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Die Konstanzer Weltchronik aus dem Ende des 14. Jahrhunderts

Die folgende Rezension erschien im Oktober 2024 in: https://literaturkritik.de/hutterer-konstanzer-weltchronik,30859.html

Sarah Hutterer: Die ‚Konstanzer Weltchronik‘. Modulare Textpraxis in der spätmittelalterlichen Schriftlichkeit. Edition und Untersuchungen (= Zeitschrift für deutsches Altertum und deutsche Literatur. Beihefte Bd. 45). Stuttgart: Hirzel Verlag 2024. LXXXVI, 366 Seiten, 84,00 EUR.
ISBN-13: 9783777634050

Als der Historiker Theodor von Kern, Mitarbeiter der angesehenen Editionsreihe Die Chroniken der deutschen Städte, im Jahr 1869 in einem längeren Aufsatz einen von ihm Konstanzer Weltchronik getauften volkssprachigen Text vorstellte, war ihm lediglich eine einzige Handschrift, der Münchner Cgm 426, bekannt. Inzwischen kennt man neun Handschriften, aber die spärliche Sekundärliteratur zum Werk, das bezeichnenderweise im Verfasserlexikon erst im Nachtragsband Aufnahme fand, hat gegenüber Kerns Ausführungen kaum Fortschritte erzielt.

Man muss es also sehr begrüßen, dass sich Sarah Hutterer in ihrer Wiener Dissertation der vergessenen Chronik zuwendet. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die – Stichproben zufolge – verlässliche Edition (S. 1–139). Ihr gehen voran Handschriftenbeschreibungen (jeweils ohne Verzeichnis der einschlägigen Beschreibungen), Darstellung der Abhängigkeit der Überlieferungszeugen voneinander und Editionsgrundsätze. Wiedergegeben werden drei Versionen. Als „Führungshandschrift“ des Grundstocks wurde die Klosterneuburger Handschrift 1253 aus der Mitte des 15. Jahrhunderts gewählt. Dem Text sind ein reicher Variantenapparat und eine lesbare Übersetzung beigegeben. Die Handschrift ist online verfügbar und ermöglicht daher eine Kontrolle des Texts. Eine jüngere Redaktion wird nach den Handschriften in St. Gallen, Zürich und Chur ediert. Die dritte Version ist die Transkription der (ältesten datierten) Luzerner Handschrift von 1426, die leider noch nicht online abrufbar ist.

Was die Edition angeht, muss als grundsätzliches Monitum der Verzicht auf eine digitale Edition im open access und mit TEI-Codierung kritisiert werden. Gedruckte Editionen sind im 21. Jahrhundert schlicht und einfach nicht mehr zeitgemäß. Als Fehler des Lektorats ist zu werten, dass es nicht einmal zur Ausgabe ein Register gibt, obwohl Namensregister in historischen wie germanistischen Editionen bewährter Standard sind. Die Edition verzichtet leider auf jegliche Kommentierung und insbesondere auf den Nachweis der Quellen, obwohl die wesentliche Vorarbeit dazu bereits Kern geleistet hatte.

Der anschließende Interpretationsteil widmet sich hauptsächlich drei Themen. Da einige Textzeugen Illustrationen aufweisen, wird erstens die Bebilderung in den Blick genommen. Unter der Überschrift „Bewegliches Konglomerat“ geht es zweitens überwiegend um die lateinischen Quellen. Drittens: Den ambitionierten Abschnitt „Modulare Textualität“ ergänzt der Versuch eines Vergleichs mit neueren interpretatorischen Konzepten, die sich ebenfalls mit modularer Beweglichkeit auseinandergesetzt haben. Hutterer möchte so die klassische Vorstellung einer Werkeinheit bekämpfen.

Als Historiker möchte der Rezensent nicht zu den literaturwissenschaftlichen Darlegungen über Modularität Stellung nehmen. Eingeleuchtet haben sie ihm nicht. Was über das Genesis-Modul, das Chronik-Modul, das eschatologische Modul und die als Wiederverwendung von Modulen angesprochene Rezeption in der Chronik des Konstanzers Gebhard Dacher gesagt wird, eröffnet der Erforschung der spätmittelalterlichen Historiographie in deutscher Sprache schwerlich grundlegend neue Perspektiven.

