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Lexikon zur Geschichte der Frauen in der Schweiz

https://catima.unil.ch/fs-ds/de?style=grid

Beispiel: https://catima.unil.ch/fs-ds/de/portraits/44492-dupraz-laure

Unzulänglich:

* keine Kurzbiographie (Wikipedia: Laure Dupraz (* 16. Juni 1896 in Genf; † 26. Oktober 1967 in Freiburg im Üechtland) war eine Schweizer Pädagogin und die erste Frau, die in der Romandie als ordentliche Professorin ernannt wurde. Sie setzte sich insbesondere für die Bildung von Mädchen und jungen Frauen ein.”)

* kein Permalink

* keine Normdaten (z.B. Wikidata)

* keine Nachnutzung

* keine Online-Nachweise

Schlechter GND-Normdateneintrag bei dem Buchbesitzer Sebastian von Woellwarth

https://d-nb.info/gnd/1025729749

Die schlechteste Nationalbibliothek der Welt gibt keinen Hinweis, welche Bibliothek ein Buch aus seinem Besitz verwahrt.
Auch das BEACON-Findbuch, das nur den CERL-Eintrag, außer der DNB hat, sagt es nicht.

Es handelt sich um:
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/prn_woellwarth_sebastian (ohne Transkription des Eintrags und ohne Jahreszahl 1577)

In der DNB sind die Quellen mit ihren eigenen Datensätzen nicht verlinkt.

Von der Familie kommt man nicht zu ihren Mitgliedern, vom Vater nicht zum Sohn.
 
Übrigens ist der Eintrag stark fehlerhaft. Hofmann heißt nicht “Norberg” mit Vornamen und wie eine 1561 geborene Frau 1569 einen Sohn geboren haben soll, der dann 1577 ein lateinisches Buch besitzt, muss mir die UB Freiburg noch erklären.

Wenn man sich an die gedruckte Stammtafel (der Fortdruck 1979 liegt mir vor) hält, kommt in der Tat nur der 1601 gestorbene Sebastian (Nr. 164) in Betracht, da Sebastian Nr. 150 schon 1576 starb. Die Ehe soll 1561 geschlossen worden sein, unser Sebastian dürfte ca. 1562 geboren worden sein. Die Mutter Barbara starb nicht 1583, sondern 1609, wie man den zitierten “Epitaphen” hätte entnehmen können.
 
Die in Hofmanns Register angegebenen in Klammern angegebenen Jahreszahlen bedeuten bei den Woellwarth die “Lebensjahre (falls bekannt)”, sonst die Erwähnungsjahre. Das ist nun ausgesprochen unglücklich, da Hofmann hätte damit rechnen müssen, dass der Bearbeiter der UB Freiburg die Stammtafel nicht zur Hand hat, um festzustellen, wann Lebensdaten bekannt sind. Da man von Barbara nur Erwähnungen 1561 bis 1583 kennt, steht das im Register, ebenso beim älteren Sebastian 1551 bis 1566, während beim jüngeren 1569 bis 1601 die zweite Jahreszahl immerhin das Todesjahr ist. 

Neu im Flop-Repositorium AMAD: Klassiker der Frühen Neuzeit

Ich bin nicht gut aus das aus dem Dunstkreis des Mittelalterblogs hervorgegangene mediävistische Open-Access-Repositorium AMAD zu sprechen. Im Vorfeld wurden jede Menge öffentlicher Gelder verpulvert, und als Ergebnis kann man nur sagen: “Parturiunt montes, nascetur ridiculus mus”. Seit der Eröffnung 2021 wurden viel zu wenige auf AMAD direkt gehostete Publikationen eingestellt.

Die Metadaten zu dem Sammelband (Germanistische) “Klassiker der Frühen Neuzeit” sagen NICHT, dass es sich um die Zweitveröffentlichung eines 2022 erschienenen Buchs handelt.

https://www.amad.org/jspui/handle/123456789/167420

Die Suchfunktion bei den externen Ressourcen ohne Volltext findet zu den Jahren 2023 und 2022 NICHTS.

Im Regesta Imperii OPAC werden Publikationen in Archivalia von mir nur bis 2016 berücksichtigt. Aber auch jüngere Publikationen (z.B. zur Schöppenchronik) mit Volltexten fehlen in AMAD.

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Open-Access-Bücher der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft

https://www.wbg-wissenverbindet.de/shop/open-access/ (gut 100 Titel)

“Bei den wbg Publishing Services bekennen wir uns klar zu größtmöglicher Sichtbarkeit für wissenschaftliche Erkenntnisse. Deswegen bieten wir bei unseren Publikationsmodellen Open Access immer als kostenfreie Option an.”

Die Sichtbarkeit des sportgeschichtlichen Buchs “Mündige Leiber”, das auf der Verlagsseite und – verzeichnet in BASE – auf dem Server der PH Schwäbisch Gmünd (sic) kostenlos zur Verfügung steht, im KVK – https://ogy.de/js08 – ist miserabel, wenn es um die kostenlose Online-Version geht. Ich vermute, dass viele auf lizenzpflichtige Links oder nicht zugängliche Archivobjekte (bei der DNB und in Hessen) stoßen und die raren Hinweise auf DOAB übersehen.

Bei DOAB hat der KVK gerade: Directory of Open Access Books (DOAB) Problem während der Verbindung.

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Centus hereditarius

In einer genealogischen Mailingliste wurde gefragt: Ich versuche, den lateinischen Begriff “Centus Hereditarius” zu übersetzen, wie er im Kontext des folgenden Eintrags aufgeführt ist, der in der Veröffentlichung “Die wirtschaftlichen Verhaltnisse des Prämonstratenser-Klosters Fussenich vom 12.-18. Jahrhundert” zu finden ist. Drei Jahre später verkauften Theodoricus de Embe und seine Gattin ihren centus hereditarius in Höhe von fünf Schillingen und sechs Denaren cölnischer Währung , der auf den Gütern des Klosters zu Dirlau lastete, für acht Mark.

Da Google Books den Begriff nur in dieser Quelle (Arbeit von Lubberich) findet, ist es klar, dass es sich um einen Druckfehler für Census hereditarius handelt. Ich befragte aber auch Googles KI-Bot Bard:

Ja, gerne. Ein centus hereditarius ist ein Begriff aus dem römischen Recht, der eine Erbschaft bezeichnet, die an einen Erben fällt, der nicht mit dem Erblasser verwandt ist. Der Erblasser kann einen centus hereditarius frei in seinem Testament bestimmen.
Der Begriff centus hereditarius leitet sich von den lateinischen Wörtern centum für “hundert” und heres für “Erbe” ab. Er wurde erstmals im 2. Jahrhundert v. Chr. in den Schriften des römischen Juristen Gaius erwähnt.

Ein centus hereditarius kann an eine beliebige Person vergeben werden, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer sozialen Stellung oder ihrer Beziehung zum Erblasser. Der Erblasser kann auch bestimmen, dass der centus hereditarius an mehrere Personen oder an eine juristische Person (z. B. eine Stiftung) fällt.

Der centus hereditarius ist ein Sonderfall der römischen Erbfolge. Er ist nicht an die gleichen Regeln gebunden wie die Erbfolge an Verwandte. Der Erblasser kann den centus hereditarius frei nach seinem Willen bestimmen.

In der Praxis wurde der centus hereditarius häufig verwendet, um eine Person zu belohnen, die dem Erblasser in irgendeiner Weise geholfen hatte. Beispielsweise konnte ein centus hereditarius an einen treuen Diener oder an einen Geschäftspartner vergeben werden.

Der centus hereditarius wurde im Mittelalter und in der Neuzeit in den meisten europäischen Rechtssystemen abgeschafft. In Deutschland ist er seit 1900 nicht mehr gültig.

Hier sind einige Beispiele für einen centus hereditarius:

Ein reicher Mann vererbt sein gesamtes Vermögen an seine Frau und seine Kinder. Er bestimmt jedoch, dass sein Diener, der ihm jahrzehntelang treu gedient hat, einen centus hereditarius von 100.000 Sesterzen erhält.
Ein Kaufmann vererbt sein Geschäft an seinen Sohn. Er bestimmt jedoch, dass sein Geschäftspartner, der ihm bei der Gründung des Geschäfts geholfen hat, einen centus hereditarius von 25 % des Geschäftswerts erhält.
Ein Kaiser vererbt sein Reich an seinen Sohn. Er bestimmt jedoch, dass seine Tochter einen centus hereditarius von 10 Millionen Denaren erhält.
Ich hoffe, diese Erklärung war hilfreich.

Ich teilte die Erklärung mit 😉 zusätzlich mit, was aber zu wenig war, denn der Anfragende nahm Bards Halluzinieren (vulgo: völliger Unsinn) für bare Münze und fragte: Könnte es sein, dass Graf Dietrich in seinem Testament eine Erbschaft für Theoderich für dessen jahrelange treue Dienste festlegte?

