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Handschriften in der Auktion 222 bei Reiss & Sohn

https://www.reiss-sohn.de/de/suche/10607/seite/1/?lot_range=738-787

Es gibt einige Urkunden und u.a. ein deutschsprachiges Nürnberger Gebetbuch (Ehepaar Markus Anspach, Apollonia Volckamer), wobei der Handschriftencensus noch nicht dazu gekommen ist, den Auktionskatalog auszuwerten: https://handschriftencensus.de/23217.

Anti-Open-Access-Polemik aus der Zeppelin-Universität

Jan Söffner: Falscher Hebel. Wie „Open Access“ das kritische Denken der Intellektuellen aus der Öffentlichkeit verdrängt. In: Forschung und Lehre 31 (2024), S. 662-664

Der Friedrichshafener Kulturtheoretiker analysiert Fehlentwicklungen im Bereich der Wissenschaftspublikation, etwa die “Teure Preispolitik der Verlage”, kommt aber zu dem Schluss, Open Access sei nicht der richtige Weg. Es ist mir aber nicht gelungen, seinen folgenden Satz zu verstehen: “Hinter den Parolen von Open Science und Open Access verbirgt sich (ein Schelm, wer da an Orwell denkt) eine Schließung der Academia auf sich selbst”. Wie es sich für einen Meinmungsbeitrag gehört, belegt Söffner seine steilen Thesen nicht: “Die mit Open Access und Open Science verbundenen Hoffnungen auf eine digitale Gelehrtenrepublik haben sich in etwa so bewahrheitet wie die Hoffnungen auf eine umfassende Demokratisierung der Welt, die man sich vor Jahr und Tag noch von der Digitalisierung der Medien versprach”. Er wendet sich gegen Gratisangebote:

Der erste Schritt wäre einfach: Die Förderung für Open Access und Open Science ist umzuleiten. Statt einem blinden und rein theoretisch „offenen“ Zugang muss wieder an die Öffentlichkeit derjenigen Menschen gedacht werden, mit deren Steuergeldern die Wissenschaft am Laufen gehalten wird. Es muss gefördert werden, dass sie wieder etwas vom Wissenschaftsbetrieb zu sehen bekommen. Um es ganz klar zu sagen: der Gratiszugang ist hierfür der falsche Hebel. Die eigentliche Währung auf dem Markt der Öffentlichkeit ist die ins Lesen investierte Zeit: Wer wirklich zwei Stunden Lebenszeit auf einen Gedanken verwenden will, ist in der Regel auch bereit, Geld dafür auszugeben – umgekehrt führen Gratisangebote allein kaum je dazu, dass um ihretwillen Lebenszeit eingesetzt wird, schon gar nicht dann, wenn die Leserinnen und Leser nicht wissen, dass es dieses Angebot gibt oder es zumindest nicht finden.

Diese Argumentation aus dem bildungsbürgerlichen Lehnsessel heraus wirkt doch sehr aus der Zeit gefallen. Wissenschaftliche Chancengleichheit ist nur mit Open Access zu realisieren. Wissenschaftler*innen müssen eine Vielzahl von Publikationen sichten, die sie unter gegenwärtigen Marktbedingungen nur über Bibliotheken oder anderweitig beziehen können. Söffners am Ende geäußerter Traum einer offenbar kostenpflichtigen neuen digitalen Plattform, eine Art Club für das gute wissenschaftliche Buch, ist völlig unrealistisch.

Fazit: belanglos.

IX A 1 – Alte Stadtrechnungen (1579 – 1580)

https://fuldig.hs-fulda.de/viewer/image/HistA-8968/

Die Metadaten sind unzulänglich, man entnimmt https://fuldig.hs-fulda.de/viewer/stadtarchiv/, dass es sich um ein Archivale aus dem Stadtarchiv Fulda handelt.

Ausgesprochen dumm ist der Archivplan, da die Laufzeit in der Übersicht fehlt.

Woher kommen die Kinderschreckfiguren?

https://www.spiegel.de/panorama/butzemann-buschemann-buhmann-der-grund-fuer-kinderschreckfiguren-a-405198b2-16e9-4bd5-a2f2-b725645843aa (Paywall)

Laura Flöter-Fratesi: “Schon Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen (1585-1656) fürchtete sich in seinen Kinderjahren vor dem Popanz
– diese Wesenheit gab dann gleich dem ganzen Phänomen seinen Namen: Popanz oder einfach Kinderschreck. Ursprünglich waren sie Figuren aus dem Volksglauben, Dämonen oder Spukgestalten. Aufklärung und zunehmende Bildung verdrängten die Vorstellung von solchen Wesen in die Kinderzimmer, wo sie dann einen meist ziemlich spezialisierten ›Erziehungsauftrag‹ erhielten – und zwar von den Erwachsenen, die eben nicht länger an Gespenster und Dämonen glaubten. Tatsächlich sind die meisten Schreckfiguren Erfindungen der Neuzeit, die auch gebraucht wurden, um kapitalistische Ideen der Industriegesellschaft durchzusetzen: Pünktlichkeit, Ordentlichkeit, Leistungsdenken.”

Eine Publikation dazu konnte ich nicht ermitteln.

#erzählforschung

Wegen AfD-Nähe: Vereinigung der Staatsrechtslehrer will Ulrich Vosgerau maßregeln

Jochen Zentöfer in der FAZ: https://www.faz.net/aktuell/wissen/forschung-politik/naehe-zur-afd-staatsrechtslehrer-wollen-ulrich-vosgerau-massregeln-110017049.html (PAYWALL)

“Vor mehr als 100 Jahren wurde die elitäre Vereinigung der Staatsrechtslehrer gegründet. Sie ist für Professoren aller politischen Richtungen offen. Nun will man sich von einem Mitglied distanzieren – wegen Nähe zur AfD. […]

Nun haben acht Professoren beantragt, dass die nach Luzern einberufene Mitgliederversammlung einen neuen Punkt in die Tagesordnung aufnimmt. Es geht darum, sich von einem Mitglied zu „distanzieren“. Der Vorschlag liegt der F.A.Z. vor. […]

Die antragstellenden Staatsrechtslehrer schreiben: „Nach unserer Überzeugung hat sich Ulrich Vosgerau in den letzten Jahren zunehmend als Begleiter rechtsextremer Kräfte in Verfassungsfragen gezeigt. In dieser Rolle hat er an dem Treffen des ‚Düsseldorfer Forums‘ am 25. November 2023 in Potsdam teilgenommen, zu dem auch der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner als Redner eingeladen war. Wir distanzieren uns davon, dass ein Mitglied der Staatsrechtslehrervereinigung seine Expertise jenen Kräften zur Verfügung stellt, die dieses Wissen dazu nutzen, die freiheitlich-demokratische Verfassungsordnung im rechtsextremen Sinne zu unterminieren.“ […]

Nach Informationen der F.A.Z. war zunächst ein Ausschlussantrag gestellt worden. Vereinsrechtsexperten gingen aber wohl davon aus, dies sei, angesichts der Satzungslage, aussichtslos. Man müsse schon eine Randale auf der Jahresversammlung anzetteln oder einen Boykottaufruf gegen den eigenen Verein richten, um einen Ausschluss durchsetzen zu können. Der Vorstand wollte vermutlich das rechtliche Risiko einer gerichtlichen Niederlage nicht eingehen, die ein riesiger Propagandaerfolg für Vosgerau gewesen wäre. […]

Die Verabschiedung des Antrags in Luzern käme einer Aufforderung zum Austritt gleich. Den Gefallen, dieser Aufforderung nachzukommen, wird Vosgerau seinen Kollegen wohl nicht tun. Der F.A.Z. übermittelte er diese Einschätzung seiner Lage: „Die Antragsteller sind in meinen Augen Idioten, die um jeden Preis den ‚Kampf gegen Rechts‘ nun auch in die bislang unabhängige, überparteiliche und nur der Wissenschaftsfreiheit verpflichteten Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer tragen wollen. Wir gehen daher nun auf gerichtliche Auseinandersetzungen zu, die wir durch Öffentlichkeitsarbeit begleiten werden und bei denen die Staatsrechtslehrervereinigung nur verlieren kann, weil sie am Ende dieser Auseinandersetzungen eben nicht mehr als überparteiliche, nur der Wissenschaft verpflichtete Institution gelten können.“

