Wenn sie von öffentlichem Verkehrsgrund aus gemacht werden (Panoramafreiheit in Deutschland!), hat die VG Bild-Kunst keine Rechte daran! Aber etliche Websites kapieren das nicht.
Eine befriedigende Edition des wohl nicht vor 1485 entstandenen Wappenbuchs des Konstanzer Ritters Konrad von Grünenberg existiert nicht.1 Die Online-Ausgabe von Steen Clemmensen (2009, PDF) irritiert nicht nur durch die häufigen Lesefehler. Eine Edition hätte insbesondere die mit Erläuterungen2 in den beiden ältesten Handschriften (Berlin und München) versehenen Wappen anhand aller verfügbaren Quellen zu kommentieren.
Nr. 843 bei Clemmensen wird so wiedergegeben:
“grauff von comon graff zum korbel und stiffter des halben tums da selbs zu korbel
hanget des traben hut der da stat denschlug erze tod und swit in da fur sine wauppen
1 A G wyvern (tail terminating in wyvern’s head) 845
no crest ornament = figure of arms 89r
Not identified, possibly a german or savoiard, with a literary reference. In GRU/a numbered .lxxxx.
with one item only, as 167n3 in GRU/b.”
Das ist schlicht und einfach unbrauchbar. Christof Rolker hatte die Freundlichkeit, nach dem Wappen in der Berliner Handschrift zu recherchieren. Auf Bl. 93r (Digitalisat Bild 187) finden sich drei der sechs Wappen in gleicher Anordnung wie auf S. 167 des Münchner Cgm 145 (MDZ). Rechts unten ist in einem leeren Schild ein Drache vorgezeichnet. Die Beischrift der Münchner Handschrift fehlt.
Diese lautet:
“Graff von Comen graff
zuo korbel vnd stiffter des
halbenn thuems da s[…]
korbel hang[et?]
des tracken
haut dye sta[t]
den schlueg e[r?]
zw tod vnd
fuert in do f[…]
sein wapp[en]”
Anscheinend hat Clemmensen eigene Lesefehler des Münchner Textes mit der Wiedergabe in der fragwürdigen Stillfried-Ausgabe (GBS) kombiniert:
“Grauff von Comon, Graff zu Corbel vnd Stiffter des halben tums (Dom’s) daselbs zuͦ Korbel hanget der traken (Drachen) Hut (Haupt), der da stant, den schlug er ze tod und fuͤrt jn dofür (in) sine(m) wauppen”
Wenn die Stillfried-Ausgabe keine weitere Quelle außer der Münchner Handschrift gehabt hat, kann man die Wiedergabe nur als den Text lautlich verfälschend charakterisieren. Statt Hut liest man eindeutig Haut (oder Hant). Nicht das Haupt, sondern die Haut des Drachens wurde also in der Kirche zu Corbeil gezeigt.3
Obwohl die Stillfried-Ausgabe mit dem Hinweis auf “Caumon la force” Zedler V, 1674 (MDZ) und Corbeil, corbolium Zedler VI, 1239 (MDZ) den richtigen Weg gewiesen hatte, hat Clemmensen den Fingerzeig ignoriert.
Heute noch vorhanden ist der Gisant des Grafen Haymon I. von Corbeil, der im 10. Jahrhundert einen Drachen bezwungen haben soll. Die Liegefigur zeigt den Drachen. Gerhard Schmidt in: Wiener Jahrbuch für Kunstgeschichte 24 (1971), S. 170 verweist auf einen Museumskatalog von 1892 (Gallica) und Bd. 12 des Millinschen Altertümer-Inventars von 1791 (GBS). Ob es in Frankreich frühere Zeugnisse für die Traditionsbildung gibt, bleibt zu prüfen.
Wer sich für Genealogie interessiert, wird indirekt immer wieder mit der Religion der Mormonen konfrontiert. Sie betreiben das Angebot FamilySearch. Ich habe mir bei Disney+ die Miniserie “Mord im Auftrag Gottes” angesehen, in der man viel über die Geschichte dieser US-Glaubensgemeinschaft, einschließlich des Massakers von Mountain Meadows 1857, erfährt. Wann wird die mormonische Brigham-Young-Universität endlich umbenannt?
Im August 2024 wird es hier – analog zur Sommerserie 2021 Europäische Lieder – täglich ein Lied aus dem Bereich Weltmusik geben.
Vorschläge sind dringend erwünscht. Gern als Kommentar, per Mail usw. Die Aufnahmekriterien sind einfach: Das gesungene Lied muss von YouTube aus einbettbar sein. Alle Sprachen außer Englisch und Deutsch sind zulässig.
Ein Teil Kanadas ist frankophon. Die Singer-Songwriterin Klô Pelgag singt ihr Lied – Samedi soir à la violence – auf Französisch.
Als ich im Frühjahr 2012 ein Google-Dokument zu Nikolaus Müller und den Mainzer Meistersingern anlegte, aus dem bald eines zu F. W. E. Roth (1853-1924) wurde, und sein Werkverzeichnis nach Wikisource importierte, ahnte ich nicht, wie lange mich Roth als Fälscher beschäftigen sollte. 2015 kündigte ich in meinem Beitrag “Ferdinand Wilhelm Emil Roth (1853-1924) als Fälscher”, wo auch die etlichen weiteren Artikel zu seinen Fälschungen in diesem Blog verlinkt sind, eine Veröffentlichung zu den Meistersinger-Unterlagen, die Roth 1896 aus dem Hut zauberte, an. Bis auf einen Eintrag über sprachliche Merkwürdigkeiten 2015 (“Wie eynmol gar alte mentzische Meistersinger-Acta seynd in böß Verlümbdniß komen“) und eine kurze Andeutung 2021 habe ich die Bearbeitung des Themas bis jetzt aufgeschoben. Eine Anfrage von Michael Baldzuhn motivierte mich im Herbst 2023, mir den Text Roths nochmals genau anzusehen. Da er Erfindungen von Meistersinger-Namen durch Nikolaus Müller nicht nur in seine Mitteilungen integrierte, sondern auch weiterspann, kann nun aus meiner Sicht der Fälschungsnachweis als erbracht gelten. Aus meinem der Mainzer Zeitschrift eingereichten Beitrag “Der Mainzer “Lügen-Müller”: Nikolaus Müller (1770-1851) als Fälscher” gebe ich hier Auszüge, die sich auf die Fälschungen von Roth konzentrieren.
“Prof. Niklas Müller, der frühe ein merkwürdiges Buch über indische Mythologie geschrieben,” las man in der Münchener Politischen Zeitung vom 26. März 1845 (GBS), “hielt neulich zu Mainz im Vereine zur Erforschung der rheinischen Geschichte und Alterthümer einen Vortrag über Heinrich von Ofterdingen, der Verfasser des Nibelungenliedes und von Mainz gebürtig sey. Er berief sich für seine Behauptungen auf Auszüge aus Handschriften aus dem 14. und 15. Jahrhundert, “welche vordem in der alten Mainzer Dombibliothek aufbewahrt gewesen, aber beim Dombrand 1793 entweder – verbrannt oder durch Verschleppung bis jetzt verschwunden sind.” Das Geschlecht der Ofterdingen sey mit den Familien von Gensfleisch und Frauenlob verwandt gewesen. Auch das Geschlecht der Nibelungen habe wahrscheinlich der Stadt Mainz angehört”.
