Open Access: “The Predatory Paradox”
https://doi.org/10.11647/OBP.0364
#beall
Zu https://archivalia.hypotheses.org/184371 (Danke an WB)
https://doi.org/10.2426/aibstudi-13893 (2023) Schlechtes englisches Abstract.
1.11.2023
Eigenschaften für bibliographische Metadaten
https://www.wikidata.org/wiki/Template:Bibliographic_properties
Beispiele aus Wikidata:
https://www.wikidata.org/wiki/Q105457146 (keine Seitenzahlen!)
https://www.wikidata.org/wiki/Q106230611 (Seitenzahl vorhanden, aber keine Kennzeichnung als Besprechung)
Der Verfasser ist Ferdinand Ludwig Immanuel Dillenius:
http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/kxp1867474808
Zeichnung der Heubacher Totenschilde (vgl. auch Graf 1984):
https://digital-research-books-beta.nypl.org/
Eine Metadatensuche freier Ebooks aus einigen Quellen.
“COAR joins a growing chorus of voices […] denouncing a new authors’ fee introduced by the American Chemical Society (ACS), which charges authors $2,500 US for the right to deposit their accepted manuscript into a repository without an embargo period.”
“Die Universität Innsbruck hat den Doktortitel von Schleswig-Holsteins Justizstaatsekretär Otto Carstens (CDU) aberkannt. […] Vor etwa einem Jahr waren bereits Vorwürfe bekannt geworden, dass Carstens einzelne Textstellen unzulänglich zitiert haben soll. Das sei aber nicht der Grund für die jetzige Entscheidung gewesen, schreibt die Uni Innsbruck. Sie hatte ein externes Gutachten beauftragt, das nun festgestellt hat, dass in der Dissertation die Masterarbeit von Carstens enthalten ist, die er 2007 in Hamburg abgegeben hatte. Der Staatssekretär soll genau das nicht gekennzeichnet haben. Dadurch seien die Studienleistungen, die in Innsbruck an der Universität erbracht wurden, geschmälert, so die Uni.
Der luxemburgische Wissenschaftsjournalist Jochen Zenthöfer war es, der im vergangen Jahr die Plagiatsvorwürfe gegen Carstens erhoben hatte. Er begrüßt die Entscheidung der Universität Innsbruck – kritisiert jedoch, dass Carstens’ Arbeit lediglich auf Selbstplagiate überprüft wurde. Zenthöfer seien damals auf Anhieb auch Fremdplagiate aufgefallen.”
Meine Position zum Thema Eigenplagiate: https://archivalia.hypotheses.org/?s=eigenplagiat
Eigenplagiate sind keine Plagiate.
Eine Zusammenstellung von Ulf Beier, Fassung von 2023:
https://doi.org/10.5283/epub.53616
Über Sprichwörter in Archivalia: https://archivalia.hypotheses.org/?s=sprichw%C3%B6rt
“Einige wichtige Begriffe der Open-Access-Bewegung” präsentierte ich hier 2019. Anlässlich der Open-Access-Woche 2022 kommentierte ich einige mir wichtige aktuelle Themen und Ressourcen der Open-Access-Bewegung. Hier gibt es einige Nachträge vor allem aus dem Jahr 2023. Hinweise auf ältere Beiträge sind durch die Jahreszahl kenntlich.
Erwähnt sei noch, dass ich 2012 und 2014 eine Gliederung für einen Beitrag über Probleme rund um Open Access zusammengetragen hatte (Text).
Abschlussarbeiten (NEU)
Nach wie vor aktuell erscheint mir mein Vortrag von 2013: Schlechte Bücher? Publikationsmöglichkeiten im 21. Jahrhundert als Herausforderung für Bibliotheken.
Blogs
Ein Tag in der Open-Access-Woche 2018 (2018)
Diamantener Open Access
https://archivalia.hypotheses.org/?s=diam+open und zuletzt
https://archivalia.hypotheses.org/184604 (“No solution other than diamond can make Open Access fair to all”)
Grüner Open Access
Über AMAD äußerte ich mich vorhin.
*
DeepGreen ist für mich kein Erfolg. Vom Referat des Projekts auf den Open-Access-Tagen 2023 gibt es nur eine Vorab-Zusammenfassung.
* Vorbehalte gegen grünen Open Access habe ich 2017 zusammengestellt. Diese sind nach wie vor aktuell. Vergleiche ich meinen Beitrag “Anforderungen an Dokumentenserver aus Nutzersicht” (2006) mit der Gegenwart, vermisse ich substantielle Verbesserungen.
