https://digitaler-lesesaal.bundesarchiv.de/
Natürlich ohne Permalinks.
Via
Bin gespannt, ob es den Anspruch einlösen kann. Invenio war ja bisher eher ein Krampf. https://t.co/pW8K27w9DD
— Florian Dirks (@florian_d1) February 9, 2024
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Nicht nur für Genealogen:
“Die Santini-Sammlung gilt in Fachkreisen als eine der umfangreichsten und wertvollsten Quellen italienischer Musik des 16. bis 19. Jahrhunderts und umfasst ca. 20.000 Titel in ca. 4500 Handschriften sowie ca. 1200 Drucke. Sie besteht hauptsächlich aus geistlicher Musik. Weltliche Musik bildet etwa ein Viertel des Bestandes, während Instrumentalmusik nur wenig vertreten ist.”
Es wird häufig geposted, gelegentlich auch zur Frühen Neuzeit, was aber den Trend zum Verzicht auf Historisches in der Volkskunde sicher nicht aufhalten wird.
https://www.europaeische-ethnologie-volkskunde.uni-kiel.de/de/quellenkartei
“Die “Archivalische Quellenkartei” wurde von Mitte der 1960er bis in die 1980er Jahre hinein systematisch von Prof. Dr. Karl-S. Kramer mit Unterstützung einiger Mitarbeiter/-innen auf- und ausgebaut. Sie steht offen für die volkskundlich interessierte Öffentlichkeit. Die Kartei enthält Abschriften von volkskundlich relevanten Quellen. Das Material stammt aus dem Zeitraum vom 16. bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts und deckt alle Gebiete Schleswig-Holsteins mit Ausnahme Lübecks ab.”
Lina Franken (Hg.): Wissenschaftliches Arbeiten im Digitalen. Spannungsfelder und Herausforderungen. Hamburger Journal für Kulturanthropologie (HJK), Nr. 16 (2023).
#CompGen hat seit kurzem eine #Zenodo-Community für #OpenAccess-Publikationen und #Forschungsdaten. https://t.co/r7cHVfNlZM
— CompGen (@compgenDE) February 9, 2024
The CNRA amendment of 1st December 2023 includes the adoption of an imperative restriction to the parties’ freedom of contract, prohibiting the contractual override of the above-mentioned Right to Re-use for certain types of re-use of certain works. The mechanism sets out specific rules concerning contracting between authors and publishers and is placed in a chapter of the law entitled ‘Contracts for publishing in periodicals’. A new para 2 to art. 60 states that:
“[t]he author of a work of academic literature created on the occasion of a research, funded in whole or in part by public funding, shall retain the right to make that work or parts thereof available in educational or scientific repositories for non-commercial purposes after its acceptance for publication by a publisher, and shall be obliged to mention the publisher when doing so.”
In terms of the type of works eligible for re-use, the new regime covers works of academic literature. There are no further requirements concerning the work or its length. Although the provision is placed in a chapter of the law regulating publications in periodicals, the scope of the norm itself is not limited to articles. In contrast with provisions in other jurisdictions, the new Bulgarian SPR also contains no restriction as to the version available for a secondary publication. The mechanism can equally apply to the version of record (VoR), as well as the author accepted manuscript (AAM).
Dummerweise auf drei Hefte/Digitalisate aufgeteilt, das erste:
Dem Handschriftencensus ist entgangen, dass sich die als verschollen bezeichnete Würzburger Wundarznei, ein möglicherweise in Würzburg entstandenes chirurgisches Kompendium aus der Zeit um 1500, seit längerem in der Universitätsbibliothek Würzburg befindet, zunächst als Dauerleihgabe, ab 2020 als Geschenk.
