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Professoren stahlen im Vatikan wie die Raben

https://www.domradio.de/artikel/wie-es-im-vatikan-zu-spektakulaeren-diebstaehlen-kam

“Nersinger: Ich kann mich an eine Geschichte erinnern, die sich zu meiner Studienzeit in den 1980er Jahren in Rom abspielte. Nachdem wir eine Führungen durch das damalige Geheimarchiv bekamen, wurde uns gesagt, dass es eine Gruppe gab, die einige Wochen vor uns auch eine Führung hatte. Meistens sind das Studenten oder Professoren. Danach fiel auf einmal auf, dass eine Reihe von Dokumenten, aber auch Siegel, die an Dokumenten hingen, verschwunden waren.

Wer die Besucher waren, wurde aufgelistet. So konnte man herausfinden, dass eigentlich nur eine Gruppe von Professoren dafür in Frage kam. Man ließ das dann in gewissen Kreisen durchblicken. Auf einmal tauchten diese Gegenstände wieder auf. Die wurden mit der Post an den Vatikan zurückgeschickt. Man war also auch nicht bei Besuchen von Universitätsprofessoren sicher.”

Nachnutzung von Digitalisaten

Eine Frage auf Twitter

geht auf ein Problem ein, das ich vor etlichen Jahren im Sinne der freien Verfügbarkeit von Digitalisaten gemeinfreier Vorlagen gelöst glaubte. 2014 veröffentlichte ich

Open Access, Creative Commons und das Posten von Handschriftenscans

Dann kam 2017 die Klage gegen mich vor dem LG Köln eines Auktionshaus-Fotografen, der Bilder mit der Kamera für Auktionskataloge herstellte. Es ging um die Abbildung aus einer Inkunabel:

https://archivalia.hypotheses.org/67113

und um einen einzeiligen Besitzvermerk einer Himmeroder Handschrift, nicht mehr sichtbar in:

https://archivalia.hypotheses.org/886

Meine Fehleinschätzung der vermeintlich eindeutigen Rechtslage führte zur Verurteilung durch das voreingenommene und inkompetente Landgericht, dessen niederträchtige Streitwert-Ansetzung (12.000 Euro) für mich Kosten von über 7000 Euro nach sich zogen, die meine 2020 verstorbene Frau sehr belasteten und glücklicherweise weitgehend von Wikimedia e.V. getragen wurden. Seither habe ich keine rechte Freude mehr an der Jurisprudenz. Ich habe allerdings den Verdacht, dass man mich als Kritiker von kulturgutzerstörenden Auktionshäusern abstrafen wollte.

Parallel dazu erging 2018 die katastrophale BGH-Entscheidung zugunsten der Reiss-Engelhorn-Museen. Damit war klar, dass fotografisch hergestellte Gemäldereproduktionen durch § 72 UrhG geschützt sind.

Der europäische Gesetzgeber wollte das aber nicht hinnehmen, und so kam es 2021 zum § 68 UrhG, der diese Entscheidung ins deutsche Recht umsetzte:

https://archivalia.hypotheses.org/132872

Im Dezember 2021 schrieb ich in Nutzungsbedingungen der Digitalisate der deutschen Landesarchivverwaltungen:

“Die SUB Hamburg hat vor kurzem ihre Digitalisate unter die Public Domain Mark mit folgender Begründung gestellt:

“Anlass für die Lizenzanpassung ist das klare Bekenntnis des europäischen Gesetzgebers, dass an Digitalisaten gemeinfreier Werke keine neuen Schutzrechte entstehen sollen (Artikel 14 der RICHTLINIE (EU) 2019/790), das die Bundesrepublik Deutschland im Juni 2021 in § 68 UrhG umgesetzt hat.”

Meine Rechtsauffassung zum § 68 UrhG ist, dass nicht nur Bilder (Grafik, Postkarten, Fotos usw., visuelle Elemente auf Urkunden), sondern auch Abbildungen von handschriftlichen und gedruckten gemeinfreien 2-D-Vorlagen (Flachware, ich würde auch Münzen und Ähnliches dazurechnen) zum Anwendungsbereich gehören, also nicht urheberrechtlich schützbar sind. Die wikipediatauglichen Lizenzen CC-BY und CC-BY-SA mögen strictu sensu Copyfraud sein, soweit es um Gemeinfreies geht”, aber ich habe sie damals nicht beanstandet.

