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Inkunabeln der historischen Koblenzer Gymnasialbibliothek

Die Inkunabeln der Bibliothek der Stiftung Staatliches Görres-Gymnasium Koblenz. Bearbeitet von Christina Meckelnborg unter Mitarbeit von Evelyn Hanisch. Wiesbaden: Otto Harrasssowitz 2022. 582 S. 149 Euro. ISBN978-3-447-11897-2. Inhaltsverzeichnis

Der reiche Bibliotheksbestand der historischen Koblenzer Gymnasialbibliothek wurde nach Übergang an das Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz/Rheinische Landesbibliothek Koblenz als Depositum (2021) 2023/24 in einer Ausstellung im Mittelrhein-Museum gewürdigt. Den Begleitband habe ich hier besprochen.

Bemerkenswert ist der große Inkunabelbestand der Stiftungsbibliothek. Der solide Katalog erschließt 540 Buchinkunabeln und 29 Inkunabeleinblattdrucke in 425 Bänden (S. 13f.). Er ist hervorgegangen aus Forschungen, die zunächst den von der Bearbeiterin, ausgebildete wissenschaftliche Bibliothekarin und ehemalige Professorin für Klassische Philologie in Osnabrück, seit 1988 bearbeiteten Katalog der nicht-archivischen Handschriften im Landeshauptarchiv Koblenz begleiteten (der Band erschien 1998: ManuMed). Diese Handschriften stammen vor allem aus dem Görres-Gymnasium.

Die Einleitung geht ausführlich auf die Bibliotheksgeschichte ein. Grundstock des Bestands bildeten die Bücher des Augustinerchorherrenstifts Niederwerth (S. 16f.). Ignoriert wird mein Beitrag zu ihnen: Zur Bibliothek des Windesheimer Chorherrenstifts Niederwerth bei Koblenz. In: Archivalia vom 13. Juli 2013. Zu dieser Büchersammlung zählte auch der S. 15f. vorgestellte Probedruck der 42-zeiligen Gutenbergbibel, der 1990 entdeckt wurde. Wohl ab 1582 befanden sich die Bücher im 1580 gegründeten Koblenzer Jesuitenkolleg. Nach der Ordensauflösung kam die Bibliothek der Jesuiten an das Kurfürstliche Kollegium ad S. Joannem Baptistam (1773–1794). Besonders detaillierte Ausführungen gelten der Zeit der französischen Herrschaft 1794–1815 (S. 26-45). Damals (1806) kam eine Adelsbibliothek, die Bücher der Linie Metternich-Winneburg und Beilstein aus dem Metternicher Hof in Koblenz, in den Besitz der École secondaire (S. 43f.). Sie wurde nur teilweise zurückgegeben.

In preußischer Zeit wurden ab 1819 große Teile der Gymnasialbibliothek der Universitätsbibliothek Bonn übergeben (das “Bönnische Tauschgeschäft” S. 49-52). Diese Institution besitzt bekanntlich keinen gedruckten Inkunabelkatalog, was die Studien zu den in Koblenz zusammengeflossenen Provenienzen erschwert. Erwähnenswert ist die Betreuung der Bibliothek durch Ernst Dronke (1797–1849) ab 1820. Ein Inkunabelkatalog von ihm erschien 1837 auch gedruckt: Beiträge zur Bibliographie und Litteraturgeschichte oder Merkwürdigkeiten der Gymnasial- und der städtischen Bibliothek zu Koblenz (Digitalisat MDZ). Der handschriftliche Katalog von 1834 ist allerdings aufgrund von Nachträgen vollständiger. Welche Inkunabeln aus den Katalogen Dronkes heute fehlen, erfährt man leider nirgends.

Den Hauptteil des Bandes (S. 93-463) nimmt die Beschreibung der Titel und der exemplarspezifischen Besonderheiten (Provenienzen, Einband, Buchschmuck usw.) ein. Register und Konkordanzen beschließen den Band. Aus meiner Sicht sind gedruckte Inkunabelkataloge heute nicht mehr zeitgemäß. Die umfangreichen Konkordanzen wären bei einer Online-Ausgabe entbehrlich. Dass ein solcher Katalog heute immer noch nicht im Open Access zur Verfügung steht, ist ein Skandal. Ich darf auf meine Besprechungen der Inkunabelkataloge von Stuttgart und Tübingen verweisen.

