Digitalisiert sind die Ausgaben bis 1851 (alles im Archiv Vorhandene):
Tag: 22. Mai 2024
Zwangsversöhnung durch gemeinsames Einsperren
Vom Ehegefängnis oder “Versöhnungsturm” im siebenbürgischen Birthälm (rumänisch: Biertan) berichtet ein PAYWALL-Artikel des SPIEGEL:
Ab Ende des 16. Jahrhunderts wurden dort trennungswillige Paare in eine Kammer der Kirchenburg gesperrt. Der Auftrag: Sie sollten an ihrer Beziehung arbeiten. Und sie möglichst retten. Auf engstem Raum mussten die Eheleute es bis zu sechs Wochen lang miteinander aushalten und sich noch dazu alle Gegenstände teilen: Messer, Gabel, Teller, Bett – von allem gab es nur ein Exemplar. »In rund 300 Jahren soll es wegen des Ehegefängnisses nur eine einzige Scheidung in Birthälm gegeben haben«, sagt Pfarrer Ulf Ziegler, 54, am Telefon.
Das Ehegefängnis befand sich in der Ostbastei der imposanten Kirchenburg, belehrt eine Website. (In Salzers Birthälm-Monographie 1881, GBS, finde ich dazu nichts!) Die protestantischen Geistlichen, die diese Praxis mutmaßlich einführten, dürften sich eine frühneuzeitliche Praxis in eidgenössischen Städten zum Vorbild genommen haben. Maßgeblich ist eine kleine Studie des Zürcher Rechtshistorikers Clausdieter Schott (1936-2023), die zuerst 1989 in der Festschrift für Louis Carlen erschien (S. 461-472) und in der Schriftensammlung Schotts “Thesaurus historiae iuris” (2011), S. 271-283 erneut abgedruckt wurde. Allerdings hat man beim Wiederabdruck die Seiten 469/70 vergessen.
Schott geht aus vom sogenannten Zürcher Ehelöffel, den man noch heute im Schweizerischen Nationalmuseum bewundern und über den man ein wenig in dessen Blog nachlesen kann.
In Gottfried Kellers Novelle Der Landvogt von Greifensee erschien “ein ganz abgehärmtes Ehepaar, das den Frieden nicht finden konnte, ohne zu wissen, warum”, vor dem Landvogt. “Als dieser sie nun nacheinander abhörte und ihr trostloses Zänkeln, das gar keinen Kompaß noch Steuerruder hatte, wahrnahm, erkannte er die Natur ihres Handels und verurteilte das Paar zu vier Wochen Gefängnis und zum Gebrauch des Ehelöffels. Auf seinen Wink nahm der Weibel dieses Gerät von der Wand, wo es an einem eisernen Kettlein hing. Es war ein ganz sauber aus Lindenholz geschnitzter Doppellöffel mit zwei Kellen am selben Stiele, doch so beschaffen, daß die eine aufwärts, die andere abwärts gekehrt war. »Seht«, sagte der Landvogt, »dieser Löffel ist aus einem Lindenbaume gemacht, dem Baume der Liebe, des Friedens und der Gerechtigkeit. Denket beim Essen, wenn ihr einander den Löffel reicht (denn einen zweiten bekommt ihr nicht), an eine grüne Linde, die in Blüte steht und auf der die Vögel singen, über welche des Himmels Wolken ziehen und in deren Schatten die Liebenden sitzen, die Richter tagen und der Friede geschlossen wird!« Das Männlein mußte den Löffel tragen, die Frau folgte ihm mit der Schürze an den Augen, und so wandelte das bleiche, magere Pärchen trübselig an den Ort seiner Bestimmung, von wo es nach vier Wochen versöhnt und einig und sogar mit einem zarten Anflug von Wangenrot wieder hervorging” (zeno.org).
Karl Rudolf Hagenbach spielte in einem Gedicht über das Friedensmahl bei Kappel 1529 ebenfalls auf die Praxis an (Alpenrosen 1837, GBS):
Es herrscht im Schweizerland ein alter Brauch,
Wenn Mann und Frau den Zank nicht wollen meiden,
Sperrt man sie ein, giebt zu dem Essen auch
Nur einen Löffel, einen Teller beiden;
Was gilt’s, sie lernen sich in wenig Tagen,
Wie in den Honigwochen wohl vertragen.
