Wer plagiiert, wird nicht Polizist

“Ein Polizeistudent schrieb in seiner Seminararbeit aus der „Zeit“ und einem Jura-Buch ab. Die Hochschule wirft ihn raus, Polizist kann er nicht mehr werden. Das dient auch der Abschreckung.” Meldet Jochen Zenthöfer in der FAZ (Paywall).

“Gegen den Rauswurf klagte der Student vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf – und verlor, wie nun bekannt wurde (Urteil vom 15.08.2023 – 2 K 8638/21).”

“Nach den vielen Plagiatsfällen der vergangenen Jahre und der gestiegenen Sensibilisierung bei Prüfern ist es unverständlich, warum Studenten überhaupt noch plagiieren. Die Entdeckungswahrscheinlichkeit ist inzwischen hoch. Seit vielen Jahren beschäftigt sich die HSPV intensiv mit den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis in Lehrveranstaltungen und bietet kluge Ratgeber dazu an, die für jedermann auf der Website der Hochschule abrufbar sind.”

Das Sprachenproblem der Wissenschaft und Open Access

Als ich Ende 2011 in Archivalia in dem Beitrag “Open-Access und die Sprachenbarriere der Wissenschaft” dazu aufrief, mit Blick auf Open Access neben der Kosten- und Nachnutzungs-Barriere auch die Sprachenbarriere anzugehen, hatte ich nicht den Eindruck, dass dies den Köpfen der Open Access Bewegung sonderlich wichtig war. Was Peter Suber angeht, hat sich das entscheidend geändert. Er hat sich nicht nur auf Twitter wiederholt mit dem Problem der Vielsprachigkeit auseinandergesetzt,1 sondern sich auch in einem 2022 publizierten Interview ausführlicher dazu geäußert. Eine einfache Lösung ist freilich nicht in Sicht: “I think a lot about multilingual research. On the one hand, it’s highly desirable. The dominance of one language creates obstacles, stress, expense, and rejection for excellent scholars whose first language happens not to be the lingua franca. It also creates an unearned advantage for scholars whose first language happens to be the lingua franca. On the other hand, a lingua franca is also desirable to facilitate global communication. I don’t see an easy resolution to this dilemma”.2 Auf Twitter und nun Mastodon gibt Suber aber Hinweise zu möglichen Problemlösungen.

Dass ein gravierendes Problem vorliegt, wird inzwischen weit mehr als früher anerkannt. Wenn man in einer Stellungnahme zur unkorrigierten Aufnahme von Maschinenübersetzungen in Open-Access-Repositorien liest, Multilingualismus sei ein entscheidender Punkt einer “healthy, inclusive, and diverse research communications landscape”,3 wird deutlich, dass auch Political Correctness mitspielt. Wer Kolonialismus in all seinen Spielarten bekämpft, kann die quasi-kolonialistische Hegemonie des Englischen, die anderssprachige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ausgrenzt, nicht ignorieren.

“Forschung ist international. So soll es sein! Mehrsprachigkeit hält lokal relevante Forschung am Leben. Dies gilt es zu schützen! Die Dissemination von Forschungsresultaten in der eignen Sprache kreiert Impact. Das muss unterstützt werden! Die Interaktion mit der Gesellschaft und das Teilen von Wissen über die Wissenschaft hinaus ist wichtig. Das muss gefördert werden! Die Infrastruktur für wissenschaftliche Kommunikation in den verschiedenen Nationalsprachen ist fragil. Das darf nicht verloren gehen!” Das forderte 2019 die Helsinki Initiative für Mehrsprachigkeit in der wissenschaftlichen Kommunikation.4

Immer wieder erschienen in den letzten Jahren wissenschaftliche Untersuchungen und Beiträge zu den Sprachbarrieren der Wissenschaft.5 Eine Auswahl von Artikeln, die man – in der wissenschaftlichen Lingua Franca, also Englisch – ohne Paywall lesen kann:

When English is not your mother tongue (2019) (“Nature” befragte sieben Forscher*innen zu ihren Erfahrungen)

Disadvantages in preparing and publishing scientific papers caused by the dominance of the English language in science: The case of Colombian researchers in biological sciences (2020)

A Call to Diversify the Lingua Franca of Academic STEM Communities​ (2021)

Overcoming Language Barriers in Academia: Machine Translation Tools and a Vision for a Multilingual Future (2022)

Exclusion of the non-English-speaking world from the scientific literature: Recommendations for change for addiction journals and publishers (2022)

Over-reliance on English hinders cognitive science (2022)

Language Barriers in Organismal Biology: What Can Journals Do Better? (2023)

The manifold costs of being a non-native English speaker in science (2023)

Academic publishing requires linguistically inclusive policies (2023)

English May Be Science’s Native Language, but It’s Not Native to All Scientists (2023)

2017 formulierte ich in Archivalia “Thesen zur sprachlichen Bildung in Wissenschaft, Hochschule und Archivwesen“. Die Forderungen von damals scheinen mir nach wie vor berechtigt. Sprachen zählen zum Reichtum der menschlichen Zivilisation; gute Sprachkenntnisse sind ausgesprochen wichtig, betonte ich, bevor ich auf die Wissenschaftskommunikation zu sprechen kam. Ich schrieb: “WissenschaftlerInnen sind aufgerufen, in nüchterner und fairer Weise und ohne nationalistische Überspitzungen über die Sprachenvielfalt unserer Erde und ihren eigenen Umgang damit nachzudenken. […] Soviel Englisch wie nötig, soviel Muttersprache wie möglich.”

Mein Hinweis auf Maschinenübersetzungen ist durch den Hype der Künstlichen Intelligenz seit 2022 viel wichtiger geworden. Sprachmodelle wie ChatGPT oder Googles Bard bieten auch im Übersetzungsbereich gute Leistungen. Solche Übersetzungen sind urheberrechtlich nicht geschützt und können in freie Projekte eingebracht werden, wo sie kollaborativ, also durch Crowdsourcing, verbessert werden können, wenn dies notwendig erscheint.

Die Forderung, dass von jeder wissenschaftlichen Publikation ein urheberrechtlich nicht geschütztes, also unter CC0 stehendes englischsprachiges Abstract im Internet vorhanden sein sollte, scheint mir nach wie vor bedeutsam.6 Helfen können die genannten Sprachmodelle, zu deren Stärken ja das Erstellen von Zusammenfassungen gehört.

Für ein freies Textkorpus an Übersetzungen, das immensen kulturellen Gewinn stiften könnte, ist Open Access und insbesondere die Standardlizenz CC-BY (nur Attribution, Veränderung und kommerzielle Nachnutzung erlaubt) entscheidend. Der im wissenschaftlichen Kontext auch sonst fragwürdige Lizenzbaustein ND (Non-Derivatives) verhindert dagegen Übersetzungen ohne Erlaubnis des Urhebers. Bedenken gegen dies Lizenz CC-BY, weil sie stümperhafte Übersetzungen ermöglicht, verkennen die Chancen solchen Wissenstransfers. Ist eine schlechte Übersetzung für die Sichtbarkeit von Wissenschaft nicht besser als gar keine?

Fazit: Sprachenbarrieren behindern den kulturellen und wissenschaftlichen Austausch. Open Access und freie Lizenzen, die Veränderungen von Werken ermöglichen, sind aus meiner Sicht unverzichtbare Werkzeuge, um allen Menschen die Reichtümer aller Sprachkulturen zugänglich zu machen.

