Monat: September 2023
Archivarstelle in Olpe soll nicht wegfallen
Neues Open-Access-Journal “Eventum: A Journal of Medieval Arts and Rituals” aus Zypern
Humanisten über die schwäbischen Gaue
Sammelt man Regionalbezeichnungen aus historischen Quellen, sind auch Druckschriften ergiebig. So findet sich der Albuch als “Albuchum” in der Ausgabe 1606 der Commentaria des Humanisten Andreas Althamer (GBS). Von diesem Werk gibt es mehrere Ausgaben ab 1529. 1536 heißt es S. 267: “Albuchus lucus supra Gemundam iacet” (GBS). (Der Beleg fehlt natürlich in Reichardts Zusammenstellung der Albuch-Belege im Ortsnamenbuch des Kreises Heidenheim, 1987, S. 45f. Der Erstbeleg bei Ebo: Vita Ottonis aus den 1150er Jahren ist schon um 1200 in Leipzig Ms. 844, Bl. 11r, Digitalisat, überliefert.)
In der Erstausgabe 1529 gibt es Bl. 44v einen Abschnitt “De pagis Sueuorum” (GBS). Althamers Schrift “De Suevis” in Wolfenbüttel Cod. 17.32 Aug. 4°, Bl. 82r (Digitalisat HAB) enhält dazu bereits ein kurzes Kapitel.
Auch Franciscus Irenicus ging kurz auf das Thema in seiner Germania von 1518 ein: Buch 9 Kapitel 16 (MDZ). Ebenfalls recht kurz äußerte sich der Humanist Heinrich Bebel in einem Abschnitt seiner Commentaria (Ausgabe 1511: GBS).

GenWiki kritisiert BSB München
https://wiki.genealogy.net/Portal:Bavaria/Chronik/2023/09
“Die Bayerische Staatsbibliothek (BSB) hat ihre Homepage völlig überarbeitet. Dadurch funktionieren die meisten Links in die BSB nicht mehr.”
Mittelniederdeutsche Inkunabeln online
Könnte eine eine Text-to-Audio-KI den Musikmarkt umkrempeln?
Wer plagiiert, wird nicht Polizist
“Ein Polizeistudent schrieb in seiner Seminararbeit aus der „Zeit“ und einem Jura-Buch ab. Die Hochschule wirft ihn raus, Polizist kann er nicht mehr werden. Das dient auch der Abschreckung.” Meldet Jochen Zenthöfer in der FAZ (Paywall).
“Gegen den Rauswurf klagte der Student vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf – und verlor, wie nun bekannt wurde (Urteil vom 15.08.2023 – 2 K 8638/21).”
“Nach den vielen Plagiatsfällen der vergangenen Jahre und der gestiegenen Sensibilisierung bei Prüfern ist es unverständlich, warum Studenten überhaupt noch plagiieren. Die Entdeckungswahrscheinlichkeit ist inzwischen hoch. Seit vielen Jahren beschäftigt sich die HSPV intensiv mit den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis in Lehrveranstaltungen und bietet kluge Ratgeber dazu an, die für jedermann auf der Website der Hochschule abrufbar sind.”
Das Sprachenproblem der Wissenschaft und Open Access
Als ich Ende 2011 in Archivalia in dem Beitrag “Open-Access und die Sprachenbarriere der Wissenschaft” dazu aufrief, mit Blick auf Open Access neben der Kosten- und Nachnutzungs-Barriere auch die Sprachenbarriere anzugehen, hatte ich nicht den Eindruck, dass dies den Köpfen der Open Access Bewegung sonderlich wichtig war. Was Peter Suber angeht, hat sich das entscheidend geändert. Er hat sich nicht nur auf Twitter wiederholt mit dem Problem der Vielsprachigkeit auseinandergesetzt,1 sondern sich auch in einem 2022 publizierten Interview ausführlicher dazu geäußert. Eine einfache Lösung ist freilich nicht in Sicht: “I think a lot about multilingual research. On the one hand, it’s highly desirable. The dominance of one language creates obstacles, stress, expense, and rejection for excellent scholars whose first language happens not to be the lingua franca. It also creates an unearned advantage for scholars whose first language happens to be the lingua franca. On the other hand, a lingua franca is also desirable to facilitate global communication. I don’t see an easy resolution to this dilemma”.2 Auf Twitter und nun Mastodon gibt Suber aber Hinweise zu möglichen Problemlösungen.
Dass ein gravierendes Problem vorliegt, wird inzwischen weit mehr als früher anerkannt. Wenn man in einer Stellungnahme zur unkorrigierten Aufnahme von Maschinenübersetzungen in Open-Access-Repositorien liest, Multilingualismus sei ein entscheidender Punkt einer “healthy, inclusive, and diverse research communications landscape”,3 wird deutlich, dass auch Political Correctness mitspielt. Wer Kolonialismus in all seinen Spielarten bekämpft, kann die quasi-kolonialistische Hegemonie des Englischen, die anderssprachige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ausgrenzt, nicht ignorieren.
“Forschung ist international. So soll es sein! Mehrsprachigkeit hält lokal relevante Forschung am Leben. Dies gilt es zu schützen! Die Dissemination von Forschungsresultaten in der eignen Sprache kreiert Impact. Das muss unterstützt werden! Die Interaktion mit der Gesellschaft und das Teilen von Wissen über die Wissenschaft hinaus ist wichtig. Das muss gefördert werden! Die Infrastruktur für wissenschaftliche Kommunikation in den verschiedenen Nationalsprachen ist fragil. Das darf nicht verloren gehen!” Das forderte 2019 die Helsinki Initiative für Mehrsprachigkeit in der wissenschaftlichen Kommunikation.4
Immer wieder erschienen in den letzten Jahren wissenschaftliche Untersuchungen und Beiträge zu den Sprachbarrieren der Wissenschaft.5 Eine Auswahl von Artikeln, die man – in der wissenschaftlichen Lingua Franca, also Englisch – ohne Paywall lesen kann:
When English is not your mother tongue (2019) (“Nature” befragte sieben Forscher*innen zu ihren Erfahrungen)
A Call to Diversify the Lingua Franca of Academic STEM Communities (2021)
Over-reliance on English hinders cognitive science (2022)
Language Barriers in Organismal Biology: What Can Journals Do Better? (2023)
The manifold costs of being a non-native English speaker in science (2023)
Academic publishing requires linguistically inclusive policies (2023)
English May Be Science’s Native Language, but It’s Not Native to All Scientists (2023)
2017 formulierte ich in Archivalia “Thesen zur sprachlichen Bildung in Wissenschaft, Hochschule und Archivwesen“. Die Forderungen von damals scheinen mir nach wie vor berechtigt. Sprachen zählen zum Reichtum der menschlichen Zivilisation; gute Sprachkenntnisse sind ausgesprochen wichtig, betonte ich, bevor ich auf die Wissenschaftskommunikation zu sprechen kam. Ich schrieb: “WissenschaftlerInnen sind aufgerufen, in nüchterner und fairer Weise und ohne nationalistische Überspitzungen über die Sprachenvielfalt unserer Erde und ihren eigenen Umgang damit nachzudenken. […] Soviel Englisch wie nötig, soviel Muttersprache wie möglich.”
Mein Hinweis auf Maschinenübersetzungen ist durch den Hype der Künstlichen Intelligenz seit 2022 viel wichtiger geworden. Sprachmodelle wie ChatGPT oder Googles Bard bieten auch im Übersetzungsbereich gute Leistungen. Solche Übersetzungen sind urheberrechtlich nicht geschützt und können in freie Projekte eingebracht werden, wo sie kollaborativ, also durch Crowdsourcing, verbessert werden können, wenn dies notwendig erscheint.
Die Forderung, dass von jeder wissenschaftlichen Publikation ein urheberrechtlich nicht geschütztes, also unter CC0 stehendes englischsprachiges Abstract im Internet vorhanden sein sollte, scheint mir nach wie vor bedeutsam.6 Helfen können die genannten Sprachmodelle, zu deren Stärken ja das Erstellen von Zusammenfassungen gehört.
Für ein freies Textkorpus an Übersetzungen, das immensen kulturellen Gewinn stiften könnte, ist Open Access und insbesondere die Standardlizenz CC-BY (nur Attribution, Veränderung und kommerzielle Nachnutzung erlaubt) entscheidend. Der im wissenschaftlichen Kontext auch sonst fragwürdige Lizenzbaustein ND (Non-Derivatives) verhindert dagegen Übersetzungen ohne Erlaubnis des Urhebers. Bedenken gegen dies Lizenz CC-BY, weil sie stümperhafte Übersetzungen ermöglicht, verkennen die Chancen solchen Wissenstransfers. Ist eine schlechte Übersetzung für die Sichtbarkeit von Wissenschaft nicht besser als gar keine?
Fazit: Sprachenbarrieren behindern den kulturellen und wissenschaftlichen Austausch. Open Access und freie Lizenzen, die Veränderungen von Werken ermöglichen, sind aus meiner Sicht unverzichtbare Werkzeuge, um allen Menschen die Reichtümer aller Sprachkulturen zugänglich zu machen.
#sprache

- Zahlreiche Beiträge von September 2020 bis zur Weiterführung auf Mastodon im Juli 2023: https://twitter.com/petersuber/status/1307774697531113474, archiviert auf: https://resee.it/tweet/1307774697531113474. [↩]
- Peter Suber: Open Access helps both: authors and readers. In: Offene Zusammenhänge: Open Access in der Berufsbildungsforschung (2022), S. 342 (DASH). [↩]
- COAR: https://www.coar-repositories.org/news-updates/is-there-a-case-for-accepting-machine-translated-scholarly-content-in-repositories/. [↩]
- https://www.helsinki-initiative.org/de. Vgl. https://archivalia.hypotheses.org/173601. [↩]
- Siehe auch die Berichterstattung in Archivalia mit dem Hashtag #sprache: https://archivalia.hypotheses.org/?s=%23sprache. [↩]
- Die Initiative for Open Abstracts https://i4oa.org/ betont dagegen den Urheberrechtsschutz der Abstracts. [↩]
Heute ist europäischer Tag der Sprachen
https://www.coe.int/de/web/portal/26-september-european-day-of-languages
In Archivalia gibt es eine ganze Reihe von Beiträgen zum Problem der Vielsprachigkeit, vor allem im Wissenschaftskontext:
Ein denkwürdiger Verriss
“Uncertainty in the Empire of Routine: The Administrative Revolution of the Eighteenth-Century Qing State appeared last August from Harvard University Press. Its author, Maura Dykstra, is now an assistant professor of history at Yale.
In an extensive review that appeared in the Journal of Chinese History on August 31, George Qiao, an assistant professor of history and Asian languages and civilizations at Amherst College in Massachusetts, wrote that Dykstra’s book “fails to meet basic academic standards” and is “filled with misinformation.” ”
Auch aus China kommt vernichtende Kritik:
Zhou reviewed the 13 files from the Baxian archives that Dykstra used. The conclusion is that: 1 is properly used; 3 are correctly read but inaccurately interpreted; 8 are incorrect in both reading and interpretation; and 1 is completely unrelated to the issue addressed.
— Zoe DING (@zoeding_) September 26, 2023
Neuauflage Clio-Guide: Online-Handbuch zu digitalen Ressourcen für die Geschichtswissenschaften
Knapp 500 Manuskripte der Etymologiae von Isidor von Sevilla
https://db.innovatingknowledge.nl/
381 davon sind digitalisiert.
Oral-History-Portal: Interviews nur nach Freischaltung zugänglich
Dieses Vorgehen ist abzulehnen:
Coburgum Latinum – Lateinisches in Coburg
https://initiative-stadtmuseum-coburg.de/coburgum-latinum/
Für die Erinnerungskultur der frühneuzeitlichen Schulen (siehe auch o-bib 2022) relevant ist die Inschrift am Gymnasium Casimirianum von 1604:
Bemerkenswert ist das heute übliche jährliche Stiftungsfest im Juli, bei dem die Statue des Gründers bekränzt wird:
https://www.casimirianum.de/joomla/index.php/de/11-profil/19-stiftungsfest
Das Stiftungsfest geht in die Anfangszeit der Schule zurück (GBS).
#epigraphik
Die Judengasse in Bonn. Entstehung und endgültige Zerstörung. Die Zerstörung des Synagogenplatz am Moses-Hess-Ufer. Ein Nachschlag.
Die Judengasse in Bonn. Entstehung und endgültige Zerstörung.
Die Zerstörung des Synagogenplatz am Moses-Hess-Ufer.
Ein Nachschlag.
https://archivalia.hypotheses.org/181393
I.
Nicole Bemmelen: Die Neue Judengasse in Bonn – Entstehung und Zerstörung. In: Bonner Heimat- und Geschichtsverein, Stadtarchiv Bonn (Hrsg.): Bonner Geschichtsblätter: Jahrbuch des Bonner Heimat- und Geschichtsvereins, ISSN 0068-0052, Band 51/52 (2001/2002), Bonn 2003, S. 197–284.
https://mega.nz/file/dCUAVRIb#HdBQSG0jXrPzWYhgwi9d5-7XV5M9Rk0zWNshhIjp6_8
II .
Errichtung einer Gedenkstätte für alle vom NS-Regime verfolgten und ermordeten Menschen auf dem Synagogenplatz in Bonn
Deutscher Bundestag – 30. Sitzung – 8. Oktober 1987
MdB Dr. Antje Vollmer und Jutta Oesterle-Schwerin
III.
Die Zerstörung des Bonner Synagogenplatz
Im Frühjahr 1983 plante die Verwaltung der Stadt Bonn, diese Stelle für die Erschließung und Bebauung eines Parkplatzes zu widmen. Das Projekt sollte von der Firma Philipp Holzmann AG zusammen mit der Deutschen Bank durchgeführt werden.
Philipp Holzmann AG war eine Nazifirma höchsten Grades, welche neben anderen Großbauten für die NS-Herrschaft auch direkt in KZs Gebäude errichtete und KZ-Häftlinge sowie andere ZwangsarbeiterInnen ausbeutete. Nach dem Krieg verweigerte die Firma lange Jahre aus formalen Gründen Entschädigungen an Überlebende. Die nachhaltige Involvierung der Deutschen Bank in das Nazisystem ist allgemein bekannt und auch in diesem Fall wurde erst Jahrzehnte nach dem Ende des Nazi-Regimes und vor allem auf internationalen Druck an Entschädigungszahlungen gedacht.
