https://www.archive.nrw.de/ms/search?link=FINDBUCH-Best_fd0044cb-54cc-4af5-9dc4-7b9c5467e9f3
Via
http://www.presse-service.de/data.aspx/static/1139912.html
https://www.hna.de/kassel/orte-erkennen-schriften-entziffern-92570913.html
“Über das Orka-Portal können sich die Unterstützer ein Objekt aussuchen, das sie interessiert: Postkarte, Brief, Reisetagebuch, Monografie. Eine Million Blätter wurden bereits gescannt, sagt Brigitte Pfeil-Amann, Leiterin der Abteilung Landesbibliothek der Unibibliothek. Etwa 70 Prozent der mittelalterlichen Handschriften wurden bereits digitalisiert sowie 30 000 Musikalien, ebenso viele Briefe und 10 000 alte Postkarten.
Aber was ist auf den Postkarten zu sehen, welcher Straßenzug, welches Gebäude? Aus welchem Jahr stammt die Aufnahme? Wie lautet der handschriftliche Grußtext? Genau dabei können die Bürgerwissenschaftler helfen und die Objekte im Orka-Portal annotieren.”
https://orka.bibliothek.uni-kassel.de/viewer/faq-zu-crowdsourcing/
In diesem Zusammenhang sei auch auf die Digitalisierung der in Stuttgart erschienenen “Süddeutschen Zeitung” (nicht mit der SZ zu verwechseln) aufmerksam gemacht:
Überwiegend Schnäppchenpreise: Link.
In Schillers Werken (Nationalausgabe. Bd. 22: Vermischte Schriften. Hrsg. von Herbert Meyer, 1958, S. 367) liest man:
Schreiben eines schwäbischen Paters an einen Reisenden.
Nach einer halbstündigen Bekanntschaft.(In den Brief, welcher bis auf die Orthographie getreu von dem Original kopiert ist, war ein Amulett eingeschlossen.)
Monsiegnueur, Herr Bruder!
Versprechen macht halten, Dero Kleiner aufenhalt in meinem Zimmer machte mich Zeithero allzeit errinneret desjenigen, was ich bald zu schickhen Derowert hesten Person versprache, Hr. Bruder! Da ist es –belieben sie es nach Dero guten art zu gebrauchen, ich versichere dessen obsorg und in vorfallenten unglücks-fällen so wohl im reiten als fahren nebst göttligen schuz jederzeit bewahrt zu seyn. Die hinreys leztens nacher haus zweifle nit glücklig als gesund gewesen zu seyn, gott continuire dessen fernere gesundheits-umstände, so werden sie allzeit gesicheret seyn, das ich bin und bleibe meines Hrn. Bruders
G. den 6. Junij. 1781.
P. S. Mein höfliges Compliment wo es angelegt ist. Um zu conserviren belieben Sie es mit einem Leder zu überziehen, und bey sich zu tragen.
Treü-geflissener
Bruder Pater Spl. Agtiner.Eben der Pater schenkte dem Reisenden ein Stück Wachs, welches seinen Beteurungen nach die Wunderkraft hatte, daß, sobald man das Eck des Fensters damit bestriche, der Teufel mit seinem ganzen Troß sichtbar hinausfahren müsse. –Auch ein Beitrag zu der gegenwärtigen Mönchenhistorie!
Die anonyme Publikation erschien in: Wirtembergisches Repertorium der Litteratur 1 (1782), S. 132f. (MDZ), einem kurzlebigen Periodikum, das von Schiller mitgegründet wurde. Die Ausgabe kommentiert: “Nach J. W. Petersens nicht immer zuverlässigem Zeugnis war der Reisende Schiller selbst, der nach Verlassen der Akademie bei einem Ausflug mit seiner Schwester Christophine in Gmünd den Augustinerpater Spiegel kennengelernt hatte.” In einem Exemplar des Repertoriums in der Württembergischen Landesbibliothek vermerkte der mit Schiller befreundete Mitherausgeber und Stuttgarter Bibliothekar Johann Wilhelm Petersen (1758-1815)1 bei einigen Beiträgen die Namen der Autoren. Bei dem Schreiben an einen Reisenden ergänzte er Schiller als Autor und löste G. mit Gmünd und Spl. mit Spiegel auf.2 Dass Schiller von Christophine begleitet wurde, scheint nur eine Kombination der Forschung zu sein. Julius Hartmann3 führt die Erinnerungen von Schillers Schwägerin Carolines von Wolzogen an,4 die Schillers Anhänglichkeit an die Gegend von Lorch unterstreicht. Sie sei das Ziel des ersten Ausflug mit der Schwester gewesen, “als er die Akademie verlassen hatte”. Aber Schiller wurde schon am 15. Dezember 1780 aus der Hohen Karlsschule entlassen. Der Ausflug könnte Anfang 1781 erfolgt sein, vermutete Reinhold Wackler in den Gmünder Heimatblättern 1960,5 was aber nicht zum Datum des Briefs (6. Juni 1781) passen will. Der Absender will ein beim Aufenthalt des Reisenden gegebenes Versprechen halten und ist überzeugt, dass die Rückreise “leztens nacher haus” glücklich verlaufen ist. Wackler äußert sich mit keiner Silbe zum Inhalt des Briefs.
Aus Petersens Anmerkungen geht nicht zwingend hervor, dass der Reisende der 21-jährige Schiller selbst war. Angesichts der protestantischen Sozialisierung des Dichters muss es befremden, dass er sich von einem so ungebildeten Mönch in dessen Zelle bitten ließ, ein apotropäisches Stück Wachs annahm und sogar die Zusendung eines Amuletts akzeptierte (was die Mitteilung der Adresse voraussetzte). Auch wenn man die Begegnung Schillers mit dem Gmünder Augustiner nicht ausschließen kann, erscheint es mir wahrscheinlicher, dass Schiller das Schriftstück von einem älteren Bekannten, vielleicht ein Katholik im Regiment, dessen Medicus Schiller damals war, erhalten und abdrucken ließ. Schiller hätte dann über den Kontext des Briefs mit seinem Freund Petersen gesprochen.
Allerdings gab es damals tatsächlich im Gmünder Augustinereremitenkonvent einen Pater Spiegel, wie die Oberdeutsche Personendatenbank belehrt: Christoph Onophrius Spiegel (1716-1789). Nach dem Nekrolog von Desiderius Gesterkamp 1972 teilt sie folgende Lebensdaten mit: “* 1716.06.20.; aus Leubach; 1738 Augustinereremit in Münnerstadt; 1737-1789 in verschiedenen Funktionen in Würzburg, Münnerstadt, Erfurt, Oberndorf und Freiburg/Ü.; 1740-1743 Studium der Moraltheologie in Lauingen; 1741 Priesterweihe; 1743-1746 Beichtvater, Prediger und Terminar in Memmingen; 1746-1749 in Lauingen; 1771-1789 in Schwäbisch Gmünd; †1789.03.05. in Schwäbisch Gmünd”.
Alle weiteren Aussagen über den realen Hintergrund und die Authentizität des Schreibens wären Spekulation. Auffällig ist, dass der 64-jährige Pater Spiegel den Nachnamen und nicht die mutmaßlichen Klosternamen Christoph Onophrius benutzte, aber wenn sein Gegenüber ein Protestant war, wäre das durchaus denkbar.
Wie auch immer – eindeutig ist der Zweck des Abdrucks im Wirtembergischen Repertorium. Er sollte Unwissenheit und Aberglauben eines Mönchs dokumentieren und als Munition im Kampf der protestantischen Aufklärer gegen das katholische Mönchtum dienen. Die gut unterrichteten Gothaischen gelehrten Zeitungen vom 17. August 1782 glaubten zu wissen, dass an der Spitze der Herausgeber des Repertoriums der “Hr. Doctor Schiller in Stuttgard” stehe, und kommentierten unser Stück: “Eine gute Urkunde von der rohsten Unwissenheit und den abgeschmacktesten Aberglauben”.6
Mindestens zwei protestantische Zeitschriften griffen die Publikation auf. Der in Dessau und Leipzig erscheinende Kirchenbote für Religionsfreunde aller Kirchen 17827 hatte keine Zweifel an der Echtheit des Stücks, das er seinen Lesern nicht etwa zum Lachen mitteilen wollte. Er wollte vielmehr “eine ganz entgegengesetzte Empfindung” erregen und einen “Beytrag zur Geschichte der Aufklärung oder Finsterniß, wenigstens gewisser Gegenden” präsentieren. In das gleiche Horn stießen ein Jahr später die Nürnberger “Wöchentlichen Unterhaltungen zum Nutzen und Vergnügen”, wenn sie den Wiederabdruck betitelten: “Beytrag zur Geschichte der Finsterniß in den Mönchsklöstern gewisser Gegenden”.8
Nur zu gern las man in Schwäbisch Gmünd davon, wie Fritzle Schiller in Gmünd auf dem Marktplatz Murmeln gespielt habe, eine Überlieferung, die der aus Rechberg gebürtige Demokrat Johannes Scherr9 von einem “Gmünder Greis” gehört haben will.10 Der gleiche Scherr lässt den Dichter in seinem Schiller-Roman sagen: Die “Möncherei, die ich in meinen Knabenjahren in Gmünd kennen lernte, […] übte einen starken Reiz auf meine Einbildungskraft”.11 In Wirklichkeit ist unbekannt, welchen Eindruck die katholische Reichsstadt Schwäbisch Gmünd und der höchstwahrscheinlich besuchte Wallfahrtsberg St. Salvator12 bei Schiller hinterließ. Die Publikation von 1781 zeigt jedenfalls, dass er Brief und abergläubische Praxis des Gmünder Bettelordensmönchs als exemplarisch-mitteilungswürdiges Exempel einer unaufgeklärten katholischen Finsternis betrachtete.
