Als ich bei einem neuen Digitalisat der UB Basel den Titel “Bruchstück eines frühmittelhochdeutschen kirchenrechtlichen Textes (Fragment)” las, stutzte ich. Nun bin ich weder Spezialist für frühmittelhochdeutsche Literatur noch Rechtshistoriker, aber ich hatte von so etwas noch nie gehört. Der Handschriftencensus kennt keine Publikation zu dem hochalemannischen Fragment (“chilchban”) aus der Zeit um 1150, das in der HSA-Beschreibung von Gustav Binz 1936 ganz transkribiert vorliegt. Solche Übersetzungen von kirchenrechtlichen Texten scheinen bisher nicht bekannt zu sein, bemerkte Binz.
Wieso hat sich bisher niemand um diesen geradezu sensationellen Fund gekümmert? Weil die Wahrscheinlichkeit gering war und ist, dass sich ein interessierter Rechtshistoriker durch handschriftliche Findmittel zu Fragmenten arbeitet, wäre es die Aufgabe der UB Basel gewesen, jemand zu finden, der oder die das Fragment sachgerecht vorstellen könnte. Da Binz offenbar selbst nicht zugreifen wollte, hat er leider auf solche Schritte verzichtet.
Möglicherweise kann Otto das Stück einordnen?
#rechtsgeschichte