Als ich im Frühjahr 2012 ein Google-Dokument zu Nikolaus Müller und den Mainzer Meistersingern anlegte, aus dem bald eines zu F. W. E. Roth (1853-1924) wurde, und sein Werkverzeichnis nach Wikisource importierte, ahnte ich nicht, wie lange mich Roth als Fälscher beschäftigen sollte. 2015 kündigte ich in meinem Beitrag “Ferdinand Wilhelm Emil Roth (1853-1924) als Fälscher”, wo auch die etlichen weiteren Artikel zu seinen Fälschungen in diesem Blog verlinkt sind, eine Veröffentlichung zu den Meistersinger-Unterlagen, die Roth 1896 aus dem Hut zauberte, an. Bis auf einen Eintrag über sprachliche Merkwürdigkeiten 2015 (“Wie eynmol gar alte mentzische Meistersinger-Acta seynd in böß Verlümbdniß komen“) und eine kurze Andeutung 2021 habe ich die Bearbeitung des Themas bis jetzt aufgeschoben. Eine Anfrage von Michael Baldzuhn motivierte mich im Herbst 2023, mir den Text Roths nochmals genau anzusehen. Da er Erfindungen von Meistersinger-Namen durch Nikolaus Müller nicht nur in seine Mitteilungen integrierte, sondern auch weiterspann, kann nun aus meiner Sicht der Fälschungsnachweis als erbracht gelten. Aus meinem der Mainzer Zeitschrift eingereichten Beitrag “Der Mainzer “Lügen-Müller”: Nikolaus Müller (1770-1851) als Fälscher” gebe ich hier Auszüge, die sich auf die Fälschungen von Roth konzentrieren.
“Prof. Niklas Müller, der frühe ein merkwürdiges Buch über indische Mythologie geschrieben,” las man in der Münchener Politischen Zeitung vom 26. März 1845 (GBS), “hielt neulich zu Mainz im Vereine zur Erforschung der rheinischen Geschichte und Alterthümer einen Vortrag über Heinrich von Ofterdingen, der Verfasser des Nibelungenliedes und von Mainz gebürtig sey. Er berief sich für seine Behauptungen auf Auszüge aus Handschriften aus dem 14. und 15. Jahrhundert, “welche vordem in der alten Mainzer Dombibliothek aufbewahrt gewesen, aber beim Dombrand 1793 entweder – verbrannt oder durch Verschleppung bis jetzt verschwunden sind.” Das Geschlecht der Ofterdingen sey mit den Familien von Gensfleisch und Frauenlob verwandt gewesen. Auch das Geschlecht der Nibelungen habe wahrscheinlich der Stadt Mainz angehört”.
Diese Handschriften hat es nie gegeben. Der Mainzer Zeichenprofessor Nikolaus Müller, eine wichtige Persönlichkeit des Mainzer Kulturlebens im Vormärz (Werke in Wikisource), hat aber nicht nur zu Heinrich Frauenlob gefälscht. Aufgrund zu Recherchen zu den von ihm publizierten Sagen erscheint es mir sehr wahrscheinlich, dass er auch in seinen für ein Nachschlagewerk erstellten Lebensabrissen Publikationen erfunden hat. Womöglich hat er auch autobiographische Details falsch angegeben.
Vor allem ein Buch hat seinen Ruf als “Lügenmüller” (so 1899, GBS) begründet: Die sieben letzten Kurfürsten von Mainz und ihre Zeit (1846, GBS). Die in ihm mitgeteilten Dokumente aus der Zeit Kurfürst Albrechts von Brandenburg hat er allesamt selbst geschrieben.
Viel Mühe hat sich Müller beim Fälschen nicht gegeben. Nr. 5 der Texte ist ein “Kirchenlied des Pater Seraphinus Wohlstadt, Kapuziner in Walldürn”. Die Kapuziner ließen sich erst ab 1631 in Walldürn nieder. Nr. 4, “Flicker, flacker Pfefferkorn”, soll ein Ermunterungsdicht des Abts von Schönau Honoratus Barth an den papistischen Polemiker Pater Pfefferkorn gegen Luther sein. Johannes Pfefferkorn, schon 1521 gestorben und bekannt als Gegner von Johannes Reuchlin, war kein Pater. Selbstverständlich gab es weder im Zisterzienserkloster Schönau bei Heidelberg noch im Benediktinerkloster bei Strüth um 1520 einen Abt dieses Namens.
