Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Neues von Google Books

Haendelfan schrieb in Wikisource:

“Das Neueste der letzten Monate in Kürze:

Bei Digitalisaten ohne Fehler in den Metadaten sind derzeit alle Bände bis Erscheinungsjahr 1911 weltweit gemeinfrei.

Nicht wenige Digitalisate bis Erscheinungsjahr 1911 haben einen Fehler und sind nicht frei zugänglich, aber über das Hilfeformular könnt ihr problemlos alle Digitalisate öffnen lassen. Nach einer automatischen “Eingangsbestätigung” ca. 1-3 Werktage nach Einreichen des “Antrages” erfolgt nach weiteren 2-4 Tagen die Bestätigung, dass der Band jetzt frei zugänglich ist.

Desweiteren sind mit einem VPN-Zugang USA (auch über die kostenlosen Browser-Erweiterungen, ich empfehle ausdrücklich URBAN-VPN) regulär alle Bände bis Erscheinungsjahr 1928 frei zugänglich.

Wenn Bände zwischen Erscheinungsjahr 1911 und 1928 nicht zugänglich werden mit VPN, könnt ihr ebenfalls über das Hilfeformular einen Antrag einreichen. In diesem aber bitte unbedingt “open up for viewing in / from the US” ergänzen, sonst wird der Antrag rundweg abgelehnt. Ich empfehle eine zweite anonyme E-Mail-Adresse und “Identität”, am besten auf einem Mailserver mit .com, von dem ihr diese Öffnungen für die USA beantragt. Trotz allem ist es / bleibt es ein “Glücksspiel” bei diesen Bänden, hängt von dem Mitarbeiter ab, ob er/sie öffnet oder nicht.

Bei Bänden mit Erscheinungsjahr nach 1928 ist es ein absolutes “Glücksspiel”, aber doch auch ab und zu immer noch erfolgreich, z.B. habe ich alle Bände des Insel-Almanach geöffnet bekommen bis Erscheinungsjahr 1952. Wenn ihr schon andere Bände der Zeitschrift/Reihe/Publikationsreihe auf Google Books findet, die trotz Erscheinungsjahr nach 1928 findet, hilft manchmal ein entsprechender Hinweis (“vol. … of this title is open for worldwide free access at + Adresse. Could you open up the remaining vols of this publication too?”). Aber wie gesagt: hier gibt es absolut keine Garantie oder Vorahnung, ob das Digitalisat geöffnet wird.

genereller Hinweis: ein Widerspruch gegen ein Nichtöffnen hat übrigens absolut keinen Zweck, es kommen dann nur noch immer die gleichen automatischen Eskalationsstufen-Antworten, eine einmal getroffene Entscheidung wird nicht überdacht. Es hilft nur, beharrlich denselben Band später wieder zur Öffnung zu beantragen.”

Görz-Nostalgie und Rechtssagenforschung – der Wiener Autor Anton Mailly (1874-1950)

Görz-Nostalgie und Rechtssagenforschung – der Wiener Autor Anton Mailly (1874-1950), in: Österreich. Geschichte, Literatur, Geographie 67 (2023), Heft 1, S. 22-31
Online (Scan mit OCR):
https://archive.org/details/graf-anton-mailly-2023

Mein Artikel geht näher ein auf die Arbeit an

https://de.wikisource.org/wiki/Anton_Mailly

Massiv verschlimmbessert: Die Landesbibliographie Baden-Württemberg ist zum 1. Januar 2024 vom Statistischen Landesamt in den Verbundkatalog K10plus umgezogen

Und natürlich funktionieren die LEO-BW-Links und die in der Wikipedia-Personensuche (GND ist offline) nicht mehr!

Weiter im Partnersystem: https://www.statistik-bw.de/LABI/PDB.asp?ID=180931

Nun gibt es zwei Suchoberflächen, eine in Karlsruhe und eine in Stuttgart. Was für ein Sch***!

Die bisherige Suche war wieder einmal besser.

