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Zur Überlieferung der Thüringischen Bonifatiuslegende

Ein viel zu wenig beachtetes spätmittelalterliches deutschsprachiges Geschichtswerk ist die sogenannte thüringische Bonifatiuslegende, über die man in den Geschichtsquellen.de liest:

Stark legendarische Geschichte der Missionierung Thüringens durch den heiligen Bonifatius in zwei Büchern, weitgehend aus der Vita s. Bonifatii Otlohs geschöpft, umrahmt von einer Landesbeschreibung und Ausführungen zur thüringischen Gerichtsorganisation. Die ursprüngliche deutsche Fassung des Texts ist sicher nach 1365 entstanden, spätestens um 1400 in Eisenach. Ihr Autor war möglicherweise Johannes Rothe, jedenfalls hat dieser den Text als Anhang seiner Thüringischen Landeschronik hinzugefügt. Inc. Noch gotis gebort 620 Eraclius waz keyser zu Rome des römeschen riches. Anfang 16. Jh. entstand in Erfurt eine lateinische Bearbeitung (BHL 1411). Inc.: Temporibus Leonis IV. imperatoris, anno eius primo. Grundlegend für jede Beschäftigung mit dem Text und seiner Überlieferung ist immer noch die unpublizierte Arbeit von A. Keilitz (1941).

Hier soll es um die handschriftliche Überlieferung gehen, über die sich die Geschichtsquellen noch ausschweigen. Volker Graupner vom Landesarchiv Thüringen war so freundlich, mir aus der Arbeit von Alfred Keilitz1 die Angaben zu den Handschriften mitzuteilen und die Signaturen der im Weimarer Archiv vorhandenen Handschriften (D 6-7, L 2) zu überprüfen.

Deutsche Fassungen D 1-9:

1. Privatbibliothek von der Gabelentz in Poschwitz bei Altenburg (1. Hälfte 15. Jh.). Das Staatsarchiv Altenburg verwahrt das Familienarchiv. Ob darunter auch Stücke aus der Bibliothek sind, kann ich [Graupner] nicht sagen. Allerdings gibt es zur Bibliothek auch einen Eintrag in der Datenbank Lost Art.
2. Staatsarchiv Marburg, SA Nachträge 28 (1. Hälfte 15. Jh.)
3. Forschungsbibliothek Gotha, Ch B 180 (1487–um 1525)
4. Universitäts- und Landesbibliothek Jena, Sag. q 3 (Chronik Konrad Stolles)
5. Herzogin Anna Amalia Bibliothek, Q 161 (Anfang 16. Jh. [?])
6. LATh – Hauptstaatsarchiv Weimar, Historische Schriften und Drucke F 1866 (1555–1560, von Andreas Hase)
7. LATh – Hauptstaatsarchiv Weimar, Familiennachlass Hortleder/Prueschenk Nr. 6 (um 1600) [vormals: Herzogin Anna Amalia Bkibliothek, Q 162]
8. Universitäts- und Landesbibliothek Jena, Sag. f 5 (2. Hälfte 16. Jh.)
9. Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, Halle, Hist. Q 31 (17. Jh.)

Lateinische Fassungen L 1-3:

1. Universitäts- und Landesbibliothek Jena, Sag. q 5
2. LATh – Hauptstaatsarchiv Weimar, Familiennachlass Hortleder/Prueschenk Nr. 6 (um 1630) [vormals: Herzogin Anna Amalia Bibliothek, Q 162]
3. Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek – Niedersächsische Landesbibliothek, Hannover, I.187 (18. Jh.).

Erläuterungen zu den einzelnen Textzeugen:

D 1. Die Handschift darf als verschollen gelten, auch wenn das Staatsarchiv Altenburg mitteilte: “unser Archiv verwahrt das Familienarchiv von der Gabelentz und den Bibliotheksbestand von der Gabelentz als Depositum. Die Familie behält sich also das Eigentumsrecht weiter vor, d.h. eine Benutzung des Bestandes ist nur mit der Genehmigung des Familienvertreters möglich. Wir haben deshalb zunächst nur im archiveigenen Findbuch zum Aktenbestand geschaut und darin aber keinen direkten Hinweis auf die gesuchte Handschrift der Bonifacius-Legende ermitteln können. Die Bibliothek ist leider bisher unverzeichnet und nicht benutzbar. Die Erschließung wollte die Familie selbst übernehmen, deshalb ist unser Haus in dieser Hinsicht nicht tätig geworden. Da Familie von der Gabelentz ab und zu mit der Bibliothek vor Ort gearbeitet hat, könnte sie ggf. mehr über den Inhalt wissen.” Nach dieser Handschift druckte Hans Conon von der Gabelentz den Text 1865 (GBS). Nach einigen Notizen zu schließen, habe der Erfurter Augustinereremit Nikolaus von Haylsperg die Handschrift 1425-1438 geschrieben. Gabelentz beschreibt den Codex S. 237 leider nur kursorisch. Da D 5 eine imitierende Abschrift von D 1 ist und Gabelentz auch das Ratsgedicht druckt, wird man den ganzen Inhalt von D 5 auch D 1 zuschreiben dürfen, also auch das Rechtsgangbuch. 1936 scheint die Handschrift noch greifbar gewesen zu sein (siehe D 5).

D 2. Neue Signatur: Staatsarchiv Marburg Best. 2, Nr. 22 Landscheidung zwischen Sachsen und Hessen (ca. 1420?). Dem Staatsarchiv Marburg habe ich für die erfolgreiche Suche nach der neuen Signatur und ein Digitalisat (Commons) zu danken. Der Auszug beginnt bei Gabelentz S. 245 Zeile 5 und endet 247 Zeile 18. Vermutlich die älteste erhaltene Überlieferung. [5.7.2025 Nachträglich stieß ich auf eine Abschrift im Marburger Kopiar 9 (überwiegend 16. Jahrhundert), Bl. 53/54, der Text von Demandt “um 1400?” datiert: Landgrafenregesten Nr. 1939 (Lagis); Druckausgabe 1990, S. 410f. Nr. 1061 (UB Marburg). Mit diesem Textzeugen sind es damit 40 Handschriften.]

D 3. Die Handschrift der Thüringischen Landeschronik von Johannes Rothe wurde 1487 von Urban Schlorff geschrieben. Handschriftencensus mit Link zum Digitalisat. Die Überlieferung stellte Sylvia Weigelt 2007 in ihrer Ausgabe (DTM 87) zusammen. Ihre Wiedergabe der Bonifatiuslegende S. 90-98 stellt diese – abweichend von der Leithandschrift (G = hier D 3) Bl. 182r – an das Ende, ohne dass diese Entscheidung einleuchtet. Nur 10 der 39 Textzeugen überliefern die Bonifatiuslegende nicht (Weigelt S. LXVI). Weigelt S. XXV ergänzte zu den bereits von Keilitz genannten Handschriften (D 3, D 6, D 8) die außerhalb der Landeschronik überlieferte Jenaer Handschrift Bud. f. 197 (siehe unten). Nachzutragen sind zwei Überlieferungen der Landeschronik, die Weigelt übersehen hatte. UB Leipzig, Rep. II 81 a von 1587, von Pensel unter anderem im Weimarer Katalog erwähnt mit den Blattangaben Bl. 145v-153v, was zu korrigieren ist in: Bl. 145r-153v. Digitalisat: UB Leipzig. Der Katalog von Naumann (MDZ) zeigt, dass die von Friedhelm Tromm: Die Erfurter Chronik des Johannes Wellendorf (um 1590) (2013), S. 826 beschriebene Handschrift der Ratsschulbibliothek Zwickau 13.4.1 (Ende 16. Jahrhunderts) eng verwandt ist und in der Chronik des Thüringerlandes sicher auch die Bonifatiuslegende überliefert. Damit überliefern 29+2 = 31 Textzeugen der Landeschronik die Thüringische Bonifatiuslegende. Keilitz registrierte daneben von der deutschen Version sechs Handschriften: D 1 (verschollen), D 2, D 4, D 5, D 7, D 9. Mit den zwei unten genannten Handschriften in Pommersfelden und Jena (Bud. f. 197) ergibt sich eine Gesamtzahl von 39 Handschriften. Vor 1500 entstanden sind davon nur sechs: D 1, D 2, D 4, Pommersfelden und zwei Handschriften der Landeschronik (bei Weigelt G = Gotha B 180 = hier D 3; L = Leipzig Rep. II 137).2 Die Zuschreibung der Bonifatiuslegende an Rothe ist nur eine vage Möglichkeit!

D 4. Autograph der Chronik Konrad Stolles (gestorben 1501). Handschriftencensus mit Link zum Digitalisat. In der Ausgabe Thieles Kapitel 71 (Internet Archive, in der Handschrift ab Bl. 52r = URN), was in den Geschichtsquellen unter den Ausgaben zu vermerken wäre.

D 5. Die im Handschriftencensus fehlende Handschrift ist erwähnt im Archiv der Gesellschaft 11 (1858), S. 407 (GBS). Kurt Vogtherr beschrieb sie 1935 für das Handschriftenarchiv (PDF). Eine ausführliche Beschreibung von Franz Josef Pensel im Katalog der Quarthandschriften erschien nie im Druck und ist auch nicht im Internet veröffentlicht. Während das Archiv der Gesellschaft vom 15. Jahrhundert als Datierung ausging, hielt Vogtherr das 18. Jahrhundert für wahrscheinlich. Pensel schreibt: “Abschrift, wahrscheinlich 16./17. Jh. (oder noch früher ?), eines Teils einer Hs des 15. Jh.s; der Abschreiber ahmt geschickt die Kursive des 15. Jh.s nach […]. [D]ie Seitenzahlen der Vorlage werden angegeben, die Schrift wird bis in kleinste Einzelheiten nachgeahmt.” 1936 gab es die Vorlage anscheinend noch.3 Außer der Bonifatiuslegende Bl. 1r-8v enthält die Handschrift das von Gabelentz abgedruckte Stadtratsgedicht Bl. 9r-v. Kurt Gärtner kannte in seinem Aufsatz über das Stadtratsgedicht von Heinrich von Rang 1978 (Aalen.de) nur den Wiederabdruck von Herbert Wolf. Pensel nennt als weitere Überlieferung Jena Prov. f. 13 (ManuMed). Die Überlieferung des Rechtsgangbuchs Bl. 9v-14r fehlt bei Oppitz und im Handschriftencensus und ist den beiden bekannten Handschriften (Leipzig, UB, Rep. II.19, Handschriftencensus mit Link zum Digitalisat; Würzburg, UB, M. ch. f. 162, Handschriftencensus) hinzuzufügen.

D 6. Im Rahmen der Thüringischen Landeschronik Rothes überliefert (Beschreibung von Weigelt S. LVIIIf.).

D 7 = L 2. Pensel beschrieb die Handschrift noch unter der alten Signatur Q 162. Eine nähere Datierung als 16. Jahrhundert wäre wünschenswert. Nach den Angaben Pensels gehört sie eher ans Ende des Jahrhunderts. Der Teil mit der lateinischen Legende soll um 1630 entstanden sein (siehe oben). Zu knapp ist Vogtherrs Beschreibung (PDF). Im Archiv der Gesellschaft (wie oben) S. 406 Nr. 13.

D 8. Im Rahmen der Thüringischen Landeschronik Rothes überliefert (Pensel; Handschriftencensus). Weigelt datiert Ende 16. Jahrhundert.

D 9. Nichts weiter bekannt. [7/8.7.2025 Julia Knödler hat mir zu Pon Hist 4° 31 (Signaturkorrektur beachten!) freundlicherweise eine Beschreibung PDF übermittelt.]

L 1. Es handelt sich um die Erfurter Sammelhandschrift (Erphurdianus Antiquitatum Variloquus) aus dem 1. Viertel des 16. Jahrhunderts. Handschriftencensus mit weiteren Nachweisen.

L 3. Nach Bodemann (Internet Archive) lediglich Exzerpte.

Zu ergänzen sind – außer den erwähnten Textzeugen der Landeschronik – eine wichtige mittelalterliche Handschrift und eine späte, nicht mit Rothes Landeschronik gemeinsam überlieferte Abschrift des 17. Jahrhunderts.

