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Traditionelles Publizieren … gähn

Wissenschaftliches Publizieren am Limit, #academicchatter

😃 April 2016 Vortrag
😃 Mai 2016 Beitragseinreichung für Tagungsband
😃 2017 Email mit neuen Plänen der Herausgeber
🤨 2018-2021 Funkstille
🤯 2022 erneutes Lebenszeichen der Herausgeber und nun aber konkrete Pläne
🥱 seit 2023 erneute Funkstille

— Daniel Bellingradt (@dbellingradt.bsky.social) May 24, 2024 at 14:40

Mein Klassiker: die Causa Kornwestheim https://archivalia.hypotheses.org/7465

Seit 2013 unerledigt: https://archivalia.hypotheses.org/196683

Wer die Freigabe von Mitteln für Erhalt und Sanierung des “Judenhauses” (Imhofstraße 9) in Schwäbisch Gmünd verweigert, darf sich nicht auf mich berufen!

Niklas Konzen wirft mir in seinem Kommentar zu https://archivalia.hypotheses.org/201894 vor, dass meine “Position inzwischen im Gmünder Gemeinderat als Argument angeführt wird, um eine Freigabe von Mitteln für Erhalt und Sanierung des Denkmals zu verweigern”. Damit bin ich natürlich, wie er richtig vermutet, ganz und gar nicht einverstanden. Die Annahme, dass ich einen “Gesichtsverlust” befürchte, muss ich aber zurückweisen. Allenfalls unbewusst mag das mitspielen. Dann spielt aber auch – mindestens unbewusst – der Wunsch, ein Denkmal von europäischem Rang in der Stadt zu haben, für seine eigene Position eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Meine bisherigen Stellungnahmen zum Haus Imhofstraße 9:

Kein Judenghetto in Gmünd. Wo lag die älteste Synagoge der Stadt? In: Rems-Zeitung Nr. vom 7. April 1983, S. 12 (Commons): “Kein Zweifel ist möglich: Das Haus Imhofstraße 9 war die älteste Gmünder Synagoge, die in den Urkunden des 14. und 15. Jahrhunderts als »Judenschule« bezeichnet wird“.

einhorn-Jahrbuch 2002, Zitate S. 144-148 (Artdok): “Nun hat aber Richard Strobel gerade an dieser Nachricht Anstoß genommen und die Lage der Synagoge als ungesichert bezeichnet (Str. 107, 110), da Haus Nr. 9 ein Dachwerk von 1288 habe und seit dieser Zeit stehe. Dieser Einwand kann die eindeutige Identifizierung des Judenhauses in drei übereinstimmenden Quellen aus der Zeit um 1800 nicht umstoßen. […] Eine eindeutige Identifizierung der Synagoge kann den wenigen spätmittelalterlichen Quellen über die “Judenschule” und ihre Nachbarhäuser nicht entnommen werden. […] Eine Urkunde von 1439 liefert die erste sichere Angabe zur Lage der Judenschule. Damals verkaufte Hans Enslin der Ältere an Rembold Funk seine Hälfte der Überschlagmühle bei der neuen Badstube hinter der Judenschule („hinder der juden schule”) und unmittelbar an der Ringmauer (UAG 1115). Die Judenschule ist also in der Tat im Bereich des späteren Judenhofs zu suchen. […] Während die Bauforschung nach Ausweis des Strobelschen Inventars keine Festlegung treffen kann, kommt vielleicht die Archäologie zu Hilfe. Bei dem Abbruch des Eckhauses Kornhausstraße 21 stellte man 1991 nicht nur die Reste eines romanischen Steinhauses fest, man stieß auch auf einen spektakulären Fund, ein in den Fels gehauenes Becken, das sich als jüdisches Ritualbad („Mikweh”) deuten ließ (Str. 159). Was mit ihm geschah, offenbart ein erschreckendes Ausmaß an Unsensibilität im Umgang mit der Geschichte der Gmünder Juden: Weder wurde der Befund hinlänglich dokumentiert, noch eine Erhaltung des auch überregional bedeutsamen Denkmals in Betracht gezogen. Über die Zeitstellung der Mikweh ließen sich leider keinerlei Aussagen machen, da stratigraphische Beobachtungen nicht möglich waren. „Häufig”, schreibt Susanne Arnold, „befand sich die Mikweh im Gebäude der Synagoge, selten gab es auch in Privathäusern ein rituelles Bad”. Aufgrund dieses Umstands müssten die Nachrichten, die Synagoge habe sich in der Imhofstraße 11 (!) befunden, „nochmals überprüft werden”. Löst man sich von der Tradition, die als Judenhaus das Haus Imhofstraße 9 ansetzt, so kommt natürlich auch das im Kern in romanische Zeit zurückreichende Gebäude Kornhausstraße 21, das den Eingang des Judenhofs beherrscht, in Betracht. Laut Häuserbuch 1783 Nr. 713 gehörte zu ihm eine “Dunglege”, also ein Misthaufen auf dem Judenhof. Von hier (und dem Rathaus als der Stadtmitte) aus gesehen stellt sich die oberhalb benachbarte Überschlagmühle in der Tat als „hinter” der Judenschule gelegen dar, wie die genannte Urkunde von 1439 will. Da jedoch weitere Indizien fehlen, muss die Frage redlicherweise offen gelassen werden.”

Das Gebäude Imhofstraße 9 in Schwäbisch Gmünd und sein jüdischer Kontext (2018): kein Widerspruch zur Deutung.

Buchbesprechung: Jüdisches Leben in der mittelalterlichen Reichsstadt Schwäbisch Gmünd (2021) “Eindeutige Hinweise im Baubefund gibt es nicht (S. 72), insbesondere die Wappenfelder deuten doch wohl eher auf die christliche Oberschicht. Aber in der Chronistik des 17./18. Jahrhunderts gilt das Haus als das Judenhaus bzw. als ehemalige Synagoge […]. Wenn man diese Identifizierung ablehnt, steht man vor dem Problem, die im Bereich des “Judenhofs” (seit der NS-Zeit Imhofstraße) bezeugte Synagoge einem anderen Standort zuzuweisen, was nicht gelingen will. […] Verlockend wäre es, das Steinhaus Imhofstraße 9, das sich durch seine bauliche Ausstattung von den anderen bekannten Gmünder Steinhäusern abhebt, den vornehmen von Rinderbach zuzuweisen. Ob es zwischenzeitlich auch als Synagoge fungierte oder ob diese doch in einem der angrenzenden Häuser untergebracht war, muss aus meiner Sicht derzeit offen bleiben.”

Buchbesprechung: Einhorn Jahrbuch Schwäbisch Gmünd 2023 (2024): “Die spärlichen schriftlichen Quellen liefern keinen Beweis für die Synagogen-These, und für die bauhistorische Argumentation fühle ich mich nicht zuständig. Aus Gründen des Imagegewinns wünscht man sich natürlich in Schwäbisch Gmünd ein bedeutendes jüdisches Zeugnis aus dem Mittelalter, mit dem man in einer Reihe mit den jüdischen Welterbestädten stünde. “Imhofstraße hat europäischen Rang”, lautete die Überschrift des Berichts über eine Führung Konzens in der Gmünder Tagespost vom 20. April 2024. Ich will gern einräumen, dass die These mit Konzens Beitrag etwas wahrscheinlicher geworden ist. Aber sie ist nach wie vor alles andere als gesichert. […] Vielleicht ergibt sich durch weitere Bauforschung eine Absicherung der Synagogen-These, von der ich vorerst nicht überzeugt bin.”

Wenn es erforderlich ist, dass irgendwelche Stadträte Geld für das vermutlich bedeutendste profane Denkmal Gmünds aus dem Mittelalter bewilligen, widerrufe ich hiermit förmlich meine Skepsis.

David Schnur, der sich erheblich besser in jüdischer Geschichte auskennt als ich, hat mir freundlicherweise mitgeteilt, er sei überzeugt, dass das Haus Imhofstraße 9 die mittelalterliche Synagoge ist. Er sei sich allerdings nicht sicher, ob es sich um einen Zweckbau oder um ein zuvor von Christen genutztes Gebäude handle.

Bauhistorische Argumentationen vermag ich mangels eigener Sachkunde nur beschränkt beurteilen. Nach Konzen und Paulus liegen Indizien vor, die für die Eigenschaft des in der frühneuzeitlichen Gmünder Tradition und von mir 1983 ohne jeden Zweifel als Synagoge angesehenen Hauses als mittelalterliche jüdische Synagoge sprechen.