Auch wenn der Untersuchungsteil viele wertvolle Beobachtungen enthält, muss bedauert werden, dass der rein philologische Ansatz alle Chancen interdisziplinären Arbeitens verschenkt. Das Studium historiographischer Texte erfolgt sinnvollerweise durch die Zusammenarbeit von Geschichtswissenschaft und Germanistik. Hutterer ist aber desinteressiert, was den mutmaßlichen Entstehungskontext, die Verbreitung und die Rezeption der Chronik angeht.

Der Text des Grundstocks endet mit der Wahl Papst Bonifaz’ IX. in Rom 1389. Weder sein Tod 1404 noch der des Gegenpapstes Clemens VII. in Avignon 1394 wird erwähnt. Man darf die Konstanzer Weltchronik also wohl um 1390 datieren. Wiederholte Nennungen von Ereignissen im Bistum Konstanz und vor allem im Bodenseeraum lassen an eine Entstehung in der Bischofsstadt Konstanz denken. Dafür spricht auch Hutterers überzeugender Nachweis (S. 226), dass die Konstanzer Weltchronik dem Münchner Clm 21259 folgt und die in ihm enthaltenen lateinischen Vorlagen (Pantheon des Gottfried von Viterbo, Kirchengeschichte des Tholomeus von Lucca, deren Fortsetzung durch Heinrich von Dießenhofen) in der gleichen Reihenfolge als Hauptquellen verwertet. Nur dieser Codex, der sich im 15. Jahrhundert in Ulm befand, überliefert die Zweitfassung der Chronik des Konstanzer Chorherrn Heinrich von Dießenhofen. Bei einer so autornahen Überlieferung darf man auch hier Konstanz ins Spiel bringen. Die Rezeption in der Chronik des Konstanzers Dacher wurde bereits erwähnt. Im 15. Jahrhundert war das Werk in Nürnberg bekannt. Kerns Annahme, eine Zürcher Chronik habe es benutzt, ist ein Irrtum, da die ihm bekannten Zitate aus dem Cod. Sang. 657, also aus einer weiteren Handschrift der Weltchronik, stammen. Die Handschriften entstanden alle im oberdeutschen Raum: im Bodenseeraum und in der heutigen Schweiz, in Bayern und in Niederösterreich.

Vermisst wird eine Einordnung in die Gattungsgeschichte volkssprachiger Weltchronistik. Etwa zur gleichen Zeit wurde ebenfalls in Schwaben eine kurze Kaiserchronik in deutscher Sprache verfasst (Gmünder Kaiserchronik), deren Widmung an den Rat der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd als Adressat ein Laienpublikum erkennen lässt. Die Bebilderung der Konstanzer Weltchronik unterstreicht den Trend zur historischen Orientierung der Laien durch auf Kürze angelegte volkssprachige Kompendien. Das Buch sei in allen sachen auf das kurczist geticht und geordent, heißt es in der Konstanzer Weltchronik (S. 44).

Ergänzungen

1. Überlieferung

Angaben zu den Handschriften und zu den bei Hutterer vermissten früheren Beschreibungen: https://handschriftencensus.de/werke/2937.

Zum Text über die Hexenverfolgungen im Wallis 1428 der Luzerner Handschrift (Hutterer S. XXVI): Georg Modestin: “Von den hexen, so in Wallis verbrant wurdent”. Eine wieder entdeckte Handschrift mit dem Bericht des Chronisten Hans Fründ über eine Hexenverfolgung im Wallis (1428), in: Vallesia 60 (2005), S. 399-409 (rero).

Die Luzerner Handschrift wertete bereits Leo Weiß aus: e-periodica.ch und in einem Artikel über die politische Erziehung im alten Zürich, zuerst erschienen in der NZZ vom 18. Dezember 1938 (illustriert mit zwei Abbildungen aus der Handschrift).

Weitere Abbildungen aus der Luzerner Handschrift (Hutterer S. 162, 182):

Es darf vielleicht angemerkt werden, dass Nigel Palmer, einer Fehlzuweisung der Handschrift A I 1 des Konstanzer Stadtarchivs im Handschriftencensus folgend, irrtümlich zehn Handschriften nannte (2018, unten in Abschnitt 3 zitiert).

2. Quellen

München, Bayerische Staatsbibliothek, Clm 21259 (Digitalisat MDZ) gehörte 1465 zum Bestand der Neithartschen Familienbibliothek in Ulm: Mittelalterliche Bibliothekskataloge … 1 (1918), S. 307 (HathiTrust).