Angemerkt sei lediglich, dass aus heutiger Sicht die Anmaßung, aus dem Verhalten eines einzelnen Mönchs Schlüsse auf das Mönchtum als Ganzes zu ziehen, nicht weniger abstoßend erscheint als das Gebaren des Augustinerpaters auf die aufgeklärten Zeitgenossen damals gewirkt haben muss. Die Ergebnisse der neueren Forschung haben hinreichend dargelegt, wie viele gelehrte, wissenschaftlich tätige Mönche es damals gab.13
Dass es sich bei dem Beitrag von 1781 um eine Fiktion handelt, ist nicht ganz auszuschließen. Der Angriff der Aufklärer auf das Mönchtum stand in der Tradition antikatholischer Polemik, die vor Verbreitung falscher Nachrichten nicht zurückschreckte. 1683 veröffentlichte der Leipziger Autor Petrus Conrad ein Buch “Der betrügerische Mönchen-Spiegel”, in dem man von einem Prior in Schwäbisch Gmünd namens Bonifacius Rapius erfährt, dieser habe drei Franziskanernonnen auf einmal beschlafen, die kurz nacheinander drei Kinder geboren hätten. Der Prior sei nicht bestraft worden.14 Die “Entdeckte Larve der Jesuitischen Boßheit” (Frankfurt und Leipzig 1727) griff diese offenkundige Erfindung gern auf.15
1782 erschien in den “Stats-Anzeigen” des aufgeklärten Publizisten August Ludwig von Schlözer (1735-1809) der “Extract eines Briefs aus Schwaben, vom August 1781”16, der Bezug nimmt auf eine angeblich im Juni erfolgte Einkleidung “in dem NonnenKloster zu Gemünde” (Franziskanerinnen zu St. Ludwig oder Dominikanerinnen in Gotteszell). Dort habe ein Mönch eine Rede gehalten, die er einem Zuhörer, Herrn von Z-r, abschriftlich übermittelt habe. Der Schlussteil wird abgedruckt. Ich gebe den Text wieder:
Nun, geistliche Braut, ziehen Sie demnach wol zu Gemüte, was für ein tugendsames Beispiel Sie an Ihrer würdigen Frau Oberin zu ersehen haben. Wolan, befleissigen Sie Sich, ihr in allem nachzuamen: seyn Sie ein junger Affe, welcher seiner Mutter alles nachzuaffen trachtet. Du junger Affe, meine geistliche Braut, affe also nach dem alten Affen, Deiner würdigen Fr. Oberin, was du nur immer tugendhaftes an ihr betrachtest! Affe nach, du junger Affe, in den Kasteiungen und BusWerken; affe nach ihre Keuschheit und Demut, ihre Gedult. Affe nach, du junger Affe, ihre Auferbaulichkeiten: damit du einstens auch den alten Affen, in der Stell einer würdigen Fr. Oberin, nachaffen könnest.
Nun, geistliche Braut! habe ich genug von Ihro Obliegenheit geredet. Ich komme demnach auch auf Sie, würdige Fr. Oberin: ich übergebe Ihro dermalen gegenwärtige geistliche Braut, und ermane Sie, solche in Ihro Obsicht zu nemen. Damit aber auch Ihrer Seits nichts gebrechen möge: so seyn Sie gleich einem alten Bären, welcher nichts anders auf die Welt bringet, als ein wildes und ungestaltes Stück Fleisch, und solches so lange leckt, bis er die Gestalt eines jungen Bären bekommt. Also lecke Du, alter Bär! würdige Fr. Oberin! gegenwärtiges geistliches Stück Fleisch; und zwar so lange lecke an demselben, bis es vollkommen, an Demut und Auferbaulichkeiten, Dir und allen seel. Vorfarerinnen, änlich werde. Lecke Du auch dein ganzes Convent, samt allen Kloster- und KostFräulein. Lecke Du, alter Bar! würdige Fr. Oberin die sämtliche Familie der geistl. Braut, und alle hier versammelte Zuhörer. Zulezt aber lecke auch mich, damit wir alle, wol geleckt und gereiniget, den glänzenden Gipfel der Vollkommenheit erreichen mögen. Amen.