Gedenkarbeit und -initiative
Als dies bekannt wurde, gründeten Gina und Michael D. Düllmann die Bonner Bürgerinitiative „GEDENKSTÄTTE statt Parkplatz“:
„Die Stadt Bonn und ihre Bürger sollten es nicht länger dulden, daß der Platz der ehemaligen Bonner Hauptsynagoge weiterhin als Abstellplatz für parkende Autos sinnentfremdet wird. Die Stadt Bonn und ihre Bürger sollten es auch nicht dulden, daß dieser Platz anderen Zwecken, etwa kommerziellen, zugeführt wird. Wir, die Unterzeichner, Bonner Juden und Bonner Bürger fordern für den Platz an der Kennedy-Brücke eine Gedenkstätte für die an dieser Stelle am 10. November 1938 von den Bonner Nazis verbrannte Bonner Hauptsynagoge. (…) Diese Gedenkstätte sollte bestehen aus einem von Künstlern geschaffenen Erinnerungsmal an die verbrannte Synagoge und aus einem Haus, wo sich die Öffentlichkeit, insbesondere die Jugend über die Zeit des deutschen Nationalsozialismus und über den antinazistischen Widerstand unterrichten kann.“
Dies löste heftige Diskussionen in der Bonner Öffentlichkeit aus. Die Gegner einer Gedenkstätte wiesen darauf hin, dass die Bonner jüdische Synagogengemeinde bereits im Jahr 1956 ein Ersatzgrundstück in der heutigen Tempelgasse erhalten hätten, wo die neue Bonner Synagoge stehe.
Schnell mischten sich in die Diskussion ganz bewusst geschürte antisemitische Ressentiments. Diese Diskussion führte 1984 zur Gründung des „Vereins an der Synagoge“, der die Einrichtung einer Gedenkstätte am historischen Ort zum Ziel hatte. Doch schnell wurde klar, dass gegen die ökonomischen Interessen und den Einfluss der Philipp Holzmann AG dieses Ziel nicht durchsetzbar war.
Andreas Buderus (1987 Mitglied der BI „Retten wir den Synagogenplatz“ und einer der Bauplatzbesetzer), Sprecher d. Anti-Rassistischer-Arbeits-Kreis ver.di NRW-Süd am 9.11.2003 anlässlich des Jahrestages der Reichspogromnacht an der Stelle, von der hier die Rede ist, gehalten hat. Abgedruckt ist sie in „Exzess“ 1/2004 S. 19f (PDF 1,8 MB)
Geld besiegt Anstand
Im Dezember 1985 wurde das Grundstück trotz des Widerstandes der Bürgerinitiative, trotz des Engagements des Vereins an der Synagoge und trotz eines gegenlautenden Antrages der Bürgerinitiative, der von der Ratsfraktion der GRÜNEN am 9.10.1984 in den Rat eingebracht wurde, endgültig an die Philipp Holzmann AG für den Preis von 6,69 Mio. DM verkauft. Bedingung: Holzmann musste 75.000 DM zur Errichtung einer Gedenkstätte an einem anderen Ort beisteuern.
Die Synagogenfundamente
Bei den Ausschachtungsarbeiten für die Fundamente des Hotels wurden im Mai 1987 die fast vollständig und sehr gut erhaltenen Fundamente der alten Hauptsynagoge freigelegt.
Bonner Denkmalschutz
Die Untere Denkmalbehörde stellte diese zwar umgehend unter Denkmalschutz, doch folgte fast ebenso schnell ein Kompromiss mit der Holzmann AG, der folgende Regelung vorsah:
- Nach Errichtung des Bauvorhabens ist die rheinseitige Mauer des Fundamentes entsprechend Lageplan und Angabe des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege originalgetreu und in der Höhe wiederherzustellen
- Der Grundriß der ehemaligen Synagoge ist im Fußboden des 1. Untergeschosses (Parkdeck) in seinen Umrissen kenntlich zu machen
- Auf den Standort der ehemaligen Synagoge ist am oder im Gebäude an geeigneter Stelle hinzuweisen.“
Selbst dieser Kompromiss im Zusammenhang mit der „Gedenkstätte für die früheren jüdischen Mitbürger der Stadt Bonn und Erinnerung an die zerstörte Synagoge“ (man beachte dieses gewundene Bürokratendeutsch!) wurde anschließend nur in Teilen umgesetzt:
Ein neuer Kampf um die Erinnerung
Es kam zu einer zehntägigen friedlichen Bauplatzbesetzung, bei der u.a. ein jüdisches Gebetszelt errichtet wurde und Michael D. Düllmann einen zweiwöchigen Hungerstreik durchführte.
Eine Niederlage für die Menschlichkeit
Doch am 17.9.87 – eine Woche vor einer geplanten Sondersitzung des Deutschen Bundestages – schafften die Holzmann-Bagger vollendete Tatsachen. Die Zerstörungsarbeit der Nazis wurde nach fast 50 Jahren unter dem Schutz der bundesrepublikanischen Polizei fortgesetzt und in Gestalt eines abgrundtief hässlichen Hotelmonsters vollendet, dessen Gästen der Anblick eines Erinnerungsmals an die jüdischen Opfer der NS-Zeit nicht zugemutet werden sollte.
Das Hotel gehört neuerdings zur Dorint-Gruppe
Die schielende Justiz
Die sieben zuletzt verbliebenen Bauplatzbesetzer wurden von Bonner Richtern wegen Hausfriedensbruchs zu Geldstrafen verurteilt. Mit diesen Urteilen wollten die Richter verdeutlichen,
„dass der gute Zweck und beachtliche Motive nicht jedes Mittel heiligen, also auch trotz guter Absichten ein Straftatbestand erfüllt werden kann.“
Derselbe Richter, der diese Worte formulierte, hatte kein halbes Jahr vorher acht bekannte Bonner Neonazis zu einem je zehnseitigen Aufsatz über den Holocaust verurteilt, weil sie teilweise in braunem Hemd, das Horst-Wessel- Lied grölend und „Juda verrecke!“ rufend, durch Bonns Innenstadt gerannt waren!
Nachklang
1988 wurde in der damals noch Bundeshauptstadt Bonn, die bis dahin keinen Ort der Erinnerung an das Verbrechen der Shoah hatte, dieses Mahnmal zwischen heutigem Moses-Hess-Ufer und dem Hotel zur Erinnerung und zum Gedenken errichtet.
1996 gelang es dem „Verein an der Synagoge“ nach langen zähen Kämpfen die Gedenkstätte für die Bonner Opfer des Nationalsozialismus in der Franziskanerstraße zu eröffnen.
2012 hat die Stadt Bonn den Rheinuferteil, wo das Shoamahnmal steht, in Moses-Hess-Ufer umbenannt. 200 Jahre nach seiner Geburt erinnert sich die Heimatstadt ihres großen Sohnes.