Schotts Aufsatz über den Ehelöffel (in: Volkskunst 3, 1981, S. 145-149, nicht eingesehen) war schon der dritte Artikel über dieses merkwürdige Objekt. Zuvor hatten sich Max Spörri 1961 (e-periodica.ch) und H. Zeller 1870 (ebenda) damit befasst.
Die wichtigste und anschaulichste Quelle für Schott waren die von Hans Jakob Dünz als Chorweibel von 1617 bis zu seinem Tod 1649 geführten “Lochrödel”, Aufzeichnungen über die meist nur wenige Tage dauernden Gefängnisstrafen, die das Berner Chorgericht verhängte. Er gab auch einige Abbildungen bei (PDF). Eine Farbabbildung mit Löffel-Zeichnung von Dünz findet sich im Handbuch “Die Schweizerische Reformation” von 2017 (S. 161, GBS).
Auch im katholischen Appenzell-Innerrhoden fand Schott archivalische Belege aus der Mitte des 17. Jahrhunderts. So wurde 1665 auf gemeinsame Einschließung eines Ehepaars erkannt, “zusammen und aus einem Löfel zu essen, wil sy so ohneinig und ergerlich mit einandern haußen” (Schott 1989, S. 469). Trotz der Existenz des Zürcher Ehelöffels fand Schott in Zürich zwar die Strafe des gemeinsamen Einschließens, aber keine ausdrücklichen Hinweise auf den Löffel. Außerdem kannte Schott eine Quellenstelle aus Breisach 1610, bei der es aber, was sonst anscheinend nicht belegt ist, um zwei Männer ging. Zwei zerstrittenen Turmwächter wurde angedroht, man werde sie ins Goldschmiedsloch setzen “und ein Leffel geben, biß sye eins werden” (Schott 1989, S. 471). [Ein anderes Beispiel aus Saulgau um 1638 bei Birlinger, wie unten, 2, Nr. 256, GBS: Dem Amtsbürgermeister und dem Stadtamtmann wird angedroht, wenn sie sich nicht endlich vertragen, werde man sie gemeinsam in einen Gefängnisturm mit einem einzigen Löffel setzen.]
Anknüpfend an Schott bietet das Deutsche Rechtswörterbuch im Lemma Löffel vier Beispiele für “Gebrauch eines gemeinsamen Eßlöffels im Gefängnis als Strafe bei streitenden Personen (häufig Ehepaaren)”. Das Breisacher Beispiel von 1610 und ein Berner von 1630 werden nach Schott zitiert. Eine auch von Schott benutzte Berner Quellenstelle von 1613 wird nach dem Aufsatz von Alfred Bärtschi im Schweizerischen Archiv für Volkskunde 1949 (S. 53, e-periodica.ch) wiedergegeben.
Auf den vierten Beleg aus Christoph Schorers Memminger Chronick 1660 (S. 130, MDZ) wurde unter anderem das Unterhaltungsblatt zur Augsburger Postzeitung vom 5. Mai 1883 aufmerksam (GBS).
Quelle war Anton Birlingers “Aus Schwaben” 2 (1874), S. 502 (GBS).
Der von Schott nach den Baselbieter Heimatblättern 1982 angeführte Vorschlag des Pfarrers Johann Jakob Huber von Sissach 1782, man möge die beiden Hauptzänkerinnen gemeinsam in ein Loch schmeißen, wo sie von einem Teller und mit einem Löffel essen müssten, wurde bereits in einer Publikation über Huber im Basler Jahrbuch 1893 (S. 95, GBS) bekannt gemacht. Realisiert wurde die Strafe im Kanton Basel Landschaft im Jahr 1712, als der Kleine Rat zu Basel das Ehepaar Mechel dazu verurteilte, sich im Wasserturm zu Liestal so lange einen Löffel zu teilen, bis sie sich wieder versöhnt hatten (Claudia Senn-Feurer: Sagenhaftes Liestal, 2013, S. 33, Auszug GBS).
