Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

LWL-Museum in Münster: seit 2016 nichts dazugelernt

Im Februar 2016 beurteilte ich die Objektdatenbank des LWL-Museums für Kunst und Kultur in Münster

https://sammlung-online.lwl-museum-kunst-kultur.de/

nach den Kriterien, aus denen dann PERSONAVINO wurde. Heute ergibt sich kein Fortschritt.

PERmalink: NEIN

SOcial Media/Sharing: NEIN

Nachnutzung: NEIN

Annotation/Feedback: NEIN

VIewer: Gute Auflösung, brauchbare Metadaten.

NOrmdaten: NEIN

Sammlung der Luthergedenkstätten: nur 60 Objekte online verfügbar

Ärmlich!

https://www.ekmd.de/aktuell/nachrichten/sammlung-der-luthergedenkst-tten-online-verf-gbar.html

https://sammlung.robotron-services.de/LutherMuseen/

Miesem Museumsbrauch folgend, gibt es natürlich das älteste Besucherbuch NICHT als Gesamtdigitalisat.

Webseiten-Betreiber haftet nicht für Internet Archive

https://www.heise.de/news/Urheberrecht-Webseiten-Betreiber-haftet-nicht-fuer-Internet-Archive-9652937.html

https://doi.org/10.7328/jurpcb202439338

Auszug aus dem Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg:

“In diesem Zusammenhang ist der Zweck der „w…” – eine Internetbibliothek mit dem Ziel zu schaffen, Forschern, Historikern, Wissenschaftlern und allen weiteren Interessierten einen permanenten Zugang insbesondere zu nicht mehr vorhandenen Webseiten zu bieten (Hoeren, MMR 2006, V) – zu berücksichtigen. So wie die fortdauernde Auffindbarkeit einer früheren, mittlerweile zu unterlassenden Werbung in der „w…“ mangels Marktbezugs keine geschäftliche Handlung i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG darstellt, da die Auffindbarkeit darüber kein denkbarer Kanal zur Absatzförderung ist (LG Karlsruhe GRUR-RS 2023, 2296), liegt kein urheberrechtlich relevantes Verschaffen eines Zugangs zum geschützten Werk vor, da dem durchschnittlichen Internetnutzer bekannt ist, dass es sich bei den von der „w…“ vorgehaltenen Seiten um eine frühere Fassung des Internetauftritts handelt (vgl. zum Speichern im Cache der Suchmaschine Dreier/Schulze/Dreier, 7. Aufl. 2022, UrhG § 19a Rn. 6a). Die Beklagte verschafft somit nicht Dritten in voller Kenntnis der Folgen ihres Verhaltens Zugang zu den Kartenausschnitten. Abs. 32
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die „w…“ nicht von üblichen Internet-Suchmaschinen durchsucht werden kann. Vielmehr muss der Internetnutzer gezielt das Internetarchiv aufrufen und dort – da das Archiv keine eigene Suchfunktion aufweist – gezielt nach Inhalten suchen.”

Spätmittelalterliches Homemaking von Beringen, Schlat, Überkingen und Zillenhart

“Im Kreis des Elefanten. Burgen als Ressourcen des Niederadels auf der Schwäbischen Alb 1250–1400”. Die Dissertation von Jonas Froehlich (bei Hirbodian in Tübingen) ist seit Ende 2023 online.

http://dx.doi.org/10.15496/publikation-84886

Ein Blick in den Abschnitt zur Burg Ravenstein zeigt mangelnde Vertrautheit mit Primärquellen und Sekundärliteratur. Die Belege zu den Edelfreien von Ravenstein wären bei Bühler und in Reichardts Ortsnamenbuch (nicht herangezogen) zu finden gewesen.