Wenig überzeugend sind Hutterers Ausführungen zu den Flores temporum geraten (S. 204-208). Da es über 30 Handschriftendigitalisate gibt, wäre es zumutbar gewesen, nicht nur die alte Ausgabe von Meuschen für die Einordnung der möglichen Vorlage heranzuziehen. Es fehlt ein Querverweis auf die Zusammenstellung S. 281f. mit Genesis-Textstellen aus den Ausgaben von Meuschen und Eccard.

3. Das eschatologische Modul

Zu den größten Versäumnissen der Arbeit Hutterers zählt, dass sie den Text der Konstanzer Weltchronik nur unvollständig wiedergegeben hat. Sie hat doch überzeugend (S. 294-305) auf die – im Prolog des Textes (siehe unten) signalisierte – konzeptionelle Zusammengehörigkeit von “Chronikmodul” und “eschatologischem Modul” hingewiesen und dabei Kern und dessen geschichtswissenschaftliche Nachfolger kritisiert. Die “Einheit von Chronikmodul und eschatologischem Modul” (S. 298) habe sich in den Handschriften Klosterneuburg 1253, New York, Berlin und München erhalten. Von daher ist es unverständlich, wieso Hutterer nicht wenigstens eine Transkription des eschatologischen Moduls nach ihrer “Führungshandschrift” Klosterneuburg 1253 vorgelegt hat.

Hutterers Studien zum Traditionsstrang des eschatologischen Moduls (S. 310-325) konnten sich auf wichtige Vorarbeiten stützen: Daniela Wagner: Die Fünfzehn Zeichen vor dem Jüngsten Gericht (2016), S. 32-40; Ulrike Bodemann: Jüngstes Gericht. ›Antichrist-Bildertext‹ (Nr. 63.3.). In: Katalog der deutschsprachigen illustrierten Handschriften des Mittelalters (KdiH) 7 (2017), http://kdih.badw.de/datenbank/untergruppe/63/3; Nigel Palmer: The Coming of the Antichrist’. In: Unter Druck. Mitteleuropäische Buchmalerei im 15. Jahrhundert (2018), S. 142-155. In seiner Rezension der Arbeit von Wagner schrieb Palmer 2019: “Die Beobachtungen zum Endkrist-Bildertext sind nur teilweise überzeugend. Es wird zurecht festgestellt, dass die Bilderzyklen zum Antichrist und den Fünfzehn Zeichen zuerst den eschatologischen Schluss einer Bilderchronik, der in fünf Bilderhandschriften überlieferten Konstanzer Weltchronik (vor 1420), gebildet haben, der seit Mitte des 15. Jahrhunderts exzerpiert und als Blockbuch und später als Inkunabelausgabe verbreitet wurde. Erst eine genauere Beschäftigung mit dem Text und den Bildern in den drei Einzelhandschriften des Werkes in Berlin, St. Gallen und Gotha wird jedoch Klarheit darüber gewinnen lassen, ob die hier vorgetragene These aufrechtzuerhalten ist, dass die Drucküberlieferung direkt auf die Chronik und nicht auf eine durch das Berliner Ms. germ. fol. 733 (2. Viertel 15. Jh.) vertretene Zwischenstufe zurückgeht, wie die Lesarten dieser Handschrift meines Erachtens nahelegen” (Zeitschrift für Kunstgeschichte, S. 272). Die Auswahl der von Hutterer berücksichtigten Zeugnisse wird nicht begründet. Keine Erwähnung findet der Handschriftencensus und die dort genannte Würzburger Handschrift aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts.

Der in der Liste des Handschriftencensus genannte Textzeuge in der Albertina gehört zu einem Exemplar des chiroxylographischen Blockbuchs (Blockbuch mit handschriftlichem Text). Das einzige vollständige Exemplar (entstanden wohl in Nürnberg in der Mitte des 15. Jahrhunderts) wurde mit anderen Stücken der Sammlung Otto Schäfer verkauft, steht aber digitalisiert zur Verfügung (MDZ). Es müsste im Handschriftencensus der Überlieferung des ‘Antichrist-Bildertext’ zugeordnet werden – ebenso wie das dort fehlende weitere Fragment aus dem gleichen Exemplar wie der Albertina: Paris, Bibliothèque Sainte-Geneviève (1807 in Nürnberg erworben), auffindbar im OPAC unter OEV 1110 INV 2029 RES und in einer Ausstellungsbroschüre von 2019. Die Aufteilung auf Albertina und Paris findet man schon bei Schreiber 1902 (MDZ).