Am 22. Mai 1847 meldete sich in den Blättern für literarische Unterhaltung (GBS) der Meininger Gymnasialprofessor Wilhelm Arthur Passow zu Wort und wies nach, dass der Fischart-Brief Nr. 20 von 1542 nicht authentisch sein kann, da ihm die Verwechslung Fischarts mit dem Frankfurter Juristen Fichard zugrundeliegt und die im Brief erwähnten Fischart-Werke deutlich später entstanden sind.
Im Anschluss an den Fischart-Brief folgt bei Müller S. 98 so etwas wie ein Nachwort, das mit einem Verzeichnis der weiteren Verfasser endet, über deren Texte als Erbstücke aus dem albertinischen Zeitalter Müller verfügt haben will. Die Autoren sollen teils für die Reformation, teils gegen sie gefochten haben. Nach einigen (erfundenen) Namen aus dem gesamten deutschen Sprachraum steht S. 100 eine Liste der “Meistersänger aus Mainz”. Sie lautet:
Henne Spitzbalke, Schreiber
Folzo Bechtelmünze, Rechenmeister
Eberhart Eselweck, Schultheiß
Hennekin zum Lateran, Kanonikus zu U. L. Frauen
Berthold Eselweck, Dichter
Klas Dulin
Wasmud Schwan
Christian zum Wolf
Henn zum Kirscheneck, Schöffe
Humelo Reyse, Stadtrichter
Wignant Spindler
Klas Hedio zum Thurm
Wernher von Wyrich, Physikus
Gozo Gostenhofer, Sänger
Wilderich II. zum Speden, Vogt
Volgmar zum Gulfer
Nachweisbar ist im 16. Jahrhundert kein einziger aus dieser Liste. Es dominieren die Namen vornehmer Mainzer Geschlechter, auch wenn diese im 16. Jahrhundert schon ausgestorben waren. Die Bechtelmünze, Eselweck, Dulin, Reyse, Wyrich und Gostenhofer konnte Müller in der Patrizierliste von Franz Joseph Bodmann oder in der umfangreicheren Zusammenstellung von Friedrich Lehne finden. Mittelalterliche Mainzer Hausnamen waren: zum Lateran, zum Wolf, zum Kirscheneck, zum Turm und zum Gulfer. Ein deutliches Fälschungsindiz sind die für das 16. Jahrhundert anachronistischen Vornamen. Damals hätte man niemand Folzo, Humelo (ein Mainzer Gastgeber des Erzbischofs 1343 namens Humelo war bei Johann Peter Schunk 1797 dokumentiert) oder Gozo getauft. Ein Wilderich zum Speden wird 1366 Mai 12 urkundlich erwähnt. An anderer Stelle schreibt Müller, über den Erzbischof Albrecht von Brandenburg habe man “sehr interessante Notizen und noch nie gemachte Eröffnungen von dem Mainzer Literator Anzo Eselweck, von 1546″ (S. 20). Der Vorname Anzo begegnet in den Urkundenregesten der Archivdatenbank des Mainzer Stadtarchivs aber nur im 14. Jahrhundert. Der Name Eselweck ist dort nach 1460 nicht mehr belegt.
Diese Erfindung Müllers ist insofern wichtig, als ihre Übernahme durch F. W. E. Roth ermöglicht, diesem eine weitere, für die Germanistik ausgesprochen bedeutsame Fälschung nachzuweisen und damit die Ansicht zu widerlegen, in Mainz habe es eine Meistersingergesellschaft gegeben.