Die folgenden kleinen Fragezeichen mögen Differenzierungen abholde kommunale Entscheidungsträger bitte überlesen.

* Meine vorsichtige Infragestellung der Identifizierung 2002 stützte sich nicht nur auf Arnold, sondern auf den Zweifel Richard Strobels, des besten Kenners des Gmünder Baubestands.

* Wenn Konzen schreibt, dass die “urkundliche Lagebeschreibung von 1439 kaum eine andere Deutungsmöglichkeit zulässt”, so ist das aus meiner Sicht unzutreffend. Wenn es im Mittelalter Vorgängerbauten der heutigen Häuser 11 und 13 gab, so lagen diese näher an der Überschlagmühle als Nr. 9 und könnten in Betracht kommen.

Wir kennen die mittelalterliche Bebauung des in Rede stehenden Bereichs nicht. Ein Judenschulhof mit Gemeinschafts-Brunnen lässt doch an eine gewisse Freifläche denken, die man auf dem heutigen Stadtplan am ehesten vor dem Haus Nr. 9 annehmen möchte, also wenn man die Häuser 11 und 13 wegdenkt. Bei Nr. 11, heute ein Wohnbau des 17. Jahrhunderts, könnte das klappen, aber bei Nr. 13 hat Strobel einen mittelalterlichen Keller gefunden (Kunstdenkmäler Bd. 3, S. 112). Es gab also einen mittelalterlichen Vorgängerbau. Man wird die Synagoge als Haus innerhalb eines zugehörigen Hofbereichs annehmen dürfen, ohne dass man zwingend voraussetzen darf, dass sie freistehend den Hofbereich beherrschte. Das passt am ehesten zum heutigen Häuserblock Nr. 9-13, denn das Judenbad Nr. 17 scheidet ja aus. Nur als Begrenzung des Hofbereichs kommt die Häuserzeile an der Tierach mit der Überschlagmühle (Nr. 15, 19, vgl. Hegele: Die Mühlen 2016, S. 162-171) und die gegenüber dem Block von Nr. 9-13 gelegene Häuserzeile Nr. 8, 6, 5 in Frage. Da diese Häuser Nr. 8, 6, 5 in Strobels Inventar fehlen, also keinen alten Bestand aufweisen, darf man vielleicht daran denken, dass das Nr. 9 vorgelagerte Grundstück Nr. 5 unbebaut und Teil des Judenschulhofs war. Man müsste ihn dann nördlich und nicht westlich suchen, wo ja der mittelalterliche Vorgängerbau von Nr. 13 nicht für eine Freifläche zu vereinahmen ist. Ob es unmittelbar an Nr. 9, dem ja unabhängig von der Synagogenthese besonderer Rang zukam, einen mittelalterlichen Vorgängerbau der heutigen Nr. 11 gab, erscheint mir zweifelhaft. Bei dem durch Keller nachgewiesenen Vorgänger von Nr. 13 könnte man zwar erwägen, ob das die Synagoge gewesen sein könnte, aber das erscheint mir in Anbetracht der bauhistorischen Befunde von Nr. 9 eher unwahrscheinlich. Sicherheit ist zwar nicht zu gewinnen, aber das meiste spricht eben doch für Nr. 9, das ich nunmehr (wieder) als ehemalige Synagoge ansehe.

Imhof 9 und 11 Imhofstraße 9 (links) und 11. Foto Gmünder, CC-BY

* Konzen hat mich missverstanden, wenn er schließt, dass ich einräume, dass die “(fraglichen) Wappenscheiben in der dortigen spätmittelalterlichen Bohlenbalkendecke kein Argument gegen eine Synagogennutzung darstellen”. Aus meiner Sicht ist bei Wappenfeldern eine christliche Nutzung des Hauses sehr viel wahrscheinlicher als eine jüdische, auch wenn es nach Paulus ein (in Zahlen: 1) Beispiel für Wappen in einem jüdischen Zürcher Haus gibt. Unus testis nullus! Denkbar wäre natürlich, dass beim Einbau der Bohlendecke im frühen 15. Jahrhundert das Haus zeitweilig von Christen bewohnt wurde. Zu überprüfen ist die Deutung als Wappenfelder (Konzen verwendet ja das Adjektiv fraglich). Reste einer Bemalung wurden nicht gefunden, es gab also keine realisierten Wappendarstellungen. Auf der Abbildung bei Stefan King 2018 (UB Heidelberg) erinnern mich die angeblichen Wappen eher an Blätter …

