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Kasseler Repositorium ORKA setzt auf Citizen Science

https://www.hna.de/kassel/orte-erkennen-schriften-entziffern-92570913.html
“Über das Orka-Portal können sich die Unterstützer ein Objekt aussuchen, das sie interessiert: Postkarte, Brief, Reisetagebuch, Monografie. Eine Million Blätter wurden bereits gescannt, sagt Brigitte Pfeil-Amann, Leiterin der Abteilung Landesbibliothek der Unibibliothek. Etwa 70 Prozent der mittelalterlichen Handschriften wurden bereits digitalisiert sowie 30 000 Musikalien, ebenso viele Briefe und 10 000 alte Postkarten.

Aber was ist auf den Postkarten zu sehen, welcher Straßenzug, welches Gebäude? Aus welchem Jahr stammt die Aufnahme? Wie lautet der handschriftliche Grußtext? Genau dabei können die Bürgerwissenschaftler helfen und die Objekte im Orka-Portal annotieren.”

https://orka.bibliothek.uni-kassel.de/viewer/faq-zu-crowdsourcing/

Liste der Neuzugänge im Deutschen Zeitungsportal

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/content/newspaper/liste-der-neuzugaenge-im-deutschen-zeitungsportal/

In diesem Zusammenhang sei auch auf die Digitalisierung der in Stuttgart erschienenen “Süddeutschen Zeitung” (nicht mit der SZ zu verwechseln) aufmerksam gemacht:

https://www.wlb-stuttgart.blog/sueddeutsche-zeitung/

“Eine gute Urkunde von der rohsten Unwissenheit und den abgeschmacktesten Aberglauben” – Schiller und der Gmünder Augustinereremit Christoph Onophrius Spiegel (1781)

In Schillers Werken (Nationalausgabe. Bd. 22: Vermischte Schriften. Hrsg. von Herbert Meyer, 1958, S. 367) liest man:

Schreiben eines schwäbischen Paters an einen Reisenden.
Nach einer halbstündigen Bekanntschaft.

(In den Brief, welcher bis auf die Orthographie getreu von dem Original kopiert ist, war ein Amulett eingeschlossen.)

Monsiegnueur, Herr Bruder!

Versprechen macht halten, Dero Kleiner aufenhalt in meinem Zimmer machte mich Zeithero allzeit errinneret desjenigen, was ich bald zu schickhen Derowert hesten Person versprache, Hr. Bruder! Da ist es –belieben sie es nach Dero guten art zu gebrauchen, ich versichere dessen obsorg und in vorfallenten unglücks-fällen so wohl im reiten als fahren nebst göttligen schuz jederzeit bewahrt zu seyn. Die hinreys leztens nacher haus zweifle nit glücklig als gesund gewesen zu seyn, gott continuire dessen fernere gesundheits-umstände, so werden sie allzeit gesicheret seyn, das ich bin und bleibe meines Hrn. Bruders

    G. den 6. Junij. 1781.

P. S. Mein höfliges Compliment wo es angelegt ist. Um zu conserviren belieben Sie es mit einem Leder zu überziehen, und bey sich zu tragen.
Treü-geflissener
Bruder Pater Spl. Agtiner.

Eben der Pater schenkte dem Reisenden ein Stück Wachs, welches seinen Beteurungen nach die Wunderkraft hatte, daß, sobald man das Eck des Fensters damit bestriche, der Teufel mit seinem ganzen Troß sichtbar hinausfahren müsse. –Auch ein Beitrag zu der gegenwärtigen Mönchenhistorie!

