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Erstes Urteil zu ChatGPT an Hochschulen

Jochen Zenthöfer berichtet in der FAZ:

“Die TU München hat eine Bewerbung für einen Masterstudiengang zurückgewiesen, weil im Rahmen des Eignungsverfahrens ein Essay „mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit“ zu 45 Prozent durch Künstliche Intelligenz (KI, beispielsweise ChatGPT) generiert worden war. Bewerber müssen eine Selbsterklärung abgeben, dass sie ihren Text komplett selbst verfasst haben. Der Einsatz von KI verstößt nach Ansicht der Universität gegen die wissenschaftliche Sorgfalt. Den Professoren fiel auf, dass der Essay „zu gut“ war; er „weiche durch seine Perfektion, seinen Satzbau und die Textgestaltung von dem ab, was nach der Lebenserfahrung von einem Bachelorabsolventen zu erwarten sei“. Man ging daher davon aus, dass Teile des Textes durch KI entstanden sind. […]

Schließlich stellte die TU München ihre Aufgabe selbst bei ChatGPT ein. Zwar erstellt die KI bei jeder Abfrage leicht unterschiedliche Antworten. Doch der von ChatGPT erstellte und vorgelegte Text sei in Struktur, Untergliederung und „Conclusion“ auffallend ähnlich zum Text des Bewerbers gewesen.

All diese Indizien reichten auch dem Verwaltungsgericht München (M 3 E 23.4371) aus. […] Das Verwaltungsgericht hielt sich an die Prüfer. Dies seien „nicht nur vertraut mit einer Vielzahl von gerade durch Bachelorabsolventen verfassten Texten, sondern aufgrund ihrer Tätigkeit als Prüfer gerade auch dazu berufen, diese nach Struktur, Inhalt und Form zu analysieren und zu bewerten“. […] Der Bewerber hätte, so das Gericht, erklären müssen, wie er einen solch hervorragenden Text hatte verfassen können. Diese Erklärung blieb er indes schuldig. Nun bleibt ihm der Masterstudiengang versperrt.”

Dass ich das noch erleben darf

Seit vielen Jahren warte ich darauf, dass die SB Berlin, wie im OPAC angekündigt, die autographe Stauferchronik David Wollebers (1582) mgf 481 ins Netz stellt. Nun ist es soweit:

http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB00018C0800000000

Ein Jahr früher datiert die bislang unbekannte, ebenfalls autographe Stauferchronik Wollebers im GNM Hs. 81234a, die schon seit einiger Zeit auf meine Bitte hin online gelesen werden kann:

https://dlib.gnm.de/item/Hs81234a

#fnzhss

Wenn Normen Teil von europäischen Vorschriften sind, müssen sie frei verfügbar sein, urteilte der EuGH

https://www.heise.de/news/EuGH-Entscheid-Europaeische-Normen-muessen-gratis-zugaenglich-sein-9646757.html

“Die Wirtschaftskanzlei Morrison Foerster, die Malamud und seine Partner vertritt, zeigt sich überzeugt, dass das heutige Urteil “weit über den konkreten Rechtsstreit hinaus große Auswirkungen haben wird”. Die EU-Kommission müsse nun freien Zugang zu allen harmonisierten Normen gewähren, schreibt die Kanzlei in ihrer Pressemitteilung.

Dies erfordere “eine völlige Neuordnung des europäischen Normungssystems”. Die europäischen Normungsorganisationen, aber auch nationale Organisationen wie das DIN in Deutschland, könnten künftig von Unternehmen und Privatpersonen nicht mehr verlangen, harmonisierte Normen für viel Geld zu kaufen.”

https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=283443&pageIndex=0&doclang=EN&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=6375509

Das Hauffsche Epitaphienbüchlein

Als ich am 25. März 1994 mit der Witwe von Hansmartin Decker-Hauff (1917-1992) telefonierte, erkundigte ich mich auch nach dem Hauffschen Epitaphienbüchlein im Familienarchiv, von dem ich einiges gelesen und auch mündlich gehört hatte. Sie hatte die vorhandenen Abschriften des zerstörten Originals nie selbst gesehen, auch nicht die Schwester des Tübinger Landeshistorikers. Bei der mühsamen Sichtung des Nachlasses seien sie ihr noch nicht in die Hände gefallen. Sie finden sich auch nicht im persönlichen Nachlass Hansmartin Decker-Hauffs im Hauptstaatsarchiv Stuttgart und dem dort ebenfalls verwahrten Familienarchiv vor, was mir das Archiv auch mit Hinweis auf die Auskunft des Bearbeiters der Findbücher, Dr. Peter Schiffer, am 23. Januar und 5. Februar 2024 bestätigte (Auskunft von Dr. Felix Teuchert). Sofern mich meine Erinnerung nicht trügt, habe ich im Kreis der Schüler und Schülerinnen Decker-Hauffs niemanden getroffen, der die Quelle selbst gesehen hat.