Einmal mehr: Auch die AfD darf sich auf die Bildrechte der Allgemeinheit berufen

Man sollte die AfD bekämpfen – aber nicht, weil ein Autor ein Bild gemeinfreien Kulturguts nutzt, schrieb ich neulich. Nun wendet sich die Mainzer Christuskirchengemeinde gegen die Darstellung ihres Gotteshauses in Wahlwerbung der AfD, obwohl der BGH in seiner Friesenhaus-Entscheidung einer solchen Argumentation den Boden unter den Füßen weggezogen hat.

Wer fremdes Eigentum fotografiert und die Bilder veröffentlicht, begeht keine Eigentumsstörung. Handelt es sich um noch urheberrechtlich geschützte Werke, schützt den Verwerter in Deutschland die “Panoramafreiheit”. Diese gilt für alle.

Christuskirche (Mainz).jpg
Von Jörg BraukmannEigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link

Michael von Schwarzach: Familiengeschichte der Herren von Schwarzach (1590)

https://archive.org/details/b-01.01-bd.-1/page/n3/mode/2up

Eine umfangreiche Handschrift des späten 16. Jahrhunderts über die im Bodenseeraum und insbesondere in Konstanz ansässige Familie. Wo das Stück liegt, wird nicht mitgeteilt (mein Hinweisgeber vermutete das Beroldingen-Archiv im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd). Das Digitalisat bricht Bl. 445v ab, obwohl die Vorlage anscheinend nicht zuende ist.

#fnzhss

Nürnberger Autograph der Excerpta Chronicarum ist online

Die nach Lotte Kurras von Dietrich Truchseß geschriebene Handschrift Cent. II, 86 der Chronik von Platterberger/Truchsess (siehe https://archivalia.hypotheses.org/201554) ist jetzt auch online, da die Stadtbibliothek Nürnberg sie freundlicherweise nach einem SW-Mikrofilm ins Netz gestellt hat:

https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bvb:75-20240522101751

Unverständlich ist, wieso der Handschriftencensus und die Metadaten des Digitalisats als Datierung die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts nennen, obwohl die Handschrift nur 1459/67 entstanden sein kann. Die Handschrift gilt als “Original” der am 11. Juli 1459 vollendeten Weltchronik. Kurras (ZfdA 1980, S. 86 Anm. 2) wies sie aufgrund eines Schriftvergleichs mit einer eigenhändigen Urkunde von Dietrich Truchseß aus dem Jahr 1461 dem Nürnberger Kanzleischreiber zu, der am 30. April 1467 mit dem Schwert hingerichtet wurde (²VL 9, Sp. 1088).

Zwangsversöhnung durch gemeinsames Einsperren

Vom Ehegefängnis oder “Versöhnungsturm” im siebenbürgischen Birthälm (rumänisch: Biertan) berichtet ein PAYWALL-Artikel des SPIEGEL:

Ab Ende des 16. Jahrhunderts wurden dort trennungswillige Paare in eine Kammer der Kirchenburg gesperrt. Der Auftrag: Sie sollten an ihrer Beziehung arbeiten. Und sie möglichst retten. Auf engstem Raum mussten die Eheleute es bis zu sechs Wochen lang miteinander aushalten und sich noch dazu alle Gegenstände teilen: Messer, Gabel, Teller, Bett – von allem gab es nur ein Exemplar. »In rund 300 Jahren soll es wegen des Ehegefängnisses nur eine einzige Scheidung in Birthälm gegeben haben«, sagt Pfarrer Ulf Ziegler, 54, am Telefon.