*
Wiederholte Attacken von mir gegen den “harnadianischen IRrweg” (Mandate, dark deposits und Eprint-Button) kommen mir im Rückblick etwas zu verbissen vor.
*
Wie füllt man die Open-Access-Dokumentenserver? (2007) – zitiert im open-access.network und von Bargmann 2008
*
Open-Access-Ärgernis: Einträge in Repositorien ohne Volltexte (2010)
*
Zurück zur grauen Literatur – Dark deposits in Open-Access-Repositorien schaden der Wissenschaft (2014)
*
§ 52a UrhG: Elektronische Semesterapparate und Open Access (2016, zuvor schon 2005)
*
Unter “Es geht aufwärts mit Open Access” stelle ich mir etwas anderes vor (2018)
Guerilla Open Access
Ich müsste in https://archivalia.hypotheses.org/54314 einige Beiträge nachtragen, vor allem über Anna’s Archive.
Langzeitarchivierung und Permalinks
Digital Preservation of Open Access Books: insufficient
Vom Verschwinden von Open-Access-Ressourcen (2016)
Libre Open Access
Warum CC-BY anstelle von CC-BY-NC-ND wichtig ist
Warum brauchen wir Open Access mit Bearbeitungsrecht und kommerzieller Nutzung? (2008)
Monographien
Alle Open-Access-Monographien können Einkünfte über gedruckte Versionen erzeugen.
“Bei Büchern hat die Verfügbarkeit von parallel erscheinenden Open-Access-Ausgaben keinen Effekt auf die Verkaufszahlen von Printausgaben.” Zitiert in: https://archivalia.hypotheses.org/160176
*
Zur “Monographienkrise” (immer weniger Bibliotheken können sich geisteswissenschaftliche Fachliteratur im früher gewohnten Umfang leisten) siehe zuletzt: https://archivalia.hypotheses.org/170775 über archivische Publikationen. Fazit: “Die Archivzunft dient der Verbreitung ihrer Fachinformationen am besten, wenn sie konsequent auf Open Access setzt”.
Predatory Journals
The Predator Effect – Fraud in the Scholarly Publishing Industry
Cabells Blacklist (2019)
[28.10.2023 Sammelband zu Predatory Publishing]
Retrodigitalisierung
Es ist ein absoluter Skandal: Seit Mitte 2021 hat sich in Sachen der Nutzung nicht verfügbarer Werke durch die Kulturerbeinstitutionen kein Fortschritt ergeben. Die geplante Verordnung ist nicht in Sicht. Die Abstimmungsprozesse blockieren die Retrodigitalisierung von Werken, für die die VG Wort zuständig ist. Die DNB deutet an, dass Archivalien direkt unter Rückgriff auf § 61d UrhG genutzt werden könnten.
*
Kritik an bibliothekarischen Retrodigitalisierungsprojekten habe ich mehrfach vorgebracht. Ich verweise nur auf drei Beiträge von 2004, 2010 und 2021:
Was erwartet die Forschung vom digitalen Angebot der Bibliotheken? (2004)
https://archivalia.hypotheses.org/9220
Retrodigitalisierung und eHumanities (2010)
https://archivalia.hypotheses.org/16042
Was bei virtuellen Rekonstruktionen von Klosterbibliotheken alles schiefgehen kann (2021).
Manuskript für den geplanten Tagungsband ist eingereicht. Zuvor: https://archivalia.hypotheses.org/131642 (mit Nachträgen); auf dem Stand vom 14. Mai 2021 abrufbar bei der UB Marburg: https://doi.org/10.17192/es2022.0014.
*
OA-Tag: Die Public Domain festigen – eine Idee für Google (2008)
Sprachbarriere
Dem Beitrag von 2011 habe ich im September ein Update spendiert: Das Sprachenproblem der Wissenschaft und Open Access.
Transparenz
Ältere Beiträge: https://archivalia.hypotheses.org/6068 (2013)
https://catima.unil.ch/fs-ds/de?style=grid
Beispiel: https://catima.unil.ch/fs-ds/de/portraits/44492-dupraz-laure
Unzulänglich:
* keine Kurzbiographie (Wikipedia: Laure Dupraz (* 16. Juni 1896 in Genf; † 26. Oktober 1967 in Freiburg im Üechtland) war eine Schweizer Pädagogin und die erste Frau, die in der Romandie als ordentliche Professorin ernannt wurde. Sie setzte sich insbesondere für die Bildung von Mädchen und jungen Frauen ein.”)
