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Inkunabeln der historischen Koblenzer Gymnasialbibliothek

Die Inkunabeln der Bibliothek der Stiftung Staatliches Görres-Gymnasium Koblenz. Bearbeitet von Christina Meckelnborg unter Mitarbeit von Evelyn Hanisch. Wiesbaden: Otto Harrasssowitz 2022. 582 S. 149 Euro. ISBN978-3-447-11897-2. Inhaltsverzeichnis

Der reiche Bibliotheksbestand der historischen Koblenzer Gymnasialbibliothek wurde nach Übergang an das Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz/Rheinische Landesbibliothek Koblenz als Depositum (2021) 2023/24 in einer Ausstellung im Mittelrhein-Museum gewürdigt. Den Begleitband habe ich hier besprochen.

Bemerkenswert ist der große Inkunabelbestand der Stiftungsbibliothek. Der solide Katalog erschließt 540 Buchinkunabeln und 29 Inkunabeleinblattdrucke in 425 Bänden (S. 13f.). Er ist hervorgegangen aus Forschungen, die zunächst den von der Bearbeiterin, ausgebildete wissenschaftliche Bibliothekarin und ehemalige Professorin für Klassische Philologie in Osnabrück, seit 1988 bearbeiteten Katalog der nicht-archivischen Handschriften im Landeshauptarchiv Koblenz begleiteten (der Band erschien 1998: ManuMed). Diese Handschriften stammen vor allem aus dem Görres-Gymnasium.

Die Einleitung geht ausführlich auf die Bibliotheksgeschichte ein. Grundstock des Bestands bildeten die Bücher des Augustinerchorherrenstifts Niederwerth (S. 16f.). Ignoriert wird mein Beitrag zu ihnen: Zur Bibliothek des Windesheimer Chorherrenstifts Niederwerth bei Koblenz. In: Archivalia vom 13. Juli 2013. Zu dieser Büchersammlung zählte auch der S. 15f. vorgestellte Probedruck der 42-zeiligen Gutenbergbibel, der 1990 entdeckt wurde. Wohl ab 1582 befanden sich die Bücher im 1580 gegründeten Koblenzer Jesuitenkolleg. Nach der Ordensauflösung kam die Bibliothek der Jesuiten an das Kurfürstliche Kollegium ad S. Joannem Baptistam (1773–1794). Besonders detaillierte Ausführungen gelten der Zeit der französischen Herrschaft 1794–1815 (S. 26-45). Damals (1806) kam eine Adelsbibliothek, die Bücher der Linie Metternich-Winneburg und Beilstein aus dem Metternicher Hof in Koblenz, in den Besitz der École secondaire (S. 43f.). Sie wurde nur teilweise zurückgegeben.

In preußischer Zeit wurden ab 1819 große Teile der Gymnasialbibliothek der Universitätsbibliothek Bonn übergeben (das “Bönnische Tauschgeschäft” S. 49-52). Diese Institution besitzt bekanntlich keinen gedruckten Inkunabelkatalog, was die Studien zu den in Koblenz zusammengeflossenen Provenienzen erschwert. Erwähnenswert ist die Betreuung der Bibliothek durch Ernst Dronke (1797–1849) ab 1820. Ein Inkunabelkatalog von ihm erschien 1837 auch gedruckt: Beiträge zur Bibliographie und Litteraturgeschichte oder Merkwürdigkeiten der Gymnasial- und der städtischen Bibliothek zu Koblenz (Digitalisat MDZ). Der handschriftliche Katalog von 1834 ist allerdings aufgrund von Nachträgen vollständiger. Welche Inkunabeln aus den Katalogen Dronkes heute fehlen, erfährt man leider nirgends.

Den Hauptteil des Bandes (S. 93-463) nimmt die Beschreibung der Titel und der exemplarspezifischen Besonderheiten (Provenienzen, Einband, Buchschmuck usw.) ein. Register und Konkordanzen beschließen den Band. Aus meiner Sicht sind gedruckte Inkunabelkataloge heute nicht mehr zeitgemäß. Die umfangreichen Konkordanzen wären bei einer Online-Ausgabe entbehrlich. Dass ein solcher Katalog heute immer noch nicht im Open Access zur Verfügung steht, ist ein Skandal. Ich darf auf meine Besprechungen der Inkunabelkataloge von Stuttgart und Tübingen verweisen.

“Eine Besonderheit dieses Katalogs, wodurch er sich besonders hervorhebt und von anderen unterscheidet, ist […] die sorgfältig dargelegte Beweisführung zu einzelnen Punkten der Beschreibung wie Druckerzuweisung, Datierung usw.”, hob Wolfgang Schmitz in seiner IFB-Rezension hervor und gab dafür einige Beispiele. Die Frage ist, ob solche Informationen nicht besser in die Datenbank des Gesamtkatalogs der Wiegendrucke (GW) gehören. Schlägt man dort die Konkordanz “Meckelnborg-Hanisch” nach, stellt man entsetzt fest, dass diese Referenz bei gerade einmal 18 Inkunabeln eingetragen ist. Die von Schmitz genannten Beispiele wurden offenbar nicht eingearbeitet. Dies wirft ein bezeichnendes Licht auf den Status der Inkunabelforschung. An sich müsste es Aufgabe des GW sein, die Bibliographien komplett zu erfassen und dafür zu sorgen, dass die dort vorhandenen Angaben etwa zur Datierung mit Fundstellen in der GW-Datenbank nachgewiesen sind. Um sicher zu sein, dass man in den unzähligen gedruckten Inkunabelkatalogen keinen entsprechenden Hinweis übersehen hat, müsste man eigentlich in Berlin vor Ort sein und den Bestand der Staatsbibliothek umfassend prüfen – im digitalen Zeitalter eine absurde Vorstellung. Alles für eine Ausgabe einschlägige Wissen müsste genau an einer Stelle elektronisch abrufbar sein, nämlich in der GW-Datenbank.

Die Recherchen zu den Vorbesitzern sind im Hauptteil und nicht im Register untergebracht. Sie sind in der Regel zufriedenstellend recherchiert. Zum Heidelberger Professor Johannes Odenwalt (Nr. 252) würde man sich allerdings heute nicht mit einem Verweis auf Toepke begnügen. Stattdessen wäre zu zitieren: RAG; Drüll: Heidelberger Gelehrtenlexikon 1386-1651 (2002), S. 320f. INKA weist weitere Inkunabeln aus seinem Besitz in Heidelberg und Stuttgart nach.

Rabanus Krämer, der 1492 eine Bibel (Nr. 115) in Rom erwarb, war kein “Frater des Augustiner-Chorherrenstifts in Sindelfingen”. Er bezeichnet sich als Augustinereremit. Dieser Orden besaß keine Niederlassung in Sindelfingen. Sindelfingen ist sein Herkunftort. Da die Inkunabel wenig später (1503) im Besitz des Augustinereremitenkonvents Heidelberg war, gehörte er wohl diesem an.

Für Inkunabelkataloge ist zu fordern, dass alle exemplarspezifischen Besonderheiten komplett durch Register oder Listen erschlossen sind, damit man nicht den Band bei jeder Suche von vorne bis hinten durchgehen muss.

Im Bereich des Buchschmucks läuft der Hinweis bei Nr. 421 Gefahr, von der kunsthistorischen Forschung übersehen zu werden: Inc. 483 Bl. 7 “am unteren Seitenrand Randillustration: Kampf zwischen einem Wilden Mann auf einem Hirsch und einer Wilden Frau auf einem Einhorn”. (Ein Abbildungsteil fehlt leider.)

Nicht durch Register erschlossen sind die Informationen über beigebundene Handschriften und Handschriftenfragmente. Ich verzichte auf letztere und teile nur die Beshreibungen der handschriftlichen Teile mit.

Nr. 39
Inc. 132/3: “Handschrift, 5 Bl., um 1500: Tolomei, Petrus Georgii: Translatio miraculosa ecclesiae beatae Mariae virginis de Loreto. Der Text war um 1500 sehr beliebt und wurde oft gedruckt, siehe GW M17557–17576. Sander Nr. 4286–4303. IGI nach 9704.”

Nr. 46
Inc. 54/1: “Handschrift, 46 Bl., 15. Jh.: Philosophischer Text. Textbeginn: Quia in libro Posteriorum …”

Nr. 87
Inc. 169/1: “Handschrift, 12 Bl., um 1480: Johannes de Grassis: In arborem iudiciariam scriptum domesticum. Sciendum est, quod sicut arbor lignea, quam ut materialem nobis inspicere licet occulis corporeis, habet per ordinem septem principalia … – … eo modo quo supra inducta. Et ex hiis deo gracias sit finis huius practicabilis arboris etc. Eine gedruckte Fassung der Schrift findet sich in dem Sammelband: Refugium advocatorum. Straßburg: Johann Schott für Georg Übelin, 17.11.1510 (VD16 O 276), darin Bl. 103 (m1) a – 136 (r6) a.”

Nr. 126
Inc. 428/5: “Handschrift, 17 Bl., 15./16. Jh.: Kurze theologische Texte und Exzerpte.”
428/9: “Handschrift, 6 Bl., 16. Jh., Anfang: Der Text betrifft den Kommentar des Bonaventura zum vierten Buch der Sententiae des Petrus Lombardus. Titel: Quarti Bonaventure correctura littere impresse.”
Inc. 428/10: “Handschrift, 8 Bl., 16. Jh., Anfang: Responsio brevis a sacrae theologiae professore domino Jacobo Lemp.”
Nachzutragen ist zum Tübinger Professor Jakob Lemp, dass bislang keine Schriften von ihm bekannt sind (Wikipedia). Über ihn: Oberdeutsche Personendatenbank; RAG.

Nr. 219
Inc. 227/7: “Handschrift, 6 Bl., 15. Jh.: Modus vacandi et acceptandi beneficiorum (vgl. GW M25070–25106). Die Handschrift ist verbunden; korrekte Reihenfolge der Blätter: 1.3.2.5.4.6.”

Nr. 249
Inc. 264 (2. Ex.)/5: “Handschrift, 15. Jh., 2.Hälfte: Gregorius : Homilia in evangelia 17. PL 76, Sp. 1138–1149. CPL 1711”.

Nr. 275
Inc. 278a/4: “Missa de passione domini nostri Iesu Christi. Handschrift, 8 Bl., um 1500.”
Inc. 278a/12: “Hsl. Notizen und Auszüge. 8 Bl., davon 4 Bl. nach 278a/14.”

Nr. 314
Inc. 398/2: “Handschrift, 120 Bl., 15. Jh. Ende/16. Jh. Anfang: Aristoteles: Rhetorica . Aus dem Griech. übers. von Georgius Trapezuntius. Mit Vorrede an Franciscus de Padua.”

Nr. 345
Inc. 329/1: “Handschrift, 9 Bl., 16. Jh.: Flores aus Erasmus, Cicero, Catull u. a.”
Inc. 329/8: “Handschrift, 8 Bl., 16. Jh.: Grammatische Notizen.”

Nr. 357
Inc. 452/2: “Handschrift, 8 Bl.: Hsl. Notizen von Henricus Menne (s. Provenienz).”
Inc. 452/4: “Handschrift, 5 Bl. (ursprünglich 8 Bl., Bl. 5–7 herausgerissen), 16. Jh., Anfang: Hsl. Notizen.”
Über Henricus Menne/Menn/Mennen Nr. 70 und ergänzend RAG. Nach Johannes Adelphus Ausgewählte Schriften 4 (2018), S. 417 (Auszug GBS) ist er – Aloys Schmidt zufolge – bis 1523 als Kanoniker von St. Kastor zu Koblenz belegt. Eine Inkunabel in Oxford aus seinem Besitz verzeichnet MEI. Needhams IPI hat auch eine Inkunabel in Kopenhagen (Madsen Nr. 4017).

Nr. 367
Inc. 363/1: “Handschrift, 145 Bl., um 1465, enthaltend:
Bl. 5a–115a: Johannes : De consolatione theologiae. Der Text entspricht dem sog. Typus ‚Accingi‘, vgl. A. Auer: Johannes von Dambach und die Trostbücher vom 11. bis zum 16. Jahrhundert, Münster 1928, S. 189–203. Einteilung in 15 Bücher. Beginn jedes Buches mit Ex libro. Druck der verkürzten Fassung: Basel: Johann Amerbach [14]92. HC 15237.
Bl. 115a–142b Eusebius : De morte Hieronymi, cap. 13–34 und 41–52. Textbeginn: Hortor vos, carissimi mei et dilectissimi filii, quos genui … Druck: PL 22, Sp. 245–262 und 266–275. BHM 903,1; s. auch BHM 554. BHL + Nov. Suppl. 3866.
Bl. 142b–143a: Cyrillus : De miraculis Hieronymi, cap. 23. Textbeginn: Multa nos mentis afflictio commouet … Druck: PL 22, Sp. 320–321; PL 33, Sp. 1150. BMH 903,3. BHL + Nov. Suppl. 3868.”

Nr. 406
Inc. 224/1: “Handschrift, 7 Bl., 15. Jh., 2. Hälfte: Vaterunser-Auslegung, dt.”
Nicht im Handschriftencensus. Der Textbeginn ist nicht angegeben. [11.8.2025 https://archivalia.hypotheses.org/235121 mit Link zum Digitalisat.]

Nr. 461
Inc. 420/3: “Handschrift, 42 Bl., 1453: Innocentius : De officio missae (Exzerpte); vgl. PL 217, Sp. 773–914. Kolophon mit Schreibervermerk des Nicolaus Fryckenter von Speyer, Pfarrer in Neuhofen: Explicit tractatus Innocentii pape tercii de officio misse per me Nicolaum Fryckenter de Spira plebanum in Novacuria (Neuhofen nahe Speyer) Anno domini 1454 10 Kal. Januarii (23.12.1453) videlicet in vigilia vigilie domini hora tercia precisi post meridiem in stuba curie et habitacionis mee in villa ut supra.”

Hingewiesen sei auch auf die Beschreibung von Nr. 177 (Inc. 189): “Im Anschluss an den Kolophon auf Bl. 11 (b5) b ist hsl. ein Gedicht („Carmen in praeconium poesis“) in 26 elegischen Distichen des Friedrich Mormann (†1482) eingetragen, das bis auf Bl. 12 (b6) a reicht: Ha, quam clara michi sunt grata poemata vatum … – … semper aque cupidus et sitibundus eris. Edition des Gedichts nach der Hs. München BSB, Clm 528, 204v–205r: P. Schoonbeeg: Friderici Mauri carmina. Edition with commentary, in: Wessel Gansfort (1419–1489) and Northern Humanism, ed. by F. Akkerman, G. C. Huisman, A. J. Vanderjagt. Leiden 1993, S. 329–386, darin 345f. Zum Autor: C. G. Santing: Fredericus Moorman (†1482), ebd. S. 325–328.”

#inkunabel

Wird die sich dramatisch vergrößernde Schere zwischen Oben und Unten/Arm und Reich in Deutschland zu einem Kulturkampf umfunktioniert? Drohen uns US-Verhältnisse?

 

Wird die sich dramatisch vergrößernde Schere zwischen Oben und Unten/Arm und Reich in Deutschland zu einem Kulturkampf umfunktioniert? Drohen uns US-Verhältnisse?

                            

Von Wolfgang H. Deuling

Einleitung

„Es ist kaum zu glauben, aber in Deutschland lebt jeder 6. Mensch an oder unter der Armutsgrenze, mehr als jedes 5. Kind lebt in Armut – und das, obwohl wir ein reiches Industrieland sind. Während in den vergangenen Jahren einerseits die Armut gestiegen ist, ist andererseits der Reichtum gewachsen: Im Jahr 2018 titelte der Spiegel, dass 45 Superreiche so viel Vermögen besitzen wie die ärmere Hälfte der Bevölkerung; heute sind es nur noch zwei Familien. Zwei Familien haben mehr Vermögen als 42 Millionen Menschen. Vielleicht ist es sogar nur eine einzige Familie, die über mehr Vermögen verfügt, als die gesamte ärmere Hälfte zusammen.“

Martyna Linartas in: http://ungleichheit.info/de/deutschland

„Seit 20 Jahren sehen wir, dass sich die Diskurse verschoben haben: weg von klassischen Verteilungskonflikten hin zu Kultur- und Identitätsfragen. Bei Verteilungsfragen – die wir noch keineswegs zufriedenstellend gelöst haben – kann man Kompromisse eingehen. Bei „Wahrheitsfragen“ rund um große Themen wie Identität, Corona, Klima und Migration gibt es keine Zwischentöne. Es gibt Wahrheit oder Lüge, moralisch oder unmoralisch, Fake oder Fact. Wir laden diese politischen Fragen so auf, dass wir nicht mehr über Kompromisse nachdenken können. Das ist ein neuer Kulturkampf.“

Wolfgang Merkel in: Hans Böckler Stiftung

Plakate

CDU-Wahlplakat zur Landtagswahl in Württemberg-Baden am 24. November 1946: Württemberg-Baden

 


Anti-CDU-Protest auf der CSD Parade in Frankfurt/M. am 19. Juli 2025: DER  SPIEGEL vom 25.7.2025: www.reddit.com

 

I.

Zwischen dem Plakat von 1946 und dem Foto vom Juli 2025 liegen 79 Jahre,  wobei das CDU-Plakat mit der Ecclesia (13.Jh.) vom  Südportal des Straßburger Münsters  aus einer Zeit stammt, als es die Bundesrepublik Deutschland noch nicht gab: Am 23. Mai 1949 wurde mit der feierlichen Verkündung des Grundgesetzes in der Pädagogischen Akademie in Bonn die Bundesrepublik Deutschland gegründet.

DER SPIEGEL vom 25.7.2025 spielt mit seinem Titel „Ausweitung der Kampfzone“ sowohl auf den Roman von Michel Houellebecg  wie auf die am 11. Juli 2025 gescheiterte Wahl von Prof. Frauke Brosius-Gersdorf und Prof. Ann-Katrin Kaufhold als Richterinnen am Bundesverfassungsgericht an:

Archivalia

Jetzt wird für die Ablehnung von Frau Prof. Kaufhold sogar das Mittelalter bemüht:

„Unwillkürlich fühlt man sich an voraufklärerische Zeiten erinnert. So soll im Bern des Jahres 1478 ein Maikäferschwarm für von ihm verursachte Schäden angeklagt worden sein und sogar einen Rechtsbeistand erhalten haben.“

www.cicero.de

 

II.

Ein Blick auf die Zeit seit dem Untergang des NS-Regimes und dem Ende des zweiten Weltkrieges zeigt Kontinuitäten: Wenn sich die CDU/CSU in ihrer Macht-Existenz bedroht fühlt, wie z.B. 1972 durch die SPD und jetzt durch die Wahlerfolge der AfD, wird die Agenda des Kulturkampfes angeworfen. Der Verfasser dieser Zeilen hat dies in einer Dokumentation  über die Bundestagswahl 1972 beschrieben und bildlich belegt:

Dokumentation über die Werbekampagnen der CDU/CSU und der CDU/CSU-Hilfsorganisationen im Bundestagswahlkampf 1972

Archivalia1     Archivalia2      Bundestagswahlkampf 1972

III.

2025 wird die Notwendigkeit eines CDU/CSU-Kulturkampfes so beschrieben:

„Wer Kulturkämpfe führt, gilt als unredlicher Unfriedensstifter“, schreibt Andreas Rödder. Dabei sind Kulturkämpfe laut Duden die „Auseinandersetzungen über kulturelle, ethische, soziale u. a. Fragen innerhalb einer Gesellschaft“. Der R21-Leiter nennt als Beispiele die Debatten über Leitkultur, Gendersprache, Quoten oder Abtreibung – und auch die über Frage, wie viele Geschlechter es gibt.

„Die Linke führt Kulturkämpfe, mit guten Gründen“, so der Historiker. Konservative Gegenwehr hingegen werde mit dem Begriff des Kulturkampfes diskreditiert und als „rechte Kampagne“ delegitimiert. Das sei „nichts anderes als ein Kulturkampf, der mit dem Begriff Kulturkampf beginnt und dem Gegner die Begriffe aus der Hand schlägt, während die AfD sie dankbar aufhebt.“

Andreas Rödder in:Denkfabrik R21

In der Tat betreibt die AfD –  sich dazu bekennend – Kulturkampf wie hier in einer Vorlage von Beatrix von Storch (MdB) dokumentiert:



https://www.politico.eu/wp-content/uploads/2025/07/06/BvS-FraKlausur-0407-Freitag.pdf

IV.