Die anonyme Publikation erschien in: Wirtembergisches Repertorium der Litteratur 1 (1782), S. 132f. (MDZ), einem kurzlebigen Periodikum, das von Schiller mitgegründet wurde. Die Ausgabe kommentiert: “Nach J. W. Petersens nicht immer zuverlässigem Zeugnis war der Reisende Schiller selbst, der nach Verlassen der Akademie bei einem Ausflug mit seiner Schwester Christophine in Gmünd den Augustinerpater Spiegel kennengelernt hatte.” In einem Exemplar des Repertoriums in der Württembergischen Landesbibliothek vermerkte der mit Schiller befreundete Mitherausgeber und Stuttgarter Bibliothekar Johann Wilhelm Petersen (1758-1815)1 bei einigen Beiträgen die Namen der Autoren. Bei dem Schreiben an einen Reisenden ergänzte er Schiller als Autor und löste G. mit Gmünd und Spl. mit Spiegel auf.2 Dass Schiller von Christophine begleitet wurde, scheint nur eine Kombination der Forschung zu sein. Julius Hartmann3 führt die Erinnerungen von Schillers Schwägerin Carolines von Wolzogen an,4 die Schillers Anhänglichkeit an die Gegend von Lorch unterstreicht. Sie sei das Ziel des ersten Ausflug mit der Schwester gewesen, “als er die Akademie verlassen hatte”. Aber Schiller wurde schon am 15. Dezember 1780 aus der Hohen Karlsschule entlassen. Der Ausflug könnte Anfang 1781 erfolgt sein, vermutete Reinhold Wackler in den Gmünder Heimatblättern 1960,5 was aber nicht zum Datum des Briefs (6. Juni 1781) passen will. Der Absender will ein beim Aufenthalt des Reisenden gegebenes Versprechen halten und ist überzeugt, dass die Rückreise “leztens nacher haus” glücklich verlaufen ist. Wackler äußert sich mit keiner Silbe zum Inhalt des Briefs.

Aus Petersens Anmerkungen geht nicht zwingend hervor, dass der Reisende der 21-jährige Schiller selbst war. Angesichts der protestantischen Sozialisierung des Dichters muss es befremden, dass er sich von einem so ungebildeten Mönch in dessen Zelle bitten ließ, ein apotropäisches Stück Wachs annahm und sogar die Zusendung eines Amuletts akzeptierte (was die Mitteilung der Adresse voraussetzte). Auch wenn man die Begegnung Schillers mit dem Gmünder Augustiner nicht ausschließen kann, erscheint es mir wahrscheinlicher, dass Schiller das Schriftstück von einem älteren Bekannten, vielleicht ein Katholik im Regiment, dessen Medicus Schiller damals war, erhalten und abdrucken ließ. Schiller hätte dann über den Kontext des Briefs mit seinem Freund Petersen gesprochen.

Allerdings gab es damals tatsächlich im Gmünder Augustinereremitenkonvent einen Pater Spiegel, wie die Oberdeutsche Personendatenbank belehrt: Christoph Onophrius Spiegel (1716-1789). Nach dem Nekrolog von Desiderius Gesterkamp 1972 teilt sie folgende Lebensdaten mit: “* 1716.06.20.; aus Leubach; 1738 Augustinereremit in Münnerstadt; 1737-1789 in verschiedenen Funktionen in Würzburg, Münnerstadt, Erfurt, Oberndorf und Freiburg/Ü.; 1740-1743 Studium der Moraltheologie in Lauingen; 1741 Priesterweihe; 1743-1746 Beichtvater, Prediger und Terminar in Memmingen; 1746-1749 in Lauingen; 1771-1789 in Schwäbisch Gmünd; †1789.03.05. in Schwäbisch Gmünd”.

Alle weiteren Aussagen über den realen Hintergrund und die Authentizität des Schreibens wären Spekulation. Auffällig ist, dass der 64-jährige Pater Spiegel den Nachnamen und nicht die mutmaßlichen Klosternamen Christoph Onophrius benutzte, aber wenn sein Gegenüber ein Protestant war, wäre das durchaus denkbar.

Wie auch immer – eindeutig ist der Zweck des Abdrucks im Wirtembergischen Repertorium. Er sollte Unwissenheit und Aberglauben eines Mönchs dokumentieren und als Munition im Kampf der protestantischen Aufklärer gegen das katholische Mönchtum dienen. Die gut unterrichteten Gothaischen gelehrten Zeitungen vom 17. August 1782 glaubten zu wissen, dass an der Spitze der Herausgeber des Repertoriums der “Hr. Doctor Schiller in Stuttgard” stehe, und kommentierten unser Stück: “Eine gute Urkunde von der rohsten Unwissenheit und den abgeschmacktesten Aberglauben”.6

