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Ressourcen mit Permalink sollten in Repositorien (und auch sonst) dauerhaft vorgehalten werden

Christof Mainberger vom BSZ schrieb mir am 10.9.2024:

Sie haben sich darüber beschwert, dass das Dokument “GND und andere Normdaten in der Museumsdokumentation” von Jens Lill nicht mehr direkt auf unserem Dokumentenserver zugänglich ist, obwohl es mit einer URN versehen ist.

Die Bibliotheken, die von uns OPUS hosten lassen, begegnet inzwischen zunehmend die Schwierigkeit, dass auch aufgrund der Beliebigkeit und schwankenden Qualität der in Schriftenservern eingestellten Dokumente Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen dort nicht publizieren möchten.

Diese Kritik trifft auch den Dokumentenserver des BSZ selbst, wo sich in den vergangenen Jahrzehnten doch sehr unterschiedlich nachhaltige Unterlagen ungeprüft nebeneinander angesammelt haben.

Daher stellt die Konsolidierung unserer OPUS-Anwendung ein Versuch dar, einen beispielhaften Weg aus diesem allgemeinen Dilemma zu finden, das die Eigen-Publikation wissenschaftlicher Arbeiten im Open Access derzeit behindert.

Wir haben dabei vorgesehen, dass wir Publikationen, die weiterhin relevant sind, auch wieder direkt erreichbar machen. Dem Konzept der URN tragen wir insofern Rechnung, als wir die referenzierten Dokumente per Nachfrage zugänglich machen. Dies werde ich nun für den Beitrag von Jens Lill, der Sie interessiert hat, veranlassen und ich hänge Ihnen daher das entsprechende PDF im Anhang an.

Auf Ihre Anregung hin werden wir auch die Angaben auf der Frontdoor überprüfen, die man über eine URN zu einem archivierten Dokument erreicht.

Es ist klar, solche Maßnahmen sind immer mit Nachteilen und Kompromissen verbunden. Unseren Weg werden wir daher aufmerksam beobachten und ggf. korrigieren.

Das hat mich nicht überzeugt.

Forschung über Luxemburger Rechnungsbelege des 17. Jahrhunderts

Heute werden moderne Rechnungsbelege in Archiven fast immer kassiert. Joachim Peters rezensiert in der Zeitschrift für deutsche Philologie 143 (2024), S. 482-485 die Trierer Dissertation von Dominic Harion: Mehrsprachige urbane Verwaltungspraxis. Eine Studie zu Sprachverhältnissen und Sprachwahlmechanismen in den Luxemburger Pieces des Comptes des 17. Jahrhunderts (2022).

Auszüge:

“Ausgangspunkt der Studie ist eine Loseblattsammlung von Texten des 17. Jahrhunderts mit unterschiedlicher Funktion, die im Luxemburger Stadtarchiv unter der Bezeichnung „Pièces des Comptes“ („Rechnungsbelege“, Bestand LU I 21) zusammengefasst werden. Zielsetzungen der Arbeit sind die Aufbereitung dieser Rechnungsbelege unter soziolinguistischen Aspekten und deren „Einordnung in den funktionalen Zusammenhang der magistralen Buchführung“ (S. 2), letztlich also eine Suche nach dem ‚Sitz im Leben‘ dieser Texte. […]

Konkreter Gegenstand sind 1261 Belege (162 Memoriale, 441 Ordonnanzen, 612 Quittungen, 27 Suppliken
und 19 Protokolle bzw. Registerauszüge) auf 727 Dokumenten aus dem Bestand LU I 21 (S.35). […]

Insgesamt ist der Band nicht zuletzt als Einführung in die Textgattung, ihre Zielsetzungen und ihre Kommunikationssituation zu sehen, denn die Edition der „Pièces des Comptes“ erfolgt nicht im Rahmen des Druckwerks. Die Daten selbst sind als Online-Edition in ein Repository ausgelagert, auf das über die
Archivdatenbank der Archives Municipales de la Ville de Luxembourg und die Internetpräsenz des Universitätsverlages Winter zugegriffen werden kann. Damit wird die Nachnutzung der Daten erheblich erleichtert, weil gezielte Suchen im Material möglich werden und die Möglichkeit besteht, die Daten auch im Rahmen weiterer empirischer oder korpuslinguistischer Studien zu verwenden. Die digitale Datenaufbereitung im Repository kann sicherlich dazu beitragen, neue Forschungsperspektiven zu eröffnen.[…]