Diese Handschriften hat es nie gegeben. Der Mainzer Zeichenprofessor Nikolaus Müller, eine wichtige Persönlichkeit des Mainzer Kulturlebens im Vormärz (Werke in Wikisource), hat aber nicht nur zu Heinrich Frauenlob gefälscht. Aufgrund zu Recherchen zu den von ihm publizierten Sagen erscheint es mir sehr wahrscheinlich, dass er auch in seinen für ein Nachschlagewerk erstellten Lebensabrissen Publikationen erfunden hat. Womöglich hat er auch autobiographische Details falsch angegeben.
Vor allem ein Buch hat seinen Ruf als “Lügenmüller” (so 1899, GBS) begründet: Die sieben letzten Kurfürsten von Mainz und ihre Zeit (1846, GBS). Die in ihm mitgeteilten Dokumente aus der Zeit Kurfürst Albrechts von Brandenburg hat er allesamt selbst geschrieben.
Viel Mühe hat sich Müller beim Fälschen nicht gegeben. Nr. 5 der Texte ist ein “Kirchenlied des Pater Seraphinus Wohlstadt, Kapuziner in Walldürn”. Die Kapuziner ließen sich erst ab 1631 in Walldürn nieder. Nr. 4, “Flicker, flacker Pfefferkorn”, soll ein Ermunterungsdicht des Abts von Schönau Honoratus Barth an den papistischen Polemiker Pater Pfefferkorn gegen Luther sein. Johannes Pfefferkorn, schon 1521 gestorben und bekannt als Gegner von Johannes Reuchlin, war kein Pater. Selbstverständlich gab es weder im Zisterzienserkloster Schönau bei Heidelberg noch im Benediktinerkloster bei Strüth um 1520 einen Abt dieses Namens.
Am 22. Mai 1847 meldete sich in den Blättern für literarische Unterhaltung (GBS) der Meininger Gymnasialprofessor Wilhelm Arthur Passow zu Wort und wies nach, dass der Fischart-Brief Nr. 20 von 1542 nicht authentisch sein kann, da ihm die Verwechslung Fischarts mit dem Frankfurter Juristen Fichard zugrundeliegt und die im Brief erwähnten Fischart-Werke deutlich später entstanden sind.
Im Anschluss an den Fischart-Brief folgt bei Müller S. 98 so etwas wie ein Nachwort, das mit einem Verzeichnis der weiteren Verfasser endet, über deren Texte als Erbstücke aus dem albertinischen Zeitalter Müller verfügt haben will. Die Autoren sollen teils für die Reformation, teils gegen sie gefochten haben. Nach einigen (erfundenen) Namen aus dem gesamten deutschen Sprachraum steht S. 100 eine Liste der “Meistersänger aus Mainz”. Sie lautet:
Henne Spitzbalke, Schreiber
Folzo Bechtelmünze, Rechenmeister
Eberhart Eselweck, Schultheiß
Hennekin zum Lateran, Kanonikus zu U. L. Frauen
Berthold Eselweck, Dichter
Klas Dulin
Wasmud Schwan
Christian zum Wolf
Henn zum Kirscheneck, Schöffe
Humelo Reyse, Stadtrichter
Wignant Spindler
Klas Hedio zum Thurm
Wernher von Wyrich, Physikus
Gozo Gostenhofer, Sänger
Wilderich II. zum Speden, Vogt
Volgmar zum Gulfer
Nachweisbar ist im 16. Jahrhundert kein einziger aus dieser Liste. Es dominieren die Namen vornehmer Mainzer Geschlechter, auch wenn diese im 16. Jahrhundert schon ausgestorben waren. Die Bechtelmünze, Eselweck, Dulin, Reyse, Wyrich und Gostenhofer konnte Müller in der Patrizierliste von Franz Joseph Bodmann oder in der umfangreicheren Zusammenstellung von Friedrich Lehne finden. Mittelalterliche Mainzer Hausnamen waren: zum Lateran, zum Wolf, zum Kirscheneck, zum Turm und zum Gulfer. Ein deutliches Fälschungsindiz sind die für das 16. Jahrhundert anachronistischen Vornamen. Damals hätte man niemand Folzo, Humelo (ein Mainzer Gastgeber des Erzbischofs 1343 namens Humelo war bei Johann Peter Schunk 1797 dokumentiert) oder Gozo getauft. Ein Wilderich zum Speden wird 1366 Mai 12 urkundlich erwähnt. An anderer Stelle schreibt Müller, über den Erzbischof Albrecht von Brandenburg habe man “sehr interessante Notizen und noch nie gemachte Eröffnungen von dem Mainzer Literator Anzo Eselweck, von 1546″ (S. 20). Der Vorname Anzo begegnet in den Urkundenregesten der Archivdatenbank des Mainzer Stadtarchivs aber nur im 14. Jahrhundert. Der Name Eselweck ist dort nach 1460 nicht mehr belegt.
Diese Erfindung Müllers ist insofern wichtig, als ihre Übernahme durch F. W. E. Roth ermöglicht, diesem eine weitere, für die Germanistik ausgesprochen bedeutsame Fälschung nachzuweisen und damit die Ansicht zu widerlegen, in Mainz habe es eine Meistersingergesellschaft gegeben.
In der renommierten Zeitschrift für Kulturgeschichte präsentierte Roth 1896 einen beachtlichen Quellen-Neufund zur Geschichte des deutschen Meistergesangs. Einleitend stellt er eine Neubewertung dieses Phänomens durch die kulturgeschichtliche Forschung fest und ist überzeugt, dass “der Meistergesang in seiner Blütezeit zugleich der Ausdruck der höchsten Entwicklung deutschen Städtelebens war” (S. 261). Es gereiche ihm zur Freude, die Zahl der Städte, in denen er gepflegt wurde, um das rheinische Mainz zu bereichern und Ungedrucktes zu Nürnberg mitteilen zu können. Roth gibt als seine Quelle einen (heute nicht mehr auffindbaren) Faszikel “Meistersänger zu Mainz” aus dem Nachlass des Mainzer Generalvikars und Geschichtsforschers Johann Peter Schunck (1744-1814) an. Schunck habe aus einer Handschrift der an mittelhochdeutschen Handschriften reichen Bibliothek des Grafen von Ostein exzerpiert. Obwohl er nach den Maßstäben seiner Zeit vorgegangen sei und nicht klar sei, was er weggelassen habe, handle es sich doch um eine “überaus wertvolle Quelle, ist solche doch bis jetzt das Einzige, was sich über die Mainzer Meistersänger erhielt” (S. 263). In der Fußnote erwähnt Roth, auch Müller habe in seinem Kurfürsten-Buch S. 24 einiges Material gekannt. Im Handexemplar des Meistersänger-Aufsatzes in seinem Nachlass in der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt macht Roth zusätzlich auf eine Stelle in Bodmanns Rheingau-Geschichte aufmerksam.