In der renommierten Zeitschrift für Kulturgeschichte präsentierte Roth 1896 einen beachtlichen Quellen-Neufund zur Geschichte des deutschen Meistergesangs. Einleitend stellt er eine Neubewertung dieses Phänomens durch die kulturgeschichtliche Forschung fest und ist überzeugt, dass “der Meistergesang in seiner Blütezeit zugleich der Ausdruck der höchsten Entwicklung deutschen Städtelebens war” (S. 261). Es gereiche ihm zur Freude, die Zahl der Städte, in denen er gepflegt wurde, um das rheinische Mainz zu bereichern und Ungedrucktes zu Nürnberg mitteilen zu können. Roth gibt als seine Quelle einen (heute nicht mehr auffindbaren) Faszikel “Meistersänger zu Mainz” aus dem Nachlass des Mainzer Generalvikars und Geschichtsforschers Johann Peter Schunck (1744-1814) an. Schunck habe aus einer Handschrift der an mittelhochdeutschen Handschriften reichen Bibliothek des Grafen von Ostein exzerpiert. Obwohl er nach den Maßstäben seiner Zeit vorgegangen sei und nicht klar sei, was er weggelassen habe, handle es sich doch um eine “überaus wertvolle Quelle, ist solche doch bis jetzt das Einzige, was sich über die Mainzer Meistersänger erhielt” (S. 263). In der Fußnote erwähnt Roth, auch Müller habe in seinem Kurfürsten-Buch S. 24 einiges Material gekannt. Im Handexemplar des Meistersänger-Aufsatzes in seinem Nachlass in der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt macht Roth zusätzlich auf eine Stelle in Bodmanns Rheingau-Geschichte aufmerksam.
Roth hat die Auszüge Schuncks in die nun folgende Darstellung eingearbeitet, die wörtlichen Abschriften wolle er ganz wiedergeben. Anschließend darf ein Abschnitt über Frauenlob nicht fehlen, wobei Roth einen gewissen Zusammenhang von dessen Gründung einer Dichtervereinigung mit den späteren Meistersingern bejaht. In der Zwischenzeit höre man nur von den Namen hervorragender Dichter, ohne dass man Näheres über sie wisse. Auch der Humanist Jakob Merstetter sei “Freund und Gönner der Mainzer Meistersänger” gewesen. Diese Formulierung lässt erkennen, dass Roth auch die zuvor genannten Namen als Meistersinger aufgefasst haben wollte. Es handelt sich um Konrad von Kreuznach, Johann von Zuzenhausen, Hans Gutborn um 1410 und am Ende des 15. Jahrhunderts um Niclas Voltz, Peter Spira und Peter Erbach aus Altenhain. Konrad von Kreuznach war ein berühmter Fiedler in Mainz. Ernst Neeb wunderte sich, dass Roth den Eintrag des Domstiftungsbuchs über ihn dem Präsenzlagerbuch der Liebfrauenkirche zuschreibe, was wohl ein Irrtum sei. Roths Angaben über die Frühzeit der Mainzer Meistersinger seien “lediglich Vermutungen oder spätere Kombinationen” (Dilibri). Der Franziskaner Johannes von Zazenhausen verfasste eine deutsche Passionshistorie. Die Angaben zu “Hans Gutborn” sind doppelt fehlerhaft. Der Verfasser eines Reimpaarspruchs von 1462 hieß Gutkorn und lebte sicher nicht schon um 1410. Die drei weiteren Namen hat Roth wohl erfunden.
Roth zufolge haben die nach Pfarreien organisierten Mainzer Meistersinger ab 1510 Theaterstücke abwechselnd mit geistlichem und weltlichem Inhalt aufgeführt. 1510 sollen sie die berühmte Geschichte von den 1509 hingerichteten Berner Dominikanern dargestellt haben. Nach dem Auftreten Luthers seien reformatorische Tendenzen bei ihren Aufführungen zu verzeichnen gewesen. Nach der Aufführung von 1532 habe man das Singen allgemein verboten, bis es 1562 zum Wiederaufleben kam. Nur noch in den beiden Pfarreien St. Emmeram und St. Quintin habe es in der Folge eine vereinigte Singergesellschaft gegeben. Das eigentliche Eröffnungsjahr sei aber 1563 gewesen, als man neue Gesetze gemacht habe. Die erneuerte Gesellschaft habe um 1590 ein letztes Aufflackern erlebt (S. 271). Dann ediert Roth “Ordnungen, Satzungen vndt Gewonheiten auch Straffen der beeden Singergeselschafften alhie zu Mentz, so seit unvordencklicher zeyt geordent vndt breuchlich gewest, neu beschrieben” (S. 271-279). Als Vorspann zur Neugründung von 1562 und deren Normen wird eine Notiz über ein Spiel 1517 und das Ende der Gesellschaft 1535 mitgeteilt. Auf das “Verzeichniss der berühmtesten Mainzer Meistersänger aus der ersten Hälfte des XVI. Jahrhunderts” (S. 279) ist gleich zurückzukommen. Die Vielfalt der meisterlichen Singpraxis sollte dokumentieren das abschließende Verzeichnis der Töne und Weisen der Mainzer Singschule (S. 279f.), das auch anderweitig unbekannte Töne wie “Die rot Fledermausweis” oder “Die harig Kratzenweis” enthält. Im Nürnberg gewidmeten zweiten Teil des Beitrags ediert Roth aus der noch vorhandenen Hs. 207 der Mainzer Martinus-Bibliothek Ordnungen und Aufzeichnungen der Nürnberger Meistersinger aus dem Zeitraum 1560-1607 (S. 281-290).