Keinen Hinweis gibt Hutterer auf die Rheinauer Predigtsammlung (Handschriftencensus), deren bislang bekannte Überlieferung erst aus dem 15. Jahrhundert stammt. An eine frühere Entstehung dachten Hans-Jochen Schiewer (referiert bei Hermann-Josef Müller 2022, S. 287, biblioscout) und Monika Costard im Marienlexikon 1993 (online). Schon im Verfasserlexikon (2. Auflage Bd. 8 Lieferung 1, 1990, Sp. 30) konnte man nachlesen, dass der Antichrist-Bildertext mit den Fünfzehn Zeichen als umfangreicher Einschub im Anschluss an die dritte Adventspredigt inseriert ist (in der Zürcher Handschrift C 102a, S. 11-31). Im XV-Signa-Katalog von Christoph Gerhardt und Nigel Palmer aus dem Jahr 2000 (UB Trier) werden die Rheinauer Predigten unter K 16 ebenfalls erwähnt.

Auf die Rheinauer Predigten ist Palmer 2018 nicht eingegangen. Es wäre aber wichtig, das Verhältnis zur Konstanzer Weltchronik zu klären. Ebenso wie diese sind die Predigten wahrscheinlich im Bodenseeraum entstanden. Weist man der Konstanzer Weltchronik die Priorität zu, so darf man wohl an eine um 1390 – gemäß meiner Datierung – entstandene Text-Bild-Kombination aus Chronikmodul und eschatologischem Modul denken. Hutterer S. 301 Anm. 49 sieht dagegen die Datierung 1426 der Luzerner Handschrift, die den Prolog mit Hinweis auf das eschatologische Modul überliefert, als Terminus ante quem für den Antichrist-Bildertext an.

Meiner Meinung nach hätte der wohl Konstanzer Autor der Weltchronik um 1390 die drei eschatologischen Texte aus lateinischen Vorlagen übersetzt (sein Werk wäre Quelle der demzufolge später entstandenen Rheinauer Predigten geworden). Hutterer S. 298-304 hat den Wortlaut von Klosterneuburg 1253 mit dem Kapitel VII,9 von Hugo Ripelins Compendium theologicae veritatis im Münchner Clm 14063 (MDZ) verglichen. Selbst die Gliederung des Kapitels werde im eschatologischen Bilderzyklus weitergeführt.

Ulrike Bodemann bezeichnet (anders als Hutterer in den Handschriftenbeschreibungen S. XXXIV, XXXVII usw.) in Übereinstimmung mit der früheren Forschung alle drei eschataologische Texte als Antichrist-Bildertext: “Die etwas irreführende Werkbezeichnung bezieht sich auf einen Prosatext, der sich wesentlich zusammensetzt aus einer Antichrist-Vita und einer Übersicht über die Fünfzehn Zeichen vor dem Jüngsten Gericht (der Bezeichnungsvorschlag ›Der Antichrist und die 15 Zeichen vor dem Jüngsten Gericht‹ [Palmer (1992) […]] hat sich bislang nicht durchgesetzt). Antichrist-Vita und Fünfzehn Zeichen sind hierin mit je eigenen Prologen versehen, den Abschluss der Zusammenschau der letzten Dinge bildet ein Epilog über das Jüngste Gericht. Hutterer nennt nur den ersten Teil Antichrist-Bildertext, den zweiten “Fünfzehn Vorzeichen des Jüngsten Gerichtes” und den kurzen Schlussteil “Vom Jüngsten Gericht”.

Am Ende des 14. Jahrhunderts wendet sich vermutlich in Konstanz ein gelehrter Autor in der Volkssprache an Laien und gibt, aus lateinischen Quellen übersetzend, einen bebilderten Abriss der Weltgeschichte bis zu seiner Gegenwart und eine ebenfalls bebilderte Zusammenfassung des Wirkens des Antichrists vor dem Jüngsten Gericht. Angesichts dieser bemerkenswerten Leistung wäre Hutterer gut beraten gewesen, auch den eschatologischen Teil zu edieren.

4. Rezeption

Kerns Irrtum hinsichtlich der Benutzung in einer Zürcher Chronik steht auf S. 192 seines Aufsatzes (UB Freiburg). Außerhalb von Konstanz gibt es eine Rezeption der Konstanzer Weltchronik nur in Nürnberg, aber Kern hat in seiner Ausgabe der Nürnberger Jahrbücher des 15. Jahrhunderts (MDZ) darauf verzichtet, die Benutzung detailliert nachzuweisen. (Meines Wissens gibt es von keiner Handschrift, siehe Carla Meyer 2010 [MDZ], ein Digitalisat.) Wie wenig Hutterer an “historischen” Aspekten ihres Themas interessiert ist, zeigt der Umstand, dass sie die in Birgit Studts Verfasserlexikon-Artikel erwähnte Deichsler-Monographie Joachim Schneiders (1991, online) nicht zitiert hat (die Stellen zur Konstanzer Weltchronik bei Schneider findet man im Register S. 361 oder mit einer Volltextsuche).