Wieder wird ein Bettelmönch (Franziskaner oder Dominikaner) der Lächerlichkeit preisgegeben. Die zwei Tiervergleiche wirken unpassend, und die Aufforderung an die Oberin, auch den Redner zu lecken, werden entsprechend voreingenommene Leser mit den vielen Geschichten über sexuelle Beziehungen zwischen Nonnen und Mönchen in Verbindung gebracht haben. Während Schiller den Namen der katholischen Reichsstadt Schwäbisch Gmünd wohlweislich anonymisierte, wird sie hier als Hort unaufgeklärten Mönchtums an den Pranger gestellt. Die Kritik reiht sich ein in eine Reihe von gedruckten Zeugnissen um 1800, die Anstoß nahmen an religiösem Gmünder Brauchtum.17
Noch im Jahr 1782 wurde der Beitrag aus den Stats-Anzeigen mindestens fünfmal nachgedruckt:
im “Journal” (Frankfurt am Main) vom 16. September 178218
Beytrag zum Reichspost-Reuter vom 23. September 178219
Der Kirchenbote für Religionsfreunde aller Kirchen 178220
Litteratur- und Theater-Zeitung. Für das Jahr 178221
Neueste Critische Nachrichten für das Jahr 1782, 40. Stück22
Der berüchtigte “Pfaffenspiegel” des Corvin ließ sich die Predigt, über die angeblich ganz Deutschland gelacht hätte, nicht entgehen.23 Immer wieder wurde der Text bis weit ins 20. Jahrhundert hinein in Zeitungen – hauptsächlich als antiklerikale Polemik – gedruckt.24 Noch am 4. August 1926 servierte das Linzer “Tagblatt” seinen Lesern ihn als Meisterstück unfreiwilligen Humors.25 1991 verwertete Eberhard Puntsch: Witze, Fabeln, Anekdoten. Handbuch für Politiker, Künstler, Pädagogen, Wissenschaftler, Redner, Journalisten Schriftsteller, Manager, Korrespondenten (1991) die Einkleidungsrede beim Stichwort Erziehung.26
So gut wie nicht beachtet wurden Schlözers Nachträge. Zunächst druckte er eine Zuschrift vom 27. September 1782 aus G. von einem “v. S.”27, der darlegte, dass es sich um nichts Neues handle, sondern dass die gleiche Rede schon vor 20 Jahren als damals bereits veralteter Scherz in Wien zirkulierte. In einem Kommentar bemerkte Schlözer, die Predigt gehöre zu einer “Klasse grober Erdichtungen”, für die er einige weitere Beispiele nannte, an erster Stelle die Rosenkranzpredigt des sogenannten Wiesenpaters von 1779, eine Persiflage des barocken Predigtstils.28 Im Inhaltsverzeichnis des vierten Hefts29 brachte Schlözer eine weitere Zuschrift vom 9. Oktober 1782 aus Schaumburg an der Lahn (Sitz der Linie Anhalt-Bernburg-Schaumburg-Hoym) unter, in der ebenfalls versichert wurde, am hiesigen Hof besitze eine Person seit 20 Jahren eine Abschrift. Der neuere Redner müsse also mindestens mit einem fremden Kalb gepflügt haben.
Der genannte Kirchenbote notierte nachträglich zum 23. November 1782, Zeitungen hätten den Schluss der Predigt als erdichtet angegeben. Der Kirchenbote will ihn nicht aus Schlözers Stats-Anzeigen, sondern von einem sonst sehr zuverlässigen Korrespondenten in Dessau haben.
Wer glaubt lieber, es sey Dichtung als Wir. Aber solche Grimassen, als obs unmöglich wäre, muß man nicht machen. Man könnte aus einer der Erleuchtung halber sehr berühmten Stadt Beyspiele aus Predigten eines Reformirten geben, wo nach Proportion biblische Metaphern zu wohl noch ärgerlichern und eckelhaftern Allegorien gedehnt werden, und das benimt NB. dem guten Meinen des Predigers nichts.
1821 hielt die Allgemeine Literatur-Zeitung dem anonymen Autor der “Müncherey” (es war Karl Julius von Weber) vor, die von ihm abgedruckte Rede eines Franziskaners bei der Einkleidung einer Nonne in Gmünd sei eine Schnurre.30 Schlözer habe sie als etwas seiner Zeitschrift Unwürdiges zurückgenommen, nachdem man ihn darauf aufmerksam gemacht habe, “dass es nichts als eine alte Vademecums Posse wäre”.
Angesichts dieser Sachlage darf man die Einkleidungsrede getrost als Quelle für die Predigtpraxis der Gmünder Bettelordenskonvente streichen. Weil man die katholische Reichsstadt Schwäbisch Gmünd als Ort unaufgeklärter Finsternis ansah, lokalisierte man hier eine Wander-Anekdote, um das Mönchtum einmal mehr lächerlich zu machen.
#forschung #histmonast
Google Books
https://www.google.com/search?q=%22sie+ein+junger+affe%22&tbm=bks
Deutsches Zeitungsportal
https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/search/newspaper?query=%22sie+ein+junger+affe%22.