“Eine Besonderheit dieses Katalogs, wodurch er sich besonders hervorhebt und von anderen unterscheidet, ist […] die sorgfältig dargelegte Beweisführung zu einzelnen Punkten der Beschreibung wie Druckerzuweisung, Datierung usw.”, hob Wolfgang Schmitz in seiner IFB-Rezension hervor und gab dafür einige Beispiele. Die Frage ist, ob solche Informationen nicht besser in die Datenbank des Gesamtkatalogs der Wiegendrucke (GW) gehören. Schlägt man dort die Konkordanz “Meckelnborg-Hanisch” nach, stellt man entsetzt fest, dass diese Referenz bei gerade einmal 18 Inkunabeln eingetragen ist. Die von Schmitz genannten Beispiele wurden offenbar nicht eingearbeitet. Dies wirft ein bezeichnendes Licht auf den Status der Inkunabelforschung. An sich müsste es Aufgabe des GW sein, die Bibliographien komplett zu erfassen und dafür zu sorgen, dass die dort vorhandenen Angaben etwa zur Datierung mit Fundstellen in der GW-Datenbank nachgewiesen sind. Um sicher zu sein, dass man in den unzähligen gedruckten Inkunabelkatalogen keinen entsprechenden Hinweis übersehen hat, müsste man eigentlich in Berlin vor Ort sein und den Bestand der Staatsbibliothek umfassend prüfen – im digitalen Zeitalter eine absurde Vorstellung. Alles für eine Ausgabe einschlägige Wissen müsste genau an einer Stelle elektronisch abrufbar sein, nämlich in der GW-Datenbank.

Die Recherchen zu den Vorbesitzern sind im Hauptteil und nicht im Register untergebracht. Sie sind in der Regel zufriedenstellend recherchiert. Zum Heidelberger Professor Johannes Odenwalt (Nr. 252) würde man sich allerdings heute nicht mit einem Verweis auf Toepke begnügen. Stattdessen wäre zu zitieren: RAG; Drüll: Heidelberger Gelehrtenlexikon 1386-1651 (2002), S. 320f. INKA weist weitere Inkunabeln aus seinem Besitz in Heidelberg und Stuttgart nach.

Rabanus Krämer, der 1492 eine Bibel (Nr. 115) in Rom erwarb, war kein “Frater des Augustiner-Chorherrenstifts in Sindelfingen”. Er bezeichnet sich als Augustinereremit. Dieser Orden besaß keine Niederlassung in Sindelfingen. Sindelfingen ist sein Herkunftort. Da die Inkunabel wenig später (1503) im Besitz des Augustinereremitenkonvents Heidelberg war, gehörte er wohl diesem an.

Für Inkunabelkataloge ist zu fordern, dass alle exemplarspezifischen Besonderheiten komplett durch Register oder Listen erschlossen sind, damit man nicht den Band bei jeder Suche von vorne bis hinten durchgehen muss.

Im Bereich des Buchschmucks läuft der Hinweis bei Nr. 421 Gefahr, von der kunsthistorischen Forschung übersehen zu werden: Inc. 483 Bl. 7 “am unteren Seitenrand Randillustration: Kampf zwischen einem Wilden Mann auf einem Hirsch und einer Wilden Frau auf einem Einhorn”. (Ein Abbildungsteil fehlt leider.)

Nicht durch Register erschlossen sind die Informationen über beigebundene Handschriften und Handschriftenfragmente. Ich verzichte auf letztere und teile nur die Beshreibungen der handschriftlichen Teile mit.

Nr. 39
Inc. 132/3: “Handschrift, 5 Bl., um 1500: Tolomei, Petrus Georgii: Translatio miraculosa ecclesiae beatae Mariae virginis de Loreto. Der Text war um 1500 sehr beliebt und wurde oft gedruckt, siehe GW M17557–17576. Sander Nr. 4286–4303. IGI nach 9704.”

Nr. 46
Inc. 54/1: “Handschrift, 46 Bl., 15. Jh.: Philosophischer Text. Textbeginn: Quia in libro Posteriorum …”

Nr. 87
Inc. 169/1: “Handschrift, 12 Bl., um 1480: Johannes de Grassis: In arborem iudiciariam scriptum domesticum. Sciendum est, quod sicut arbor lignea, quam ut materialem nobis inspicere licet occulis corporeis, habet per ordinem septem principalia … – … eo modo quo supra inducta. Et ex hiis deo gracias sit finis huius practicabilis arboris etc. Eine gedruckte Fassung der Schrift findet sich in dem Sammelband: Refugium advocatorum. Straßburg: Johann Schott für Georg Übelin, 17.11.1510 (VD16 O 276), darin Bl. 103 (m1) a – 136 (r6) a.”

Nr. 126
Inc. 428/5: “Handschrift, 17 Bl., 15./16. Jh.: Kurze theologische Texte und Exzerpte.”
428/9: “Handschrift, 6 Bl., 16. Jh., Anfang: Der Text betrifft den Kommentar des Bonaventura zum vierten Buch der Sententiae des Petrus Lombardus. Titel: Quarti Bonaventure correctura littere impresse.”
Inc. 428/10: “Handschrift, 8 Bl., 16. Jh., Anfang: Responsio brevis a sacrae theologiae professore domino Jacobo Lemp.”
Nachzutragen ist zum Tübinger Professor Jakob Lemp, dass bislang keine Schriften von ihm bekannt sind (Wikipedia). Über ihn: Oberdeutsche Personendatenbank; RAG.

Nr. 219
Inc. 227/7: “Handschrift, 6 Bl., 15. Jh.: Modus vacandi et acceptandi beneficiorum (vgl. GW M25070–25106). Die Handschrift ist verbunden; korrekte Reihenfolge der Blätter: 1.3.2.5.4.6.”

Nr. 249
Inc. 264 (2. Ex.)/5: “Handschrift, 15. Jh., 2.Hälfte: Gregorius : Homilia in evangelia 17. PL 76, Sp. 1138–1149. CPL 1711”.

Nr. 275
Inc. 278a/4: “Missa de passione domini nostri Iesu Christi. Handschrift, 8 Bl., um 1500.”
Inc. 278a/12: “Hsl. Notizen und Auszüge. 8 Bl., davon 4 Bl. nach 278a/14.”

Nr. 314
Inc. 398/2: “Handschrift, 120 Bl., 15. Jh. Ende/16. Jh. Anfang: Aristoteles: Rhetorica . Aus dem Griech. übers. von Georgius Trapezuntius. Mit Vorrede an Franciscus de Padua.”

Nr. 345
Inc. 329/1: “Handschrift, 9 Bl., 16. Jh.: Flores aus Erasmus, Cicero, Catull u. a.”
Inc. 329/8: “Handschrift, 8 Bl., 16. Jh.: Grammatische Notizen.”

Nr. 357
Inc. 452/2: “Handschrift, 8 Bl.: Hsl. Notizen von Henricus Menne (s. Provenienz).”
Inc. 452/4: “Handschrift, 5 Bl. (ursprünglich 8 Bl., Bl. 5–7 herausgerissen), 16. Jh., Anfang: Hsl. Notizen.”
Über Henricus Menne/Menn/Mennen Nr. 70 und ergänzend RAG. Nach Johannes Adelphus Ausgewählte Schriften 4 (2018), S. 417 (Auszug GBS) ist er – Aloys Schmidt zufolge – bis 1523 als Kanoniker von St. Kastor zu Koblenz belegt. Eine Inkunabel in Oxford aus seinem Besitz verzeichnet MEI. Needhams IPI hat auch eine Inkunabel in Kopenhagen (Madsen Nr. 4017).

