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Robbi, der Chatbot der BLB, ist dumm wie ein Brot und völlig überflüssig

https://robbi.blb-karlsruhe.de/

Ich fragte nach Werken von David Wolleber – für Literaturrecherchen wurde ich auf den Katalog verwiesen. Digitale Sammlungen zählen also nicht zu den Services. Welche Fragen könne man den sinnvollerweise stellen? Er dürfe diese Fragen nicht teilen. Na dann eine Wissensfrage. Was ist ein Fideikommiss? „Ich kann Ihnen dazu keine Informationen geben“.

Fix und Foxi und das Bundesarchivgesetz

“Seit 2018 will der „Bild“-Journalist Saure den gesamten Aktenbestand des BND zu Kauka einsehen, etwa 1000 Seiten. Er fragt den Geheimdienst unter anderem: „Hat der BND inhaltlichen Einfluss auf die Produkte des Kauka-Verlags wie die Comics wie Fix und Foxi, Asterix, das Kindermagazin Lupo, etc. genommen?“ Die Saure vom BND zur Verfügung gestellten Akten waren teilweise geschwärzt, ein Großteil wurde zurückgehalten. Saure gab nicht auf und bemühte das Bundesverwaltungsgericht. Es ist bei Ansprüchen aus dem Bundesarchivgesetz zuständig. Indes verzögerte sich der Ablauf des Verfahrens. So entschieden die Richter Anfang 2021, das Verfahren auszusetzen, um den „Großen Senat“ des Gerichts eine Grundsatzfrage klären zu lassen. Es ging um ein Rechtsproblem, das auch in einer Klage des „Spiegel“ bedeutsam war. Zu klären war, ob der Schutz der Identität nachrichtendienstlicher Informanten regelhaft auch noch 30 Jahre nach deren Tod zu beachten ist. Sprechen „Gründe des Staatswohls“ für eine solche Geheimhaltung? Die Entscheidung des Gerichts fiel im April 2021 zugunsten von „Spiegel“ und „Bild“, also Saure, aus.

Die Richter forderten den BND auf, Saure alle BND-Unterlagen zukommen zu lassen. Alternativ könne eine „Sperrerklärung“ abgegeben werden. Das bedeutet, dass das gerichtliche Verlangen zurückgewiesen wird. Möglich ist das aufgrund einer Spezialregelung in der Verwaltungsgerichtsordnung. Eine solche Sperrerklärung gab das Bundeskanzleramt ab. Saure beantragte daraufhin ein „In-camera-Verfahren“, bei dem die Rechtmäßigkeit der Sperrerklärung überprüft wird. Im März 2024 wurde es abgeschlossen (BVerwG 20 F 5.22), mit einem Rückschlag für Saure: Insgesamt werde die Sperrerklärung den Anforderungen der Rechtsprechung „noch“ gerecht. Für Saure ist das nicht nur für seine Recherche bedauerlich, er befürchtet grundsätzliche Verschlechterungen für Journalisten. Seiner Ansicht nach weite der Beschluss den postmortalen Ehrenschutz des Bundesarchivgesetzes auf Angehörige und wahre Tatsachen aus. Dagegen wendet sich Saure mit einer Verfassungsbeschwerde. Über diese hat Karlsruhe noch nicht entschieden.

Trotzdem verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an diesem Mittwoch weiter (BVerwG 10 A 1.24; vormals 6 A 11.19): Saure und „Bild“ gegen den BND, beigeladen ist das Bundeskanzleramt. Im Mittelpunkt des Streits steht Paragraph sechs Bundesarchivgesetz. Diese Norm wurde vor einigen Jahren eingefügt und ist „höchst umstritten“, wie es in einer Gesetzeskommentierung heißt. Sie verhindere die nachträgliche demokratische Kontrolle der öffentlichen Stellen. Nach der Regelung müssen Behörden ihre Unterlagen zwar an Archive abgeben. Sodann folgt aber eine Einschränkung: „Unterlagen der Nachrichtendienste sind anzubieten, wenn … zwingende Gründe des nachrichtendienstlichen Quellenschutzes und Methodenschutzes sowie der Schutz der Identität der bei ihnen beschäftigten Personen einer Abgabe nicht entgegenstehen.“ Wer aber entscheidet, was „zwingende Gründe“ sind? Entscheidet der BND in Eigenregie, was unter Paragraph sechs Bundesarchivgesetz fällt und damit der Nutzung entzogen ist?

