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Nur wissen, wo es steht (Einstein?)

Eine Linksammlung der NARA schmückt sich mit dem Einstein-Zitat:

“I never waste memory on things that can easily be stored and retrieved from elsewhere.”

Nun ist Albert Einstein eine beliebte “Kristallisationsfigur” (Enzyklopädie des Märchens) für Falschzitate. So ist es auch hier. Das Zitat schwirrt in einer Vielzahl von Varianten durchs Internet.

“Man braucht nicht alles zu wissen, man muß nur wissen, wo es steht!” Den scherzhaft gemeinten Satz finde ich erstmals ca. 1955 im deutschen Schrifttum (GBS-Schnipsel). Auf skeptics.stackexchange.com 2018 und auf quoteinvestigator.com wurde zu dem angeblichen Einstein-Zitat etwas recherchiert.

Einstein, der ein schlechtes Gedächtnis besaß (Anthony McAuliffe 2023, GBS), konnte sich bei einem Besuch in Boston 1921, von einem Reporter mit einer Frage aus einem damals populären Wissenstest konfrontiert, nicht an die Schallgeschwindigkeit erinnern und verwies darauf, dass solche Informationen “readily available in Textbooks” seien (New York Times vom 18. Mai 1921, Internet Archive).

Ähnliches wurde schon früher geäußert. Nach Auskunft seines Biographen James Boswell unterschied Samuel Johnson zwei Arten von Wissen, wobei die zweite, “know where we can find information upon it”, dem Faktenwissen vorausgeht (GBS). In den 1920er Jahren wurde die heutige Dodd Hall der Florida State University, damals Bibliotheksbau des Frauencollege, mit dem Spruch geschmückt: “The half of knowledge is to know where to find knowledge”. Nancy T. de Grummond konnte ihn 2015 (PDF) auf die in einer italienischen Rezension 1885 zitierte lateinische Devise ““Dimidium scientiae cui scit ubi sit scientia” zurückführen (GBS). Allerdings lässt sich diese Weisheit nirgends sonst nachweisen!

Ein Fragment des Augsburger Stadtbuchs im Grazer Landesarchiv

Herr Oppitz übersandte mir den Beitrag von Daniel Könitz, Auf den zweiten Blick. Ein unbemerkter Codex discissus des “Augsburger Stadtbuchs”, in: Jahrbuch des Steiermärkischen Landesarchivs 6 (2023), S. 23–28 zu https://handschriftencensus.de/2760. Ich melde das, da es einen Archivbezug hat und nun Abbildungen des Grazer Fragments auf Commons einsehbar sind.

Graz, Landesarchiv, Fragm. Germ. 13, Bl. 60v, 61r
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Graz_landesarchiv_augsburger_stadtrecht_1.jpg

61v, 60r (SW)
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Graz_landesarchiv_augsburger_stadtrecht_2.jpg

Wieso der Mitarbeiter des Handschriftencensus Könitz nicht dafür gesorgt hat, dass im Handschriftencensus ein Farbdigitalisat des ganzen Grazer Fragments zur Verfügung steht, frage ich lieber nicht.