Am Ende des 15. Jahrhunderts trug ein Johannes Bischoff vielleicht im thüringischen Arnstadt in eine ältere Handschift der Sächsischen Weltchronik eine “Erzählung über die Bekehrung der Thüringer” ein: Pommersfelden, Schlossbibliothek, Cod. 107, Bl. 144va-148va (Digitalisat: UB Heidelberg; Handschriftencensus). Hubert Herkommer erkannte, dass es sich um die thüringische Bonifatiuslegende handelt.4

Beginn des Texts in Pommersfelden

Pensel beschrieb die Handschrift der ThULB Jena Ms. Bud. f. 197, eine Sammelhandschrift des 17. Jahrhunderts, die die deutsche Bonifatiuslegende unter dem Titel “Thüringische Antiquität” Bl. 21v-26v enthält (ManuMed).

Wünschenswert wäre, wenn diese Überlieferungszusammenstellung dazu motivieren würde, den insbesondere für den thüringischen Landesdiskurs wichtigen Text einmal gründlich zu behandeln. Auch eine neue Edition wäre sinnvoll.

Nachtrag 7.7.2025: Hat Johannes Rothe die thüringische Bonifatiuslegende verfasst?

Weigelt S. XXV schreibt:

Als Verfasser der ‘Legenda’ gilt ein Eisenacher oder Erfurter Geistlicher, Rothe selbst ist mit dem Argument seiner Rechtskundigkeit in Erwägung gezogen worden. In der Tat enthält einer der beiden ältesten Uberlieferungszeugen der ‘Legenda’ (Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek, Hs. Q 161) Textfragmente, die auf Rothe hinweisen (Rechtstext, Ratsgedichte). Auch die Benennung der Wartburg als Haupt des Landes Thüringen könnte Verweis auf Rothe sein, dessen Festhalten an der Bedeutung der einst mächtigen Landgrafenresidenz immer wieder zum Ausdruck kommt. Dennoch ist Rothe als Verfasser der deutschen ‘Legenda’ nicht eindeutig zu verifizieren.

Weigelt verweist auf Gabelentz und Helmbold 1913. Bei Gabelentz finde ich über Rothe nichts, und Helmbold schreibt nur (ThULB Jena): “Mochte nun Rothe der Verfasser oder Übersetzer sein – was bei dem rechtskundigen Rothe gar nicht so unwahrscheinlich ist – oder mochte es ein anderer sein”. Weigelts Argumente für die Verfasserschaft sind so federleicht, dass man sie leicht wegpusten kann. Die Mitüberlieferung von D 1 weist nicht spezifisch auf Rothe, denn das Ratsgedicht wird lediglich in der modernen Ausgabe von Rothes Ratsgedichten wiedergegeben. Jeder juristisch Interessierte in Thüringen konnte das Rechtsgangbuch in eine Handschrift aufnehmen. Ebenso war Rothe sicher nicht der einzige, der die besondere Bedeutung der Wartburg für Thüringen erkannte.

Gegen die These von der Verfasserschaft Rothes sprechen zwei gravierende Gegenargumente: Rothes Kenntnis des Texts ist (gegen Weigelt) nicht zu erweisen, und die Irrtümer der Legende sind Rothe nicht zuzutrauen.

Was Weigelt über die Filiation der Textzeugen der Landeschronik schreibt, sind bloße Behauptungen, die nicht überprüft werden können. Wenn die Legende, wie Weigelt will, ursprünglich ein Anhang zur Landeschronik war, dann gibt die viele Jahrzehnte nach der Entstehung von Rothes Werken einsetzende Überlieferung kein Kriterium vor, mit dem man einen Teil der Landeschronik von bloßer Mitüberlieferung unterscheiden könnte. Die Bonifatiuslegende ist meiner Überzeugung nach lediglich die Interpolation einer späteren Redaktion der Landeschronik, denn in der Weltchronik (und in der Landeschronik außerhalb des Abschnitts mit der Legende) deutet, soweit ich sehe, nichts auf Rothes Kenntnis des Textes.

Der Forschungsstand zu Rothes Weltchronik ist schlecht. Dass die Ausgabe von Rochus von Liliencron mit Zugrundelegung der Sondershausener Handschrift statt der (inzwischen durch Wasserschaden schwer beschädugten) Dresdener Handschrift H 1 eine Fehlentscheidung getroffen hat, erkannte schon Fedor Bech (GBS, dazu Witzschels Textbesserungen 1875, UB Gießen). Die Überlieferung des Werks stellte Hoffmann im Dresdener Handschriftenkatalog zusammen S. 421f. (Qucosa) und zwar vor allem nach dem Handschiftencensus, wo aber die von Weigelt genannte Handschrift des 16. Jahrhunderts in München, BSB Cgm 1242 (laut Eiflers Census = Die Bibliothek des Erfurter Petersklosters im späten Mittelalter (2017), Nr. 256 um 1530, Abschrift von Gotha B 159; Handschriftenarchiv), zu ergänzen ist, desgleichen Weimar, HAAB Fol. 129 (15. Jahrhundert nach Katalog Pensel; Beschreibung Vogtherr im Handschriftenarchiv PDF bietet auch keine genauere Datierung). Jüngere Handschriften wiesen Pensel und Hoffmann nach: Leipzig, UB, Rep. II 74b und Rep. IV 22 (Katalog Naumann); Dresden, SLUB, Mscr.Dresd.K.71 (siehe Handschriftencensus; Digitalisat; nicht zu verwechseln mit k 71) und P.13 (Digitalisat der stark beschädigten Vorlage). Die älteste Überlieferung (ehemals Wernigerode Zb 32, dazu Pfeil 2008), nach der man eine neue Edition erstellen könnte, befindet sich inwischen wieder in Privatbesitz.

Weigelt hat darauf verzichtet, die von ihr edierte Landeschronik mit der Weltchronik zu vergleichen. Die Weltchronik gilt als jünger als die Landeschronik. Aber auch wenn man mit Martin Schubert (in: Dichtung und Didaxe, 2009, S. 442) eine parallele Entstehung aller drei Chroniken Rothes ab ca. 1407 erwägen wollte, bleibt der Befund, dass die beiden anderen Chroniken nichts von der Bonifatiuslegende wissen. Dies wiegt angesichts von Rothes Arbeitweise (gemäß Honemann 1987, S. 509) schwer: Rothe schreibt seine Quellen in der Regel vollständig aus. (Stellen, an denen die ältere Landeschronik mehr als die Weltchronik bietet, listete die ältere, bei Honemann Anm. 47 aufgeführte Literatur.) Sollte er einen eigenen Text nicht in allen seinen Chroniken benützt haben? Hinzu kommt, dass Irrtümer der Legende wie die falsche chronologische Einordnung Ludwig des Bärtigen dem gelehrten Rothe schlichtweg nicht zuzutrauen sind.

#forschung

  1. Inhaltsverzeichnis: PDF. []
  2. Digitalisiert sind diese beiden Handschriften, siehe Handschriftencensus (Leipzig Rep. II 137, ab Bl. 38v). Desgleichen D 2, D 4 und Pommersfelden. Von den jüngeren: Leipzig II 81a (siehe oben) und UB Gießen Hs. 412 (UB Gießen). []
  3. Pensel: “Zwischen dem 2. und 3. Vorsatzblatt ist ein Schreiben von Dr. Schmidt, Altenburg, Landesbibl., vom 3.4.36 an den Direktor der Landesbibl. Weimar, Prof. Dr. W. Deetjen, eingeheftet, in dem Dr. Schmidt mitteilt, daß die Hs Q 161 “eine buchstaben= und zeilengetreue Abschrift eines Abschnitts aus einem Manuskript dar(stellt), das um 1430 in Erfurt geschaffen worden ist und sich z. Zt. in Privatbesitz befindet”; nähere Auskunft über die Hs könne er dienstlich vorläufig nicht geben. Dr. Schmidt vermutet als Abschreiber J. W. Neumaier, dessen literarischer Nachlaß z.T. in Weimar liegt. – Hier ist offenbar Johann Wilhelm Neumayr von Ramsla (1570 – nach 1644) gemeint; vgl. ADB 23, Leipzig 1886, S. 542f.” []
  4. Überlieferungsgeschichte der ‘Sächsischen Weltchronik’ (1972), S. 119f. Anm. 65 mit Hinweis auf Binhard 1613 (MDZ). []