Falls das so wäre, würden möglicherweise Befürchtungen wahr, vor denen Experten bei der Anhörung zur Gesetzesnovelle gewarnt hatten.”

Joachen Zenthöfer in der FAZ vom 29.4.2025

1.5.2025
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/bild-darf-bnd-akten-zu-fix-und-foxi-verleger-rolf-kauka-nicht-einsehen-110448957.html

https://www.bverwg.de/pm/2025/34

Simone Fulda hat gegen Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis verstoßen

Die Uni Ulm hat trotzdem das Verfahren eingestellt. Es ging um Bildmanipulation. “Plagiatsvorwürfe” , so der SPIEGEL, gab es meines Wissens nicht.

https://www.spiegel.de/panorama/bildung/plagiatsvorwuerfe-universitaet-ulm-stellt-verfahren-gegen-ehemalige-kieler-uni-praesidentin-simone-fulda-ein-a-e69129ce-ed3a-4d24-bc3a-5c94b96ccc16

Wann starb der Passauer humanistische Dichter Joachim Lüntaler?

Franz Josef Wostbrock: Joachim Lüntaler, ein Passauer humanistischer Dichter des späten 15. Jahrhunderts. In: Wolfenbütteler Renaissance Mitteilunmgen 9 (1985), S. 97–111 (wieder in: Derselbe: Ausgewählte Schriften 2, 2005, S. 153-167) konnte zeigen, dass “Joachim Doring”, Verfasser einer in Leipzig gedruckten antijüdischen Schrift gegen den angeblichen Passauer Hostienfrevel, in Wirklichkeit Joachim Lüntaler hieß. Im Verfasserlexikon – Deutscher Humanismus 1480-1520 2 (2013), Sp. 89-93 fasste Wostbrock die von ihm ermittelten wenigen biographischen Daten zusammen:

L. ist durch ↗ Adam von Fulda, der ihm 1490 als seinem Freund und besonderem Gönner seinen Traktat ‘De musica’ wid
— Spalte 90
mete, als Jurist (advocatus consistorialis) in Passauer bischöflichen Diensten bezeugt. Er amtierte unter den Bischöfen Friedrich von Öttingen (1485–1490) und Christoph Schachner (1490–1500). Wo er die Rechte studiert und seine weitere beträchtliche Bildung erworben hat, ist unbekannt. Keine deutsche Universitätsmatrikel nennt seinen Namen. Wie sein Beiname Doringus (Turingus) bekundet und ein enger Freund, der Vornbacher Abt Angelus → Rumpler, in einem Epitaph auf L. ausdrücklich vermerkt, war Thüringen seine Heimat. Aus Rumplers Epitaph und einer Notiz in seinem ‘Dialogus de contemptu mundi’ (Clm 1806, 232r u. 15r) geht hervor, daß L. als Opfer eines Rachemordes zu Tode kam, offenbar wegen einer Liebschaft mit einer Passauer Bürgerin durch die Hand eines ihrer Angehörigen (Tetnhaimer), den Rumplers Epitaph auch beim Namen nennt. Eine Passauer Urkunde vom 20. Sept. 1502 (Passau, Stadtarchiv, Urk. Nr. 1019) bestätigt anläßlich einer bevorstehenden Erbteilung bei den Tetnhaimers, daß Katherina Lüntalerin, wohl die Frau oder eine Schwester L.s, vor etlicher Zeit Anspruch auf hab vnd gúter des Paul Tetnhaimer erhoben habe, einen Anspruch, der sich wohl nur als Forderung auf Schadenersatz für die Tötung L.s erklärt (vgl. Worstbrock, 1985, S. 99). Demnach wird L. im Laufe der 1490er Jahre ums Leben gekommen sein.