#sprache

In der Bibel steht der Turmbau von Babel für den Beginn der Sprachenvielfalt. Darstellung von Pieter Bruegel d. Ä. Gemeinfrei, Link
  1. Zahlreiche Beiträge von September 2020 bis zur Weiterführung auf Mastodon im Juli 2023: https://twitter.com/petersuber/status/1307774697531113474, archiviert auf: https://resee.it/tweet/1307774697531113474. []
  2. Peter Suber: Open Access helps both: authors and readers. In: Offene Zusammenhänge: Open Access in der Berufsbildungsforschung (2022), S. 342 (DASH). []
  3. COAR: https://www.coar-repositories.org/news-updates/is-there-a-case-for-accepting-machine-translated-scholarly-content-in-repositories/. []
  4. https://www.helsinki-initiative.org/de. Vgl. https://archivalia.hypotheses.org/173601. []
  5. Siehe auch die Berichterstattung in Archivalia mit dem Hashtag #sprache: https://archivalia.hypotheses.org/?s=%23sprache. []
  6. Die Initiative for Open Abstracts https://i4oa.org/ betont dagegen den Urheberrechtsschutz der Abstracts. []

Ein denkwürdiger Verriss

“Uncertainty in the Empire of Routine: The Administrative Revolution of the Eighteenth-Century Qing State appeared last August from Harvard University Press. Its author, Maura Dykstra, is now an assistant professor of history at Yale.

In an extensive review that appeared in the Journal of Chinese History on August 31, George Qiao, an assistant professor of history and Asian languages and civilizations at Amherst College in Massachusetts, wrote that Dykstra’s book “fails to meet basic academic standards” and is “filled with misinformation.” ”

https://retractionwatch.com/2023/09/25/yale-professors-book-systematically-misrepresents-sources-review-claims/

Auch aus China kommt vernichtende Kritik:

Coburgum Latinum – Lateinisches in Coburg

https://initiative-stadtmuseum-coburg.de/coburgum-latinum/

Für die Erinnerungskultur der frühneuzeitlichen Schulen (siehe auch o-bib 2022) relevant ist die Inschrift am Gymnasium Casimirianum von 1604:

https://initiative-stadtmuseum-coburg.de/coburgum-latinum/coburgum-latinum-aemter-schulen/coburgum-latinum-casimirianum-inschrift/

Bemerkenswert ist das heute übliche jährliche Stiftungsfest im Juli, bei dem die Statue des Gründers bekränzt wird:

https://www.casimirianum.de/joomla/index.php/de/11-profil/19-stiftungsfest

Das Stiftungsfest geht in die Anfangszeit der Schule zurück (GBS).

#epigraphik

Die  Judengasse in Bonn. Entstehung und endgültige Zerstörung. Die Zerstörung des Synagogenplatz am Moses-Hess-Ufer. Ein Nachschlag.  

 

 

 Die  Judengasse in Bonn. Entstehung und endgültige Zerstörung.

Die Zerstörung des Synagogenplatz am Moses-Hess-Ufer.

Ein Nachschlag.

https://archivalia.hypotheses.org/181393

I.

Nicole Bemmelen: Die Neue Judengasse in Bonn – Entstehung und Zerstörung. In: Bonner Heimat- und Geschichtsverein, Stadtarchiv Bonn (Hrsg.): Bonner Geschichtsblätter: Jahrbuch des Bonner Heimat- und Geschichtsvereins, ISSN 0068-0052, Band 51/52 (2001/2002), Bonn 2003, S. 197–284.                   

https://mega.nz/file/dCUAVRIb#HdBQSG0jXrPzWYhgwi9d5-7XV5M9Rk0zWNshhIjp6_8

 

II .

Errichtung einer Gedenkstätte für alle vom NS-Regime verfolgten und ermordeten Menschen auf dem Synagogenplatz in Bonn

Deutscher Bundestag – 30. Sitzung – 8. Oktober 1987

MdB Dr. Antje Vollmer und Jutta Oesterle-Schwerin

 

III.

Die Zerstörung des Bonner Synagogenplatz

Im Frühjahr 1983 plante die Verwaltung der Stadt Bonn, diese Stelle für die Erschließung und Bebauung eines Parkplatzes zu widmen. Das Projekt sollte von der Firma Philipp Holzmann AG  zusammen mit der Deutschen Bank durchgeführt werden.