Den ersten Zweifel an der Authentizität veröffentlichte ich 1995 in den Blättern für württembergische Kirchengeschichte 94 (1994), S. 223 (zitiert nach Archivalia):

“Ein heikles quellenkritisches Problem werfen einige Inschriften auf, die Hansmartin Decker-Hauff Dieter Reichert aus dem sogenannten “Hauffschen Epitaphienbüchlein” mitgeteilt hatte (S. XXIII). Die gleiche Zusammenstellung wurde – ebenfalls ohne Autopsie – bereits für den Ludwigsburger Inschriftenband herangezogen (DI 25, S. XXVII). Auf Dauer wird man es wohl nicht vermeiden können, die Frage nach der Authentizität dieser Quelle zu stellen (für das Lorcher “Rote Buch” vgl. K. Graf in: Von Schwaben bis Jerusalem, 1995, S. 237). Bei der Sichtung des Nachlasses Decker-Hauff durch Frau Decker-Hauff konnten die Abschriften des Epitaphienbüchleins bislang nicht ermittelt werden. Merkwürdigerweise haben die dort (und in der Regel nur dort) überlieferten Inschriftentexte durchweg große Bedeutung für die genealogische Forschung. Auffällig ist etwa, daß die im Schorndorfer Inschriftenbestand des Epitaphienbüchleins bezeugten Ehen mit Gmünderinnen ausgerechnet zwei “berühmte” Familien betreffen: die Familie Baldung des bekannten Malers (Nr. 171) und die Familie Warbeck (Nr. 128 mit Nr. 180), bekannt durch den Übersetzer der “Schönen Magelone” Veit Warbeck (über seine Familie informiert mein Beitrag im einhorn-Jahrbuch Schwäbisch Gmünd 1986, S.139-150). Hinzuweisen ist auch auf den Umstand, daß die (vollständige?) Erfassung der Inschriften der Schorndorfer Stadtkirche durch David Wolleber (1588 s. Nr. 203) eigentlich eine Gegenprobe erlauben sollte – hätte Wolleber nicht alle nach der Hauffschen Sammlung vorhandenen älteren Inschriften übersehen. Im einzigen Fall einer Parallelüberlieferung (Nr. 180) weicht die Version des Epitaphienbüchleins nicht unerheblich ab.”

Zur Baldung-Inschrift erhielt ich am 6. Februar diesen Jahres eine Mail von dem Braunschweiger Genealogen Jens Th. Kaufmann, dem ich sehr für seine Unterstützung zu danken habe: “Laut den Inschriften des Rems-Murr-Kreises (basierend auf dem Epitaphienbüchlein) soll ja eine Margreth Baldung aus Gmünd (um 1490-1565) die Ehefrau des Heidenheimer Bürgermeisters Christoph Frantz gewesen sein: https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0238-di037h011k0017105. Das Ehepaar führe ich in meiner Ahnenliste. Christoph Frantz starb zwischen 1546 und 1550. Am 1. April 1553 stellte aber seine Witwe “Margeth Epseler” dem Kloster Herbrechtingen eine Quittung aus, siehe http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-2777462. Der Name dürfte im Findbuch zwar verschrieben sein (ich vermute, dass sie Margreth Eyselerin oder ähnlich hieß, also Angehörige einer Familie Eyselin war). […] Aufgrund dieser Nennung von 1553 (die noch verifiziert werden muss) dürfte eine 1565 in Schorndorf verstorbene Margreth Baldung als Ahnfrau der Familien Frantz, Palm, Zeller usw. ausscheiden, womit Angaben aus dem angeblichen Epitaphienbüchlein ein weiteres Mal widerlegt wären”.

In den Südwestdeutschen Blätter für Familien- und Wappenkunde 36 (2018), S. 324 (Besprechung der Deutschen Inschriften des Landkreises Freudenstadt) wiederholte ich meine Kritik : “Alle Inschriften aus dem “Hauffschen Epitaphienbüchlein” – einige haben ihren Weg in die Inschriftenbände gefunden – dürften ebenfalls Fälschungen sein. (Ich erinnere mich noch an den boshaften Spott in der Tübinger Kaffeerunde um 1980, als hinter dem Rücken Decker-Hauffs über sein Epitaphienbüchlein gelästert wurde, es müsse sich um eine ergänzbare Loseblatt-Sammlung handeln.) In jedem Fall ist bei genealogischen Quellen, die einzig und allein Decker-Hauff kannte, der Rat angebracht, lieber auf sie zu verzichten.”

Neulich erwähnte ich in meinem Beitrag “Hansmartin Decker-Hauff (1917-1992) und Pfarrer Friedrich Schwarz (1872-1952)” erneut das Epitaphienbüchlein: “Walther Ludwig (Hamburg) wies mich freundlicherweise auf ein angeblich im Epitaphienbüchlein enthaltenes Epitaph des Christoph Laubenberger hin, mit dem sich Ludwig in seinem Aufsatz Illegitimes Adelskind und neue Nobilitierung. Herkunft, Leben und Nachkommen des Christoph Laubenberger (gest. 1611). In: Reutlinger Geschichtsblätter N.F. 32 (1993), S. 91-118, hier S. 91, 112f. befasst hat. Eine mündliche Auskunft Decker-Hauffs 1981 an Ludwig wusste von vier Wappen, aber die Dissertation (1967/68) seines Schülers, des späteren Nördlinger Stadtarchivars Dietmar Voges, über die Reutlinger Inschriften, in der eine Mitteilung Decker-Hauffs aus dem Epitaphienbüchlein verwertet worden war, erwähnt sie nicht. Ludwig geht heute davon aus, dass Decker-Hauff die Wappen “erfunden hat, um eine dokumentarische Bestätigung zu haben für seine Spekulationen über die Herkunft des Christoph Laubenberger” (Mail vom 13. Januar 2024).”

Angesichts dieser Sachlage wird man davon ausgehen müssen, dass Decker-Hauff die Texte des Epitaphienbüchleins erfunden hat, dass es sich also – ebenso wie bei den angeblich im Lorcher Roten Buch vorhandenen Aufzeichnungen zur Staufergenealogie – um Fälschungen handelt.

Ich stelle im Folgenden zusammen, was mir an (direkten) Zitaten des Epitaphienbüchleins bekannt ist und hoffe auf Ergänzungen. Nach derzeitigem Kenntnisstand hat sich Decker-Hauff ab 1963 auf die Quelle bezogen. Decker-Hauff hat über sie so unterschiedliche Angaben gemacht, dass bereits dieser Umstand geeignet ist, die Authentizität der Quelle in Frage zu stellen.

Die “1963 auf Anregung von Hansmartin Decker-Hauff entstandene Arbeit von Dieter Reichert über die Inschriften des ehemaligen Oberamtsbezirks Schorndorf (Zulassungsarbeit für das höhere Lehramt, Tübingen 1963, masch.), in der alle Inschriften bis zum Jahr 1800 systematisch gesammelt und erläutert sowie durch ausführliche Register erschlossen sind” lag den Bearbeitern Harald Drös und Gerhard Fritz von: Die Inschriften des Rems-Murr-Kreises (1994) nur im Auszug vor. Über das Epitaphienbüchlein heißt es S. XXIII (inschriften.net): “Emanuel Leopold Hellers Aufzeichnungen über die Familie Breitschwert von 1794 sind für eine Grabschrift vom Backnanger Friedhof (nr. 278), das Hauffsche Epitaphienbüchlein für insgesamt sieben Grabmäler aus der Stadtkirche und vom Friedhof in Schorndorf (nrr. 39, 128, 171, 182, 201, 304, 311) die einzige Quelle. Das Hauffsche Epitaphienbüchlein ist eine zwischen 1702 und 1721 von mehreren Händen angefertigte Sammlung von auf die Familie bezogenen Grabschriften. Angelegt wurde das Werk von Karl Albrecht Hauff, Stadtpfarrer in Waldenbuch und Kornwestheim, oder von seinem Sohn Hans Albrecht, Pfarrer in Backnang. Die Handschrift befand sich im Decker-Hauffschen Familienarchiv in Stuttgart und wurde dort 1944 zerstört. Erhalten haben sich ebenda mehrere im wesentlichen gleichlautende Abschriften”. In der Fußnote 64 erfährt man: “Die Benutzung dieser Handschriften war den Bearbeitern nicht möglich. Die Texte werden daher so wiedergegeben, wie sie Hansmartin Decker-Hauff seinerzeit Dieter Reichert mitgeteilt hat und wie sie in Reicherts Zulassungsarbeit (vgl. unten) aufgenommen wurden.” Es muss sich dabei um die Tübinger Zulassungsarbeit handeln, nicht um die im Literaturverzeichnis aufgeführte Schwäbisch Gmünder.

