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Einmal mehr: Auch die AfD darf sich auf die Bildrechte der Allgemeinheit berufen

Man sollte die AfD bekämpfen – aber nicht, weil ein Autor ein Bild gemeinfreien Kulturguts nutzt, schrieb ich neulich. Nun wendet sich die Mainzer Christuskirchengemeinde gegen die Darstellung ihres Gotteshauses in Wahlwerbung der AfD, obwohl der BGH in seiner Friesenhaus-Entscheidung einer solchen Argumentation den Boden unter den Füßen weggezogen hat.

Wer fremdes Eigentum fotografiert und die Bilder veröffentlicht, begeht keine Eigentumsstörung. Handelt es sich um noch urheberrechtlich geschützte Werke, schützt den Verwerter in Deutschland die “Panoramafreiheit”. Diese gilt für alle.

Christuskirche (Mainz).jpg
Von Jörg BraukmannEigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link

Michael von Schwarzach: Familiengeschichte der Herren von Schwarzach (1590)

https://archive.org/details/b-01.01-bd.-1/page/n3/mode/2up

Eine umfangreiche Handschrift des späten 16. Jahrhunderts über die im Bodenseeraum und insbesondere in Konstanz ansässige Familie. Wo das Stück liegt, wird nicht mitgeteilt (mein Hinweisgeber vermutete das Beroldingen-Archiv im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd). Das Digitalisat bricht Bl. 445v ab, obwohl die Vorlage anscheinend nicht zuende ist.

#fnzhss

Nürnberger Autograph der Excerpta Chronicarum ist online

Die nach Lotte Kurras von Dietrich Truchseß geschriebene Handschrift Cent. II, 86 der Chronik von Platterberger/Truchsess (siehe https://archivalia.hypotheses.org/201554) ist jetzt auch online, da die Stadtbibliothek Nürnberg sie freundlicherweise nach einem SW-Mikrofilm ins Netz gestellt hat:

https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bvb:75-20240522101751

Unverständlich ist, wieso der Handschriftencensus und die Metadaten des Digitalisats als Datierung die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts nennen, obwohl die Handschrift nur 1459/67 entstanden sein kann. Die Handschrift gilt als “Original” der am 11. Juli 1459 vollendeten Weltchronik. Kurras (ZfdA 1980, S. 86 Anm. 2) wies sie aufgrund eines Schriftvergleichs mit einer eigenhändigen Urkunde von Dietrich Truchseß aus dem Jahr 1461 dem Nürnberger Kanzleischreiber zu, der am 30. April 1467 mit dem Schwert hingerichtet wurde (²VL 9, Sp. 1088).