Philipp Holzmann AG war eine Nazifirma höchsten Grades, welche neben anderen Großbauten für die NS-Herrschaft auch direkt in KZs Gebäude errichtete und KZ-Häftlinge sowie andere ZwangsarbeiterInnen ausbeutete. Nach dem Krieg verweigerte die Firma lange Jahre aus formalen Gründen Entschädigungen an Überlebende. Die nachhaltige Involvierung der Deutschen Bank in das Nazisystem ist allgemein bekannt und auch in diesem Fall wurde erst Jahrzehnte nach dem Ende des Nazi-Regimes und vor allem auf internationalen Druck an Entschädigungszahlungen gedacht.

Gedenkarbeit und -initiative

Als dies bekannt wurde, gründeten Gina und Michael D. Düllmann die Bonner Bürgerinitiative „GEDENKSTÄTTE statt Parkplatz“:

„Die Stadt Bonn und ihre Bürger sollten es nicht länger dulden, daß der Platz der ehemaligen Bonner Hauptsynagoge weiterhin als Abstellplatz für parkende Autos sinnentfremdet wird. Die Stadt Bonn und ihre Bürger sollten es auch nicht dulden, daß dieser Platz anderen Zwecken, etwa kommerziellen, zugeführt wird. Wir, die Unterzeichner, Bonner Juden und Bonner Bürger fordern für den Platz an der Kennedy-Brücke eine Gedenkstätte für die an dieser Stelle am 10. November 1938 von den Bonner Nazis verbrannte Bonner Hauptsynagoge. (…) Diese Gedenkstätte sollte bestehen aus einem von Künstlern geschaffenen Erinnerungsmal an die verbrannte Synagoge und aus einem Haus, wo sich die Öffentlichkeit, insbesondere die Jugend über die Zeit des deutschen Nationalsozialismus und über den antinazistischen Widerstand unterrichten kann.“

Dies löste heftige Diskussionen in der Bonner Öffentlichkeit aus. Die Gegner einer Gedenkstätte wiesen darauf hin, dass die Bonner jüdische Synagogengemeinde bereits im Jahr 1956 ein Ersatzgrundstück in der heutigen Tempelgasse erhalten hätten, wo die neue Bonner Synagoge stehe.

Schnell mischten sich in die Diskussion ganz bewusst geschürte antisemitische  Ressentiments. Diese Diskussion führte 1984 zur Gründung des „Vereins an der Synagoge“, der die Einrichtung einer Gedenkstätte am historischen Ort zum Ziel hatte. Doch schnell wurde klar, dass gegen die ökonomischen Interessen und den Einfluss der Philipp Holzmann AG dieses Ziel nicht durchsetzbar war.

Andreas Buderus (1987 Mitglied der BI „Retten wir den Synagogenplatz“ und einer der Bauplatzbesetzer), Sprecher d. Anti-Rassistischer-Arbeits-Kreis ver.di NRW-Süd am 9.11.2003 anlässlich des Jahrestages der Reichspogromnacht an der Stelle, von der hier die Rede ist, gehalten hat. Abgedruckt ist sie in „Exzess“ 1/2004 S. 19f (PDF 1,8 MB)

Geld besiegt Anstand

Im Dezember 1985 wurde das Grundstück trotz des Widerstandes der Bürgerinitiative, trotz des Engagements des Vereins an der Synagoge und trotz eines gegenlautenden Antrages der Bürgerinitiative, der von der Ratsfraktion der GRÜNEN am 9.10.1984 in den Rat eingebracht wurde, endgültig an die Philipp Holzmann AG für den Preis von 6,69 Mio. DM verkauft. Bedingung: Holzmann musste 75.000 DM zur Errichtung einer Gedenkstätte an einem anderen Ort beisteuern.

Die Synagogenfundamente

Bei den Ausschachtungsarbeiten für die Fundamente des Hotels wurden im Mai 1987 die fast vollständig und sehr gut erhaltenen Fundamente der alten Hauptsynagoge freigelegt.