Übersehen hatte Worstbrock die 1993 erschienenen Maximilian-Regesten, in denen zwei Nummern auf den Todschlag Lüntalers Bezug nehmen.

“Österreich, Reich und Europa – RI XIV,2 n. 7235

1496 August 4, (Wien)
KM (=Wiener Regiment) bekundet: Seine Diener Jörg Tettenhaimer und Hieronymus Stubner haben im Zorn zu Passau den Joachim Luntaler erschlagen. Sie sind willens, für Luntalers Seele nach der Kirchenbuße auch der Herrschaft und der Verwandtschaft des Luntaler Wiedergutmachung zu leisten. Damit sie des Totschlages wegen nicht bedrängt werden, gewährt ihnen KM im Bereich seiner Länder bis Weihnachten 1496 freies Geleite unter der Bedingung, daß sie sich inzwischen über Kirchenbuße und Wiedergutmachung verständigen.”

“Österreich, Reich und Europa – RI XIV,2 n. 8028

1497 Mai 7, Innsbruck
KM (=Hofkanzlei) an Bf Christoph von Passau: Die wegen Totschlages an Hans [sic! KG] Luntaler beklagten Passauer Bürger, Jörg Tettenheimer und Hieronymus Stubmeyer, können die geforderte Pön nicht bezahlen, wollen sich aber mit dem Landesfürsten ausgleichen. Der Bf möge der Ladung der Kommissäre KMs für eine Verhandlung Folge leisten.” Digitalisat.

Ein weiteres Dokument vom 18. Oktober 1495 (Regesta Imperii) ist beim Österreichischen Staatsarchiv online und liefert einen früheren Termin: “Maximilian gewährt den Passauer Bürgern, Jörg Tettenheimer und Hieronymus Stubmer, die bereuen, Joachim Lunttaler im Zorn erschlagen zu haben, für ein Jahr freies Geleit, da sie in der Fremde Schaden erleiden; insbesondere Bischof Christoph von Passau und die Stadt Passau sollen sich daran halten.”

Lüntaler kam also wohl 1495 zu Tode.

1512 bezieht sich ein weiteres Schreiben auf den Todschlag durch Georg Tettenheimer, Diener Maximilians: https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4430286 (mit Digitalisat). Joachim Luntaler hatte Frau und Kinder. Die Angelegenheit war 1512 noch nicht geregelt. Auf Betreiben der Witwe ergriff der damalige Bischof Maßnahmen gegen Georg, der aber gewaltsame Hilfe durch seinen Bruder Ruprecht erhielt. Zu den Brüdern Georg, Ruprecht und Aegidius (Gilg) Tettenheimer Belege in den Regesta Imperii. “Die Familie Stubner war in Passau angesehen und begütert”, sagen die Deutschen Inschriften. Varianten: Stubmer (verbreiteter!), Stubmeier.

#forschung

Suchmaschine Mullvad Leta

https://netbib.hypotheses.org/78646094 empfiehlt https://leta.mullvad.net/, die Brave-Ergebnisse und solche von Google kombiniert.

Suche nach “joachim luntaler”: Alle Brave-Ergebnisse sind unbrauchbar. Google via Mullvad hat nur ein einziges, nicht legales Suchergebnis. Die normale Googlesuche findet einige Treffer, daunter den wichtigen Hinweis auf die Regesta Imperii. Sapienti sat.

Die Überlieferung des Erhard Schürstab zugeschriebenen Kriegsberichts 1449/50 und die Verhandlungen Nürnbergs mit Markgraf Albrecht Achilles von Brandenburg

Einen Hinweis von mir aufgreifend, haben die Geschichtsquellen.de eine fast vollständige Überlieferungsübersicht des von Erhard Schürstab verantworteten Nürnberger Kriegsberichts vorgelegt.