§ 68 UrhG (D) lautet:

“Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke werden nicht durch verwandte Schutzrechte nach den Teilen 2 und 3 geschützt.”

Klimpel macht sich in seiner Rechtsfibel (revidierte Version 2023) einen schlanken Fuß, indem er die zahlreichen Probleme des § 68 UrhG umgeht: “Reine Reproduktionsfotos haben keinen eigenen Schutz, wenn das wiedergegebene Objekt gemeinfrei ist” (S. 29).

Was ist mit Vorlagen, die keine visuellen Darstellungen (Bilder, Illustrationen) aufweisen?1

Muss man auch bei noch so alten Vorlagen die Schöpfungshöhe bejahen, da ja nur “visuelle Werke” (also Werke im Sinne des § 2 UrhG) vom Schutz ausgenommen sind?2

Gilt die schon immer anerkannte Ausnahme vom Lichtbildschutz des § 72 UrhG nicht nur für Fotokopien, die heute ja üblicherweise mit einem Gerät erstellt werden, das wie ein Flachbettscanner funktioniert, und für Fotos vom Foto (BGH Bibelreproduktion 1989), sondern auch für Aufsichtsscanner, in denen ja meist oben eine Reprokamera befestigt ist?3

Sind tatsächlich nur “Digitalisate von im Massenverfahren hergestellten Büchern”4 eindeutig vom Lichtbildschutz ausgenommen oder gilt das auch für Handschriftendigitalisate ohne visuelle Darstellungen?

Aus praktischer Sicht empfehle ich aber nach wie vor, Einschränkungen von Gedächtnisinstitutionen für ihre Digitalisate von 2-D-Vorlagen zu ignorieren. Urteile zum neuen § 68 UrhG gibt es meines Wissens noch nicht. Es wäre an der Zeit, dass jemand Institutionen wie die BSB München, deren Copyfraud NC bei visuellen Werken aus meiner Sicht eindeutig rechtswidrig ist, abmahnt und verklagt.

  1. Visuelle Werke sind nicht nur Werke der bildenden Kunst. Aber bei Karten bestreitet die ULB Halle die Anwendbarkeit der Vorschrift: https://archivalia.hypotheses.org/141714.

    Dreier/Schulze/Dreier, 7. Aufl. 2022, UrhG § 68 Rn. 5-8 ist großzügig: “Entsprechend der in ErwG 53 der DSM-RL genannten Zweckbestimmung der Regelung, nach der die Verbreitung von originalgetreuen Vervielfältigungen gemeinfreier Werke „zum Zugang zur Kultur und ihrer Förderung und zum Zugang zum kulturellen Erbe bei[tragen]“ soll, sind unter visuellen Werken also alle Kunstwerke zu verstehen, die visuell wahrnehmbar sind (Gesetzesbegründung BT-Drs. 19/27426, 105; Stang ZUM 2019, 668, 672; aA Schulze GRUR 2019, 779, 782: nur Werke der zweckfreien Kunst). Da es der in § 68 umgesetzten Richtlinienbestimmung um die Förderung nicht allein der Kunst, sondern ganz generell der Kultur und des kulturellen Erbes geht, sollte der Begriff der Kunst nicht zu eng ausgelegt werden. Nach der deutschen Systematik der Werkarten des § 2 Abs. 1 kommen neben den Werken der bildenden Künste (§ 2 Abs. 1 Nr. 4) durchaus auch Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, insbesondere also auch Zeichnungen, Pläne, Karten, und Skizzen (§ 2 Abs. 1 Nr. 7) in Betracht. § 68 unterfallen grundsätzlich auch Werke der Baukunst und der angewandten Kunst (§ 2 Abs. 1 Nr. 4), soweit es sich bei deren Abbildung um originalgetreue Vervielfältigungen […] handelt und nicht etwa um eigenständige, nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke. Vergleichbares gilt auch für Pantomimen und Werke der Tanzkunst (§ 2 Abs. 1 Nr. 3)”. []