Im Gegensatz zu 1972 als die CDU/CSU-Führungsriege  geschlossen den Kulturkampf gegen die SPD bestritt, weiß die christdemokratische Führungsriege 2025 (noch) nicht,  ob Kulturkampf das adäquate Mittel zur Sicherung christdemokratischer Machtoptionen ist. Es gibt „Hilfstruppen“, die die  “Drecksarbeit”- Friedrich Merz erledigen ohne selber (scheinbar) kompromittiert zu sein:

Beispielhafte Portale:

https://denkfabrik-r21.de/

https://www.corrigenda.online/

https://www.nius.de/

https://apollo-news.net/

https://www.1000plus.net/de-de

https://theoblog.de/

https://www.tichyseinblick.de/

Das Modell der „Hilfstruppen“ oder „schiefen Schlachtordnung“ ist – wie der Bundestagswahlkampf 1972 gezeigt hat  – der CDU/CSU 1972 auf die Füße gefallen:

>>Obwohl die schiefe Schlachtordnung taktische Vorteile bieten kann, birgt sie auch erhebliche Risiken, die im Falle einer falschen Anwendung oder einer zu späten Reaktion des Gegners zu einer Niederlage führen können.<<

Es gibt Stimmen, wie den Soziologen Prof. Steffen Mau, “Triggerpunkte”- Steffen Mau der eine Polarisierung wie in den USA für unwahrscheinlich hält und meint, dass eine Kulturkampfbehauptung den Kulturkampf verstärke. Also self- fulfilling prophecy.

Ich sehe das anders. Nach meiner Meinung wird die immer größer werdende Schere zwischen Oben und Unten überlagert und verschleiert vom von rechts betriebenen Kulturkampf wie z.B.: Hunderttausende  suchen nach bezahlbarem Wohnraum: In Deutschland fehlen 550.000 Wohnungen

Die AfD macht für diese Misere auf dem Wohnungsmarkt auch die Migration verantwortlich –  „Die nehmen uns die Wohnungen weg“ – :

„Nicht erst seit 2015 führt die von der Bundesregierung geförderte unkontrollierte illegale Einwanderung zu Verwerfungen auf dem Wohnungsmarkt. Wegen der willkürlichen Außerkraftsetzung geltenden nationalen und internationalen Rechts durch die Bundesregierung – insbesondere des Grundgesetzes, aber auch des Schengener Abkommens und der Genfer UN-Flüchtlingskonvention –, ist beinahe jeder illegale Einwanderer als potenzieller Mieter anzusehen.“

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

 

Schlussbemerkung

Die Wahlerfolge der AfD –  ausgerechnet bei denen die in der gesellschaftlichen und ökonomischen Hierarchie unten angesiedelt sind – können m.E. im Wesentlichen durch erfolgreichen AfD-Kulturkampf erklärt werden: Wer wählte die AfD – und warum? und aktuelle Umfragewerte

Ungleiches Deutschland

 

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Zu Johann Wilhelm von Hildebrand (1711-1773)

Von Lajos Adamik, Inscriptiones Alborum Amicorum

Im Beitrag, den die deutsche Wikipedia dem Temesvarer Administrationsrat Johann Wilhelm von Hildebrand widmet (Wikipedia), fällt der Mangel an biographischen Angaben vor dessen Ernennung 1764 auf. Diese Lücke von mehr als fünfzig Jahren im Lebenslauf des theresianischen Beamten soll hier mit den Auskünften gefüllt werden, die den im Österreichischen Staatsarchiv als Teil der Bestände der Neuen Hofkammer innerhalb des Finanz- und Hofkammerarchivs verwahrten Banater Akten (ÖStA), vor allem aber der Adelsakte der Brüder Gottlob Friedrich und Johann Wilhelm Hildebrand (ÖStA) entnommen werden können.

Herkunft

Die Adelsakte wiederholt, was die Brüder in ihrem Gesuch um die Verleihung des Reichsadelstandes berichten. Demnach sei die Familie „aus Italien, in dem Florentinischen, von einem alten adelichen Geschlecht nahmens Hildebrandi” abgestammt. Zwei Brüder aus diesem Geschlecht, „Leonhardus und Guido”, seien „an den Hof des Königs Ludovici II.di von Böhmen und Hungarn gekommen” und „sich durch Tapferkeit, schöne Wissenschaften und andere adeliche Tugenden dergestalt hervorgethan und beliebt gemacht haben, daß sie beyde mit ansehnlichen Kriegs-Chargen begnadiget worden” seien. Leonhard, „welcher ein Liebling des Königs gewesen”, habe „in der bekannten blutigen Schlacht mit denen Türcken bey Mohaz, vor das Leben seines Königs kämpfend, mit und nebst dem König auf einer Stelle sein Leben verlohren”, während „der übriggebliebene Bruder, Guido” „hernach noch lange Zeit die Gnade” gehabt habe, „seine Dienste dem nachgefolgten König in Böhmen und Hungarn und nachmahligen glorwürdigsten kayser Ferdinando I.mo allergetreuest zu leisten”. Die von ihm hinterlassene „männliche Descendenz” sei „besonders unter denen Kayserlich-Königlichen Regierungen Rudolphi II.di und Matthias, allerruhmvollesten Gedächtnisses, wiederum zu anderen Ehren-Stellen sowohl in militari als civili employret worden”, „und die Nachkömmlinge davon” seien „theils in Böhmen, meistens aber in Schlesien verbreitet worden”. Dort, „in Ländern teutscher Sprache”, hätten sie die „italienische Nahmens-Endigung in I. verlohren, mithin nach teutscher Mund- und Sprach-Art von Hildebrand genennet, und geschrieben worden”. Der Urgroßvater Johann Friedrich von Hildebrand, mit einer geborenen von Sedlitz verheiratet, sowie Großvater Friedrich von Hildebrand, mit einer von Deneckow verehelicht gewesen, seien höhere Staatsbeamte („Praetoren”) in Liegnitz gewesen. Der Vater, Johann Christian (VD18, CERL), habe sich aus seinem Vaterland Schlesien in das Römische Reich begeben, „erlangte schon in dem 19.ten Jahr seines Alters den Gradum Doctoris utriusque Juris auf der Welt berühmten Universität Jena” (immatr. 10.02.1702, thulb.uni-jena.de, Inaug.-Disp. 1704, VD18) und „lehrte daselbst mit großem applausu öffentlich die Jura”, bis er zuerst gräflich Lippe-Bückeburgischer Kanzleirat, dann fürstlicher abteilicher Rat in Herford und schließlich gemeinschaftlicher erster Rat in der Grafschaft Erbach und Direktor der dortigen Landesregierung geworden sei. Dieses Amt habe er bis zu seinem Tod, 24 Jahre lang innegehabt.