Bonn, Rand des alten jüdischen Ghettos, Ort der 1938 von den Nazis abgebrannten Synagoge Mahnmal, Moses-Hess-Ufer.
IV.
Der Bonner Künstler Alfred Kerger – „immer Ärger mit Kerger“ – selbst Aktivist der Aktion „Retten wir den Synagogenplatz“ und Fotograf hat die einmalige Fotodokumentation kostenlos zur Verfügung gestellt.
https://mega.nz/file/NKN3CKiL#Ip9CkZbRK7E9tdZ60EmC6dXGYsijGekbpMNfLJr4w3g
V.
Das Theater Bonn gedenkt des Bonner Novemberprogroms vom 10.November 1938
„Manchmal habe ich das Gefühl, diese Gedenkveranstaltungen finden nur statt, um das Gewissen zu beruhigen.“ Er herrscht betretenes Schweigen, vereinzelt senken die Anwesenden den Blick, wieder andere wenden sich ab und folgen mit den Augen den Vogelschwärmen, die am allmählich dunkel werdenden Himmel über dem Rhein am Moses-Hess-Ufer dahinschwirren….
„Die dritte Rede, gehalten von der Vorsitzenden der Bonner Synagogengemeinde, Dr. Margaret Traub schlägt ein wie eine Bombe und stellt – vermutlich eher unbeabsichtigt – den bisherigen Ablauf der Veranstaltung bloß. Ihr Sprechstil ist aufgebracht und sie macht ihre persönliche Problematik ganz deutlich:
Ihres Erachtens finden Gedenkveranstaltungen, wie die hiesige, nur statt, um das Gewissen zu beruhigen. Und der bisherige Verlauf der Veranstaltung zollt dieser Aussage Tribut: Was bislang vorgetragen wurde, war unpersönlich, es fehlte das Herzblut, es war nicht heftig genug. Alles war irgendwie statisch, die Aussagen lakonisch. Zuviel Professionalität, zu wenig Emotion. Wo sind die Zeitzeugen, die nicht zurückhaltbaren Tränen, die glaubwürdig vorgetragenen Erinnerungen? Aus den Worten Traubs spricht eine tiefe Bitterkeit, und das obwohl sie viel zu jung ist, um selbst bei den schrecklichen Ereignissen zugegen gewesen zu sein.
Sie spricht auffälliger Weise auch nicht von der allgemein sogenannten „Reichskristallnacht“ – sie verwendet den im Französischen gängigen Begriff „Nacht der langen Messer“. Ihre Begründung: „Dieser Name passt viel besser zu dem, was hier passierte. Es war eine Explosion von Gewalt und Zerstörungswut und darauf kommt es an. Wen kümmert es, ob es vor 76 oder 77 Jahren passierte, das macht das Geschehene nicht weniger schrecklich“.
Die Bonner Synagogenvorsitzende demonstriert das Ausmaß der Verbrechen ohne weit ausschweifende Beschreibungen, allein ihre Mimik, Stimme und offenkundige Verbitterung zeugen von der erschreckenden Aktualität der Umstände: Antisemitismus gebe es heute noch – viele Jugendliche wüssten nicht einmal, dass das Judentum noch immer existiert. Grundsätzlich ein berechtigter Vorwurf, wenn man bedenkt, dass Juden heutzutage im Schulunterricht häufig nur dann thematisch auftauchen, wenn sie entweder verfolgt oder vergast wurden. Auch dass die hebräische Sprache heute noch gesprochen und die Religion noch ausgeführt wird, ist vielen tatsächlich nicht bewusst.
Laut Traub lebt der Antisemitismus heute unter dem Synonym des Antiisraelismus weiter – eine These, mit der sie zum Israel-Palästina-Konflikt überleitet. Vor diesem Hintergrund positioniert sie sich ganz klar: „ Israel ist der kollektive Jude, der für alles auf dieser Welt verantwortlich gemacht wird.” (Dieser Kommentar kann hier lediglich in dieser Form stehen gelassen werden mangels eines Kommentars der Gegenseite). Abschließend erfolgt ein im Tonfall dezenter, aber bestimmter Gefühlsausbruch, ausgelöst durch die anhaltende Nichtakzeptanz der Juden in Europa: “Ich möchte nur ein einziges Mal einer solchen Veranstaltung wie dieser beiwohnen, bei der ich nicht dazu gezwungen bin, ein Beispiel von Antisemitismus aus jüngster Zeit vorbringen zu müssen.”
Eine Handschrift des 17. Jahrhunderts über die schwäbische Gesellschaft St. Jörgenschild des 15. Jahrhunderts (Staatsbibliothek Bamberg JH.Msc.Hist.78)
In der Sammlung Joseph Heller (1798-1849) der Staatsbibliothek Bamberg befindet sich eine im Katalog der Helleriana von Leitschuh/Fischer 1887 (SB Bamberg) nur knapp beschriebene frühneuzeitliche Handschrift: JH.Msc.Hist.78. Sie ist online, wofür der Bibliothek auch hier gedankt sei:
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bvb:22-jh.msc.hist.78-6
Frühere knappe Erwähnungen stammen von Pertz 1847 (Archiv der Gesellschaft 9, S. 548, GBS) und Theodor von Kern (Nachrichten der historischen Commission 1860, S. 20, Commons). Bis zur Versteigerung 1816 gehörte der Band zur Nürnberger “Bibliotheca Ebneriana” des Hieronymus Wilhelm Ebner von Eschenbach (1673-1752). 1788 ist er in ihr bezeugt (Hirsching: Versuch 3.1, S. 130, GBS; Murr: Memorabilia 2, S. 64, GBS), desgleichen in Ranners Katalog von 1812 (1, S. 10 Nr. 64, GBS). Eine etwas ausführlichere Inhaltsangabe erschien 1785 im Journal von und für Deutschland (7. Stück, S. 95, GBS) als Anfrage, wobei der Standort der Bibliothek verheimlicht wurde. Ob von den genannten Stücken wohl irgendwo etwas gedruckt sei? Anscheinend wurde die Frage nicht beantwortet.
INHALT
Bl. 3r-9r Heilbronner Turnierordnung 1485
Anders als der Abdruck bei Gumppenberg 1862, S. 125 (GBS) beginnt die Reihe der Aussteller mit den Schwaben. Der Text stimmt aber überein mit der Edition von Heide Stamm: Das Turnierbuch des Ludwig von Eyb (1986), S. 201-211 (Digitalisat der Vorlage Cgm 961). Nachweise zur Überlieferung: Hans H. Pöschko: Turniere in Mittel- und Süddeutschland von 1400 bis 1550 (1987), S. 496 (Internet Archive).
Bl. 11r-46r Geschichte des Schwäbischen Bunds und seiner Vorgeschichte
Der erzählende Text beginnt ohne Überschrift mit dem Überfall des Pfalzgrafen Friedrich des Siegreichen auf das Kloster Weißenburg im Elsass (1469). Bl. 12r wird der Schluss des Mandats Friedrichs III. vom 12. Juni 1470 (Regesta Imperii) angeführt. Bl. 13r folgt die Gründung des Schwäbischen Bunds 1488. Es folgen Regesten einschlägiger Dokumente. Bl. 15r-v Formular des Reversbriefs. Zu Bl. 16r-v (Von den Titeln des Bunds) hat eine spätere Hand den Drucknachweis Datt (De pace publica, 1698, S. 254, UB Heidelberg) nachgetragen.