[Die Arbeit] stellt einen Baustein zur Rekonstruktion der sprachlichen Situation und der kommunikativen Netzwerke einer regionalen Sprachkontaktsituation im 17. Jahrhundert dar, ermöglicht aber in ihrer Materialfülle etwa auch Zugänge der historischen Soziolinguistik und – mit Einschränkungen – einer ‚Sprachgeschichte von unten‘. Die Nutzung eines Digital Repository für die Quellenedition statt eines traditionellen Quellenabdrucks erleichtert nicht nur künftige Forschungsvorhaben, nicht zuletzt auch interdisziplinäre Forschung, sondern weist auch aus einer editionsphilologischen Perspektive in die Zukunft.”

Es trifft (derzeit) nicht zu, dass der Winter-Verlag auf das Repositorium hinweist. Das war laut Internet Archive schon im Juni 2023 so.

Das behauptete auch Stefanie Stricker in ihrer Rezension für Hémecht (Recensio), an die sich Peters für meinen Geschmack zu stark anlehnt.

Im Repositorium OrbiLu lässt sich nichts Einschlägiges finden. Es gibt keine Volltexte von Harion zum Thema, nur bibliografische Einträge.

Nicholas Chatasso schreibt in PBB (ResearchGate): “Wie bereits in der Einleitung angekündigt, erfolgt die Edition der hier untersuchten Dokumente – wohl aus Platzgründen – nicht im Rahmen dieser Monografie, sondern über die ›Archives Municipales de la Ville de Luxembourg‹ (https://www.archives-vdl.findbuch.net/php/main.php) und die Internetpräsenz des Verlags ›Winter‹.”

In LU I – 20 – Comptes de la Baumaîtrie findet man Digitalisate mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Stadtrechnungen, wobei teilweise auch Transkriptionen beigegeben sind (Beispiel). In LU I 21 (Baumaîtrie – pièces de comptes) gibt es in der Bestandsbeschreibung keinen Hinweis auf die Edition von Harion. Es gibt allerdings auch hier Digitalisate mit Transkriptionen (Beispiel: Nr. 1,1), doch anders als bei dem Beispiel aus LU I 20, das Fernand G. Emmel transkribierte, gibt es keinen Hinweis auf den Urheber.

Ich würde den denkbar benutzerunfreundlichen Augias-Mist nicht als zukunftsweisendes Repositorium bezeichnen. Mein Verdacht ist, dass die Rezensenten den Hinweis auf den Winter-Verlag aus dem Buch ohne Überprüfung abschrieben und es daher an der nötigen Sorgfalt fehlen ließen. Und Herr Peters sollte künftig mehr auf Eigenständigkeit seines Textes Wert legen.

Vorbildliche Rezension eines juristischen Lehrbuchs

JZ schreibt uns: So soll die Rezension eines (hier: juristischen) Lehrbuches sein: Tiefgehend, Vorzüge und Defizite beleuchtend, alles belegt, keine Gefälligkeiten

https://www.zjs-online.com/dat/artikel/2024_5_1893.pdf

Rezension von:
Stud. iur. Janne Fromberg, M.C.L. (Fribourg), Heidelberg
zu:
Mager, Ute: Staatsrecht II, Grundrechte, 8. Aufl., Verlag Kohlhammer, Stuttgart 2024, 371 S., 37 €.

FU Berlin spricht über „selbsternannte Hüter der wissenschaftlichen Integrität“ – und bringt einiges durcheinander

Die FU Berlin lädt für den 28. November 2024 ein zu einer Podiumsdiskussion zum Thema „Selbsternannte Hüter der wissenschaftlichen Integrität – Fluch oder Segen?“

https://www.fu-berlin.de/sites/gwp/wdgwp2024/programm/20241128-podiumsdiskussion.html

Es ist erfreulich, dass sich Hochschulen neuerdings verstärkt mit wissenschaftlicher Integrität beschäftigen. Das Thema müsste eine tägliche Kernaufgabe sein. Im Grunde ist es zentraler Pfeiler der Existenz des Wissenschaftssystems. Ohne Geld keine Banken, ohne Gewehre keine Armee, ohne Integrität keine Hochschulen.

Leider vermag die Einladung zu der Veranstaltung so gar nicht überzeugen.

Schauen wir uns die einzelnen Ausführungen an, Satz für Satz.