 

 

Bonner Denkmalschutz

Die Untere Denkmalbehörde stellte diese zwar umgehend unter Denkmalschutz, doch folgte fast ebenso schnell ein Kompromiss mit der Holzmann AG, der folgende Regelung vorsah:

  1. Nach Errichtung des Bauvorhabens ist die rheinseitige Mauer des Fundamentes entsprechend Lageplan und Angabe des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege originalgetreu und in der Höhe wiederherzustellen
  2. Der Grundriß der ehemaligen Synagoge ist im Fußboden des 1. Untergeschosses (Parkdeck) in seinen Umrissen kenntlich zu machen
  3. Auf den Standort der ehemaligen Synagoge ist am oder im Gebäude an geeigneter Stelle hinzuweisen.“

Selbst dieser Kompromiss im Zusammenhang mit der „Gedenkstätte für die früheren jüdischen Mitbürger der Stadt Bonn und Erinnerung an die zerstörte Synagoge“ (man beachte dieses gewundene Bürokratendeutsch!) wurde anschließend nur in Teilen umgesetzt:

 

 Ein neuer Kampf um die Erinnerung

Es kam zu einer zehntägigen friedlichen Bauplatzbesetzung, bei der u.a. ein jüdisches Gebetszelt errichtet wurde und Michael D. Düllmann einen zweiwöchigen Hungerstreik durchführte.

 

 

Eine Niederlage für die Menschlichkeit

Doch am 17.9.87 – eine Woche vor einer geplanten Sondersitzung des Deutschen Bundestages – schafften die Holzmann-Bagger vollendete Tatsachen. Die Zerstörungsarbeit der Nazis wurde nach fast 50 Jahren unter dem Schutz der bundesrepublikanischen Polizei fortgesetzt und in Gestalt eines abgrundtief hässlichen Hotelmonsters vollendet, dessen Gästen der Anblick eines Erinnerungsmals an die jüdischen Opfer der NS-Zeit nicht zugemutet werden sollte.

 

Das Hotel gehört neuerdings zur Dorint-Gruppe

Die schielende Justiz

Die sieben zuletzt verbliebenen Bauplatzbesetzer wurden von Bonner Richtern wegen Hausfriedensbruchs zu Geldstrafen verurteilt. Mit diesen Urteilen wollten die Richter verdeutlichen,

„dass der gute Zweck und beachtliche Motive nicht jedes Mittel heiligen, also auch trotz guter Absichten ein Straftatbestand erfüllt werden kann.“

Derselbe Richter, der diese Worte formulierte, hatte kein halbes Jahr vorher acht bekannte Bonner Neonazis zu einem je zehnseitigen Aufsatz über den Holocaust verurteilt, weil sie teilweise in braunem Hemd, das Horst-Wessel- Lied grölend und „Juda verrecke!“ rufend, durch Bonns Innenstadt gerannt waren!

Nachklang

1988 wurde in der damals noch Bundeshauptstadt Bonn, die bis dahin keinen Ort der Erinnerung an das Verbrechen der Shoah hatte, dieses Mahnmal zwischen heutigem Moses-Hess-Ufer und dem Hotel zur Erinnerung und zum Gedenken errichtet.

1996 gelang es dem „Verein an der Synagoge“ nach langen zähen Kämpfen die Gedenkstätte für die Bonner Opfer des Nationalsozialismus in der Franziskanerstraße zu eröffnen.

2012 hat die Stadt Bonn den Rheinuferteil, wo das Shoamahnmal steht, in Moses-Hess-Ufer umbenannt. 200 Jahre nach seiner Geburt erinnert sich die Heimatstadt ihres großen Sohnes.

 

Bonn, Rand des alten jüdischen Ghettos, Ort der 1938 von den Nazis abgebrannten Synagoge  Mahnmal, Moses-Hess-Ufer.

 

IV.

Der Bonner Künstler Alfred Kerger – „immer Ärger mit Kerger“ – selbst Aktivist der Aktion „Retten wir den Synagogenplatz“ und Fotograf hat die  einmalige Fotodokumentation kostenlos zur Verfügung gestellt.

https://mega.nz/file/NKN3CKiL#Ip9CkZbRK7E9tdZ60EmC6dXGYsijGekbpMNfLJr4w3g

 

V.