Werdegang

Die eigenen Lebensläufe der Brüder, über die sie in 1. Person Singular berichten, fasse ich in direkter Rede zusammen: Der ältere, um 1709 in Jena geborene Gottlob Friedrich ab 1725 (immatr. 30.04., thulb.uni-jena.de), der 1711 in Bückeburg geborene Johann Wilhelm (Taufeintrag 19.02.1711, FamilySearch.org) ab 1732 (immatr. 13.11., thulb.uni-jena.de). Der erste wurde Regierungs- und Hofgerichtsadvokat in Hanau, promovierte 1737 an der Universität Duisburg zum Doktor beider Rechte (Diss. VD18), wirkte als ordentlicher Advokat in Frankfurt am Main, wurde beim dort abgehaltenen Reichshofrat Kaisers Karl VII. als kaiserlicher Reichshofratsagent aufgenommen und zog irgendwann nach Wien, weil ihm von Karls Nachfolger Franz I. der Titel eines wirklichen Reichshofrats versprochen wurde: „…als nach Absterben nur allerhöchst gedachten Kaysers das Rheinische Reichs-Vicariat zu München eröffnet, und gehalten wurde, bin ich auch dabey als Agens ordinarius recipirt: Und bey der hernach erfolgten allerglorvollesten nunmehrigen Regierung Euer Kayserlichen Mayestät hätte ich zwar die Versprechung, in dieser qualitaet, nehmlich als ReichsHofRathsAgent … angenommen zu werden, in welcher Hoffnung ich Franckfurth würklich verlassen…”. Da er aber den Titel letzlich doch nicht erhielt, begnügte er sich damit, „alle diejenige, so wohl Privati als Status Imperii”, „in Wienn consultando et consulendo zu ihrer jeweiligen vollen Zufriedenheit zu bedienen”, wofür er „von unterschiedenen Ständen des Reichs mit dem Characteur eines Hof Raths beehret” wurde.
Der jüngere Bruder ging nach Abschluss seines Studiums in die Grafschaft Erbach zu seinem Vater, wo er nach dessen baldigem Ableben (gest. am 1.12.1734 in Michelstadt als „hochgräflich-Erbachsch-gemeinschaftlicher Cantzley-Director”, Archion.de, Paywall) „successive die Stellen als Registrator, Cabinets-Consistorial- und Regierungs-Secretarius, wie auch als Consistorial- und Regierungs-Assessor com voto” bekleidete. Während der Thronvakanz nach dem Absterben Karls VII. verfasste er ein Traktat mit dem Titel „Germania Triumphans sub Aquila Austriae” (VD18; ÖNB, MDZ, GoogleBooks – die von tieferen Kenntnissen des römischen Rechts und der Zeitgeschichte zeugende Schrift gilt bis heute als anonym): „…welche meine Unternehmung und Bemühung von Euer kayserlichen Mayestät so allerhuldreichst angesehen worden, daß mir durch den damahligen kayserlich-Königlichen Gesandten in Mayntz, Grafen von Palm in einer Zuschrifft die Versicherung geschehen, daß Eure Kayserliche Mayestät und das allerdurchlauchtigste Hauß Oesterreich meine löbliche Bemühung zu seiner Zeit gewiß nicht ohnvergolten laßen würden.” Nach der Wahl von Franz I. zum Kaiser wurde er tatsächlich in den Reichshofrat aufgenommen, wo er „bereits von drey nach einander gefolgten regierenden Herzogen von Mecklenburg-Schwerin als würcklicher Hof-Rath accreditiret” wurde.
Mit dem 23. Dezember 1761 wurden die Brüder mit dem Prädikat „von” in den Adelstand des Heiligen Römischen Reichs erhoben: „Wir haben über dieses zu mehrerer Bezeigung Unserer Kayserlichen Gnade Vielernannten beeden Gebrüderen Gottlob Friderich, und Johann Wilhelm Hildebrand, ihren ehelichen Leibs-Erben und derenselben Erbens-Erben beyderley Geschlechts absteigenden Stammens gnädiglich gegönnet, und erlaubet, daß Sie hiefüro gegen Uns und Unsere nachkommen, auch deren Cantzleyen und sonst jedermänniglich in allen ihren Reden, Schrifften, Titulen, Insieglen, Pettschafften, Handlungen, und Geschäfften Sich Von Hildebrand, wie nicht weniger von allen ihren dermahlen mit rechtmäßigen Titul besitzenden oder künfftig noch etwa überkommenden Gütheren nennen und schreiben, auch Sie also Von männiglich in allen und jeden Geschäfften geist- und weltlichen dafür gehalten, tituliret, genennet, und geschrieben werden sollen, und mögen.”

Ehen

Johann Wilhelm heiratete 1760 Maria Claudia Le Blanc du Mont aus Nancy in Lothringen, Tochter des Titularherren Claude Le Blanc du Mont und seiner Frau, Gabriela geb. v. Backer (Trauungsbuch St. Stephan Wien, matricula-online.eu). Gottlob Friedrich heiratete 1762 Johanna Christina Magdalena von Graeve, verwitwete von Lautensack (Eheverkündbuch St. Michael Wien, matricula-pnline.eu). Er starb am Dezember desselben Jahres im Alter von 53 Jahren (Totenbeschauprotokoll, Familysearch.org, Sterbebuch St. Stephan, matricula-online.eu). Seine Witwe heiratete nach anderthalb Jahren ein drittes Mal (Trauungsbuch St. Stephan, matricula-online.eu).

