(Preprint) Regina Hindelang, Dillingen an der Donau. Der Altlandkreis. 2 Bände (= Historischer Atlas von Bayern. Teil Schwaben Reihe I Heft 19). München: Kommission für Bayerische Landesgeschichte 2023. LXIX, 1159 S.
Als ich 1990 bei der Besprechung der Kreisbeschreibung von Biberach in dieser Zeitschrift (S. 233-235) ausführlich für Enzelnachweise plädierte, ahnte ich nicht, dass der Bearbeiter des Abschnitts über das Kloster Anhausen in der Kreisbeschreibung Heidenheim nicht in der Lage sein würde, die archivalische Fundstelle für den dort (Bd. 2, 2000, S. 285) erwähnten wichtigen Bibliothekskatalog der Benediktinerabtei (ca. 1483/88) nachzuweisen. Überspitzt möchte ich formulieren: Unbelegtes landesgeschichtliches Wissen ist wertloses Wissen.
Mit mehreren tausend Fußnoten versehen, lässt die Aufarbeitung der Herrschaftsverhältnisse des ehemaligen Landkreises Dillingen in dieser Hinsicht keine Wünsche offen. Eine historische Beschreibung des traditionellen Hohenzollerns, bekanntlich ein Desiderat, wäre gut beraten, sich an dem vorbildlichen bayerischen Atlas-Unternehmen zu orientieren.
Ursprünglich sollte Helmut Lausser das Gebiet bearbeiten. Er veröffentlichte in den 1980er und 1990er Jahren eine Reihe von Aufsätzen als Vorarbeit, auf der die 2018 eingereichte vorliegende Erlangen-Nürnberger Dissertation (bei Wolfgang Wüst) aufbauen konnte.
Die Darstellung ist in vier Teile gegliedert. Im ersten Teil werden die Grundlagen beschrieben: Landschaft und Besiedlung sowie die früh- und hochmittelalterlichen Herrschaftsstrukturen und -entwicklungen (S. 1-65). Im riesigen zweiten Teil (S. 67-871) geht es um die Herrschaftsträger, wobei die geistlichen Herrschaften im zweiten Band abgehandelt werden. Teil 3 und 4 gelten der Statistik der Herrschaftsverhältnisse um 1800 und der anschließenden bayerischen Behördenorganisation. Es versteht sich von selbst, dass die Ausführungen von großem Wert für die Stadtgeschichte von Dillingen, Höchstädt, Gundelfingen und Lauingen, für die Geschichte der Klöster (herausgegriffen seien nur die pfalz-neuburgischen Kloster-Hofmarken Echenbrunn, Maria Medingen und Obermedlingen) und die Adelsgeschichte sind.
Da der ehemalige Landkreis Dillingen im Westen an Baden-Württemberg grenzt, gibt es vielfältige Verflechtungen insbesondere mit dem Ulmer Raum. Zu den behandelten Herrschaftsträgern zählen in Baden-Württemberg: das Reichsstift Neresheim und seine Hofmark Ziertheim (S. 812-820), die Deutschordens-Kommenden Giengen, Kapfenburg und Ulm (S. 822-825) und die Fürstpropstei Ellwangen (S. 830-832). Die Kaisheimer Zisterzienser besaßen ein Kastenamt in Giengen (S. 713).
Die Qualität des 2011 von Sarah Hadry vorgelegten Neu-Ulmer Bandes kann dieses Werk leider nicht halten. Stilistisch nicht immer trittfest, müssen insbesondere bei württembergischer Literatur erhebliche Recherchemängel beklagt werden.
Völlig unkritisch werden die abwegigen Hypothesen von Heinz Bühler zur früh- und hochmittelalterlichen Herrschaftsgeschichte für bare Münze genommen. Unbekannt blieb der Autorin beispielsweise die maßgebliche Darstellung von Sönke Lorenz über die schwäbischen Pfalzgrafen, Stiftern des Klosters Anhausen (in der Festschrift für Thomas Zotz 2009). Zu den Grafen von Dillingen wurde der wichtige Sammelband “Die Grafen von Kyburg” (2015) übersehen.
S. 44 ist vom “Kloster Herbrechtingen” die Rede, obwohl die ursprüngliche Fulradzelle im Hochmittelalter zu einem Augustinerchorherrenstift geworden war. Unbekannt ist das Handbuch der Stiftskirchen in Baden-Württemberg (2019). In den Fußnoten 118f. werden nicht die maßgeblichen Urkundenausgaben zitiert. Zum Ellwanger Besitz (S. 44-48) wird die alte Arbeit von Otto Hutter 1914 herangezogen, obwohl es erforderlich gewesen wäre, die Ellwanger Lehenbücher im Staatsarchiv Ludwigsburg zu nutzen.
Bei dem Spital Donauwörth (S. 842) genügt nicht der Hinweis auf die alte Bistumsbeschreibung von Steichele. Zusätzlich zu nennen gewesen wäre: Hans Behringer, Das Fürsorgewesen der Reichsstadt Donauwörth bis zum Jahre 1607, Diss. Erlangen 1927, S. 20-34; Maria Zelzer: Geschichte der Stadt Donauwörth 1(1958), S. 167f. Zur Reform des Dillinger Dominikanerinnenklosters St. Ulrich 1512 (S. 688) hätte auf Friedrich Zoepfl im Jahrbuch des Historischen Vereins Dillingen 1959/61, S. 23 hingewiesen werden müssen.
Ein unverzeihliches redaktionelles Versehen liegt bei der Tabelle S. 778-797 vor. Im Haupttext stimmen die Fußnotenziffern nicht.
Ein Blick ins Register zeigt, dass der Sinn und Zweck dieses Buchteils nicht begriffen wurde. Bürger oder Klosterangehörige ohne Querverweis nur bei der Stadt oder dem Kloster zu verzeichnen, hat zur Folge, dass man sicherheitshalber den gesamten Index durchlesen muss. Unverständlich ist die Entscheidung, die Personen nur unter ihrem Vornamen (etwa bei Lauingen, Bürger) aufzunehmen und die Familien unter F. Imhof gab es nicht nur in Lauingen, sondern auch in Donauwörth, wo man S. 1071 die Nennungen von Michael Imhof an zwei Stellen vorfindet: S. 692 wird er als Bürger, S. 842 als Spitalpfleger erwähnt. Ein “Grundlagenwerk” (Werbetext) müsste eine bessere Qualität aufweisen.
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