Die Nacht der langen Messer

Das Theater Bonn gedenkt des Bonner Novemberprogroms vom 10.November 1938

„Manchmal habe ich das Gefühl, diese Gedenkveranstaltungen finden nur statt, um das Gewissen zu beruhigen.“ Er herrscht betretenes Schweigen, vereinzelt senken die Anwesenden den Blick, wieder andere wenden sich ab und folgen mit den Augen den Vogelschwärmen, die am allmählich dunkel werdenden Himmel über dem Rhein am Moses-Hess-Ufer dahinschwirren….

„Die dritte Rede, gehalten von der Vorsitzenden der Bonner Synagogengemeinde, Dr. Margaret Traub schlägt ein wie eine Bombe und stellt – vermutlich eher unbeabsichtigt – den bisherigen Ablauf der Veranstaltung bloß. Ihr Sprechstil ist aufgebracht und sie macht ihre persönliche Problematik ganz deutlich:

Ihres Erachtens finden Gedenkveranstaltungen, wie die hiesige,  nur statt, um das Gewissen zu beruhigen. Und der bisherige Verlauf der Veranstaltung zollt dieser Aussage Tribut: Was bislang vorgetragen wurde, war unpersönlich, es fehlte das Herzblut, es war nicht heftig genug. Alles war irgendwie statisch, die Aussagen lakonisch. Zuviel Professionalität, zu wenig Emotion. Wo sind die Zeitzeugen, die nicht zurückhaltbaren Tränen, die glaubwürdig vorgetragenen Erinnerungen? Aus den Worten Traubs spricht eine tiefe Bitterkeit, und das obwohl sie viel zu jung ist, um selbst bei den schrecklichen Ereignissen zugegen gewesen zu sein.

Sie spricht auffälliger Weise auch nicht von der allgemein sogenannten „Reichskristallnacht“ – sie verwendet den im Französischen gängigen Begriff „Nacht der langen Messer“. Ihre Begründung: „Dieser Name passt viel besser zu dem, was hier passierte. Es war eine Explosion von Gewalt und Zerstörungswut und darauf kommt es an. Wen kümmert es, ob es vor 76 oder 77 Jahren passierte, das macht das Geschehene nicht weniger schrecklich“.

Die Bonner Synagogenvorsitzende demonstriert das Ausmaß der Verbrechen ohne weit ausschweifende Beschreibungen, allein ihre Mimik, Stimme und offenkundige Verbitterung zeugen von der erschreckenden Aktualität der Umstände: Antisemitismus gebe es heute noch – viele Jugendliche wüssten nicht einmal, dass das Judentum noch immer existiert. Grundsätzlich ein berechtigter Vorwurf, wenn man bedenkt, dass Juden heutzutage im Schulunterricht häufig nur dann thematisch auftauchen, wenn sie entweder verfolgt oder vergast wurden. Auch dass die hebräische Sprache heute noch gesprochen und die Religion noch ausgeführt wird, ist vielen tatsächlich nicht bewusst.

Laut Traub lebt der Antisemitismus heute unter dem Synonym des Antiisraelismus weiter – eine These, mit der sie zum Israel-Palästina-Konflikt überleitet. Vor diesem Hintergrund positioniert sie sich ganz klar: „ Israel ist der kollektive Jude, der für alles auf dieser Welt verantwortlich gemacht wird.” (Dieser Kommentar kann hier lediglich in dieser Form stehen gelassen werden mangels eines Kommentars der Gegenseite). Abschließend erfolgt ein im Tonfall dezenter, aber bestimmter Gefühlsausbruch, ausgelöst durch die anhaltende Nichtakzeptanz der Juden in Europa: “Ich möchte nur ein einziges Mal einer solchen Veranstaltung wie dieser beiwohnen, bei der ich nicht dazu gezwungen bin, ein Beispiel von Antisemitismus aus jüngster Zeit vorbringen zu müssen.”

 

 

 

 

 

Eine Handschrift des 17. Jahrhunderts über die schwäbische Gesellschaft St. Jörgenschild des 15. Jahrhunderts (Staatsbibliothek Bamberg JH.Msc.Hist.78)

In der Sammlung Joseph Heller (1798-1849) der Staatsbibliothek Bamberg befindet sich eine im Katalog der Helleriana von Leitschuh/Fischer 1887 (SB Bamberg) nur knapp beschriebene frühneuzeitliche Handschrift: JH.Msc.Hist.78. Sie ist online, wofür der Bibliothek auch hier gedankt sei:

https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bvb:22-jh.msc.hist.78-6

Frühere knappe Erwähnungen stammen von Pertz 1847 (Archiv der Gesellschaft 9, S. 548, GBS) und Theodor von Kern (Nachrichten der historischen Commission 1860, S. 20, Commons). Bis zur Versteigerung 1816 gehörte der Band zur Nürnberger “Bibliotheca Ebneriana” des Hieronymus Wilhelm Ebner von Eschenbach (1673-1752). 1788 ist er in ihr bezeugt (Hirsching: Versuch 3.1, S. 130, GBS; Murr: Memorabilia 2, S. 64, GBS), desgleichen in Ranners Katalog von 1812 (1, S. 10 Nr. 64, GBS). Eine etwas ausführlichere Inhaltsangabe erschien 1785 im Journal von und für Deutschland (7. Stück, S. 95, GBS) als Anfrage, wobei der Standort der Bibliothek verheimlicht wurde. Ob von den genannten Stücken wohl irgendwo etwas gedruckt sei? Anscheinend wurde die Frage nicht beantwortet.

INHALT

Bl. 3r-9r Heilbronner Turnierordnung 1485
Anders als der Abdruck bei Gumppenberg 1862, S. 125 (GBS) beginnt die Reihe der Aussteller mit den Schwaben. Der Text stimmt aber überein mit der Edition von Heide Stamm: Das Turnierbuch des Ludwig von Eyb (1986), S. 201-211 (Digitalisat der Vorlage Cgm 961). Nachweise zur Überlieferung: Hans H. Pöschko: Turniere in Mittel- und Süddeutschland von 1400 bis 1550 (1987), S. 496 (Internet Archive).

Bl. 11r-46r Geschichte des Schwäbischen Bunds und seiner Vorgeschichte
Der erzählende Text beginnt ohne Überschrift mit dem Überfall des Pfalzgrafen Friedrich des Siegreichen auf das Kloster Weißenburg im Elsass (1469). Bl. 12r wird der Schluss des Mandats Friedrichs III. vom 12. Juni 1470 (Regesta Imperii) angeführt. Bl. 13r folgt die Gründung des Schwäbischen Bunds 1488. Es folgen Regesten einschlägiger Dokumente. Bl. 15r-v Formular des Reversbriefs. Zu Bl. 16r-v (Von den Titeln des Bunds) hat eine spätere Hand den Drucknachweis Datt (De pace publica, 1698, S. 254, UB Heidelberg) nachgetragen.

Bl. 16v-18r Mitglieder des Bunds im Hegau und am Bodensee, Bl. 18r-10v Teil am Kocher, Bl. 19v-21r Teil an der Donau. Der Teil am Neckar fehlt. An online zugänglichen Mitgliederlisten des Jörgenschilds im Schwäbischen Bund kenne ich:
– 1488 Datt, ab S. 279 und weitere;
– Liste ca. 1490 (eine genauere Datierung ist noch zu leisten, der als württembergische Hofmeister genannte Dietrich Speth amtierte bis zu seinem Tod 1492, Manfred Waßner in: Gelungene Anpassung?, 2005, S. 216) bei Bruno Klaus in: Württembergische Jahrbücher 1902, S. 6-8 (Internet Archive) aus ungenannter Vorlage;
– Stadtarchiv Nördlingen, Missiven, 1494, Bl. 1 Verzeichnis der Mitglieder der bayerischen Löwengesellschaft, im Anhang Mitglieder des Jörgenschilds (DFG-Viewer).