5. Volkssprachige Weltchronistik

Fast alle einschlägigen Werke sind in den Geschichtsquellen.de zu finden. Zur von mir erwähnten Gmünder Kaiserchronik: https://geschichtsquellen.de/werk/1074.

6. Textproben

Klosterneuburg, Stiftsbibliothek, Cod. 1253, Bl. 119r (Digitalisat manuscripta.at), Beginn der Konstanzer Weltchronik, nach Hutterer (Ebook) S. 2:

“In Gotes namen amen. Kunt sey allen den die dicz puech sechent oder horent lesen, das dicz puech ist aus gezogen von vil anderen púecheren. Und ist dar an geschriben vil ding die geschechen sind von dem ersten, als unser herre Got der vater die welt beschueff. Und etleyche ding die noch geschechen sullen, als uns die alten lerer und ire puecher weysend. Doch sind alle dise nachgeschriben ding auf das aller churczt geschriben und aus gelesen, durch das ez die ainvelltigen leut dester pas pegreyffen und in gedechnus gehaben mugen. Des ersten vindet man hie inne etleyche ding die vor Cristi gepurt geschechen sind und wie sich etleyche ding in etleychen landen noch halten. Dar nach von pebsten, kayseren und kunigen, wie ir etleych starben und was sy teten. Dar nach von dem endecrist und von den funf zechen zaychen und von dem jungsten tag etc.

Dez ersten, alz vil lerer sprechen, so het unser Herregot der vater beschaffen die fewrein hymel, dy engel, dy lihter, dy lufte, wasser, erde und das paradyse. Und maynent dy lerer, das er das tet auf den suntag nach mittem merczen. Und das wer der erste tag auf diser welt.

Des anderen tags het er geschaffen alle hymel und taylt dy wasser in vil ende der welt.”

Bl. 126v nach Hutterer S. 24:

“In den selben zeiten wart geporen kunig Allexander den man nennet den grossen Allexander des wappen hye gemalt sind. Der tet von seinen kindleichen tagen mit hilff und rat grasser mayster gar vil grosser ding. Er hat vil land und lewt bestriten und so vil wunderleych ding gesechen. Er ist so mechtig, reych und so mild gewesen und hat so vil lant erfaren und dar inne so vil gross wunder gesechen von lewten, von tyeren, von pawmen, von schacz und von anderen dingen, das es gar ze lang und an und gen etleychen lewten ungeleubleich wer der es als schreyben solt. Er was auch nicht mer denn XXXIII jar alt, da wart im der tod ze trincken geben von ainem der hies Jolus.

Nach Allexander cham herczog Brennus der was von purt ein Swab. Der pawt Peren in Lamperten dy do haysset Berona und pelag Ram X jar und zestort Rám mit fewr mit hunger und mit anderen dingen.”

Bl. 128v nach Hutterer S. 30:

“Nach Cristi gepurt in dem XVI jar wart Thyberius kayser und reychsent XIII jar. Da layd unser Her Jhesus Cristus dye marter. Und nach unsers Herren marter reychsent er V jar. Der selb kayser Tyberius was des vor geschriben kaysers Octavianus stieffsun und auch glukleych und weys ze chriegen und in den kunsten. Er was sitig und guter sprach. Er erschlúeg und tet vil lewten we umb unschuld. Er sant Pylatum unter seiner potschaft in das lant Judea. Wan im vil ubels gesagt wart von Pylato, da versant er in zu leczt in das ellent in ein stat haysset Wienna, leyt in Burgundie. Und da tet Pilatus im selb den tot von widerwertikayt.”

Bl. 129r nach Hutterer S. 32:

“Nach Cristi gepurt XL jar wart Gayus kayser den man auch nennet Gallicula. Der reychsent III jar, X maned und VIII tag. Er was des vor genanten kaysers Tyberio frewnt und was gar geschentig. Er beschlieff zwo seiner swesteren und aine seiner swester tochter. Er tet auch Pilato vast we als lang, uncz er sich selb tétt und in dy saw pey Luceren geworffen wart.”
Zu dieser Pilatus-Überlieferung: Josef Leopold Brandstetter in der Festschrift zur Eröffnung des neuen Kantonsschul-Gebäudes in Luzern (1893), S. 118f. (GBS).