  2. “Keine Erweiterung auf urheberrechtlich schutzunfähige Objekte”. Diese inakzeptable Position verficht Wandtke/Bullinger/Thum, 6. Aufl. 2022, UrhG § 68 Rn. 11-13. []
  3. Beispielsweise sagt BeckOK UrhR/Lauber-Rönsberg, 41. Ed. 15.2.2024, UrhG § 72 Rn. 15-20.1: “Bloße technische Reproduktionen (zB durch Fotokopien, die Herstellung von Diapositiven oder Einscannen) sind vom Schutz ausgeschlossen.” []
  4. Talke 2010, vgl. das Zitat in Archivalia. []

Erich Freiherr von Guttenberg: Die Territorienbildung am Obermain

Das Grundlagenwerk des letztes Jahr gemeinfrei gewordenen Landeshistorikers erschien 1927 als 79. Bericht des Historischen Vereins für die Pflege der Geschichte des Ehemaligen Fürstbistums Bamberg, nachdem es zuvor eine Kurzfassung als Neujahrsblatt 1925 und einen Teildruck der Würzburger Dissertation von 1926 gab. Der unveränderte Nachdruck von 1966 der Langfassung von über 500 Seiten wurde nun von der FU Berlin auf meine Bitte hin ins Netz gestellt:

http://doi.org/10.17169/refubium-43221

Judaspfennige

In einem aktuellen Sammelband über Reformationsmedaillen haben Jörg Ansorge und Hartmut Kühne über vor- und nachreformatorische Kopien der biblischen 30 Silberlinge recherchiert:

https://www.academia.edu/118999093/

#numismatik

Zu den Judas-Andenken zählte auch der Schorndorfer Judasstrick, dessen Behandlung durch Dr. Uwe-Jens Wandel 2011 ich neulich online zugänglich machen durfte:

https://archive.org/details/wandel_judas_2011

Egänzung dazu: https://franziskaner.members.cablelink.at/provinzarchiv/publikationen/pa_judasstrick.pdf

Rezension mit Korrekturvorschlag

http://histrhen.landesgeschichte.eu/2024/05/rezension-freitag-westfalen-schulte/

Das von mir nicht sonderlich geschätzte Blog leistet sich die Peinlichkeit, Redaktionsnotizen im Text zu belassen, unter anderem:

“Nachdem im einleitenden Kapitel das durchaus komplexe Gebiet ‚Westfalen‘ als Mental-Map und Organisationsrahmen vorgestellt wird, wird damit zugleich [Einleitend nachdem, hier zugleich – das passt nicht. Vorschlag: wird zudem oder wird darüber hinaus. CK] auch der heterogene Forschungsgegenstand, nämlich ein Westfalen, das sich vom Emsland bis zum heutigen Teilbundesland Nordrhein-Westfalen erstreckt, konturiert und die Relevanz einer solchen Geschichte Westfalens begründet.”

Bug oder vielleicht Feature?

Württembergische Vierteljahrshefte für Landesgeschichte online (bis auf die Jahrgänge 1931, 1932, 1935 und 1936)

https://de.wikisource.org/wiki/W%C3%BCrttembergische_Vierteljahrshefte_f%C3%BCr_Landesgeschichte

Update zu: https://archivalia.hypotheses.org/118918, https://archivalia.hypotheses.org/122912

16.3.2024 Anhang: Einzelne Beiträge aus den noch nicht ganz einsehbaren Bänden

Karl WELLER, Die Aufgaben der landesgeschichtlichen Forschung in Württemberg, in: WürttVjhhLG NF 37, 1931, S. 1-15
https://archive.org/details/weller_aufgaben [12.8.2024]

Ferdinand GRANER, Zur Geschichte der Kriminalrechtspflege in Württemberg, in: Württembergische Vierteljahrshefte für Landesgeschichte NF 37, 1931, S. 16-57
Ferdinand GRANER, Zur Geschichte der Kriminalrechtspflege in Württemberg, in: ebenda, S. 227-265
https://archive.org/details/graner_kriminalrechtspflege [12.8.2024]