In New York erschien der Text in Gerhard’s Gartenlaube 1868, S. 544 (HathiTrust).
https://www.katholisch.de/artikel/47568-belgien-debattiert-ueber-das-loeschen-von-taufbucheintraegen (Danke an MK)
“Erst im September hat beispielsweise die irische Datenschutzaufsicht eine umfangreiche Entscheidung veröffentlicht: Auf 183 Seiten begründete die Datenschutzbeauftragte Helen Dixon, warum sie kein Recht auf Löschung in Taufbüchern sieht. Wie in Belgien wandten sich katholisch getaufte Austrittswillige an die Behörde, nachdem das Erzbistum Dublin sich geweigert hatte, Taufregister auf Antrag zu löschen. Dixon begründet ihre Entscheidung damit, dass die Taufregister für die Kirche erforderlich sind, und zwar so lange, wie die getaufte Person lebt. Ausführlich berücksichtigt sie in ihrer Entscheidung das theologische und kirchenrechtliche Selbstverständnis der Kirche.
Im Ergebnis könne sich die Kirche auf ein berechtigtes Interesse an den Taufbucheinträgen berufen, hinter dem das Interesse von Austrittswilligen zurücktreten müsse, zumal das Erzbistum Dublin zeigen konnte, dass sie geeignete Schutzmaßnahmen für die Inhalte der Taufbücher ergriffen hat. “Betroffene Personen, die sich nicht mehr als Mitglieder der katholischen Kirche betrachten, haben nicht das Recht, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten in den Taufregistern aus den in Artikel 17 Absatz 1 Buchstaben a bis f der DSGVO genannten Gründen zu verlangen”, heißt es klar in dem Bescheid: Artikel 17 DSGVO regelt das “Recht auf Vergessenwerden”. Die Kirche könne zwar einen Vermerk ergänzen, dass die Person sich von der Kirche distanziert hat – datenschutzrechtlich verpflichtend ist das nach Ansicht der irischen Aufsicht aber nicht.”
Von Stefan Dumont https://hcommons.org/deposits/item/hc:59955
“Unfortunately our Conservation/Preservation Team have now banned the Scanning of any Manuscript Material held in the British Library Collection and we do not have a Microfilm Surrogate of this Manuscript.
If you wish to proceed with this order we will need to amend it to Photography (Digital Image for Reproduction) the cost will be £26.04 plus vat for the first Image then £6.89 plus vat for each subsequent image, can you please confirm if you wish to proceed with Photography or if you would prefer to cancel your order?”
https://www.boersenblatt.net/news/aus-brill-und-de-gruyter-wird-de-gruyter-brill-304729
Zu Brill gehören unter anderem die Verlage Vandenhoeck & Ruprecht und Böhlau.
Man kann nur hoffen, dass Brills benutzerunfreundliche Elibrary sich dem Standard von DeGruyter annähert und nicht umgekehrt.
Die jüngste Ausgabe ist online unter:
https://epaper.lkz.de/frontend/getcatalog.do?catalogId=556371&catalogVersion=1&lang=de
https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=mft&size=45
2019 erschien ein Aufsatz über das Vorarlberger Schwabenkapitel, das für den Anschluss Vorarlbergs an ein Großschwaben eintrat:
https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=mft&datum=2019&size=45&page=213
#region
Für eingeschriebene Benutzer im Remote Access:
https://www.klassik-stiftung.de/herzogin-anna-amalia-bibliothek/recherche/datenbanken-weltweit/
Ancestry gibt es bei der SLUB Dresden, sogar mit Online-Anmeldung.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/seltene-muenzen-goldgulden-erbe-ulm-100.html
12.10.2023: UO schreibt mir dazu: “Ihren Preis erwähnte Jürgen Kanold: Gold aus schwierigen Zeiten. Südwestpresse Ulm vom 11.10.2023, S. 22: Für einen “sehr fairen Preis” habe das Stadtarchiv dieses Konvolut von priater Seite erworben. 6000 EURO habe man bezahlt, unterstützt von der Sparkasse Ulm mit 2500 EURO. Damit könne man, so Wettengel, auch eher von einer Stiftung sprechen, denn allein für einen Ulmer Goldgulden von 1704 würde man, auf dem freien Markt veräußert, “einen Mercedes kriegen” (also in die BaWü-Währung umgerechnet)”.
Datenbank nur mit Registrierung zugänglich.
https://www.bggroteradler.de/nach-dem-generalshotel-soll-nun-auch-bogensee-unter-die-abrissbirne/

Von Jürgen Lindert, <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:Lindi44″ title=”User:Lindi44″>Lindi44</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0 de, Link
http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0001709700000000
Das Hauptwerk des Werdener Skriptoriums: Berlin Ms. theol. lat. fol. 358
#histmonast
Vor Kurzem ist Ausgabe 3/2023 der Zeitschrift “Archiv und Wirtschaft” erschienen, herausgegeben von der Vereinigung der Wirtschaftsarchivarinnen und Wirtschaftsarchivare e. V. (VdW).