Roth hat die Auszüge Schuncks in die nun folgende Darstellung eingearbeitet, die wörtlichen Abschriften wolle er ganz wiedergeben. Anschließend darf ein Abschnitt über Frauenlob nicht fehlen, wobei Roth einen gewissen Zusammenhang von dessen Gründung einer Dichtervereinigung mit den späteren Meistersingern bejaht. In der Zwischenzeit höre man nur von den Namen hervorragender Dichter, ohne dass man Näheres über sie wisse. Auch der Humanist Jakob Merstetter sei “Freund und Gönner der Mainzer Meistersänger” gewesen. Diese Formulierung lässt erkennen, dass Roth auch die zuvor genannten Namen als Meistersinger aufgefasst haben wollte. Es handelt sich um Konrad von Kreuznach, Johann von Zuzenhausen, Hans Gutborn um 1410 und am Ende des 15. Jahrhunderts um Niclas Voltz, Peter Spira und Peter Erbach aus Altenhain. Konrad von Kreuznach war ein berühmter Fiedler in Mainz. Ernst Neeb wunderte sich, dass Roth den Eintrag des Domstiftungsbuchs über ihn dem Präsenzlagerbuch der Liebfrauenkirche zuschreibe, was wohl ein Irrtum sei. Roths Angaben über die Frühzeit der Mainzer Meistersinger seien “lediglich Vermutungen oder spätere Kombinationen” (Dilibri). Der Franziskaner Johannes von Zazenhausen verfasste eine deutsche Passionshistorie. Die Angaben zu “Hans Gutborn” sind doppelt fehlerhaft. Der Verfasser eines Reimpaarspruchs von 1462 hieß Gutkorn und lebte sicher nicht schon um 1410. Die drei weiteren Namen hat Roth wohl erfunden.
Roth zufolge haben die nach Pfarreien organisierten Mainzer Meistersinger ab 1510 Theaterstücke abwechselnd mit geistlichem und weltlichem Inhalt aufgeführt. 1510 sollen sie die berühmte Geschichte von den 1509 hingerichteten Berner Dominikanern dargestellt haben. Nach dem Auftreten Luthers seien reformatorische Tendenzen bei ihren Aufführungen zu verzeichnen gewesen. Nach der Aufführung von 1532 habe man das Singen allgemein verboten, bis es 1562 zum Wiederaufleben kam. Nur noch in den beiden Pfarreien St. Emmeram und St. Quintin habe es in der Folge eine vereinigte Singergesellschaft gegeben. Das eigentliche Eröffnungsjahr sei aber 1563 gewesen, als man neue Gesetze gemacht habe. Die erneuerte Gesellschaft habe um 1590 ein letztes Aufflackern erlebt (S. 271). Dann ediert Roth “Ordnungen, Satzungen vndt Gewonheiten auch Straffen der beeden Singergeselschafften alhie zu Mentz, so seit unvordencklicher zeyt geordent vndt breuchlich gewest, neu beschrieben” (S. 271-279). Als Vorspann zur Neugründung von 1562 und deren Normen wird eine Notiz über ein Spiel 1517 und das Ende der Gesellschaft 1535 mitgeteilt. Auf das “Verzeichniss der berühmtesten Mainzer Meistersänger aus der ersten Hälfte des XVI. Jahrhunderts” (S. 279) ist gleich zurückzukommen. Die Vielfalt der meisterlichen Singpraxis sollte dokumentieren das abschließende Verzeichnis der Töne und Weisen der Mainzer Singschule (S. 279f.), das auch anderweitig unbekannte Töne wie “Die rot Fledermausweis” oder “Die harig Kratzenweis” enthält. Im Nürnberg gewidmeten zweiten Teil des Beitrags ediert Roth aus der noch vorhandenen Hs. 207 der Mainzer Martinus-Bibliothek Ordnungen und Aufzeichnungen der Nürnberger Meistersinger aus dem Zeitraum 1560-1607 (S. 281-290).
Bei der Wiedergabe der Liste der Meistersinger gibt Roth an, “einzelne Namen” fänden sich auch bei Müller S. 100. Roths Liste habe ich durchnummeriert.
[1] Veit Rosenpusch, Altarist zu Mainz
[2] Conrad Jordan, Altarist zu Mainz
[3] Claus Hedio zum Thurn
[4] Gozo Justenhofer, Sänger am Dom
[5] Theodor von Erlenbach aus Geisenheim, Stadtvogt zu Mainz
[6] Henrich Spitzbalke, Thorschreiber am Holzthore
[7] Henrich Fleyscher, Holzmesser
[8] Hennekin zum Lateran, Canonicus zu U. L. Frauen
[9] Peter Fischer, Fruchtmütter
[10] Steffel Volmar, Salzschreiber
[11] Folk Bechtelmonz, Rechenmeister
[12] Peter Braun von Idstein, Stiftsrechner von St. Stefan
[13] Weigand Spindler
[14] Wernher Weyrich Phisicus
[15] Stephan Thuss, Mehlwieger
[16] Eberhart zum Eselweck, Schultheiss
[17] Berthold zum Eselweck, Syndicus
[18] Stephan Hocheymer, Salzmütter
[19] Clas Deiling, Büttel
[20] Ivo Salzspring, Pedell
Von den 16 Namen Müllers lässt Roth sechs weg, darunter den des Humelo Reyse, wohl weil ihm der Vorname doch zu suspekt war. Nr. 1 und 5 sind anderweitig bei Müller erwähnt (S. 16, 20). Nr. 5, Theodor von Erlenbach aus Geisenheim, der nach Müller (S. 20) 1546 eine Schrift über Albrecht von Brandenburg verfasst haben soll, ist historisch – wie zu erwarten – nicht zu fassen. Roth macht ihn zum Stadtvogt von Mainz. Bei den Namen nimmt Roth kleinere Änderungen vor. So wird Gostenhofer zu Justenhofer, Klas Dulin, der den Namen einer vornehmen Familie trägt, wird zum Büttel Clas Deiling. Folzo Bechtelmünze heißt bei Roth Folk Bechtelmonz. Nr. 6 macht er zum Torschreiber am Holztor. Neu gegenüber Müller sind ein Kleriker (Nr. 2) und eine Reihe kleinerer landesherrlicher oder städtischer Bediensteter, für die als Berufe angegeben werden: Holzmesser, Fruchtmütter, Salzschreiber, Mehlwieger, Salzmütter und Pedell (Nr. 7, 9, 10, 15, 18, 20). Nr. 12 wird als Stiftsrechner von St. Stefan bezeichnet. Während bei Müller Namen vornehmer Familien genannt werden, hat Roth die soziale Basis etwas nach unten erweitert. Die aus anderen Städten als Träger des organisierten Meistersangs bekannten Handwerker sucht man aber auch bei ihm vergebens. Roth (S. 264f.) sah darin einen Vorteil. Man habe in Mainz “damals schon wie heute” den Standesunterschied wenig gekannt und so Verbindungen zwischen Elementen geschaffen, die sich andernorts abstießen.
Roth hat also in jedem Fall die Namensliste seiner angeblichen Vorlage mit den Fälschungen Müllers “verunreinigt”. Damit lässt sich aber nicht erklären, wieso er bei Nr. 6 zusätzlich wusste, der von Müller erfundene Henrich Spitzbalke sei Torschreiber am Holztor und Berthold zum Eselweck Syndicus gewesen.
