Die Bezeichnung Stadtmutter für eine Stadtpatronin kannte ich nicht. Google Books hat zur Phrase “Stadt und landesmutter” zwei auf Maria bezügliche Belege aus Salzburg und Wemding. Für “land und stadtmutter” wird eine Schrift über Mariahilf in Graz gefunden.
“We at the Innovating Knowledge project (Huygens Institute, Amsterdam) have just completed the annual update of the project’s database of the early medieval manuscripts transmitting the Etymologiae of Isidore of Seville. This is the third update since the project’s official end in August 2021, so we are quite excited that it took place. The current database version (2.3.5) contains detailed information on 507 manuscripts (up from 496).
This version contains not only previously unknown manuscripts, more detail on known manuscripts, and many corrections to the information in older catalogues, but also images of manuscripts that have so far not been digitized (459 images altogether), links to digitized manuscripts (400+ manuscripts), and integrated IIIF viewer to view manuscripts with IIIF manifests directly via the database interface (336 manuscripts).”
Narratio quomodo portio s. Crucis Werdeam pervenerit: “Anekdotenreicher und fabulöser Bericht, wie durch Graf Manegold I. von Wörth 1025 eine Kreuzpartikel von Konstantinopel nach Donauwörth kam, verfasst um die Mitte des 12. Jh. für Theoderich, Abt des Klosters Heilig Kreuz in Donauwörth.”
Schon Steichele wusste, so Kessler (ZBLG 2011, S. 8, MDZ), dass die Manegolde von Werd (auch: Wörth = Donauwörth) nie den Grafentitel trugen. Die maßgebliche neuere Darstellung zur Familie wird dem zu früh verewigten Sönke Lorenz verdankt: Die Pfalzgrafen in Schwaben vom 9. bis zum frühen 12. Jahrhundert. In: Adel und Königtum im mittelalterlichen Schwaben. Festschrift für Thomas Zotz zum 65. Geburtstag (2009). S. 205-233.
Zur Sache, der Reliquientranslation, müsste das mit umfangreichen Nachweisen versehene Regest von 2011
genannt werden. Ein grober Schnitzer ist die Bezeichnung von Manegold als “von Dillingen-Donauwörth”, da es keine hinreichenden Anhaltspunkte gibt, dass die Manegolde von Werd ein Zweig der Grafen von Dillingen waren.
Wie sehr die traditionelle Quellenkunde der Geschichtswissenschaft sich so gut wie nicht um die handschriftliche Überlieferung der Texte kümmerte, zeigen nicht nur die älteren Editionen der MGH, die voller ungenauer Angaben zu den Handschriften sind, sondern auch die Handbücher (einschließlich des Repertorium fontium) und Aufsätze. Holtzmann 1938 (Internet Archive) und die dem Text gewidmete Abhandlung von Kessler 2011 sahen keine Veranlassung, die Handschriftensignatur zu nennen.
Deren Ermittlung ist nun keineswegs trivial. Oswald Holder-Egger (SS 15/2, S. 768, dMGH), der eine späte Pollinger Abschrift des 18. Jahrhunderts im Clm 1374, Bl. 75r-77v nennt, hätte wissen müssen, dass Incun. fol. nr. 255 keine gültige Münchner Inkunabelsignatur ist. Es gehört die Angabe “c.a.” oder “s.a.” (mit und ohne Erscheinungsjahr) dazu. Im Opacplus suchte ich vergebens herum und bevor ich dazu kam, zu überlegen, ob das Stück womöglich bei den Druckwerken mit handschriftlichen Einträgen gelandet sei und wie diese Signaturgruppe denn im Opacplus gefunden werden könne, wurde ich durch eine Googlesuche nach Hartmann Schedel und narratio an die Studie Staubers zur Schedelschen Bibliothek erinnert. Nach zwei Sackgassen, einem unvollständigen Auszug in Google-Books und dem Paderborner Digitalisat ohne Volltextsuche, wurde ich mit der Suche nach 255 bei dem Digitalisat im Internet Archive fündig.
2° Inc.s.a. 255 ist heute Clm 27372. Der Sammelband Hartmann Schedels ist leider nicht online. Hätte ich narratio in Verbindung mit Werdeam im Handschriftenportal gesucht, wäre ich nicht fündig geworden, da Hermann Hauke 1975 (MDZ) bei Bl. 201r-203r nicht nur Holder-Eggers maßgebliche Edition, sondern auch das wichtige Titelwort Narratio vergessen hat. Schedel dürfte den Text im Donauwörter Heiligkreuzkloster abgeschrieben haben, dem er einen Boethius vermachte (Stauber S. 37).
Holder-Egger hätte zur Kenntnis nehmen müssen, dass seit 1869 eine zweite Überlieferung des Berichts bekannt war. In den Chroniken der deutschen Städte (Augsburg 1, S. 16, GBS) wurde sie im Codex der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg mit der heutigen Signatur 4° Cod. Aug. 3 (1501 bzw. Anfang 16. Jahrhundert? nicht im Handschriftencensus, erwähnt in den Geschichtsquellen) Bl. 9r-13v nachgewiesen. Übrigens gehen einige deutschsprachige Notizen Bl. 20v auf die Vulgatversion der Flores temporum zurück (zum Kampf bei Haigerloch: https://archivalia.hypotheses.org/11898). Der Besitzeintrag “Liber Sebastiani Raigk” verweist auf Sebastian Ranck, wobei die Handschrift womöglich bei Martina Giese: Sebastian Ranck († n. 1528) als Besitzer und Schreiber von Handschriften. Ein Beurener Pfarrer im Dienste Maximilians I. In: Von Sachsen bis Jerusalem. Menschen und Institutionen im Wandel der Zeit. Festschrift für Wolfgang Giese zum 65. Geburtstag (2004), S. 345-358 fehlt. [26.9.2024 Sie ist dort in der Tat zu ergänzen. Über Ranck weiterführend: Oberdeutsche Personendatenbank.]