* kein Permalink
* keine Normdaten (z.B. Wikidata)
* keine Nachnutzung
* keine Online-Nachweise
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bvb:75-20231026122126
Weitere Digitalisate: https://de.wikisource.org/wiki/Schembartlauf
#fnzhss
https://d-nb.info/gnd/1025729749
Die schlechteste Nationalbibliothek der Welt gibt keinen Hinweis, welche Bibliothek ein Buch aus seinem Besitz verwahrt.
Auch das BEACON-Findbuch, das nur den CERL-Eintrag, außer der DNB hat, sagt es nicht.
Es handelt sich um:
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/prn_woellwarth_sebastian (ohne Transkription des Eintrags und ohne Jahreszahl 1577)
In der DNB sind die Quellen mit ihren eigenen Datensätzen nicht verlinkt.
Von der Familie kommt man nicht zu ihren Mitgliedern, vom Vater nicht zum Sohn.
Übrigens ist der Eintrag stark fehlerhaft. Hofmann heißt nicht “Norberg” mit Vornamen und wie eine 1561 geborene Frau 1569 einen Sohn geboren haben soll, der dann 1577 ein lateinisches Buch besitzt, muss mir die UB Freiburg noch erklären.
Wenn man sich an die gedruckte Stammtafel (der Fortdruck 1979 liegt mir vor) hält, kommt in der Tat nur der 1601 gestorbene Sebastian (Nr. 164) in Betracht, da Sebastian Nr. 150 schon 1576 starb. Die Ehe soll 1561 geschlossen worden sein, unser Sebastian dürfte ca. 1562 geboren worden sein. Die Mutter Barbara starb nicht 1583, sondern 1609, wie man den zitierten “Epitaphen” hätte entnehmen können.
Die in Hofmanns Register angegebenen in Klammern angegebenen Jahreszahlen bedeuten bei den Woellwarth die “Lebensjahre (falls bekannt)”, sonst die Erwähnungsjahre. Das ist nun ausgesprochen unglücklich, da Hofmann hätte damit rechnen müssen, dass der Bearbeiter der UB Freiburg die Stammtafel nicht zur Hand hat, um festzustellen, wann Lebensdaten bekannt sind. Da man von Barbara nur Erwähnungen 1561 bis 1583 kennt, steht das im Register, ebenso beim älteren Sebastian 1551 bis 1566, während beim jüngeren 1569 bis 1601 die zweite Jahreszahl immerhin das Todesjahr ist.
Ich bin nicht gut aus das aus dem Dunstkreis des Mittelalterblogs hervorgegangene mediävistische Open-Access-Repositorium AMAD zu sprechen. Im Vorfeld wurden jede Menge öffentlicher Gelder verpulvert, und als Ergebnis kann man nur sagen: “Parturiunt montes, nascetur ridiculus mus”. Seit der Eröffnung 2021 wurden viel zu wenige auf AMAD direkt gehostete Publikationen eingestellt.
Die Metadaten zu dem Sammelband (Germanistische) “Klassiker der Frühen Neuzeit” sagen NICHT, dass es sich um die Zweitveröffentlichung eines 2022 erschienenen Buchs handelt.
https://www.amad.org/jspui/handle/123456789/167420
Die Suchfunktion bei den externen Ressourcen ohne Volltext findet zu den Jahren 2023 und 2022 NICHTS.
Im Regesta Imperii OPAC werden Publikationen in Archivalia von mir nur bis 2016 berücksichtigt. Aber auch jüngere Publikationen (z.B. zur Schöppenchronik) mit Volltexten fehlen in AMAD.
https://www.wbg-wissenverbindet.de/shop/open-access/ (gut 100 Titel)
“Bei den wbg Publishing Services bekennen wir uns klar zu größtmöglicher Sichtbarkeit für wissenschaftliche Erkenntnisse. Deswegen bieten wir bei unseren Publikationsmodellen Open Access immer als kostenfreie Option an.”
Die Sichtbarkeit des sportgeschichtlichen Buchs “Mündige Leiber”, das auf der Verlagsseite und – verzeichnet in BASE – auf dem Server der PH Schwäbisch Gmünd (sic) kostenlos zur Verfügung steht, im KVK – https://ogy.de/js08 – ist miserabel, wenn es um die kostenlose Online-Version geht. Ich vermute, dass viele auf lizenzpflichtige Links oder nicht zugängliche Archivobjekte (bei der DNB und in Hessen) stoßen und die raren Hinweise auf DOAB übersehen.
