Fragt – mit PAYWALL – der SPIEGEL:
“Eine Gruppe Juristinnen, darunter die heute renommierte Kunstrechtsexpertin Mara Wantuch-Thole, durchkämmte das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin-Dahlem. Ihr Gutachten rüttelte 2012 alle auf. Die Expertinnen stießen auf die Aussage von Karl Frank von 1939, preußischer Finanzrat und Teilnehmer der Verhandlungen von 1926. Dieser berichtete, man sei damals übereingekommen, »auf eine Entscheidung in der Eigentumsfrage zu verzichten«. Mit anderen Worten: Demnach wäre nie geklärt worden, wem die Tabatieren gehörten.
Zudem fanden die Expertinnen Belege für einen sogenannten Widmungsakt – noch ein starkes Argument. Danach habe der Staat die Aufgabe übernommen, die Kunstwerke im Hohenzollernmuseum zu zeigen, was das Eigentumsrecht überlagere, egal wem es zusteht. Es bestehe »ein durch die Widmung gesicherter Besitzanspruch des Staates« sogar an Gegenständen, die im Eigentum der Hohenzollern stehen.
Eine Herausgabe der Tabakdosen an Prinz von Preußen? Demnach undenkbar.
Allerdings scheuten viele Experten in der Verwaltung und den Stiftungen eine gerichtliche Klärung, zu teuer, zu langwierig, zu ungewiss der Ausgang. Stattdessen begannen Geheimverhandlungen, die sich Jahre hinzogen. […]
Die offizielle Version steht in einer Kabinettsvorlage für die Landesregierung in Potsdam vom Mai 2025: Öffentliche Hand und Haus Hohenzollern hätten »unabhängig« von der Stiftungslösung bei den Tabatieren »die Rechtslage neu bewertet«. Wie durch Zufall hat man demnach auf einmal festgestellt, dass die kostbaren Dosen Eigentum von Prinz von Preußen sind. Dass diese Version so nicht stimmen dürfte, zeigt eine Aussage des Rechtsanwalts Pascal Decker vor einigen Wochen in einer Ausschusssitzung im Berliner Abgeordnetenhaus. O-Ton Decker: Die Klärung der Frage, wer Eigentümer der Tabatieren sei, sei »Voraussetzung« für eine grundsätzliche Einigung samt Stiftung gewesen.
Decker sollte es wissen. Seine Kanzlei beriet die staatliche Seite in den Verhandlungen. Von ihr stammt das neue Gutachten vom 15. April, wonach die Tabatieren »ohne Zweifel« Eigentum der Hohenzollern seien.
Die Argumentation des Gutachtens ist dünn. Es wird die Aussage eines einstigen Unterhändlers der Hohenzollern aus der Nachkriegszeit zitiert; die 2012 gefundenen Dokumente hingegen werden ignoriert. Zudem stützt sich das Gutachten immer wieder auf einen Vertragsentwurf von 1920, der die Tabatieren indirekt den Hohenzollern zusprach. Dabei hat der Preußische Landtag diesen Entwurf nie angenommen.
Ähnlich zweifelhaft: Obwohl die Bundesrepublik erst 1949 gegründet wurde, argumentiert das Gutachten, »der Staat« habe die Übergabe der Dosen durch die Briten 1948 hingenommen und den Hohenzollern auch deshalb eine »unbeschränkte Verfügungsbefugnis« eingeräumt. Folgt man dem Gutachten, waren die sieben Dosen schon immer Privatbesitz, weil Friedrich grundsätzlich Tabatieren zum »höchstpersönlichen Gebrauch« habe herstellen lassen – was der Forschung widerspricht. […]
Der Ablauf der Ereignisse im Frühjahr zeigt, wie die staatlichen Verhandler nun mutmaßlich zu tricksen begannen, um den Hohenzollern die unbeschränkte Verfügungsgewalt über den Millionenschatz zuzuschanzen. Am 4. April, elf Tage bevor das neue Rechtsgutachten vorlag, das angeblich erst die Eigentumsfrage klärte, trieb die damalige Berliner Staatssekretärin Wedl-Wilson bereits die Löschung der fünf Dosen aus der Berliner Kulturgutschutzliste voran und ließ dafür zwei kunsthistorische Gutachten einholen. Ein Sprecher von Wedl-Wilson sagt dazu: »Die Eigentumsfrage ist vom Umstand, ob die Kulturgüter im Verzeichnis national wertvollen Kulturguts aufgelistet sind, unabhängig zu betrachten.«
Die Gutachter waren der Deutschland-Chef des Auktionshauses Christie’s und ein ehemaliger langjähriger Direktor des Auktionshauses Sotheby’s. Christie’s und Sotheby’s haben in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach Tabatieren Friedrichs versteigert, ihr Interesse an weiteren Verkäufen ist zu vermuten. Ein Sprecher von Wedl-Wilson erklärt, an der Unabhängigkeit der Gutachter bestünden »keine Zweifel«.
Offiziell sollten die beiden Kunstexperten ergebnisoffen prüfen. Ein Sprecher Wedl-Wilsons sagt, wäre es aus deren Sicht »zwingend geboten gewesen, alle sieben Tabatieren zu behalten, hätte neu verhandelt werden müssen«. Doch der ehemalige Sotheby’s-Direktor gab ausdrücklich eine Empfehlung ab für den Fall, sollte »man zwei von den insgesamt sieben Dosen auswählen wollen« – also auf welche fünf man verzichten könnte. Der Mann scheint gespürt zu haben, was man wohl von ihm erhoffte. Auf eine SPIEGEL-Anfrage hat er sich nicht geäußert. Auch der Experte von Christie’s hob zwei Tabatieren besonders hervor. Er erklärt, eine »Aufteilung 5/2« sei »keine Leitlinie« für sein Gutachten gewesen.
Laut Gesetz benötigte Wedl-Wilson für die Löschung aus der Liste die Zustimmung eines fünfköpfigen Berliner Sachverständigenausschusses. Alles an dem Gremium ist vertraulich, sogar die Satzung. Die Berliner Kulturverwaltung teilt immerhin mit, dass die Abstimmung einstimmig gewesen sei. Ein Protokoll gebe es nicht. Wie praktisch.
Das letzte Wort hatte Wedl-Wilson. Ihr Sprecher erklärt, für eine Löschung habe auch gesprochen, dass es um einen »angemessenen Ausgleich unter allen Beteiligten gegangen« sei. Das Kulturgutschutzgesetz legt fest, wann Kunstschätze gelöscht werden können. Ein »angemessener Ausgleich« ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Am 23. Juni teilte das Land Berlin trotzdem die Löschung im Bundesanzeiger mit.”
Die Löschung ist ein Skandal und passt zum jahrzehntelangen Versagen in Sachen Kulturgutschutz.