Nun wieder erzählender Text, der unterbrochen wird von einem Verzeichnis der Reichsstände Bl. 21v-24v. Bl. 25r-26r Verzeichnis der Reichsstände im ersten Schwäbischen Bund 1470 (was es damit auf sich hat, bleibt zu klären). Die nach einer leeren Seite folgende Zwischenüberschrift Bl. 27r (Einigung der oberen und unteren Gesellschaft St. Jörgenschild) bezieht sich sicher auf die Bl. 29r-37v folgende Abschrift des Bundesbriefs der Gesellschaft St. Jörgenschild (auf sechs Jahre) 1482 Juli 18 (Donnerstag nach Margarethen Tag). Tanja Schorn-Jaschkowitz: Gesellschaftsverträge […] (2007), Editionsteil S. 116 kennt zu diesem Datum nur eine Einung an der Donau. Wohl ebenfalls ins Jahr 1482 gehört: Bl. 38r-v Artikel wie sich beide Gesellschaften gegeneinander verschrieben und verbunden haben. Es geht um die Teilgesellschaften an der Donau (sicher die untere Gesellschaft) und “obere Gesellschaft” (wohl Hegau, Bodensee). Die Abschrift schließt vor der Datierung. Bl. 39r-42v Schirmbrief Erzherzog Sigmunds von Tirol für die Gesellschaft 1482 September 27 (Freitag vor St. Michels Tag). Diese Verschreibung weist nach: Herbert Obenaus: Recht … (1961), S. 242 (MDZ) mit Hinweis auf das Regest bei Thommen 5, Nr. 55 (UB Wien). Bl. 43r-v Mitglieder der “Obergesellschafft”, Bl. 43v-44r Untergesellschaft. Bl. 44v-46r Beschlüsse eines Rittertags zu “Echingen” (Ehingen an der Donau) über die Organisation der Gesellschaft. Am Schluss die Namen der beiden Hauptleute und der Räte (Kocher, Donau, Markgrafschaft Burgau).

Das Digitalisat Bamberger Handschrift macht wertvolles, im 17. Jahrhundert wohl in Nürnberg zusammengetragenes Material zur schwäbischen Rittergesellschaft St. Jörgenschild aus den 1480er Jahren bequem zugänglich. Insbesondere die Namenslisten ergänzen die bislang gedruckte Überlieferung. Zu den Mitgliedern des Jörgenschilds um 1427 darf ich auf meine eigene Zusammenstellung verweisen: https://archivalia.hypotheses.org/130577.

Bl. 47r-65v Akten des Reichstags zu Nürnberg 1466
Die Überschrift Bl. 47r hebt die Beschlüsse zum Türkenkrieg hervor, die im längsten Dokument (Bl. 48r-58v) im Mittelpunkt stehen. Bl. 59r-60r folgt die Antwort der Städtegesandten. Bl. 60v-61r sind deren Namen verzeichnet. Das Verzeichnis der Gesandten Bl. 62r-63v ist überwiegend lateinisch. Der Teil schließt mit einem lateinischen Schreiben des Reichstags an den König von Ungarn vom 9. Dezember 1466 Bl. 65v. Es ist abgedruckt bei Johann Joachim Müller: Des Heil. Römischen Reichs Teutscher Nation ReichsTags Theatrum 2-3 (1713), S. 230 (UB Heidelberg). Ebenda, S. 230 findet sich auch das Schreiben der kurfürstlichen und fürstlichen Räte an den Kaiser, das in der Handschrift ohne Absender auf Bl. 64v-65r abgeschrieben wurde. Eine nähere Bestimmung der Texte mag den Deutschen Reichstagsakten vorbehalten bleiben. Literaturangaben zum Reichstag gibt es im Verzeichnis “Reichsversammlungen der Jahre 1376 bis 1485” (PDF).

#forschung #fnzhss

Federzeichnung eines Ritters
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