Hansmartin Decker-Hauff: Geschichte der Stadt Stuttgart 1 [einziger Band] (1966), S. 370 im Quellenverzeichnis: “Monumenta Wirtembergica oder Hauffisches Epitaphienbüchlein (Inschriftensammlung des 17. Jahrhunderts, fortgeführt im 18. Jahrhundert, mit zahlreichen Abschriften von Grabsteinen usw., auch aus Stuttgart), Handschrift (2 Abschriften des Originals), Stuttgart, Familienarchiv Decker-Hauff”.

Die Inschriften des Landkreises Ludwigsburg. Bearbeitet von Anneliese Seeliger-Zeiss und Hans Ulrich Schäfer (1986), S. XXVII (inschriften.net): “Das Familienarchiv Decker-Hauff in Stuttgart verwahrte unter dem Titel „Hans Hauffs Epitaphienbüchlein“ eine bis ins 17. Jahrhundert zurückgehende Sammlung von Grabschrift-Kopien für Angehörige dieser Familie. Das Werk, an dem mehrere Hände mitgearbeitet hatten, ging in den Bombennächten des Jahres 1944 zugrunde. Abschriften des Epitaphienbüchleins überstanden den Krieg. Sie wurden, soweit sie das Bearbeitungsgebiet betreffen, von Professor Dr. Hansmartin Decker-Hauff mitgeteilt.” Diese Formulierung stammt sicher von Schäfer, der laut Vorwort “dabei auf das Material seiner 1965 bei Professor Dr. Hansmartin Decker-Hauff (Tübingen) begonnenen Zulassungsarbeit zurückgreifen” konnte. Das Datum der Einreichung ist weder im Literaturverzeichnis des Bandes noch im KVK auffindbar.

Dietmar-Henning Voges: Die deutschen Inschriften in Stadt und Kreis Reutlingen bis 1750 (1975) [Teildruck], S. 12: “Monumenta Wirtembergica oder Hauffisches Epitaphienbüchlein (Inschriftensammlung des 17. Jahrhunderts, fortgeführt im 18. Jahrhundert, mit Abschriften von Epitaphien und Grabsteinen), Handschrift, Familienarchiv Decker-Hauff, Stuttgart”. S. 23 ergänzend: “Hauff, Johann Albrecht, Epitaphien-Büchlein [betreffend die Familie Hauff], [etwa nach 1683 und vor 1724], […] benutzt nach Exzerpten von Prof. Dr. H. Decker-Hauff”. Ludwig (wie oben) hat die maschinenschriftliche Fassung von 1967/68 in der UB Tübingen eingesehen.

Norbert Hofmann: Besitzgeschichte der Hacken von Hoheneck und Wöllstein. Zulassungsarbeit Tübingen (1969/70, Exemplar in meinem Besitz und im Institut für geschichtliche Landeskunde in Tübingen), S. 113: “Privatbesitz: Abschrift des “Hauffschen Epitaphienbüchle” begonnen 1572 von Hans Hauff, Burgvogt in Schorndorf, geführt bis ca. 1780, verbrannt 1945, Abschrift 1899 durch Christopf Martin Decker”. Nach S. 4 machte Decker-Hauff Hofmann zwei “nur schwer erreichbare” handschriftliche Quellen zugänglich. Eine Abschrift im 1945 verbrannten – Kommentar von mir: Schäfer sagt 1944! – Hauffschen Epitaphienbüchle biete die Filiation der Gmünder Hacken von Ulrich (14, Kirchherr zu Hüttlingen) bis Ulrich (48, Sekretär zu Ellwangen, siehe die Hack-Genealogie Hofmanns im Internet Archive) nach einer Inschrift im Kloster Gotteszell (1984 von mir für bare Münze genommen, siehe die Nachweise in https://archivalia.hypotheses.org/148046). Die zweite Quelle, das Verkündbuch der Pfarrei Mühlau (Innsbruck), soll anlässlich der Hochzeit des Tiroler Kanzlers Leomann Schiller von Herdern (Oberdeutsche Personendatenbank) die Ahnen beider Ehepartner anführen. Aus dem bereits 1905 von Peter Paul Albert mitgeteilten Mühlauer Verkündbucheintrag (S. 54f., Internet Archive) geht aber nur der auch aus anderen Quellen (OAB Ellwangen; Landesarchiv) bekannte Name des Vaters der Braut Anna, Konrad Hagen hervor. Dieser für Ellwangen als Ammann in Ellwangen (Pfeifer 1959, UB Bielefeld: “Häg”) tätige Jurist könnte durchaus der Sohn des Utz Hack, der 1537 als ellwangischer Sekretär im Stadtarchiv Schwäbisch Hall bezeugt ist, sein. Decker-Hauff muss die Haller Quelle (Steuerbuch 4a/23 Nr. 443, dem Stadtarchiv danke ich für rasche Hilfe) selbst oder durch Mitteilung Gerd Wunders bekannt gewesen sein, denn der Eintrag bei Wunder/Lenckner (UB Bielefeld) nennt Ellwangen nicht. Da Konrad Hagen nach freundlicher Auskunft des Staatsarchivs Ludwigsburg nicht mit den drei Kugeln der Hack (auch von Veit Hack 1515 geführt: Weser), sondern mit einem Löwen (?) siegelt, dürfte aber die Filiation Veit Hack – Utz Hack eine Erfindung Decker-Hauffs sein. Jens Th. Kaufmann, Kenner der Gaisberg-Genealogie, konnte die Angaben über die Ehe des Konrad mit einer Barbara Gaisberger (angeblich Tochter einer Schletz von Schwäbisch Hall) nicht bestätigen.

