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Visio Tundali visuell, in der Art von Hieronymus Bosch

Bei Lempertz wurde die Visio Tondali in der Nachfolge von Hieronymus Bosch für viel Geld verkauft. Weitere Darstellungen des Themas finden sich auf Commons.

Einen exzellenten Überblick über die europäische Texttradition der Visio Tundali/Tnugdali usw. gibt:

https://geschichtsquellen.de/werk/4644

An Buchillistrationen ist nur eine Handschrift (Digitalisat) überliefert:

https://kdih.badw.de/datenbank/untergruppe/62a/1

F. W. E. Roth: Zur Litteratur deutscher Drucke des 15. und 16. Jahrhunderts (1894)

1894 veröffentlichte der auch durch seine Fälschungen bekannte Privatgelehrte Ferdinand Wilhelm Emil Roth (1853-1924) einen Aufsatz über vier deutschsprachige Inkunabeln und 48 Drucke des 16. Jahrhunderts (1500/9: 3, 1520/9: 12, 1530/9: 12, 1540/9: 21): Zur Litteratur deutscher Drucke des 15. und 16. Jahrhunderts. In: Zeitschrift für deutsche Philologie 26 (1894), S. 467-480 (Internet Archive). Bereits mehrfach habe ich seine bibliographischen Arbeiten und ihre Mängel hier besprochen.1

In den Jahresberichten für neuere deutsche Litteraturgeschichte schrieb Karl Kochendörfer 1894: “Um die rheinische Buchdruckergeschichte hat sich Roth durch eine Reihe von bibliographischen Arbeiten unleugbare Verdienste erworben. Das Berichtsjahr bringt von ihm zwei Arbeiten, eine umfangreiche Geschichte und Bibliographie der Buchdruckerfamilie Schoeffer von Peter Schoeffers Sohne Johann an bis zur Auflösung der berühmten Druckerei nach Ivos Tode im J. 1555, und Untersuchungen zur ältesten Buchdruckergeschichte der Stadt Worms. Aber es ist sehr zu bedauern, dass R. mit grossem Eifer und Spürtalent geringe Sorgfalt und recht auffallende, auch im Ausdruck unangenehm hervortretende Flüchtigkeit verbindet, die seinen sämtlichen Arbeiten den Charakter des Unfertigen geben und nirgends den vollen Eindruck der Zuverlässigkeit aufkommen lassen. Für die Wormser Buchdruckereien hat Ad. Schmidt diese Schwäche aufgedeckt; Roths Buch über die Schoeffer zeigt sie in gleichem Grade” (Internet Archive). Der Darmstädter Bibliothekar Adolf Schmidt hatte in seiner ausführlichen Besprechung von Roths “Die Buchdruckereien zu Worms a. Rhein im XVI. Jahrhundert” (1892) im Centralblatt für Bibliothekswesen 10 (1893), S. 222-227 (GBS) die Fehler akribisch dokumentiert. Wie in den vorherigen Arbeiten Roths lasse die bibliographische Beschreibung “sehr viel zu wünschen übrig”. Auf jeder Seite finde man “Flüchtigkeiten und Nachlässigkeit der Beschreibung” (S. 222). Alles verrate die “eilige, hastige Arbeit” (S. 227). Dabei ist gerade Genauigkeit das A und O aller bibliographischen Arbeiten!

Zu den Inkunabeln stellte mir Falk Eisermann am 20. Juni 2012 folgende Stellungnahme zur Verfügung:

“Nach meiner Ansicht verdienen Roths bibliographische Angaben in dem Beitrag ‘Zur Litteratur deutscher Drucke des 15. und 16. Jahrhunderts’ ( https://archive.org/stream/zeitschriftfrdph26berluoft#page/470/mode/2up ) kein Vertrauen. Seine Arbeitsweise zeigt sich etwa S. 468 Nr I, als er zunächst behauptet, der Druck sei “den Forschern Hain und Goedecke unbekannt” geblieben, um wenige Zeilen danach auf Hain 9185 zu verweisen; der Text wird bei Hain sogar nochmals als Nr. 6555 aufgeführt, was Roth entgangen ist (siehe GW 9273). Auch bei Nr II (Lupi, Beichtbüchlein) hat Roth übersehen, daß Hain zumindest indirekt Kenntnis von diesem Druck hatte, ohne sich offenbar über dessen Eigenart im Klaren zu sein (Hain 10347; siehe http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/LUPIJOH.htm). Die Beispiele, die auf eine geringe bibliographische Kompetenz hindeuten, ließen sich vermehren. Etwas anders verhält es sich bei der ebd. S. 470 Nr IV angezeigten Ausgabe des Weinbuchs von Arnoldus de Villa Nova: Abgesehen davon, daß Roth wohl einen Transkriptionsfehler im Kolophon begangen hat (zu lesen ist 1482 statt 1481, es dürfte ihm GW 2540 vorgelegen haben), hat er vermutlich wirklich als einer der ersten, wenn nicht als erster, die Existenz dieser Ausgabe bekanntgemacht; vor der Katalogisierung in GW Bd. II, 1926, wurde der Druck noch von Karl Sudhoff, Deutsche medizinische Inkunabeln. Leipzig 1908 bekanntgemacht, doch kenne ich z.Zt. keine älteren bibliographischen Quellen. Aber auch hier trifft Roths Hinweis auf diese angeblich “älteste[.] deutsche[.] Ausgabe” nicht zu, denn es gibt mehrere ältere Drucke, u.a. GW 2538 (Bämler, 27. Aug. 1479), die bereits bei Hain verzeichnet sind.”

Inkunabel I
GW 9273: Eingang der Himmel. [Mainz: Peter Schöffer, nicht nach 1481]
Besser als Roth behandelt den Druck Franz Falk im Centralblatt für Bibliothekswesen 19 (1902), S. 581–583 (GBS). Die Frühdatierung (vor 1468) ist wohl obsolet. Trotzdem verdient das Werk mehr Aufmerksamkeit als ihm gezollt wurde. Es gibt zwar einen Artikel von Wolfgang Stammler 1980 im Verfasserlexikon, der für das DLL 2011 (via ZORA) paraphasiert wurde, aber noch nicht einmal die etwas ausführlichere Darstellung Falks im Katholik 1903 (GBS) und im Marianum Moguntinum (1906), S. 71-73 (Internet Archive) wurde zur Kenntnis genommen. Eine handschriftliche Überlieferung konnte bisher nicht ermittelt werden. Leider liegt nur das defekte Darmstädter Exemplar digitalisiert vor.

Roths Angabe, mehrere Lagen eines weiteren Exemplars befinden sich in einer (nicht bezeichneten) Handschrift der Stadtbibliothek Mainz, ist offenbar eine seiner vielen Falschangaben, mit denen er sich wichtig machen wollte.

Inkunabel II
GW 10785 Gerson, Johannes: Opus tripartitum, deutsch von Gabriel Biel. [Marienthal: Fratres vitae communis, um 1475]
https://www.gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/GW10785.htm
Das einzige bekannte Exemplar in der heutigen Martinusbibliothek Mainz beschrieb Roth nochmals im Centralblatt 12 (1895), S. 454f. (GBS).

Inkunabel III
GW M19539 Lupi (Wolff), Johannes: Beichtbüchlein. [Marienthal: Fratres vitae communis], 1478
Auch diesen Druck beschrieb Roth nochmals im Centralblatt 1895, S. 455f. Auch hier liegt eine Bearbeitung (mit Edition) von Franz Falk vor: Drei Beichtbüchlein (1907) (Internet Archive). Das Frankfurter Grabmal von Johannes Lupi 1468 ist in LAGIS abgebildet.

Inkunabel IV
GW 2540 Arnoldus de Villa Nova: De vinis. Deutsch von Wilhelm von Hirnkofen. Augsburg: Johann Bämler, 1.VII.1482
Roth behauptet, ein Exemplar befinde sich in seinem Besitz. Wahrscheinlicher erscheint mir, dass er Kenntnis vom Berliner Exemplar hatte und nicht, wie Eisermann vermutet, einen Transkriptionsfehler 1481 statt 1482 beging, sondern damit einen unbekannten, ein Jahr älteren Druck fingierte.
Über den Übersetzer Wilhelm von Hirnkofen: https://archivalia.hypotheses.org/2218

Drucke des 16. Jahrhunderts

Die von Roth zu den einzelnen Jahren registrierten Drucke habe ich mit römischen Ziffern nummeriert. Angegeben ist jeweils die Ausgabe (bzw. die Ausgaben) im VD 16, die seiner Beschreibung am nächsten kommen.