Die Universitätsbibliothek Würzburg digitalisiert überwiegend alte Drucke, die anderswo bereits online verfügbar sind, aber kaum etwas von dem reichen Handschriftenbestand. Meine Versuch, die ausstehendee Erschließung der Handschriften des Dominikanerkonvents durch Hans Thurn in einem Zeitschriftenaufsatz ins Netz zu bekommen, war ebenso ergebnislos wie die Anregung, eine nicht nur für Trithemius wichtige Handschrift (M. ch. f. 140) zu digitalisieren. Das Digitalisat der mit der Signatur M.ch.f.834 geführten Würzburger Wundarznei, das dem Handschriftencensus nicht gemeldet wurde, ist sichtlich stümperhaft ausgeführt. Digitalisiert wurde nur der reine Text, so dass man nicht nachprüfen kann, was es mit dem Eintrag auf dem vorderen Innenspiegel auf sich hat, “wo ein Villus Walcher aus Würzburg von sich vermerkt, er habe 1528 das Buch „seinem …“ zugestellt, wobei der Name des Empfängers ausradiert ist” (Brenner S. 2). In den Metadaten fehlt der Querverweis auf ein “Datenpaket” mit XML-Dateien, das die Gesamttranskription und Erschließungsdaten der Handschrift enthält, wobei man sich auch hier fragen muss, wieso es nicht möglich war, letztere benutzerfreundlich als PDF bereitzustellen.
Ein gutes Dutzend von medizinhistorischen Dissertationen hat sich der Edition der Texte gewidmet, was der Handschriftencensus übergeht, obwohl es ohne weiteres möglich wäre, in einer Anmerkung auf die übergreifende Titelaufnahme der DNB zu verlinken. Einer Zahnärztin, die über die Wundarznei bei Gundolf Keil promoviert hatte, wurde der Doktorgrad wegen Plagiats entzogen (openjur). Das Werk spielt auch eine Rolle bei Bernd Kramer: Der schnellste Weg zum Doktortitel: Warum selbst schreiben, wenn’s auch anders geht? (2014, Auszug GBS). Keil habe eine der Dissertationen eigenhändig geschrieben, was doch etwas irritiert.
Anhang:
Bibliographische Angaben aus dem DLL 2015.
Teilausgaben: Die ‹W. W.›. Ein chirurgisches Arzneimittel-Hb. des SpätMA. Textausg.: Tl. 1[/1]: Heinrich Kaipert: Edition des ersten Segments (Pflasterverbände). Diss. Würzburg 1998. — Tl. 1/2: Wolfgang Groeben: Edition des ersten Segments (Pflasterverbände). 2. Edition der Nachträge (1/2.1–15). Diss. Würzburg 2001. — Tl. 2: Dagmar Schelletter: Edition des zweiten Segmentes (Salbenverbände). Diss. Würzburg 2001. — Tl. 3: Fritz Hieninger: Edition des dritten Segmentes (Pulverrezepturen). Diss. Würzburg 1999. — Tl. 4: Uwe Springer: Edition des vierten Segmentes (Styptika). Diss. Würzburg 2002. — Tl. 6: Wolfgang Spangenberg: Edition des sechsten Segments (Antiphlogistika/Hitzelöschung). Diss. Würzburg 2003. — Tl. 7: Christian Crone: Edition des siebten Segments (Arzneiöle). Diss. Würzburg 2002. — Tl. 8: Klaus Müller: Edition des achten Segments (Wundtränke). Diss. Würzburg 2003. — Tl. 9: Bernd Stiebeling: Edition des neunten Segments (das «ungeordnete» Schlußsegment). Diss. Würzburg 2003. — Tl. 11[/1]: Carsten Seidel: Edition des elften Segments («Gebrannte Wässer»). Diss. Würzburg. 2004. — Tl. 11/2: Hans-Michael Wellmer: Edition des chirurgischen Rezeptars, das auf den Wässer-Traktat folgt. Diss. Würzburg 2005 (auch in Wellmer/Keil 2005 [s. Lit.]). — Tl. 12: Stephan Matthias Ryssel: Edition des zwölften Segments ([Pest-]Laßregeln). Diss. Würzburg 2005.