Somit bleibt der Vereinigung wohl nur, zunächst die Satzung zu ändern und zu einem späteren Zeitpunkt das Mitglied auszuschließen. Dass es bei der Vereinigung keine Schutzmechanismen gegen extremistische Mitglieder gibt, also wissenschaftsinterne Entsprechungen zu den Instrumenten der wehrhaften Demokratie, kann überraschen. Gerade Staatsrechtslehrer haben sich in den vergangenen Jahren oft dazu geäußert, wie die freiheitliche Verfassungsordnung vor Angriffen der AfD zu schützen ist. Im Thüringer Landtag war gerade zu beobachten, dass Verfassungsrichter eine entscheidende Rolle bei der Verteidigung von Abgeordnetenrechten spielen. Ihre eigene Vereinigung betreffend erscheinen die Staatsrechtslehrer dagegen machtlos. Eine Erklärung liegt darin, dass es jahrzehntelang gerade Markenzeichen des Vereins war, alle Verfassungsrechtler zusammenzubringen. Rechtskonservative Positionen gab es schon früher. Man hat sie ausgehalten. Distanzierungen erfolgten durch das bessere wissenschaftliche Argument und nicht durch politische Erklärungen.

Anderseits agiert auch Vosgerau nicht immer ehrlich.

Am 26. August 2024 suggerierte er auf dem Kurznachrichtendienst X, dass das Bundesverfassungsgericht bestimmte Äußerungen getätigt habe, etwa, dass alle Grundrechte unter dem Vorbehalt der Klimaverträglichkeit ständen. Vosgerau signalisierte durch den Gebrauch von Anführungszeichen, dass es sich um wörtliche Zitate handelt. Dieses Unterschieben von Äußerungen und die implizite Behauptung, es handele sich um wörtliche Zitate, war wissenschaftlich höchst unredlich. Solches Verhalten ist geeignet, das Ansehen der Staatsrechtswissenschaft zu schädigen.”

“Kaum ein Fachbereich der Geschichtswissenschaft ist für Irrtümer so anfällig wie die Genealogie”

Schrieb Michael Hintermayer-Wellenberg im Jahrbuch der Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege Oberösterreich 164 (2019), S. 79.

https://www.zobodat.at/pdf/JOM_164_0079-0089.pdf

Dokumentation zu Familien und Personen von Graubünden

Die letzte auffindbare Version der Zusammenstellung aus der Bibliothek des Staatsarchivs datiert vom Dezember 2023, obwohl sie halbjährlich aktualisiert werden soll:

https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/ekud/afk/sag/dienstleistungen/bestaende/familienforschung/Documents/Dokumentation%20Familienforschung%20Dezember%202023.pdf

Die Aktualisierungsvorschläge für Artikel in meinem Scholar-Profil sind immer Schrott

Google Scholar existiert seit 2004, ist aber unglaublich fehlerhaft. Ich ärgere mich jedesmal, wenn ich Aktualisierungsvorschläge bekomme. Diese betreffen meistens keine (willkommenen) Ergänzungen, sondern stellen fast immer Verschlimmbesserung der ohnehin miserablen Metadaten dar, da die Existenz verschiedener Versionen eines Artikels von dem strunzdummen Algorithmus des Angebots nicht in Rechnung gestellt wird.

“Das” Land” Schwaben im späten Mittelalter
K Graf
Duncker & Humblot, 1992
Bearbeitet:
Das” Land” Schwaben im späten Mittelalter
K Graf
Deutsche Nationalbibliothek, 1992

Geschichtsschreibung und Landesdiskurs im Umkreis Graf Eberhards im Bart von Württemberg (1459-1496)
K Graf
Blätter für deutsche Landesgeschichte 129, 165-‌193, 1993
Bearbeitet:
Geschichtsschreibung und Landesdiskurs im Umkreis Graf Eberhards im Bart von Württemberg (1449-1496)
K Graf
1993″

https://scholar.google.com/citations?user=SDK7cLoAAAAJ

Stadt und Kultur in Mittelalter und Früher Neuzeit

Kipf, Johannes Klaus und Schwarz, Jörg (Hrsg.): Mittelalterliche Stadtgeschichte(n): Stadt und Kultur in Mittelalter und Früher Neuzeit, Heidelberg: Heidelberg University Publishing, 2024 (Das Mittelalter. Perspektiven mediävistischer Forschung. Beihefte, Band 21).
https://doi.org/10.17885/heiup.1258 (Open Access)