Hier das Inhaltsverzeichnis:
AUFSÄTZE
Hubert Woltering
„Über den toten Punkt unseres Wirtschaftslebens hinwegkommen“ – Quellen zu Marshallplan und Finanzierung des westdeutschen Wiederaufbaus im Archiv der sozialen Demokratie (AdsD) der Friedrich-Ebert-Stiftung (116–127)
Daniel Nerlich
Entwicklungszusammenarbeit als biografische Erfahrung – Gedächtnis der humanitären Schweiz (128–140)
Ralf Stremmel
Im Stollen. Kulturerbe sichern. Das Historische Archiv Krupp als Fallbeispiel (141–147)
Axel Schuster
Das Hamburger Verlagshaus Gruner + Jahr – das Ende einer Marke, der Beginn einer Geschichte? (148–163)
BERICHTE
Alexander Lukas Bieri
Heikle Themen durch Kunst vermitteln (164–169)
Michael Grouls
„Verantwortung für Deutschland, Europa und die Welt. Marshallplan und Entwicklungshilfe in Archiven“ – 58. Arbeitstagung der VdW vom 14. bis 16. Mai 2023 in Berlin (170–176)
REZENSIONEN
Michael A. Kanther
Thyssengas. Die Geschichte des ersten deutschen Unternehmens der Ferngasversorgung von 1892 bis 2020 (Siegfried Buchhaupt) (177–182)
Rezensionsliste (183–184)
Impressum (188)
Weitere Informationen zu “Archiv und Wirtschaft” und einzelnen Ausgaben finden Sie hier.
Archiv und Wirtschaft 3/2023
In https://archivalia.hypotheses.org/170879 habe ich Mitteilungen von Bertold von Haller eingearbeitet.
Die folgende Rezension erschien in der Daphnis 51 (2023), S. 633-637 (Paywall).
Jos von Pfullendorf. Die Fuchsfalle. Hrsg. von Klaus H. Lauterbach. Wiesbaden: Harrassowitz Verlag 2022 (= Monumenta Germaniae historica. Quellen zur Geistesgeschichte des Mittelalters 33). CXLVI + 644 S. ISBN 978-3-447-11552-0.
Als Hermann Heimpel über die Fuchsfalle 1982 schrieb, das “für die religiösen Zustände im Schwaben des 15. Jahrhunderts hochwichtige Werk […] hätte längst eine Ausgabe verdient”, hatte Monika Kunze in Freiburg im Breisgau diese ins Auge gefasst.[1] Daraus wurde nichts. Nun hat der Historiker Klaus H. Lauterbach, bekannt durch seine MGH-Ausgabe des sogenannten Oberrheinischen Revolutionärs, die 1427 abgeschlossene deutschsprachige religiöse Abhandlung ediert.
Eine ausführliche Einleitung stellt nicht nur den Text und seine Überlieferung vor, sie legt auch – sehr breit – Rechenschaft ab über die Editionsgrundsätze (LXXVI–XCVII) und würdigt den Autor und sein Werk. Jos (Jodocus) von Pfullendorf dürfte um 1375 in der kleinen oberschwäbischen Reichsstadt Pfullendorf geboren worden sein, denn er bezog 1390 die Universität Heidelberg als “Judocus Fabri de Phullendorf” – kein reicher Student, sondern ein “pauper”. Die leichtfertig rezipierte Ansicht von Peter-Johannes Schuler, Jos habe der Familie der in Basel als Notare tätigen Rentz von Pfullendorf angehört, wird von Lauterbach zurecht zurückgewiesen (XCIX–CII). In Heidelberg, wo Jos 1393 Magister artium wurde, dürfte er Job Vener getroffen haben, den er als Lehrer und Freund ansah. Die Kontakte zu der Schwäbisch Gmünder Geschlechterfamilie Vener erklären vermutlich, dass Jos 1411 und 1413 als öffentlicher Notar in Schwäbisch Gmünd begegnet. Von 1417 bis zu seinem Tod, den Lauterbach mit 1432/1433 ansetzt, obwohl man sicher eigentlich [p. 634]
nur den 9. Dezember 1428 als Terminus post quem angeben kann, wirkte er in der Reichsstadt Rottweil als Notar und als oberster Schreiber sowohl der Stadt als auch des Hofgerichts. Da Lauterbach die wenigen Zeugnisse nicht hinreichend recherchiert vorstellt, habe ich sie mit Online-Nachweisen versehen und publiziert.[2] Hervorgehoben sei nur die Bekanntmachung von zwei Nördlinger Missiven, die Jos 1418 und 1422 aus Rottweil an die Stadt Nördlingen bzw. deren Stadtschreiber Conrad Horn schrieb. Das Dokument von 1422 ist schon 1799 in die Sekundärliteratur eingesickert, ohne dass bisher jemand den Hinweis verifiziert hat.