Bei der Wiedergabe der Liste der Meistersinger gibt Roth an, “einzelne Namen” fänden sich auch bei Müller S. 100. Roths Liste habe ich durchnummeriert.
[1] Veit Rosenpusch, Altarist zu Mainz
[2] Conrad Jordan, Altarist zu Mainz
[3] Claus Hedio zum Thurn
[4] Gozo Justenhofer, Sänger am Dom
[5] Theodor von Erlenbach aus Geisenheim, Stadtvogt zu Mainz
[6] Henrich Spitzbalke, Thorschreiber am Holzthore
[7] Henrich Fleyscher, Holzmesser
[8] Hennekin zum Lateran, Canonicus zu U. L. Frauen
[9] Peter Fischer, Fruchtmütter
[10] Steffel Volmar, Salzschreiber
[11] Folk Bechtelmonz, Rechenmeister
[12] Peter Braun von Idstein, Stiftsrechner von St. Stefan
[13] Weigand Spindler
[14] Wernher Weyrich Phisicus
[15] Stephan Thuss, Mehlwieger
[16] Eberhart zum Eselweck, Schultheiss
[17] Berthold zum Eselweck, Syndicus
[18] Stephan Hocheymer, Salzmütter
[19] Clas Deiling, Büttel
[20] Ivo Salzspring, Pedell
Von den 16 Namen Müllers lässt Roth sechs weg, darunter den des Humelo Reyse, wohl weil ihm der Vorname doch zu suspekt war. Nr. 1 und 5 sind anderweitig bei Müller erwähnt (S. 16, 20). Nr. 5, Theodor von Erlenbach aus Geisenheim, der nach Müller (S. 20) 1546 eine Schrift über Albrecht von Brandenburg verfasst haben soll, ist historisch – wie zu erwarten – nicht zu fassen. Roth macht ihn zum Stadtvogt von Mainz. Bei den Namen nimmt Roth kleinere Änderungen vor. So wird Gostenhofer zu Justenhofer, Klas Dulin, der den Namen einer vornehmen Familie trägt, wird zum Büttel Clas Deiling. Folzo Bechtelmünze heißt bei Roth Folk Bechtelmonz. Nr. 6 macht er zum Torschreiber am Holztor. Neu gegenüber Müller sind ein Kleriker (Nr. 2) und eine Reihe kleinerer landesherrlicher oder städtischer Bediensteter, für die als Berufe angegeben werden: Holzmesser, Fruchtmütter, Salzschreiber, Mehlwieger, Salzmütter und Pedell (Nr. 7, 9, 10, 15, 18, 20). Nr. 12 wird als Stiftsrechner von St. Stefan bezeichnet. Während bei Müller Namen vornehmer Familien genannt werden, hat Roth die soziale Basis etwas nach unten erweitert. Die aus anderen Städten als Träger des organisierten Meistersangs bekannten Handwerker sucht man aber auch bei ihm vergebens. Roth (S. 264f.) sah darin einen Vorteil. Man habe in Mainz “damals schon wie heute” den Standesunterschied wenig gekannt und so Verbindungen zwischen Elementen geschaffen, die sich andernorts abstießen.