Mindestens zwei protestantische Zeitschriften griffen die Publikation auf. Der in Dessau und Leipzig erscheinende Kirchenbote für Religionsfreunde aller Kirchen 17827 hatte keine Zweifel an der Echtheit des Stücks, das er seinen Lesern nicht etwa zum Lachen mitteilen wollte. Er wollte vielmehr “eine ganz entgegengesetzte Empfindung” erregen und einen “Beytrag zur Geschichte der Aufklärung oder Finsterniß, wenigstens gewisser Gegenden” präsentieren. In das gleiche Horn stießen ein Jahr später die Nürnberger “Wöchentlichen Unterhaltungen zum Nutzen und Vergnügen”, wenn sie den Wiederabdruck betitelten: “Beytrag zur Geschichte der Finsterniß in den Mönchsklöstern gewisser Gegenden”.8

Nur zu gern las man in Schwäbisch Gmünd davon, wie Fritzle Schiller in Gmünd auf dem Marktplatz Murmeln gespielt habe, eine Überlieferung, die der aus Rechberg gebürtige Demokrat Johannes Scherr9 von einem “Gmünder Greis” gehört haben will.10 Der gleiche Scherr lässt den Dichter in seinem Schiller-Roman sagen: Die “Möncherei, die ich in meinen Knabenjahren in Gmünd kennen lernte, […] übte einen starken Reiz auf meine Einbildungskraft”.11 In Wirklichkeit ist unbekannt, welchen Eindruck die katholische Reichsstadt Schwäbisch Gmünd und der höchstwahrscheinlich besuchte Wallfahrtsberg St. Salvator12 bei Schiller hinterließ. Die Publikation von 1781 zeigt jedenfalls, dass er Brief und abergläubische Praxis des Gmünder Bettelordensmönchs als exemplarisch-mitteilungswürdiges Exempel einer unaufgeklärten katholischen Finsternis betrachtete.

Angemerkt sei lediglich, dass aus heutiger Sicht die Anmaßung, aus dem Verhalten eines einzelnen Mönchs Schlüsse auf das Mönchtum als Ganzes zu ziehen, nicht weniger abstoßend erscheint als das Gebaren des Augustinerpaters auf die aufgeklärten Zeitgenossen damals gewirkt haben muss. Die Ergebnisse der neueren Forschung haben hinreichend dargelegt, wie viele gelehrte, wissenschaftlich tätige Mönche es damals gab.13

Dass es sich bei dem Beitrag von 1781 um eine Fiktion handelt, ist nicht ganz auszuschließen. Der Angriff der Aufklärer auf das Mönchtum stand in der Tradition antikatholischer Polemik, die vor Verbreitung falscher Nachrichten nicht zurückschreckte. 1683 veröffentlichte der Leipziger Autor Petrus Conrad ein Buch “Der betrügerische Mönchen-Spiegel”, in dem man von einem Prior in Schwäbisch Gmünd namens Bonifacius Rapius erfährt, dieser habe drei Franziskanernonnen auf einmal beschlafen, die kurz nacheinander drei Kinder geboren hätten. Der Prior sei nicht bestraft worden.14 Die “Entdeckte Larve der Jesuitischen Boßheit” (Frankfurt und Leipzig 1727) griff diese offenkundige Erfindung gern auf.15

1782 erschien in den “Stats-Anzeigen” des aufgeklärten Publizisten August Ludwig von Schlözer (1735-1809) der “Extract eines Briefs aus Schwaben, vom August 1781”16, der Bezug nimmt auf eine angeblich im Juni erfolgte Einkleidung “in dem NonnenKloster zu Gemünde” (Franziskanerinnen zu St. Ludwig oder Dominikanerinnen in Gotteszell). Dort habe ein Mönch eine Rede gehalten, die er einem Zuhörer, Herrn von Z-r, abschriftlich übermittelt habe. Der Schlussteil wird abgedruckt. Ich gebe den Text wieder:

Nun, geistliche Braut, ziehen Sie demnach wol zu Gemüte, was für ein tugendsames Beispiel Sie an Ihrer würdigen Frau Oberin zu ersehen haben. Wolan, befleissigen Sie Sich, ihr in allem nachzuamen: seyn Sie ein junger Affe, welcher seiner Mutter alles nachzuaffen trachtet. Du junger Affe, meine geistliche Braut, affe also nach dem alten Affen, Deiner würdigen Fr. Oberin, was du nur immer tugendhaftes an ihr betrachtest! Affe nach, du junger Affe, in den Kasteiungen und BusWerken; affe nach ihre Keuschheit und Demut, ihre Gedult. Affe nach, du junger Affe, ihre Auferbaulichkeiten: damit du einstens auch den alten Affen, in der Stell einer würdigen Fr. Oberin, nachaffen könnest.