Nr. 367
Inc. 363/1: “Handschrift, 145 Bl., um 1465, enthaltend:
Bl. 5a–115a: Johannes : De consolatione theologiae. Der Text entspricht dem sog. Typus ‚Accingi‘, vgl. A. Auer: Johannes von Dambach und die Trostbücher vom 11. bis zum 16. Jahrhundert, Münster 1928, S. 189–203. Einteilung in 15 Bücher. Beginn jedes Buches mit Ex libro. Druck der verkürzten Fassung: Basel: Johann Amerbach [14]92. HC 15237.
Bl. 115a–142b Eusebius : De morte Hieronymi, cap. 13–34 und 41–52. Textbeginn: Hortor vos, carissimi mei et dilectissimi filii, quos genui … Druck: PL 22, Sp. 245–262 und 266–275. BHM 903,1; s. auch BHM 554. BHL + Nov. Suppl. 3866.
Bl. 142b–143a: Cyrillus : De miraculis Hieronymi, cap. 23. Textbeginn: Multa nos mentis afflictio commouet … Druck: PL 22, Sp. 320–321; PL 33, Sp. 1150. BMH 903,3. BHL + Nov. Suppl. 3868.”

Nr. 406
Inc. 224/1: “Handschrift, 7 Bl., 15. Jh., 2. Hälfte: Vaterunser-Auslegung, dt.”
Nicht im Handschriftencensus. Der Textbeginn ist nicht angegeben. [11.8.2025 https://archivalia.hypotheses.org/235121 mit Link zum Digitalisat.]

Nr. 461
Inc. 420/3: “Handschrift, 42 Bl., 1453: Innocentius : De officio missae (Exzerpte); vgl. PL 217, Sp. 773–914. Kolophon mit Schreibervermerk des Nicolaus Fryckenter von Speyer, Pfarrer in Neuhofen: Explicit tractatus Innocentii pape tercii de officio misse per me Nicolaum Fryckenter de Spira plebanum in Novacuria (Neuhofen nahe Speyer) Anno domini 1454 10 Kal. Januarii (23.12.1453) videlicet in vigilia vigilie domini hora tercia precisi post meridiem in stuba curie et habitacionis mee in villa ut supra.”

Hingewiesen sei auch auf die Beschreibung von Nr. 177 (Inc. 189): “Im Anschluss an den Kolophon auf Bl. 11 (b5) b ist hsl. ein Gedicht („Carmen in praeconium poesis“) in 26 elegischen Distichen des Friedrich Mormann (†1482) eingetragen, das bis auf Bl. 12 (b6) a reicht: Ha, quam clara michi sunt grata poemata vatum … – … semper aque cupidus et sitibundus eris. Edition des Gedichts nach der Hs. München BSB, Clm 528, 204v–205r: P. Schoonbeeg: Friderici Mauri carmina. Edition with commentary, in: Wessel Gansfort (1419–1489) and Northern Humanism, ed. by F. Akkerman, G. C. Huisman, A. J. Vanderjagt. Leiden 1993, S. 329–386, darin 345f. Zum Autor: C. G. Santing: Fredericus Moorman (†1482), ebd. S. 325–328.”

#inkunabel

Wird die sich dramatisch vergrößernde Schere zwischen Oben und Unten/Arm und Reich in Deutschland zu einem Kulturkampf umfunktioniert? Drohen uns US-Verhältnisse?

 

Wird die sich dramatisch vergrößernde Schere zwischen Oben und Unten/Arm und Reich in Deutschland zu einem Kulturkampf umfunktioniert? Drohen uns US-Verhältnisse?

                            

Von Wolfgang H. Deuling

Einleitung

„Es ist kaum zu glauben, aber in Deutschland lebt jeder 6. Mensch an oder unter der Armutsgrenze, mehr als jedes 5. Kind lebt in Armut – und das, obwohl wir ein reiches Industrieland sind. Während in den vergangenen Jahren einerseits die Armut gestiegen ist, ist andererseits der Reichtum gewachsen: Im Jahr 2018 titelte der Spiegel, dass 45 Superreiche so viel Vermögen besitzen wie die ärmere Hälfte der Bevölkerung; heute sind es nur noch zwei Familien. Zwei Familien haben mehr Vermögen als 42 Millionen Menschen. Vielleicht ist es sogar nur eine einzige Familie, die über mehr Vermögen verfügt, als die gesamte ärmere Hälfte zusammen.“

Martyna Linartas in: http://ungleichheit.info/de/deutschland

„Seit 20 Jahren sehen wir, dass sich die Diskurse verschoben haben: weg von klassischen Verteilungskonflikten hin zu Kultur- und Identitätsfragen. Bei Verteilungsfragen – die wir noch keineswegs zufriedenstellend gelöst haben – kann man Kompromisse eingehen. Bei „Wahrheitsfragen“ rund um große Themen wie Identität, Corona, Klima und Migration gibt es keine Zwischentöne. Es gibt Wahrheit oder Lüge, moralisch oder unmoralisch, Fake oder Fact. Wir laden diese politischen Fragen so auf, dass wir nicht mehr über Kompromisse nachdenken können. Das ist ein neuer Kulturkampf.“

Wolfgang Merkel in: Hans Böckler Stiftung

Plakate

CDU-Wahlplakat zur Landtagswahl in Württemberg-Baden am 24. November 1946: Württemberg-Baden

 


Anti-CDU-Protest auf der CSD Parade in Frankfurt/M. am 19. Juli 2025: DER  SPIEGEL vom 25.7.2025: www.reddit.com

 

I.

Zwischen dem Plakat von 1946 und dem Foto vom Juli 2025 liegen 79 Jahre,  wobei das CDU-Plakat mit der Ecclesia (13.Jh.) vom  Südportal des Straßburger Münsters  aus einer Zeit stammt, als es die Bundesrepublik Deutschland noch nicht gab: Am 23. Mai 1949 wurde mit der feierlichen Verkündung des Grundgesetzes in der Pädagogischen Akademie in Bonn die Bundesrepublik Deutschland gegründet.

DER SPIEGEL vom 25.7.2025 spielt mit seinem Titel „Ausweitung der Kampfzone“ sowohl auf den Roman von Michel Houellebecg  wie auf die am 11. Juli 2025 gescheiterte Wahl von Prof. Frauke Brosius-Gersdorf und Prof. Ann-Katrin Kaufhold als Richterinnen am Bundesverfassungsgericht an:

Archivalia

Jetzt wird für die Ablehnung von Frau Prof. Kaufhold sogar das Mittelalter bemüht:

„Unwillkürlich fühlt man sich an voraufklärerische Zeiten erinnert. So soll im Bern des Jahres 1478 ein Maikäferschwarm für von ihm verursachte Schäden angeklagt worden sein und sogar einen Rechtsbeistand erhalten haben.“

www.cicero.de

 

II.

Ein Blick auf die Zeit seit dem Untergang des NS-Regimes und dem Ende des zweiten Weltkrieges zeigt Kontinuitäten: Wenn sich die CDU/CSU in ihrer Macht-Existenz bedroht fühlt, wie z.B. 1972 durch die SPD und jetzt durch die Wahlerfolge der AfD, wird die Agenda des Kulturkampfes angeworfen. Der Verfasser dieser Zeilen hat dies in einer Dokumentation  über die Bundestagswahl 1972 beschrieben und bildlich belegt:

Dokumentation über die Werbekampagnen der CDU/CSU und der CDU/CSU-Hilfsorganisationen im Bundestagswahlkampf 1972

Archivalia1     Archivalia2      Bundestagswahlkampf 1972

III.

2025 wird die Notwendigkeit eines CDU/CSU-Kulturkampfes so beschrieben:

„Wer Kulturkämpfe führt, gilt als unredlicher Unfriedensstifter“, schreibt Andreas Rödder. Dabei sind Kulturkämpfe laut Duden die „Auseinandersetzungen über kulturelle, ethische, soziale u. a. Fragen innerhalb einer Gesellschaft“. Der R21-Leiter nennt als Beispiele die Debatten über Leitkultur, Gendersprache, Quoten oder Abtreibung – und auch die über Frage, wie viele Geschlechter es gibt.

„Die Linke führt Kulturkämpfe, mit guten Gründen“, so der Historiker. Konservative Gegenwehr hingegen werde mit dem Begriff des Kulturkampfes diskreditiert und als „rechte Kampagne“ delegitimiert. Das sei „nichts anderes als ein Kulturkampf, der mit dem Begriff Kulturkampf beginnt und dem Gegner die Begriffe aus der Hand schlägt, während die AfD sie dankbar aufhebt.“

Andreas Rödder in:Denkfabrik R21

In der Tat betreibt die AfD –  sich dazu bekennend – Kulturkampf wie hier in einer Vorlage von Beatrix von Storch (MdB) dokumentiert:



https://www.politico.eu/wp-content/uploads/2025/07/06/BvS-FraKlausur-0407-Freitag.pdf

IV.

Im Gegensatz zu 1972 als die CDU/CSU-Führungsriege  geschlossen den Kulturkampf gegen die SPD bestritt, weiß die christdemokratische Führungsriege 2025 (noch) nicht,  ob Kulturkampf das adäquate Mittel zur Sicherung christdemokratischer Machtoptionen ist. Es gibt „Hilfstruppen“, die die  “Drecksarbeit”- Friedrich Merz erledigen ohne selber (scheinbar) kompromittiert zu sein:

Beispielhafte Portale:

https://denkfabrik-r21.de/

https://www.corrigenda.online/

https://www.nius.de/

https://apollo-news.net/

https://www.1000plus.net/de-de

https://theoblog.de/

https://www.tichyseinblick.de/

Das Modell der „Hilfstruppen“ oder „schiefen Schlachtordnung“ ist – wie der Bundestagswahlkampf 1972 gezeigt hat  – der CDU/CSU 1972 auf die Füße gefallen:

>>Obwohl die schiefe Schlachtordnung taktische Vorteile bieten kann, birgt sie auch erhebliche Risiken, die im Falle einer falschen Anwendung oder einer zu späten Reaktion des Gegners zu einer Niederlage führen können.<<

Es gibt Stimmen, wie den Soziologen Prof. Steffen Mau, “Triggerpunkte”- Steffen Mau der eine Polarisierung wie in den USA für unwahrscheinlich hält und meint, dass eine Kulturkampfbehauptung den Kulturkampf verstärke. Also self- fulfilling prophecy.

Ich sehe das anders. Nach meiner Meinung wird die immer größer werdende Schere zwischen Oben und Unten überlagert und verschleiert vom von rechts betriebenen Kulturkampf wie z.B.: Hunderttausende  suchen nach bezahlbarem Wohnraum: In Deutschland fehlen 550.000 Wohnungen

Die AfD macht für diese Misere auf dem Wohnungsmarkt auch die Migration verantwortlich –  „Die nehmen uns die Wohnungen weg“ – :

„Nicht erst seit 2015 führt die von der Bundesregierung geförderte unkontrollierte illegale Einwanderung zu Verwerfungen auf dem Wohnungsmarkt. Wegen der willkürlichen Außerkraftsetzung geltenden nationalen und internationalen Rechts durch die Bundesregierung – insbesondere des Grundgesetzes, aber auch des Schengener Abkommens und der Genfer UN-Flüchtlingskonvention –, ist beinahe jeder illegale Einwanderer als potenzieller Mieter anzusehen.“

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

 

Schlussbemerkung

Die Wahlerfolge der AfD –  ausgerechnet bei denen die in der gesellschaftlichen und ökonomischen Hierarchie unten angesiedelt sind – können m.E. im Wesentlichen durch erfolgreichen AfD-Kulturkampf erklärt werden: Wer wählte die AfD – und warum? und aktuelle Umfragewerte

Ungleiches Deutschland

 

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