Zunächst steht da:

„Von Vroniplag über PubPeer bis hin zu Science Integrity Digest: Immer mehr Online-Communities oder Einzelpersonen widmen sich der Prüfung wissenschaftlicher Veröffentlichungen auf Fehler oder Fehlverhalten.“

Nun ja. Die drei Beispiele zu Beginn passen nicht zusammen. Zunächst ist unklar, ob „vroniplag.de“ (kommerzielles Angebot eines Kaufmanns aus Bayern, zuletzt inaktiv erscheinend, letzte News auf der Website stammt von 07.09.2016) oder die Wissenschaftsplattform „Vroni Plag Wiki“ gemeint ist. „PubPeer“ ist keine Community und nicht kommerziell. „Science Integrity Digest“ stammt von der seit langem äußerst engagierten Wissenschaftlerin Elizabeth Bik. Ihr Blog ist kostenlos und aggregiert vor allem Meldungen zum Thema aus aller Welt. Bik verdient Geld durch Vorträge.

Die in der Einladung der FU erwähnte „Prüfung wissenschaftlicher Veröffentlichungen auf Fehler oder Fehlverhalten“ kann nichts Schlechtes sein. Ist nicht genau das Aufgabe von Wissenschaft und auch der Öffentlichkeit? Sollen wir nicht alle an der Falsifikation mitwirken, diese vorantreiben und so zum Fortschritt beitragen, oder wie meinte das Karl Popper?

Sodann heißt es bei der FU, in Bezug auf die Arbeit der Online-Communities und Einzelpersonen, fast anklagend:

„Die Funde werden in aller Öffentlichkeit diskutiert.“

Ja, sehr gut, so muss es sein. Wissenschaft wird von der Öffentlichkeit bezahlt. Da darf ihr Wirken auch öffentlich diskutiert werden. Sonst wird ja vielfach kritisiert, dass Diskussionen „außerhalb der Öffentlichkeit“ stattfinden. Hier wird nun das Gegenteil gebrandmarkt.

Der Ruf geht durch Plagiate verlustig, nicht durch deren Aufdeckung

Weiter geht es in der FU-Einladung:

„Nicht selten führt dies dazu, dass Veröffentlichungen korrigiert, Doktorgrade aberkannt werden oder der Ruf bekannter Wissenschaftler*innen geschädigt wird.“

Auch das klingt wie ein Vorwurf. Es sind indes drei unterschiedliche Sachverhalte: Nr. 1 und 2 machen die Unis oder Wissenschaftler selbst … auf Druck von Ombudspersonen oder Gremien zur Wahrung der wissenschaftlichen Integrität. Was Nr. 3 angeht (der Ruf bekannter Wissenschaftler*innen wird beschädigt): Durch Plagiate beschädigen sich diese Personen erst einmal selbst. Dieser Ruf wird nicht von Rezensenten, anderen Wissenschaftlern oder Plagiatsplattformen beschädigt. Und kann der Ruf un(!)bekannter Wissenschaftler*innen nicht geschädigt werden? Denkt man an der FU nur an die Koryphäen, die es bereits geschafft haben und in ihrem Turm nicht mehr gestört werden wollen?

Nur der letzte Satz der Einladung ist klug und überzeugend:

„Und sind Universitäten vielleicht sogar mitverantwortlich für diese Entwicklung, da Verfahren zur Prüfung wissenschaftlichen Fehlverhaltens in der Wahrnehmung Betroffener oft viel zu lange dauern und keine greifbaren Ergebnisse liefern?“

Man denke nur an diesen Plagiatsfall an der FU (Dissertation 2003, Einleitung Entzugsverfahren erst 2014, Entzug des Doktorgrades erst 2018):

https://vroniplag.fandom.com/de/wiki/Dmi

Übrigens: In der FU-Bibliothek ist zum Entzug lediglich ein Hinweis auf dem PDF der Arbeit selbst zu finden, nicht in der Titelanzeige

https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/12750.2?show=full

In der F.A.Z. berichtete ich 2018 zu dem Fall unter anderem dies:

„Die Pressestelle der Universität behauptet, dass sich ein Plagiatshinweis ‘direkt bei dem gedruckten Exemplar, das in der Bibliothek der Freien Universität Berlin eingesehen werden kann’, befinde. Das jedoch ist unzutreffend. Besucht man die betreffende Bibliothek und nimmt die Arbeit in die Hand, findet man oberhalb der bibliographischen Hinweise auf der zweiten Seite folgenden handschriftlichen Eintrag: ‘Entzug des Doktorgrades durch Bescheid der Freien Universität Berlin vom 20.3.2018.’ Darunter: Unterschrift und Universitätsstempel. Ein Hinweis für den Grund des Entzuges findet sich nicht. Die Plagiate bleiben verschwiegen.“

https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/plagiat-und-datenschutzrecht-eine-universitaet-verirrt-sich-15938186.html

Das ist bis heute so. Jüngere Wissenschaftler wissen nicht, dass sie die Arbeit wegen Plagiaten besser nicht zitieren – und erfahren das nur, wenn sie die Plattform „VroniPlag Wiki“ besuchen. Es ist beste Beleg, weshalb es „VroniPlag Wiki“ braucht!

