Karte: Zähringer-Besitz zwischen Jagst und Tauber

https://umap.openstreetmap.fr/de/map/zahringer-besitz-zwischen-jagst-und-tauber_1031429

Die Ortsnamen Lendsiedel, Sigisweiler, Wallhausen, Leuzendorf, Funkstatt, Windisch-Bockenfeld, Fuchsmühle (Rothenburg ob der Tauber) und Spielbach stammen aus dem Aufsatz von Gerhard Fritz (Die Markgrafen von Baden und der mittlere Neckarraum, ZWLG 50, 1991, S. 54), der sich auf die maschinenschriftliche Dissertation von Elisabeth Tritscheller: Die Markgrafen von Baden … (1954), S. 59ff. berief, die nach Fritz die Regesten der Markgrafen von Baden (RMB) nicht ganz genau ausgewertet hat. Keine neuen Aspekte bietet die Kreisbeschreibung (Der Landkreis Schwäbisch Hall 2, 2005, nach Register S. 570 s.v. Baden, Markgrafschaft).

Markgraf Hermann von Baden überließ 1231 dem Stift Backnang das Patronatsrecht der Kirche in Lendsiedel (WUB). Sigisweiler bei Schrozberg gehörte 1245 ebenfalls dem Stift (WUB), weshalb hier ebenfalls die Markgrafen als Vortbesitzer vermutet werden.

Die Rechte der Markgrafen von Baden in diesem Raum thematisierte bereits der allzu hypothesenreiche Aufsatz von Gustav Bossert: Der Besitz der Zähringer in Ostfranken. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 70 (1916), S. 477-487 (Internet Archive). Hier findet man S. 479 die genannten Ortsnamen (bis auf Wallhausen) mit Nachweisen aus den RMB. Woher Tritscheller Wallhausen hatte, muss noch ermittelt werden. Hug der Vogt von “Wellehusen” in den RMB zu 1283 gehört nicht hierher, sondern ist ein Angehöriger der Vogt von Wöllhausen (vgl. WUB). [6.3.2024 Die DNB und das Pforzheimer Kreisarchiv teilten mir aus Tritschellers Arbeit den Sammelnachweis zur Besitzliste – mit Wallhausen – auf S. 60 in Anm. 17 mit: “RM [= Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg] 2607, 4494, 2821.” 2607, 2821 und richtig 4484 beziehen sich aber nur auf die Fuchsmühle!]

Auch spätere Autoren bauten den badischen Besitz in spekulative genealogische Kombinationen ein.

Eugen Gradmann: Das Rätsel von Regenbach. In: Württembergische Vierteljahrshefte für Landesgeschichte NF 25 (1916), S. 14 (Internet Archive) leitete ihn von Richwara ab. Auf Richwara führte auch Sönke Lorenz: Graf Liutold von Achalm … In: Liutold von Achalm (2000), S. 28 das Patronatsrecht in Lendsiedel zurück.

Gerd Wunder: Die ältesten Markgrafen von Baden. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 135 (1987), S. 110 (MGH-Bibliothek) sah in Lendsiedel Hessonen-Erbe.

Fritz 1991 (wie oben) dachte an komburgisches Erbe, das über eine angebliche Ehe einer angeblichen Tochter Bertha des Staufers Konrad III. mit Markgraf Hermann von Baden an die Badener gelangt sei. Die von Decker-Hauff behauptete und auf eine von ihm gefälschte Lorcher Quelle zurückgeführte Tochter hat es nicht gegeben, zeigte Tobias Weller: Die Heiratspolitik … (2004), S. 217f.

Um der Vollständigkeit willen sei auch noch Hermann Bauers unbegründete, auf die Lendsiedel-Schenkung gestützte Spekulation erwähnt, eine Gräfin von Lobenhausen habe einen Markgrafen von Baden geheiratet (Zeitschrift des Historischen Vereins für das wirtembergische Franken 8.1, 1868, S. 17, GBS).

Es gibt also mehrere hypothetische Möglichkeiten, woher die badischen Rechte stammen könnten. Von daher ist es verständlich, wenn Hansmartin Schwarzmaier 2005 bekannte, die Herkunft des badischen Güterkomplexes an der Jagst sei “schwer zu bestimmen” (in: Das Land am mittleren Neckar … 2005, S. 148, UB Heidelberg). Auf Richwara komme ich noch zurück.

Arsenbelastung im Archiv?

https://archivamt.hypotheses.org/23292

Aus Anlass der Bielefelder Meldung informiert das LWL-Archivamt:

“Derzeit kann die akute Gesundheitsgefährdung nicht konkretisiert werden, da sie von verschiedenen Faktoren wie der Pigmentzusammensetzung und -konzentration, dem jeweiligen Zustand des Objekts (abpudernde oder gut eingebundene Pigmente), der Handhabung und der Expositionsdauer abhängig ist.

Sollte bei entsprechend gefärbtem Schriftgut der Verdacht auf arsenhaltige Pigmente vorliegen, ist es daher empfehlenswert, in Abhängigkeit von der jeweiligen Tätigkeit auf das Tragen persönlicher Schutzausrüstung in Form von Handschuhen, Atemschutzmaske, Schutzbrille und Kittel o.ä. zu achten. Im Zweifelsfall ist es angeraten, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder den betriebsärztlichen Dienst hinzuzuziehen.

Da Archive in weitaus geringem Umfang als Bibliotheken von der geschilderten Problematik betroffen sind, ist im Regelfall keine flächendeckende Untersuchung der Bestände erforderlich. Verdachtsfälle und unmittelbar angrenzend gelagerte Objekte sollten unter der Verwendung persönlicher Schutzausrüstung mittels eines Sicherheitssaugers abgesaugt, gekennzeichnet und anschließend in Seidenpapier, Jurismappen und Archivschachteln verpackt werden. Ob das betreffende Objekt für eine weitere Benutzung gesperrt werden sollte, ist von den o.g. Faktoren abhängig.”

Seit einiger Zeit ist das mediävistische Repositorium AMAD offline

Die auf Twitter kontaktierten Verantwortlichen hüllen sich in Schweigen.

Ein Skandal!

29.2.2024 Es liegt an HEBIS, das nicht in die Gänge kommt.

Die BSB München lügt wie ein Buchdrucker

Das Sprichwort: http://www.zeno.org/Wander-1867/A/L%C3%BCgen

Der Vorwurf: https://www.bohemia-online.de/index.php/bohemia sagt: “Auf Bohemia-online sind sämtliche Jahrgänge der Zeitschrift seit ihrer Gründung im Jahr 1960 im kostenfreien Open Access abrufbar. Alle Texte können im pdf-Format heruntergeladen werden. Die Aufsätze der letzten beiden Jahrgänge sind durch eine Moving wall geschützt, alle anderen Beiträge (einschließlich der Zusammenfassungen der Aufsätze) erscheinen nach der Auslieferung der Printversion.” Der letzte zugängliche Beitrag stammt aus dem Jahr 2017.

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