Von dem bei Müller S. 16 erwähnten Altaristen bei St. Quintin in Mainz, Veit Rosenpusch, sagt Roth S. 266, der hier korrekt auf Müller verweist, zusätzlich, dieser habe 1525 ein reformatorisch gesinntes Spiel vom christlichen Leben in der Quintinskirche aufführen lassen. Der Stadtschreiber Michel Leheimer, dem Müller S. 86 Nr. 11 ein (natürlich von Müller selbst verfasstes) Gedicht an Luther 1540 in den Mund legt, wird bei Roth 1531 als Stadtschreibergehilfe wegen antiklerikaler Späße bei einem Zechsingen mit drei Tagen Turmhaft bestraft. Nach dem Hinweis auf das Gedicht bei Müller schreibt Roth scheinheilig: “Ueber seine Lebensverhältnisse ist nichts bekannt” (S. 266 Anm. 10). Im 15. Jahrhundert war ein Johann Leheimer Richter, aber im 16. Jahrhundert kennt die Mainzer Archivdatenbank keine Angehörigen der Familie mehr.
In der Edition der “Ordnung” (Roth S. 275) werden zum Jahr 1565 drei Namen aus Roths Meistersinger-Liste als Singmeister oder Merker genannt: Wernher Weyrich Phisicus (Nr. 14), Henrich Fleyscher (Nr. 7) und Götz Justenhofer von Cöllen (Nr. 4). Weyrich und Justenhofer sind Erfindungen Müllers. 1568 gewann Wasmud Schwan den Kranz im Zechsingen (ebenda). Der Name fehlt zwar in Roths Liste, stammt aber aus Müllers Verzeichnis. Ein bei Roth S. 277 zu 1590 genannter Christoph zum Wolf erinnert an Müllers Christian zum Wolf.
Da Müllers Namen-Erfindungen nicht nur in der Liste der Meistersinger, sondern auch im darstellenden Teil Roths mit zusätzlichen Informationen erscheinen und ebenfalls in der Textedition der “Ordnung” auftauchen, kommt man um den Schluss nicht herum, dass – wie häufig bei Roth – alles erstunken und erlogen ist.
Die Möglichkeit, Roth habe in einen authentischen Text aus dem 16. Jahrhundert Müllers Namen interpoliert, ist keine vernünftige Annahme, obwohl, um es in Juristendiktion zu sagen, “denkmöglich”.
Man mag sich wundern, dass es Roth gelungen ist, bei der Wiedergabe der “Ordnung” über acht Druckseiten Frühneuhochdeutsch zu fingieren, ohne entdeckt zu werden. Aber zum einen hatte Roth viel Erfahrung mit dem Fälschen auch längerer Texte, und zum anderen lieferte ihm ja die authentische Nürnberger Ordnung eine ausgezeichnete Vorlage, der er das Fachvokabular und die Themen der normativen Texte des Meistergesangs entnehmen konnte. Roth macht selbst auf die Abhängigkeit der beiden Ordnungen aufmerksam und notiert die Entsprechungen in der Edition des Nürnberger Textes. Die Sprache musste er lediglich in das übersetzen, was er für die Mainzer Schreibsprache des 16. Jahrhunderts hielt. Ob ihm dies ohne Anachronismen gelang, muss die Philologie beurteilen.
F. W. E. Roth war kein guter Historiker. Es stellt sich aber die Frage, ob man ihm wirklich unterstellen darf, um den wahren Charakter von Müllers Buch nicht Bescheid gewusst zu haben. Durch die Rezeption von Müllers Fabeleien machte er ja seinen Aufsatz angreifbar, denn ein gründlicher Vergleich mit der Vorlage hätte schon am Ende des 19. Jahrhunderts die Fälschung ohne weiteres entlarven können. Vielleicht wollte Roth, möglicherweise aufgrund einer psychischen Anomalie zwanghaft zum Lügen gezwungen, entlarvt werden? Oder liebte er das Spiel mit dem Risiko?
Aber es ging – bis jetzt – alles gut. Viel zu lange hat die Forschung zu den Meistersingern und zur Theatergeschichte den Erfindungen Roths geglaubt. 1974 argumentierte Günter Mayer gegen Schlussfolgerungen aus Roths Mitteilungen, der zunftmäßige Meistergesang sei aus kirchlichen Bruderschaften hervorgegangen. Aber die Authentizität von Roths Angaben zweifelte er nicht an. Am gründlichsten hat sich dann Christoph Petzsch 1978 in einer Studie über die Kolmarer Liederhandschrift mit Roth auseinandergesetzt. Er steht ihm äußerst kritisch gegenüber und hält es für möglich, dass Roth, dessen “Unkorrektheiten” er aus dem Lebensbild von Heinz Duchhardt kannte, Schunks Faszikel, den Petzsch in Mainz und Roths Darmstädter Nachlass vergeblich gesucht hat, an sich nahm, “um spätere Nachprüfung seiner Darstellung unmöglich zu machen”. Nichts deutet aber darauf hin, dass er damit rechnete, dass Roth die mitgeteilten Quellen erfunden hat. Für die Theateraufführungen und die Singschul-Bruderschaften hat Petzsch in den von ihm durchgesehenen Quellen, darunter auch Mainzer Ingrossaturbücher im Staatsarchiv Würzburg, keinerlei Bestätigung der Angaben Roths gefunden.
Den von Petzsch eingeschlagenen Weg der Kritik hat die Germanistik nicht weiter verfolgt. Bei “allen grundsätzlichen Zweifeln an der Seriosität Roths”, verkündete Horst Brunner im Verein mit Johannes Rettelbach 1985, scheinen die von Roth nach Schunck vorgelegten Dokumente “keine Fälschungen zu sein”.
Bei diesem Stand der Dinge verwundert es nicht, dass Michael Baldzuhn, bester Kenner der Geschichte des Meistergesangs, in einer Darstellung über die deutschen Meistersinger-Gesellschaften 2010 und im Historischen Lexikon Bayerns 2018 an dem von Roth verbürgten Gründungsdatum der Mainzer Meistersingergesellschaft 1562 festhielt. Aus seiner Kenntnis der von Roth unabhängigen Quellen ergibt sich, wie er mir freundlicherweise aus einer in Arbeit befindlichen Einführung in den Meistergesang mitteilte, keine Bestätigung der Ausführungen Roths. Es sei angesichts der Bedeutung von Mainz für die Traditionsbildung der Meistersinger befremdlich, dass “andernorts nirgends Mainzer Meistersinger mit Gastauftritten belegt sind, obwohl doch zwischen den anderen Städten vielfach hin- und hergereist wird und man sich gegenseitig besucht und austauscht”. Es falle ebenfalls auf, dass Puschmans erste Auflage seines Berichts “Mainz übergeht, erst die zweite von 1584 Mainz berücksichtigt (wie dann später auch das Magdeburger Städteverzeichnis Kalförders von 1618 und das Memminger von 1660)”. Das Material des “Repertoriums der Sangsprüche und Meisterlieder des 12. bis 18. Jahrhunderts” lasse ebenfalls keine Schlüsse auf eine Meistersingergesellschaft in Mainz zu. Insbesondere die Existenz eines Mainzer Sängers namens Hans Rosengart sei nicht sicher zu erweisen.
In seiner Einführung hat sich Baldzuhn die Mühe gemacht, die über 40 von Roth genannten Töne und Weisen der Mainzer Meistersinger auf ihre möglichen Quellen zu prüfen. Das Ergebnis bietet zusätzlich deutliche Indizien gegen die Authentizität der Mitteilungen Roths.