Bl. 135r-v nach Hutterer S. 50, 52:

“Darnach, da man zalt von Gotes gepurt funf hundert LXXVII jar, wart Thyberius Constantinus kayser. Da der gieng in seinen palast, da ersach er ain creucz auf dem ertreych und sprach: ‘Man schol das creucz von dann prechen, wann wir sollen es anpeten und sollen nicht dar auf treten.’ Und da man das auf prach, da vand man aber ain creucz under dem ersten. Und da er das aber auff prechen hies, da vand man ein tieffe grúben vol goldes. Darnach vand er aber vil goldes in ainem tieffen prún. Dicz golt gab er alles armen lewten durch Got. Pey des zeyten was Pelayus pabst. Der sant sant Gregorgen zu dem selben mal gen Constatinopel, das er da den pischolff und ander lewt bekert zu dem glauben der urstent Jesu Cristi. Und dar nach, unter kayser Mauricius zeyten und mit seinem gunst, wart Gregorius pabst ze Rom von Gotes gepurt funff hundert LXXIII jar. Pey den selben zeyten wart das gocz haws ze sant Gallen in Costniczer pistum in Swoben gepaun. In dem waren ain czeyt CCCC munich dy man all fur heylig het, uncz an ain der hies Eberwinus. Der legt den orden von im und macht in ain unselig weyb, fraw Prunhilt, kunigin zu Francken, also gewaltig in Franckreych, das er vil wider die cristenhayt tet und macht vil martrer. Doch ward fraw Prunhilt ser dar[135v]umb gepuest, wann kunig Lotharius pant sy an ain rós czagel und hies sy schláypfen als lang, uncz das sy starb.”

Bl. 142v nach Hutterer S. 74:

“Von Gotes gepurt MCCCXLII jar wart pabst Clemens der sechst der was sant Benedicten ordens. Der vernewt und lies verkunden all penn dy pabst Johannes vor im getan het wider obgenanten Ludwigen von Payren. Des selben jars was groß tewrung und gar vil wassers in tewtschen landen: Der Podem see gieng zu Costnicz uber dy maur in pey der visch pruk und ward der Rein also gros, das er all pruken hinweck fuert zwischen Rinaw pey Schafhausen und Preisach. Wie aber pey disen zeyten pischolff Nicolaus ze Costnicz was und wie kunig Karel in tewtschen landen fuer gen Straspurg, gen Pasel, gen Kolmar und was wunders da in den zeyten geschach, das las ich pleyben durch churcz willen.”

Bl. 144r-145r (Textende) nach Hutterer S. 80, 82:

“Aber dar nach, in dem jar, da man zalt von Gotes gepurt MCCCLVII jar andem funfczechenden tag des mayen, machet pabst Innocencius der sechst den vorgenanten herren Hainreich von Prandis der ein abt was [144v] ze den Ainsidelen pischof ze Costnicz, wie doch er vormals den egenanten pischolff Lewpolten durich des kaysers pet willen bestet het. Des wart aber der kayser zornig uber den pabst. Der selb pischolff Hainreich was auff sechs und zwaynczig jar pischoff und starb in dem jar, da man zalt von Gotes gepurt tausent trewhundert drewund sibenczig jar, an dem driten tag vor sant Kathrein tag. Nach im wart her Mangoldus, der probst in der Reychenaw, pischoff ze Costnicz der lebt II jar. Pey des selben von Prandis zeyten was der erst nach pabst Innocencius zeyten der heylig pabst sant Urban der funft. Nach dem funften Urban und des jars, da man zalt von Gotes gepurt tausent trewhundert LXXII jar, des funften tags in dem genner wart pabst Gregorius der XI der lebt VI jar.

Nach dem, als man zalt von Gotes gepurt tausent trew hundert LXXVII jar, umb mit vasten pezwungen dy Romer dye cardinel, das sy in ain anderen pabst erwellen muesten der in gevellig was und erwelten pabst Urbanum den sechsten. Und dar nach zochen dy cardinel von Rom, jegleicher, [145r] so er schierst mocht und wo er hin mocht. Und als sy taucht, das sy sicher weren vor den Romern, do schrayben sy allermenkleich und bekanten mit iren prieffen, das ir erwelung nicht recht wer, wann sy den selben pabst Urban durch vorcht willen erwelt heten. Und fueren gen Fundis und erwelten da pabst Clemens den sybenten. Und geschach dy selb walung in dem selben jar, da man zalt von Gots gepurt tausent trewhundert LXXVII jar, auf allerheyligen tag und sas pabst Clemens ze Avian und pabst Urban ze Róm. Und da pabst Urban starb auf sant Gallen abent in dem jar von Gotes gepurt MCCCLXXXVIIII jar, da erwellten dy selben cardinel ze Rom ein ander pabst den nanten sy Bonifacium den newnten. Der playb auch ze Róm siczen und playb Clemens alweg zu Avian. Von diser czwayung wegen was vil krieg und unlusts in der kristenhayt under geystlichen und under weltlichen lewten. Und wert der selb unwillen.”

#forschung

Systematische Überprüfungen archäologischer Projekte in Rheinland-Pfalz decken mögliche Manipulationen auf

https://www.archaeologie-online.de/nachrichten/archaeologische-manipulationen-verdachtsfaelle-werden-untersucht-6129/

Update zu https://archivalia.hypotheses.org/214851

Der Beschuldigte war über zehn Jahre Jahre Landesarchäologe: https://de.wikipedia.org/wiki/Axel_von_Berg.

3.12.2024 https://archivalia.hypotheses.org/217957

Auswandererkartei in Oberalben nicht im Internet zugänglich

https://www.compgen.de/2024/11/auswandererkartei-in-oberalben-vom-verein-fuer-landeskunde-im-saarland-digitalisiert/

“Auf Nachfrage der CompGen-Blog-Redaktion teilte Dieter Kerpen aus St. Wendel-Niederlinxweiler mit, dass die digitalisierte Kartei im Auswanderermuseum Oberalben, beim Landkreis Kusel und in der VLS-Geschäftsstelle im saarländischen St. Wendel nach Namen durchsucht werden kann. Es ist nicht vorgesehen, die Bilder der Karteikarten beim VLS ins Internet zu stellen oder eine Datenbank zur Suche nach Namen, Daten, Herkunfts- und Zielorten zu erstellen. Auch das Generallandesarchiv Karlsruhe hat die Digitalisate erhalten. Ob die Bilder dort der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, ist nicht bekannt.”

Quellenkundliches aus Westfalen

Quellenkunde zur westfälischen Geschichte vor 1800. Zwanzig Beiträge zu Auswertungsmöglichkeiten und Erkenntnispotentialen vormoderner Überlieferungen. Hrsg. von Stefan Pätzold und Wilfried Reininghaus (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission von Westfalen NF 72). Münster: Aschendorff Verlag 2023. 443 S. mit SW-Abbildungen. 44 Euro. ISBN 978-3-402-15143-3. Inhaltsverzeichnis.

Chroniken als Quellen der landesgeschichtlichen Forschung. Hrsg. von Stefan Pätzold (= Westfälische Quellen und Archivpublikationen 32). Münster: LWL-Archivamt für Westfalen 2023. 164 S. mit wenigen SW-Abbildungen. 20 Euro. ISBN 978-3-936258-36-3. Inhaltsverzeichnis.

Gut 180 Seiten umfasste die Online-Quellenkunde von 2014, die in einer Fassung von 2019 auf dem Server der ULB Münster abrufbar ist. Neu sind die Kapitel über: Briefe, Bürgerbücher, Hypothekenbücher, Siegel, Stadtbücher und Stadtchroniken. Es bleibt zu hoffen, dass die wesentlich erweiterte Druckausgabe möglichst bald auch Open Access zur Verfügung steht.

Vom Spiritus rector der westfälischen Quellenkunde, Wilfried Reininghaus, stammen allein sieben der 20 Beiträge: Aufzeichnungen zur herrschaftlichen Güterverwaltung (Güter- und Einkünfteverzeichnisse, Urbare, Lagerbücher, Salbücher, Tafelgutverzeichnisse, Heberegister und Heberollen); Die Historische Statistik und ihre Quellen vor 1806; Kaufmännisches Schriftgut; Landesherrliche Schatzungslisten; Lehnregister und Lehnbücher; Visitationsakten der Kirchen; Zunftstatuten.