Bei DOAB hat der KVK gerade: Directory of Open Access Books (DOAB) Problem während der Verbindung.
In einer genealogischen Mailingliste wurde gefragt: Ich versuche, den lateinischen Begriff “Centus Hereditarius” zu übersetzen, wie er im Kontext des folgenden Eintrags aufgeführt ist, der in der Veröffentlichung “Die wirtschaftlichen Verhaltnisse des Prämonstratenser-Klosters Fussenich vom 12.-18. Jahrhundert” zu finden ist. Drei Jahre später verkauften Theodoricus de Embe und seine Gattin ihren centus hereditarius in Höhe von fünf Schillingen und sechs Denaren cölnischer Währung , der auf den Gütern des Klosters zu Dirlau lastete, für acht Mark.
Da Google Books den Begriff nur in dieser Quelle (Arbeit von Lubberich) findet, ist es klar, dass es sich um einen Druckfehler für Census hereditarius handelt. Ich befragte aber auch Googles KI-Bot Bard:
Ja, gerne. Ein centus hereditarius ist ein Begriff aus dem römischen Recht, der eine Erbschaft bezeichnet, die an einen Erben fällt, der nicht mit dem Erblasser verwandt ist. Der Erblasser kann einen centus hereditarius frei in seinem Testament bestimmen.
Der Begriff centus hereditarius leitet sich von den lateinischen Wörtern centum für “hundert” und heres für “Erbe” ab. Er wurde erstmals im 2. Jahrhundert v. Chr. in den Schriften des römischen Juristen Gaius erwähnt.Ein centus hereditarius kann an eine beliebige Person vergeben werden, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer sozialen Stellung oder ihrer Beziehung zum Erblasser. Der Erblasser kann auch bestimmen, dass der centus hereditarius an mehrere Personen oder an eine juristische Person (z. B. eine Stiftung) fällt.
Der centus hereditarius ist ein Sonderfall der römischen Erbfolge. Er ist nicht an die gleichen Regeln gebunden wie die Erbfolge an Verwandte. Der Erblasser kann den centus hereditarius frei nach seinem Willen bestimmen.
In der Praxis wurde der centus hereditarius häufig verwendet, um eine Person zu belohnen, die dem Erblasser in irgendeiner Weise geholfen hatte. Beispielsweise konnte ein centus hereditarius an einen treuen Diener oder an einen Geschäftspartner vergeben werden.
Der centus hereditarius wurde im Mittelalter und in der Neuzeit in den meisten europäischen Rechtssystemen abgeschafft. In Deutschland ist er seit 1900 nicht mehr gültig.
Hier sind einige Beispiele für einen centus hereditarius:
Ein reicher Mann vererbt sein gesamtes Vermögen an seine Frau und seine Kinder. Er bestimmt jedoch, dass sein Diener, der ihm jahrzehntelang treu gedient hat, einen centus hereditarius von 100.000 Sesterzen erhält.
Ein Kaufmann vererbt sein Geschäft an seinen Sohn. Er bestimmt jedoch, dass sein Geschäftspartner, der ihm bei der Gründung des Geschäfts geholfen hat, einen centus hereditarius von 25 % des Geschäftswerts erhält.
Ein Kaiser vererbt sein Reich an seinen Sohn. Er bestimmt jedoch, dass seine Tochter einen centus hereditarius von 10 Millionen Denaren erhält.
Ich hoffe, diese Erklärung war hilfreich.
Ich teilte die Erklärung mit 😉 zusätzlich mit, was aber zu wenig war, denn der Anfragende nahm Bards Halluzinieren (vulgo: völliger Unsinn) für bare Münze und fragte: Könnte es sein, dass Graf Dietrich in seinem Testament eine Erbschaft für Theoderich für dessen jahrelange treue Dienste festlegte?
Möglich ist alles, sogar, dass die Götter Astronauten waren …
Die Rezensionen aus dem Jahrbuch für Kommunikationsgeschichte 25 (2023) sind kostenlos zugänglich
https://biblioscout.net/book/10.25162/9783515135832
Darunter auch:
S. 210f. Katharina Kaska / Christoph Egger (Hg.): „dass die Codices finanziell unproduktiv im Archiv des Stiftes liegen“. Bücherverkäufe österreichischer Klöster in der Zwischenkriegszeit (Klaus Graf)
https://biblioscout.net/book/chapter/10.25162/9783515135832/00052 (PDF)
Ich gebe den Text der Einfachheit halber in meiner Preprint-Version wieder.