Online-Nachweise: Fehlanzeige! Beispiel: https://doi.org/10.11588/nbdpfbw.2023.3.99548

Rechtsbeziehungen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten (erneut)

Dieser Beitrag war ebenfalls verschwunden, aber in meinem Feedly (Aggregator – Pl4net.info) nicht mehr vorhanden. Dank Hinweises von FN aus dem Gedächtnis rekonstruiert.

https://doi.org/10.1515/bfp-2020-0113

Der Artikel von 2021 ist sicher nicht nur für Bibliotheken relevant.

Erkelenzer Schöffenessen (erneut)

Die Auszeit von Hypotheses am letzten Wochenende hat dazu geführt, dass einige meiner veröffentlichten Beiträge gelöscht wurden. So etwas darf einfach nicht passieren! Ich selbst hätte es zunächst gar nicht bemerkt, aber eine aufmerksame Leserin gab mir den entsprechenden Fingerzeig (Danke, FN). Sie konnte die Beiträge in ihrem Feed nicht mehr finden, wohl aber ich in Feedly. Ich poste sie erneut.

https://rp-online.de/nrw/staedte/erkelenz/zur-geschichte-des-erkelenzer-schoeffenessens_aid-104361449

“Kurz vor Weihnachten fand wieder das traditionelle Schöffenessen mit vielen geladenen Gästen im Alten Rathaus in Erkelenz statt. […]

Günther Merkens vom Heimatverein der Erkelenzer Lande ist dieser Tradition nachgegangen. Dabei stieß er auf die Erkelenzer Stadtchronik von Mathias Baux, der im 16. Jahrhundert genau den Ablauf der Schöffenmahlzeiten beschrieben hat.

Generell bedeutete die mittelalterlichen Schöffenmahlzeiten, dass der Grundherr die Arbeit der Amtspersonen, insbesondere der Schöffen, in seiner Grundherrschaft mit festlichen Mahlzeiten zu honorieren hatte. Vertreter des Grundherrn vor Ort war der Schultheiß. Dem Schultheiß stand in aller Regel ein Rentmeister zur Seite. Diesem oblag es, die Güter, Zehnte, Renten und Einkünfte des Grundherrn zu verwalten, deren Abgaben zur rechten Zeit anzufordern, anzumahnen und zu erheben. […]

Wann die Schöffenmahlzeiten in Erkelenz begonnen haben, ist nicht bekannt. Bekannt ist jedoch ein Vertrag vom 30. August 1437 zwischen dem Marienstift Aachen und den Schöffen der Stadt Erkelenz, in dem festgelegt ist, dass das Marienstift verpflichtet ist, wahlweise jährlich fünf Mahlzeiten oder für jede dieser Mahlzeiten sieben Goldgulden zu geben. Die Schöffen konnten zwischen den beiden Möglichkeiten wählen. […]

Wie lange die Schöffenmahlzeiten stattfanden, ist nicht bekannt. Bekannt ist, dass im Jahre 1589 die Schöffen von Erkelenz das Anrecht auf ihre Schöffenmahlzeiten dauerhaft an einen Kölner Bürger verpfändet haben.

Zu Beginn der 1970er-Jahre hatte der damalige Bürgermeister Willi Stein kurz vor Weihnachten zu einer Ratssitzung ohne Tagesordnung eingeladen. Seine Idee war, dass die Ratsherren nicht mit den Streitigkeiten aus den Sitzungen ins neue Jahr gehen sollten. Bald kamen dann auch Gäste dazu und es wurde daraus das „Schöffenessen“, bei dem es traditionell Grünkohl mit Mettwurst gibt.”

“Kölner Dom” kann nicht als Marke geschützt werden

https://www.tagesschau.de/inland/bgh-urteil-koelner-dom-marke-100.html

Der BGH-Beschluss datiert vom 12. Oktober – wie üblich sind die Richter faul, wenn es um die Entscheidungsveröffentlichung geht.

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=136028&pos=3&anz=1162

Über den ähnlichen Fall Neuschwanstein:

https://www.merkur.de/wirtschaft/schloss-neuschwanstein-bayern-verliert-prozess-name-hotel-nesselwang-bauwerk-marke-zr-92065049.html

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-c48816p-marke-schutz-sehenswuerdigkeit-schloss-neuschwanstein/

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=61490&pos=2&anz=637. Der BGH folgte leider dem BPatG (siehe https://archivalia.hypotheses.org/14100) nicht.

patronsocks.com