Wilhelm GÖZ, Die Belagerung Hohentübingens im Jahre 1647. (J. M. Rauschers Aufzeichnungen im Pregizerianum Nr. 24), in: WürttVjhhLG NF 37, 1931, S. 58-111
https://archive.org/details/goez_hohentuebingen [30.9.2024]

Karl WELLER, Beiträge zur Geschichte der Novembertage 1918 in Württemberg, in: Württembergische Vierteljahrshefte für Landesgeschichte NF 37, 1931, S. 177-192
https://archive.org/details/weller_novembertage_1918 [25.9.2024]

Manfred EIMER, Zur Geschichte des Dornstetter Waldgedings, in: WürttVjhhLG NF 37, 1931, S. 205-226
https://archive.org/details/eimer_waldgeding_dornstetten [30.9.2024]

Georg STOLL, Zur Musikgeschichte Tübingens (1477-1600), in: WürttVjhhLG NF 37, 1931, S. 308-327
https://archive.org/details/stoll_musikgeschichte_tuebingens_202408 [12.8.2024]

Karl STENZEL, Waiblingen in der deutschen Geschichte, in: WürttVjhhLG NF 38, 1932, S. 164-212 (ND in: Waiblingen in Vergangenheit und Gegenwart 3 (1971), S. 7-76)
Der Neudruck ist online: https://archive.org/details/stenzel-waiblingen-in-der-deutschen-geschichte/mode/2up

Adolf METTLER, Das alte Münster in Zwiefalten, in: WürttVjhhLG NF 38, 1932, S. 213-262
https://doi.org/10.11588/artdok.00009050 [23.5.2024]

Julius RAUSCHER, Johannes Brenz in Stuttgart, in: WürttVjhhLG NF 38, 1932, S. 263-275
https://archive.org/details/rauscher_johannes_brenz_stuttgart [25.9.2024]

Max MILLER, J. H. Freiherr von Wessenberg als württembergischer Bischofskandidat im Jahr 1822, in: WürttVjhhLG NF 38, 1932, S. 370-400
https://archive.org/details/miller_wessenberg_bischofskandidat [12.8.2024]

Heinrich ÖHLER, Der Aufstand des Armen Konrad im Jahr 1514, in: WürttVjhhLG NF 38, 1932, S. 401-486
https://archive.org/details/oehler-der-aufstand-des-armen-konrad

Anton NÄGELE, Dr. Ludwig Vergenhans im Dienste der Grafen und Herzöge von Württemberg, in: WürttVjhhLG NF 41, 1935, S. 32-82
https://archive.org/details/naegele_vergenhans

Adolf METTLER, Laienmönche, Laienbrüder, Conversen, besonders bei den Hirsauern, in: WürttVjhhLG NF 41, 1935, S. 201-253
https://archive.org/details/mettler_laienbrueder

Adolf DIEHL, Schwäbische Ritter und Edelknechte im Dienst von Pisa und Lucca, in: WürttVjhhLG NF 41, 1935, S. 267-280
https://www.archive.org/details/diehl_ritter_pisa_lucca_1935

Neue Folge 42 1936 (letzter erschienener Jahrgang) [ist komplett (5.8.2024)]

Theodor KNAPP, Kronlehen – Ritterlehen – Aufhebung des Lehensverbandes, in: WürttVjhhLG NF 42, 1936, S. 1-35
https://archive.org/details/knapp_ritterlehen

Adolf DIEHL, Die offene Armenfürsorge in Stuttgart vor der Reformation, in: WürttVjhhLG NF 42, 1936, S. 36-92
https://www.archive.org/details/diehl_armenfuersorge_stuttgart_1936

Eberhard Freiherr von WAECHTER, Ambrosius Volland und der Erzbischof Matthäus Lang von Salzburg, in: Württembergische Vierteljahrshefte für Landesgeschichte NF 42, 1936, S. 93-106
https://archive.org/details/waechter_ambrosius_volland_1936

Josef BIHL, Württemberg und England im Zeitalter der Königin Elisabeth (1558-1603), in: WürttVjhhLG NF 42, 1936, S. 107-158
https://archive.org/details/bihl_wuerttemberg_england [17.6.2024]

Martin LEUBE, Das Tübinger Stift in der Weltbewegung zwischen 1790 und 1813, in: WürttVjhhLG NF 42, 1936, S. 159-183
https://archive.org/details/leube_tuebinger_stift_1790 [3.7.2024]

Max MILLER, Ursachen und Ziele der schwäbischen Auswanderung, in: WürttVjhhLG NF 42, 1936, S. 184-218
https://archive.org/details/miller_auswanderung_1936 [5.7.2024]

Besprechungen, in: WürttVjhhLG NF 42, 1936, S. 219-229
Anzeigen, in: WürttVjhhLG NF 42, 1936, S. 230-244
Friedrich Lutz (Nachruf), in: WürttVjhhLG NF 42, 1936, S. 244
https://archive.org/details/besprechungen_anzeigen_wvjh_1936 [29.7.2024]

Hans KLAIBER, Über die frühe Gotik in Herrenberg und Esslingen, in: WürttVjhhLG NF 42, 1936, S. 245-262
https://doi.org/10.11588/artdok.00009078 [28.6.2024]

Adolf DIEHL, Graf Konrad von Landau als Reiterführer, in: WürttVjhhLG NF 42, 1936, S. 263-269
https://www.archive.org/details/diehl_konrad_von_landau_1936

Irmgard KOTHE, Dr. Ludwig Vergenhans und andere Württemberger auf der Universität Ferrara, in: WürttVjhhLG NF 42, 1936, S. 270-281
https://archive.org/details/kothe_vergenhans [29.5.2024]

Horst SAUER, Ein unbekanntes Werk Joseph Christians, in: Württembergische Vierteljahrshefte für Landesgeschichte NF 42, 1936, S. 282-285
Wilhelm WEIZSÄCKER, Maria Feodorowna, die russische Kaiserin aus dem Hause Württemberg, in: ebenda, S. 286-300
https://archive.org/details/sauer_weizsacker_wvjh_1936 [5.8.2024]

Theodor KNAPP, Die württembergischen Erbämter, in: WürttVjhhLG NF 42, 1936, S. 301-322
https://archive.org/details/knapp_erbaemter_1936 [16.6.2024]

Walter GRUBE, Aus der Geschichte der Einheitsbewegung in Württemberg. Max Duncker im Briefwechsel mit Karl Klüpfel, A. L. Reyscher, Hermann Reuchlin und W. L. Holland 1859-1871, in: WürttVjhhLG NF 42, 1936, S. 323-356
https://archive.org/details/grube_einheitsbewegung_1936 [5.7.2024]

Franz KELLER, Die Steinmetzzeichen des Wäscherschlößchens, in: WürttVjhhLG NF 42, 1936, S. 357-358
Hermann HAERING, Wir Alemannen. Eine kritische Betrachtung, in: WürttVjhhLG NF 42, 1936, S. 359-374
Manfred EIMER, Das Klosterreichenbacher Seelenbuch in Kopenhagen, in: WürttVjhhLG NF 42, 1936, S. 375-376
Theodor KNAPP, Zum Verständnis der Schriftstücke aus der Bauernkanzlei von 1525 im vorigen Jg. S. 83ff., 281ff., in: WürttVjhhLG NF 42, 1936, S. 377-378
Besprechungen, in: WürttVjhhLG NF 42, 1936, S. 379-384
Anzeigen, in: WürttVjhhLG NF 42, 1936, S. 385-395
https://archive.org/details/wuerttembergische-vierteljahrshefte-1936-auszug-357 [11.7.2024]

Wilhelm HOFFMANN, Württembergische Geschichtsliteratur vom Jahr 1935, in: WürttVjhhLG NF 42, 1936, S. 396-438
https://archive.org/details/hoffmann_wuerttembergische_geschichtsliteratur_1935 [23.5.2024]

Adolf KEPPLER: Namenverzeichnis, in: WürttVjhhLG NF 42, 1936, S. 439-454
https://archive.org/details/namenverzeichnis_wvjh_1936 [29.7.2024]