Möglich ist alles, sogar, dass die Götter Astronauten waren …

Bücherverkäufe österreichischer Klöster in der Zwischenkriegszeit

Die Rezensionen aus dem Jahrbuch für Kommunikationsgeschichte 25 (2023) sind kostenlos zugänglich

https://biblioscout.net/book/10.25162/9783515135832

Darunter auch:

S. 210f. Katharina Kaska / Christoph Egger (Hg.): „dass die Codices finanziell unproduktiv im Archiv des Stiftes liegen“. Bücherverkäufe österreichischer Klöster in der Zwischenkriegszeit (Klaus Graf)
https://biblioscout.net/book/chapter/10.25162/9783515135832/00052 (PDF)

Ich gebe den Text der Einfachheit halber in meiner Preprint-Version wieder.

Katharina Kaska / Christoph Egger (Hg.): dass die Codices finanziell unproduktiv im Archiv des Stiftes liegen. Bücherverkäufe österreichischer Klöster in der Zwischenkriegszeit. Wien: Böhlau 2022 (= Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, Bd. 77), 334 S.

Wenn man die Etablierung von historischen Wissens-Korpora wie Bibliotheken, Archiven oder Kunstsammlungen als wichtiges Thema der Kommunikations- und Mediengeschichte begreift, muss man auch die Zerstörung und den Bestandsabbau wissenschaftlich analysieren. Die Geschichte der Verluste wäre auch mit Arno Esch (“Überlieferungs-Chance und Überlieferungs-Zufall als methodisches Problem”) anzugehen. Untersuchungen dazu sind freilich äußerst rar. Viel Beachtung fand vor kurzem das Buch “Burning Books” (2020) des Bodleiana-Direktors Richard Ovenden (deutsch 2021: Bedrohte Bücher. Eine Geschichte der Zerstörung und Bewahrung des Wissens). Zugleich ermöglicht die Behandlung von Kulturgutverlusten die Rekonstruktion zeitgenössischer Wertungs-Diskurse über jene Gegenstände und Sachgesamtheiten, die man mit dem modernen Begriff “Kulturgut” verbindet.

Von daher ist es sehr zu begrüßen, dass der vorliegende Sammelband sich intensiv jenem ernormen Aderlass zuwendet, über den lange geschwiegen wurde: den durch wirtschaftliche Bedrängnis motivierten Kulturgutverkäufen – Handschriften, Inkunabeln, Alte Drucke und Kunstwerke – der bedeutenderen katholischen Klöster in Österreich in den 1920er und 1930er Jahren. Der erste Teil (“Rahmenbedingungen”) gibt einen Überblick über die wirtschaftliche Lage der Ordensgemeinschaften, klärt über kirchenrechtliche und staatlich-rechtliche Aspekte auf und fragt nach der Rolle der Denkmalbehörde und der Wiener Nationalbibliothek. Die „Fallstudien“ betreffen Göttweig, Melk, Lilienfeld, St. Florian, Lambach und St. Peter in Salzburg. Im Aufsatz über die kirchlichen Bücherverkäufe in Tirol geht es um St. Georgenberg-Fiecht (Verkäufe im 19. Jahrhundert), Wilten, Stams und die Ris-Bibliothek in Flauring. Sechs knappe „Kurzberichte“ behandeln St. Lambrecht, Kremsmünster, Schlägl, Herzogenburg, Klosterneuburg und Zwettl. Sehr zu loben sind die nicht zuletzt für die Provenienzforschung wichtigen detaillierten Register und Konkordanzen, die unter anderem alle derzeit bekannten Standorte entfremdeter Handschriften dokumentieren Ein nicht ganz kleiner Teil der Codices konnte bis heute nicht wiedergefunden werden.

Eine Zusammenfassung der einzelnen Resultate fehlt leider. Die spärlichen Schwarzweißabbildungen vermitteln kaum einen Eindruck von der Pracht der verkauften Schätze.

Öffentliche Kritik in der Presse fand seinerzeit, da Diskretion oberstes Gebot war, kaum statt (vgl. die Hinweise S. 13, 54f., 231f., 281). Daher mussten die Beitragenden sich vor allem auf Archivgut stützen. Alle haben wertvolle Bausteine zur Erforschung eines zeitgenössischen Kommunikations- und Ereigniszusammenhangs zusammengetragen, der weiterer Erhellung bedarf.

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Inhalt: https://d-nb.info/1255108517/04

Siehe auch https://archivalia.hypotheses.org/148545

Wiki Loves Monuments: Gewinnerbilder Deutschland

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Wiki_Loves_Monuments_2023/Deutschland/Preistr%C3%A4ger

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Von <a href=”https://www.wikidata.org/wiki/Q59087075″ class=”extiw” title=”d:Q59087075″><span title=”deutscher Journalist und Trainer”>Matthias Süßen</span></a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 4.0, Link

Erst auf Platz 9: ein Parkhaus (URV, da keine Panoramafreiheit?).