Bl. 16v-18r Mitglieder des Bunds im Hegau und am Bodensee, Bl. 18r-10v Teil am Kocher, Bl. 19v-21r Teil an der Donau. Der Teil am Neckar fehlt. An online zugänglichen Mitgliederlisten des Jörgenschilds im Schwäbischen Bund kenne ich:
– 1488 Datt, ab S. 279 und weitere;
– Liste ca. 1490 (eine genauere Datierung ist noch zu leisten, der als württembergische Hofmeister genannte Dietrich Speth amtierte bis zu seinem Tod 1492, Manfred Waßner in: Gelungene Anpassung?, 2005, S. 216) bei Bruno Klaus in: Württembergische Jahrbücher 1902, S. 6-8 (Internet Archive) aus ungenannter Vorlage;
– Stadtarchiv Nördlingen, Missiven, 1494, Bl. 1 Verzeichnis der Mitglieder der bayerischen Löwengesellschaft, im Anhang Mitglieder des Jörgenschilds (DFG-Viewer).
Nun wieder erzählender Text, der unterbrochen wird von einem Verzeichnis der Reichsstände Bl. 21v-24v. Bl. 25r-26r Verzeichnis der Reichsstände im ersten Schwäbischen Bund 1470 (was es damit auf sich hat, bleibt zu klären). Die nach einer leeren Seite folgende Zwischenüberschrift Bl. 27r (Einigung der oberen und unteren Gesellschaft St. Jörgenschild) bezieht sich sicher auf die Bl. 29r-37v folgende Abschrift des Bundesbriefs der Gesellschaft St. Jörgenschild (auf sechs Jahre) 1482 Juli 18 (Donnerstag nach Margarethen Tag). Tanja Schorn-Jaschkowitz: Gesellschaftsverträge […] (2007), Editionsteil S. 116 kennt zu diesem Datum nur eine Einung an der Donau. Wohl ebenfalls ins Jahr 1482 gehört: Bl. 38r-v Artikel wie sich beide Gesellschaften gegeneinander verschrieben und verbunden haben. Es geht um die Teilgesellschaften an der Donau (sicher die untere Gesellschaft) und “obere Gesellschaft” (wohl Hegau, Bodensee). Die Abschrift schließt vor der Datierung. Bl. 39r-42v Schirmbrief Erzherzog Sigmunds von Tirol für die Gesellschaft 1482 September 27 (Freitag vor St. Michels Tag). Diese Verschreibung weist nach Herbert Obenaus: Recht … (1961), S. 242 (MDZ) mit Hinweis auf das Regest bei Thommen 5, Nr. 55 (UB Wien). Bl. 43r-v Mitglieder der “Obergesellschafft”, Bl. 43v-44r Untergesellschaft. Bl. 44v-46r Beschlüsse eines Rittertags zu “Echingen” (Ehingen an der Donau) über die Organisation der Gesellschaft. Am Schluss die Namen der beiden Hauptleute und der Räte (Kocher, Donau, Markgrafschaft Burgau).
Das Digitalisat Bamberger Handschrift macht wertvolles, im 17. Jahrhundert wohl in Nürnberg zusammengetragenes Material zur schwäbischen Rittergesellschaft St. Jörgenschild aus den 1480er Jahren bequem zugänglich. Insbesondere die Namenslisten ergänzen die bislang gedruckte Überlieferung. Zu den Mitgliedern des Jörgenschilds um 1427 darf ich auf meine eigene Zusammenstellung verweisen: https://archivalia.hypotheses.org/130577.
Bl. 47r-65v Akten des Reichstags zu Nürnberg 1466
Die Überschrift Bl. 47r hebt die Beschlüsse zum Türkenkrieg hervor, die im längsten Dokument (Bl. 48r-58v) im Mittelpunkt stehen. Bl. 59r-60r folgt die Antwort der Städtegesandten. Bl. 60v-61r sind deren Namen verzeichnet. Das Verzeichnis der Gesandten Bl. 62r-63v ist überwiegend lateinisch. Der Teil schließt mit einem lateinischen Schreiben des Reichstags an den König von Ungarn vom 9. Dezember 1466 Bl. 65v. Es ist abgedruckt bei Johann Joachim Müller: Des Heil. Römischen Reichs Teutscher Nation ReichsTags Theatrum 2-3 (1713), S. 230 (UB Heidelberg). Ebenda, S. 230 findet sich auch das Schreiben der kurfürstlichen und fürstlichen Räte an den Kaiser, das in der Handschrift ohne Absender auf Bl. 64v-65r abgeschrieben wurde. Eine nähere Bestimmung der Texte mag den Deutschen Reichstagsakten vorbehalten bleiben. Literaturangaben zum Reichstag gibt es im Verzeichnis “Reichsversammlungen der Jahre 1376 bis 1485” (PDF).
#forschung #fnzhss

Felix Fabris Beschreibung Deutschlands und Schwabens
Das beste, was über dieses lateinische Geschichtswerk aus dem Ende des 15. Jahrhunderts geschrieben wurde, stammt von Folker Reichert. Er bereitet erfreulicherweise eine Edition vor und hat mir gestattet, seinen Beitrag von 2018 ins Internet Archive zu stellen:
https://archive.org/details/reichert-felix-fabri-descripcio-2018
Siehe auch https://www.geschichtsquellen.de/werk/2244
Ellwanger Namensbelege im 9. Jahrhundert
Lutz Reichardt (1934-2009) hat nicht weniger als zehn Ortsnamenbücher für den Großraum Stuttgart vorgelegt und gilt als “Altmeister der württembergischen Ortsnamenkunde”. Ungeachtet der allgemeinen Wertschätzung für seine Leistung habe ich bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass in den Büchern teilweise gravierende Mängel vorliegen, ja dass sie im Detail recht stümperhaft bearbeitet sein können.1 Hier soll es nur um den Artikel Ellwangen im Ortsnamenbuch des Ostalbkreises 1 (1999), S. 155-166 gehen und nur um die ältesten Belege. Zur Geschichte des wohl im 8. Jahrhundert gegründeten Benediktinerklosters verweise ich lediglich auf den Band 2017 (PDF) der Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte mit mehreren Beiträgen zur Klostergeschichte, wobei vor allem die Studie von Maria Magdalena Rückert über “Frühe Schriftkultur im Kloster Ellwangen” wichtig ist.
Die vier von Reichardt zum angeblichen Gründungsjahr 764 angeführten Belege entstammen einer im 12. Jahrhundert auf das Jahr 764 gefälschten Urkunde und drei sehr viel später überlieferten erzählenden Quellen. Die Suonhar-Urkunde liegt als Ausfertigung im Staatsarchiv Ludwigsburg B 389 U 2252, wobei im Württembergischen Urkundenbuch Online (zu Bd. 1 Nr. 8) längst das Digitalisat (Findmittel mit Link dazu) hätte vermerkt werden müssen.