Nun, geistliche Braut! habe ich genug von Ihro Obliegenheit geredet. Ich komme demnach auch auf Sie, würdige Fr. Oberin: ich übergebe Ihro dermalen gegenwärtige geistliche Braut, und ermane Sie, solche in Ihro Obsicht zu nemen. Damit aber auch Ihrer Seits nichts gebrechen möge: so seyn Sie gleich einem alten Bären, welcher nichts anders auf die Welt bringet, als ein wildes und ungestaltes Stück Fleisch, und solches so lange leckt, bis er die Gestalt eines jungen Bären bekommt. Also lecke Du, alter Bär! würdige Fr. Oberin! gegenwärtiges geistliches Stück Fleisch; und zwar so lange lecke an demselben, bis es vollkommen, an Demut und Auferbaulichkeiten, Dir und allen seel. Vorfarerinnen, änlich werde. Lecke Du auch dein ganzes Convent, samt allen Kloster- und KostFräulein. Lecke Du, alter Bar! würdige Fr. Oberin die sämtliche Familie der geistl. Braut, und alle hier versammelte Zuhörer. Zulezt aber lecke auch mich, damit wir alle, wol geleckt und gereiniget, den glänzenden Gipfel der Vollkommenheit erreichen mögen. Amen.

Wieder wird ein Bettelmönch (Franziskaner oder Dominikaner) der Lächerlichkeit preisgegeben. Die zwei Tiervergleiche wirken unpassend, und die Aufforderung an die Oberin, auch den Redner zu lecken, werden entsprechend voreingenommene Leser mit den vielen Geschichten über sexuelle Beziehungen zwischen Nonnen und Mönchen in Verbindung gebracht haben. Während Schiller den Namen der katholischen Reichsstadt Schwäbisch Gmünd wohlweislich anonymisierte, wird sie hier als Hort unaufgeklärten Mönchtums an den Pranger gestellt. Die Kritik reiht sich ein in eine Reihe von gedruckten Zeugnissen um 1800, die Anstoß nahmen an religiösem Gmünder Brauchtum.17

Noch im Jahr 1782 wurde der Beitrag aus den Stats-Anzeigen mindestens fünfmal nachgedruckt:

im “Journal” (Frankfurt am Main) vom 16. September 178218

Beytrag zum Reichspost-Reuter vom 23. September 178219

Der Kirchenbote für Religionsfreunde aller Kirchen 178220

Litteratur- und Theater-Zeitung. Für das Jahr 178221

Neueste Critische Nachrichten für das Jahr 1782, 40. Stück22

Der berüchtigte “Pfaffenspiegel” des Corvin ließ sich die Predigt, über die angeblich ganz Deutschland gelacht hätte, nicht entgehen.23 Immer wieder wurde der Text bis weit ins 20. Jahrhundert hinein in Zeitungen – hauptsächlich als antiklerikale Polemik – gedruckt.24 Noch am 4. August 1926 servierte das Linzer “Tagblatt” seinen Lesern ihn als Meisterstück unfreiwilligen Humors.25 1991 verwertete Eberhard Puntsch: Witze, Fabeln, Anekdoten. Handbuch für Politiker, Künstler, Pädagogen, Wissenschaftler, Redner, Journalisten Schriftsteller, Manager, Korrespondenten (1991) die Einkleidungsrede beim Stichwort Erziehung.26

So gut wie nicht beachtet wurden Schlözers Nachträge. Zunächst druckte er eine Zuschrift vom 27. September 1782 aus G. von einem “v. S.”27, der darlegte, dass es sich um nichts Neues handle, sondern dass die gleiche Rede schon vor 20 Jahren als damals bereits veralteter Scherz in Wien zirkulierte. In einem Kommentar bemerkte Schlözer, die Predigt gehöre zu einer “Klasse grober Erdichtungen”, für die er einige weitere Beispiele nannte, an erster Stelle die Rosenkranzpredigt des sogenannten Wiesenpaters von 1779, eine Persiflage des barocken Predigtstils.28 Im Inhaltsverzeichnis des vierten Hefts29 brachte Schlözer eine weitere Zuschrift vom 9. Oktober 1782 aus Schaumburg an der Lahn (Sitz der Linie Anhalt-Bernburg-Schaumburg-Hoym) unter, in der ebenfalls versichert wurde, am hiesigen Hof besitze eine Person seit 20 Jahren eine Abschrift. Der neuere Redner müsse also mindestens mit einem fremden Kalb gepflügt haben.

