Der Tagesspiegel vom 24.10.2024, Seite 24 / Kultur
“Löschpflichten für Personendaten
Ein Verlust muss verhindert werden
Geschichte wird über Menschen lebendig. Dabei sind nicht nur die jeweils Herrschenden für die Nachwelt interessant. Auch diejenigen, die als Einzelne die Macht ins Wanken gebracht oder gesellschaftliche Veränderungen angestoßen haben.
Manga Bell etwa, aufrechter Kämpfer gegen die deutsche Kolonialherrschaft, der die Zustände in Kamerun in Schreiben an das Reichskolonialamt als „unhaltbar“ kritisierte. Die Widerstandskämpferin Sophie Scholl war noch eine unbekannte Studentin, als sie begann, Flugblätter zu verteilen.
Diese und viele weitere Dokumente zu Personen und Persönlichkeiten liegen im Bundesarchiv. Geschichten und Schicksale von Menschen sind auch das Hauptinteresse seiner Nutzerinnen und Nutzer: Von den jährlich mehr als 50.000 Anfragen zur NS-Zeit beziehen sich drei Viertel auf Personen, unter anderem auf die in vielen Familien gestellte Frage, was denn der Großvater während des Zweiten Weltkriegs gemacht hat. Noch immer stellen gut 30.000 Menschen im Jahr einen Antrag auf Einsicht in ihre Stasi-Akte.
Gäbe es die Dokumentation dieser persönlichen Schicksale nicht, wäre die Erinnerung an die Verbrechen der NS-Zeit und das Unrecht der kommunistischen Herrschaft in der DDR empfindlich getrübt.
Aus der Sicht des Datenschutzes handelt es sich bei allen diesen Informationen um „personenbezogene Daten“, die im Idealfall so schnell wie möglich gelöscht gehören. Damit wären aber auch die Information zu mit Menschen verbundenen Ereignissen und Schicksalen unwiederbringlich verloren.
Um das zu verhindern, hat die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein Privileg „für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke“ eingeführt. Danach tritt die Abgabe von Daten ans Archiv an die Stelle einer Löschung. Nach ihrem Erwägungsgrund 158 sollen Behörden sogar „rechtlich verpflichtet sein, Aufzeichnungen von bleibendem Wert für das allgemeine öffentliche Interesse zu erwerben, zu erhalten, zu bewerten, aufzubereiten, zu beschreiben, mitzuteilen, zu fördern, zu verbreiten sowie Zugang dazu bereitzustellen.“
Leider hat sich die Rechtslage in Deutschland von diesem Ideal und einer guten Balance von Persönlichkeitsschutz und Erinnerungskultur weit entfernt. Zahlreiche Gesetze enthalten Löschpflichten – die nicht durch die Weitergabe der Daten ans Archiv ersetzt werden können. […]
Allen Beteiligten ist der drohende Gedächtnisverlust bewusst, doch in dieser Legislaturperiode wird die Zeit für eine Neuregelung schon knapp. Es ist aber höchste Zeit zum Handeln: Ein übergangsweise eingeführtes Löschungsmoratorium ist ausgelaufen, nun drohen in großem Stil Daten verloren zu gehen. […]
Autorenprofil
Andrea Hänger ist die Vizepräsidentin des Bundesarchivs. Robin Mishra ist der Direktor für Kommunikation des Bundesarchivs.”