Glaubt man diversen Genealogie-Seiten im Internet, so war eine Stauferin Hedwig von Büren, Tochter Friedrichs von Büren, mit dem 1061 umgekommenen Stammvater des Zollern-Hauses Burkhard verheiratet.

Woher der Name Hedwig stammt, habe ich nicht herausgefunden. Hans-Dieter Lehmann erschloss 2016 in der Hohenzollerischen Heimat S. 30-33 (PDF via Geschichtsverein) den Namen Adelheid. Er stützte sich auf die fragwürdigen Forschungen des Heidenheimer Lehrers Heinz Bühler und wies zugleich darauf hin, dass Hansmartin Decker-Hauff in seiner berüchtigten Stammtafel im Stauferkatalog 1977 Friedrich von Büren eine verheiratete Schwester gegeben hatte – natürlich ohne Nachweis. Jürgen Scheff konstatierte in der Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 57/58 (2021/22), S. 30 Anm. 13 jedoch mit Recht: “Die immer wieder aufkeimenden Versuche, allein durch den gemeinsamen Leitnamen Friedrich sowohl bei den Staufern als auch bei den späteren Zollern auf eine angebliche Ehe des erschlagenen Burkhard mit einer nirgends belegten Stauferin, der gleichwohl der spekulative Name Adelheid (?) zugewiesen wird, zu schließen und in ihnen die Eltern von Graf Friedrich I. von Zollern sehen zu wollen, lassen sich durch keinerlei besitzgeschichtliche Fakten untermauern und sind mit größter Skepsis zu betrachten”.
Über den Vornamen Friedrich in seiner Bedeutung für das Haus Hohenzollern existiert sogar eine eigene – wenig belangvolle – Schrift von Theodor Thele 1881 (GBS). Schon Ludwig Schmid hatte 1886 in seiner Geschichte der Hohenzollern (GBS) vermutet, er sei über das staufische Haus in das Geschlecht gekommen. Heinrich Witte lehnte 1895 diese Verbindung ab: Es gebe nirgends eine Spur dieser Verwandtschaft, und um 1081 erscheine Graf Friedrich von Zollern unter den heftigsten Gegnern Heinrichs IV. (Die ältern Hohenzollern und ihre Beziehungen zum Elsaß, S. 38-41, MDZ). Trotzdem griff Bühler in der Festschrift für Decker-Hauff 1981 die Vermutung wieder auf und versuchte sie besitzgeschichtlich zu untermauern (Adel, Klöster und Burgherren im alten Herzogtum Schwaben, 1997, S. 728-731). Dabei unterliefen ihm aber zwei gravierende Fehler. Er zitierte eine Aufzeichnung über angeblich hohenbergische Lehen statt nach der maßgeblichen Edition von Karl Otto Müller 1942 (MGH) nach den alten Monumenta Hohenbergica (MDZ) und übersah, dass Volker Schäfer 1984 im Band “Zwischen Schwarzwald und Schwäbischer Alb” gezeigt hatte, dass der Lehenrodel Lehen der Grafen von Sulz betraf (S. 167-169). Die hohenbergischen Lehen in Endersbach und Strümpfelbach müssen also gestrichen werden – Bühlers Argumentation ist haltlos. Der zweite Missgriff: Die Herrschaftsverhältnisse im unteren Remstal, von Bühler irreführend dem “staufischen Begüterungsbereich zwischen Rems und Fils” zugewiesen (S. 730), sind ganz anders als im staufischen Stammland im oberen Remstal. Im Raum Waiblingen erhielten die Staufer ihren Besitz offenbar über das Erbe der Salier. Vor diesem Erbfall ist kein eigener Besitz der Staufer bezeugt.
1988 kam Bühler nochmals auf seine Hypothese zurück und versuchte sie mit einer punktuellen Besitzüberschneidung in Löpsingen im Ries weiter zu belegen (Adel S. 908f.). Wie ich aber schon 1990 bemerkte (Heimatbuch Lorch), geht die Datierung des 1306 veräußerten Besitzes des Stifts Lorch in das 11. Jahrhundert zu weit. Die zollerischen Rechte in Löpsingen haben – gegen Lehmann – keinerlei Beweiskraft. Von wem das Stift Lorch den Grundbesitz im Ries hatte, ist unbekannt.
Damit bleibt festzustellen, dass die These von Schmid/Bühler ganz unwahrscheinlich und daher abzulehnen ist. Scheffs zitierte Skepsis ist berechtigt. Wer die Stauferstammtafel mit unbezeugten Ehen anreichert, braucht sehr starke Argumente. An solchen fehlt es nicht nur hier.
22.1.2026 Stellungnahme von Hans-Dieter Lehmann: https://archivalia.hypotheses.org/248360