Die Vita Hariolfi (Geschichtsquellen.de) und die Ellwanger Annalen (Geschichtsquellen.de) sind im Cod. bibl. fol. 55 der WLB Stuttgart überliefert, dem Lectionarium Matutinale, das zwischen 1124 und 1136 angelegt wurde (Rückert S. 23) und online einsehbar ist. Sehr spät ist, wie man sich in den Geschichtsquellen.de überzeugen kann, die bis 1477 geführte Ellwanger Chronik überliefert. Pez edierte im Thesaurus 4.3 (1723), Sp. 761 (MDZ) nach dem verlorenen Original die von Reichardt S. 156 zitierte Stelle.
Damit ist der älteste erhaltene frühmittelalterliche Namensbeleg für Ellwangen die Urkunde Ludwig des Frommen vom 8. April 814, die in der nun maßgeblichen Edition von Theo Kölzer 2016 (Die Urkunden Ludwig des Frommen 1, Nr. 10, dMGH) als echt eingestuft wird, auch wenn es sich um eine Nachzeichnung des 9. Jahrhunderts mit Siegelmissbrauch handelt. Das Kloster liegt im Wald “Uirgundia […] in loco nuncupante Elehenuuang”. Die Ausfertigung befindet sich im Stuttgarter Kaiserselekt H 51 U 2 (Findmittel mit Link zum Digitalisat). Diese Stelle und keine ältere ist die “Erstnennung” von Ellwangen.
Fahren wir mit den Kaiserurkunden fort, so schließt sich an: die Schenkung des Klosters Gunzenhausen an Ellwangen durch Ludwig den Frommen am 21. August 823, ediert von Kölzer als Nr. 228 (dMGH). Der Name lautet erneut “Elehenuuang” (dreimal). Im Stuttgarter Kaiserselekt die U 3 (Findmittel mit Link zum Digitalisat).
Die Urkunden Arnulfs bieten zu 887 November 27 zwei Namensformen: “Elenuuanga” und als Rückvermerk “Eleuuangun” (Die Urkunden Arnolfs, 1940, Nr. 1, dMGH, vgl. WUB). Die Urkunde 011.0009 des Bischöflichen Archivs Chur ist in unzureichender Auflösung online (angeblicher Permalink).
Nur in deutscher Übersetzung in einem Kopialbuch aus der Mitte des 15. Jahrhunderts ist das Diplom Arnulfs Nr. 126 vom 5. Juni 894 (vgl. WUB) erhalten.
Ansonsten kennt Reichardt aus dem Württembergischen Städtebuch (sic!) und “MGH, Leg., I, S. 224” einen 817 datierten Beleg Monasterium Elehenwanc mit Überlieferungsangabe KU (Kaiserurkunde), REG (Regest), DR (Druck), auf den ich unten zurückkomme.
Es muss erwartet werden, dass dergleichen Ortsnamenbücher wenigstens für das Früh- und Hochmittelalter auf das sorgfältigste alle der Forschung bekannten Belege registrieren. Es geht schlicht und einfach nicht an, dass die Namensformen der beiden Verbrüderungsbücher des 9. Jahrhunderts fehlen.
Das um 825 angelegte Reichenauer Verbrüderungsbuch (Geschichtsquellen.de) enthält eine Konventsliste der Brüder von “ELEEHENUUANC”, die nicht viel später entstanden ist und angeführt wird von den Äbten Sindolt (genannt in der Urkunde von 823) und Erpfman. Schwarzmaier datierte diesen Eintrag in der ZWLG 1959, S. 219 (MGH-PDF) ca. 825/30. Die sogenannte “Edition” in den MGH bietet zu S. 110 ein SW-Faksimile (dMGH), farbig sieht man die Seite in e-codices.ch (daraus die folgende Abbildung).
Etwa aus der gleichen Zeit stammt nach Schwarzmaier der Eintrag im St. Galler Verbrüderungsbuch der Brüder “DE ELEHENUUANGIA”. MGH Libri mem. N. S. 9 (2019), Abb. 26 = pag. 26, Bl. 23v von St. Gallen, Stiftsarchiv, C 3 B 55 (Farbfaksimile) ist nicht korrekt verlinkbar! Auch hier stehen die Äbte Sindolt und Erfman am Anfang.
Erhebliche Probleme bereitet der Beleg zu 817 aus der "Notitia de servitio monasteriorum" (Geschichtsquellen.de; Capitularia), wobei ich mich leider nicht mit dem Hinweis auf die Angabe der Geschichtsquellen, diese Notitia gehöre “wohl” zur Synode an der Jahreswende 818/19 in Aachen, begnügen kann.
Reichardt hätte nicht nach Pertz 1835 und schon gar nicht nach dem Württembergischen Städtebuch zitieren dürfen, sondern nach der kritischen Edition von Petrus Becker in: Initia consuetudinis Benedictinae. Consuetudines saeculi octavi et noni (Corpus consuetudinum monasticarum 1), (1963), S. 493-499 (Seiten im Internet Archive), hier S. 495 (“Elehenvvanc” hergestellt aus “Clehenbbanc”), während Rückert 2017 eigentlich bereits die in den Geschichtsquellen (an dieser Stelle) übergangene Dissertation von Walter Kettemann hätte heranziehen müssen: Subsidia Anianensia: Überlieferungs- und textgeschichtliche Untersuchungen zur Geschichte Witiza-Benedikts, seines Klosters Aniane und zur sogenannten “anianischen Reform”. Mit kommentierten Editionen der ‚Vita Benedicti Anianensis‘, ‚Notitia de servitio monasteriorum‘, des ‚Chronicon Moissiacense/Anianense‘ sowie zweier Lokaltraditionen aus Aniane, Diss. Duisburg 2000, online seit 2008. Da mir keine ausführliche Auseinandersetzung mit der Arbeit Kettemanns bekannt geworden ist, bewege ich mich auf dünnem Eis, doch geht es nicht an, seine Funde zu ignorieren. Soweit die Studie zur Kenntnis genommen wurde, zeigen die Erwähnungen in Google Books keine Ablehnung seiner Ansichten. Dass Kettemanns Doktorvater, Dieter Geuenich, 1989 auf die Seite Kettemanns schlug, verwundert nicht (MGH-PDF).
Die Monographie Kettemanns (= K.) umfasst über 1100 Seiten. Mit der Überlieferung der Notitia beschäftigen sich das Kapitel S. 229-484 und die Exkurse S. 531-620. Die bisher bekannten alten Drucke und die Pariser Handschrift BNF Latin 11792 (nicht online) aus dem 17. Jahrhundert gehen, so Kettemann, alle auf ein Dossier des Benediktinerklosters Saint-Gilles bei Nîmes aus dem Jahr 1324 zurück. Der Erstdruck von Jean Sirmond: Concilia antiqua Galliae (1629), S. 685f. (GBS) war nach K. S. 393 die Vorlage der möglicherweise von Dom Anselme Le Michel (1601-1644) geschriebenen Handschrift BNF Latin 13815 (Digitalisat). Die Ausgabe von André Du Chesne: Historiae Francorum scriptores 2 (1636), S. 323f. (GBS) und die Abschrift in BNF Collection Duchesne 120 gehen auf Latin 11792 zurück (K. S. 392f.). Léon Ménard druckte in seiner Histoire […] de la ville Nismes 1750, Preuves Nr. 2 (GBS; Gallica), so K. S. 437, den historiographischen Text mit der Notitia aus dem Kartular des Klosters Saint-Gilles von Gaspard de Loys 1689 (H 916 im Archiv des Département Gard), der aber auch auf das Dossier zurückgeht.