Aber spricht der Datenschutz nicht gegen einen Plagiatshinweis in Bibliotheken? Nein! Man darf man den Plagiatshinweis in Bibliothekskatalogen anbringen: „Das Gutachten [im Auftrag des Ombudsman für die Wissenschaft] kommt zu dem Ergebnis, dass in etlichen Bundesländern schon jetzt ein öffentlicher Hinweis darauf, dass der Doktorgrad z.B. wegen eines Plagiats rechtskräftig entzogen werde, zulässig wäre.“

https://ombudsman-fuer-die-wissenschaft.de/2029/rechtsgutachten-zur-plagiatsnachverfolgung-in-bibliotheken/

Und ansonsten an der FU? Vom Fall „Franziska Giffey“ wollen wir an dieser Stelle mal besser ganz schweigen.

https://kleineanfragen.de/berlin/18/21479-umstrittene-entscheidung-der-freien-universitaet-im-plagiatsfall-dr-franziska-giffey.txt

Zuletzt ist interessant, dass die FU in ihrer Einladung gendert. Nur im Titel der Veranstaltung nicht: „Selbsternannte Hüter“. Das sind wohl nur Männer, diese Plagiatsaufdecker.

https://campus-stories.htw-berlin.de/jahr/2023/das-thema-plagiat-hat-mich-gefunden/

Und, zum Schluss, es regt mich am meisten auf, das Adjektiv „selbsternannt“. Das heißt: durch sich selbst ermächtigt. Wie abschätzig! Wer sich am wissenschaftlichen Diskurs beteiligt, beteiligen kann, soll, darf, bestimmen nicht Universitäten. Es ist ein Jedermannsrecht. Man braucht keine Ernennung dafür. Jeder sollte wissenschaftliche Texte lesen, Betrug entdecken können. Dazu gibt es auch Anleitungen, wie diese von Stefan Weber (Edition Tandem, 2024).

https://www.edition-tandem.at/shop/Wissenschaftlichen-Textbetrug-erkennen-p692384055

Ja, in erster Linie sind die Universitäten für die Aufdeckung von Wissenschaftsbetrug verantwortlich. Verursacherprinzip. Doch haben die Unis jahrzehntelang viel zu wenig gemacht, das Problem ignoriert, die Täter*innen geschützt. Jetzt kommen aus der Zivilgesellschaft die Hüter*innen und machen Druck. Sind die Hüter das Problem oder sind die Täter das Problem?

In der Einladung heißt es auch:

„Wie sollten Universitäten mit der steigenden Anzahl öffentlicher Anschuldigungen umgehen?“

Was ist eine Anschuldigung? Wikipedia sagt: „Eine Anschuldigung wird sowohl umgangssprachlich für eine Infamie, Bezichtigung, Unterstellung, Beschuldigung oder einen Vorwurf […] verwendet.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Anschuldigung

Rezensionen und Plagiatsdarstellungen sind keine Infamie, keine Unterstellungen. Es ist Fakten. Fakten, die Wissenschaft besser machen. Fakten, die falsche Wissenschaft stoppen und ehrliche Wissenschaftler*innen unterstützen. Fakten, die auch die FU hören und begrüßen sollte.

Doch dieses Bewusstsein ist in Berlin noch nicht entsprechend ausgeprägt. Gerade an der FU, wie Hinnerk Feldwisch-Drentrup im Jahr 2020 im „Tagesspiegel“ treffend ausgeführt hat.

https://www.tagesspiegel.de/wissen/diskreter-umgang-mit-plagiaten-4216912.html

Die Einladung zu der Veranstaltung ist das beste Beispiel, das sich zu wenig ändert.

Von den vier eingeladenen Personen fürs Podium stammen aus dem Bereich der Zivilgesellschaft, der Plattformen wie VroniPlag Wiki, dem Rezensionswesen, der Öffentlichkeit, den Medien: Null.