https://www.dilibri.de/rlb/content/titleinfo/3548983
(Danke an DS)
#buchgeschichte
Wie sinnreich: das Digitalisat von PE 48 via https://manuscripta.at/?ID=46470 ist für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke unbrauchbar, da ein Teil des Textes mit einer Besitzkennzeichnung abgedeckt wurde.
https://grmsv-moers.de/rkb-zeitschriften-archiv-ist-online
Keine zukunftssichere Lösung!
Die Klinken (so mehrfach im Artikel) übergeben dem ab Oktober geöffneten Archiv der kommunalen Gebietskörperschaft ihre Bestände.
https://www.insidehighered.com/opinion/views/2024/04/16/new-way-think-about-plagiarism-opinion
“[A] particular instance of plagiarism is wrong to the extent that removing it from history would make a big difference.”
Wie geht man mit Plagiaten und anderen zurückgezogenen Arbeiten um?
Am 12.4. kam eine Pressemeldung der ZB MED heraus: “ZB MED-Suchportal LIVIVO macht zurückgezogene Publikationen deutlich erkennbar”. Dagegen ist nichts einzuwenden.
Sehr wohl habe ich Bauchschmerzen bei der Praxis von Bibliotheken, die aberkannte Dissertationen nicht nur in den Katalogen kennzeichnen, sondern auch für die Benutzung sperren.
“Schon seit langem versieht die DNB ihren Katalog bei Gradentzügen mit einer Anmerkung, zudem entfernt sie die Kennzeichnung als Hochschulschrift. So heißt es bei der ersten Dissertation des früheren CSU-Politikers Karl-Theodor zu Guttenberg: „Ursprünglich als Dissertation veröffentlicht, Doktorgrad wurde am 23.02.2011 entzogen.“ In manchen Fällen wird ein Buch für die reguläre Benutzung gesperrt. Für eine Einsichtnahme muss dann ein besonderes Interesse dargelegt werden. Dies gilt beispielsweise bei einer medizinischen Arbeit über die Rolle von Homocystein bei der Kohlenmonoxid-induzierten Erythropoetinsekretion in der Niere. Der Autor hat seinen Doktorgrad inzwischen auf der Praxiswebsite gelöscht, auf diversen Gesundheitswebseiten wurde er zuletzt noch als „Dr. med.“ geführt. Auf Nachfrage dieser Zeitung haben die Gemeinnützige Stiftung Gesundheit und zwei Kinderarztportale den Eintrag korrigiert. Internet-Portale erfahren auch weiterhin nicht automatisch über Gradentzüge.
Obwohl Nordrhein-Westfalen und Bayern nicht zu den zehn Bundesländern gehören, die sich auf das neue Verfahren geeinigt haben, gibt es auch dort Reformmut. Auf Nachfrage der F.A.Z. hat die Ruhr-Universität Bochum einen Hochschulschriftenvermerk aus dem Bibliothekskatalog gelöscht. Die Arbeit zu „Fahrsimulatoruntersuchung und Vigilanztests bei Patienten mit obstruktivem Schlafapnoe-Syndrom vor und unter CPAP-Therapie“ ist gesperrt; ein Hinweis ergänzt, dass der Doktorgrad am 28.11.2012 entzogen wurde. Bei der Deutschen Nationalbibliothek war dieser Hinweis bereits seit Jahren zu finden. Plagiatsbehaftete Dissertationen waren auch an der Universität Würzburg jahrelang noch zugänglich. Nun wurden sie gesperrt. Eigentlich hätte man erwarten dürfen, dass die Universität schneller reagiert. Sie war vor 15 Jahren Schauplatz eines großen Forschungsskandals. Gegen Spenden hatte ein Medizinhistoriker zahlreiche Doktorarbeiten selbst verfasst und wegen Vorteilsannahme verurteilt. Im Laufe seiner Karriere hatte er über 200 Doktorarbeiten betreut oder mitbetreut. Davon überprüfte die Universität 21 Arbeiten, in vier Fällen wurden Plagiate nachgewiesen und der Doktorgrad aberkannt. Die Exemplare dieser Dissertationen sind nun in Würzburger Bibliotheken als „sekretierte Literatur“ gelistet und können ausschließlich im Lesesaal eingesehen werden.”
Das ist absolut falsch und schadet der Wissenschaft. Was als wissenschaftliche Veröffentlichung im Umlauf war, darf unter keinen Umständen gesperrt oder mit Nutzungseinschränkungen versehen werden! Eine solche Zensur steht weder den Autoren noch den Bibliotheken zu, da überprüfbar sein muss, was wissenschaftlich genutzt oder sogar zitiert werden konnte. Es ist wurscht, wieviele Bibliothekare solche Arbeiten als unwissenschaftlich empfinden. Es ist nicht nur denkbar, sondern in vielen Fällen auch zutreffend, dass nach Abzug der plagiatbehafteten oder unredlichen Teile wissenschaftlich Akzeptables übrig bleibt. Man muss sich mit solchen Arbeiten kritisch auseinandersetzen, sie aber nicht ausmerzen oder den Zugang zu ihnen erschweren.
https://doi.org/10.1093/notesj/gjae030 (Open Access)
“Die Marke Jägermeister hat eine lange und beeindruckende Geschichte: 1935 brachte Curt Mast den heute international bekanntesten Premium-Kräuterlikör auf den Markt. Das Rezept aus 56 Kräutern, Blüten und Wurzeln ist bis dato unverändert. Auch die Flasche und das Etikett wurden in all den Jahren nur minimal verändert. Eine der ältesten, original gefüllten Jägermeister Flaschen, die mittlerweile fast 90 Jahre alt ist, findet man im Archiv bei Jägermeister. 2015 hat der Historiker Florian Carl Eisenblätter begonnen, das Historische Archiv aufzubauen und kümmert sich seitdem als Archivist & Manager Corporate History um genau dieses.”
Louis Schlaeflis Ausarbeitung auf Französisch ist undatiert (nicht vor 2014):
#buchgeschichte
Armin Talkes Aufsatz von 2022 ist nun kostenlos online: