https://www.stern.de/gesellschaft/regional/nordrhein-westfalen/heinrich-heine–heine-originale-im-aufzugsraum–archivar-muss-gehen-35319248.html
“Nachdem die unsachgemäße Lagerung von mehr als 1.800 Originalen im städtischen Heinrich-Heine-Institut bekannt wurde, hatte die Stadt den Archivar fristlos entlassen. […] Das Arbeitsgericht befand: Nach so langer Beschäftigungsdauer von 20 Jahren wäre eine Abmahnung das richtige Mittel gewesen. Doch das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf sah die Sache in zweiter Instanz jetzt anders: Die vorsätzliche falsche Lagerung rechtfertige die Kündigung.
In einem Vergleich wurde die fristlose in eine ordentliche Kündigung umgewandelt, der der 60-Jährige damit zustimmte (Az.: 8 SLa 423/24). Im Gegenzug verzichtet die Stadt auf Schadenersatzforderungen in Höhe von über 337.000 Euro für beschädigte Originale.”
Das Urteil ist völlig überzogen. Wurde etwa die frühere Stralsunder Stadtarchivarin für den Schimmelbefall zur Rechenschaft gezogen?
Siehe auch https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/Nr_22_24/index.php