1504
Landesbibliothek Wiesbaden (ob vorhanden?)
Als Einblattdruck fehlt der Almanach im VD 16. Schon 1891 beschrieb ihn Roth besser im Centralblatt 8 (1891), S. 71 (Commons).

[13.6.2025
Den Scan verdanke ich Dr. Mayer. Der Almanach wurde als Inc. 248 seinem früheren Trägerband (Fortalitium fidei, 1485, Inc. 189) entnommen.]

1507
Roths Besitz
D 690, D 691

1509
Roths Besitz
D 819, ZV 4411
Das von Roth zitierte Repertorium typographicum von Emil Weller 1864: GBS.

1520
Roths Besitz
L 7364, 7366

1521
Roths Besitz
L 7200

1522
Roths Besitz
N 2028

1523 I
Roths Besitz
S 9876

1523 II
Roths Besitz
K 2609

1526
Roths Besitz
D 1484

1527
Roths Besitz
A 2004

1528 I
Roths Besitz
B 8945

1528 II
Roths Besitz
E 893

1528 III
Roths Besitz
C 4262

1529 I
Stadtbibliothek Mainz vorhanden
C 4322

1529 II
Stadtbibliothek Mainz nicht im Opac [17.6.2025 im Gutenbergmuseum Inc. 1723.]
B 1587

1530 I
Stadtbibliothek Mainz nicht im Opac [17.6.2025 im Gutenbergmuseum Inc. 930.]
G 1490

1530 II
Stadtbibliothek Mainz nicht im Opac [17.6.2025 im Gutenbergmuseum Inc. 930.]
F 3149

1530 III
Stadtbibliothek Mainz vorhanden [17.6.2025 richtig: Gutenbergmuseum]
D 2189 ohne Nachweis, aber Standort in Mainz notiert von
https://cinquecentine.de/index.php/Drucke_ohne_Standorte_im_VD16

1532
Stadtbibliothek Mainz vorhanden
B 8700

1533
Roths Besitz
F 2080

1534 I
Roths Besitz
L 4177, L 4178, L 4179

1534 II
Roths Besitz
W 4067

1534 III
Roths Besitz
L 7244

1538 I
Roths Besitz
L 6692

1538 II
Roths Besitz
H 3673

1538 III
Roths Besitz
S 2638, S 2639, S 2640

1539
Stadtbibliothek Mainz vorhanden
F 2090

1541 I
Roths Besitz
L 3934 ff

1541 II
Seminarbibliothek (ob vorhanden?) [10.9.2025 Opac]
W 4005

1541 III
Stadtbibliothek Mainz vorhanden
W 3984

1542
Stadtbibliothek Mainz vorhanden
K 2643

1543 I
Roths Besitz
T 909

1543 II
Stadtbibliothek Mainz vorhanden
B 6990

1543 III
Stadtbibliothek Mainz vorhanden
H 2864

1544 I
Roths Besitz
C 4379

1544 II
Roths Besitz
C 4413

1545
Roths Besitz
R 794

1545 (zweiter Abschnitt) I
Paulusmuseum Worms, ehemals Roths Besitz, kein Nachweis
H 3839

1545 (zweiter Abschnitt) II
Paulusmuseum Worms, ehemals Roths Besitz, kein Nachweis
M 5978

1545 (zweiter Abschnitt) III
Roths Besitz
W 2211, W 2212

1546
Roths Besitz
B 9374 ff

1547 I
Stadtbibliothek Mainz vorhanden
W 3849

1547 II
Roths Besitz
W 3854

1548 I
Roths Besitz
H 1624 ff

1548 II
Roths Besitz
Teil des Drucks H 1613 (MDZ)

1549 I
Stadtbibliothek Mainz vorhanden
ZV 7564

1549 II
Stadtbibliothek Mainz vorhanden
W 3869

1549 III
Stadtbibliothek Mainz vorhanden
W 4551

Soweit Digitalisate der Ausgaben, die Roth in der Stadtbibliothek Mainz vorfand und die noch vorhanden sind, eine Kontrolle ermöglichen, bestätigen sie Adolf Schmidts zitierte Kritik. Immer wieder hat Roth nachlässig gearbeitet. So vergisst er bei VD 16 B 8700 (MDZ) einen Zeilenwechsel hinter “truck /” (Roth: trucke) und schreibt im abschließenden Kolophon “Grüninger” statt richtig “Grüniger”.