Roth hat also in jedem Fall die Namensliste seiner angeblichen Vorlage mit den Fälschungen Müllers “verunreinigt”. Damit lässt sich aber nicht erklären, wieso er bei Nr. 6 zusätzlich wusste, der von Müller erfundene Henrich Spitzbalke sei Torschreiber am Holztor und Berthold zum Eselweck Syndicus gewesen.
Von dem bei Müller S. 16 erwähnten Altaristen bei St. Quintin in Mainz, Veit Rosenpusch, sagt Roth S. 266, der hier korrekt auf Müller verweist, zusätzlich, dieser habe 1525 ein reformatorisch gesinntes Spiel vom christlichen Leben in der Quintinskirche aufführen lassen. Der Stadtschreiber Michel Leheimer, dem Müller S. 86 Nr. 11 ein (natürlich von Müller selbst verfasstes) Gedicht an Luther 1540 in den Mund legt, wird bei Roth 1531 als Stadtschreibergehilfe wegen antiklerikaler Späße bei einem Zechsingen mit drei Tagen Turmhaft bestraft. Nach dem Hinweis auf das Gedicht bei Müller schreibt Roth scheinheilig: “Ueber seine Lebensverhältnisse ist nichts bekannt” (S. 266 Anm. 10). Im 15. Jahrhundert war ein Johann Leheimer Richter, aber im 16. Jahrhundert kennt die Mainzer Archivdatenbank keine Angehörigen der Familie mehr.
In der Edition der “Ordnung” (Roth S. 275) werden zum Jahr 1565 drei Namen aus Roths Meistersinger-Liste als Singmeister oder Merker genannt: Wernher Weyrich Phisicus (Nr. 14), Henrich Fleyscher (Nr. 7) und Götz Justenhofer von Cöllen (Nr. 4). Weyrich und Justenhofer sind Erfindungen Müllers. 1568 gewann Wasmud Schwan den Kranz im Zechsingen (ebenda). Der Name fehlt zwar in Roths Liste, stammt aber aus Müllers Verzeichnis. Ein bei Roth S. 277 zu 1590 genannter Christoph zum Wolf erinnert an Müllers Christian zum Wolf.
Da Müllers Namen-Erfindungen nicht nur in der Liste der Meistersinger, sondern auch im darstellenden Teil Roths mit zusätzlichen Informationen erscheinen und ebenfalls in der Textedition der “Ordnung” auftauchen, kommt man um den Schluss nicht herum, dass – wie häufig bei Roth – alles erstunken und erlogen ist.
Die Möglichkeit, Roth habe in einen authentischen Text aus dem 16. Jahrhundert Müllers Namen interpoliert, ist keine vernünftige Annahme, obwohl, um es in Juristendiktion zu sagen, “denkmöglich”.
Man mag sich wundern, dass es Roth gelungen ist, bei der Wiedergabe der “Ordnung” über acht Druckseiten Frühneuhochdeutsch zu fingieren, ohne entdeckt zu werden. Aber zum einen hatte Roth viel Erfahrung mit dem Fälschen auch längerer Texte, und zum anderen lieferte ihm ja die authentische Nürnberger Ordnung eine ausgezeichnete Vorlage, der er das Fachvokabular und die Themen der normativen Texte des Meistergesangs entnehmen konnte. Roth macht selbst auf die Abhängigkeit der beiden Ordnungen aufmerksam und notiert die Entsprechungen in der Edition des Nürnberger Textes. Die Sprache musste er lediglich in das übersetzen, was er für die Mainzer Schreibsprache des 16. Jahrhunderts hielt. Ob ihm dies ohne Anachronismen gelang, muss die Philologie beurteilen.
F. W. E. Roth war kein guter Historiker. Es stellt sich aber die Frage, ob man ihm wirklich unterstellen darf, um den wahren Charakter von Müllers Buch nicht Bescheid gewusst zu haben. Durch die Rezeption von Müllers Fabeleien machte er ja seinen Aufsatz angreifbar, denn ein gründlicher Vergleich mit der Vorlage hätte schon am Ende des 19. Jahrhunderts die Fälschung ohne weiteres entlarven können. Vielleicht wollte Roth, möglicherweise aufgrund einer psychischen Anomalie zwanghaft zum Lügen gezwungen, entlarvt werden? Oder liebte er das Spiel mit dem Risiko?