Außer der Fuchsfalle verfasste Jos am Ende seines Lebens das unvollendet gebliebene Buch mit den farbigen Tuchblättern der Beatrix von Inzigkofen, ein Lehrgespräch, geführt ebenso wie in der Fuchsfalle mit seiner Tochter Beatrix, Chorfrau in Inzigkofen. Aus der autographen einzigen Überlieferung (Staatsbibliothek Berlin, Ms. germ. fol. 1045) wurde es 2013 ediert.[3]
Lauterbach kann wahrscheinlich machen, dass die Übersetzung der Hymnen im Jahreskreis im Karlsruher Codex Aug. pap. 72 ebenfalls von Jos stammt (XXXV–XLI). Die Handschrift nennt als Autor einen ungenannten öffentlichen Notar in Rottweil. Allerdings ist der Karlsruher Codex nur die älteste Überlieferung der Übersetzung. Im Verfasserlexikon hätte Lauterbach gefunden, dass es sich um ein auch in mindestens fünf anderen Handschriften und einer Straßburger Inkunabel enthaltenes Werk Auslegung der Hymnen handelt.[4] Es wäre wünschenswert, wenn von philologischer Seite diese und die gesicherten Übersetzungen vergleichend untersucht würden.
Dagegen lehnt Lauterbach die Verfasserschaft der Rottweiler Hofgerichtsordnung (Stuttgarter Handschrift HB VI 110, um 1435?) ab, wie er in einem Beitrag für die Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 2020 ausführte.[5] Wer an der Autorschaft festhalten möchte, sollte neue Gründe dafür beibringen.
Jos von Pfullendorf widmete die Fuchsfalle am 24. April 1427 der Priorin und dem Konvent von Inzigkofen, einer geistlichen Gemeinschaft, der er sich als “treuer Vater” nach Auskunft der späteren Klosterchronik (Lauterbach hat leider nur eine einzige Überlieferung herangezogen) besonders verbunden [p. 635]
fühlte. Lauterbach hat offenbar Oster- und Karwoche verwechselt, wenn er den 17. April nennt (30).
Der Titel Fuchsfalle bezieht sich auf die Bibelstelle aus dem Hohelied (2,15) über die Füchse, die den Weinberg verwüsten, in der Auslegung des Bernhard von Clairvaux, von dessen Theologie Jos stark beeinflusst wurde. Jos hatte lange vergeblich nach einem Kloster für seine Tochter Beatrix gesucht, bis er auf das reformgesinnte Stift Inzigkofen stieß. Der Lehrdialog zwischen ihm und der Tochter behandelt Fragen des richtigen Klosterlebens. Er verurteilt die Simonie und preist die Armut. Im Vorwort resümiert Lauterbach seine Sicht auf die Fuchsfalle (VI):
Unter dem nachwirkenden Eindruck des Konstanzer Konzils verfasst, sichtet und ordnet sie die literarisch fassbaren Traditionen, die das Ideal der monastischen Existenz beschwören, und nutzt sie argumentativ, um dem reformbemühten Inzigkofener Konvent eine prinzipielle Orientierung zu geben. Dass dies in der Volkssprache geschieht, bezeichnet den geistesgeschichtlichen Ort der ‘Fuchsfalle’ in der spätmittelalterlichen Reformdiskussion: Philosophie, Theologie und Kanonistik, gelehrte Weltsicht, gelehrte Frömmigkeitskonzepte und gelehrte Rechtsauffassung werden den Ungelehrten, aber Verständigen vermittelt und in einer Weise diskutiert, die sie als Subjekte der Erneuerung in die Verantwortung zieht.
Es ist das große Verdienst Lauterbachs, die vielen Quellen in den oft alten Drucken aufgesucht und ermittelt zu haben. Man kann sich nur wundern, dass Jos, der sich selbst mehrfach als Meister der sieben freien Künste bezeichnet, wie ein graduierter Kanonist oder Theologe seine Belege über den Text sät. Ob man nicht doch an eine weitergehende universitäre Ausbildung, die ohne Abschluss blieb, denken darf?
Die Fuchsfalle liegt nur in einer einzigen Handschrift vor, dem autographen Codex Donaueschingen 423 der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe. Dass diese dem MGH-Editor die Einsichtnahme aus konservatorischen Gründen verwehrte, lässt sich nur als unerhörte Anmaßung der Bibliothek bezeichnen. Lauterbach musste sich auf das Digitalisat im Internet stützen. Seine zu häufigen Lesefehler werfen die Frage auf, wie es um die Qualitätssicherung bei den MGH-Editionen bestellt ist. Ein völlig fehlerfreier Text ist bei längeren Werken eine Illusion. Wenn aber die MGH keine verlässliche Transkription garantieren können, wäre es an der Zeit, der Online-Präsentation auf dmgh.de ein Korrekturwerkzeug (wie das Annotationswerkzeug von e-codices.ch) beizugeben, in dem entsprechende Verbesserungen nach [p. 636]
dem Crowdsourcing-Prinzip der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden können.