Siegel des Konrad Hag, Lizentiat der Rechte und fürstlicher Rat und Amman zu Ellwangen, StA Ludwigsburg B 389 Bü 1085 (1592)

Walter Bernhardt: Die Zentralbehörden des Herzogtums Württemberg und ihre Beamten 1520-1629, 2 Bände (1973) Bd. 1, S. 164 zu Ulrich Betz von Betzeck: “Hans Hauffs Epitaphienbüchle 1572ff.”; Bd. 2, S. 632 zu Dr. Friedrich Schütz.

Anja Broschek: Michel Erhart (1973), S. 25 Anm. 4 (Auszug GBS): “Nach freundlicher Mitteilung von H. Decker-Hauff war Michel Erhart mit Margarete Ensinger vermählt. Dies geht aus Grabinschriften des Hauffschen Epitaphienbüchleins […] hervor”.

Christa-Maria Mack: Die Geschichte des Klosters Lichtenstern von der Gründung bis zur Reformation (1975), S. 171 zitiert eine Inschrift aus dem Hauffschen Epitaphienbüchlein: “Anna Brechtin von Wi.sb (puto Winsberg aut Willsbach) aine Closter fraw auff dem Liechtenstern. Ihr Nam in ainem gang gemalet. Hat ain Schild mit den Wecken oberhalb als ihn die zu Schorndorf auch habendt”.

Gerd Wunder: Von Ega und Egen. Ein Beitrag zum Thema Landadel und Stadtadel. In: Archiv für Sippenforschung 49 (1983) S. 41-50, hier S. 49 (GBS-Schnipsel). [7.3.2024 Im Text geht es um einen Hans Egen aus Dinkelsbühl, “der mit Apollonie, der Tochter des Forstmeisters Hans Schertlin (und Nichte des brühmten Feldhauptmanns Sebastian Schertlin von Burtenbach) verheiratet war”.]

Hansmartin Decker-Hauff: Neue Funde zum Ursprung der fränkischen Burckhardt. Ahnenprobe des Johannes Burckhardt und seine Verwandtschaft (Excurs II, in: Hanns Wolfgang Rath: Regina die schwäbische Geistesmutter, Reprint der 1. Aufl., Limburg a. d. Lahn 1981, neu bearbeitet durch Hansmartin Decker-Hauff, S. 149-156). Hier äußert sich Decker-Hauff am umfangreichsten zur Quelle.


Aus der Sicht der epigraphischen Forschung wäre die Quelle ein im 16. Jahrhundert wohl ziemlich einzigartiges Beispiel für eine familiengeschichtlich motivierte bürgerliche Inschriftensammlung. Darüber, dass sie verschwunden ist, tröstet allenfalls der Umstand hinweg, dass es sich um eine Fälschung handelt.

