https://archive.org/details/McGillLibrary-osl_versus-egidij-de-vrina_WJ146G464v1200z-21946/mode/2up
Tag: 14. September 2023
Völlerei-Ordnung
Digitalisate im historischesarchivkoeln.de: Es funktioniert immer noch nur Firefox
https://historischesarchivkoeln.de/
Getestet habe ich erfolglos Chrome, Opera und Edge.
VG Minden: Verfassungsrechtlicher Schutz für neue Medien (Beschluss vom 16.08.2023, 1 L 729/23)
https://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20230128
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG war von Anfang an auf eine umfassende Erfassung jeglicher Medien angelegt. Seine Beschränkung auf Presse, Rundfunk und Film ist allein historisch bedingt.
Allen neuen Medien, die sich nicht als Rundfunk oder Film darstellen, ist zumindest auf der Rechtsfolgenseite ein Schutz wie der Presse zu gewähren. Dies gilt nicht nur für die digitale Transformation klassischer Zeitungsangebote im Internet (“Online-Zeitung”), sondern auch für sonstige Informationsangebote im Internet, wie z.B. Blogs oder Videoplattformen.
Um vom persönlichen Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 GG erfasst zu werden, ist eine gewisse Strukturierung der Informationsweitergabe erforderlich, so dass z.B. bloße Äußerungen in einem Chat-Room nicht unter die Presse-, sondern unter die Meinungsfreiheit fallen.
Ob Pressevertreter über einen Presseausweis verfügen, ist für ihre Einbeziehung in den persönlichen Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 GG unbeachtlich.
Pressevertretern ist die Mitnahme der für ihre Berichterstattung erforderlichen Geräte in ein Gerichtsgebäude zu gestatten.
Die Absicht eines Pressevertreters, über ein ihn selbst betreffendes Gerichtsverfahren zu berichten, schließt eine Berufung auf die Pressefreiheit nicht aus.
Weder Ziffer 6 des Pressekodex noch den übrigen Maßgaben des Pressekodex lässt sich ein “Verbot” der Berichterstattung in eigener Sache entnehmen.
Jedenfalls vereinzelte Verstöße gegen den Pressekodex führen nicht zu einem Verlust des Schutzes aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 GG.
Ob für einen von einem Pressevertreter beabsichtigten Beitrag ein besonderes Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht, ist in Bezug auf die Eröffnung des Schutzbereichs des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 GG rechtlich unerheblich.
Ein Pressevertreter kann nicht pauschal darauf verwiesen werden, er könne außerhalb eines Gerichtsgebäudes filmen oder schriftlich über den Verlauf eines gerichtlichen Verfahrens berichten.
Anlass-Jodler
Danke an MK.
Schrott in den Filmstreamingdiensten einfach wegfiltern mit JustWatch
Größte Schattenbibliothek: Anna’s Archive
Aufsätze von Joachim Bechtel zur Geschichte der Frauenburg bei Frauenberg, Landkreis Birkenfeld
https://frauenberg-nahe.de/author/patrick-kielburger/
Darin: Aufsatz zu den Rittern von Schwarzenberg:
https://frauenberg-nahe.de/wp-content/uploads/2023/08/Die-Ritter-von-Schwarzenberg.pdf
WISSENsAllmende Jena – das städtische Datenportal
Nachfolge in der Leitung des Landesarchivs Berlin weiter offen
Blog: Library Cards, Collectibles and Ephemera From Around the World
Ulmer Felix-Fabri-Autographen online
1000 Dank!
Es hat erschröcklich lange gedauert, aber zumindest die digitalisierten Microfilme von Felix Fabris Evagatorium, #Ulm, Stadtbibliothek, HS 19555-1-3 sind als PDF frei zugänglich. Danke für die Geduld @Archivalia_kg : https://t.co/WYWdusZiYQ https://t.co/nOMP8MJR0z
— Pia Eckhart (@pi_eckh) September 12, 2023
Nachrichten aus den Staatlichen Archiven Bayerns Nr. 84
Ulm und Oberschwaben 62 (2021)
(Preprint) Ulm und Oberschwaben. Zeitschrift für Geschichte, Kunst und Kultur. Im Auftrag des Vereins für Kunst und Altertum in Ulm und Oberschwaben e. V. und der Gesellschaft Oberschwaben für Geschichte und Kultur e. V. hg. von Frank Brunecker und Michael Wettengel in Zusammenarbeit mit Gudrun Litz. Bd. 62. Ostfildern: Jan Thorbecke Verlag 2021. 463 S., zahlr., überwiegend farbige Abb.
Derzeit kommt alle zwei Jahre eine Ausgabe der seit 1843 erscheinenden regionalhistorischen Zeitschrift heraus. Sieben Beiträge des gewohnt reich und qualitätvoll illustrierten Bands behandeln die Zeit vor 1800, acht das 19. und 20. Jahrhundert.
Ein allgemein bedeutsamer Aufsatz steht am Anfang. Thomas Zotz erklärt einleuchtend, wieso es zwei Namen (Schwaben und Alemannen) für ein Volk gibt. Für den Alemannen-Diskurs darf ergänzend verwiesen werden auf: Klaus Graf, Regionale Identität im südbadischen Raum um 1800, in: Zwischen Josephinismus und Frühliberalismus (2002), S. 35-47.
Die spätmittelalterliche Jenseitsvorsorge und die Sorge um die Memoria der Ulmer Patrizierfamilie Krafft im 14. Jahrhundert stellt Rudolf Hertwig vor. Die Aufsätze zur Frühen Neuzeit eröffnet eine Studie von Berndt Hamm über den Aufenthalt Martin Bucers in der Reichsstadt Ulm 1531. Vincenzo Damiani, Viktoria Schaefer und Hans-Joachim Winckelmann werten die ungedruckten Aufzeichnungen des Ulmer Stadtarztes Johann Franc um 1700 aus und edieren seine lateinischen Ausführungen zum Mikroskop (S. 84-106). Beigegeben ist dem Text, der Francs Stellung zur Theorie der Urzeugung erkennen lässt, eine Übersetzung. Der handschriftlichen Quelle, der “Ephemeris” Francs, ist ein 2021 erschienener Band von Winckelmann und anderen gewidmet, den Rudi Kübler im Rezensionsteil bespricht (S. 413-416). Medizingeschichtliche Streiflichter seit der Pest von 1348/49 serviert Edwin Ernst Weber unter dem Titel “Unsicheres Leben”.
Den Ulmer Instrumentenbauer, Mathematiker, Lehrer und Autor Michael Scheffelt (1652-1720) porträtiert Werner Rudowski, während Norbert Kruse den nicht weniger vergessenen Weingartener Mönch Willibald Kobolt (1646-1749), der acht umfangreiche gedruckte Werke verfasste, aus der Versenkung holt.
“Gustav Maier und Ulms Juden im Kaiserreich 1871-1918″ lautet das Thema von Christof Rieber. Die Lebensdaten Maiers 1844-1923 stehen leider nicht in der Überschrift. Berücksichtigt wird auch (S. 168-172) der Rechtsanwalt Dr. Robert Hirsch (1857-1939). Wirtschaftsgeschichte und Musikgeschichte verbindet Otto Künzel, der die Harmoniumfabrik Ernst Hinkel in Ulm 1880-1956 erforscht hat. Die Frauengeschichte ist vertreten mit Beiträgen über die “Erste Frauenbewegung in Ulm, der Kampf um Mädchenbildung und Frauenwahlrecht im Kaiserrecht und die ersten Wahlen 1919″ (von Marie-Kristin Hauke), über Gemeinde- und Kreisrätinnen im Landkreis Sigmaringen seit den 1920er Jahren (von Doris Muth) und einer Rezension von Wolf-Henning Petershagen über Haukes Buch “Frauen bewegen Ulm” von 2020 (S. 432f.).
Das Grauen des Nationalsozialismus kommt in drei Artikeln zur Sprache. Katharina Witner stellt ein Opfer der Euthanasie-Aktion “T 4″ vor, die in Grafeneck ermordete Luise Fuß geborene Maute (1902-1940). “Eine Stadt sucht keinen Mörder” ist der Untertitel der Recherche von Christian Rak über ein schockierendes Kriegsverbrechen in Ehingen im April 1945. Alle Versuche, nach 1945 die Täter zu finden, scheiterten, weil die Stadtgemeinschaft sie deckte. Mit den Folgen des Dritten Reiches beschäftigt sich Reinhard Adler: Das Jordanbad bei Biberach 1945-1951. UNRRA-Lager, Kibbuz und Altersheim für Displaced Persons. Weniger Abkürzungen hätten den Beitrag lesbarer gemacht.