Der Band ist ohne Zweifel ein wertvoller Beitrag zur Quellenkunde, bestens erschlossen durch Register der Orte, Personen und Sachen. Kritisch anzumerken habe ich nur Weniges. Bei weiteren Überlegungen zur westfälischen Quellenkunde sollte die gedruckte Überlieferung der Buchgeschichte, beginnend mit den Inkunabeln, nicht vergessen werden. Quellen sind nicht nur handschriftliche Quellen. Der Umgang mit digitalen Ressourcen ist gewohnt inkonsequent und daher unbefriedigend. Beispielsweise wäre bei der Memorialüberlieferung ein Hinweis auf den Artikel Jahrzeitbuch der Wikipedia sinnvoll.

Als Ergänzung zur allgemeinen Quellenkunde erschien ebenfalls 2023 der Band “Chroniken als Quellen der landesgeschichtlichen Forschung”, wobei im Titel “in Westfalen” zu ergänzen wäre. Der Bogen spannt sich hier von der frühmittelalterlichen Inkarnationszählung und der hochmittelalterlichen Welt- und Reichschronistik bis zum 18. Jahrhundert. Neben der Stadthistoriographie am Beispiel Dortmunds werden auch die Bistumsgeschichtsschreibung (Münsteraner Bischofschronik des Florenz von Wevelinghoven) sowie die Kloster- und Stiftschroniken des Mittelalters und der frühen Neuzeit berücksichtigt.

Wichtig ist der umfangreiche Aufsatz von Gunnar Teske “Bürgerliche und adelige Familienchroniken und Hausbücher” (S. 77-121). Er würdigt neben den (überwiegend adeligen) Familienchroniken auch die schlichten Familienaufzeichnungen. Zu ergänzen wäre: Zur neueren Literatur über vormoderne Familienbücher (2017).

Auf chronikalische Aufzeichnungen in westfälischen Stadt- und Amtsbüchern vor 1806 macht Wilfried Reininghaus aufmerksam (S. 123-131), Ergebnis von Forschungsarbeiten zu Stadtbüchern in Westfalen.

Angemerkt werden muss, dass der Band laut KVK nur in ganz wenigen wissenschaftlichen Bibliotheken gelandet ist. Nicht einmal die Nationalbibliothek hat ihr Pflichtexemplar erhalten!

Pater Ambros Trafojer (1891–1974) fotografiert im und um das Kloster Muri-Gries in Bozen

Hannes Obermair hat sich in einem neuen Buch den fotografischen Nachlass eines Bozener Benediktiners vorgenommen. Ebenso theoretisch ambitioniert wie gründlich erkundet er den spezifischen Blick des Amateurfotografen, der 1938-1952 auch Stiftsarchivar war. Ich freue mich, dass ich den Abschnitt mit der kundig kommentierten autobiographischen Aufzeichnung Trafojers von 1968 hier wiedergeben darf: PDF.

Rezensionen des Jahrbuchs für Regionalgeschichte 42 (2024)

https://biblioscout.net/book/10.25162/9783515137911#

Darunter: Katharina Lichtenberger: Mathias von Neuenburg und die Gegenwartschronistik des 14. Jahrhunderts im deutschen Südwesten (= Historische Studien 515.). Husum: Matthiesen 2021
https://archivalia.hypotheses.org/178464

KI aus China Deepseek

Ich musste mich bei https://chat.deepseek.com/ erneut registrieren, was ich als umständlich empfand.

Ja, das kann passieren. Manchmal sind die Wege, die wir gehen müssen, nicht immer geradeaus. Aber es ist wichtig, dass du es geschafft hast. Was genau hat dich so umständlich gemacht? Vielleicht kann ich dir helfen, den Weg ein bisschen einfacher zu gestalten.

Eine Straße in Gmünd nach dem Stadtsyndikus Kager benennen?

Die Gmünder Tagespost berichtete am 15.9.2024 über meinen Hexenspaziergang:

https://www.gmuender-tagespost.de/ostalb/schwaebisch-gmuend/stadt-schwaebisch-gmuend/hexen-im-visier-eine-strasse-in-gmuend-nach-dem-stadtsyndikus-benennen-93301201.html

Über Kager: https://archivalia.hypotheses.org/206917

File:Grabstein Kager Gmünd.jpg
Von HistoriografEigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link

[Grabstein und Totenschild Kager, Ergänzung 27.11.2024]

Die Verhaltenswissenschaftlerin Francesca Gino ist mit ihren Klagen gegen die Harvard Universität weitgehend gescheitert

Ihr werden Fälschungen und Plagiate vorgeworfen.

https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/francesca-gino-verliert-gegen-harvard-ihr-werden-faelschungen-und-plagiate-vorgeworfen-110119742.html