Man sollte die AfD bekämpfen – aber nicht, weil ein Autor ein Bild gemeinfreien Kulturguts nutzt, schrieb ich neulich. Nun wendet sich die Mainzer Christuskirchengemeinde gegen die Darstellung ihres Gotteshauses in Wahlwerbung der AfD, obwohl der BGH in seiner Friesenhaus-Entscheidung einer solchen Argumentation den Boden unter den Füßen weggezogen hat.
Wer fremdes Eigentum fotografiert und die Bilder veröffentlicht, begeht keine Eigentumsstörung. Handelt es sich um noch urheberrechtlich geschützte Werke, schützt den Verwerter in Deutschland die “Panoramafreiheit”. Diese gilt für alle.
Von Jörg Braukmann – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link