Um die lokale Erinnerungskultur in der Gegenwart geht es dem Sigmaringer Kreisarchivar Edwin Ernst Weber, wobei er sich besonders ausführlich die Ortsjubiläen und die Problematik der Erstnennungen vornimmt. Elmar L. Kuhn steuert einen Nachruf auf den ehemaligen Ravensburger Landrat Guntram Blaser (1934-2021) bei. Todesdatum und Todesjahr muss man anderen Quellen entnehmen (z.B. der Wikipedia).
Der Rezensionsteil ist nicht sonderlich umfangreich (S. 400-432). Einmal mehr zu loben ist die Existenz von Registern.
***
Besprechung des vorhergehenden Bandes: https://archivalia.hypotheses.org/72345
Annales Anhaltini
In den Geschichtsquellen.de lesen wir:
“Annalen zur Geschichte des Fürstentums Anhalt (Sachsen-Anhalt) von 1423 bis 1514, von drei Verfassern nacheinander geschrieben: 1435-1468 von Heinrich Korner, Dekan an der Stiftskirche St. Bartholomäi in Zerbst (Sachsen-Anhalt), 1468-1486 vermutlich von Adolf II. von Anhalt-Köthen (später Bischof von Merseburg, † 1526), 1488-1514 von dessen Bruder Magnus von Anhalt-Zerbst († 1524). Die Nachrichten betreffen vor allem die Familiengeschichte der Fürsten von Anhalt, aber auch Ereignisse im weiteren Umfeld und im Reich. Inc.: Anno Domini 1423 in die Eleutherii obiit dominus Albertus princeps in Anhalt.”
Nachzutragen ist die Dessauer Signatur: Z 4 V, 224bb Nr. 17 (Findmittel).
Die lateinischen Ausführungen des Fürsten Magnus von Anhalt (GND) hätten genannt werden müssen in: Franzjosef Pensel: Fürst Magnus von Anhalt. In: Verfasserlexikon 2. Aufl. 5 (1985), Sp. 1156-1160 + 11 (2004), Sp. 953, hier Sp. 1158f. (fehlt leider in den Geschichtsquellen). Bei Pensel fehlt übrigens auch die Widmung eines Marienpsalters an den Fürsten: https://www.handschriftencensus.de/24387.
Jürgen Wolf half mir bei der Besorgung der Ausgabe von Hermann Wäschke 1911, wofür auch hier gedankt sei:
https://archive.org/details/annales-anhaltini-ed-waeschke
Bei meinen Studien über die Adelsliteratur des 15. Jahrhunderts war ich auf Fürst Magnus gestoßen. Er verfasste geistliche und weltliche Gedichte sowie eine freie deutschsprachige Bearbeitung des Libellus des Lupold von Bebenburg, die er der ebenfalls als Autorin hervorgetretenen Fürstin Margarete von Münsterberg (NDB) widmete (zu frei für die “Vet. Transl.” auf https://www.geschichtsquellen.de/werk/3404?).
Die Edition dieser Übersetzung von Hosäus (Mitteilungen des Vereins für Anhaltische Geschichte 6) ist online: MDZ. Sie wurde auch in dem vermissten Dessauer Archivale Z 4 V, 288b Nr. 20 (fehlt) überliefert (Findmittel).
Schon früher machte ich die Ausgabe der Gedichte verfügbar: Wilhelm Hosäus: Geistliche Gedichte aus dem ersten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts. In: Mitteilungen des Vereins für Anhaltische Geschichte und Altertumskunde 4 (1886), S. 377-397; Derselbe: Nachtrag …, ebenda S. 460-469 (Internet Archive). Mir nicht zur Hand ist: Dietrich Schmidtke: Zu einem weltlichen Lied des Fürsten Magnus von Anhalt (1455-1524). In: Editionsberichte zur mittelalterlichen deutschen Literatur (1994), S. 149-156 mit Ausgabe des Lieds auf den Hauptmann von Sudicum 1505 (zur Handschrift: ManuMed).