Das Ehegefängnis befand sich in der Ostbastei der imposanten Kirchenburg, belehrt eine Website. (In Salzers Birthälm-Monographie 1881, GBS, finde ich dazu nichts!) Die protestantischen Geistlichen, die diese Praxis mutmaßlich einführten, dürften sich eine frühneuzeitliche Praxis in eidgenössischen Städten zum Vorbild genommen haben. Maßgeblich ist eine kleine Studie des Zürcher Rechtshistorikers Clausdieter Schott (1936-2023), die zuerst 1989 in der Festschrift für Louis Carlen erschien (S. 461-472) und in der Schriftensammlung Schotts “Thesaurus historiae iuris” (2011), S. 271-283 erneut abgedruckt wurde. Allerdings hat man beim Wiederabdruck die Seiten 469/70 vergessen.

Schott geht aus vom sogenannten Zürcher Ehelöffel, den man noch heute im Schweizerischen Nationalmuseum bewundern und über den man ein wenig in dessen Blog nachlesen kann.

In Gottfried Kellers Novelle Der Landvogt von Greifensee erschien “ein ganz abgehärmtes Ehepaar, das den Frieden nicht finden konnte, ohne zu wissen, warum”, vor dem Landvogt. “Als dieser sie nun nacheinander abhörte und ihr trostloses Zänkeln, das gar keinen Kompaß noch Steuerruder hatte, wahrnahm, erkannte er die Natur ihres Handels und verurteilte das Paar zu vier Wochen Gefängnis und zum Gebrauch des Ehelöffels. Auf seinen Wink nahm der Weibel dieses Gerät von der Wand, wo es an einem eisernen Kettlein hing. Es war ein ganz sauber aus Lindenholz geschnitzter Doppellöffel mit zwei Kellen am selben Stiele, doch so beschaffen, daß die eine aufwärts, die andere abwärts gekehrt war. »Seht«, sagte der Landvogt, »dieser Löffel ist aus einem Lindenbaume gemacht, dem Baume der Liebe, des Friedens und der Gerechtigkeit. Denket beim Essen, wenn ihr einander den Löffel reicht (denn einen zweiten bekommt ihr nicht), an eine grüne Linde, die in Blüte steht und auf der die Vögel singen, über welche des Himmels Wolken ziehen und in deren Schatten die Liebenden sitzen, die Richter tagen und der Friede geschlossen wird!« Das Männlein mußte den Löffel tragen, die Frau folgte ihm mit der Schürze an den Augen, und so wandelte das bleiche, magere Pärchen trübselig an den Ort seiner Bestimmung, von wo es nach vier Wochen versöhnt und einig und sogar mit einem zarten Anflug von Wangenrot wieder hervorging” (zeno.org).

Karl Rudolf Hagenbach spielte in einem Gedicht über das Friedensmahl bei Kappel 1529 ebenfalls auf die Praxis an (Alpenrosen 1837, GBS):

Es herrscht im Schweizerland ein alter Brauch,
Wenn Mann und Frau den Zank nicht wollen meiden,
Sperrt man sie ein, giebt zu dem Essen auch
Nur einen Löffel, einen Teller beiden;
Was gilt’s, sie lernen sich in wenig Tagen,
Wie in den Honigwochen wohl vertragen.

Schotts Aufsatz über den Ehelöffel (in: Volkskunst 3, 1981, S. 145-149, nicht eingesehen) war schon der dritte Artikel über dieses merkwürdige Objekt. Zuvor hatten sich Max Spörri 1961 (e-periodica.ch) und H. Zeller 1870 (ebenda) damit befasst.

Die wichtigste und anschaulichste Quelle für Schott waren die von Hans Jakob Dünz als Chorweibel von 1617 bis zu seinem Tod 1649 geführten “Lochrödel”, Aufzeichnungen über die meist nur wenige Tage dauernden Gefängnisstrafen, die das Berner Chorgericht verhängte. Er gab auch einige Abbildungen bei (PDF). Eine Farbabbildung mit Löffel-Zeichnung von Dünz findet sich im Handbuch “Die Schweizerische Reformation” von 2017 (S. 161, GBS).