Darf man Roths Angaben über eigenen Besitz vertrauen? Bei 31 Drucken des 16. Jahrhunderts (einschließlich zwei an das Paulusmuseum abgegebenen) ist Roths Besitz vermerkt. Aus meiner Sicht ist es vorsichtiger, es nicht zu tun. Einwandfrei nachweisbar ist mindestens eine Fälschung: 1528 I ist eine Schrift Martin Bucers, die erst im Jahr 1533 niedergeschrieben wurde (Martin Bucers Deutsche Schriften 5, 1978, S. 264f., UB Heidelberg). Die Datierung “M. XXVIII” lässt sich nicht ohne weiteres als fehlerhafte Transkription ausgeben.

Roth konnte durch kleine Abweichungen den Anschein einer eigenen Ausgabe erwecken. Dass er bei 1534 II einen sonst nicht bezeugten Freiburger Druck anstelle der bekannten Leipziger Ausgabe nannte, ist eine Ausnahme.

Als Beispiel diene der Druck von 1507. Ich gebe die ersten drei Zeilen von VD 16 D 690, D 691 und Roths Angabe (|| statt Roths /) wieder:

Dises buchs inhalt ist die Gul||den Bulle Kayser Friderichs reformaciõ. des reichs || Landtfridden. vnd Camergerichts ordnũg auff gemainen
DJses buchs inhalt ist die || gulden Bulle kaiser Friderichs reformation.|| des Reichs Landtfriden/ vñ Camergerichtz ordnñg auff gemainẽ gehaltẽ
Dises buchs inhalt ist die Gül||den Bulle Kayser Friderichs reformaciõ. des reichs || Landtfridden vnd Camergerichts ordnũg auff gemeinen

Roths Druck weist nur sehr geringe Abweichungen zu D 690 auf, die man auch als schlampige Wiedergabe erklären könnte (Gül, fehlender Punkt hinter Landtfridden, gemeinen). Eine Beschreibung (mit Angabe des Zeilenwechsels) konnte Roth in den Deutschen Reichstagsakten 1 (1867), S. XIIIf. (Internet Archive) finden. Dann aber legt Roth eine Schippe drauf und weiß von einem sonst nicht nachgewiesenen Druckvermerk, was ich als eine seiner vielen Erfindungen ansehe: “Nachmals getruckt vnd vollen / det in dem Funfftzehnhundertsten vnd Sybenden jar / vff Montag nach dem Sontag Letare. in der Fastē”.

Beweisbar ist nur: Roth hat alte Drucke des 16. Jahrhunderts besessen. Sie gelangten an Bibliotheken, die in jüngerer Zeit ihre Provenienzen in den Verbundkatalogen erschließen. Im K10plus und Hebis sind derzeit zu finden:

Stadtbibliothek Worms (Genf 1596) Opac
Stadtbiboliothek Worms (Köln 1584) Opac
Stadtbibliothek Mainz (Mainz 1556) Opac
Stadtbibliothek Worms (Wittenberg 1545) Opac
SB Berlin VD 16 F 3405 (Köln 1501) Opac

Hochstapelei ist ganz sicher die Angabe über die angebliche Roth’sche Familienfideikommissbibliothek in Geisenheim, die Roth 1893 dem Adreßbuch der Deutschen Bibliotheken mitteilte (GBS). Angeblich sollen unter den insgesamt über 5000 Bänden nicht weniger als über 500 Bände aus dem 16. Jahrhundert (namentlich Theologie) gewesen sein. Nach dem söhnelosen Tod des Inhabers falle die Bibliothek an eine bestimmte Staatsbibliothek.