Literatur
Gundolf Keil, VL 2 9 (1995) Sp. 1458–1460. — J. G. Mayer: ‹W. W.›. In: Würzburger medizinhist. Mitt. 14 (1996) S. 147–151. — Knut Bentele: Die ‹W. W.›. Anm. zu einem neugefundenen Arzneimittel-Hb. des SpätMA. Diss. Würzburg 2000. — Ders./G. Keil: Die ‹W. W.›. Anm. zu einem neugefundenen Arzneimittel-Hb. des SpätMA. In: Scrinium Berolinense. Tilo Brandis zum 65. Geburtstag. Hg. v. Peter Jörg Becker u. a. (Beitr. aus der Staatsbibl. zu Berlin, Preußischer Kulturbesitz 10). Berlin 2000, Bd. 1, S. 358–382. — Petra Hille: Die Arzneiform «pulver» in der chirurgischen Fachlit. des Hoch- und SpätMA unter besonderer Berücksichtigung der «W. W.». Diss. Würzburg 2001. — Dies./Anne Rappert/G. Keil: Die Arzneiform «pulver» in der chirurgischen Fachlit. […]. In: Ditor ut Ditem. FS Emil Schultheisz. Hg. v. Judit Forrai (Magyar Tudománytörténeti Szemle könyvtára 75). Budapest 2008, S. 65–111. — Reinhard Platzek: Würzburger Medizin im MA. Anm. zu einer verpaßten Chance. In: Sudhoffs Arch. 88 (2004) S. 226–243, hier S. 232–236. — H.-M. Wellmer/G. Keil: Das ‹Würzburger chirurgische Rezeptar›. Unters. zu einer wundärtzlichen Formelslg. des späten 15. Jh. mit Textausg. In: Fachprosaforschung — Grenzüberschreitungen 1 (2005) S. 35–104. — Bernhard Dietrich Haage/Wolfgang Wegner: Dt. Fachlit. der Artes in MA und Früher Neuzeit (Grundlagen der Germanistik 43). Berlin 2007, S. 203, 242–244.
#medizingeschichte
Er versteckte 1937 „entartete“ Grafik vor dem Bildersturm der Nazis.
https://blog.smb.museum/beispiel-an-zivilcourage-willy-kurth-und-die-aktion-entartete-kunst/
Coburger Geschichtsblätter. Hrsg. von der Historischen Gesellschaft Coburg e.V. Jahresband 31. Jahrgang 2023. 144 S., zahlreiche Abbildungen. 12,50 Euro (?).
Meine Besprechung konzentriert sich auf die beiden Beiträge zum Stadtpatron St. Mauritius. Die übrigen Beiträge umfassen fast immer nur wenige Seiten (Inhalt: PDF). Länger sind: Alexander Wolz: Herzog Carl Eduard von Sachsen Coburg und Gotha und die Deutsch-Englische Gesellschaft (1935-1939) (S. 109-123) und Christian Boseckert: Die Eroberung einer Landschaft. Aus der Geschichte des Coburger Eckardtsberges im 19. und 20. Jahrhunderts (S. 57-76). Heinz Köhler (S. 41-52) handelt unter anderem über den Augsburger Bischof Peter von Schaumberg († 1469), ist aber leider nicht mit der neueren Literatur vertraut.