Da F. W. E. Roth, inspiriert von den Erfindungen Nikolaus Müller, die Quellen zu den Mainzer Meistersingern gefälscht hat, muss man nunmehr davon ausgehen, dass es in Mainz nie eine Meistersingergesellschaft gegeben hat.
Eine Suche nach livingry im KVK (Freitext) zeigt, dass sich die Suchmöglichkeiten seit 2021 nicht verbessert haben. Das skrupellose Einstellen der BEACON-Tools durch Thomas Berger hat die Möglichkeit beseitigt, zu einer vorgegebenen ISBN ein Inhaltsverzeichnis in einem OpenData-Pool zu finden. Er möge sich in Grund und Boden schämen.
Einmal mehr erweist sich das Bibliothekswesen als besonders idiotische Zunft. Was nützt es, mit viel Geld Inhaltsverzeichnisse zu scannen, ohne eine optimale Suchmöglichkeit für alle weltweit in OPACs verfügbaren Inhaltsverzeichnisse einzurichten?
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wie Sie der Presse entnehmen konnten, hat das Museum im Prediger Schwäbisch Gmünd kürzlich über 1.400 Objekte aus seinen Beständen in seiner „Sammlung Online“ freigeschaltet. Sie finden diese Digitalisate unter
und kommen darüber hinaus auch über die Webseite der Stadt zu dieser Suchmaske.
Die hier präsentierten Objekte, die vorwiegend der Julius-Erhard‘schen Bilderchronik und der Julius-Erhard‘schen Altertümersammlung entstammen, bilden den Grundstock der Digitalisierungskampagne, die das Museum mit meinem Antritt als wissenschaftlicher Mitarbeiter begonnen hat. Die erfassten Objekte lagern üblicherweise in den Magazinen und sind aus Platzgründen, aber auch aufgrund konservatorischer Beschränkungen nicht in der Schausammlung des Museums zu sehen. Diese Objekte, die jetzt zum ersten Mal weltweit such- und sichtbar sind, genossen bei unserer Digitalisierung Vorrang vor den Werken unserer Schausammlung, die ja im Prediger beim Rundgang durch das Museum selbst besichtigt werden können.
Mit dem Onlinegang ergibt sich für Sie die Möglichkeit, wichtige Bestände des Museums im Open Access kostenfrei zu konsultieren. Sie können zum gesuchten Objekt ein Datenblatt, aber auch ein Bild in der angebotenen Auflösung herunterladen. Die Bilder dürfen für heimatkundliche und wissenschaftliche Publikationen gegen Übersendung eines Belegexemplars gratis verwendet werden. Für kommerzielle Zwecke fallen Gebühren an. Höher auflösende Digitalisate können bei meinem Kollegen Herrn Backes bestellt werden: bernhard.backes@schwaebisch-gmuend.de
Weitere Objekte aus anderen Bereichen des Museums, etwa die Sammlung Kunstgewerbemuseum oder die Sammlung Fotografie, werden nach und nach eingearbeitet, sodass die „Sammlung Online“ ständig wachsen wird.
Wir freuen uns über diese neu gewonnene Präsenz unserer Bestände im Internet. Gerne können Sie Kollegen und Interessierte auf dieses Angebot hinweisen.
Mit besten Grüßen
Dr. Martin Weinzettl […]
Stellvertretender Leiter und Kurator”
Das ist natürlich erfreulich.
Aber: Bei Gemeinfreiem ist mit Blick auf § 68 UrhG CC-BY-NC-SA lupenreines Copyfraud. Aus meiner Sicht sollte man das Gmünder Museum und alle anderen, die sich der neuen Rechtslage verweigern, in einem Musterprozess abmahnen.
Die Auflösung ist überwiegend brauchbar, bei den drei Pirschkarten jedoch völlig unzureichend.
Die Einbettungsfunktion via iframe ist in Hypotheses.org nicht freigegeben.
Die Metadaten sind fehlerhaft. Bei der kleinen Pirschkarte – Permalink https://bawue.museum-digital.de/object/117652 – wird zur freien Pirsch (siehe meinen oben verlinkten Beitrag) nur völlig veraltete Literatur angegeben. Von besonderer Inkompetenz zeugt die Ansetzung des Malers als Kichler. Über Johann Philipp Küchler ist die grundlegende Monographie von Kissling zu vergleichen, wo auch die Pirschkarte Erwähnung findet.
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J.-D. Delle Luche schreibt zum heutigen Lied Constantinople et Barbara Furtuna ‘Folias’: Korsische Sänger, iranisch-armenische Musiker, italienischer Text und das Thema der spanischen ‘Folias’!
“Über dreißig Jahre befasste sich Ernst Schöller am LKA Baden-Württemberg mit Kunstraub, illegalem Handel und Fälschungen. In seinem Vortrag berichtet der Experte von Fällen, die bis heute als Meilensteine der Ermittlung gelten wie z.B. die Sicherstellung von über 80.000 gefälschte Druckgrafiken in New York mit Motiven von Chagall, Dalí, Miró und Picasso, den Nachweis von rund 600 Jawlensky-Fälschungen sowie die Sicherstellung und anschließende Vernichtung von über 1.200 gefälschten Giacometti-Skulpturen.”
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Heute präsentiere ich färöische Tanzballade Sigmunds kvæði yngra.
Nach fast einem Jahr gibt es im VD16 wieder neue Titelaufnahmen, hauptsächlich aus der Marienbibliothek in Halle. Die von der BSB München betriebene Datenbank war im letzten Jahr nach einer kurzen Ausfallzeit zwar wieder zugänglich, aber es wurden keine neuen Ausgaben mehr hinzugefügt. Jetzt sind mit einem Schwung etwa 520 neue Titel eingegeben worden (von Nr. 32868 bis Nr. 33394, die Nummern 33100 bis 33104 sind nicht belegt). Immer noch nicht repariert worden ist allerdings die Suchfunktion nach Bibliotheksbeständen, an der man ablesen kann, wie viele Ausgaben die einzelnen Bibliotheken ans VD16 gemeldet haben.
Die ca. 470 Meldungen aus der Marienbibliothek in Halle bestehen zu einem großen Teil aus Hochschulschriften und aus Prognostiken, dazu 11 Schreibkalender (die bei Klaus-Dieter Herbst schon alle verzeichnet sind). Die etwa 30 neuen Titel aus der UB Heidelberg sind ebenfalls größtenteils Disputationsthesen.
Die Titelaufnahmen der Marienbibliothek enthalten auch die Namen der Widmungsträger, was für das VD16 eine Neuerung ist.
Immerhin darf man jetzt einigermaßen erleichtert davon ausgehen, dass es mit dem VD16 doch weiter vorangeht.
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Los geht es mit Indien und einem meiner Lieblingsvideos: Naatu Naatu. [25.8.2024: “Der Hit “Naatu Naatu”, gesungen auf der in Südindien verbreiteten Sprache Telugu, hat weltweit für Aufsehen gesorgt, als er einen Oscar gewann.” DW]
6.8.2024 Ich habe vorgestern 9 Bilder auf Commons hochgeladen. Sie unterliegen der Panoramafreiheit, ein C(opyright) der VG Bild-Kunst ist nicht gegeben!
