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Das Patronatsrecht der Schwäbisch Gmünder Stadtpfarrkirche 1297

“Erinnert wurde, was für die rechtliche Stellung der Reichsstadt von Nutzen sein konnte, wie ein um 1498 entstandenes Zeugenverhör zweier Ratsmitglieder beweist. In dem Prozeß des Domkapitels Augsburg gegen das Dominikanerinnenkloster Gotteszell wegen des Zehnts wurden auch der damalige Gmünder Bürgermeister Ludwig Härer und der Altbürgermeister Johann Schürer befragt. Beide wußten um die urkundlich nicht fixierten Hintergründe der pfarreigeschichtlichen Ereignisse 1297: das Kloster Lorch habe sein Patronatsrecht über die Gmünder Pfarrkirche damals an den Gmünder Rat verkaufen wollen, der Kauf sei jedoch nicht zustandegekommen. Schürer wußte nach Angabe des Verhörprotokolls darüberhinaus noch viel, was nicht von den Frageartikeln berührt wurde (multum novit non articulata). Bürgermeister Härer gab als Quelle seiner Kenntnis an, er habe die genannten Umstände von seinem Vater Hans Härer (der wiederholt selbst Bürgermeister gewesen war) erfahren”, schrieb ich 1984. Auf das Zeugenverhör hatte bereits hingewiesen:

Alfons Nitsch: Um das Patronatsrecht der alten Pfarrkirche zu Gmünd. In: Gmünder Heimatblätter 26 (1965), S. 36-37
https://archive.org/details/nitsch_patronatsrecht

Siehe auch Graf 1989, S. 81f.