Tag: 3. Dezember 2023
Sagen aus den Alpen
Schulmaterialien zur Ausstellung in Zürich 2022:
Raumtexte:
Eine Sagensammlung aus Klosters:
https://www.christentum.ch/Goldbruenneli.pdf
#erzählforschung
Biographien bedeutender Mainzerinnen (2023) – ohne Nachweise
Eher ein biographisches Nachschlagewerk (leider ohne jegliche Nachweise!) als ein Lesebuch:
Online-Journal Textdynamiken
Kostenlos abrufbar: https://textdynamiken.eu/
Eines der ersten Denkmale zu Ehren der getöteten Hexen: Wemding 1958
https://www.wemding.de/pdf/archiv/die-hexenprozesse-in-wemding.pdf
Deutlich älter ist das Denkmal von 1925 auf dem Winninger Hexenhügel:
R. I. P. Peter Wiesinger (1938-2023)
Einen Hinweis verdient die bemerkenswerte Erinnerungsseite der Uni Wien:
R. I. P. Burghart Wachinger (1932-2023)
Uruguay ruiniert Creative Commons
https://www.heise.de/news/Verschlimmbessertes-Urheberrecht-Spotify-schliesst-in-Uruguay-9541653.html
“Uruguays Urheberrecht fehlt bislang eine Regelung, die Musikern Tantiemen im Online-Geschäft sichert. […] Eine Gesetzesnovelle soll das ändern, richtet dabei aber viel Schaden an.
Die neue Rechtslage ist so unsicher, dass Spotify die Flucht ergreift. Anfang 2024 stellt der Streamingdienst sein Angebot in Uruguay ein. Gleichzeitig entzieht die Gesetzesnovelle Uruguays Musikern die weltweit üblichen Exklusivrechte für ihre Arbeit und ersetzt sie durch ein schwammiges Recht auf “faire und angemessene Vergütung”, welches sie aber nicht selbst geltend machen können. Das geht offenbar nur noch über vom Staat autorisierte Verwertungsgesellschaften. […]
Dem nicht genug: Das Gesetz verbietet ausdrücklich Lizenzen ohne Bezahlung der Musiker. Selbst wenn ein Musiker kein Geld haben möchte, kann er darauf nicht rechtswirksam verzichten. Auch die Verwertungsgesellschaften müssen immer Geld eintreiben, selbst wenn der Musiker es nicht will oder unbekannt ist. Damit werden gemeinfreie Lizenzen sowie Creative Commons unwirksam; wer sich in Uruguay auf solche Verträge verlässt, könnte eine saftige Rechnung erhalten.
Offen lässt das Gesetz allerdings, wer zahlen soll. Damit könnte schon das Setzen eines Hyperlinks, der zu einem Youtube-Video führt, die Zahlungspflicht auslösen – nicht nur für Youtube, sondern auch für denjenigen, der den Link weitergegeben hat.
Keine Ausnahmen
Weil es keine Ausnahmen für Bildung oder nicht-kommerzielle Nutzung gibt, trifft das Risiko beispielsweise auch Lehrer, die ihren Schülern eine Aufnahme vorspielen oder bloß den Link zu einem Online-Video geben. Ebenso droht Personen, die eigene Kreationen veröffentlichen, in denen fremde Aufnahmen enthalten sind, Zahlungspflicht, selbst wenn sie kein kommerzielles Interesse haben und die Veröffentlichung auf einer Plattform erfolgt, die bereits entsprechende Lizenzen bezahlt. Das ist der berühmte Fall des User Generated Content.
Sogar digitale Bibliotheken agieren plötzlich illegal; kein Wunder, dass der Verband der Bibliotheken Uruguays den Gesetzesentwurf scharf kritisiert.”