Ulrich Meier: Ein folgenschwerer Diebstahl. Ermittlungen und Quellen zum Blomberger Hostienfrevel von 1460 und zur Wallfahrt nach Blomberg (= Lippische Geschichtsquellen 27). Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte 2024. 172 S. mit 32 Abbildungen. 14,90 Euro. ISBN 978-3-7395-1514-4
In einem ausgesprochenen preisgünstigen Buch nähert sich der Bielefelder Historiker Ulrich Meier, der beste Kenner der mittelalterlichen Geschichte der lippischen Kleinstadt Blomberg, in der Form einer Kriminalermittlung einem Ereignis aus dem Jahr 1460. Eine Frau, deren Namen man nicht kennt (sie hieß sicher nicht Adelheid Pustekoke), stahl 45 geweihte Hostien und wurde dafür verbrannt. Am Brunnen, in den sie die Hostien geworfen hatte, etablierte sich aufgrund zahlreicher Wunder eine bedeutende Wallfahrt (mit eigenen Pilgerzeichen; Abbildung). Zu ihrer Betreuung wurde das Windesheimer Chorherrenstift zum Heiligen Leichnam gegründet, dessen Kirche bis heute existiert (Bilder auf Commons).
Eine ausführliche Zusammenfassung kann ich mir ersparen, da mir der Autor, dem ich – Transparenzhinweis! – seit meiner Bielefelder Zeit freundschaftlich verbunden bin, gestattet hat, den Text seiner Einführung auf der Buchvorstellung wiederzugeben. Er hat mir auch die Reproduktion des Ablassbriefes aus dem Staatsarchiv Detmold zur Verfügung gestellt.
Besonderen Wert gewinnt die vorzügliche Darstellung durch den umfangreichen Quellenteil, der aus Regesten (aber mit vielen wörtlichen Zitaten) und Übersetzungen besteht. Das Kapitel 4 enthält die Quellen Q 0 (ein hypothetisch erschlossenes Mirakelbuch) bis Q 48, gefolgt von Erwähnungen in Geschichtswerken des 19./20. Jahrhunderts (G 1-12). Der Anhang übersetzt zwei lateinische mittelalterliche Quellen und eine mittelniederdeutsche: Johannes Hagen: Die Hexe von Blomberg (die von Meier auszugsweise übersetzte Schrift des Kartäusers edierte Joseph Klapper 1961); Anonymus: Geschehnisse um das göttlichste Sakrament in der Stadt Blomberg (den in einer Brüsseler Handschrift aufgefundenen Text edierte Nikolaus Staubach in den Frühmittelalterlichen Studien 2000); mittelniederdeutsche Stiftungsurkunde für das „Kloster zum Heiligen Leichnam und Unserer Lieben Frau in Blomberg“. Hätte ich das Buch geschrieben, hätte ich mich bemüht, die Quellen auch online mit Internetadressen nachzuweisen oder ins Netz zu bringen. Bei gemeinfreien Texten kann man ohne weiteres z.B. die Seiten aus Klapper im Internet Archive hochladen. Meier behauptet zwar, der Aufsatz von Staubach sei online verfügbar, aber in Wirklichkeit gibt es ihn nur in Auszügen bei Google Books oder lizenzpflichtig. Der Permalink für den Stiftungsbrief lautet: https://www.archive.nrw.de/ms/search?link=VERZEICHUNGSEINHEIT-Vz_4aea6c95-4423-4eb8-bcf0-6ac256a430c3.
Bedenken sind anzumelden, was die Quelle 2 angeht: “Eine Erfurter Handschrift berichtet kurz vor 1460 erstmals von einem Treffen alter Frauen und Matronen auf dem Brocken im Harz”. Die nach Jacobs 1878 zitierte Quelle gehört in Wirklichkeit der Mitte des 14. Jahrhunderts an (Liber cronicorum sive annalis Erfordensis, siehe Geschichtsquellen.de und die maßgebliche Edition von Holder-Egger, dMGH; die Leidener Handschrift ist online). Auch die von Meier nicht zitierte grundlegende Studie von 1993 über die Hexenkarriere des Brocken der zu früh verstorbenen Erzählforscherin Ines Köhler-Zülch hat das übersehen.
Zu den frühneuzeutlichen Zeugnissen sind mehrere Schriften des katholischen Theologen Matthäus Tympe/Tympius (1566-1616), der zuletzt als Domprediger in Münster wirkte, nachzutragen, die eine Google-Books-Suche zutage fördert. So in seinen Procession Predigen 1615 (GBS). Wörtlich ausgeschriebene Quelle war offenbar Gerhard Kleinsorgens Kirchengeschichte (Q 42), die 1583 beendet wurde, aber erst 1780 gedruckt (im Literaturverzeichnis fehlt die Angabe des Bandes: Bd. 2, Digitalisat ULB Münster).
Jedem, der sich für spätmittelalterliche Frömmigkeitsgeschichte interessiert, kann die kleine Monographie guten Gewissens empfohlen werden.
„In Blomberg kennt jeder Adelheid Pustekoke. Ihr Denkmal steht vor dem Rathaus.
Am Ostertag des Jahres 1460 stahl eine Frau 45 geweihte Hostien aus der Martinikirche und warf diese, aus Angst vor Verfolgung, in einen Brunnen. Doch sie wurde ergriffen, vor Gericht gestellt, verurteilt und verbrannt. Am Brunnen ereigneten sich danach zahlreiche Wunder. Eine blühende Wallfahrt entstand. Pilger aus den Niederlanden, Skandinavien und dem Baltikum ließen Zeichen aus Wachs, Holz oder Eisen zurück, die bezeugen sollten, dass der Brunnen ihnen Heilung und Segen gebracht hatte. Der Zustrom an Pilgern wuchs so stark, dass zu ihrer Betreuung Windesheimer Chorherren aus Möllenbeck zu Hilfe geholt werden mussten. Am 11. November 1468 wurde das Kloster „Zum Heiligen Leichnam“ gegründet. Dem Klosterareal musste ein ganzes Stadtviertel weichen.
Das Buch zeigt: Die Hostiendiebin hieß weder Adelheid noch Pustekoke. Erstmals werden alle Quellen, Berichte und Zeugnisse der Tat und ihrer Folgen ediert und die drei aussagekräftigsten zeitgenössischen Quellen ins Deutsche übersetzt. Das reichbebilderte Buch erbringt neue Erkenntnisse über die Täterin und ihr Umfeld, den Prozess, die Wallfahrt und die Klostergründung.“
Ich greife ich einige Punkte des Klappentextes auf und konkretisiere das Angedeutete.
Ich gehe dabei erstens der Frage nach, um was für ein Delikt es hier eigentlich geht. Dann erläutere ich, was das Besondere des Blomberger Diebstahl ist und betrachte abschließend die Folgen näher. Es war schließlich ein „folgenschwerer Diebstahl“.
Worum geht es in diesem Buch?
Die Antwort ist einfach: Es geht um einen Hostiendiebstahl. Im Europa des 15. Jahrhunderts war das eine gar nicht so seltene Straftat. Auch dass sie zu Ostern stattfand, war nicht ungewöhnlich: Damals nämlich gingen die Menschen meist nur zu Ostern zur Beichte und zum Abendmahl. Nur Ostern brauchte der Pfarrer deshalb viele geweihte Hostien für seine Messe. Da konnte sich ein Pfarrer schon mal verzählen, vor allem wenn er wie der in Blomberg 1460 neu am Ort war. Wurde der Hostiendieb oder die Diebin erwischt, kam es zu einem peinlichen Prozess, in dem die Anwendung von Folter erlaubt war. Kirchendiebstahl und Hostiendiebstahl galten damals als Schwerverbrechen. Es wurde, wenn es zweifelsfrei bewiesen werden konnte, wie die Tötung eines Klerikers mit dem Tod auf dem Scheiterhaufen bestraft.