Johann Wilhelm als Administrationsrat im Banat

Ernst Schimscha beschäftigt sich in seiner oft zitierten Monografie „Technik und Methoden der Theresianischen Besiedlung des Banats” (Veröffentlichungen des Wiener Hofkammerarchivs, Bd. IV, Wien 1939, Internet Archive) ausführlich mit dem Wirken, den Erfolgen und Mißerfolgen des Administrationsrats Johann Wilhelm von Hildebrand, der mit allerhöchster Resolution vom 29. Juli 1764, mit einer „laufenden Besoldung von jährlichen 1500 Gulden, dem gewöhnlichen Quartiergeld oder Quartier in natura” sowie 500 Gulden Übersiedlungsgeld in diesem Amt angestellt wurde. Schimscha charakterisiert ihn als „intelligenten, tatkräftigen, aber etwas theatralischen und unordentlichen Mann”, der mit der Eifersucht und den Intrigen der älteren Kollegen zu kämpfen hatte. Seine Schwächen – in den ersten vier Jahren seiner Banater Tätigkeit führte er eine höchst mangelhafte Buchhaltung, die sich auf das Sammeln von Quittungen beschränkte – trugen neben den in allen Bereichen grundlegend unterschiedlichen Auffassungen über die Ansiedlung der Kolonisten, die er bzw. seine Kontrahenten vertraten (möglichst schnelle Ansiedlung von einer möglichst hohen Zahl von Kolonisten bei möglichst geringen Kosten vs. eine langsamere und aufwendigere, dafür „nachhaltigere” Besiedlung der dafür vorgesehenen Gebiete) wesentlich zu seiner Entlassung 1768 bei. Umso erstaunlicher, dass er nach drei Jahren wieder angestellt wurde: Er sollte in das inzwischen völlig ins Stocken geratene Besiedlungswesen wieder Bewegung zu bringen. Tatsächlich gelang ihm, noch drei Dörfer zu gründen, bis er nach schwerer Krankheit im Herbst 1773 starb.
Woher der sonst so gründliche Schimscha die bis heute wiederholte Angabe von der Herkunft Johann Wilhelm von Hildebrands aus Brandenburg schöpfte, lässt sich heute nicht mehr eruieren. Aus den Akten zum Pensionsgesuch der Witwe geht eindeutig hervor, dass der 1761 geadelte Hofrat der Herzöge von Schwerin-Mecklenburg und der 1773 verstorbene Administrationsrat ein und dieselbe Person sind. Das Gesuch wurde von jener Maria C[laudia] Le Bland du Mont gestellt, die der Hofrat 1760 geheiratet hatte. Die Witwe schildert ihren aussichtslosen finanziellen Zustand und appelliert an die Barmherzigkeit der Kaiserin: „Da mein Mann vor zwey Jahren im Banate wieder angestellet wurde, konnten wir unsere Reise erst im späten Herbste antretten. Wir hatten das Unglück im Dionaustrom mit unserem Schiffe einzufrieren: wir mußten um unser Leben und unsere Sachen aus dieser Untergangs-Gefahr zu retten, und an den bestimmten Ort zu Land zu gelangen, fast einen unerschwinglichen Aufwand machen.
Bald nach unserer Ankunft verfiel mein seel: Mann in eine schwere Krankheit, die lange dauerte, und für unsere Umstände nicht weniger als seine Herstellung eine schwere Last war. Auf diese folgte noch die zweyte und dritte, an welcher er gestorben; durch diese Kette von Unglücksfällen, unter welchen sein Eifer für den allerhöchsten Dienst eben so wenig erkaltet, als seine Arbeitsamkeit ermüdet worden, ist unser Vermögen gänzlich erschöpfet, und wie es nicht anders seyn konnte, Hilfe und Beystand bey gutherzigen Gläubigern gesuchet worden.”
Das nach dem verstorbenen Administrationsrat hinterbliebene Vermögen wurde im darüber erstellten Inventar auf 894 Gulden und 46 Kreuzer geschätzt. 12 Silberlöffel („in Gewicht 44 Loth á 1 fl. 8 xr”, Gesamtwert 49 fl. 52 xr) zählten neben einem Sofa mit 12 Sesseln, 4 Hockern und einem Tisch (70 fl.), einem englischen Kasten (50 fl.) und einem Fahrzeug, einem „Schwimmer mit gelben Plüsch” (50 fl.), zu den wertvollsten Objekten innerhalb dieser nicht wirklich bedeutenden Hinterlassenschaft.
Der Witwe wurde eine jährliche Pension von 500 Gulden bewilligt.

Zu den Liegnitzer Vorfahren

Jujeczka-Kupeć, Die Amtsträger der Stadt Liegnitz bis zum Jahre 1740/1741 (bibliotekacyfrowa.pl) nennen den auch sonst bekannten Organisten und Untervogt Balthasar Hildebrand (Nr. 623, S. 318; VD17; kurze Lebensbeschreibung bei Heinrich Beyer, Leichensermone auf Musiker des 17. Jahrhunderts, in: Monatshefte für Musik-Geschichte, Jg. 7 [1875], S. 184, GoogleBooks; Grabinschrift in Johann Peter Wahrendorffs Lignitzischen Merckwürdigkeiten, S. 464, obc.opole.pl), sowie den 1702 verstorbenen Untervogt und Kurator Johann Friedrich Hildebrand (Nr. 585, S. 318), der aber weder mit einer von Sedlitz, noch mit einer von Deneckow, sondern mit der Tochter Anna Elisabeth des Archidiakons Caspar Keßler verheiratet war (Grabinschrift bei Wahrendorff, S. 418). Der Vater der Brüder wurde als drittes Kind dieses Ehepaars am 28. Februar 1682 geboren. Seine Inauguraldisputation widmete er seinem „patruo et fautori” „aeternum venerando”, dem Breslauer Agenten des Fürstentums Liegnitz (opendata.uni-halle.de), dem am 26.08.1653 geborenen jüngsten Sohn Johann Christian des Untergerichtsvogts und Organisten Balthasar Hildebrand. Der am 1. November 1702 begrabene Vater der Brüder war zuletzt Untergerichtsvogt und Kurator sowohl des Stipendienamts als auch des Kirchhofamts. Keiner unter diesen Vorfahren war geadelt.

Zu den Ahnen „im Florentinischen”

Erscheint die Erzählung der Brüder über ihre Abstammung bereits bei den unmittelbaren Vorfahren in mehrerer Hinsicht ungenau bzw. verschönt – war etwa ein Organist, noch dazu ein protestantischer, keiner, auf den man sich stolz berufen konnte? -, so muten die ins Mittelalter und frühe Neuzeit weisenden Angaben vollends erdichtet an. Zumindest konnte ich in den italienischen Adelsregistern, eigentlich erwartungsgemäß, keine Hinweise auf eine Familie „Hildebrandi” finden. Ob im Gesuch der Brüder jene Aldobrandini oder Ildebrandini (Ildobrandeschi) gemeint sein könnten, die im 12. und 13. Jahrhundert in der südlichen Toskana aktiv waren, und deren Macht der Rezensent der Allgemeinen Historischen Bibliothek als „in der Tat beträchtlich” charakterisiert (Bd. 13, S. 191-201, Rezension über Giovanni Brunaccis Abhandlung über das Leben der Beatrice d’Este, hier S. 194, Google Books; Brunaccis Werk selbst: Wikimedia, Internet Archive), lässt sich allein schon aus dem Grund nicht beantworten, als die ungarische Geschichtsschreibung von den beiden bei Mohács kämpfenden Brüdern Leonhardus und Guido nichts weiß, so dass sich bereits hier eine Lücke von mehreren hundert Jahren in der behaupteten genealogischen Abfolge auftut. Der verliehene Adelstitel würdigte wohl die Verdienste der Brüder um den Wiener Hof, und die Prüfung ihrer Darstellung auf etwaige schriftliche Quellen hätte den Rahmen einer solchen Titelverleihung in jeder Hinsicht gesprengt.