[28.5.2024 In Winterthur wurde ein Ehepaar 1700 zu Wasser und Brot verurteilt, wobei sie nur mit einem Löffel essen sollten: Neujahrs-Blatt 1848, S. 199 (GBS).
29.5.2024 Roland E. Hofer: Üppiges, unzüchtiges Lebwesen. Schaffhauser Ehegerichtsbarkeit von der Reformation bis zum Ende des Ancien Régime (1529-1798) (1993), S. 169 mit Anm. 48 kennt Beispiele von 1608, 1703 und 1718. Zitat aus den Ehegerichtsprotokollen 1718: Das Paar wird bis zum nächsten Ehegericht ins Gefängnis gelegt und muss “auss einer schüssel und löffel daselbst essen und auss einem glass trinken”.]
Der Schweizerische Dorfkalender 1874 soll den Brauch für das Berner Oberland bezeugen, sagt das Schweizerische Idiotikon. [28.5.2024 Die Schweizerische Nationalbibliothek hat mir die wenig ergiebige Seite aus dem (nicht paginierten) Dorfkalender freundlicherweise zur Verfügung gestellt: PDF. Die Bestrafung betraf den heftigen Streit eines Ehepaars im Oberland (wann und wo ist nicht angegeben) wegen der unterschiedlichen Bezeichnung einer Maus: “Muus oder Mützer”.] Von dem bernischen Oberamtmann Johann Ludwig Wurstemberger, der sein Amt in Frutigen 1810 antrat, weiß Karl Stettler: Das Frutigland (1887), S. 53 (GBS), dieser habe ein Ehepaar zu Gefängnis mit nur einem Löffel verurteilt.
Die von Zeller 1870 berichtete Strafe in Solothurn 1639, wonach zwei zerstrittene Frauen, die tätlich geworden waren, gemeinsam eingesperrt aus einer Schüssel mit einem Löffel essen mussten, finde ich zuerst in einer Schrift von 1836 (Urs Peter Strohmeier: Der Kanton Solothurn, S. 173, GBS; ebenso Melchior Schuler 1843, GBS; Theodor Osenbrüggen im Feuilleton zum Pfälzischen Kurier 1870 Nr. 50, GBS).
Als Einsperrung nach Schweizerart bezeichnet der Roman “Ein Weihachtsfest in Rom” von Leopold Schefer (Kleine Romane 3, 1837, S. 149, MDZ) die Praxis der Ehepaar-Versöhnung.
Eine genaue Fundstelle gibt Wilhelm Beemelmans in seiner Arbeit über die Verfassung des elsässischen Ensisheim im 16. Jahrhundert 1908 (S. 88, GBS) nicht an, wenn er berichtet, ein Eheepaar sei über Nacht mit einem Löffel in den Käfig gesperrt worden.
[30.5.2024 Von 1621 datiert ein Eintrag in den Ratsprotokollen von Schwäbisch Hall: Zeitschrift des historischen Vereins für das wirtembergische Franken 4.1 (1856), S. 111 (GBS): Eingesperrte uneinige Eheleute erhielten nur einen Löffel. Ingolstadt um 1600: “uneinige Gefangene mußten mit einem Löffel die Suppe essen”, Ingolstädter Tagblatt. Sonntags-Blatt vom 31. Januar 1869 (GBS).]
Aus Oberösterreich kennt Anton Mailly eine Sage über Kapelle am Marktplatz von Kematen am Innbach, in der angeblich streitende Leute und auch Eheleute eingesperrt wurden, bis sie sich versöhnt hatten (Heimatgaue 1937, S. 17, ooegeschichte.at nach dem Sagenbuch von Depiny S. 402). Mailly erwähnt auch die Marchtrenker Wiege für zänkische Eheleute von 1702.
Ohne Lokalisierung bleiben Erwähnungen in Lorenz Okens Isis 1824 I, Sp. 200 (GBS über Scheidungswillige: vortrefflich sei die Einrichtung in manchen portestantischen Orten) und – bezogen auf zänkische Frauen – in “Das Kränzlein” 1894 (GBS). Ein besonders früher Beleg stammt von dem Pietisten Philipp Jakob Spener 1702 (Theologische Bedencken 3, S. 728, GBS): “wie man einiger orten zwey wiederwärtige Eheleute in ein gefängnis zusammen schleust, daß sie endlich mit einem löffel essen sollen”.