Auch heute ist Kirchendiebstahl noch ein Schwerverbrechen, genauer gesagt ein besonders „schwerer Fall von Diebstahl“. Laut Strafgesetzbuch § 243, Abs. 4, kann er mit bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Das gilt insbesondere, wenn jemand „eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient.“ Die Hostie gehörte im Mittelalter und heute zweifelsfrei zu diesen durch das Strafrecht besonders stark geschützten Objekten.
Was machte die Blomberger Straftat so besonders?
Vier Dinge: Die Umstände im Jahr 1460, die Verfolgung der Täter und der Prozess, die Wallfahrt und schließlich die Rezeption der Tat in der Chronistik
1. Die besonderen Umstände. Ich zähle sie auf. Die Tat geschah in einer schweren Zeit. Nach dem mittelalterlichen Klimaoptimum warf gerade in den Jahren um 1460 die „Kleine Eiszeit“, die heute mitverantwortlich gemacht wird für die Hexenverfolgungen der Neuzeit, ihre Schatten voraus. 1460 war in Norddeutschland nämlich nicht nur ein Pest-Jahr, sondern auch eine Zeit der Wetterkatastrophen. Die Braunschweiger Annalen berichten ausführlich darüber.
„Im selben Jahr wurden der Frost vor und nach Ostern so stark, dass nicht gepflügt, gegraben oder gesät werden konnte. Danach herrschte eine überaus starke Trockenheit, dass es nicht genug Gras auf den Wiesen gab und auch viele Tiere aus dem Vieh von Hunger geplagt wurden. 3 Wispel Hafer [ca. 1867 kg] wurden für eine Mark verkauft“. Der Preis für Hafer, als Pferdefutter war diese Getreide das Benzin des Mittelalters, versechsfachte sich, bei Brotgetreide fiel die Teuerung nicht ganz so drastisch aus.
„Im selben Jahr am Ostertag“, heißt es weiter, „hat in der Stadt Blomberg eine gewisse Frau geweihte Hostien, die am Altar der Pfarrkirche übrig waren, gestohlen […] Zur selben Zeit wurde dort durch Hagel und Sturm die Saat in einem Gebiet von 5 Meilen Länge und Breite geschädigt“ [ca. 40 km x 40 km]
Schrecklicher noch soll den Annalen zufolge die Wetterkatastrophe gewesen sein, die im Juni in Braunschweig losbrach. Wetterkatastrophen und Teuerungswellen prägten also das Jahr 1460. Zur selben Zeit las man auch erstmals davon, dass ältere Frauen, Matronen, auf ihren Besen auf den Brocken im Harz geflogen seien. Das, so beeilte sich der Verfasser des Berichts sofort zu erläutern, hätten sich diese Frauen natürlich nur eingebildet. In Wirklichkeit sei das blanker Unsinn. So dachten damals übrigens die meisten gebildeten Theologen und Obrigkeiten (die Berichte finden Sie im Quellenkatalog unter Q 1 + 2).
In der Geschichte des Anonymus im Anhang II können sie darüber hinaus eine weit spannendere Schilderung des Mai-Unwetters in Blomberg nachlesen. Dieser Bericht ist in seiner Ausführlichkeit, Dramatik, Lebendigkeit und Detailfreude völlig einzigartig. Das gilt für den gesamten Text (Q 2, vollständig übersetzt im Anhang II). Der Bericht ist ein Stück Hochliteratur und dürfte bald Teil der deutschen Literaturgeschichte werden.
2. Verfolgung und Prozess: Außergewöhnlich waren auch die Verfolgung der Täter und der Prozess: Das zeigt sich gleich nach Ostern 1460 in einer tagelangen Verfolgungswelle, die sehr an die Hexenverfolgungen der Frühen Neuzeit erinnert. Schilderungen solcher Art findet man in der Zeit um 1460 sonst nicht. Träger der Verfolgung war vor allem der Blomberger Klerus, damals etwa 20 Priester und Altaristen. Eine dramatische Folge der Tat wurde dann auch der Prozess gegen mehrere Tatverdächtige. Er fand statt in der Blomberger Burg. Das Hochgericht tagte dabei mehrfach im Keller des Saalbaus (Abb. 9). Abschluss war die Hinrichtung der Täterin im Mai vor dem Heutor.
Diese für das 15. Jahrhundert ganz außergewöhnlichen Schilderungen der Verfolgungswelle, des Prozesses und der Befragungsmethoden wurden das entscheidende Motiv, es nicht bei einem geplanten Reader für Blomberger Gästeführungen zu belassen. Diese Idee stammt dabei nicht einmal von mir. Es war Gisela Wilbertz, die ehemalige Leiterin des Lemgoer Stadtarchiv und Expertin in Sachen Gerichtsbarkeit und Hexen, welche die Einzigartigkeit des Blomberger Materials beim Lesen meines Readers, um das ich sie bat, sofort erkannte und mir riet, daraus ein Buch zu machen. [Anhang I und II, Q 18 und 21]
3. Wallfahrt: Der Diebstahl wurde zum Anlass einer Wallfahrt zum Hl. Leichnam. Am Brunnen, in den die Täterin die gestohlenen Hostien warf, geschahen unglaubliche Wunder. Man sah himmlische Erscheinungen und Lichter, Kranke erfuhren Heilung. Sogar eine Totenerweckung hielt man schriftlich fest (dieses Wunder musste allerdings später zurückgenommen werden; Anhang I). So entstand eine Wallfahrt, deren Einzugsgebiet ganz Nordeuropa erfasste: Vom Ärmelkanal über Dänemark bis ins Baltikum nach Tallinn (S. 15). Ein Bischof von Reval, der um 1460 noch Vasall des Edelherrn zur Lippe war, verlieh dem Kloster 1488 einen Ablass [Q 35 mit Abb. des Bischofssiegels]. Die mehr als zwanzig hochrangigen Ablässe von Päpsten, Kardinälen und Bischöfen, welche die 1462 über den Wunderbrunnen gebaute Kapelle und das ab 1468 gebaute Kloster „Zum Heiligen Leichnam“ erhielten, waren auf prächtige Pergamente geschrieben. Keine andere Kirche in Westfalen erhielt mehr Ablässe.
Ablassvergabe und -erwerb waren wichtiger Bestandteil der Frömmigkeit im 15. Jahrhundert. In der hier behandelten Zeit beschleunigte sich die Nachfrage nach diesem Heils-Gut enorm. Schon am Ende des Jahrhunderts wurde Ablass inflationär und zugleich seiner ursprünglich seelsorgerischen Funktion beraubt. Luther hatte dann leichtes Spiel. Ablässe im Mittelalter hatten neben ihrer seelsorgerischen Dimension noch andere wichtige Funktionen. Sie waren Informationsmedien sui generis in einer überwiegend illiteraten Welt (s. S. 74f.). An wichtigen Festtagen wurden diese Pergamenturkunden im Kirchenschiff zur Schau gestellt. So auch in der Blomberger Klosterkirche. Einiges spricht dafür, dass die Ablässe noch im 17. Jahrhundert in der Sakristei der Klosterkirche aufbewahrt worden sind. Es sind Quellen der Blomberger Stadtgeschichte.
