Stadt Mainz sucht Bibliotheksmensch für Inkunabeleingabe in den OPAC

https://dhd-blog.org/?p=20573

Was für ein unglaublicher Skandal! Da war eine (schlecht benutzbare) Datenbank der Inkunabeln im Netz “‘Mainzer Inkunabel-Datenbank’, exemplarspezfische [sic!] Erschließung, unabgeschlossen (Kurt Hans Staub u.a.): ehemals http://www.gutenberg-bibliothek.de/datenbanken/staub/”, die nun verschwunden ist, obwohl man die Inhalte hätte längst in INKA einbringen müssen.

Im Internetarchiv gibt es nur die Abfrageseite.

#inkunabel

Foto einer Fototapete: OLG Düsseldorf sieht es anders als das LG Köln

https://www.urheberrecht.org/news/7279/

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/olg-duesseldorf-digitalzeitalter-haftung-foto-von-fototapete-urheberrecht

“Das OLG Düsseldorf stellt auch nicht darauf ab, ob die Fototapeten als unwesentliches Beiwerk im Sinne von § 57 UrhG mit abgebildet werden durften. Die Hotelière habe vielmehr mit dem Kauf der Fototapete konkludent auch das einfache Nutzungsrecht erworben, den Raum mit der an der Wand angebrachten Fototapete zu fotografieren und die Bilder im Internet zu veröffentlichen. Es sei heutzutage gewerblich wie auch privat üblich, von Räumen Fotos zu machen – auch wenn diese Fototapeten enthalten. “Bei lebensnaher Betrachtung kann von dem Erwerber einer Fototapete im Rahmen einer vertragsgemäßen Nutzung nicht erwartet werden sicherzustellen, dass keine Lichtbilder in dem mit der Fototapete ausgestatteten Raum gefertigt werden oder die Fototapete abgedeckt oder auf den gefertigten Lichtbildern nachträglich retuschiert wird”, heißt es im Urteil wörtlich.

Hätte der Erwerber um diese gravierende Einschränkung gewusst, hätte er die Fototapete niemals gekauft, argumentiert der Senat. “Die Fototapeten wären schlicht unverkäuflich”, und daran hätte wohl auch der Fotograf kaum ein wirtschaftliches Interesse. Eine Vertragsauslegung, die faktisch zu einer Unverkäuflichkeit der Fototapeten führt, widerspräche den allgemein anerkannten Auslegungsgrundsätzen.

“Vorgehen im Digitalzeitalter üblich”

Schließlich sei das klagende kanadische Unternehmen auch nach Treu und Glauben daran gehindert, die Ansprüche geltend zu machen. Wer Bilder für die Herstellung und den Vertrieb von Fototapeten nutze und diese in Verkehr bringe, schaffe einen Vertrauenstatbestand bei den Käuferinnen und Käufern. Die dürften vernünftigerweise davon ausgehen, dass sie die Tapeten nicht nur anbringen, sondern auch Bilder von den Räumlichkeiten machen und veröffentlichen dürfen, “weil dieses Vorgehen im Digitalzeitalter üblich ist”, so das OLG Düsseldorf.”

Siehe hier: https://archivalia.hypotheses.org/?s=fototapete

US-Judge rejects most ChatGPT copyright claims from book authors

https://arstechnica.com/tech-policy/2024/02/judge-sides-with-openai-dismisses-bulk-of-book-authors-copyright-claims/

https://www.hollywoodreporter.com/business/business-news/sarah-silverman-openai-lawsuit-claims-judge-1235823924/

Bibliothek des Franziskanerklosters Frauenberg: 11.000 Titel in der HLB Fulda

https://www.hs-fulda.de/hlb/bestaende/bibliothek-des-franziskanerklosters-frauenberg

“Die Hochschul- und Landesbibliothek Fulda hat einen Teil der ehemaligen Bibliothek des Franziskanerklosters Frauenberg, die im Jahr 2020 aufgelöst wurde, erworben bzw. auf Grundlage eines Depositalvertrages übernommen.
Der Bestand ist im Suchportal FILIP der HLB nachgewiesen. Es handelt sich um ca. 11.000 Medien.
Neben alten Drucken ab dem 16. Jahrhundert umfasst der Bestand sogenannte Franciscana (Schriften, Biographien, Literatur zu den Ordensgründer*innen Franziskus und Klara, zur Ordensgeschichte und -spiritualität) sowie Fuldensien (Literatur zur Stadt und Region Fulda) bis zum Erscheinungsjahr 2018.”

Digitalisiert sind derzeit 198 Titel, darunter 1 Handschrift.

Zur schändlichen Verscherbelung der Klosterbibliothek: https://archivalia.hypotheses.org/?s=frauenberg+fulda

2.4.2024 Auf Anfrage teilte die Bibliotheksleiterin Frau Dr. Schütte mit:

” Ca. 300 Bände, die durch einen Fond (u.a. von der Stadt finanziert) erworben werden konnten, befinden sich ebenso wie die Bücher, die die HLB direkt von den Franziskanern durch einen Depositalvertrag übernommen hat, heute in der HLB. Weitere Bestände befinden sich in der Bibliothek des Bischöflichen Priesterseminars in Fulda. Wir werden die Erschließung der Bestände, die sich in der HLB befinden, in diesem Jahr abschließen. Zudem planen wir die Digitalisierung weiterer Werke aus dem Bestand. Derzeit laufen Gespräche zu anschließenden Projekten, über die wir zu einem späteren Zeitpunkt gerne berichten.

Ergänzend die diesbezüglichen Pressemitteilungen aus dem Mai 2021 und März 2022: https://www.fulda.de/fd/04_Magistratspressestelle/Stadtseiten/2021/05_Mai/2021_05_04/2021_05_04_Stadts.1_Fuldaer_Zeitung.pdf, https://www.fulda.de/fd/04_Magistratspressestelle/Stadtseiten/2022/03_Maerz/20220308-TZ-Stadts.1-Fuldaer_Zeitung.pdf.”

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