Für die Textherstellung kommt nach K. nur eine beglaubigte Abschrift des Dossiers von 1324 in Betracht, die nicht älter als das 1. Viertel des 17. Jahrhundert ist und sich in einem umfangreichen Faszikel des genannten Archivs in Nîmes H 1 befindet. Im nicht verlinkbaren Eintrag zu H 1 (Findmittel bzw. Direktlink auf Francearchives) liest man unter anderem: “Cahier de 18 feuillets renfermant : 1° une charte de Charles IV le Bel, exemptant l’abbé de Saint-Gilles du serment de fidélité (15 août 1324) ; 2° un rapport de Guy Chevrier, sénéchal de Beaucaire, au Roi, dans lequel il déclare n’avoir pas voulu décharger l’abbé de Saint-Gilles du serment (26 avril 1324) ; 3° un acte présenté à la sénéchaussée de Beaucaire, par l’abbé de Saint-Gilles, pour prouver qu’il ne doit pas le serment (24 mars 1321) ; 4° quelques faits de l’histoire de Charlemagne et les actes du concile d’Aix-la-Chapelle, relatifs aux redevances dues par les monastères ; 6° un extrait de la vie de Saint-Gilles.” Dieses Dossier liegt nach K. im umfangreichen Faszikel dreimal vor, die beglaubigte Abschrift bezeichnet er als Nr. 13, die etwas jüngeren einfachen Abschriften mit 13a und 27. Als Beweisstück im Rekognitionsstreit von 1324 liegt in diesem Dossier die sonst nicht überlieferte Chronik von Saint-Gilles in Form von Annalen 813-818 vor, wobei die Notitia den letzten überlangen Jahreseintrag bildet: K. S. 384.2 Als einziges mittelalterliches Dokument zur Notitia existiert in H 2 eine Supplik von 1417, in der auf die Notitia Bezug genommen wird (Abdruck in: Bulletin historique et philologique 1899, S. 441, Internet Archive).
K. transkribiert das Dossier S. 414-434 aus H 1 Nr. 13 (Notitia: S. 427-431, Ellwangen S. 429 Anm. 106 “Clehenwanc?”) und ediert die Notitia mit Textbesserungen S. 537-547 (Ellwangen S. 540: “Elehenvvanc“; S. 617 gibt es Lesarten des Ortsnamens aus den jüngeren Handschriften).3 Er sieht die im Streit um die Rekognition – der Abt wolle dem König keinerlei Leistungen schulden (K. S. 367) – vorgelegte Chronik von Saint-Gilles als historiographische Fälschung aus dem Frühjahr 1324, die er dem Abt Raymond de Sérignac zuschreibt. Dieser soll sie aus Gellone mitgebracht haben (K. S. 382, 444). Das ist erst einmal nur eine Hypothese. Dass man ein altes, für die eigene Position günstiges Dokument vorweisen konnte, bedeutet nicht notwendigerweise, dass man es gefälscht hat. Aber Zweifel an der Authentizität der Notitia sind nicht neu (vgl. Arnold Bühler im Archiv für Diplomatik 1986, S. 463, MGH-PDF). Gegen einen offiziellen Herrschererlass spricht bereits die auf ein einziges Kloster beschränkte Überlieferung. K. lehnt (vor allem S. 447-458) die Annahme ab, dass die Ausführungen zu 818 (die Datierung 817 ist eine Vermutung Sirmonds, K. S. 291) der karolingischen Vorlage der Annalen von Moissac und Aniane entstammen. Das Stemma S. 481 und die Zusammenfassung S. 482-484 weisen aus meiner Sicht Aussagen mit einem unterschiedlichen Grad an Plausibilität auf, die kritisch überprüft werden müssen. Dies betrifft auch die Annahme, alle Klösterlisten der Notitia seien zwischen 813/14 und 817 entstanden (K. S. 467).
Über den Zusammenhang der Klösterlisten mit den Reformbestrebungen Benedikts von Aniane äußert sich K. S. 468-480. Was eine plausible Möglichkeit darstellt, die Herkunft der Textvorlage aus Aniane, wird S. 473f. als Faktum hingestellt. Der Vergleich des Rahmentexts und der Zwischenüberschriften der Notitia mit den Aussagen der Vita Benedikts bietet die Grundlage für eine Reihe ansprechender Vermutungen, die Gefahr laufen, von der Forschung als gesichertes Wissen übernommen zu werden. Nur Saint-Gilles sei vom Fälscher interpoliert worden (S. 476). Bei den drei durch Zwischenüberschriften nach ihren Leistungen für den Herrscher differenzierten Gruppen (dona: finanzielle Leistungen, militia: Kriegsdienste, orationes: Gebetsdienst) bringt K. nur bei der dritten Gruppe ein Fragezeichen an.
Juristen würden von einer “geltungserhaltenden Reduktion” sprechen: das vielbenützte Dokument, das nicht weniger als 16 Editionen erfuhr (K. S. 342), wird weitgehend “gerettet”, und es bleibt bei dem zweiten Jahrzehnt des 9. Jahrhunderts. Man kann aber auch zu dem Schluss kommen, die mit einiger Wahrscheinlichkeit als verfälscht erwiesene Notitia hänge nunmehr gleichsam in der Luft. An karolingerzeitlichen Klösterlisten als Vorlage ist freilich nicht zu zweifeln. Bei Ellwangen stimmt die überzeugend emendierte Namensform Elehenvvanc ausgezeichnet zu den anderen Namensformen aus der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts.
#forschung #histmonast
Foto der ehemaligen Abtei (OSB) Saint-Gilles (Chorbereich): Rolf Kranz CC BY-SA 4.0, Link
- Zuerst in der Rezension des Ortsnamenbuchs Göppingen in der Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 1991 (UB Freiburg) und vielfach in Archivalia: https://archivalia.hypotheses.org/?s=lutz+reichardt. [↩]
- Den historiographischen Kontext bemerkte nach der Edition von Ménard schon Pückert 1890 ( Internet Archive). [↩]
- Ellwangen steht in der kleinen Gruppe von Klöstern in Alemannien, womit Schwaben gemeint ist. Außer Kempten gibt es nur noch zwei weitere Klöster in dieser Gruppe, die wie Ellwangen in der Nähe oder sogar jenseits der “Stammesgrenze” zu Franken liegen: das schwäbische Feuchtwangen und das im eichstättischen Sualafeld gelegene Herrieden, wobei man wohl eher an einen Irrtum zu denken hat als an eine tatsächliche Zugehörigkeit des Sualafelds zu Schwaben. [↩]
Handschriften aus Slowenien online
Es ist eine Unart, einzelne Texte mit eigenen Metadaten und sogar einer Pseudo-Signatur zu versehen!
https://www.dlib.si/details/URN:NBN:SI:IMG-AZ2XVDIN/
Übrigens ist auch der Handschriftenkatalog von Milko Kos 1931 online:
Lillonum – Digitale Altbestands-Bibliothek der Universität Lille
Auch Deutschsprachiges: https://lillonum.univ-lille.fr/s/lillonum/ark:/72505/bnTYNh https://arks.org/72505/bnTYNh löst nicht auf
Zuwachs für meine Liste: Französische digitale Kulturerbe-Bibliotheken mit eigenen Namen.