Rainer Asmann: Die Coburger St. Mauritius-Urkunden vom September 1323 und Wie es zum Patrozinium der Stadtkirche St. Moriz kam (S.5-27) präsentiert verschiedene Möglichkeiten, wie der Mauritius-Kult nach Coburg gelangt sein könnte. Da es aber für keine konkrete Anhaltspunkte gibt, bleibt das Ganze hypothetisch. Nahrhafter ist der Beitrag von Christian Boseckert: Die Entstehung des Mauritiuswappens in Coburg. Ein Ausdruck kommunalpolitischer Emanzipation im Spätmittelalter und Früher Neuzeit (S. 28-40). Aber auch hier wird angesichts der dürftigen Überlieferung eifrig im Nebel gestochert. Der Zusammenhang mit städtischen Emanzipationsbestrebungen kann nicht schlüssig dargelegt werden. 1493 fungiert der Heilige als städtisches Symbol auf Stadtmarken der Zinngießer (S. 36). Dass die Entstehung von nicht weniger als sechs Abbildungen an der Südseite des Marktes zwischen 1580 und 1620 eine “Reaktion auf die Herrschaftsinszenierung Herzog Johann Casimirs” (S. 37) war, wird einfach nur behauptet. Ich bin zwar kein Sphragistiker, habe mich aber intensiv mit Stadtpatronen beschäftigt und zweifle generell an Deutungen, die Heiligendarstellungen auf Siegeln, Wappen oder Münzen mit Konflikten zwischen Stadt und Stadtherr in Verbindung bringen. Mit keinem Wort geht der Aufsatz auf das irritierende Faktum ein, dass im protestantischen Coburg ein katholischer Heiliger zum städtischen Symbol wurde.
Während die Nazis aus rassistischen Gründen das Mohrenwappen durch ein Schwert mit Hakenkreuz ersetzten, wurde in letzter Zeit aus antirassistischen Gründen verlangt, das Mohrenwappen abzuschaffen (S. 39 und mehrere Meldungen in Archivalia). Gert Melville, Herausgeber der Geschichtsblätter, der in Coburg seinen Ruhestand verbringt, schrieb dazu in seinem Artikel “Mauritius und die Bilderstürmer” (Frankenpost 30.6.2020): “Mauritius zählt zu den schwarzhäutigen Menschen, die einst in einem Europa Karriere gemacht haben, als es dort noch gar keinen Rassismus und keinen Kolonialismus gab. Allenfalls war ein Schwarzer – wie übrigens ein weißer Marco Polo in China damals auch – eine seltene und wundersame Erscheinung, die man nur schablonenhaft im Gedächtnis behalten konnte. Als Patron des Reiches stand er über all dessen weißen Bewohnern. Wie kaum ein anderer würde er sogar ein Denkmal des Antirassismus sein, wenn das eben nicht anachronistisch wäre. Die Coburger schätzen und lieben ihn und setzten ihm als ideellem Denkmal einer großen europäischen Geschichte ein reales an ihrer Rathausecke. Er ist als Stadtpatron und als Schützer ihrer Morizkirche ihr “Mohr”, wie er seit Jahrhunderten genannt wird. Andererseits werden nur die wenigsten Bürger wissen, wenn sie ihre Rathaustür aufstoßen, was es mit der Benennung des dort angebrachten Kopfes auf sich hat: Der “Mohr” zeigt sich dort in einer Form, wie die stereotype Schablone der Wappenkunde es hergibt. Doch wem fällt dabei ein, dass die Bezeichnung eines solchen “Mohrenkopfes” aus dem diskriminierenden altgriechischen Wort “moros” gleich “töricht” hergeleitet ist? Wäre es allen bewusst, fänden sie es sicherlich als sehr weit hergeholt und würden sie gewiss “ihren” Mohren damit nicht beleidigen wollen. So wäre es eine Ironie des Schicksals, wenn sie ihn als Stadtpatron zum zweiten Mal abschafften. Denn nun würde dies nach dem Bildersturm des NS-Rassismus aus Gründen des Antirassismus geschehen. Symbole sind wahrlich keine einfache Sache. Man sollte sie mit Besonnenheit behandeln.”
Wer sich weiterführend über die Verwendungszusammenhänge des Coburger Mohrs informieren will, kann dies bequem tun. Die Marburger Dissertation von Hubertus Habel 2009 ist online.
Wiley will möglichst viele Open-Access-APC-Gebühren einnehmen, was, wie die zurückgetretenen Herausgeber befürchten, zu einem Qualitätsverlust führen könnte.
https://twitter.com/DanieleGirardi_/status/1755554389748506981