Zum Autor Ernst Schimscha

Neben der Banater Monografie 1939 veröffentlichte er einen Bericht über den „Zubau zum Kloster der Franziskanerinnen in Wien XI” (zusammen mit seinem Kollegen Walter Pind in: Österreichische Kunst Jg. 7 [1936], Nr. 11, S. 11, anno.oenb.at), einen Aufsatz mit dem vielsagenden Titel „Wiens Wachstum und sein Aufbau im neuen Reich” (Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien Bd. [1939], S. 129-138, anno.oenb.at) und einen weiteren über „Die geschichtlichen Grundlagen des Wiener Straßennetzes” (Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien, Bd. 3/4 [1942], S. 5-13, anno.oenb.at). Er dürfte mit jenem am 26. September 1909 als Ernest Josef geborenen Sohn (Matricula Online) des späteren Stadtbaurats Josef Schimscha identisch gewesen sein, der nach den späteren Vermerken in seinem Geburtseintrag 1938 in Brugg in der Schweiz Stefanie Hauer heiratete, am 1. August 1943 in Kroatien als Gefreiter fiel und in Belovar begraben wurde. Auf seiner Gräberkarteikarte (Ancestry.com, Paywall) ist die Bellevuestrasse 75 in Wien XIX angegeben, wo Stefanie Schimscha bis zu ihrem Tod 1999 wohnte. Sie wurde neben ihrem Schwiegervater begraben (https://en.geneanet.org/cemetery/view/7209953).

Benutzte Akten:

AT-OeStA/AVA Adel RAA 187.4
AT-OeStA/FHKA NHK Banat A 140
AT-OeStA/FHKA NHK Banat A 149
AT-OeStA/FHKA NHK Banat A 238
Indizes und Protokollbücher des Bestandes Banater Akten 1745–1779 (Hungaricana)
Digitalisierte Kirchenbücher der ev. Kirche zu Unseren Lieben Frauen, Liegnitz (Zugriff in den sog. FamilySearch-Zentren)

Eintrag des Mecklenburgischen Hofrats J. W. Hildebrand im Stammbuch Paul Fábri, IAA, 7146
Unterschrift des Banater Administrationsrats Johann Wilhelm von Hildebrand (Einreichung des Operationsplans 1772, FHKA NHK Banat A 149)
Pensionsgesuch der verwitweten Administrationsrätin Maria le Blanc du Mont (FHKA NHK Banat A 238)

 

 

 

Our Future Memory

The @archive.org Europe aims to defend the rights of memory institutions to protect public access to knowledge through their campaign, “Our Future Memory.” We’re proud to endorse their Statement on Digital Rights for Protecting Memory Institutions Online.

Read it here: ourfuturememory.org

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— Creative Commons (@creativecommons.bsky.social) 1. August 2025 um 16:02

Eine Vorstellung kostenloser Alternativen zu EverNote

Wer schon einmal nach einem guten Notizverwaltungsprogramm Ausschau gehalten hat, wird sicher schnell auf EverNote gestoßen sein, danach aber leider feststellen müssen, dass erweiterte Funktionen des Programms hinter einer Paywall stecken.

Notiz-Applikationen zu finden, die EverNote ersetzen, scheint auf den ersten Blick leicht zu sein: Schnell ein Programm herunterladen, ohne Rezensionen gelesen zu haben, in der Hoffnung, es entspräche den eigenen Vorstellungen… und dann die Erkenntnis, dass die Applikation doch nicht den Ansprüchen gerecht wird.

Aus diesem Grund hielt ich es für angemessen, eine Auswahl an Alternativen zu EverNote vorzustellen, damit auf einem Blick zu sehen ist, welche Angebote und Funktionen die im Folgenden präsentierten Programme liefern, ohne sie davor herunterladen zu müssen.

Doch zuerst, um die Leser*innen, welche EverNote nicht kennen, einzubinden, – Was ist überhaupt Evernote?

EverNote – Vielseitig, aber kostenpflichtig

Das Erstellen von Notizen, Listen, Plänen, das Bearbeiten von Audioausschnitten, ein integrierter Kalender – Das sind nur ein Bruchteil der allumfassenden Funktionen von EverNote.

Ein sehr nützliches Feature ist die Zusammenarbeit an einem Dokument mit anderen Personen, doch auch die Nutzung der KI EverNotes hilft bei dem Bearbeiten eines Dokuments: Es kann Zusammenfassungen erstellen, aber auch Texte übersetzen.

Auch der integrierte Web-Clipper, welcher eine Browserweiterung für die Speicherung für Webseiten darstellt, erleichtert das Arbeiten.

Wem die Funktionen EverNotes nicht ausreichen, kann zusätzlich die Applikation „Scannable“ herunterladen; wie der Name schon sagt, kann man damit Dateien scannen und sie problemlos auf EverNote hochladen.

Noch eine kleine Bemerkung zur Kompatibilität mit Betriebssystemen: EverNote ist auf MacOS, iOS, Windows, Android und Web-Applikationen benutzbar.

Doch zur Nutzung EverNotes ist ein kostenplichtiges Abonnement nötig, darüber hinaus hat es auch keine Option zur Einmalzahlung. Wen das jedoch nicht stört, hat die Option zwischen zwei Abonnement-Plänen zu wählen; Einmal 8,33€ p./M. und einmal 10, 83€ p./M..

Auch die KI EverNotes entspricht nicht dem Umfang der KI von Notion, einem Programm, das ich noch vorstellen werde.

https://thebusinessdive.com/evernote-review

EverNote überzeugt allein schon wegen seiner umfassenden Features. Gibt es aber kostenlose Alternativen?

 

Microsoft OneNote – Vielseitig und nicht kostenpflichtig

Microsoft OneNote kann auf den ersten Blick überfordernd und komplex erscheinen, doch das zeugt nur von der Fülle an Tools, die das Programm anbietet.

Es ermöglicht dem Nutzer Notizen, Fotos, Audio- und Videoausschnitte, Checklisten und Freihand-Zeichnungen zu erstellen und zu speichern.

Auch das Importieren und Anhängen von Dateien, die Transkription von Audiomaterial und die Zusammenarbeit mit anderen Personen sind nennenswerte Features.

Die Organisation des Programms ist auch einleuchtend: Mehrere Notizbücher, mit mehreren Abschnitten.

Möchte der Nutzer eine Datei offline erstellen, ist dies möglich, sowie diese Datei über den Cloud-Speicher OneDrives beizubehalten.

„OneDrive“ soll hier nicht abschrecken – Microsoft OneNote und OneDrive sind nicht nur Windows-Nutzer vorbehalten: MacOS, iOS, ChromeOS und Android-User können diese auch nutzen.

https://www.microsoft.com/de-de/microsoft-365/onenote/digital-note-taking-app

 

GoogleKeep – Einfaches Design, einfache Nutzung

GoogleKeep kann zum Erstellen schneller Notizen, (Check-)listen, Sprachnotizen und für Fotos genutzt werden. Dabei hat es ein cleveres Design, ist gut zu bedienen und ist sehr einfach gehalten.

Die herausstechende Funktion GoogleKeeps ist aber die Integrierbarkeit dessen in andere Google-Programme. Es lässt sich einfach in GoogleMail, Google Kalender, GoogleDocs und andere einbauen, wobei der Nutzer von diesen Applikationen schnell Notizen in GoogleKeep eintragen kann. Die Speicherung der Inhalte erfolgt dann über das Google-Konto.