Nachträge

7.3.2024 Über den Burgvogt Hans Hauff: Pfeilsticker § 2755 nennt Hauff Hans aus „Baiern“ (5), was wohl Verschreibung für Beuren (Kr. Nürtingen), tut Pflicht als BV 1572 April 24. und gest. 19 Sep 1587 in Augsburg ist auch Kaiserl. Hatschier in Wien gewesen. Die Familie führt das Löwenwappen. Seine Witwe Anna Bewer (oder Baur u. Beurer) aus Günzburg war Tochter des Hans Michel Baur aus Ichenhausen bei Günzburg und heiratet den Kurpfälzischen Burgvogt Hans Bahlinger in Simmern. Sie erhielt nach ihres Mannes Tod die ganze Jahresbesoldung bis Georgii 1588. (AT Hegel Nr. 206 und Nachträge S. 18 in BWFK Okt 1942; ferner „Adler“ Bd 4 S 365 und Faber 16 und 44/6.). Die Stelle im Monatsblatt “Adler” vom Dezember 1898: GBS. In seinem Epitaphienbüchlein gibt es einen Eintrag zu ihm, zitiert in den Inschriften des Rems-Murr-Kreises Nr. 201. Jens Th. Kaufmann teilte mir mit: “In seiner Arbeit über die Burckhardt von 1981 bringt Decker-Hauff wieder so eine Angabe, die sich nicht bestätigen lässt, nämlich dass Hans Hauffs Schwiegermutter eine geborene Fugger (vom Reh) war und dass die Schwiegermutter den Schwiegersohn mit alten Augsburger Inschriften beliefert habe …

Prof. Günther Schweizer hat die Ahnenliste Hegel 2020 neu bearbeitet und veröffentlicht. Dort erscheinen der Schorndorfer Burgvogt Hans Hauff und seine Frau unter Nr. 206/207. Hauffs einzige Frau hieß Anna Bauer (Bewer, Beurer), * um 1540/50, + nach 1588 (nach Hauffs Tod 1587 heiratete sie 1588/89 in zweiter Ehe Johann Balinger, kurpfälzischer Burgvogt in Simmern).

Hans Hauffs Schwiegervater war Michael Bauer (Bayer, Beurer), 1573 von Roth’scher Vogt in Ichenhausen b. Günzburg, 1575 Bürger von Günzburg. Über Michael Bauers Ehefrau ist lt. AL Hegel überhaupt nichts bekannt! Der Name Fugger fehlt in der AL Hegel gänzlich.

Der Verein für Familien- und Wappenkunde in Baden-Württemberg hat schon 1931 in einer Reihe “Schwäbische Ahnentafeln in Listenform” als Nr. 1 die Ahnenliste Hegel veröffentlicht. Dazu wurden immer wieder Nachträge eingereicht und veröffentlicht, so auch von cand. phil. Hans Martin Decker über die Vorfahren von Hans Hauff in Beuren b. Nürtingen. Dort steht, dass Anna Bauer/Beurer eine Base des M. Anton Beurer, Probst zum Heiligen Kreuz in Augsburg, war. Aber über Annas Mutter schwieg sich Decker damals gänzlich aus. Und 1981 wusste er plötzlich, dass sie eine Fugger vom Reh war!

Das ist schon alles sehr merkwürdig.”

Wenn Decker-Hauff das Epitaphienbüchlein erfunden hat, wofür alles spricht, musste er potentielle Interessenten, die es einsehen wollten, natürlich abwimmeln. Dr. Gudrun Emberger sagte mir, dass ihr verstorbener Mann Dr. Uwe Jens Wandel in seiner Zeit als Schorndorfer Stadtarchivar (bis 1993) sich an Decker-Hauff wegen Einsicht in das Epitaphienbüchlein (also das erhaltene Abschriftenkonvolut) gewandt habe. Decker-Hauff habe geantwortet, das sei gerade nicht möglich, da das Stück beim Vetter in Kanada sei. Eine solche wertvolle Quelle ohne Sicherungskopie per Post nach Übersee zu verschicken, widerspricht aller Lebenserfahrung! Auch ein späterer Vorstoß blieb erfolglos: der Vetter habe es noch nicht zurückgegeben.

20.4.2024 Gerd Wunder: Die Türkensteuerlisten von 1545 als genealogische Quelle. In: 50 Jahre Familienforschung in Südwestdeutschland (1970), S. 45-54, hier S. 50: Hans Hauff (gest. 1587) hat im Epitaphienbüchlein eine Stammfolge Hirschmann aufgrund von Grabsteinen und Mitteilungen eines älteren Michel Hirschmann erstellt (Auszug PDF). Der WLB danke ich für Unterstützung!

Weitere Fälschungen in Archivalia: https://archivalia.hypotheses.org/9580

#forschung #epigraphik