Fragment
Coming up for auction this week: printed book covered in a MS leaf with 15th-c writing in German (?) #fragmentology @HSCensus https://t.co/MjsmCxPGw3 pic.twitter.com/IKBjS6fOyO
— Pieter Beullens (@PieterBeullens) September 23, 2023
Wer gackert, muss auch legen
Ende August 2021 kündigte die Koblenzer Archivtrias ein Blog an. Es blieb bislang der einzige Eintrag. Dass sich das Landeshauptarchiv nicht schämt, diese Totgeburt auf der Startseite zu bewerben!
Palmkakadus knabbern sich Trommelstöcke zurecht
Unibibliothek Stuttgart ohne Strom
Wie lecker war die DDR?
Der Artikel versucht, den Vorwurf an eine in Ludwigsburg geborene Autorin, in der DDR habe man nicht von lecker gesprochen, mit dem Hinweis auf das beliebte DDR-Produkt Leckermäulchen zu widerlegen. Als ich ins Rheinland kam, war mir dieses Adjektiv ebenfalls fremd. Hilft Google Books vielleicht weiter? Als DDR-Verlag fiel mir nur der Aufbau-Verlag ein. Die Trefferliste (before:1988) zeigt mehrere Belege bei dem führenden Autor Willi Bredel:
Die Staatsliteratur sah also vor, dass man Speisen als lecker bezeichnete.
Kalender mit Wappen online
“Das Digitale Archiv des Erzbistums erweitert sein Angebot um fünf herausragende Einzelstücke, die aus Pfarrarchiven stammen. Die Digitalisate sind ab sofort in der „alternativen Beständeübersicht“ in der Rubrik „ausgewählte Objekte (nach Orten)“ zu finden.
Aus der Pfarrei Landshut-St. Jodok und der Pfarrei Gmund am Tegernsee stammen zwei mittelalterliche, auf Pergament geschriebene liturgische Kalender, die 1491 bzw. 1496 angelegt wurden. Ihr primärer Zweck war, die regelmäßige Feier gestifteter Gottesdienste (v.a. Jahrtage für Verstorbene) im Jahreslauf sicherzustellen; im Verlauf der Jahrhunderte kamen immer wieder neue diesbezügliche Einträge hinzu. Darüber hinaus wurden darin Urkundentexte und historische Notizen verschiedenster Art eingetragen, die sie zu einer Art Geschichtsbuch ihrer Pfarrei machten.
So sind im Landshuter Kalender (auf der Innenseite des vorderen Einbanddeckels) auch Unwetterschäden an der Kirche aus den Jahren 1494 und 1580 dokumentiert. Vor allem zeichnet sich dieser Kalender an seinem Anfang aus durch farbige Darstellungen der Wappen des jeweiligen Pfarrers und der jeweils zwei „Kirchpröbste“, die aus der Gemeinde zur Mitverwaltung des Kirchenvermögens bestellt waren.
Besonders vielfältig sind die Zusatzeinträge im „Calendarium Gmundense“, vielfach von der Hand des historisch bewanderten und interessierten Pfarrers P. Leonhard Buchberger OSB aus dem Kloster Tegernsee (amtierend 1784-1806): eine Liste der Gmunder Pfarrer 1657-1883; Spendung von Firmungen in der Umgebung 1773-1799; Aufzeichnungen über Kriegsanleihen 1704-1745; und ein Verzeichnis der 1708 für die Weihe der Kapelle Maria Schmerzen in Festenbach benötigten Utensilien.
Drei barocke Mirakelbücher, die jüngst bei der laufenden Neuverzeichnung der Pfarrakten erfasst wurden, ergänzen die bereits seit April 2022 online verfügbare Kollektion von Beispielen dieser speziellen kirchlichen Quellengattung. Somit stehen nun 55 digitalisierte handschriftliche Mirakelbücher aus 17 Pfarreien bzw. Wallfahrtsorten zur Verfügung.
Es handelt sich um die Aufzeichnung von Gebetserhörungen aus folgenden Orten: Schliersee (Dekanat Miesbach), Marienwallfahrt, mit 1.544 Mirakeln aus den Jahren 1733-1754; Priel (Dekanat Moosburg), Wallfahrt zum Gnadenbild der „Muttergottes mit dem geneigten Haupt“, mit ca. 1.300 Mirakeln aus den Jahren 1746-1832; Neukirchen am Simssee (Pfarrei Riedering, Dekanat Inntal), Wallfahrt zum Gnadenbild „Maria Stern“, mit Mirakel-Aufzeichnungen aus den Jahren 1739-1798 im Anhang zum pfarrlichen Verkündbuch.” (Newsletter)
Über Memorialquellen mit Wappen: https://heraldica.hypotheses.org/4733 mit weiteren Hinweisen
Zwei Wappen (heraldisch rechts: das Wappen der Pfäffinger) fand ich auch im besonders ambitionierten Verrichtungsbuch der Pfarrei Salmanskirchen 1515 (Sitz der Pfäffinger): CB013, V206.
Die meisten Medienhäuser verlinken keine Quellen
Stefan Niggemeier stellt fest: “„T-Online“ setzt Links, die für Nutzer nicht hilfreich sind, und Links nicht, die für Nutzer hilfreich wären.”
Die Linkregel von uebermedien.de ist vernünftig:
“Wir nennen unsere Quellen, es sei denn, wir müssen sie schützen. Wir verlinken Inhalte, auf die wir uns beziehen, oder binden sie ein. Auch die Medien, die wir kritisieren, verlinken wir entweder direkt oder über Internet-Archive. Es sei denn, dass sich auf den jeweiligen Seiten Inhalte finden, von denen wir glauben, dass sie extrem problematisch sind oder nicht in die Öffentlichkeit gehören.”
Gedenken an den Germanisten Jacob Klingner
Beebe, Kathryne: Jacob Klingner, Felix Fabri, and the Interpretation of Imagined Pilgrimage, in Rubin, Jonathan et al. (Eds.): To Jerusalem and Beyond: Interdisciplinary Approaches to the Study of Latin Travel Literature, c.1200-1500, Heidelberg: Heidelberg University Publishing, 2023 (Das Mittelalter. Perspektiven mediävistischer Forschung. Beihefte, Volume Band 19), p. 223–244.
https://doi.org/10.17885/heiup.998.c15848
Aus Politik und Geschichte. Gedächtnisschrift für Georg von Below (1928)
Nachdem ich viele Bücher zwischen 1927 und 1945 bei Google vergeblich zur Öffnung beantragt hatte, war jetzt endlich wieder einmal eine Zusage dabei, wohl, weil das Buch voraussichtlich Anfang nächsten Jahres für US-Bürger ohnehin zugänglich wäre:
https://archive.org/details/aus-politik-und-geschichte-gedaechtnisschrift-below