Der genannte Kirchenbote notierte nachträglich zum 23. November 1782, Zeitungen hätten den Schluss der Predigt als erdichtet angegeben. Der Kirchenbote will ihn nicht aus Schlözers Stats-Anzeigen, sondern von einem sonst sehr zuverlässigen Korrespondenten in Dessau haben.

Wer glaubt lieber, es sey Dichtung als Wir. Aber solche Grimassen, als obs unmöglich wäre, muß man nicht machen. Man könnte aus einer der Erleuchtung halber sehr berühmten Stadt Beyspiele aus Predigten eines Reformirten geben, wo nach Proportion biblische Metaphern zu wohl noch ärgerlichern und eckelhaftern Allegorien gedehnt werden, und das benimt NB. dem guten Meinen des Predigers nichts.

1821 hielt die Allgemeine Literatur-Zeitung dem anonymen Autor der “Müncherey” (es war Karl Julius von Weber) vor, die von ihm abgedruckte Rede eines Franziskaners bei der Einkleidung einer Nonne in Gmünd sei eine Schnurre.30 Schlözer habe sie als etwas seiner Zeitschrift Unwürdiges zurückgenommen, nachdem man ihn darauf aufmerksam gemacht habe, “dass es nichts als eine alte Vademecums Posse wäre”.

Angesichts dieser Sachlage darf man die Einkleidungsrede getrost als Quelle für die Predigtpraxis der Gmünder Bettelordenskonvente streichen. Weil man die katholische Reichsstadt Schwäbisch Gmünd als Ort unaufgeklärter Finsternis ansah, lokalisierte man hier eine Wander-Anekdote, um das Mönchtum einmal mehr lächerlich zu machen.

#forschung #histmonast

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Wilhelm_Petersen_(Bibliothekar). []
  2. Paul Trömel: Schiller-Bibliothek (1865), S. 19 (GBS). Ebenso Schillers sämmtliche Schriften 2 (1867), S. 338 (GBS). []
  3. Schillers Jugendfreunde (1904), S. 38f. (Internet Archive). Zuvor schon Richard Weltrich: Friedrich Schiller 1 (1899), S. 591 (Internet Archive). Eine Anfrage bei Helmut Mojem (DLA Marbach) blieb ohne Ergebnis. []
  4. Schillers Leben 1 (1830), S. 11 (GBS). []
  5. Wackler: Zum Aufenthalt der Familie Schiller in Gmünd und Lorch [Teil 3]. In: Gmünder Heimatblätter 21 (1960), S. 1–3, hier S. 1. []
  6. GBS. []
  7. S. 568 (GBS). []
  8. S. 29 (GBS). []
  9. Zu Heimatbezügen in seinem Werk: https://archivalia.hypotheses.org/8924. []
  10. Erstmals im Vorabdruck von “Schiller und seine Zeit” im Morgenblatt für gebildete Leser vom 20. Juni 1858 (GBS). Nicht in der Buchausgabe 1859 (GBS), wohl aber in der Ausgabe 1863, S. 324 (GBS). Auf der gleichen Seite in Anm. 14 ein Briefzitat von 1790, demzufolge die Mutter mit Schiller einmal nach Gmünd fuhr. Walter Klein: Bilder aus Alt-Gmünd (1948), S. 26 (UB Stuttgart) nimmt in einem fingierten Spaziergang durch Gmünd Anfang des 19. Jahrhunderts die Überlieferung auf. []
  11. Schiller. Kulturgeschichtliche Novelle 1 (1873), S. 246 (GBS). Zuvor: Schiller. Culturgeschichtlicher Roman 1 (1856), S. 56f. (HathiTrust). []
  12. Wolzogen S. 10: “Eine Capelle auf einem nahen Berge, zu der der Weg durch die Leidensstationen führte, war einer der Lieblingsspaziergänge”. In Betracht kommt wohl nur der Gmünder Salvator. Ich habe keine Hinweise gefunden, dass der Kreuzweg zur Wallfahrtskirche auf dem Hohenrechberg schon vor 1891 bestand, vgl. Richard Strobel: Die Kunstdenkmäler der Stadt Schwäbisch Gmünd 4 (2003), S. 398. Nicht nur Scherr machte sich Gedanken über den möglichen Einfluss des Salvators auf Schiller. Eine breite Schilderung des Salvators gibt Otto Brahm: Schiller (1888), S. 34f. (GBS). []
  13. Was Gmünd angeht, sei an den Dominikaner Amandus Schurr erinnert: https://archivalia.hypotheses.org/5441. []
  14. S. 69f. (GBS). []
  15. S. 36 (GBS). []
  16. I.2, S. 238-240 (GBS = UB Bielefeld). []
  17. Vgl. etwa die Hinweise auf die Kritik der Palmeselprozession in Wikisource. []
  18. Nicht online. Wiederabdrucke: Maria Belli-Gontard: Vor mehr als hundert Jahren (1870), S. 234f. (GBS), ebenso Eberhard Buchner: Religion und Kirche (1925), S. 205f. (Internet Archive). []
  19. GBS []
  20. S. 457f., GBS. Korrektur S. 666. []
  21. S. 591, GBS. []
  22. GBS. []
  23. Erstausgabe unter dem Titel: Historische Denkmale des christlichen Fanatismus 1 (1845), S. 329f. (GBS). []
  24. Einen vollständigen Nachweis bieten die vorhandenen Digitalisate nicht. Ich begnüge mich mit einigen Hinweisen vor allem auf Volltextsuchen:

    Google Books
    https://www.google.com/search?q=%22sie+ein+junger+affe%22&tbm=bks

    MDZ München
    https://www.digitale-sammlungen.de/de/search?query=%28%22sie+ein+junger+affe%22%29&sortField=date&sortOrder=asc

    Deutsches Zeitungsportal
    https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/search/newspaper?query=%22sie+ein+junger+affe%22.

    In New York erschien der Text in Gerhard’s Gartenlaube 1868, S. 544 (HathiTrust).

    Salzburger Wacht vom 12. Februar 1904 (ÖNB Anno). []

  25. ÖNB Anno. []
  26. S. 320 (Ausleihe Internet Archive). []
  27. I.4, S. 393 (GBS). []
  28. Digitalisat MDZ. []
  29. GBS. []
  30. Sp. 17 (HathiTrust). []

Belgien debattiert über das Löschen von Taufbucheinträgen

https://www.katholisch.de/artikel/47568-belgien-debattiert-ueber-das-loeschen-von-taufbucheintraegen (Danke an MK)

“Erst im September hat beispielsweise die irische Datenschutzaufsicht eine umfangreiche Entscheidung veröffentlicht: Auf 183 Seiten begründete die Datenschutzbeauftragte Helen Dixon, warum sie kein Recht auf Löschung in Taufbüchern sieht. Wie in Belgien wandten sich katholisch getaufte Austrittswillige an die Behörde, nachdem das Erzbistum Dublin sich geweigert hatte, Taufregister auf Antrag zu löschen. Dixon begründet ihre Entscheidung damit, dass die Taufregister für die Kirche erforderlich sind, und zwar so lange, wie die getaufte Person lebt. Ausführlich berücksichtigt sie in ihrer Entscheidung das theologische und kirchenrechtliche Selbstverständnis der Kirche.

Im Ergebnis könne sich die Kirche auf ein berechtigtes Interesse an den Taufbucheinträgen berufen, hinter dem das Interesse von Austrittswilligen zurücktreten müsse, zumal das Erzbistum Dublin zeigen konnte, dass sie geeignete Schutzmaßnahmen für die Inhalte der Taufbücher ergriffen hat. “Betroffene Personen, die sich nicht mehr als Mitglieder der katholischen Kirche betrachten, haben nicht das Recht, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten in den Taufregistern aus den in Artikel 17 Absatz 1 Buchstaben a bis f der DSGVO genannten Gründen zu verlangen”, heißt es klar in dem Bescheid: Artikel 17 DSGVO regelt das “Recht auf Vergessenwerden”. Die Kirche könne zwar einen Vermerk ergänzen, dass die Person sich von der Kirche distanziert hat – datenschutzrechtlich verpflichtend ist das nach Ansicht der irischen Aufsicht aber nicht.”

https://www.dataprotection.ie/en/dpc-guidance/law/decisions-made-under-data-protection-act-2018/Inquiry-into-processing-of-Church-Records-by-the-Archbishop-of-Dublin-the%20Archbishop