Auch im katholischen Appenzell-Innerrhoden fand Schott archivalische Belege aus der Mitte des 17. Jahrhunderts. So wurde 1665 auf gemeinsame Einschließung eines Ehepaars erkannt, “zusammen und aus einem Löfel zu essen, wil sy so ohneinig und ergerlich mit einandern haußen” (Schott 1989, S. 469). Trotz der Existenz des Zürcher Ehelöffels fand Schott in Zürich zwar die Strafe des gemeinsamen Einschließens, aber keine ausdrücklichen Hinweise auf den Löffel. Außerdem kannte Schott eine Quellenstelle aus Breisach 1610, bei der es aber, was sonst anscheinend nicht belegt ist, um zwei Männer ging. Zwei zerstrittenen Turmwächter wurde angedroht, man werde sie ins Goldschmiedsloch setzen “und ein Leffel geben, biß sye eins werden” (Schott 1989, S. 471). [Ein anderes Beispiel aus Saulgau um 1638 bei Birlinger, wie unten, 2, Nr. 256, GBS: Dem Amtsbürgermeister und dem Stadtamtmann wird angedroht, wenn sie sich nicht endlich vertragen, werde man sie gemeinsam in einen Gefängnisturm mit einem einzigen Löffel setzen.]

Anknüpfend an Schott bietet das Deutsche Rechtswörterbuch im Lemma Löffel vier Beispiele für “Gebrauch eines gemeinsamen Eßlöffels im Gefängnis als Strafe bei streitenden Personen (häufig Ehepaaren)”. Das Breisacher Beispiel von 1610 und ein Berner von 1630 werden nach Schott zitiert. Eine auch von Schott benutzte Berner Quellenstelle von 1613 wird nach dem Aufsatz von Alfred Bärtschi im Schweizerischen Archiv für Volkskunde 1949 (S. 53, e-periodica.ch) wiedergegeben.

Auf den vierten Beleg aus Christoph Schorers Memminger Chronick 1660 (S. 130, MDZ) wurde unter anderem das Unterhaltungsblatt zur Augsburger Postzeitung vom 5. Mai 1883 aufmerksam (GBS).

Quelle war Anton Birlingers “Aus Schwaben” 2 (1874), S. 502 (GBS).

Der von Schott nach den Baselbieter Heimatblättern 1982 angeführte Vorschlag des Pfarrers Johann Jakob Huber von Sissach 1782, man möge die beiden Hauptzänkerinnen gemeinsam in ein Loch schmeißen, wo sie von einem Teller und mit einem Löffel essen müssten, wurde bereits in einer Publikation über Huber im Basler Jahrbuch 1893 (S. 95, GBS) bekannt gemacht. Realisiert wurde die Strafe im Kanton Basel Landschaft im Jahr 1712, als der Kleine Rat zu Basel das Ehepaar Mechel dazu verurteilte, sich im Wasserturm zu Liestal so lange einen Löffel zu teilen, bis sie sich wieder versöhnt hatten (Claudia Senn-Feurer: Sagenhaftes Liestal, 2013, S. 33, Auszug GBS).

[28.5.2024 In Winterthur wurde ein Ehepaar 1700 zu Wasser und Brot verurteilt, wobei sie nur mit einem Löffel essen sollten: Neujahrs-Blatt 1848, S. 199 (GBS).

29.5.2024 Roland E. Hofer: Üppiges, unzüchtiges Lebwesen. Schaffhauser Ehegerichtsbarkeit von der Reformation bis zum Ende des Ancien Régime (1529-1798) (1993), S. 169 mit Anm. 48 kennt Beispiele von 1608, 1703 und 1718. Zitat aus den Ehegerichtsprotokollen 1718: Das Paar wird bis zum nächsten Ehegericht ins Gefängnis gelegt und muss “auss einer schüssel und löffel daselbst essen und auss einem glass trinken”.]

Der Schweizerische Dorfkalender 1874 soll den Brauch für das Berner Oberland bezeugen, sagt das Schweizerische Idiotikon. [28.5.2024 Die Schweizerische Nationalbibliothek hat mir die wenig ergiebige Seite aus dem (nicht paginierten) Dorfkalender freundlicherweise zur Verfügung gestellt: PDF. Die Bestrafung betraf den heftigen Streit eines Ehepaars im Oberland (wann und wo ist nicht angegeben) wegen der unterschiedlichen Bezeichnung einer Maus: “Muus oder Mützer”.] Von dem bernischen Oberamtmann Johann Ludwig Wurstemberger, der sein Amt in Frutigen 1810 antrat, weiß Karl Stettler: Das Frutigland (1887), S. 53 (GBS), dieser habe ein Ehepaar zu Gefängnis mit nur einem Löffel verurteilt.

