-um-zuercher-professorin-landet-vor-gericht

Das Urteil ist aus meiner Sicht zu stark anonymisiert:

https://bvger.weblaw.ch/cache?guiLanguage=de&id=5553b192-5e0f-486d-9278-f88d61aad7d1&sort-field=rulingDate&sort-direction=desc

Leitfaden zum Archivrecht

Jochen Zenthöfer in der heutigen FAZ: “Bisher gab es keine breite Erläuterung des Archivrechts als kompaktes Buch. Insofern schließt der nun vorliegende Leitfaden eine Lücke. Autor Thomas Henne ist hauptamtlicher Dozent für Archivrecht und Rechtsgeschichte an der Archivschule Marburg – Hochschule für Archivwissenschaft. Er stellt etwa die Frage, unter welchen Bedingungen Archivgut zerstört werden kann. Reichen Ressourcenknappheit wie mangelnder Lagerraum oder gar mangelnde Benutzung aus?

Ein Beispiel: Ein Bürgermeister möchte einen Großteil der Papierakten, die bisher im Archiv verwahrt werden, digitalisieren und anschließend vernichten. Ist das rechtmäßig? Henne ist skeptisch. Das Grundgesetz begründe einen Informationsanspruch, der sich auf Quellen und nicht auf Surrogate beziehe. „Ein Digitalisat kann immer nur einen Teil der Informationen in das neue Medium tragen.“ Es könne zwar zulässig sein, Originale zu vernichten, aber nicht großflächig. Interessant auch, dass sich für Henne aus dem Datenschutz kein Recht auf „Vergessen(werden)“ gegenüber öffentlichen Archiven ergibt.

Groß diskutiert wurde jüngst zu Auskunftsansprüchen der Presse gegenüber Archiven, so beim Bundesnachrichtendienst. Henne vertritt die Position, dass zusätzlich zum Anspruch aus der Pressefreiheit im Grundgesetz auch ein Anspruch aus dem Bundesarchivgesetz erwächst. Geheimhaltungen im Archiv ergeben sich aus diversen Gesetzen. Dazu gehören die aktienrechtliche Pflicht zur Verschwiegenheit und das Steuergeheimnis. Bei der aktuell diskutierten Frage der Anbietungspflicht von Unterlagen der Mitglieder der Bundesregierung vertritt Henne eine deutliche Position: Anzubieten ist den Archiven alles, auch wenn es aus einer Zeit stammt, die konfliktbeladen war, wie das „Ende der Regierung Merkel“.

Nur an einer Stelle im Buch vermag Henne keine juristische Ansicht zu äußern. Die Konkurrenz von Archiven, Museen und Bibliotheken über den Erstzugriff auf Unterlagen öffentlicher Stellen sei derzeit einfach nicht auflösbar. Es fehle ein allgemeines Kulturschutzgesetz. Alle, die sich mit Archiven beschäftigen, können von dem Buch profitieren. Es ist praxisnah mit vielen Beispielen; offenbleibt, wie die Rechtsfragen im Ausland gelöst werden. Jochen Zenthöfer

Thomas Henne: Archivrecht – Leitfaden für Praxis und Ausbildung, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2025, 479 Seiten, 48 Euro.”