Wilhelm Schmidtbonn (1876-1952), belasteter Namensgeber

Wolfgang H. Deutling schreibt mir:

“Lieber Herr Dr. Graf,

über die Persönlichkeit des in Bonn geborenen Schriftstellers Wilhelm Schmidtbonn ist hier in Bonn eine heftige Diskussion im Gange. Ich verweise auf einige Seiten, die allesamt historisch geschönt bzw. unzureichend sind:

https://www.literatur-rheinland.de/projekte/autorinnen-portraets/schmidtbonn-wilhelm

https://ga.de/bonn/bad-godesberg/auf-den-spuren-des-schriftstellers-wilhelm-schmidtbonn_aid-44029515

https://www.literaturportal-bayern.de/autorenlexikon?task=lpbauthor.default&pnd=118609009

hier heißt es wenigstens:

„Obwohl Schmidtbonn für sein literarisches Werk vielfach posthum geehrt wird und Straßen in Bonn und Düsseldorf nach ihm benannt sind, steht der Schriftsteller aufgrund seiner Vergangenheit jüngst im Kreuzfeuer der Kritik. So beschließt die sich aus Historiker*innen zusammensetzende Düsseldorfer Expertenkommission im Jahr 2020 die nach Schmidtbonn benannte Straße im Stadtteil Garath umzubenennen. Grund hierfür sind sein antisemitisches Handeln – 1930 weigert Schmidtbonn sich, jüdische Schauspieler für die Vorstellung seiner Theaterstücke zu engagieren – und seine mehrfach geäußerte Sympathie für Hitler sowie für dessen Terrorregime.“”

In Düsseldorf ist eine nach ihm benannte Straße umbenannt worden:

https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/stadtteile/garath/belastete-strassennamen-in-duesseldorf-wilhelm-schmidtbonn-strasse_aid-51786851

https://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Schmidtbonn

Weiter Kritik am Gesetzentwurf für Zeitverträge an Hochschulen

“Hanna ist bald weg” überschreibt die SZ ihren heutigen Paywall-Artikel über die geplante Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG):

“Die Bundesregierung muss die „Postdoc“-Phase an deutschen Unis reformieren. Doch ihre Pläne werden Nachwuchswissenschaftler ins Ausland drängen – oder aus der Wissenschaft hinaus. […]

Von Dauerstellen war aber wenig die Rede, als 2023 der Entwurf zur Reform des WissZeitVG vorgestellt wurde. Umso mehr von der neuen Höchstbefristung, die nun für die Postdoc-Phase vorgesehen ist. Sie folgt einer 4+2-Formel, der zufolge nach der Promotion die Verträge befristet Beschäftigter bereits nach vier Jahren nur verlängert werden können, wenn der Vertrag eine verbindliche Anschlusszusage enthält. Es ist offenkundig, dass diese Regelung überall dort, wo die Knappheit unbefristeter Stellen nur durch heftige Verteilungskämpfe in den Wissenschaftsinstitutionen selber behoben werden könnte, faktisch zur Verknappung der bisherigen sechs auf vier Jahre bei befristeten Verträgen in der Postdoc-Phase führen wird. Kleinere Einschränkungen wie die Anrechnung von Kinderbetreuung oder die Möglichkeit, in der Promotionsphase eingesparte Zeit in die Postdoc-Phase einzubringen, ändern am Grundprinzip nichts.

Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass sich die Bundesregierung auf den Entwurf einschließlich der 4+2-Formel geeinigt hat. Das ist eine schlechte Nachricht für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie den Wissenschaftsstandort. Sie steht nicht nur zeitlich in Nachbarschaft zu der Ende Februar veröffentlichten Studie „Barometer für die Wissenschaft 2023“, bei der auch Erwägungen abgefragt wurden, das Wissenschaftssystem zu verlassen. Dem Barometer zufolge ziehen 71 Prozent der befristet arbeitenden Postdocs einen Ausstieg in Betracht und nennen als Gründe nicht nur die hohe Arbeitsbelastung, sondern auch „unzureichende berufliche Perspektiven im Zusammenhang mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz“. Und neben Ausstiegsgedanken, so hört man bei den Protesten gegen die 4+2-Regel, kursieren unter vielen Jungwissenschaftlern Abwanderungsgedanken ins Ausland. In den sozialen Medien kursieren Postdoc-Migrationserzählungen, die gut enden. Nicht die Sucht nach Titeln treibt sie voran. Die Titeldämmerung, die schon Dr. Heinrich Faust bezeugte, ist weit vorangeschritten. Zu den aktuellen Plänen der Bundesregierung gehört die Streichung des Doktortitels vor dem Nachnamen in Personalausweisen und Reisepässen. Er soll auf die Rückseite in ein neu geschaffenes Datenfeld verbannt werden. Es spricht für die Postdoktoranden, dass sie sich nicht über diese Streichung, sondern über die 4+2-Formel aufregen.”

Siehe auch

https://www.deutschlandfunk.de/gew-fordert-aenderungen-100.html

https://taz.de/Arbeitsbedingungen-an-Unis/!5994836/

Weitere Materialien:

https://ichbinhanna.wordpress.com/

https://www.laborjournal.de/editorials/2943.php

Verzeichnis der Drucke des 16. Jahrhunderts im Handbuch der Kalendermacher  (2000)

 

Die online-Datenbank „Biobibliographisches Handbuch der Kalendermacher von 1550 bis 1750“ des Instituts Deutsche Presseforschung in Bremen existiert schon seit über 10 Jahren. Klaus Graf zitiert daraus in Archivalia am 1. April 2018  und gibt an, er habe das Zitat der Datenbank „Stand 2014“ entnommen. 2020 kam dann die gedruckte Version des Handbuchs heraus. (Rezensiert in H-Soz-Kult von Günther Oestmann)

Der Text der Papierfassung entspricht, soweit ich das übersehe, im Wesentlichen der Bremer online-Version, nur in einigen Artikeln gibt es in der online-Datenbank Ergänzungen aus den letzten vier Jahren. Ich muss allerdings vorausschicken, dass meine Beobachtungen zu dieser Datenbank sich nur auf Druckausgaben des 16. Jahrhunderts beziehen, weil das Ziel meiner Auswertung die Zuordnung der entsprechenden VD16-Nummern ist.

Zu demselben Handbuch gibt es noch eine zweite online-Datenbank von der Universität Erlangen, die verschiedene zusätzliche Register enthält.  Man kann darin die Drucke chronologisch ordnen, man kann in einer alphabetischen Liste der Drucker suchen und vieles mehr. Offenbar ist diese Version der Datenbank jedoch hauptsächlich für die Auswertung der handschriftlichen Einträge gedacht, die aber noch in Arbeit ist. Für den Zugang zu den biographischen Artikeln des Handbuchs dagegen wird man durch Links auf die Bremer Internetseite geführt.

Das 16. Jahrhundert macht im Handbuch der Kalendermacher nur einen kleinen Teil aus, der größte Teil der Ausgaben stammt aus dem 17. Jahrhundert. Gedruckte Kalender gab es zwar schon vor 1550, auch schon in der Inkunabelzeit, aber nicht die „Schreibkalender“, um die es hier hauptsächlich geht. Diese enthielten unbedruckte Seiten, um den Benutzern dieser Kalender die Möglichkeit zu geben, sich Notizen zu machen. Schreibkalender sind also ein Hybridmedium, ein Zwischending zwischen Druck und Handschrift. Deshalb sind viele Exemplare nicht in Bibliotheken, sondern in Archiven gelandet, die weniger erschlossen sind als die Bibliotheken und vom VD16 bislang kaum berücksichtigt werden.

Mehr dazu in Cinquecentine („Tschinquetschentine“)

Eine provisorische Fassung des Verzeichnisses der VD16-Nummern für das Handbuch der Kalenderdrucke hier

#buchgeschichte