Die von Zeller 1870 berichtete Strafe in Solothurn 1639, wonach zwei zerstrittene Frauen, die tätlich geworden waren, gemeinsam eingesperrt aus einer Schüssel mit einem Löffel essen mussten, finde ich zuerst in einer Schrift von 1836 (Urs Peter Strohmeier: Der Kanton Solothurn, S. 173, GBS; ebenso Melchior Schuler 1843, GBS; Theodor Osenbrüggen im Feuilleton zum Pfälzischen Kurier 1870 Nr. 50, GBS).

Als Einsperrung nach Schweizerart bezeichnet der Roman “Ein Weihachtsfest in Rom” von Leopold Schefer (Kleine Romane 3, 1837, S. 149, MDZ) die Praxis der Ehepaar-Versöhnung.

Eine genaue Fundstelle gibt Wilhelm Beemelmans in seiner Arbeit über die Verfassung des elsässischen Ensisheim im 16. Jahrhundert 1908 (S. 88, GBS) nicht an, wenn er berichtet, ein Eheepaar sei über Nacht mit einem Löffel in den Käfig gesperrt worden.

[30.5.2024 Von 1621 datiert ein Eintrag in den Ratsprotokollen von Schwäbisch Hall: Zeitschrift des historischen Vereins für das wirtembergische Franken 4.1 (1856), S. 111 (GBS): Eingesperrte uneinige Eheleute erhielten nur einen Löffel. Ingolstadt um 1600: “uneinige Gefangene mußten mit einem Löffel die Suppe essen”, Ingolstädter Tagblatt. Sonntags-Blatt vom 31. Januar 1869 (GBS).]

Aus Oberösterreich kennt Anton Mailly eine Sage über Kapelle am Marktplatz von Kematen am Innbach, in der angeblich streitende Leute und auch Eheleute eingesperrt wurden, bis sie sich versöhnt hatten (Heimatgaue 1937, S. 17, ooegeschichte.at nach dem Sagenbuch von Depiny S. 402). Mailly erwähnt auch die Marchtrenker Wiege für zänkische Eheleute von 1702.

Ohne Lokalisierung bleiben Erwähnungen in Lorenz Okens Isis 1824 I, Sp. 200 (GBS über Scheidungswillige: vortrefflich sei die Einrichtung in manchen portestantischen Orten) und – bezogen auf zänkische Frauen – in “Das Kränzlein” 1894 (GBS). Ein besonders früher Beleg stammt von dem Pietisten Philipp Jakob Spener 1702 (Theologische Bedencken 3, S. 728, GBS): “wie man einiger orten zwey wiederwärtige Eheleute in ein gefängnis zusammen schleust, daß sie endlich mit einem löffel essen sollen”.

Schott zitiert aus einem englischen Inventar der 1889 nach England verkauften privaten Nürnberger Folterkammer-Ausstellung Georg Friedrich Geuders den Eintrag über eine Suppenschüssel mit einem Löffel, aus der bestrafte Frauen gemeinsam hätten essen müssen. Der undatierte Katalog ist online in HathiTrust.

[28.5.2024 Ebenso der “Führer durch das Internationale Panoptikum” in München 1895, Nr. 1277 (GBS).]

Nach den vorgestellten Zeugnissen handelte es sich um ein frühneuzeitliches Versöhnungsritual (eine “Paartherapie” avant la lettre), das vor allem bei zerstrittenen Eheleuten zur Anwendung kam, gelegentlich aber auch bei zänkischen Frauen. Auf Männer bezieht sich nur eine einzige Quellenstelle von 1610. Außerhalb der Schweiz gibt es kaum Belege.

Aus vorreformatorischer Zeit kenne ich bislang erst ein einziges Beispiel, auf das ich bei der Arbeit an meiner Dissertation gestoßen bin. Im 9. Abschnitt von Thomas Lirers Schwäbischer Chronik (Zählung nach Graf: Exemplarische Geschichten, 1987, S. 59, Internet Archive), die ca. 1460/85 verfasst wurde, geht es um Territorial-Streitigkeiten zwischen Graf Heinrich von Rotenfahn (Montfort) und Graf Hans von Werdenberg während der Regierungszeit eines (fiktiven) Königs Ludwig von Sachsen. Ich zitiere nach Wikisource (uo stets o über u).

Vnd do sie nun lang vnd vil retent do begert der kunig die sachen in der gütlicheit zuo richten. vnd mit der nun zuo entschaiden. Das wolten sie nit vergünnen. Vnd do die herren die mit ym da warent vnd ander ir freünd ersahent vnd iren grossen neid erkantent do wurdent sie ainß vnd viengent sie baid vnd satzten ir vnainigkeit in geschrifft. vnd legten sie baid zuosamen. in ain stuoben. vnd satztent yetwedern in ainen stock. vnd befalchent yn das sie sich mit einander ainenten. vnd ansehent das sie von ainem pluot vnd von ainem stammen geborn vnd herkumen wärent. vnd theten sie das nit biß morgen vmb die achte so wöltent sie yn geschrifft zaigen die sie müsten halten. Da es nun morgen was do kamen die herren vnd freünd zuo yn do warent sie vil vnainser dann vor.

Die beiden Kontrahenten wurden also auf Geheiß der Verwandten und anderen beteiligten adeligen Herren in einen Stock oder Block (Bildbeispiele auf Commons) eingeschlossen und über Nacht in eine Stube gesetzt, damit sie sich einigten, was aber nicht funktionierte. Ob die hier mit Blick auf zwei Hochadelige imaginierte Versöhnungspraxis tatsächlich im Mittelalter angewandt wurde, muss vorerst offen bleiben.

#forschung #rechtsgeschichte

Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland nun 2017 und 2018 online

Zu lange moving wall, wie ich meine:

http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland_ga

Die BLB wird wohl nachziehen:

https://regionalia.blb-karlsruhe.de/solrsearch/index/search/searchtype/collection/id/20212

27.5.2024 nun auch 2019

Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde will ältere Publikationen Open Access ins Netz stellen

Aus dem Newsletter: “Das ISGV stellt bereits seit Jahren umfangreiche Online-Datenbanken zur sächsischen Geschichte und Alltagskultur zur Verfügung, die regelmäßig hohe Klickzahlen erreichen. Jetzt geht das Institut einen weiteren Schritt zu mehr Open Access und präsentiert nach dem „Neuen Archiv für sächsische Geschichte“ weitere Bücher. In Kooperation mit der SLUB Dresden werden nach und nach alle älteren ISGV-Publikationen aus dem Leipziger Universitätsverlag auf der Plattform Qucosa veröffentlicht. Neue Bücher erscheinen drei Jahre nach der Veröffentlichung in digitaler Form. […]

Bereits online erschienen sind mehrere Bände aus der Reihe „Quellen und Materialien zur sächsischen Geschichte und Volkskunde“ und jüngst auch ein erster Band der traditionsreichen grünen „Schriften“-Reihe. Genuin digital erscheint bereits seit 2019 die barrierefreie Open-Access-Reihe „ISGV digital“”

Link rot: 38% of webpages that existed in 2013 are no longer accessible a decade later

https://www.pewresearch.org/data-labs/2024/05/17/when-online-content-disappears/

“[W]e collected a random sample of 50,000 English-language Wikipedia pages and examined the links in their “References” section. The vast majority of these pages (82%) contain at least one reference link – that is, one that directs the reader to a webpage other than Wikipedia itself.

In total, there are just over 1 million reference links across all the pages we collected. The typical page has four reference links.

The analysis indicates that 11% of all references linked on Wikipedia are no longer accessible. On about 2% of source pages containing reference links, every link on the page was broken or otherwise inaccessible, while another 53% of pages contained at least one broken link.”

In Mähren hat man die bisher älteste Steyrer Stadtansicht aus dem Jahr 1548 entdeckt

https://www.meinbezirk.at/steyr-steyr-land/c-lokales/aelteste-ansicht-steyrs-von-1548-in-maehren-aufgetaucht_a6640869

https://hist-kult.univie.ac.at/detailansicht/news/sophie-morawitz-entdeckte-die-aelteste-bekannte-ansicht-steyrs-auf-burg-pernstejn/

https://wien.czechcentres.cz/de/blog/2024/05/fenomenalni-nalez-na-morave-objevili-nejstarsi-znamy-pohled-na-mesto-steyr

https://ftp.steyr.at/magsteyr/amtsblatt/2024/amtsblatt2024-04.pdf