Ich habe zwei zufällig ausgewählte Blätter (59v, 105r) und ein aus inhaltlichen Gründen ausgewähltes (95v) kollationiert. Es ist zu lesen: 127,5 fryem; 127,11 vffseczungen; 127,25 nŏtt; 212,25 nu; 213,6 maͤr (statt maͤrchen); 213,9 sekellin; 237,2 unuermăsgot; 237,4 vnßr; 237,6 suͤlle; 237,14 fúnfft; 237,15 redrÿch; 237,19 kúschẃ. Zwei der Fehllesungen (Märchen und Säbelchen) sind auch sinnentstellend. 213,9 werden die als “sebellin” verlesenen Säcklein/Zierbeutel (so nochmals 220,5) im Wortverzeichnis zu kleinen verzierten Säbelchen, was für Säbel mit initialem S ein außergewöhnlich früher Beleg wäre.
Einer bemerkenswerten Stelle über weltliche literarische Stoffe (213) – genannt werden der Venusberg, Tristan, der getreue Eckhart, das Kindlein auf der Säule und (Schondochs) Königin von Frankreich – ist ein wenig überzeugender Exkurs gewidmet (CII–CIII), der sich über einen Zusammenhang von Venusberg und Eckhart mit der Tannhäuserballade verbreitet und über eine mögliche Bekanntschaft des Autors mit Hermann von Sachsenheim spekuliert. Die maßgebliche Mörin-Ausgabe Schlossers blieb Lauterbach unbekannt. Das Kind auf der Säule könnte sich auf die Cupido-Darstellung in der Minnerede des Johann von Konstanz beziehen.[6]
Die Register (Stellen, Namen, Wörter und Sachen) hätten sorgfältiger bearbeitet werden müssen. Längst nicht alle Namen des Textes sind im Namenregister vertreten. Die Stelle über die berüchtigte Päpstin (301) nennt Athen und Rom, aber nur Rom hat ein Lemma. Es werden (241) einige weibliche Heilige genannt, aber nicht alle finden sich im Register. “Citelis” (Cîteaux) kommt nicht nur 69 vor, sondern auch 83. Es fehlt der Ortsname “Carnot(e)” (296, 308), ja es fehlen sogar alle Quellenbelege für Inzigkofen (24f., 28, 316, womöglich weitere).
Große Lücken weist trotz seines riesigen Umfangs (419–643) das Register der Wörter und Sachen auf. Gegenstände der Sachkultur haben Lauterbach nur ausnahmsweise interessiert. Obwohl er sich über ein mögliches weiteres Werk von Jos, betitelt Spillerlein (als Spindelchen gedeutet), Gedanken macht (XXXII–XXXV), das die Stiftschronik von Inzigkofen erwähnt, verzeichnet er die “spinnel” (342) und weitere mit ihr genannte Alltagsgegenstände nicht. Vermisst werden unter anderem die “auentur buchli” (220), wie es auch kein Lemma “buch” gibt. [p. 637]
Trotz der angesprochenen Mängel muss man dem Editor dankbar sein, dass er eine bemerkenswerte deutschsprachige Reformschrift zugänglich gemacht und mit Quellennachweisen erschlossen hat.
Klaus Graf | ORCID: 0000-0002-5834-4987
[1] Vgl. Hermann Heimpel. Die Vener von Gmünd und Straßburg 1162–1447. Studien und Texte zur Geschichte einer Familie sowie des gelehrten Beamtentums in der Zeit der abendländischen Kirchenspaltung und der Konzilien von Pisa, Konstanz und Basel. Bd. 1 (Göttingen: Vandenhoeck und Ruprecht, 1982), 622.
[2] Archivalia, 2. Februar 2023 (https://archivalia.hypotheses.org/164654).
[3] Jos von Pfullendorf. Das Buch mit den farbigen Tuchblättern der Beatrix von Inzigkofen. Untersuchung und Edition, hrsg. von Stefan Abel und Nicole Eichenberger (Stuttgart: Hirzel, 2013).
[4] Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon, hrsg. von Kurt Ruh u. a. Bd. 4 (Berlin, New York: De Gruyter, ²1983), 340.
[5] Klaus H. Lauterbach. “Die Alte Rottweiler Hofgerichtsordnung und Jos von Pfullendorf.” Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 79 (2020), 99–113.
[6] Vgl. Jacob Klingner, Ludger Lieb. Handbuch Minnereden. Bd. 1 (Berlin, Boston: De Gruyter, 2013), 329.
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Inhaltsverzeichnis https://d-nb.info/1240990480/04
Rezension von Albrecht Classen: https://www.sehepunkte.de/2023/01/37427.html
Digitalisat der ehemals Donaueschinger Handschrift, Bl. 59v: https://digital.blb-karlsruhe.de/blbhs/content/pageview/57060
Rezension: Klaus Lauterbachs mängelbehaftete MGH-Ausgabe des Oberrheinischen Revolutionärs (2012)
https://www.matrikelportal.uni-hamburg.de/content/index.xml
Weder der Sammelband über Universitätsmatrikeln noch der Aufsatz des Uni-Archivars sind online frei verfügbar.