Aus der Verwandtschaft hörte ich heute, dass es über 60 Anrufe bei einer Staatsanwaltschaft bedurfte, um einen Führerschein nach der Entziehung wiederzubekommen. Es ging entweder niemand ran oder war nicht zuständig.
Den größten Teil des Abends habe ich damit verbracht, herauszufinden, ob ich kurzfristig den Widerspruch gegen einen Mahnantrag elektronisch an das Mahngericht in Coburg übermitteln kann. Antwort nein, ich habe ein Computer-Fax gesandt (was auch nicht ganz trivial war) und werde noch zusätzlich das Formular per Post senden.
Bei der 2024 auslaufenden De-Mail ist eine Identitätsprüfung notwendig. Da kommt dann z.B. bei 1&1 (Web.de) ein Mitarbeiter zu einem Termin vorbei oder man geht zu einem ausgesuchten Paketshop (nächster anscheinend in Düsseldorf) und kann dann schon nach einigen Tagen (!) die Mail nutzen und damit die erstellte EDA-Datei versenden.
Andere Möglichkeit: BundID und Einrichtung eines kostenlosen Justizpostfachs. Zur Identifizierung bei der BundID braucht man einen Kartenleser für meinen online-fähigen Personalausweis z.B. REINER SCT cyberJack RFID Chip-Kartenleser basis für 32,10 Euro (Amazon Prime). Oder ein Smartphone, das jünger als mein eigenes ist, was ich erst feststellte, nachdem die AusweisApp – nach vorheriger Löschung anderer Apps, da zu wenig Platz – installiert wurde.
Ich schätze mal, in Estland geht das tausendmal einfacher.