Aber es ging – bis jetzt – alles gut. Viel zu lange hat die Forschung zu den Meistersingern und zur Theatergeschichte den Erfindungen Roths geglaubt. 1974 argumentierte Günter Mayer gegen Schlussfolgerungen aus Roths Mitteilungen, der zunftmäßige Meistergesang sei aus kirchlichen Bruderschaften hervorgegangen. Aber die Authentizität von Roths Angaben zweifelte er nicht an. Am gründlichsten hat sich dann Christoph Petzsch 1978 in einer Studie über die Kolmarer Liederhandschrift mit Roth auseinandergesetzt. Er steht ihm äußerst kritisch gegenüber und hält es für möglich, dass Roth, dessen “Unkorrektheiten” er aus dem Lebensbild von Heinz Duchhardt kannte, Schunks Faszikel, den Petzsch in Mainz und Roths Darmstädter Nachlass vergeblich gesucht hat, an sich nahm, “um spätere Nachprüfung seiner Darstellung unmöglich zu machen”. Nichts deutet aber darauf hin, dass er damit rechnete, dass Roth die mitgeteilten Quellen erfunden hat. Für die Theateraufführungen und die Singschul-Bruderschaften hat Petzsch in den von ihm durchgesehenen Quellen, darunter auch Mainzer Ingrossaturbücher im Staatsarchiv Würzburg, keinerlei Bestätigung der Angaben Roths gefunden.
Den von Petzsch eingeschlagenen Weg der Kritik hat die Germanistik nicht weiter verfolgt. Bei “allen grundsätzlichen Zweifeln an der Seriosität Roths”, verkündete Horst Brunner im Verein mit Johannes Rettelbach 1985, scheinen die von Roth nach Schunck vorgelegten Dokumente “keine Fälschungen zu sein”.
Bei diesem Stand der Dinge verwundert es nicht, dass Michael Baldzuhn, bester Kenner der Geschichte des Meistergesangs, in einer Darstellung über die deutschen Meistersinger-Gesellschaften 2010 und im Historischen Lexikon Bayerns 2018 an dem von Roth verbürgten Gründungsdatum der Mainzer Meistersingergesellschaft 1562 festhielt. Aus seiner Kenntnis der von Roth unabhängigen Quellen ergibt sich, wie er mir freundlicherweise aus einer in Arbeit befindlichen Einführung in den Meistergesang mitteilte, keine Bestätigung der Ausführungen Roths. Es sei angesichts der Bedeutung von Mainz für die Traditionsbildung der Meistersinger befremdlich, dass “andernorts nirgends Mainzer Meistersinger mit Gastauftritten belegt sind, obwohl doch zwischen den anderen Städten vielfach hin- und hergereist wird und man sich gegenseitig besucht und austauscht”. Es falle ebenfalls auf, dass Puschmans erste Auflage seines Berichts “Mainz übergeht, erst die zweite von 1584 Mainz berücksichtigt (wie dann später auch das Magdeburger Städteverzeichnis Kalförders von 1618 und das Memminger von 1660)”. Das Material des “Repertoriums der Sangsprüche und Meisterlieder des 12. bis 18. Jahrhunderts” lasse ebenfalls keine Schlüsse auf eine Meistersingergesellschaft in Mainz zu. Insbesondere die Existenz eines Mainzer Sängers namens Hans Rosengart sei nicht sicher zu erweisen.
In seiner Einführung hat sich Baldzuhn die Mühe gemacht, die über 40 von Roth genannten Töne und Weisen der Mainzer Meistersinger auf ihre möglichen Quellen zu prüfen. Das Ergebnis bietet zusätzlich deutliche Indizien gegen die Authentizität der Mitteilungen Roths.
Da F. W. E. Roth, inspiriert von den Erfindungen Nikolaus Müller, die Quellen zu den Mainzer Meistersingern gefälscht hat, muss man nunmehr davon ausgehen, dass es in Mainz nie eine Meistersingergesellschaft gegeben hat.