Schott zitiert aus einem englischen Inventar der 1889 nach England verkauften privaten Nürnberger Folterkammer-Ausstellung Georg Friedrich Geuders den Eintrag über eine Suppenschüssel mit einem Löffel, aus der bestrafte Frauen gemeinsam hätten essen müssen. Der undatierte Katalog ist online in HathiTrust.
[28.5.2024 Ebenso der “Führer durch das Internationale Panoptikum” in München 1895, Nr. 1277 (GBS).]
Nach den vorgestellten Zeugnissen handelte es sich um ein frühneuzeitliches Versöhnungsritual (eine “Paartherapie” avant la lettre), das vor allem bei zerstrittenen Eheleuten zur Anwendung kam, gelegentlich aber auch bei zänkischen Frauen. Auf Männer bezieht sich nur eine einzige Quellenstelle von 1610. Außerhalb der Schweiz gibt es kaum Belege.
Aus vorreformatorischer Zeit kenne ich bislang erst ein einziges Beispiel, auf das ich bei der Arbeit an meiner Dissertation gestoßen bin. Im 9. Abschnitt von Thomas Lirers Schwäbischer Chronik (Zählung nach Graf: Exemplarische Geschichten, 1987, S. 59, Internet Archive), die ca. 1460/85 verfasst wurde, geht es um Territorial-Streitigkeiten zwischen Graf Heinrich von Rotenfahn (Montfort) und Graf Hans von Werdenberg während der Regierungszeit eines (fiktiven) Königs Ludwig von Sachsen. Ich zitiere nach Wikisource (uo stets o über u).
Vnd do sie nun lang vnd vil retent do begert der kunig die sachen in der gütlicheit zuo richten. vnd mit der nun zuo entschaiden. Das wolten sie nit vergünnen. Vnd do die herren die mit ym da warent vnd ander ir freünd ersahent vnd iren grossen neid erkantent do wurdent sie ainß vnd viengent sie baid vnd satzten ir vnainigkeit in geschrifft. vnd legten sie baid zuosamen. in ain stuoben. vnd satztent yetwedern in ainen stock. vnd befalchent yn das sie sich mit einander ainenten. vnd ansehent das sie von ainem pluot vnd von ainem stammen geborn vnd herkumen wärent. vnd theten sie das nit biß morgen vmb die achte so wöltent sie yn geschrifft zaigen die sie müsten halten. Da es nun morgen was do kamen die herren vnd freünd zuo yn do warent sie vil vnainser dann vor.
Die beiden Kontrahenten wurden also auf Geheiß der Verwandten und anderen beteiligten adeligen Herren in einen Stock oder Block (Bildbeispiele auf Commons) eingeschlossen und über Nacht in eine Stube gesetzt, damit sie sich einigten, was aber nicht funktionierte. Ob die hier mit Blick auf zwei Hochadelige imaginierte Versöhnungspraxis tatsächlich im Mittelalter angewandt wurde, muss vorerst offen bleiben.
#forschung #rechtsgeschichte
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland nun 2017 und 2018 online
Zu lange moving wall, wie ich meine:
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland_ga
Die BLB wird wohl nachziehen:
https://regionalia.blb-karlsruhe.de/solrsearch/index/search/searchtype/collection/id/20212
27.5.2024 nun auch 2019
Wie die KI die Forschung revolutioniert
Inkompetentes LG Köln hält an verfehlter Rechtsprechung zu Fototapeten-Fotos fest
Ich habe allen Grund, eine persönliche Abneigung gegen die A*** (Ausnamejuristen?) dort zu hegen.
Petra Delicato mag die “einsame Arbeit im Archiv”
Die Krimiserie “Mord in Genua” mit Paola Cortellesi läuft in 3Sat, wo bald auch die Folgen 5-8 verfügbar sind, die es derzeit nicht in WOW gibt.
Aprite le finestre
Der Titel ist Teil der Filmmusik von “Morgen ist auch noch ein Tag”.