Abbildungen von Ablässen finden sich im Buch. Der schönste ist nicht leider darunter. Ich lasse ihn herumgehen (Ablass von 15 Kardinälen aus dem Jahr 1477: Achten Sie in der Initiale G von Guilermus, Kardinalbischof von Ostia, auf das Papstwappen Sixtus IV. [Q 25]; dieser Papst hatte bereits 2 Jahre zuvor dem Kloster einen hochrangigen Ablass verliehen [Q 24]). In der Narratio vieler Ablass-Briefe wurden Täterin und Tat kompakt geschildert. Es waren kleine, leicht memorierbare Geschichten. Der ortsansässige Klerus hatte die Aufgabe, die Ablässe den Pilgern zu weisen, d.h. sie zu übersetzten zu erklären. Die Blomberger Priester, die am Festtag in der Klosterkirche Dienst hatten, das waren an ablassträchtigen Tagen wie Fronleichnam ungemein viele, konnten Pilgern mit Hilfe der Ablässe konkret erläutern, welche Geschichte sich hier im Jahr 1460 abgespielt hatte und wann genau man wie viele Tage Ablass bekam. Ablass konnte man damals erst erwerben, wenn bestimmte in der Urkunde genannten Bedingungen erfüllt waren: meist werden Beichte, Absolution und materielle Zuwendung zu Ausstattung oder Bau der Kirche genannt. Bis zur Reformation blieben die im Kirchenraum medial präsenten Ablässe attraktive Werbemittel und zugleich wichtige Informationsquelle für Einwohner und Pilger, die an den Wunder-Brunnen des Hl. Leichnams zogen.
4. Rezeptionsgeschichte: Der vierte Punkt, der den Diebstahl zu etwas Besonderem machte, ist seine ganz außergewöhnliche Rezeptionsgeschichte. Das überrascht zunächst. Denn die Blomberger Ereignisse kommen in den dreibändigen Westfälischen Landesgeschichten des Herman Rothert von 1949 und des Wilhelm Kohl 1983 nur in wenigen Nebensätzen vor, etwa eingereiht in einer Aufzählung von Wallfahrtorten. Weder Tat noch Täterin schienen in den Jahren der Erwähnung wert. Ein völlig anderes Bild bieten die frühneuzeitlichen Geschichtswerke: Bis weit ins 17. Jahrhundert hinein gehörten die Tat von 1460, aber auch die Täterin und die Wallfahrt zum obligaten Stoff der Chronisten, d.h. sie gehörten zum üblichen „Narrativ“ norddeutscher Geschichte (Q 39-Q 46). Nach Werner Rolevincks Westfalenlob von 1474 griff Bernhard Witte das Thema 1517 auf. Der aus einer Lemgoer Patrizierfamilie stammende Gerhard Kleinsorge (Q 41) war es dann, der um 1580 der Täterin, die bisher nur „ein Weib“ oder „eine Frau“ genannt wurde, endlich einen Vornamen gab: „Adelheid“. Johannes Piderit, Lippischer Chronist und Blomberger Pfarrer, hat diesen Namen dann 1627 übernommen.
Wichtig bleibt allerdings auch: Viele Geschichtsschreiber blieben weiter bei der anonymen Namensgebung. Unter ihnen einzureihen sind sogar noch die beiden Autoren der wichtigsten lippischen Landesgeschichten des 20. Jahrhunderts: Die „Lippische Geschichte“ von Hans Kiewning von 1942 (G 6) und die „Heimatchronik des Kreises Lippe“ von Erich Kittel aus dem Jahr 1978 (G 9). Sie sprechen weiterhin von „einer Frau“. Die Namensgebung von Kleinsorge und Piderit hat demnach die allermeisten Fach-Historiker nicht überzeugen können.
Es gibt da eine interessante Ausnahme: Im Jahr 1843 nämlich hat ein spontaner Einfall Moritz Leopold Petri dazu verleitet, in einer Anmerkung neu über die Namensgebung nachzudenken. Spontane Assoziationen sind die stärksten Versuchungen in unsere Zunft. In einer Anmerkung seiner heute noch unverzichtbaren und wissenschaftlich soliden Geschichte des Blomberger Klosters brachte er neben dem Namen Adelheid, den er bei Piderit fand, noch den bis dahin nie genannten Nachnamen „Pustekoke“ ins Spiel: Seine Spekulation stütze sich dabei auf eine Lemgoer Quelle von 1443 (G 1, S. 128)
In dieser Quelle von 1443 taucht zudem eine Schale aus Amethyst auf. Die war ebenfalls Gegenstand des gerichtlichen Vergleichs und Erbstück der Familie einer Witwe namens Adelheid Pustekoke. Es könnte ja sein, mutmaßt Petri, dass dieses Erbstück unrechtmäßig in den Blomberger Klosterbesitz gelangt sei. Dann hätte die Schale das eigentliche Ziel des Diebstahls von 1460 gewesen sein können; und dann wäre die Täterin vielleicht die in der Quelle von 1443 genannte Witwe Adelheid Pustekoke gewesen. In dieser Sicht der Dinge waren die 45 Hostien, die darauf lagen, also rein zufällig mitgestohlen worden; ein Beifang gewissermaßen. Die Annahme ist ziemlich schräg und unhaltbar. Nicht allein, weil die Witwe 1460 immerhin 17 Jahre älter war, sondern auch, weil es das Kloster 1460 noch gar nicht gab. Petri nahm seine Assoziation ebenso spontan, wie er sie hatte, sofort wieder zurück. Er schließt resigniert: „Indeß sind das Alles bloß Vermuthungen“.
Damit ist die Geschichte der Schale der Adelheid Pustekoke aber leider nicht beendet. Denn auch die Phantasie eines Historikers, der seinen Verstand einmal kurz schweifen lässt, kann Langzeitfolgen haben: Ausgerechnet diese Lemgoer Schale von 1443, auf der die Hostien dann 1460 rein zufällig lagen, hat sich im kollektiven Gedächtnis Blombergs eingenistet. Die zurückgenommene Anmerkung wurde zur einer eigene Blomberger Pustekoke-Schalen-Tradition (G 3, G7f., G 10). Die ging subkutan schließlich sogar unversehens ein in die künstlerisch überaus gelungene Skulptur auf dem Markplatz-Brunnen von 1989: „Alheyd Pustekoke“ nämlich wirft dort die 45 Hostien zugleich mit dieser Schale in den Brunnen. Adelheid Pustekoke und ihre Schale dürften auch künftig in Blomberg lebendig bleiben. Dagegen kann niemand anschreiben. Es wird wohl sein wie beim Rattenfänger von Hameln. Den gab es ja auch nicht, aber im Hamelner kollektiven Gedächtnis bleibt er präsent und als Touristik-Konzept unverzichtbar. Es spricht nichts dagegen, dass bei Blomberger Gästeführungen die Frau weiterhin beim Namen genannt wird. Man entreißt sie damit der Anonymität und macht es leichter, mit diesem Opfer alteuropäischer Justiz Mitgefühl zu empfinden. Erklärt werden aber muss unbedingt, dass die Diebin von 1460 definitiv nicht Adelheid Pustekoke hieß.