Neu sind die Handschriften in Coburg, Dresden und Wien (letztere von mir ursprünglich fälschlich als lateinische Version angesprochen) sowie der Cgm 5340 (Katalog von Elisabeth Wunderle, MDZ).

Als 25. Textzeuge kommt die Vorlage des Cgm 4995 hinzu: Staatsarchiv Nürnberg, Reichsstadt Nürnberg, Handschriften 179, eine wohl um 1520 angelegte Handschrift von Pangratz Bernhaubt, genannt Schwenter (1487−1557). Sie wurde von Dieter Wuttke 1960 beschrieben (MDZ). Den Findbucheintrag erreicht man derzeit in der Findmitteldatenbank. Ein URN führt zu einem leeren, d.h. metadatenlosen DFG-Viewer, wobei man wissen muss, dass der Link zum lokalen Katalog zur Verzeichnungseinheit weiterleitet.

Zu korrigieren ist nicht viel. Carla Meyer hatte übersehen, dass Budapest, Országos Széchényi Könyvtár, Cod. Germ. 34 mit Bayern getauscht wurde (was so in ihrer Quelle ausdrücklich stand). Glücklicherweise verhalf der Handschriftencensus zur neuen Signatur; Nürnberg, Staatsarchiv, Reichsstadt Nürnberg, Amts- und Standbücher Nr. 140.

Zu ergänzen sind die Datierungen:
Nürnberg, Germanisches Nationalmuseum, Hs. 4402 – saec. xv
Nürnberg, Scheurl-Bibliothek, ohne Signatur – saec. xvi
Nürnberg, Staatsarchiv, Reichsstadt Nürnberg, Rep. 52a Nr. 57 Reinschrift des Kriegsberichts und originales Konzept der ‘Ordnungen’ – saec. xv
Nürnberg, Staatsarchiv, Reichsstadt Nürnberg, Rep. 52a Nr. 58, f. 57r-178v Kriegsbericht – saec. xv
Nürnberg, Stadtbibliothek, Cod. Amb. 313.2° – saec. xvi
Nürnberg, Stadtbibliothek, Cod. Will I.435 – saec. xvi

Zu ergänzen wäre aber auch eine Literaturangabe: Gabriel Zeilinger: Lebensformen im Krieg (2007), S. 52-58. Zeilinger S. 56f. unterstreicht in der Kontroverse, ob Schürstab den Bericht selbst verfasst hat, die Verantwortung des damals höchstrangigen Stadtpolitikers, der nachweislich in die Abfassung von Bericht und Ordnungen involviert gewesen sei.

Neben dem Kriegsbericht und den Ordnungen gab es Aufzeichnungen über die Verhandlungen über die Beilegung der Fehde mit dem Markgrafen Albrecht Achilles von Brandenburg und seinen Verbündeten, die ebenfalls außerhalb des Geschäftsschriftguts des Rats tradiert wurden. Sie haben zu wenig Beachtung gefunden. Die “Chroniken der deutschen Städte” stützten sich in Bd. 2 stattdessen auf die amtlichen Relationenbände, die heute unter den Ratskanzlei-Akten zu finden sind. Der wichtigste Relationenband, auf den sich die Städtechroniken (S. 105, GBS) als Cod. 484 bezogen, ist heute: StAN, Reichsstadt Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden, Akten 2/2. (Nach zwei falschen Auskünften des Staatsarchivs Nürnberg half ein Schnipsel aus Christine Reinles Riederer-Buch weiter. In der Findmitteldatenbank wurde die Vorsignatur 485 irrtümlich eingetragen.)

Lexers Handschriftenbeschreibungen in der zitierten Städtechroniken-Ausgabe S. 108ff. nennen als Mitüberlieferung des Kriegsberichts: A4 heute Staatsarchiv Nürnberg, Reichsstadt Nürnberg, Handschriften Nr. 59 (die zweite Hälfte des Codex füllen Berichte über die Verhandlungen, laut Findmittel Bl. 166-298!); alpha Raisbuch im Scheurlschen Familienarchiv ohne Signatur (Verhandlungen in konfuser Ordnung); alpha2 Stadtbibliothek Nürnberg Amb. 313.2° (wortgetreue Abschrift von alpha); B 2 Germanisches Nationalmuseum Nürnberg Hs. 4404 (Teil der Verhandlungen).

Cgm 5340 enthält laut Beschreibung Wunderles Bl. 142r-161v einen Bericht über die Heidelberger Verhandlungen, wobei auf Hs. 4404 des GNM hingewiesen wird. Dieser frühe Codex 4404 (laut Wasserzeichen 1452/56) ist online, was die Geschichtsquellen übersehen haben. Der Verhandlungsbericht bricht Bl. 71v ab. Es ist dies der gleiche Text wie in der von mir angezeigten Hs. Merkel 2° 47 (15. Jahrhundert), ebenfalls online. Eingefügt sind Dokumentenabschriften, als erstes ein Schreiben an den Bischof von Eichstätt (Merkel Bl. 13v; 4404, Bl. 8v). In der Merkel-Hs. geht der Text Bl. 44v (der Textabbruch von Hs. 4404) weiter. Bl. 163v endet der Berichtsteil mit dem Datum Sonntag nach Laurentii 1452 (August 13). Es folgt Bl. 165r-183r ein Absageverzeichnis (nur zusammengefasst in den Städtechroniken S. 417ff.). Nicht alle Namen erscheinen in der Zusammenstellung der Städtechroniken.

6.5.2025
Neuer Artikel zum Text in der Merkel-Handschrift: Beschreibung des Margreffischen Kriegs Anno 1449.

#forschung

The reproducibility and interpretability of academic Ai search engines like Primo Research Assistant, Web of Science Research Assistant, Scopus Ai

https://musingsaboutlibrarianship.blogspot.com/2025/04/the-reproducibility-and.html

Erste Bände der Quellenreihe der Kommission für Geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg online

https://books.wlb-stuttgart.de/index.php/regiopen/catalog/series/vkfgl_a

Die landesbibliotheken digitalisieren sehr langsam und mit miserablen Metadaten. Auf die höfliche Nachricht an die WLB, man möge doch nicht nur Bd. 2 des Ortsnamenbuch des Ostalbkreises (Reihe B) online stellen, bekam ich nicht einmal eine Antwort.

Digitalisate aus dem Domschatz Halberstadt

https://st.museum-digital.de/collection/924?navlang=de

Zum vollständig digitalisierten Semeka-Missale jüngst:

Wolter-von dem Knesebeck, Harald: Zu den Architekturabbreviaturen des Kalenders im Semeka-Missale – Überlegungen anlässlich der Wiederentdeckung eines aus diesem Codex verlorengegangenen Kalenderblatts, in Abe, Florian und Beese, Christine (Hrsg.): Bauten – Bilder – Geschichten. Kunsthistorische Perspektiven auf Architektur: Festschrift für Christian Freigang, Heidelberg: arthistoricum.net, 2024, S. 47–65.
https://doi.org/10.11588/arthistoricum.1469.c21731

Wird das UNESCO-Weltdokumentenerbe ausgewürfelt?

“Danke-Buch” von Saarbrücker Schülerinnen 1946 im Stadtarchiv Saarbrücken wird Unesco-Weltdokumentenerbe

https://www.sol.de/saarland/buch-von-saarbruecker-schuelerinnen-wird-unesco-welterbe,595229.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Saarbr%C3%BCcker_Danke-Buch mit Link zum Digitalisat in der Virtuellen Ausstellung

Das Buch ist ganz nett, aber es gobt tausende wichtigere Archivalien von Weltrang.