Katharina Kaska / Christoph Egger (Hg.): dass die Codices finanziell unproduktiv im Archiv des Stiftes liegen. Bücherverkäufe österreichischer Klöster in der Zwischenkriegszeit. Wien: Böhlau 2022 (= Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, Bd. 77), 334 S.
Wenn man die Etablierung von historischen Wissens-Korpora wie Bibliotheken, Archiven oder Kunstsammlungen als wichtiges Thema der Kommunikations- und Mediengeschichte begreift, muss man auch die Zerstörung und den Bestandsabbau wissenschaftlich analysieren. Die Geschichte der Verluste wäre auch mit Arno Esch (“Überlieferungs-Chance und Überlieferungs-Zufall als methodisches Problem”) anzugehen. Untersuchungen dazu sind freilich äußerst rar. Viel Beachtung fand vor kurzem das Buch “Burning Books” (2020) des Bodleiana-Direktors Richard Ovenden (deutsch 2021: Bedrohte Bücher. Eine Geschichte der Zerstörung und Bewahrung des Wissens). Zugleich ermöglicht die Behandlung von Kulturgutverlusten die Rekonstruktion zeitgenössischer Wertungs-Diskurse über jene Gegenstände und Sachgesamtheiten, die man mit dem modernen Begriff “Kulturgut” verbindet.
Von daher ist es sehr zu begrüßen, dass der vorliegende Sammelband sich intensiv jenem ernormen Aderlass zuwendet, über den lange geschwiegen wurde: den durch wirtschaftliche Bedrängnis motivierten Kulturgutverkäufen – Handschriften, Inkunabeln, Alte Drucke und Kunstwerke – der bedeutenderen katholischen Klöster in Österreich in den 1920er und 1930er Jahren. Der erste Teil (“Rahmenbedingungen”) gibt einen Überblick über die wirtschaftliche Lage der Ordensgemeinschaften, klärt über kirchenrechtliche und staatlich-rechtliche Aspekte auf und fragt nach der Rolle der Denkmalbehörde und der Wiener Nationalbibliothek. Die „Fallstudien“ betreffen Göttweig, Melk, Lilienfeld, St. Florian, Lambach und St. Peter in Salzburg. Im Aufsatz über die kirchlichen Bücherverkäufe in Tirol geht es um St. Georgenberg-Fiecht (Verkäufe im 19. Jahrhundert), Wilten, Stams und die Ris-Bibliothek in Flauring. Sechs knappe „Kurzberichte“ behandeln St. Lambrecht, Kremsmünster, Schlägl, Herzogenburg, Klosterneuburg und Zwettl. Sehr zu loben sind die nicht zuletzt für die Provenienzforschung wichtigen detaillierten Register und Konkordanzen, die unter anderem alle derzeit bekannten Standorte entfremdeter Handschriften dokumentieren Ein nicht ganz kleiner Teil der Codices konnte bis heute nicht wiedergefunden werden.
Eine Zusammenfassung der einzelnen Resultate fehlt leider. Die spärlichen Schwarzweißabbildungen vermitteln kaum einen Eindruck von der Pracht der verkauften Schätze.
Öffentliche Kritik in der Presse fand seinerzeit, da Diskretion oberstes Gebot war, kaum statt (vgl. die Hinweise S. 13, 54f., 231f., 281). Daher mussten die Beitragenden sich vor allem auf Archivgut stützen. Alle haben wertvolle Bausteine zur Erforschung eines zeitgenössischen Kommunikations- und Ereigniszusammenhangs zusammengetragen, der weiterer Erhellung bedarf.
***
Inhalt: https://d-nb.info/1255108517/04
Siehe auch https://archivalia.hypotheses.org/148545
https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Wiki_Loves_Monuments_2023/Deutschland/Preistr%C3%A4ger
Von <a href=”https://www.wikidata.org/wiki/Q59087075″ class=”extiw” title=”d:Q59087075″><span title=”deutscher Journalist und Trainer”>Matthias Süßen</span></a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 4.0, Link
Erst auf Platz 9: ein Parkhaus (URV, da keine Panoramafreiheit?).
Die im Kommentar zu https://archivalia.hypotheses.org/1228 genannte Handschrift Ms. boruss. qu. 574 der SB Berlin ist online:
http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0001D3EF00000000
#fnzhss