Dieses kleine aber feine Programm verführt sogar über einen Web-Clipper.

Darüber hinaus unterstützt GoogleKeep eine Vielzahl an Betriebssystemen; MacOs, iOS, Windows, ChromeOS und Android.

https://chromewebstore.google.com/detail/google-notizen-–-notizen/hmjkmjkepdijhoojdojkdfohbdgmmhki

GoogleKeep ist einfach – und hier liegt das Problem: Zu einfach. Denn gegen die umfassenden Funktionen EverNotes und Microsoft OneNotes hat GoogleKeep keinen Stich.

Ein schlechterer Web-Clipper als EverNote, welche nur die URL einer Webseite speichert, das Fehlen eines Offline-Speichers und der Formatierung der Schrift sind hier auch zu nennen.

GoogleKeep könnte demnach eher als Erweiterungstool, jedoch nicht als eigenständiges, vollumfängliches Programm aufgefasst werden.

 

SimpleNote – Wie es der Name schon sagt: Simple!

SimpleNote ist eine einfache, textbasierte Notiz-App, die wie GoogleKeep eine Möglichkeit darstellt, schnell Gedanken und (Check-Listen) zu verschriftlichen. Sie ist leicht bedienbar und intuitiv, so synchronisiert sie schnell Inhalte auf allen Geräten.

Die Applikation ist kompatibel mit MacOS, iOS, Windows, Android und Web-Programmen.

https://apps.microsoft.com/detail/9nxqq40ldw3x?hl=de-DE&gl=DE

Doch hier das Manko: Wie auch GoogleKeep lässt sie den Nutzer die Schrift nicht formatieren und die Zusammenarbeit mit anderen Personen ist nicht möglich. Zudem können keine Anhänge gespeichert werden und es besteht keine Möglichkeit zum Aufgabenmanagement.

 

Notion – Ein UI-Traum

Notion ist eine vielseitige Notizenapplikation für das Erstellen von Notizen, (Check-)Listen und Wissensdatenbanken. Das Programm bietet Tools für das Projektmanagement und die Teamarbeit, sowie für das Erstellen eines Kalenders.

Notion ist sehr umfangreich und flexibel, stellt Tools für Texte, Bilder, Tabellen, Kanban, KI-Tools und vieles mehr zur Verfügung und bietet dem Nutzer zahlreiche Vorlagen (Templates).

Das schöne Userinterface ist ein zusätzlicher Pluspunkt.

Notion synchronisiert die Notizen auf allen Geräten und ist kompatibel mit MacOS, iOS, Windows, Android und Web-Applikationen.

https://www.notion.com/de/help/guides/get-organized-for-a-new-semester-with-notion
https://www.notion.com/de/help/create-a-notion-calendar-account

An sich ist Notion ein kostenloses Programm, arbeitet man jedoch in Teams und an Projekten, was Notion hervorragend unterstützt, betragen die Kosten 8€ p./M. pro Person.

Auch ist das Programm anfangs komplex zu bedienen und die Offline-Funktionen sind eingeschränkt.

Ein weiteres Problem: Der Datenschutz von Notion ist anzuzweifeln; die Server stehen nämlich in den USA.

Wem der fragliche Datenschutz Angst macht, dem empfehle ich ein anderes Programm:

 

Joplin – Das Programm mit Schwerpunkt Datenschutz

Joplin ist ein OpenSource Notizenprogramm mit Fokus auf Markdown und Datensicherheit; eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist demnach möglich.

Es ist offline nutzbar und flexibel synchronisierbar, zum Beispiel per Dropbox.

Dabei unterstützt Joplin Tools wie Tags, Aufgaben und Anhänge, lässt den Nutzer aber auch einfach Checklisten und Tabellen erstellen und Fotos einfügen.

Kompatibel ist Joplin mit MacOS, iOS, Windows, Android und Linux, auf dem Web ist Joplin jedoch nur in Viewer-Ansicht verfügbar.

Obwohl Joplin an sich eine kostenlose App ist, besteht die Möglichkeit einen zusätzlichen Cloud-Speicher inkl. Teamfunktion für 2-5€ dazuzubuchen.

Wem die etwas zudem technische Bedienung und die nicht sehr hübsche Benutzeroberfläche nichts ausmacht, bekommt ein zuverlässiges und vor allem sicheres Notizenprogramm.

https://joplinapp.org/

 

Die beste Alternative?

Ich plädiere für Windows OneNote.

Sie ist eine komplett kostenlos nutzbare App, multimedial und unterstützt eine starke Organisation.

Findet man sich einmal in dem Programm und ihrem Repertoire an Tools ein, ist die Nutzung kinderleicht und intuitiv.

 

Doch das soll natürlich nicht davon abhalten, sich für ein anderes Programm zu entscheiden!

Der Beitrag soll lediglich als ein Sortiment an Alternativen zu EverNote betrachtet werden, aus dem der/die Leser*in – Sie – einen Favoriten wählen können.

 

Quellen:

Evernote Review: My Unfiltered Opinion (2025)

https://www.pcwelt.de/article/2435324/die-5-besten-notizen-apps-fuer-studenten.html

https://www.heise.de/tipps-tricks/Evernote-Alternativen-Die-10-besten-Notiz-Tools-4355904.html

https://uk.pcmag.com/software/2456/google-keep

https://www.notion.com/de/product

https://joplinapp.org/

https://www.goodnotes.com/de

 

Die Stärken von HathiTrust – ein Gedicht von ChatGPT

Im digitalen Wald, wo Wissen ruht,
da wirkt HathiTrust mit klarem Mut.
Ein Hort der Bücher, weit und breit,
bewahrt es Werke aus alter Zeit.

Millionen Seiten, sorgsam gescannt,
von Unis weltweit klug verwandt.
Was einst im Staub der Jahre lag,
wird hier lebendig, Tag für Tag.

Ein Forschertraum, ganz ohne Schranken,
zum Stöbern, Lesen, Forschen, Danken.
Ob Goethe, Austen oder Kant –
der Zugriff ist oft unverbannt.

Mit Public-Domain im großen Stil
gibt’s freien Zugriff, ganz mobil.
Ein Schatz für Geist und Wissenslust,
für Lernen ohne Zeitverdruss.

Und selbst bei Werken mit Copyright,
hilft HathiTrust mit Übersicht:
Metadaten, Suche, kluger Sinn –
die Forschung kommt da schnell zum Ziel hin.

Ein Bollwerk gegen’s digitale Vergessen,
von Bibliotheken stark besessen.
Gemeinschaftlich, gemeinnützig fein –
so soll ein Wissensarchiv heut sein!

HathiTrust, so sei’s gesagt,
ist mehr als nur ein Datenakt.
Es schützt, bewahrt, gibt Wissen Macht –
ein Leuchtturm in der Bücherpracht.