Dr. Martin Mayer von der Landesbibliothek Wiesbaden verdanke ich die Kopie eines nur abschriftlich erhaltenen Briefs Roths an den Direktor der Wiesbadener Bibliothek vom 1. Dezember 1898, in dem dieser einige teils seltene Bücher der Bibliothek anbietet (die Liste fehlt) und behauptet, Berlin, Straßburg und Nürnberg hätten “fast meine sämtlichen Nassoica und alten Drucke erworben”. Hinsichtlich alter Drucke kamen aus Berlin, von der Universitätsbibliothek Straßburg und aus dem Germanischen Nationalmuseum auf Anfrage Fehlanzeigen. Allerdings ließ sich nachträglich je ein Druck des 16. Jahrhunderts aus Roths Besitz in Berlin und Nürnberg ermitteln. In den Akzessionsjournalen der Königlichen Bibliothek (hier: Kaufakzession) ließen sich nach freundlicher Auskunft der SB Berlin nachweisen: 1892 Oktober 22 insgesamt 15 Titel mit dem Lieferanteneintrag “F W E Roth Geisenheim”; 1895 September 7 insgesamt 29 Titel mit dem Lieferanteneintrag “Archivar Roth Wiesbaden”. Der einzige Titel aus dem 16. Jahrhundert wurde 1895 erworben – oben als VD 16 F 3405 (Köln 1501) erwähnt. Mit dem Germanischen Nationalmuseum Nürnberg tauschte Roth 1897 laut dessen “Anzeiger” S. 11 (HathiTrust) einen Erasmus-Druck von 1599. Diese beiden Stücke ändern aber nichts daran, dass Roth im Brief von 1898 offenbar gelogen hat. Nach Berlin, Straßburg und Nürnberg ist so gut wie nichts gelangt.

Neben verstreuten Hinweisen in Roths Publikationen2 geben der hier besprochene Aufsatz von 1894 und eine Liste von 35 weiteren Drucken in der Germania 1892, S. 287-295 (Internet Archive [dazu Nachweise: https://archivalia.hypotheses.org/759. Nachtrag 10.6.2025]) Aufschluss über Roths (vermeintlichen) Besitz an Drucken aus dem 16. Jahrhundert. Dass von diesen über 60 Titeln bislang kein nur ein einziger [10.6.2025: 1892 Nr. 26] mit Provenienz F. W. E. Roth in Bibliotheken oder im Handel wiedergefunden werden konnte, gibt zu denken.

Wenn Roth Beschreibungen erfunden haben sollte, was ich für wahrscheinlich halte, konnte er sich auf Autopsie vorhandener Exemplare, auf Mitteilungen der Bibliotheken und insbesondere Beschreibungen in Antiquariatskatalogen stützen. Solche Kataloge hat er oft für seine bibliographischen Arbeiten ausgewertet.3 Mit wenigen Änderungen an seinen Vorlagen konnte er sehr einfach bibliographische Phantome erschaffen, Bausteine seiner eitlen Selbstdarstellung eines Inhabers einer stolzen Bibliothek seltener oder sogar einzigartiger Drucke.

#forschung #buchgeschichte #inkunabel

  1. Eine althochdeutsche Glossenhandschrift und weitere Merkwürdigkeiten in F. W. E. Roths “Mitteilungen aus Handschriften und älteren Druckwerken” (1894) (2015)

    F. W. E. Roth als Bibliograph: Die Studie über den Mainzer Drucker Friedrich Heumann (1509-1512) (2015)

    Beiträge von F. W. E. Roth im “Pfälzischen Museum” 1897 (Beilage), 1898 und 1899 (2016): Die Verlagsfirma Harnisch in Neustadt a. d. Hart und ihre Erzeugnisse im 16. Jahrhundert

    F. W. E. Roth über den Mainzer Buchdrucker Peter Jordan (tätig ab 1531) (2016). []

  2. Im Buch über die Wormser Buchdruckereien 1892 (ULB Düsseldorf) könnten sich Titel aus Roths Bibliothek hinter den Angaben “Privatbesitz” oder “Privatbesitz Wiesbaden” verstecken. Diese begegnen auch in der umfangreichen Schöffer-Monographie aus dem gleichen Jahr (ULB Düsseldorf). Daneben gibt es einige ausdrückliche Hinweise auf Roths Besitz: S. 32, 63, 245 (an das Paulusmuseum abgegeben), 249. []
  3. Ein Rosenthal-Katalog als Vorlage für eine Fälschung Roths: https://archivalia.hypotheses.org/759. []